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1 Unsere Services für Sie! Stand 07/2014 Messe Graz

2 Herzlich willkommen in Graz! Sehr geehrte Aussteller! Herzlich Willkommen auf der Messe Graz! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Graz bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen! Mein Team und ich wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf! Thomas Karner Leitung Messe Graz Das Team der Messe Graz: Leitung Messe Graz Assistenz der Messeleitung Projektleitung Projektassistenz Marketing & PR Thomas Karner Judith Karner cornelia Derler siegfried Erker Mag. Peter Huber, MBA Tina Pölzl Mag. Birgit Witrisal alicja Chilinska Manuela Gerstl Michaela Kelz sandra Peklar silvia Reiter Mag. Sabine Gross, BA Mag. Marina Koch 2

3 ÜBERSICHT & CHECKLISTE Serviceleistungen der Messe Graz 1. Informationen Seite A.1 Anreise, Anfahrt und Aufenthalt 4 A.2 Gesamtplan Messegelände 7 A.3 Kontakte 8 A.4 Messe-Bestimmungen für Aussteller 9 2. Allgemeiner Service B.1 Kundenkarten 12 B.2 Ausstellerausweise/Dauerparkkarten Marketingservice C.1 Presse- und Marketingaktivitäten 14 C.2 Social Media Bestellformulare D.1 Zimmeranfrage 19 D.2 EDV Internet-Service 20 D.3 Logistik und Leergut 22 D.4 Technische Richtlinien Richtlinien & AGBs E.1 Allgemeine Messe- und Betriebsordnung 25 Für die Serviceleistungen (Strom, Wasser, Messestand, etc.) der Messestandbaufirma AMB Graz besuchen Sie bitte: 3

4 A.1 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anfahrt per PKW Anreise über A2 Abfahrt Graz Ost (1,5 km) Adresse für Anlieferungen Fröhlichgasse Graz Zentrum Straßenbahnlinie 6 Münzgrabenstraße Lazarettgürtel A9 von Salzburg kommend Karlauer Gürtel Mur Straßenbahnlinie 5 Schönaugürtel Straßenbahnlinie 4 Conrad-von Hötzendorf-Straße Jakominigürtel Moserhofgasse Fröhlichgasse Schönaugasse Neuholdaugasse MurMur Fröhlichgasse Conrad-von Hötzendorf-Straße Straßenbahnlinie 4 Triesterstraße Kasernstraße Ostbahnhof Raiffeisenstraße Münzgrabenstraße A2 UPC-Arena Abfahrt Graz-Ost A2 von Wien bzw. Klagenfurt kommend 4

5 A.1 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Anreise mit der Bahn Umweltfreundlich und bequem kommen Sie mit der Bahn oder dem Bus nach Graz. Direkte Bahn- oder Bus-Verbindungen gibt es z.b. von Wien, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, München, Stuttgart, Frankfurt. Anreise per Flugzeug Der internationale Flughafen Graz-Thalerhof ist nur 10 km von der Stadt und vom Messe Congress Graz entfernt. Er wird von den Flughäfen Wien, Frankfurt/Main, München, Zürich u.a. angeflogen. Öffentlicher Verkehr Straßenbahn- Haltestellen für die Linien 4, 5, 6 (13): Jakominigürtel/Messe Stadthalle Fröhlichgasse/Messe Münzgrabenstraße/Messe 5

6 A.1 Informationen Anreise, Anfahrt und Aufenthalt Stadthalle & Messe - Parkplätze Je nach Veranstaltung stehen folgende messeeigene Parkplätze zur Verfügung: P1 Fröhlichgasse 1200 Pkw bei jeder Messe P2 Raiffeisenstraße 250 Pkw P3 Messegelände 400 Pkw fallweise Tiefgarage 212 Pkw Fröhlichgasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Raiffeisenstraße (alle bewacht). Parkplätze für Behinderte Gekennzeichnete und fix reservierte Behinderten-Parkplätze bei jeder Messe. Diese befinden sich in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße gegenüber der Stadthalle (nördlich des Zebrastreifens), in der Fröhlichgasse (Nordseite bei Eingang 2 in die Halle A) sowie am Besucherparkplatz in der Fröhlichgasse und in der Tiefgarage. Bei Veranstaltungen in der Stadthalle bieten wir die Möglichkeit, im Messegelände zu parken. Hotels in Graz Graz verfügt über eine Vielzahl an Unterkünften, von der Pension bis hin zu Businessund Design Hotels. Das Team von Graz Tourismus unterstützt Sie gerne bei der Auswahl eines Hotels. Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T F E. info@graztourismus.at Gerne können Sie sich auch direkt an unser Partnerhotel roomz (gegenüber des Messegeländes) wenden - damit profitieren Sie von den jeweiligen Messetarifen. Das Formular dazu finden Sie auf Seite 19. Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96, 8010 Graz T F E. welcome@roomz-graz.com I. 6

7 A.2 Informationen Gesamtplan Messegelände Straßenbahn 6 Münzgrabenstraße Bitte beachten Sie, dass laut den gesetzlichen Bestimmungen seit in den Messehallen ein absolutes Rauchverbot herrscht. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Hunden aufs Gelände und in die Hallen behördlich untersagt ist. Vergnügungspark 2 Adresse für Anlieferung: Fröhlichgasse 35 Einfahrt Gelände und Tiefgarage 4 Halle E EG Freigelände freiluftarena B Halle D OG Halle C Freigelände Parkplatz Fröhlichgasse Halle D EG Halle F Freigelände Halle A EG Halle A OG messecongress nord Messepark Ladenstein STADTHALLE Jakominigürtel Straßenbahn 4/5 Messeturm Straßenbahn 4 Conrad-von-Hötzendorf-Straße Conrad-von-Hötzendorf-Straße UPC Stadiongarage Schönaugürtel Straßenbahn 5 Parkplatz Raiffeisenstraße 7

8 A.3 Informationen Kontakte Veranstalter Messeplatz 1 / Messeturm, 8010 Graz T F E. office@mcg.at I. Standbau, Elektroinstallationen AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Messeplatz 1, 8010 Graz T F E. office@ambgraz.at I. Bewachung ÖWD - Steiermark Schönaugasse 49, 8010 Graz T F E. graz@owd-gruppe.at T (während der Messe) Catering Toni Legenstein Catering c/o Hotel Restaurant Häuserl im Wald Roseggerweg 105, 8044 Graz T F E. legenstein@aon.at Hostessenservice BRAND EMBASSY Promotionagentur GmbH Wienerstraße 324, 8051 Graz T F I. Messespedition Schenker & Co AG Alte Poststraße 45, Graz Johann Ambros T F E. johann.ambros@dbschenker.at I. Messeversicherung Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft Herrengasse 18-20, 8011 Graz Sandra Schwarz T F E. sandra.schwarz@grawe.at Musik AKM Graz, Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger Korösistraße 64/1, 8010 Graz Daniela Kaufmann T F E. daniela.kaufmann@akm.co.at Zimmerreservierung Graz-Tourismus und Stadtmarketing GmbH T F E. info@graztourismus.at Partnerhotel Roomz Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 92-96, 8010 Graz T F E. welcome@roomz-graz.com I. 8

9 A.4 Informationen Allgemeine Informationen Ein-/Ausfahrtsregelung Einfahrt/Ausfahrt während der Aufbauzeit: Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Einfahrt/Ausfahrt Abbau letzter Messetag: ca. 30 Minuten nach Messeschluss, Fröhlichgasse 35, 8010 Graz Abfalltrennung Alle Aussteller müssen lt. ST AWG 2004 Verpackungsmaterial wieder mitnehmen. Achten Sie während des Messebetriebes bitte unbedingt auf die entsprechende Mülltrennung. Zu diesem Zweck stehen Sammelstellen, so genannte Müllinseln, rund um die Hallen bereit. Sollte diesem wichtigen Umweltschutzgedanken nachweislich nicht entsprochen werden, behalten wir uns das Recht vor, die Entsorgung auf Ihre Kosten zu veranlassen. Die Lagerung von Verpackungsmaterialien in den Hallen ist nicht gestattet. Parken im Gelände während der Auf-/Abbauzeit Die Verkehrswege auf dem Messegelände müssen unbedingt frei bleiben. Parkende Autos behindern in diesem Bereich Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge und müssen daher kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Einfahrt von PKW, Kleinlastern und LKW zu Ent-/Beladezwecken in die Hallen ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Wir können keine Verantwortung für Ausstellungsgut, Standbaumaterial, etc. übernehmen. Verschließen Sie daher stets Ihr Fahrzeug und lassen Sie Ausstellungsgut nicht unbeaufsichtigt. Kautionsregelung Die Zulieferung von Lebensmitteln, Getränken und anderen Waren für Aussteller und Lieferanten ist bis zu 2 Stunden vor den offiziellen Öffnungszeiten einer Messe und bis zu 2 Stunden nach offiziellem Messeende möglich. Nach 20 Uhr ist jede Zufahrt gesperrt. Für Lieferanten, die während der Messezeit Lebensmittel und Getränke an verschiedene Versorgungsbetriebe zu liefern haben, ist eine Lieferplakette erforderlich, die in der Technikabteilung erhältlich ist. Diese Plakette ist an der Windschutzscheibe deutlich anzubringen. Mit dieser Lieferplakette erhalten Lieferanten bei der Einfahrt ins Messegelände eine Lieferantenzeitkarte, für die eine Kaution von 50,-- (1 Stunde Aufenthalt PKW, 2 Stunden Aufenthalt LKW) hinterlegt werden muss. Sollte diese Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Für alle anderen Fahrzeuge, die während der Messe zum Zweck der Nachlieferung, des Austausches oder der Servicetätigkeit das Gelände befahren müssen, wird bei der Einfahrt eine Zeitkarte gegen eine Kaution von 50,-- ausgefolgt; sollte die vorgesehene Zeit überschritten werden, gilt dieser Betrag als vereinnahmt. Am letzten Veranstaltungstag wird eine Kaution von 150,-- eingehoben. Bei Überschreitung der Verweildauer wird dieser Betrag als Parkgebühr einbehalten. Ab 15 Uhr gibt es am letzten Veranstaltungstag keine Einfahrt mehr. Einsatz von Musik am Messestand Höflich machen wir auch darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Musik am Messestand (Radio/TV, Tonträger, Live-Musik usw.) bei der AKM anzumelden ist. Den Kontakt der AKM Graz finden Sie auf Seite 8. 9

10 A.4 Informationen Auflagen Brandschutz und Sicherheit Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die brandschutztechnischen Einrichtungen im gesamten Ausstellungsbereich wie Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, Hydrantenkästen müssen jederzeit erkennbar und für Jedermann frei zugängig gehalten werden. Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen über Standflächen bedarf einer rechtzeitigen Abklärung und Plangenehmigung. Diese Regelung gilt nicht für zusätzlich, von der Behörde angeordnete Feuerlöscher, innerhalb einzelner Stände. Die Ausstellungsflächen in der Stadthalle und der Halle A sind flächendeckend mit einer automatischen Löschanlage (Sprinkleranlage) ausgestattet. Bei Standaufbauten ist daher zu beachten: Geschlossene Decken sind nicht zulässig (auch keine Marktschirme). Alle geschlossenen Flächen, die größer als 1m x 1m sind, müssen mit Sprinklern ausgestattet werden. Stoffe, die als horizontal abgespannte Decke verwendet werden, müssen sprinklertauglich sein. Der entsprechende Nachweis ist vom Aussteller zu erbringen. Ausnahmen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitig (2 Wochen vor Aufbaubeginn) eingeholter, behördlicher Genehmigung gestattet werden. Bei Standhöhen ab 2,50 m sind die Pläne rechtzeitig von der MCG genehmigen zu lassen. In der Stadthalle und der Halle A besteht aufgrund der lichten Raumhöhe die Möglichkeit, zweigeschoßige Stände zu bauen, wobei folgende Richtlinien einzuhalten sind: - Planvorlage an die MCG zur Prüfung und Abstimmung mit der Behörde. Im Zuge dieser Überprüfung wird festgelegt, ob ein zusätzlicher Einbau einer Sprinkleranlage erforderlich ist. - Bei der Planung ist das Steiermärkische Baugesetz zu berücksichtigen (Stiegen, Geländer etc.) Bei Genehmigung des Standes bitte für die Überprüfung vor Ort zusätzlich vorbereiten: - Statisches Attest und Bestätigung über ordnungsgemäßen Aufbau durch die ausführende(n) Firma(en) - Erforderliche Zertifikate für Bauabnahme Wärmeentwickelnde Geräte (z.b. Scheinwerfer auf Türmen etc.) müssen mit ausreichendem Abstand so angebracht werden, dass die automatische Sprinkleranlage nicht ausgelöst wird. Alle Materialen und Dekorationsgegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (derzeit die Önorm 3822 sowie die in der TRVB-N unter Punkt 7 geregelte Brennbarkeitsklasse 1, Qualmbildungsklasse 1, Tropfbildungsklasse 1) Entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind für die Prüfung vor Ort bereitzuhalten. Packmaterial und sonstiges leicht brennbares Material darf nicht direkt in der Ausstellungshalle (auch nicht hinter dem Standbereich) gelagert werden. Werden Fahrzeuge präsentiert, bitten wir folgende behördlichen Auflagen zu berücksichtigen: Der Tank ist vollständig zu entleeren. Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen. Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen. (Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, so sind andere geeignete Maßnahmen rechtzeitig mit der Betriebsfeuerwehr der MCG abzuklären). Helium und CO 2 sind nicht brennbare Gase und dürfen in den Hallen verwendet werden. Achtung: Die Druckflaschen, in der die Gase abgefüllt sind, müssen dauerhaft gegen Umfallen gesichert sein. Die Verwendung von brennbaren Gasen (z.b. Propan, Butan, auch Sauerstoff) ist nur in besonderen Einzelfällen (bei Fachmessen) zulässig. Die Genehmigung hiefür ist rechtzeitig unter Darlegung des Verwendungszweckes sowie vorhandener bzw. vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen bei der Feuerwehr der Stadt Graz, Feuerpolizei einzuholen. Im Falle einer Genehmigung bitten wir zu beachten: Das Lagern von Reserveflaschen ist in der Ausstellungshalle strikt untersagt. Absperrhähne von Druckluftflaschen müssen nach Veranstaltungsende geschlossen und gegen Manipulation Betriebsfremder gesichert werden. Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Druckgasen sind einzuhalten. 10

11 A.4 Informationen Elektrische Anlagen auf Ausstellungsständen müssen nach ÖVE EN 1 ausgeführt sein. In Betrieb befindliche elektrische Bügeleisen, Kochplatten, Kaffeemaschinen u.ä. Heizquellen sind auf nicht brennbare, schlecht wärmeleitende Unterlagen zu stellen. Die Verwendung von offenem Feuer und offenem Licht ist untersagt. Scheinwerfer und sonstige Abhängungen über Kopfhöhe sind doppelt gegen herab fallen zu sichern. Das Rauchen ist seit in Veranstaltungshallen generell gesetzlich verboten. Dies gilt auch für in der Halle situierte Gastronomiebereiche. Die Betriebsfeuerwehr der MCG ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften befugt und verpflichtet, notwendige Anordnungen zu treffen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Brandgefahren sowie der Sicherheit der Rettungs- und Angriffswege erforderlich sind. Den Anweisungen der Betriebsfeuerwehr der MCG ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei einem erforderlichen Einsatz oder/und Schaffen von Rettungs- und Angriffswegen wird keine Haftung für eventuelle Schäden an Ausstellungsgütern oder Ausstellungsständen übernommen. Aufgelegte Läufer (Teppiche), Kabelführungen etc. sind stolpersicher zu verlegen und dürfen die Verkehrswege nicht behindern. Bauliche oder sonstige Veränderungen, (Bohrungen etc.) des Bestandsobjekts oder seiner Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MCG und dürfen nur zu Lasten und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden. Dies trifft zu, wenn von der MCG eine entsprechende Zustimmung zur Veränderung gegeben wurde. Die Wiederherstellung wird von der MCG an ein konzessioniertes Unternehmen beauftragt und ist vom Vertragspartner nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Vertragspartner haftet auch für solche Veränderungen, welche durch von ihm beauftragte Personen verursacht werden. Registrierung von Schaugeschäften nach 26 StVAG (1) Die Landesregierung führt ein öffentliches Register für 1. Bewilligungen nach 10; 2. Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden dürfen, und die darüber Verfügungsberechtigten. (2) Veranstaltungseinrichtungen, die in der Steiermark verwendet werden sollen und nicht von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, bedürfen einer Aufnahme in das Register, es sei denn, sie werden im Rahmen einer Veranstaltungsstättenbewilligung mitgenehmigt und nur dort eingesetzt. Die Registrierung berechtigt zur Aufstellung und zum Betrieb der Einrichtung auf Kosten und Gefahr der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten. (3) Für die Aufnahme in das Register sind folgende Angaben erforderlich: 1. Name, Anschrift (Hauptwohnsitz oder Firmensitz) und Telefonnummer, gegebenenfalls auch eine Adresse des über die Veranstaltungseinrichtung Verfügungsberechtigten; 2. eine genaue Bezeichnung, Beschreibung und nähere technische Angaben über die Veranstaltungseinrichtung; 3. der letzte Überprüfungsbefund, der nicht älter als 2 Jahre sein darf. (4) Die Landesregierung kann Inhalt und Form der Registrierung sowie beizulegende Unterlagen durch Verordnung festsetzen. (5) Die Landesregierung hat die Registrierung schriftlich zu bestätigen und die Registernummern für die Veranstaltungseinrichtungen mitzuteilen. (6) Registrierte Veranstaltungseinrichtungen sind längstens alle 2 Jahre unter sinngemäßer Anwendung des 20 überprüfen zu lassen. (7) Die Veranstaltungseinrichtung ist aus dem Register zu streichen, wenn der Landesregierung innerhalb der Prüffrist keine Prüfbescheinigung ( 20 Abs. 4) vorgelegt wird. (8) Die Verfügungsberechtigte/Der Verfügungsberechtigte hat der Landesregierung jede wesentliche Änderung unverzüglich bekannt zu geben. (9) Die Landesregierung ist berechtigt, das gemäß Abs. 1 und 2 einzurichtende Register automationsunterstützt zu führen. Sie hat bei der Führung des Registers auf die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz im Sinn des Datenschutzgesetzes 2000 zu achten und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datengeheimnisses zu treffen. 11

12 B.1 Allgemeiner Service Kundenkarten Laden Sie Ihre Kunden gezielt auf Ihren Messestand ein! Die persönlichen Einladungen von Ausstellern sind vorwiegende Beweggründe für einen Messebesuch. Wir stellen Ihnen automatisch nach Ihrer Messeanmeldung einen Barcode sowie ein eigenes Passwort (gültig im MCG-Ticketshop) zur Verfügung. Barcode sowie das Passwort kann an Ihre Kunden weitergegeben werden. Die Möglichkeiten dazu sind weitreichend: Sie können den Code via Newsletter oder Brief versenden, ihn auf Flyer, Kassabons oder andere Drucksorten eindrucken, auf die Website stellen, etc. Das spricht für die Verwendung von Kundenkarten: Bieten Sie besonderen Kunden einen besonderen Vorteil Sie können das Passwort bzw. den Barcode problemlos in Ihre bestehende Kundenkommunikation einbinden Sie bezahlen nur die tatsächlich zugetretenen Tickets Aktualisieren und ergänzen Sie zusätzlich Ihre Datenbank (nur bei registrierten Kundenkarten im MCG-Ticketshop möglich) Kundenkarte ohne Datengenerierung Sie können den Barcode auf verschiedenste Weise verwenden (Eindruck in Kundenbriefen, Newsletter, Eindruck in diversen Drucksorten). Ihr Kunde kann den Barcode beim Eingang direkt einscannen und bekommt so Zutritt zur Messe ohne Ticketverkauf an der Kassa, ohne Registrierung und ohne Wartezeiten beim Zutritt. Kundenkarte mit Datengenerierung Das zugewiesene Passwort muss im MCG-Ticketshop eingegeben werden und so kann der Kunde sein Messeticket bereits zu Hause ausdrucken direkter Zutritt zur Messe ohne Ticketverkauf an der Kassa und ohne Wartezeiten beim Zutritt. Sie bekommen von uns eine Datenbank mit den Daten Ihrer Kunden, die das Ticket über den MCG Ticketshop eingelöst haben, zur Verfügung gestellt. (Falls der Kunde keine Möglichkeit hat, sich sein Ticket zu Hause zu drucken, ist eine Registrierung vor Ort möglich.) Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Barcode und/oder das Passwort weitergeben. Ihnen werden bei beiden Varianten nur die tatsächlichen Kundenkarten von den Kunden, die auf der Messer erschienen sind, in Rechnung gestellt. Unser Service für Sie: Wir generieren und programmieren die Barcodes und Passwörter Wir unterstützen Sie bei der Einbindung der Barcodes und/oder Passwörter in Ihre Kundenkommunikation Wir stimmen auch gerne das Dateiformat ab und überprüfen die Ticketfunktionen vor Produktion Wir erstellen Auswertungen zu den von Ihnen verwendeten Barcodes und/oder Passwörtern Einmalige Servicepauschale von p 49,00 (+ USt. + Abgaben) bei tatsächlicher Verwendung der Barcodes und/oder Passwörter. Mit der erstmaligen Nutzung des Barcodes oder des Passwortes, durch Sie und/oder Ihre Kunden (wobei unter Nutzung in diesem Zusammenhang auch die Versendung, der Eindruck auf Drucksorten, das Stellen auf die Website und dergleichen zu verstehen ist), werden für diesen Service die Kosten der eingelösten Kundenkarten und die Servicepauschale zur Zahlung fällig. Ihr Kontakt: Silvia Reiter Projektassistenz Messe Graz T E. silvia.reiter@mcg.at 12

13 B.2 Allgemeiner Service Ausstellerausweise / Dauerparkkarten Für termingerechte Ausführung bitte bis 8 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Bestellung Wir bestellen folgende Anzahl zusätzlicher Ausstellerausweise* Menge: Stück Preis auf Anfrage Bestellformular an: oder messe@mcg.at * Das Ausstellerpaket beinhaltet folgende kostenlose Ausweise: bis 30 m 2 4 Stück 31 bis 60 m 2 6 Stück ab 61 m 2 10 Stück Wir bestellen folgende Anzahl zusätzlicher Ausstellerparkkarten** Menge: Stück ** Preis für Freigelände: p 6 / Messetag Preis für Tiefgarage: p 7 / Messetag Die Preise gelten für die gesamte Messedauer, inkl. Auf- und Abbautagen. Pro Aussteller sind maximal zwei Tiefgaragenplätze verfügbar. Preise zzgl. 20 % USt. + 1% Vertragsgebühr Versandadresse (falls abweichend): Name Ansprechpartner Straße Nr. PLZ Ort Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 13

14 C.1 Marketingservice Presse- und Marketingaktivitäten Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Machen Sie auf sich aufmerksam! Wir unterstützen Sie bei Ihrer Presse- und Marketingarbeit im Rahmen der Messe. Wählen Sie die gewünschten Angebote aus und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Fax oder zu. Bitte geben Sie in jedem Fall unbedingt Ihren Firmenwortlaut, Adresse, Telefon- und Faxnummer, - und Internetadresse, Standnummer sowie Ansprechpartner am Stand bekannt. Mag. Marina Koch, Marketing- und PR-Koordination T F. DW E. marina.koch@mcg.at Bestellformular an: oder messe@mcg.at Videoservice Präsentieren Sie Ihr Kurzvideo auf der jeweiligen Messewebsite. Gestaltungstipps: Schicken Sie uns den Link oder die Videodatei sowie eine kurze Beschreibung dazu. Wir pflegen Video und Text prominent ein. Kosten: Kontakt: p 49,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit und geben Sie den Besuchern die richtige Information über Ihr Angebot und Ihre Produkte direkt in die Hand. ACHTUNG: Die Stückzahl ist beschränkt. In Summe sind max. vier Beilagen zur Eintrittskarte möglich. Kosten: Kontakt: Format: Auflage: Liefertermin: Lieferadresse: p 690,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at max. A4, max. 8 Seiten kontaktieren Sie dazu bitte Frau Marina Koch Anlieferung nach Vereinbarung, spätestens 4 Tage vor Messebeginn Messe Graz, Fröhlichgasse 35, 8010 Graz z.h. Haustechnik / Herr Karl Scheer Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 14

15 C.1 Marketingservice Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Onlinebanner Mit dem Banner setzen Sie einen direkten Link zu Ihrer Homepage. Wir bauen Ihren Banner prominent im Besucherbereich der jeweiligen Messewebsite ein. Sie können hier spezielle Messeaktionen, Gewinnspiele uvm. bewerben! Format: Kosten: Format: Kosten: Deadline: 220 x 220 pixel p 290,-- + USt. + Abgaben 460 x 220 pixel p 490,-- + USt. + Abgaben jeweils 4 Wochen vor Messebeginn Bestellformular an: oder messe@mcg.at Online Pressedienst Gerne veröffentlichen wir Ihre Presseinformationen auf der Website der jeweiligen Messe. Im Menüpunkt Presse stellen wir Ihre Unterlagen prominent den Medien zur Verfügung. Gestaltungstipps: Ihre Messeneuheiten sowie Ihre individuellen Vor- oder Nachberichte zur Veranstaltung bieten sich für dieses Service besonders an. Schicken Sie uns einen kurzen PR-Text (max. zwei A 4 Seiten) und bis zu zwei Fotos (JPEG-Format, ca. 12 x 8 cm, 300 dpi). Kosten: Kontakt: Deadline: p 39,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at jeweils 4 Wochen vor Messebeginn Pressefach & Onlinepressedienst Um eine möglichst große Reichweite zu erzielen, empfehlen wir das Pressefach mit dem Onlinepressedienst zu kombinieren. Im Messeleiterbüro steht Journalisten ein Pressebereich zur Verfügung. Sie haben Gelegenheit hier Ihre Pressemappen aufzulegen. Gestaltungstipps: Schicken Sie uns Ihre Inhalte für die Pressemappen idealerweise ausgedruckt, in gebrandeten Mappen und legen Sie einen USB-Stick mit Fotos bei. Kosten: Kontakt: Auflage: Deadline: Lieferadresse: p 50,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at ca. 50 Stück jeweils 4 Wochen vor Messebeginn Messe Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz z.h. Mag. Marina Koch Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 15

16 C.1 Marketingservice Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Ihr Logo auf den Hallenübersichtsplänen An zentralen Stellen des Messegeländes befinden sich Übersichtspläne. Machen Sie die Besucher mithilfe Ihres Logos inkl. Hallen- und Standnummer auf Ihren Messestand aufmerksam. Kosten: Kontakt: Format: Deadline: p 490,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at Logo (mit Hallen- und Standnummer) jeweils 4 Wochen vor Messebeginn Bestellformular an: oder messe@mcg.at Ihr Logo auf dem Geländeplan im Ausstellerverzeichnis Das Ausstellerverzeichnis ist sowohl für Besucher als auch für Medienvertreter das wichtigste Nachschlagewerk einer Messe. Weisen Sie mit Ihrem Logo im Geländeplan des Ausstellerverzeichnisses auf Ihren Stand hin! Dieses liegt ab Messebeginn bei allen Eingängen und Info-Ständen auf. Kosten: Kontakt: Format: Deadline: p 410,-- + USt. + Abgaben marina.koch@mcg.at Logo jeweils 4 Wochen vor Messebeginn A-Ständer Mit diesem Werbemittel haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen prominent in Aufstellern im A1-Format zu präsentieren. Kosten: Kontakt: E Deadline: Liefertermin: p 145,-- + USt. + Abgaben pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer Alicja Chilinska Projektassistenz Messe Graz T e. alicja.chilinska@mcg.at jeweils 4 Wochen vor Messebeginn Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 16

17 C.1 Marketingservice Für termingerechte Ausführung bitte bis 3 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt). Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden. Kosten: Kontakt: E Bestellschluss: p 215,-- + USt. + Abgaben pro Person pro Tag Alicja Chilinska Projektassistenz Messe Graz T e. alicja.chilinska@mcg.at 3 Wochen vor Messebeginn Bestellformular an: oder messe@mcg.at Pressefotograf Wenn Sie professionelle Pressefotos von Ihrem Messeauftritt anfertigen lassen möchten, stellen wir gerne einen Kontakt her. Kosten: Kontakt: auf Anfrage marina.koch@mcg.at Individulle Pakete und Sponsoring Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns. Kosten: Kontakt: auf Anfrage marina.koch@mcg.at Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 17

18 C.2 Marketingservice Social Media Die Messe Graz ist auf Youtube, Facebook, Twitter, Foursquare und Google+ vertreten. Unsere Plattformen werden täglich gepflegt und mit aktuellen Inhalten zu den laufenden und kommenden Messen versorgt. Wir sind stolz drauf, eine große Community aufgebaut zu haben, die ständig wächst. Wir möchten Ihnen anbieten, sich mit uns, unseren Fans und somit auch Ihrer Zielgruppe zu vernetzen. Nutzen Sie unsere Plattformen, um vor Ihren Messeauftritt auf sich aufmerksam zu machen. Teilen Sie Ihre besonderen Messeaktionen auch mit unseren Fans. Unsere Social-Media-Aktivitäten Facebook Auf Facebook gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Auch die Messe Graz selbst ist auf Facebook mit einer eigenen Seite vertreten. Hier werden alle Messen beworben sowie allgemeine Unternehmensinformationen geteilt. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Messe Graz Trends of Beauty (Graz und Wien) Hair (Graz) Twitter Das Gesamtunternehmen Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h pflegt einen gemeinsamen Auftritt auf Twitter bei dem sowohl über Konzerte, Shows, das Programm unserer beiden Sportstätten (UPC Arena, Eishalle Liebenau), Kongresse sowie über alle Messen informiert wird. Verwenden Sie auch unsere Kurzzeichen, wenn Sie über unsere Messen #messe #graz Google+ Auf Google+ gibt es einen gemeinsamen Auftritt des Gesamtunternehmens Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Foursquare Die Messe Graz ist auf foursquare vertreten. Immer mehr Menschen nutzen diese Plattform, um ihren Freunden zu sagen wo sie sind, welche Orte empfehlenswert sind und sammeln dabei Punkte und Bagdes. Als Unternehmen bietet es sich an, diese Möglichkeit zu nutzen und den einen oder anderen virtuellen Besucher mit einer speziellen Aktion belohnen. taggen Sie Ihre Fotos mit: #messegraz #grazerfruehjahrsmesse #fruehjahrsmesse #grazerherbstmesse #herbstmesse #heiratsmesse #trendsofbeauty #hairmesse uvm. 18

19 D.1 Bestellformulare Zimmeranfrage F Retour an:, Messeplatz 1, 8010 Graz, T , E. Buchungskennwort: Aussteller Messe Graz Messe: (jeweiligen Messenamen einfügen) Um Ihre Buchung garantieren zu können, bitten wir Sie um Ihre Kreditkartendetails, ohne Bekanntgabe Ihrer Kreditkartendetails garantieren wir die Buchung bis 16 Uhr am Anreisetag: Anrede: Frau Herr (Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen) Vorname: Nachname: Firma: Straße: Visa Mastercard AMEX Karteninhaber: Kartennummer: Ablaufdatum: Diners JCB PLZ: Ort: Einzelzimmer inkl. Frühstück á p 85,00 Doppelzimmer inkl. Frühstück á p 95,00 Ankunftsdatum: Telefon: Abreisedatum: Fax: Diese Preise sind gültig für Einzelreisende bis zu 9 Zimmer pro Tag und Buchung, inkl. Frühstücksbuffet und allen Abgaben Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung erst von Seiten des Hotels bestätigt werden muss. Stornobedingungen: Bei Stornierungen binnen 7 Tage vor dem Reisetermin wird die 1. Nacht in Rechnung gestellt. Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 19

20 D.2 Bestellformulare EDV Internet-Service Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW ANMELDUNG - Bereitstellung Internetzugang über die Messe Graz WLAN Anschluss: kostenlos Die Zugangsdaten sind im Messeleiterbüro während der Aufbau- und Messezeiten kostenlos erhältlich. Vorab ist keine Bestellung erforderlich. Bestellformular an: oder messe@mcg.at LAN Anschluss: p 120,-- (exkl. USt.) Anzahl: Technischer Support für die Installation und Inbetriebnahme (kleinste Einheit 15 min): p 29,-- (exkl. USt.) Reservierung für WLAN PCMCIA -WLAN -Komponenten : Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. USt.) Anzahl: USB Adapter -WLAN -Komponenten : Kaution pro Karte: p 50,-- (exkl. USt.) Anzahl: Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 20

21 D.2 Bestellformulare Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN/LAN Allgemeine WLAN/LAN Richtlinien Im Benutzergerät muss eine Netzwerkkarte vorinstalliert sein. (LAN/WLAN) Falls kein WLAN-Adapter im Gerät integriert ist, wird dem Nutzer ein Adapter in Form einer PCMCIA-Karte oder eines USB-Adapters gegen eine Kaution beigestellt. Gesicherte Zugänge zu Firmennetzen (VPN) über WLAN werden nicht unterstützt. Für die Benutzer des LAN/WLAN Internetzuganges im Rahmen einer Vera staltung wird eine gemeinsam genutzte Bandbreite bereitgestellt. Dem Benutzer wird ein limitiertes Downloadvolumen zur Verfügung gestellt. Der Benutzer erhält seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per /Fax zugesandt. 1. Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local Area Network)-Dienstes der (im Folgenden Messe Graz genannt) durch den Nutzer. 2. Leistungen der Messe Graz, Dienstebeschreibung 2.1 Messe Graz stellt dem Nutzer an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über WLAN oder LAN zu Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto-Datenraten von bis zu 5 bis 6 Mbit/s erreichbar. Diese Datenrate stellt den Maximalwert dar und kann je nach Auslastung divergieren. Eine Zusicherung über eine Mindestdatenrate erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.b. Bluetooth) genutzt daher kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. 2.2 Die Versorgung mit dem WLAN/LAN System der Messe Graz erfolgt grundsätzlich in folgenden Messehallen: Stadthalle, messecongress, Halle A und Halle C. Aufgrund der WLAN-Technik kann eine vollständige Ausleuchtung aller Bereiche nicht garantiert werden. Die Messe bemüht sich im Rahmen des technisch und betrieblich zumutbaren um eine möglichst flächendeckende Ausleuchtung. 2.3 Der Nutzer kann mit Hilfe eines WLAN-fähigen Endgerätes (WiFi-Standard) nach dem IEEE b-Standard über WLAN-Zugriff auf das Internet nehmen. Es ist absolut verboten, Besuchern über ein öffentliches WLAN-System (HOTSPOT) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Entzug der Erlaubnis, WLAN-Technologie auf dem Messegelände zu nutzen und können zu weiterführenden Schadensersatzansprüchen führen. 2.4 Für die Inanspruchnahme der unter 2.1 genannten Dienstleistungen gelten die Preise gemäß der derzeit gültigen Ausstellerservicemappe. 2.5 Der Zugang über die Access Points gewährleistet den Zugriff auf das Internet. Die Kommunikation zwischen Clients an einem oder zwischen zwei Access Points ist grundsätzlich nicht möglich. 2.6 Ein Roaming zwischen den Access Points erfolgt nur innerhalb einer Messehalle. 2.7 Das Netz wird vom Betreiber im Rahmen der technischen Möglichkeiten ständig verfügbar gehalten. Kurzfristige Störungen werden bei Bekanntwerden umgehend beseitigt. Einschränkungen, die durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden, liegen außerhalb der Verantwortung des Betreibers. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung eines WLAN Zuganges die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 3.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung des/der ihm für das Login zugewiesenen Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwortkombination, verantwortlich. 4. Laufzeit 4.1 Messe Graz behält sich vor, eine bestehende WLAN-Verbindung zu sperren, sofern der Nutzer diese vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von der Messe Graz für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen. 5.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z.b. VPN Client oder SSL Verschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der Messe Graz ist abschließend in Ziffer 6 geregelt. 5.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN- Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten, ist der Nutzer selbst verantwortlich, soweit die Messe Graz nicht nach Ziffer 6 haftet. 5.4 Die Messe Graz stellt dem Nutzer transparente Internet-Anschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz, etc.) zu sorgen. Hierzu sind u.a. die neuesten Herstellerempfehlungen bzgl. Service- und Securitylevels einzuhalten. Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzung dieser Sicherungspflichten. 5.5 Die Messe Graz behält sich vor, Ports und Sockets bzw. komplette Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen. 6. Haftung 6.1 Die Messe Graz stellt über WLAN/LAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Messe Graz. Insbesondere überprüft die Messe Graz nicht, ob eine schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten ist. Die Messe Graz übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung. 6.2 Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff haftet die Messe Graz gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht hat. 6.3 Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet. 6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der Messe Graz für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 6.5 Die Messe Graz haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender, von der Messe Graz nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung. 6.6 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 7. Datenschutz Die vom Teilnehmer zur Bestellung der Benutzername-/Kennwortkombination angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Dienstes erhoben. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Teilnehmers unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus bei der Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich der Messe Graz. 8. Sonstige Bestimmungen 8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 8.2 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von der Messe Graz aus diesem Vertragsverhältnis auf eine Beteiligungsgesellschaft ist auch ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Dem Teilnehmer steht für diesen Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 8.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 5. Sicherheit und Systemintegrität 5.1 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und Access Points der Messe Graz wird unverschlüsselt übertragen. Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem Messe Graz WLAN-Netz aufgebauten Verbindung können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung erfolgt NICHT durch die Messe Graz. 21

22 D.3 Bestellformulare Logistik und Leergut F Retour an: Schenker & Co AG, Herr Johann Ambros, Alte Poststraße 452, A-8055 Graz, E. johann.ambros@dbschenker.com Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Offizieller Spediteur auf dem Messegelände in Graz und Partner der Messe Graz Messelogistik n Ablaufplanung n Be- und Entladungen n Beistellung von Gerät n Verleih von Gerät Transporte n Landtransporte n Seefrachten n Luftfrachten n Spezialtransporte Lagerungen n Leergüter n Vollgüter n Messestände Zollabfertigungen n Einfuhren n Ausfuhren Auftrag Anfrage Wir sind: Aussteller Standbauer Spediteur andere Transport von: (Bitte Art der Ware, Anzahl und Art der Packstücke, Gewicht und Lademeter bzw. Kubikmeter angeben) Beladeort: (Land, Postleitzahl und Ortsname) Ladetermin: Zustellung an folgenden Messestand: Halle Nr.: Stand: (Bitte unbedingt angeben) Freigelände: Stand: Eintrefftermin am Messestand: Datum: Uhrzeit: Retourtransport nach der Messe? ja nein Staplerbeistellung inkl. Fahrer: bis 4 t Hubkraft bis 5 t Hubkraft bis 12 t Hubkraft Leerguteinlagerung: ja (Wenn ja, bitte Kubikmeter angeben) m 3 (Schätzung) Transportversicherung: (Wenn ja, bitte Warenwert angeben) Zollabfertigung(en): Import Export Carnet nein Sonstige Bemerkungen oder Fragen: Ansprechpartner: Messespediteur SCHENKER vor Ort: Vorbestellungen ab: Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der nach der jeweiligen Kundmachung in der Wiener Zeitung geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung. Zahlbar und klagbar in Graz. 22

23 D.3 Bestellformulare Allgemeine Hinweise Der Messe- und Ausstellungsspeditionstarif gilt für alle Leistungen, die durch den offiziellen Spediteur beim An- und Abtransport der Messegüter für die Aussteller auf Messen und Veranstaltungen auf dem Messe Congress Graz erbracht werden. Der Messe- und Ausstellungstarif ist nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen aufgebaut, unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Tarifsätze sind auf Nettobasis kalkuliert. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Speditionsrechnungen separat hinzugerechnet. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der Messegüter am Messestand des Ausstellers, auch wenn der Aussteller oder dessen Beauftragte/r noch nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an zu den gekennzeichneten Messeständen. Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung vom Messestand, auch wenn die Versandaufträge schon vorher im Büro des Messe- und Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden. Die Übernahme und Lagerung der Leergüter erfolgt aufgrund eines separaten Auftrages. Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung separat anzugeben. Eine Versicherung für die Lagerung von Leer- und Vollgütern erfolgt nur auf gesonderten Auftrag. Befindet sich Leergut oder Vollgut nach Beendigung der offiziellen Auf- und Abbauzeit noch in den Messehallen, so kann es vom Messe- und Veranstaltungsspediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters auf Kosten des Ausstellers abtransportiert werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des Messe- und Veranstaltungsspediteurs eingebracht werden, mündliche Anzeigen genügen nicht. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils gültigen und im Büro des Messeund Veranstaltungsspediteurs aufliegenden Fassung. Gerichtsstand ist für beide Teile Graz. Leistungsumfang und Speditionsentgelte 1.) Messelager a) Überlagernahme von Messesendungen vor Messebeginn inklusive Entladung am Messelager, Ein- und Auslagerung und Verbringung zum Messestand per 100 kg frachtpflichtigem Gewicht 1 28,00 b) Übernahme von Messesendungen nach Messeende vom Messestand, Überstellung zum Messelager, Ein- und auslagerung und Beladung auf das Abgangsfahrzeug per 100 kg frachtpflichtigem Gewicht 1 28,00 c) Zuschlag für Obergeschoß + 25 % 1 Frachtpflichtiges Gewicht: 1CBM = 333 kg 2.) Gabelstapler mit Fahrer a) Gabelstapler bis 3,0 to je angefangene volle Stunde 95,00 b) Gabelstapler bis 5,0 to je angefangene volle Stunde 115,00 c) Gabelstapler bis 12,0 to je angefangene volle Stunde 135,00 zu a) + b) Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz zu c) Mindesteinsatzdauer inkl. An- und Abfahrt: 2 Stunden 3.) Mobilkräne mit Fahrer Mobilkran bis 30 to je angefangene volle Stunde 143,00 Mobilkran bis 40 to je angefangene volle Stunde 155,00 Mobilkran über 40 to je angefangene volle Stunde auf Anfrage Der Mindestberechnungszeitraum inklusive An- und Abfahrt beträgt jeweils 2 Stunden 4.) LKW mit Fahrer LKW bis 6,0 to Nutzlast mit Hebebühne je angefangene volle Stunde 110,00 Spezialfahrzeuge auf Anfrage Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz 5.) Arbeitskräfte a) Speditionsarbeiter je angefangene Stunde 45,00 b) Speditionsangestellter je angefangene Stunde 55,00 zu a) + b) Anfahrt, Abfahrt und Rüstzeit: 0,5 Stunden je Einsatz 6.) Geräteverleih a) Handhubwagen 2,0 to je angefangene volle Stunde 19,00 b) Verlängerungsgabeln für Stapler pro Einsatz 8,00 zu a) Kaution 100,00 7.) Leergut und Verpackungsmaterial Abnahme vom Stand inklusive Zwischenlagerung und Wiederanlieferung zum Messestand (werktags, innerhalb der normalen Dienstzeiten 08:00 17:00 Uhr): Minimale pauschal 240,00 per angefangenem Kubikmeter 48,00 Zuschlag für Obergeschoß + 25 % 8.) Zollabfertigungen - Erstellung des Zollversandscheines i.d. Ein- oder Ausfuhr 75,00 - Carnet ATA Abfertigung in der Ein oder Ausfuhr 180,00 - Freischreibung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Verzollung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Eingangsvormerkabfertigung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - Wiederausfuhrabfertigung bis 3 Zolltarifnummern 180,00 - für jede weitere Zolltarifnummer 15,00 - Zollsicherheit, Zollgarantie, Zollbürgschaft vom Warenwert + 3 % 9.) Messelogistik Nach dem Endbetrag der Spesenabrechnung Endbetrag der Spesenabrechnung speditionsaufwand bis ,00 über 100: für je weitere ,00 über 400: für je weitere ,00 10.) Sendungs-Aviso Für nicht avisierte Messesendungen wird pro Auftrag ein Zuschlag verrechnet 37,00 11.) Dokumentation und Kommunikation je Arbeitsauftrag 36,00 12.) Regiekosten je Arbeitsauftrag 22,00 13.) SVS Verrechnung laut jeweils gültiger Prämientabelle des SVS-Versicherers, die bei uns zur Einsicht aufliegt. 14.) Überstunden + Zuschläge Verrechnung für außerhalb der normalen Dienstzeiten durchgeführte Leistungen: Montag 00:00-06: % Montag Freitag 06:00-08:00 / 17:00 21:00 Uhr + 50 % Montag Freitag 21:00 06:00 Uhr % Samstag 06:00 21:00 Uhr + 50 % Samstag 21:00 24:00 Uhr % Sonntag + Feiertag % 23

24 D.4 Bestellformulare Technische Richtlinien Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder messe@mcg.at Veranstaltung Halle / Stand-Nr. Ansprechpartner Firma Straße PLZ-Ort Telefon Fax-DW Wichtige Informationen: Deckenabhängungen dürfen ausschließlich von Mitarbeitern bzw. Partnerfirmen der Messe Graz ausgeführt werden. Alle Aussteller benötigen ein statisches Gutachten für Konstruktionen, die von der Decke hängen. Dieses muss von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) vor Ort erstellt werden und ein dementsprechend ausgestellter Bescheid vor Messebeginn für die Behörde zur Einsicht vorliegen. Kosten: pro Hängepunkt p 195,-- Kontakt: Alois Hofer Veranstaltungs- und Haustechnik T , F. DW E. alois.hofer@mcg.at Bestellformular an: oder messe@mcg.at Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung mindestens vier Wochen vor Messebeginn bei uns eingehen muss. Für spätere Aufträge werden zusätzliche Gebühren fällig. Diverse Extraleistungen, wie z.b. Kettenzüge, Rigg-Fahrten, Sonderkonstruktionen etc. werden je nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Für eine termingerechte Ausführung Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Grundinformationen: genaue Position Hängepunkthöhe Gewichtsangabe Als Hängepunkt wird eine exakt definierte Position in einer bestimmten Höhe festgelegt. Hier dürfen z.b. Fahnen, Dekorationen, Beleuchtungen etc. angebracht werden. Es gibt die Möglichkeit, den Hängepunkt in der Höhe variabel zu gestalten. Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren. Wir erklären, dass unser Stand gemäß nachstehenden Angaben einem EINFACHEN MESSESTAND entspricht. In der Halle errichtet aus vorgefertigten Standbauelementen (Syma, Octanorm, Meroform etc.) maximale Höhe 2,50 m Alle Standbaumaterialien und Dekorteile müssen die Qualifikation C-s1,dØ, Bodenbelege die Qualifikation Cfl-s1 nach en haben. Das entspricht der ehemaligen Bezeichnung B1,Q1, Tr1 nach ÖNorm B Unser Standaufbau wird in einigen Punkten von den Richtlinien für die Standgestaltung abweichen. Bei Überschreitung der Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m sowie für sämtliche zweigeschoßige Standbauten ist eine Planeinreichung (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Abteilung Technik unbedingt erforderlich. Zur Standbaugenehmigung legen wir folgende Dokumente in einfacher Ausfertigung bei: Grundriss Vorderansicht Seitenansicht Statikplan Schaltplan Technische Leistungsbeschreibung Eine Standbaugenehmigung erfolgt nur dann, wenn spätestens am ersten Messeaufbautag alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Eine Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten ist ausschließlich an eine Genehmigung durch den Veranstalter gebunden, die zeitgerecht (mindestens 8 Tage vorher) erwirkt werden muss. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die erweiterten Teilnahmebedingungen, die Hausordnung und die Vorgaben des steiermärkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) bzw. die Vorschreibungen der Behörden betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen vorbehaltlos zur Kenntnis genommen zu haben. Datum Ort Firmenstempel und Unterschrift 24

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