Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum"

Transkript

1 Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum Düsseldorf Rechtsanwältin Britta Kleiß Rechtsabteilung Abteilungsleiterin Sicherstellung/Qualitätssicherung

2 Gesetzlicher Auftrag (GKV VSG) 92, Abs. 6a SGB V: Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum 30. Juni 2016 in den Richtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophylaxe sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens. 2

3 Psychotherapie-Richtlinie Verhandelt im Gemeinsamen Bundesausschuss KBV, GKV-SV, Patientenvertretung BPtK und BÄK stellungnahmeberechtigt Beanstandungsmöglichkeit durch BMG Regelt Leistungsanspruch in der GKV Behandlungsformen Indikationen Leistungsumfang und struktur Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahren Qualifikationsanforderungen Dokumentation 3

4 Psychotherapie-Vereinbarung Verhandelt zwischen KBV und GKV-SV Ohne Patientenvertretung Kein Stellungnahmeverfahren Keine direkte Beanstandungsmöglichkeit des BMG Regelt Anwendung und Umsetzung der Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie Genehmigungsverfahren und voraussetzungen Konsiliarverfahren und Kooperation Information der Krankenkassen Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahren Konkretisierung von Leistungen Abrechnung von Leistungen Formblätter 4

5 Verhandlungsverlauf Mitte 2015 Aufnahme der Verhandlungen im G-BA Juni 2016 Beschluss des G-BA über neue Psychotherapie- Richtlinie September 2016 Beanstandung durch das BMG (insbesondere zur Kann-Regelung für die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und zum Dokumentationsbogen für die Psychotherapie) Daraufhin zweiter Beschluss im G-BA und Nicht-Beanstandung durch das BMG Ende 2016 Mitte 2016 Aufnahme der Verhandlungen zur Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung und Einleitung des Unterschriftenverfahrens im Februar

6 Neu: Psychotherapeutische Sprechstunde Zugang des Patienten zum Psychotherapeuten durch die Psychotherapeutische Sprechstunde Ziel: schneller Erstkontakt mit Diagnostik und Behandlungsempfehlung Mindestdauer 25 Minuten, höchstens 6 x im Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) bei Erwachsenen Mindestdauer 25 Minuten, höchstens 10 x im Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten) bei Kindern und Jugendlichen Der Krankheitsfall ist definiert nach 21 Abs. 1 BMV-Ä: Innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Quartalen Bei Kindern und Jugendlichen kann die Sprechstunde bis zu 100 Minuten auch mit relevanten Bezugspersonen (neben Eltern z. B. auch Lehrer oder Erzieher) ohne Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen stattfinden 6

7 Neu: Psychotherapeutische Sprechstunde Vom Therapeuten mindestens 100 Minuten pro Woche vorzuhalten bei vollem Versorgungsauftrag (bei hälftigem Versorgungsauftrag mindestens 50 Minuten pro Woche) Vor Therapiebeginn/Akutbehandlung/Probatorik mindestens 50 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde verpflichtend durchzuführen (ab ; bis zum Akutbehandlungen oder probatorische Sitzungen auch ohne vorherige Sprechstunde möglich) Vor Therapiebeginn bedeutet, im Quartal der ersten Behandlung oder den drei vorausgehenden Quartalen Bei Therapeutenwechsel nach der Sprechstunde oder im Rahmen einer laufenden Therapie oder bei Entlassung des Patienten aus stationärer Krankenhausbehandlung/rehabilitativer Behandlung vor Beginn der probatorischen Sitzungen und der Akutbehandlung keine Sprechstunde erforderlich 7

8 Neu: Psychotherapeutische Sprechstunde Bei einer anschließenden Behandlung ist nicht erforderlich, dass die Sprechstunden von dem Therapeuten erbracht wurden, der die Therapie durchführt Therapeut teilt sein Sprechstundenangebot sowie die telefonische Erreichbarkeit der KV zur Information der Patienten mit (hierzu steht auf der Website der KV Nordrhein ein Online-Formular zur Verfügung) Sprechstunden können entweder als offene Sprechstunde oder als Sprechstunde mit Terminvergabe durchgeführt werden; die Organisation der Sprechstunde bleibt dem Therapeuten überlassen 8

9 Neu: Psychotherapeutische Sprechstunde Patienten erhalten während der Sprechstunde eine allgemeine Patienteninformation nach der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV 10) und am Ende der Sprechstunde eine individuelle Patienteninformation mit Ergebnis des Erstgesprächs und weiteren Handlungsempfehlungen (PTV 11) Sprechstunden sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf Therapiekontingente angerechnet Fachliche Befähigung für Durchführung und Abrechnung der Sprechstunde, wenn Genehmigung der KV für eines der Richtlinienverfahren vorliegt 9

10 Neu: Akutbehandlung Niederschwelliges Versorgungsangebot nach der Sprechstunde durch eine Akutbehandlung Ziel: Entaktualisierung des Patienten in Krisen und Vorbereitung auf eine Psychotherapie Bis zu 24 Sitzungen im Krankheitsfall möglich, Mindesteinheiten von 25 Minuten, ggf. unter Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen Der Krankheitsfall ist definiert nach 21 Abs. 1 BMV-Ä: Innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Quartalen 10

11 Neu: Akutbehandlung Die Akutbehandlung ist lediglich bei der KK anzeigepflichtig, nicht antrags- und gutachterpflichtig (Angabe von Behandlungsbeginn und Diagnose im Formblatt PTV 12, Angaben zu psychotherapeutischen Sprechstunden sind bis optional) Stunden werden mit einer anschließenden Psychotherapie (sowohl bei Kurzzeit- als auch bei Langzeittherapie) verrechnet Sofern nach der Akutbehandlung eine Richtlinientherapie erforderlich ist, sind zuvor mindestens 2 probatorische Sitzungen (maximal 4 bei Erwachsenen und 6 bei Kindern und Jugendlichen) zu erbringen 11

12 Probatorische Sitzungen Vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie müssen probatorische Sitzungen durchgeführt werden (weder anzeigenoch antragspflichtig) Mindestens zwei, maximal vier bei Erwachsenen, mindestens zwei, maximal sechs bei Kindern und Jugendlichen Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie ist bereits nach der ersten probatorischen Sitzung möglich, wenn für die zweite Sitzung ein Termin vereinbart ist Die restlichen probatorischen Sitzungen können bis zum Beginn der beantragten Therapie durchgeführt werden 12

13 Neu: Rezidivprophylaxe Stunden aus dem Kontingent der Langzeittherapie können bis zu 2 Jahre nach Therapieende zur Rezidivprophylaxe genutzt werden Ziel: schneller Zugang zum Psychotherapeuten bei drohendem Rückfall Rezidivprophylaxe muss nicht beantragt werden, lediglich Anzeige des Therapieendes auf Formblatt PTV 12 (Information der KK aber sinnvoll) Angabe in PTV 2, ob eine Rezidivprophylaxe bei dem Patienten in Anspruch genommen wird Sofern ein möglicher Einsatz der Rezidivprophylaxe bei Beantragung der Langzeittherapie noch nicht absehbar ist, ist dies im Bericht an den Gutachter zu begründen 13

14 Neu: Rezidivprophylaxe Obergrenze 16 Sitzungen, richtet sich nach der Zahl in Anspruch genommener Sitzungen, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 20 Sitzungen, wenn Bezugspersonen einbezogen werden: Behandlungsdauer ab 40 bis 60 Stunden maximal 8 Stunden, ab 60 Stunden maximal 16 Stunden Bei Kindern und Jugendlichen bei Hinzuziehung von relevanten Bezugspersonen bei einer Behandlungsdauer ab 40 bis 60 Stunden maximal 10 Stunden, ab 60 Stunden maximal 20 Stunden Während einer Rezidivprophylaxe ist eine weitere psychotherapeutische Behandlung nicht zulässig 14

15 Neu: telefonische Erreichbarkeit Telefonische Erreichbarkeit von Psychotherapeuten zur Terminvereinbarung Ziel: bessere Erreichbarkeit und schnelle Terminvereinbarung Mindestens 200 (100) Minuten pro Woche bei vollem (hälftigem) Versorgungsauftrag In Einheiten von mindestens 25 Minuten Durch den Therapeuten oder sein Praxispersonal zu gewährleisten Telefon kann auch umgeleitet werden, entscheidend ist, dass jemand den Anruf persönlich entgegennimmt Die Zeiten sollten auch auf dem Anrufbeantworter der Praxis angegeben werden 15

16 Neu: telefonische Erreichbarkeit Zu definierten und zu veröffentlichenden Zeiten Mitteilung über die telefonischen Erreichbarkeitszeiten an die Kassenärztliche Vereinigung (auf der Website der KV Nordrhein steht ein Online-Formular zur Verfügung) KK erhalten quartalsweise diese Zeiten von der KV, um ihre Versicherten zu informieren (neben Namen, Gebietsbezeichnung und Telefonnummer) 16

17 Terminservicestellen Die Terminservicestellen müssen gemäß 75 Abs. 1a Satz 13 SGB V ab dem Termine für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vermitteln KBV und GKV-Spitzenverband haben nunmehr die Anlage 28 zum BMV-Ä entsprechend ergänzt dahingehend, dass die Vermittlung auf Termine für Erstgespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlungen beschränkt ist Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an die TSS wenden, zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben müssen (nicht erforderlich, wenn Patient aus einer stationären Krankenhausbehandlung/rehabilitativen Behandlung entlassen wird) 17

18 Terminservicestellen Eine Überweisung ist generell nicht erforderlich, also auch nicht für die Vermittlung eines Termins in der psychotherapeutischen Sprechstunde, aber für die Akutbehandlung ist auf dem Formular PTV 11 ein zwölfstelliger Code aufzukleben TSS sind verpflichtet, den Patienten innerhalb 1 Woche einen Termin beim Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen anzubieten Ist das nicht möglich, sollen sie einen Termin im Krankenhaus vermitteln (Behandlung im Krankenhaus nur zulässig durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die über die fachlichen Befähigungen gemäß 5, 6 oder 7 der PT-RL verfügen) 18

19 Terminservicestellen TSS hat einen Termin beim Psychotherapeuten in zumutbarer Entfernung zum Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Versicherten zu vermitteln: zumutbare Entfernung ist die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren geeigneten Facharztes plus maximal 30 Minuten Bei Überschreitung der Entfernung (ebenso wie bei Überschreitung der Wartezeit von vier Wochen) erfolgt eine Vermittlung an ein Krankenhaus 19

20 Terminservicestellen Technischer Ablauf Erhebung von freien Kapazitäten durch die KV (Terminmeldebogen) Meldung von freien Terminen: freiwillig gemeldete Termine blocken/freihalten KV vermittelt Patienten telefonisch den Termin Patienten nehmen mit psychotherapeutischer Praxis zwecks Terminvereinbarung Kontakt auf Vier Möglichkeiten, einen Termin zu melden: Online verschicken (Online-Formular auf der Website der KV Nordrhein) Terminmeldebogen per Fax schicken an Telefonisch unter 0211/

21 Kurzzeittherapie Teilung in zwei Kontingente zu je 12 Sitzungen Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Therapieeinheiten Vereinheitlichung: statt Sitzungen oder Stunden nun Therapieeinheiten : eine Therapieeinheit = 50 Minuten Einzelbehandlung bzw. 100 Minuten Gruppenbehandlung Beantragung der Kurzzeittherapie 1 (die ersten 12 Therapieeinheiten) bei der KK erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen Angabe der Termine von mindestens zwei probatorischen Sitzungen (PTV 2), Antragstellung bei Terminierung der zweiten probatorischen Sitzung möglich Probatorische Sitzungen können auch nach Antragstellung bis zum Beginn der Therapie bis zur Höchstgrenze durchgeführt werden 21

22 Kurzzeittherapie Beantragung der Kurzzeittherapie 2 frühestens nach sieben durchgeführten Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie 1 möglich Der Patient füllt den Antrag (PTV 1) aus, der Therapeut reicht diesen zusammen mit seinen Angaben zu Erkrankung und geplanter Therapie (PTV 2) ein (Angabe der Termine von mindestens zwei probatorischen Sitzungen), ggf. Konsiliarbericht Bei dem Antrag (PTV 1) ist auch das Datum/die Daten der in Anspruch genommenen psychotherapeutischen Sprechstunde/n anzugeben Kurzzeittherapien sind nicht mehr gutachterpflichtig, es sei denn, innerhalb der vergangenen zwei Jahre fand bereits eine Therapie statt Antragspflichtig mit Genehmigungsfiktion: Anträge gelten nach Ablauf einer 3-Wochen-Frist (3 Wochen nach Eingang bei KK) auch ohne Bescheid als bewilligt 22

23 Kurzzeittherapie Im Regelfall erhält der Patient (nicht der Therapeut) aber innerhalb von 3 Wochen eine formlose Bewilligung von der KK mit Angabe der bewilligten Therapieeinheiten und der GOP sowie Kontaktinformationen eines Ansprechpartners bei der KK (bei Ablehnung des Antrages werden Patient und Therapeut informiert) Umwandlung der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie ist gutachterpflichtig (Antrag spätestens mit der achten Therapieeinheit der Kurzzeittherapie 2, mindestens vier Wochen vor Ende der Kurzzeittherapie, um eine nahtlose Weiterbehandlung zu gewährleisten) Umwandlungsantrag erfolgt mit Antrag des Patienten PTV 1 und dem Formular PTV 2 (Feld Langzeittherapie als Umwandlung ) 23

24 Kurzzeittherapie Dem Umwandlungsantrag ist ein verschlossener Briefumschlag für den Gutachter (PTV 8) mit dem Bericht an den Gutachter, einer Durchschrift des PTV 2, einer Durchschrift des Konsiliarberichtes bei nichtärztlichen Therapeuten und ggf. ergänzenden Befundberichten beizufügen Bei Ablehnung des Antrages auf Kurzzeittherapie oder bei Umwandlung von Kurzzeittherapie in Langzeittherapie werden sowohl der Therapeut als auch der Patient von KK informiert Die Formulare PTV 6, 7 und 9 fallen weg 24

25 Langzeittherapie Für die Langzeittherapie wurde für die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie das erste Sitzungskontingent erweitert Es gibt nur noch zwei Bewilligungsschritte: mit dem Fortführungsantrag wird direkt das Höchstkontingent beantragt VT: Therapieeinheiten Bewilligungsschritte für Erwachsene: TP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie AP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie 25

26 Langzeittherapie Bewilligungsschritte für Kinder: TP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie AP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie Bewilligungsschritte für Jugendliche: TP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie AP: Therapieeinheiten/ bei der Gruppentherapie 26

27 Langzeittherapie Bericht an den Gutachter nur bei Erstanträgen auf Langzeittherapie verpflichtend Dem Antrag ist ein verschlossener Umschlag für den Gutachter (PTV 8) beizufügen Ob Anträge auf Fortführung der Psychotherapie gutachterpflichtig sind, liegt im Ermessen der KK Falls ja, fordert die KK unverzüglich vom Therapeuten einen Bericht für den Gutachter an Ebenso wie bei der KZT ist auch bei der Langzeittherapie die Antragstellung schon während der probatorischen Sitzungen möglich Angabe der Termine von mindestens zwei probatorischen Sitzungen (PTV 2), Antragstellung bei Terminierung der zweiten probatorischen Sitzung möglich 27

28 Langzeittherapie Probatorische Sitzungen können auch nach Antragstellung bis zum Beginn der Therapie bis zur Höchstgrenze durchgeführt werden Angabe der Sprechstundentermine (PTV 1) Der Therapeut reicht den Antrag (PTV 1 und PTV 2) bei der KK ein (ggf. Konsiliarbericht) Mitteilung an den Therapeuten und Patienten durch die KK innerhalb von 5 Wochen mit Angabe der bewilligten Therapieeinheiten, der GOP sowie der Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der KK 28

29 Gruppentherapie Kann immer dann eingesetzt werden, wenn die Gruppentherapie förderlich für das prognostizierte Behandlungsergebnis ist Gleichwertige Anwendungsform Einheitliche Gruppengrößen: drei bis neun Personen in allen Verfahren Flexiblere Kombinationsbehandlungen aus Einzel- und Gruppentherapie: Therapieeinheiten können ohne Anzeige bei der KK zwischen Einzel- und Gruppenbehandlung verschoben werden, solange sich die überwiegende Anwendungsform nicht ändert (bei Behandlung durch einen Therapeuten) Bei der Beantragung einer Therapie kreuzt der Therapeut auf dem PTV 2 an, ob ausschließlich Einzel- oder Gruppentherapie oder eine Kombinationsbehandlung vorgesehen ist (Anpassung in PTV 2) 29

30 Gruppentherapie Bei der Kombinationsbehandlung gibt der Therapeut an, ob die Einzel- oder Gruppentherapie überwiegend durchgeführt wird Ändert sich die überwiegende Anwendungsform, genügt bei der Kurzzeittherapie eine formlose Mitteilung an die KK, bei der Langzeittherapie ist ein neuer Antrag, ggf. auch ein neues Gutachten erforderlich Eine Kombinationsbehandlung kann auch durch verschiedene Therapeuten erbracht werden: Angabe auf PTV 2, ob die Behandlung evtl. zwei Therapeuten übernehmen (gemeinsamer Antrag mit einem PTV 1 des Patienten und zwei PTV 2 der beiden Therapeuten) Bei Behandlung durch zwei Therapeuten: bleibt es beim Verschieben von Therapieeinheiten bei der überwiegenden Form, die beide Therapeuten im Antrag angegeben haben, genügt gemeinsame formlose Mitteilung an die KK, ändert sich die überwiegende Form, ist ein neuer gemeinsamer Antrag erforderlich 30

31 Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens Das Antragsverfahren und damit die rechtssichere Anerkennung der Leistungspflicht der KK bleibt für alle Anwendungsformen der Richtlinienpsychotherapie erhalten, wird aber vereinfacht Für die Kurzzeittherapie gilt: Anträge für Kurzzeittherapien im Einzel- oder Gruppensetting gelten nach Ablauf einer Drei-Wochen-Frist auch ohne Bescheid der KK als bewilligt Anträge sind grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig (KV muss daher die Befreiung vom Gutachterverfahren in der Kurzzeittherapie nicht mehr prüfen) 31

32 Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens Für die Langzeittherapie gilt: Nur noch zwei statt bisher drei Bewilligungsschritte Anträge auf Fortführung der Psychotherapie sind nicht mehr generell gutachterpflichtig, Einschaltung eines Gutachters liegt nun im Ermessen der KK 32

33 Neubestellung Gutachter zum Die Qualifikationsanforderungen an Gutachter wurden vereinheitlicht und für die Gruppentherapie spezifiziert Eine Bestellung ist in allen Psychotherapieverfahren und für alle Altersgruppen (Kinder/Jugendliche bzw. Erwachsene) möglich, wenn die entsprechenden Qualifikationskriterien erfüllt werden; die Bestellung kann bei vorliegender Qualifikation die Gruppentherapie einschließen, womit auch Gutachter nur im Bereich der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie tätig werden können Bestellung wird wie bisher für fünf Jahre ausgesprochen, für jede Bestellung ist eine erneute Bewerbung mit aktuellen Qualifikationsnachweisen erforderlich 33

34 Neubestellung Gutachter zum Für jede Bestellung muss eine aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit nachgewiesen werden Die Pflichten der Gutachter wurden angepasst ( 12 Abs. 7 PT-Richtlinie) Die erste Bestellung nach den neuen Kriterien erfolgt für alle Verfahren zum Bereits bestellte Gutachter können bis zum tätig bleiben, möchten sie über diesen Zeitraum hinaus tätig werden, ist eine erneute Bewerbung für den ab laufenden Bestellzeitraum von fünf Jahren erforderlich In Kraft treten der Änderungen am

35 Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens Neu: PTV 3: Der Leitfaden zur Erstellung des Berichts an den Gutachter wurde verfahrensübergreifend gestaltet und kann somit für alle erforderlichen Berichte an den Gutachter verwendet werden (der Bericht wird verkürzt, Angaben zur Anamnese fallen weg, stichwortartig möglich, in der Regel 2 Seiten) 35

36 Information der Krankenkassen Die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen eine Liste der Psychotherapeuten zur Verfügung Quartalsweise In elektronischer, weiterverarbeitbarer Form Namen, Angaben zu Gebietsbezeichnungen, telefonische Erreichbarkeitszeiten, Telefonnummer Kennzeichnung von Therapeuten mit Qualifikation für Psychotherapie als Gruppenbehandlung sowie bei Kindern und Jugendlichen 36

37 Abrechnung Einsatz von Testverfahren Bis zu dreimal während einer Kurzzeittherapie Bis zu fünfmal während einer Langzeittherapie Zusatzkennzeichen B: Einbezug von Bezugspersonen R: Leistung der Rezidivprophylaxe U: Einbezug von Bezugspersonen in der Rezidivprophylaxe 37

38 Formblätter Alle PTV-Formulare wurden angepasst und gelten ab dem Unverändert bleiben nur die Überweisung an einen Vertragsarzt zur Abklärung somatischer Ursachen vor Aufnahme einer Psychotherapie (Muster 7) und der Konsiliarbericht (Muster 22) Neue Formulare für die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung (PTV 10, 11 und 12) Formulare, die Therapeuten vorhalten müssen, sind in der Übersicht fettgedruckt und über den Formularversand der KV Nordrhein erhältlich Formular-Service der KV Nordrhein Telefon Telefax Alle Formulare sind ab April in der Praxissoftware hinterlegt 38

39 Formblätter PTV 1 PTV 2 PTV 3 PTV 4 PTV 5 PTV 6 PTV 7 PTV 8 PTV 9 PTV10 PTV11 PTV 12 Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten Leitfaden zur Erstellung des Berichts an den Gutachter Auftrag der Krankenkasse zur Begutachtung Stellungnahme des Gutachters unbesetzt unbesetzt Briefumschlag zur Weiterleitung der Unterlagen an den Gutachter unbesetzt Allgemeine Patienteninformation Individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde Anzeige der Akutbehandlung oder der Beendigung einer Psychotherapie 39

40 Übergangsregelung für laufende Psychotherapien Für Psychotherapien, die vor dem beantragt wurden, gelten die alte Psychotherapie-Richtlinie und die alte Psychotherapie-Vereinbarung weiter Die neuen Vorgaben gelten für diese Psychotherapien, sobald der Therapeut eine Kurzzeittherapie umwandeln oder eine Langzeittherapie verlängern möchte Übergangsregelung für Patienten: bis zum können eine akute Behandlung und probatorische Sitzungen auch ohne vorherige psychotherapeutische Sprechstunde direkt in Anspruch genommen werden 40

41 Wesentliche Neuerungen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde GOP / Bewertung: 421 Punkte (44,33 Euro) / je vollendete 25 Minuten Psychotherapeutische Akutbehandlung GOP / Bewertung: 421 Punkte (44,33 Euro) / je vollendete 25 Minuten Strukturzuschlag zur psychotherapeutischen Sprechstunde und zur psychotherapeutischen Akutbehandlung GOP / Bewertung: 72 Punkte (7,58 Euro) / wird von der KV zugesetzt, sobald die Mindestpunktzahlgrenze erreicht ist 41

42 Wesentliche Neuerungen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen Die psychotherapeutische Sprechstunde wird zu den Leistungen der Grundversorgung gezählt, sodass die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags auch für Behandlungsfälle gezahlt werden kann, bei denen eine psychotherapeutische Sprechstunde abgerechnet wurde Bewertung der PFG und des Zuschlags wurde angehoben auf 17,90 bzw. 4,84 PFG inklusive Zuschlag wird einmal im Quartal zur Grundpauschale zugesetzt für jeden Behandlungsfall, in dem der Therapeut ausschließlich grundversorgend tätig ist und keine weitergehenden Leistungen durchführt Hypnose (GOP 35120) abrechnungsfähig neben Leistungen der Verhaltenstherapie 42

43 Wesentliche Neuerungen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen Probatorische Sitzungen Die Bewertung in Höhe von 621 Punkten wird nicht angepasst, die Zahlung eines Strukturzuschlags auf probatorische Sitzungen wurde abgelehnt Gruppentherapien Die Abrechnung von Gruppenleistungen erfolgt übergangsweise mit den alten Gebührenordnungspositionen, wobei die Gruppengrößen auf mind. 3 und max. 9 Teilnehmer angepasst wurden Neu ist, dass die GOP für kleine Gruppen nun auch bei Erwachsenen angesetzt werden dürfen (nicht mehr nur für Kinder und Jugendliche) Ein neues Vergütungssystem für Gruppentherapien, das auch eine höhere Honorierung vorsieht, wird zum 1. Juli 2017 eingeführt; dieses beinhaltet auch eine Neustrukturierung des Abschnitts 35.2 EBM 43

44 Wesentliche Neuerungen zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen Die neue Struktur des EBM ab dem sieht für jede Teilnehmerzahl in der Gruppentherapie separate GOP vor Da bei Antragstellung keine Festlegung auf eine Gruppengröße erfolgen muss, sollen ab dem bei der Beantragung im Formblatt PTV 2 nur die ersten vier Stellen der GOP eingetragen werden, die fünfte Stelle wird mit einem X ersetzt Die Krankenkasse bewilligt dann die GOP aller Gruppengrößen der beantragten Gruppen- oder Kombinationsbehandlung und der Therapeut rechnet aus dem bewilligten GOP-Bereich jeweils die GOP der tatsächlichen Gruppengröße ab Gruppentherapien mit zwei Teilnehmern, die vor dem beantragt wurden, können nach der GOP der kleinen Gruppe abgerechnet werden 44

45 Übergangsregelung für die Abrechnung von Leistungen, die vor dem beantragt worden sind Kurzzeittherapie als Einzel- und Gruppentherapie: Es können bis zu 25 Sitzungen abgerechnet werden, wenn ein solches Therapiekontingent vor dem 1. April 2017 beantragt wurde Diese Regelung gilt für Einzel- und Gruppentherapien Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Therapie nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die 25. Sitzung in der Abrechnung mit einem L bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit S kennzeichnen 45

46 Übergangsregelung für die Abrechnung von Leistungen, die vor dem beantragt worden sind Probatorische Sitzungen: Probatoriken, die vor dem 1. April 2017 begonnen wurden, können weiterhin nach den alten Regelungen durchgeführt werden, d. h.: bis zu 5-mal für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und für Verhaltenstherapie, bis zu 8-mal für analytische Psychotherapie Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Probatorik nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Therapeut die Sitzungen in der Abrechnung mit einem L bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit S kennzeichnen 46

47 Befugniserweiterung 73 Abs. 2 Satz 3, 4 SGB V Die Befugnisse von Psychotherapeuten wurden wie folgt erweitert: Vertragspsychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen (die entsprechenden Beschlüsse des G-BA vom und wurden vom BMG nicht beanstandet und treten in Kürze in Kraft) Verordnung direkt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger möglich (Muster 2 für die Verordnung von Krankenhausbehandlung und Muster 4 für die Verordnung von Krankenbeförderung) Leistungen der psychotherapeutischen Rehabilitation und der Soziotherapie können Vertragspsychotherapeuten zukünftig/nach Anpassung der entsprechenden Vergütungen und in Kraft treten des Beschlusses des BewA verordnen 47

48 Alle Informationen zu den neuen Behandlungsoptionen und den neuen Formularen finden Sie unter und 48

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Ab April 2017 Brigitte Zunke Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise Telefonische,

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe des

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie April 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

Strukturreform Psychotherapie

Strukturreform Psychotherapie Für Rückfragen: Serviceteam der KVSH Tel. 04551 883 883 27.06.2017 Strukturreform Psychotherapie Wie bereits in unserem Newsletter vom 4. Mai 2017 angekündigt, treten zum 1. Juli 2017 weitere Änderungen

Mehr

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 THEMEN Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlungen Terminvermittlung

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick Psychotherapie Strukturreform in der Psychotherapie Ein Überblick Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg www.kvhh.de Layout und Satz: Melanie Vollmert, Abteilung Politik und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter ab dem 1. April 2017 Ab

Mehr

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017 Änderungen zum 01. April 2017 Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung Eine Übersicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151), Akutbehandlung (GOP 35152) und

Mehr

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) Kapitel 23 nicht antragspflichtige Leistungen Bezeichnung Bewertung Bemerkungen 23210 Grundpauschale bis 5. Lebensjahr 81 Punkte 8,53 Euro

Mehr

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli 2017 12.06.2017 Sehr geehrte

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter seit dem 1. April 2017 Seit

Mehr

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April 2017 07.04.2017 Sehr geehrte

Mehr

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Änderungen zur Psychotherapie zum 1. April 2017 sowie Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminvergabe über die Terminservicestellen

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 Das Kapitel 35 wird zum 1. Juli neu strukturiert. Einer der Gründe hierfür sind die neuen Gebührenordnungspositionen () insbesondere die Gruppenpsychotherapie betreffend.

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab 01.07.2017 1 Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe

Mehr

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017 KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie

Mehr

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 19. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Reform der Psychotherapie-Richtlinie Reform der Psychotherapie-Richtlinie Chancen für eine Weiterentwicklung der Kooperation zu anderen Versorgungsbereichen und Hilfen einschließlich der Selbsthilfe und professioneller Selbsthilfeunterstützung

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie ab

Strukturreform der Psychotherapie ab Strukturreform der Psychotherapie ab 01.04.2017 Handbuch für die Mitglieder der KVT Seit 01.04.2017 ist die Strukturreform der psycho therapeutischen Versorgung nunmehr in Kraft ge treten. Hintergrund

Mehr

Die neue Psychotherapierichtlinie

Die neue Psychotherapierichtlinie Die neue Psychotherapierichtlinie Hamburg, 14.2.2017 Dieter Best, alternierender Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen

Mehr

Titelthema. KV-Blatt

Titelthema. KV-Blatt 26 Titelthema KV-Blatt 04.2017 Mit dem am 16. Juli 2015 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V aufgetragen,

Mehr

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Das Versorgungsstärkungsgesetz vom 23.07.2015 ist die Grundlage für die neue Psychotherapie-Richtlinie (Pt-Richtlinie). Die

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Psychotherapie-Reform

Psychotherapie-Reform Psychotherapie-Reform Neue Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung Terminservicestelle für Psychotherapie Hofheim, Mittwoch, den 15.03.2017 1 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag

Mehr

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stehen ab 01.04.2017 wichtige Veränderungen an, die deutliche Auswirkungen auf die tägliche

Mehr

Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse

Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse OPK vor Ort Sachen: Befugnisse und Richtlinienreform am 27.10.2017 in Dresden Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse Referentin: Frau Waldert Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Landesgeschäftsstelle

Mehr

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April 2017 Neuerungen in der Gruppentherapie 1 Berichtspflicht für Kurzzeittherapie entfällt (analog Einzeltherapie) Wegfall des unbedingten GAV bei Fortführungsantrag

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in

Mehr

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION 1.2017 DPtVHintergrund Dezember 2013 INFORMION Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Abdruck aus Psychotherapie Aktuell 1.2017 März 2017 Am Karlsbad 15 10785 Berlin Telefon

Mehr

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft 1.2017 Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Behandlung von Amokläufern Haftungsfragen Sozialversicherungspflicht in Berufsausübungsgemeinschaften Sabine

Mehr

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu? Informationsveranstaltung der PK Bremen - 06.04.17 Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu? Alles zur Neufassung der PT- Richtlinie, der

Mehr

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) Stand: 1. April 2017 Inhalt: Teil A

Mehr

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg 24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 16.-18. März 2015, Augsburg Diskussionsforum Leistungsgestaltung für Menschen mit psychischen Erkrankungen als gemeinsame Herausforderung der Sozialleistungsträger

Mehr

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin,

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, Die Kassenärztliche Besvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, einerseits der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband B der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, andererseits schließen als Anlage 1 zum Besmantelvertrag-Ärzte

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 von 10 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16.

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung

Mehr

!Aktuelle Mitgliederinformation!

!Aktuelle Mitgliederinformation! !Aktuelle Mitgliederinformation! Zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Mitglieder-Information über den G-BA-Beschluss vom 16.6.2016 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Folgenden möchten wir Ihnen

Mehr

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. Stand: 01. Juli 2017 Zur Ermittlung der Gebühren in Euro werden die im EBM vorgegebenen Punktzahlen mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (OPW) multipliziert. Ab

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie Strukturzuschlag

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Verordnungen Juli 2017 Neu: Psychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie 17 ff BVO Stand: Februar 2016 Grundsatz Aufwendungen für eine ambulante Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Stand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Stand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Stand: März 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen

Mehr

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Rebecca Zeljar Referat Ambulante Versorgung Ärzte, Arzneimittel Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Berlin/Brandenburg Berlin,

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer gern. 91 Abs. 5 SGB V über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Berlin, 12.05.2016 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen SICHERSTELLUNG Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen ( 103 Abs. 4 SGB V) Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß 103 Abs. 4 SGB V folgende

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

// Ambulante Psychotherapie sowie

// Ambulante Psychotherapie sowie // Ambulante Psychotherapie sowie Neuropsychologische Therapie Komplextherapien und integrierte Versorgung Soziotherapie gemäß 4, 4a bis 4h BVO NRW Stand: November 2016 Ambulante Psychotherapie Aufwendungen

Mehr

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Ratgeber Gesundheit Depression eine Krankheit mit vielen Gesichtern Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Psychologischer Psychotherapeut Psychische Aspekte bei der Entstehung und

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Stand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Stand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Stand: Juli 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen

Mehr

1. 38 der PT-RL (Einsatz der Dokumentationsbögen) sowie Anlage 2 der PT-RL (Dokumentationsbögen)

1. 38 der PT-RL (Einsatz der Dokumentationsbögen) sowie Anlage 2 der PT-RL (Dokumentationsbögen) Bundesministerium für Gesundheit. 53107 Bonn Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße 8 10623 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Dr. Ulrich Orlowski Ministerialdirektor Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße Berlin. vorab per Fax: 030/ Berlin, 1. August 2016

Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße Berlin. vorab per Fax: 030/ Berlin, 1. August 2016 Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße 8 10623 Berlin vorab per Fax: 030/ 275838-105 HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT E-MAIL INTERNET Dr. Josephine Tautz Ministerialrätin

Mehr

Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin Vermittlung zur psychotherapeutischen Versorgung ab

Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin Vermittlung zur psychotherapeutischen Versorgung ab Kassenärztliche Vereinigung Berlin Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle vertragsärztlich niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten (m/w) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Mehr

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Krankenkasse bzw. Kostenträger Name Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Antrag des Versicherten auf Psychotherapie PTV 1 Nicht

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005.

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005. Erich Schröder, Ralph Glücksmann Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005 Vorwort Literaturverzeichnis Teil 1: Theoretische Grundlagen und

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der OPK Fortbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Dienst, Einsatz und Belastungen Luftwaffenkaserne

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015

Teil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Teil C zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 05222 in den Abschnitt 5.2 EBM 05222 Zuschlag

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Informationen zur Kostenerstattung

Informationen zur Kostenerstattung Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Viola Wedler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Informationen zur Kostenerstattung Was benötigen Sie, um eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

Mehr

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt

Mehr

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie

Hilfsangebote im Kontext von Psychotherapie Hilfsangebote im Kontext von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Peter Lehndorfer 25. März 2010 AD(H)S Fachtagung StMAS Als leitliniengerecht

Mehr

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen

Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin, schließen als Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte

Mehr

Beihilfe Psychotherapie

Beihilfe Psychotherapie FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Psychotherapie Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den Abschnitten B und G der Anlage

Mehr

Was ist Psychotherapie?

Was ist Psychotherapie? Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ( seelischen ) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen

Mehr

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft 2.2017 Beschwerlicher Start für die neue Psychotherapie-Richtlinie Umsetzung der neuen Psychotherapie-Richtlinie in der Praxis (Aus)Bildungskosten So gibt es Geld

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Kdo RegSanUstg Fortbildungsveranstaltung Soldaten in der Bundeswehr für Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Naumburg/Saale, 04.11.2015 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung

Mehr

Wichtige Informationen, bitte lesen.

Wichtige Informationen, bitte lesen. Wichtige Informationen, bitte lesen. Änderungen / Neuerungen Version 8.0 (Q3/17) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 0 Fax: 0441 390 112 10 Email:

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie

Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Zentrale Änderungen und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Praxis Timo Harfst, Bundespsychotherapeutenkammer Informationsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der Bundespsychotherapeutenkammer München, 14.10.2014 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Dr. Bernd Röhrich Oberfeldarzt

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr