Anmeldung / Registration

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1 HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH INTERGEO 2015 Bannwaldallee Karlsruhe Germany Zurück an Fax / Fax to: +49 (0)721 / info@intergeo.de Anmeldung / Registration Bitte vollständig ausgefüllt einsenden / Please complete in full and return by mail Name des Ausstellers / Name of exhibitor Straße / Street Postleitzahl / Postal code Stadt / Town Land / Country Telefon / Telephone Fax Web-Adresse / Web address Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / AT-ID Korrespondenzsprache: Deutsch Alphabetische Einsortierung unter Buchstabe: Language for correspondence: Englisch Letter for alphabetical order: Ansprechpartner Messeorganisation 2015 / Contact for organizing INTERGEO 2015 Hr. / Mr. Fr. / Ms. Telefon / Telephone Ansprechpartner / Contact Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen folgende Standfläche: / We hereby request the following stand area in accordance with the Conditions of Participation: Standfläche / Stand area m² Front x Tiefe / Front x depth m x m Wir wünschen eine Platzierung in Halle / We wish a placement in hall 4 6 8* (*mind. 2 zur Auswahl erforderlich! / *please select at least 2!) Stand area (mind. 12sqm) Grundfläche / Stand space UPDATE UPDATE UPDATE INTERGEO 1 INTERGEO 2 INTERGEO 3 (Standbau+Strom) (Stand construction+power supply) Reihenstand / Row stand 174,00 /m² 105,00 /m² 120,00 /m² 130,00 /m² Eckstand / Corner stand 199,00 /m² 105,00 /m² 120,00 /m² 130,00 /m² Kopfstand / End stand 207,00 /m² 105,00 /m² 120,00 /m² 130,00 /m² Blockstand / Island stand 211,00 /m² 105,00 /m² 120,00 /m² 130,00 /m² Freigelände / Outdoor space 75,00 /m² m² Front x Tiefe / Front x depth m x m BASIS 750 Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen folgendes Kommunikationspaket / We hereby request the following communication package in accordance with the Conditions of Participation Wir haben einen eigenen Stand / We bring our own fair stand zzgl. AUMA-Gebühr 0,60 /m² plus AUMA fee 0.60 per sqm zzgl. Aussteller-Haftpflichversicherung 60 plus exhibitor s public liability insurance 60 zzgl. Müllgebühren/Entsorgungspauschale 2,80 /m² plus waste-disposal fee 2,80 per sqm Standbauinformationen / Stand construction information Abmessungen variabel ja / yes nein / no Variable stand design Wasseranschluss ja / yes nein / no Water supply needed Fahrzeug als Exponat ja / yes nein / no Car at our stand Geplante Aufbauhöhe m Planned building height Doppelgeschossiger Standbau ja / yes nein / no two-storey constructions Anzahl überbauter Fläche m² / sqm upper floor space Wir haben folgenden Platzierungswunsch / We wish to be positioned as follows Wird von der HINTE GmbH ausgefüllt: / To be completed by project team: Auftr.-Nr. Kd.-Nr. Halle Stand-Nr. Form m² Zwischenbescheid

2 Wir präsentieren Exponate zum Thema: / We will be presenting exhibits on: GEODÄSIE / GEODESY Vermessungsinstrumente / Surveying Instruments Vermessungszubehör und -bedarf / Surveying accessories and supplies Vermessungslösungen / Surveying solutions Vermessungsdienstleistungen / Surveying services GEOINFORMATION Geodaten / Geodienste (Anbieter) / Geodata / geoservices (provider) GIS-Software / GIS software GIS-Dienstleistungen / GIS services FERNERKUNDUNG / PHOTOGRAMMETRIE / REMOTE SENSING / PHOTOGRAMMETRY Hardware Software Dienstleistungen / Services ERGÄNZUNGSLÖSUNGEN / TECHNOLOGIE ALLGEMEIN / COMPLEMENTARY SOLUTIONS / GENERAL TECHNOLOGIES Hardware Software Verbrauchsmaterialien / Consumables LITERATUR / FACHMEDIEN / LITERATURE / PROFESSIONAL MEDIA FORTBILDUNG / PROFESSIONAL DEVELOPMENT / BERUFSVERBAND / PROFESSIONAL ASSOCIATIONS Bitte zwingend ankreuzen: Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der HINTE GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. Anmelder, die ausländische staatliche Stellen (Ministerien, Botschaften, Konsulate etc.) sind und Mitausstellern Ausstellungsflächen entgeltlich überlassen möchten: Der Anmelder ist (auch ohne Angabe der USt-IdNr.) als Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 3 UStG anzusehen. Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der HINTE GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird die HINTE GmbH ihre Leistungen selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer berechnen, wenn der Anmelder im Ausland ansässig ist. Response required. Please check: Applicants who are based in Germany or in the European Union: In the case of the given applicant, his/her company carries out business-related activities autonomously for the purpose of earning income on a sustainable basis (Art. 9 MwStSystRL). The applicant herewith declares that he/she is sourcing the services provided by HINTE GmbH for his/her company. Applicants who are foreign government agencies (ministries, embassies, consulates etc.) wishing to let space to co-exhibitors against a charge: The applicant is considered a business enterprise (also without VAT ID number) according to Art. 2 para. 3 of the UStG. Applicants who are based in a country outside the European Union: In the case of the given applicant, his/her company carries out business-related activities autonomously for the purpose of earning income on a sustainable basis (Art. 9 MwStSystRL). The applicant herewith declares that he/she is sourcing the services provided by HINTE GmbH for his/her company. Neither of the above declarations is applicable. In such cases, HINTE GmbH will charge for its services plus statutory German sales tax even if the given applicant is based abroad. Vertragsbestätigung der Messeleitung und Erklärung des Ausstellers / Declaration by the exhibitor Die Messeleitung wird nach Erhalt und Prüfung dieser Anmeldung den zugeteilten Stand bestätigen. Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. After receipt and approval of this application, trade fair management will provide separate confirmation of the stand allocated. This confirmation renders the exhibitor contract legally binding in its entirety and forms an integral part of the contract. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gültigen MwSt. Die bereitgestellten Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen werden hiermit in allen Teilen als rechtsverbindlich anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die von den Ausstellungsbedingungen und den weiteren Rundschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe. Prices do not include the applicable VAT. The General Participants Guidelines for Trade Fairs and Exhibitions, and all parts thereof, are hereby acknowledged to be legally binding. Verbal agreements that differ from the exhibition conditions and other circulars are not valid. The place of performance and place of jurisdiction is Karlsruhe. Abweichende Rechnungsanschrift / Differing billing address Leider ist es der HINTE GmbH aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die HINTE GmbH an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die HINTE GmbH nur an ihre Vertragspartner erteilen. Due to laws governing value-added tax, HINTE GmbH is not able to issue or rewrite invoices for services that HINTE GmbH has rendered or shall render to the exhibitor as its contractual partner to an invoice recipient other than the exhibitor. HINTE GmbH may only issue invoices to its contractual partners. Bitte zwingend ankreuzen: / Response required: Die besonderen Teilnahmebedingungen und allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. The Special Terms of Participations and General Terms and Conditions of Exhibitions are recognized as legally binding in all parts. Ort und Datum / Place and date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift / Stamp and legally binding signature Namen bitte in Druckbuchstaben wiederholen / Please repeat in capital letters Veranstalter / Host Organisation / Organizer Ansprechpartner / Contact DVW e.v. HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH Daniel Katzer Gesellschaft für Geodäsie, Bannwaldallee 60, Karlsruhe Tel. +49 (0) 721 / Geoinformation und Landmanagement Germany dkatzer@hinte-messe.de Feierabendstr. 12 Tel. +49 (0)721 / Matthias Dürr Vogtsburg-Oberrotweil Fax +49 (0)721 / Tel. +49 (0) 721 / Germany info@hinte-messe.de mduerr@hinte-messe.de

3 HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH INTERGEO 2015 Bannwaldallee Karlsruhe Germany Zurück an Fax / Fax to: +49 (0)721 / info@intergeo.de Kontaktpersonen / Contact Persons Ausstellername / Exhibitor name Auch für Ihre Vorbereitungen zur INTERGEO 2015 möchten wir die Koordination und Abwicklung in Ihrem Unternehmen unterstützen. Damit wir unsere Sendungen und Informationen an den zuständigen Mitarbeiter richten können, bitten wir Sie, uns dieses Formular ausgefüllt zusammen mit Ihrer Anmeldung zu senden. / We would also like to support your company s co-ordination and handling of preparations for INTERGEO To adress our correspondence and information to the correct contact person, please fill in this form and return it together with your registration. Ansprechpartner Marketing / Contact Marketing siehe Ansprechpartner für Messeorganisation 2015 / see contact for organizing INTERGEO 2015 oder / or: Hr. / Mr. Fr. / Ms. Vorname / First name Telefon / Telephone Nachname / Last name Ansprechpartner Presse / Press Contact siehe Ansprechpartner für Messeorganisation 2015 / see contact for organizing INTERGEO 2015 oder / or: Hr. / Mr. Fr. / Ms. Vorname / First name Telefon / Telephone Nachname / Last name Ansprechpartner Personal / Contact HR siehe Ansprechpartner für Messeorganisation 2015 / see contact for organizing INTERGEO 2015 oder / or: Hr. / Mr. Fr. / Ms. Vorname / First name Telefon / Telephone Nachname / Last name Ort und Datum / Place and date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift / Stamp and legally binding signature Veranstalter / Host Organisation / Organizer Ansprechpartner / Contact DVW e.v. HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH Daniel Katzer Gesellschaft für Geodäsie, Bannwaldallee 60, Karlsruhe Tel. +49 (0) 721 / Geoinformation und Landmanagement Germany dkatzer@hinte-messe.de Feierabendstr. 12 Tel. +49 (0)721 / Matthias Dürr Vogtsburg-Oberrotweil Fax +49 (0)721 / Tel. +49 (0) 721 / Germany info@hinte-messe.de mduerr@hinte-messe.de

4 HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH INTERGEO 2015 Bannwaldallee Karlsruhe Germany Zurück an Fax / Fax to: +49 (0)721 / info@intergeo.de Anmeldung für Mitaussteller / Registration for co- exhibitors Bitte vollständig ausgefüllt einsenden / Please complete in full and return by mail Name des Haupt-Ausstellers / Name of main-exhibitor Straße / Street Postleitzahl / Postal code Stadt / Town Land / Country des Mitaussteller / co-exhibitor der zusätzlich vertretenen Firma / additionally represented company Name des Ausstellers / Name of exhibitor Straße / Street Postleitzahl / Postal code Stadt / Town Land / Country Telefon / Telephone Fax Web-Adresse / Web address Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / AT-ID Korrespondenzsprache: Language for correspondence: Deutsch Englisch Alphabetische Einsortierung unter Buchstabe: Letter for alphabetical order: Ansprechpartner Messeorganisation 2015 / Contact for organizing INTERGEO 2015 Hr. / Mr. Fr. / Ms. Telefon / Telephone Ansprechpartner / Contact BASIS 750 Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen folgendes Kommunikationspaket / We hereby request the following communication package in accordance with the Conditions of Participation Bitte beachten Sie, dass die Fakturierung sämtlicher Leistungen Ihrer Mitaussteller / zus. vertretenen Firmen (Kommunikationspaket, etc.) direkt an den Hauptaussteller erfolgt. Please note that all services utilized by your co-exhibitors/additionally represented companies (communicaton package, etc.) will be invoiced directly to the main exhibitor. Diese Anmeldung unterliegt den allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen für Veranstaltungen der HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH. This registration is subject to the general terms and conditions for exhibitions and special conditions for participation for events organized by HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung: / Please take note: Mitaussteller / co- exhibitor mit Produkten und Personal am Stand Represented on the stand with personnel and products zusätzlich vertretenen Firma / additionally represented company nur Produkte ohne eigenes Personal am Stand Represented on the stand with products Wird von der HINTE GmbH ausgefüllt / To be completed by project team: Auftr.-Nr. Ort und Datum / Place and date Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift / Stamp and legally binding signature Kd.-Nr. Veranstalter / Host Organisation / Organizer Ansprechpartner / Contact DVW e.v. HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH Daniel Katzer Gesellschaft für Geodäsie, Bannwaldallee 60, Karlsruhe Tel. +49 (0) 721 / Geoinformation und Landmanagement Germany dkatzer@hinte-messe.de Feierabendstr. 12 Tel. +49 (0)721 / Matthias Dürr Vogtsburg-Oberrotweil Fax +49 (0)721 / Tel. +49 (0) 721 / Germany info@hinte-messe.de mduerr@hinte-messe.de

5 INTERGEO 1 Standbaupakete / Stand construction packages Stand INTERGEO 1 Messebausystem Octanorm / Maxima gemäß Design, Füllungen weiß, Systemmaterial weiß / Alu-natur Blendenkonstruktion mit Blendentafel 200 x 30 cm in weiß Blendenbeschriftung in Schriftart Helvetica, Farbe schwarz Kabine mit Drehtür, verschließbar, Ablagebords* Garderobenleiste in Kabine Teppichboden Rips (Wahlweise in: rot, grün, blau, hellgrau, anthrazit) Tisch rund 80 cm, Platte weiß Aluminium Stühle* Infotheke 100 x 50 x 100 cm (BxTxH), weiß, verschließbar Beleuchtung, je 3 qm 1 Strahler 100 W 1x Steckdose Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch Stand INTERGEO 1 Octanorm / Maxima system, white / aluminium Fascia construction with fascia board, 200 x 30 cm, white Fascia inscription with foil letters Helvetica in black Cabin with lockable door, cup boards* Cabin with 1 wardrobe rail fine-ribbed carpet (red, green, blue, light grey or black) Round table, approx. 80 cm, white plate Aluminium chairs* Counter 100 x 50 x 100cm (WxDxH), white, lockable Lighting: 1 x 100 watt spot per full 3 sqm 1x powerplug Power Supply 230 V / 3 kw INTERGEO 2 Stand INTERGEO 2 Messebausystem Octanorm / Maxima gemäß Design, Füllungen weiß, Systemmaterial weiß / Alu-natur Blendenkonstruktion mit Blendentafel 200 x 30 cm in weiß Blendenbeschriftung in Schriftart Helvetica, Farbe schwarz Kabine mit Drehtür, verschließbar, Ablagebords* Garderobenleiste in Kabine Teppichboden Rips (Wahlweise in: rot, grün, blau, hellgrau, anthrazit) Tisch wahlweise quadratisch 70 x 70 cm oder rund Ø 80 cm, Platte wahlweise in weiß / schwarz / Buchendekor Polsterstühle* Infotheke 100 x 50 x 100 cm (BxTxH), weiß, verschließbar Beleuchtung, je 3 qm 1 Strahler 100 W 1x Steckdose Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch Stand INTERGEO 2 Octanorm / Maxima system, white / aluminium Fascia construction with fascia board, 200 x 30 cm, white Fascia inscription with foil letters Helvetica in black Cabin with lockable door, cup boards* Cabin with 1 wardrobe rail fine-ribbed carpet (red, green, blue, light grey, black) Square table 70 x 70 cm or round table, approx. 80 cm, plate (white, black or Beech effect ) Padded chairs* Counter 100 x 50 x 100 cm (WxDxH), white, lockable Lighting: 1 x 100 watt spot per full 3 sqm 1x powerplug Power Supply 230 V / 3 kw INTERGEO 3 Stand INTERGEO 3 Messebausystem Octanorm / Maxima gemäß Design, Füllungen weiß, Systemmaterial weiß / Alu-natur Blendenkonstruktion mit Blendentafel 200 x 30 cm in weiß Blendenbeschriftung in Schriftart Helvetica, Farbe schwarz Kabine mit Drehtür, verschließbar, Ablagebords* Garderobenleiste in Kabine Teppichboden Rips (Wahlweise in: rot, grün, blau, hellgrau, anthrazit) Tisch wahlweise quadratisch 70 x 70 cm oder rund Ø 80 cm, Platte wahlweise in weiß / schwarz / Buchendekor Polsterstühle* Infotheke 100 x 50 x 100 cm (BxTxH), weiß, verschließbar 1x Prospektständer gemäß Design Beleuchtung, je 3 qm 1 Strahler 100 W 1x Steckdose Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch Stand INTERGEO 3 Octanorm / Maxima system, white / aluminium Fascia construction with fascia board, 200 x 30 cm, white Fascia inscription with foil letters Helvetica in black Cabin with lockable door, cup boards* Cabin with 1 wardrobe rail fine-ribbed carpet (red, green, blue, light grey, black) Square table 70 x 70 cm or round table, approx. 80 cm, plate (white, black or Beech effect ) Padded chairs* Counter 100 x 50 x 100 cm (WxDxH), white, lockable 1x Brochure stand Lighting: 1 x 100 watt spot per full 3 sqm 1x powerplug Power Supply 230 V / 3 kw *Größe oder Anzahl variiert nach gebuchter Standgröße *quantity and dimension depends on stand size Veranstalter / Host Organisation / Organizer Ansprechpartner / Contact DVW e.v. HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH Daniel Katzer Gesellschaft für Geodäsie, Bannwaldallee 60, Karlsruhe Tel. +49 (0) 721 / Geoinformation und Landmanagement Germany dkatzer@hinte-messe.de Feierabendstr. 12 Tel. +49 (0)721 / Matthias Dürr Vogtsburg-Oberrotweil Fax +49 (0)721 / Tel. +49 (0) 721 / Germany info@hinte-messe.de mduerr@hinte-messe.de

6 Besondere Teilnahmebedingungen VERANSTALTUNG: INTERGEO 2015 VERANSTALTER: DVW Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.v. TERMIN UND VERANSTALTUNGSORT: , Stuttgart AUFBAU- UND ABBAUZEITEN: Aufbau: Abbau: ANMELDESCHLUSS: BETEILIGUNGSPREISE: Die Beteiligungspreise sind Nettoflächen-Preise ohne Standbau bzw. Seiten- und Trennwände und betragen pro m² Bodenfläche in der Halle: Reihenstand (1 Seite offen) 174 Euro Eckstand (2 Seiten offen) 199 Euro Kopfstand (3 Seiten offen) 207 Euro Blockstand (4 Seiten offen) 211 Euro Die Mindestgröße beträgt 12 m² Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute Fläche mit 50 % des jeweiligen Beteiligungspreises. STANDBAU-SERVICE (EXKLUSIVE STANDFLÄCHE) INTERGEO 1 Euro 105/m² (Standbau+Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch) INTERGEO 2 Euro 120/m² (Standbau+Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch) INTERGEO 3 Euro 130/m² (Standbau+Stromanschluss 230 V / 3 kw und pauschalem Stromverbrauch) Hinweis: Bei der Bestellung von Standbaupaketen kann bei nicht benötigtem Standbaumaterial keine Verrechnung bzw. Rückerstattung erfolgen. Die Pakete können nur mit der Anmeldung auf dem Anmeldeformular bestellt werden. Nach erfolgter Anmeldung kann die Bestellung des Standbaus nur noch über die eservice erfolgen. Veranstalter Organisation Ansprechpartner DVW e.v. HINTE Messe- und Ausstellungs-GmbH Daniel Katzer Gesellschaft für Geodäsie, Bannwaldallee 60, Karlsruhe Tel. +49 (0) 721 / Geoinformation und Landmanagement Germany dkatzer@hinte-messe.de Feierabendstr. 12 Tel. +49 (0)721 / Matthias Dürr Vogtsburg-Oberrotweil Fax +49 (0)721 / Tel. +49 (0) 721 / Germany info@hinte-messe.de mduerr@hinte-messe.de

7 Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen 1 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem Anmeldeformular und ist rechtsverbindlich unterschrieben an die HINTE GmbH zu schicken. Der Aussteller erstellt eine Kopie für seine Unterlagen. Über den Eingang seiner Anmeldung erhält der Aussteller eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig die Zulassung ist. Die Messe-/Ausstellungsleitung ist bemüht, Ihren Wünschen bei der Auswahl der Standform nachzukommen, behält sich aber in Absprache mit Ihnen aufplanungsbedingte Änderungen vor. 2 Anerkennung (1) Mit der Anmeldung zur Beteiligung an der Veranstaltung erkennt der Aussteller für sich und seine Beauftragten diese Besonderen Teilnahmebedingungen, die in Form von Rundschreiben eingehenden Richtlinien und die Hausordnung als verbindlich an. Bei Zuwiderhandlung ist die Messe-/Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt. (2) Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten. 3 Zulassung (1) Zugelassen werden alle in- und ausländischen Hersteller sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen den Angebotsbereichen It. Nomenklatur entsprechen. (2) Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe-/Ausstellungsbeirats bzw. des Messe-/Ausstellungsausschusses. Die Zulassung wird von der Messe-/Ausstellungsleitung schriftlich erteilt. Erst durch die Zulassung gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. (3) Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zu Stande, wenn der Aussteller schriftlich sein Einverständnis mit der Änderung erklärt hat. (4) Die Messe-/Ausstellungsleitung kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. (5) Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind, insbesondere für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ausstellers sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die Messe-/ Ausstellungsleitung über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. (6) Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise eines beteiligten Unternehmens, ist die Messe-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann die Messe-/Ausstellungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Messen/ Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind. (7) Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist unzulässig. (8) Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aussteller im Sinne der Besonderen Teilnahmebedingungen. 4 Änderungen Höhere Gewalt (1) Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe/ Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, a) die Messe/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25% der Standmiete als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50%. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen. b) die Messe/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt oder dass anderweitige Terminüberschneidungen vorliegen, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen. c) die Messe/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. (2) In allen Fällen wird die Messe-/Ausstellungsleitung derart schwerwiegende Entscheidungen im Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen oder Messe- bzw. Ausstellerbeiräten treffen und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. 5 Absage des Ausstellers Nach erfolgter Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag außerhalb der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Regelungen durch den Aussteller nicht möglich. Sagt der Aussteller nach diesem Zeitpunkt seine Teilnahme ab, oder erklärt er den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, hat er die volle Standfläche und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Veranstalter angefallenen Nebenkosten zu tragen. Bitte beachten Sie die für Servicepakete geltenden Stornogebühren: - ab 6 Tage vor Aufbaubeginn gemäß Pkt. 04: 50% Stornogebühren auf Standbau-/Serviceleistungen - ab Aufbaubeginn gemäß Pkt. 04: 100% Stornogebühren auf Standbau-/ Serviceleistungen 6 Standeinteilung (1) Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 12 m². Kleinere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. Vorhandene Säulen, die in der Standfläche liegen, sind Bestandteil des Ausstellungsstandes. Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Messe-/ Ausstellungsleitung. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, die Standfläche grundsätzlich als Rechteck ohne Berücksichtigung von Einbauten, kleinen Abweichungen und dergleichen berechnet. (2) Die Standeinteilung erfolgt durch die Messe-/Ausstellungsleitung nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das Messe- und Ausstellungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. (3) Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen- und Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. (4) Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Standmiete. Das gilt nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. (5) Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Die Messe-/Ausstellungsleitung hat dem betroffenen Aussteller eine/n möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei einer Verschiebung des Standes um wenige Meter in derselben Halle. (6) Die Messe-/Ausstellungsleitung behält sich vor, die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen. (7) Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die Messe-/ Ausstellungsleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte (1) Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Messe-/ Ausstellungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst an Dritte zu überlassen, ihn zu tauschen, Aufträge für andere Firmen anzunehmen, Werbemittel für Dritte auszulegen oder Präsentationen am Stand für Dritte durchzuführen oder durchführen zu lassen. (2) Die Aufnahme eines Mitausstellers/eines zusätzlich vertretenen Unternehmens muss schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner mit der Anmeldung angezeigt werden (s. Formular 2). Für den Mitaussteller ist ein Marketingbeitrag in Höhe des gewählten Kommunikationspaketes zu entrichten. (3) Die von der Messe-/Ausstellungsleitung genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes sind vom Aussteller, sofern die Messe-/Ausstellungsleitung nicht Räumung der durch den Untermieter belegten Fläche verlangt, 50% der Standmiete als Vertragsstrafe zusätzlich zu entrichten. 1

8 (4) Für die Entgegennahme von Aufträgen müssen die Auftragsbücher, sofern nicht eigene verwandt werden, neben der Anschrift der Lieferfirmen auch die genaue Anschrift des Standinhabers aufweisen. Aus dem Auftragsschein muss ersichtlich sein, bei welchem Aussteller und für welches Unternehmen der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. 8 Gesamtschuldnerische Haftung (1) Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. (2) Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur mit diesem braucht die Messe-/Ausstellungsleitung zu verhandeln. (3) Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilungen an den oder bei Gemeinschaftsständen an die Aussteller. 9 Beteiligungspreise (1) Die Beteiligungspreise sind Nettoflächen-Preise ohne Standbau bzw. Seitenund Trennwände. Die Mindestgröße beträgt 12 m² (2) Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute Fläche mit 50% des jeweiligen Beteiligungspreises. (3) Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch umfangreiche Serviceleistungen der HINTE GmbH, die insbesondere folgende Leistungen umfassen: die Beratung bei der Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei der Standgestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen, die Beratung beim Auf- und Abbau des Standes, die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe, das Besuchermarketing und die Besucherwerbung für die Messe, die Vorbereitung und Durchführung messebezogener Eröffnungsveranstaltungen, Pressekonferenzen, Präsentationen und Ausstellerabenden, sofern sie von der HINTE GmbH organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen, sofern sie von der HINTE GmbH oder Dritten im Auftrag der HINTE GmbH organisiert werden, die Überlassung von zum Eintritt berechtigenden Ausstellerausweisen, die Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die Bereitstellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Besucherinformationssystemen einschließlich der Beschilderung, die Bereitstellung von Aufenthaltsräumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Besucher und Pressevertreter innerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten, die Anwesenheit von Sanitätern und die Verkehrslenkung zum Veranstaltungsgelände sowie innerhalb des Veranstaltungsgeländes. (4) Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 750 Euro erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den Grundeintrag im Aussteller- und Produktverzeichnis (print, online und ggf. mobile) und ein Exemplar des Messemagazins INTERGEO report (Erhalt vor Ort auf der Messe). Auf Bestellung: Unbegrenzte Anzahl an ecodes und/oder gedruckten Kundeneinladungen ohne Eindruck, Briefaufklebern, Plakaten, Besucherinformationsflyern, ein elektronisches Pressefach und ein Corporate Videoclip (INTERGEO shortfacts). Gegen zusätzliches Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet werden. Die zusätzlichen Eintragungs- und Werbemöglichkeiten sowie die Preise sind aus den entsprechenden Bestellformularen ersichtlich, die von der HINTE GmbH an die Aussteller versandt werden. (5) Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 2,80 Euro/m² Standfläche wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallentsorgung hat nach den in den Technische Richtlinien getroffenen Regelungen zu erfolgen. (6) Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) werden als AUMA-Beitrag 0,60 Euro netto pro m² erhoben (Freigelände 0,60 Euro netto pro m²). Der Beitrag wird mit der Standmiete in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens. 10 Zahlungsbedingungen / Pfandrecht Die Miete der Standfläche (Standmiete) und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Für die Standfläche erhält der Aussteller mit/nach der Standbestätigung eine Rechnung; über Nebenkosten und Standbaupakete ist die Rechnungsstellung abhängig vom Bestelltermin. (1) Fälligkeit Sämtliche Rechnungen sind pünktlich zu bezahlen, und zwar 50% sofort nach Erhalt der Rechnung, der Rest bis 6 Wochen vor Eröffnung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von weniger als Euro oder die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussrechnung nur auf die Rechnungsanschrift ausgestellt werden kann, die auch für die Zulassungsrechnung verwendet wurde. Wünscht der Aussteller, dass eine Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller der HINTE GmbH für jede Rechnungsänderung einen Betrag i.h.v. 50, Euro zu zahlen, es sei denn, dass die in der ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die HINTE GmbH die unrichtigen Angaben zu vertreten hat. Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messemedien (print, online, ggf. mobile) und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Die Rechnungsbeträge in sämtlichen von der HINTE GmbH erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei in Euro auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Rechnungsstellung über sämtliche Nebenkosten erfolgt nach Schluss der Veranstaltung. Diese Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. (2) Zahlungsverzug Kommt der Empfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Aussteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Messe-/Ausstellungsleitung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Im Falle eines andauernden Verzugs trotz Mahnung behält sich die Messe-/Ausstellungsleitung vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist eine Pauschale in Höhe von 25% der Standmiete zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Dem Aussteller wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Messe-/Ausstellungsleitung bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Messe-/Ausstellungsleitung kann nach vergeblicher Mahnung und, bei entsprechender Ankündigung, über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern. 5. gilt in diesem Fall entsprechend. (3) Pfandrecht Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/ Ausstellungsgegenständen das Vermieterpfandrecht zu. Die Messe-/Ausstellungsleitung haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind. Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ein Express-Zuschlag von 25% erhoben werden muss. 11 Gestaltung und Ausstattung der Stände (1) Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. (2) Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls Sie kein eigenes Standbausystem haben oder über die HINTE GmbH bzw. deren Vertragsdienstleister anmieten, sind Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich (Mindesthöhe: 2,50 m). Die kostenpflichtigen Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Bitte beachten Sie, dass auf den Standflächen ein repräsentativer Bodenbelag Pflicht ist. Bei Bedarf an Standbegrenzungswänden verweisen wir auf die eservices. Falls Sie keine Standbegrenzungswände bestellen, Ihre Standfläche jedoch von Standbegrenzungswänden des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Standbegrenzungswänden umgeben ist, so werden Ihnen diese Standbegrenzungswände zu den in den eservices genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Vom Breitenmaß der zugeteilten Stände sind ca. 5 cm abzuziehen, wenn nicht ausdrücklich lichtes Maß wegen Normstandaufbau verlangt wird. Aus Sicherheitsgründen werden die Standbegrenzungswände beim Grundstandaufbau durch Stützwände abgesichert, die vom Aussteller nur dann entfernt werden können, wenn er die Standfestigkeit der Begrenzungswände durch andere Bauelemente sichert. Der Aussteller haftet für Schäden, die eintreten können, wenn er nach Abbau seines Standes nicht wieder für die Standsicherheit der Standbegrenzungswände sorgt. (3) Zeichnungen und Skizzen des beabsichtigten Standaufbaus sind einzureichen. Die Aufstellung eigener Zelte, Pavillons oder Überdachungen auf dem Freigelände ist genehmigungspflichtig und wird von der vorherigen Einreichung einer Planskizze abhängig gemacht. (4) Vom Aussteller verwendetes Dekorationsmaterial muss schwer entflammbar sein und auch sonst den polizeilichen Vorschriften entsprechen. Für jede Beschädigung der Wände und Fußböden oder Veränderungen der gemieteten Standflächen durch sich, sein Personal und seine Beauftragten haftet der Aussteller. Hierdurch entstehende Entschädigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die beauftragten Gestaltungsfirmen, sofern es sich nicht um Gestaltungsfirmen des eigenen Betriebes handelt, sind der Messe-/Ausstellungsleitung bekannt zu geben. Gegebenenfalls sind örtliche Firmen zu berücksichtigen. (5) Die Innenausführung der Hallen darf von den Ausstellern nicht geändert werden. Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscher, Trennwände, Verteilerkästen sowie sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. Sämtliche Ausstellungsflächen sind der HINTE GmbH bis zum festgesetzten Abbautermin im ursprünglichen Zustand zu übergeben. (6) Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien der Messe-/Ausstellungsleitung sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der Messe-/Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken. 2

9 (7) Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Unternehmen sind der Messe-/Ausstellungsleitung bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung. (8) Die Messe-/Ausstellungsleitung kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. (9) Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die Messe-/Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Hallen und allgemein Eingeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 6 m. Zweigeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 6 m. Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung). Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von 2,5 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Bei Werbeträgern in Richtung zu direkt angrenzenden Nachbarn ist ein Mindestabstand von 2 m zur Standgrenze einzuhalten. Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Standart (Block-, Kopf-, Eck-, Reihenstand) anzupassen (z.b. mittels Trennwandsystemen). Der Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu berücksichtigen. Die HINTE GmbH ist befugt, im Zusammenhang damit, Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Plangenehmigungen Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion, Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien und der Teilnahmebedingungen der HINTE GmbH eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Plangenehmigung durch die HINTE GmbH nicht erforderlich: - Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m - Standgröße kleiner als 100 m² - keine Standabdeckung vorhanden. Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) in zweifacher Ausführung einzureichen. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zu ständigen Vertragsfirmen der HINTE GmbH ausgeführt. Sämtliche Klebe-, Tapezier- und Malerarbeiten können nur durch Vertragsfirmen der HINTE GmbH ausgeführt werden. Nur die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.b. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den Baurechtlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vorgaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. 12 Werbung (1) Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und das Ansprechen von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. (2) Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art auch zu Werbezwecken durch den Aussteller bedarf der ausdrücklichen Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden. (3) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 behält sich die Messe-/Ausstellungsleitung entsprechende Sofortmaßnahmen vor. Sie kann ferner bestehende Verträge für nachfolgende Ausstellungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen für die Vertragserfüllung nicht mehr gegeben sind. (4) Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. (5) Wird von der Messe-/Ausstellungsleitung eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich die Messe-/Ausstellungsleitung Durchsagen vor. (6) Maschinen-Vorführungen, Video-, Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung der HINTE GmbH und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker / Beschallungsanlagen auf dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen. Die Lautstärke darf 60 db (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die HINTE GmbH ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. 13 Auf- und Abbau Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn, der Messe-/Ausstellungsleitung schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Der Aussteller erhält rechtzeitig die Zugangsdaten für die eservices, deren/dessen Details unbedingter Beachtung bedürfen. Die Stände der Firmen, die 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht belegt sind bzw. für die kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt, werden zu Lasten des Ausstellers im Auftrag der Messe-/ Ausstellungsleitung mit Rück- und Seitenwänden ausgestattet und im Sinne eines repräsentativen Gesamtbildes dekoriert, ausgestaltet bzw. anderweitig vergeben. Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten. Für Schäden, die durch den verspäteten oder nicht erfolgten Versand der Bestellformulare seitens des Ausstellers entstehen (unrichtiger Pflichteintrag im Ausstellerverzeichnis, unvollständige Stromleitungen bei Aufbau usw.), haftet in keinem Fall die Messe-/ Ausstellungsleitung. 14 Ausstellerausweise (1) Die Ausstellerausweise werden im Büro der Messe-/Ausstellungsleitung ausgegeben. Bei Zahlung der Standmiete spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden die Ausstellerausweise auf Wunsch den Ausstellern zugesandt. Diesbezügliche sind eine schriftliche Bestellung und eine Eingangsbestätigung erforderlich. (2) Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Ausstellerausweisen für seinen Stand. bis 20 m² Standgröße 4 Ausstellerausweise ab 21 m² für jede weitere angefangene 10 m² 1 Ausstellerausweis (3) Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise bis zur Hälfte der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise kostenpflichtig ausgegeben werden. (4) Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen. (5) Für die Zeit des Auf- und Abbaus bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten. 15 Betrieb des Standes / GEMA (1) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. (2) Die Messe-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. (3) Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet. (4) In folgenden Fällen müssen Sie als Aussteller Kontakt zur GEMA aufnehmen: beim Einsatz von Live-Musik, Musik vom Band, Schallplatte, Kassette, CD oder DVD, bei Vorführungen von Tonfilmen oder Videos mit Musik oder wenn Sie einem AV- oder TV-Medium angehören. 16 Abbau (1) Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der Standmiete bezahlen. (2) Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der Messe/ Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn die Messe-/Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese Mitteilung ist den im Stand anwesenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegenstände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. (3) Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. (4) Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente, Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist die Messe-/Ausstellungsleitung berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. (5) Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden von der Messe-/ Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 17 Anschlüsse / Technische Einrichtungen Anträge für Strom, Wasser, Druckluft, Telefon usw. können nur berücksichtigt 3

10 werden, wenn die Bestellungen über die Servicemappe/eServices termingerecht eingehen. Für ausreichende allgemeine Beleuchtung ist gesorgt (1) Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. (2) Der Aussteller kann zusätzliche elektrische Leitungen auf seine Rechnung anbringen lassen. Ebenso gehen zu Lasten des Ausstellers die Anschlüsse Gas-, Wasserzu-, und -ableitung. Für die Berechnung dieser Leitungen wird die dem betreffenden Ausstellungsstand nächstliegende Anschlussstelle zugrunde gelegt. Mit der Installation der Versorgungsleitungen dürfen nur die von der Messe-/Ausstellungsleitung zugelassenen Unternehmen betraut werden. Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der Messe-/Ausstellungsleitung. Der Strom-, Wasser und Gasverbrauch innerhalb der Kojen bzw. Plätze geht zu Lasten des Ausstellers. Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Die zugelassenen Unternehmen erteilen die Rechnungen für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der Messe/ Ausstellungsleitung bekanntgegebenen Richtsätze. Die Rechnungen der beauftragten Firmen sind von den Ausstellern sofort nach Rechnungsstellung zu begleichen. (3) Anträge des Ausstellers für Licht- und Kraftstrom, Wasser, Abwasser, Telefon usw. können nur berücksichtigt werden, wenn die Bestellungen auf den von der Messe-/Ausstellungsleitung übermittelten Vordrucken termingerecht eingehen. (4) Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen insbesondere des VDE und des örtlichen EVU nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Messe-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. (5) Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht gemeldeter und nicht von den Messe-/Ausstellungsinstallateuren ausgeführter Anschlüsse entstehen. (6) Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und Druckluft oder Internetversorgung (LAN- oder WLAN), es sei denn es liegt seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 18 Bewachung (1) Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung zulässig. Sofern der Aussteller eine besondere, kostenpflichtige Standbewachung wünscht, wird diese ausschließlich durch beauftragte Unternehmen der Messe-/Austellungsleitung zu den jeweils gültigen Bedingungen durchgeführt. Entsprechende Formulare finden Sie in der Servicemappe/in den eservices. (2) Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. 19 Haftung des Veranstalters (1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Messe-/Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung sowie für Folgeschäden. Das gleiche gilt für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl sowie Leitungswasser und Witterungsschäden. (2) Soweit dem Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 20 Versicherungen / Unfallverhütung / Haftung des Ausstellers (1) Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Die Messe-/Ausstellungsleitung schließt für jeden Aussteller eine Aussteller-Haftpflichtversicherung 60, Euro mit einer Versicherungs(Deckungs)- summe bis zu 3 Millionen Euro für Personen-UND Sachschäden. Sollte der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung im entsprechenden Umfang erbracht werden, erstattet die HINTE GmbH den bereits bezahlten Versicherungsbeitrag. (2) Die Messe-/Ausstellungsleitung übernimmt keine Haftung für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden. Es wird deshalb dringend der Abschluss einer Ausstellungsversicherung empfohlen. Die Messe-/Ausstellungsleitung hat mit einer Versicherungsgesellschaft für die Dauer der Ausstellung ein Sonderabkommen abgeschlossen. Der Anschluss an dieses Abkommen wird den Ausstellern mit Rücksicht auf die besonderen Vergünstigungen nahe gelegt. (3) Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Apparaten, Geräten usw. Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Anlagen u. Ä. entsteht, haftet der Aussteller. 21 Fotografieren Zeichnen Filmen (1) Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe-/Ausstellungsgeländes ist nur den von der Messe-/Ausstellungsleitung zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet. (2) Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt durch autorisiertes Personal Zeichnungen, Filmaufnahmen und Fotografien von Messeständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen, die für ihre Werbezwecke genutzt werden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Eigentümerund Nutzungsrecht. Andere Personen benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung. (3) Für professionelle Foto- und Filmaufnahmen vom eigenen Stand während der Messelaufzeit wird eine Genehmigung durch die HINTE GmbH benötigt. Der Auftrag ist schriftlich vorzuweisen. Die Genehmigung beinhaltet den Zutritt zum Messegelände für das Foto- bzw. Filmteam außerhalb der Öffnungszeiten. Bei Foto- und Filmaufnahmen während der Nachtschließzeit muss auf Kosten des Antragstellers bzw. des jeweiligen Ausstellers eine Begleitwache beauftragt werden. Während der Öffnungszeiten werden zusätzlich gültige Tickets für Aussteller benötigt, um Zutritt zum Messegelände zu erhalten. 22 Hausordnung (1) Die Messe-/Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im Messe-/Ausstellungsgelände aus. Den Anordnungen der Messe-/Ausstellungsleitung, ihrer Angestellten und Ordner ist Folge zu leisten. Die Messe-/Ausstellungsleitung hat eine Hausordnung erlassen, die zu befolgen ist. (2) Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/ Ausstellung verlassen haben. (3) Das Übernachten im Gelände ist verboten. (4) Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Absätze 1 3 bzw. gegen die Hausordnung ist die Messe-/Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt. 23 Tiere Tiere auf der Veranstaltung sind nicht gestattet. Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde. 24 Datenschutz Die von Ihnen angegebenen Informationen werden erfasst und in der Datenbank der HINTE GmbH gespeichert. Die HINTE GmbH verwendet Ihre Daten einschließlich Ihrer Betriebsangaben zur Durchführung der Veranstaltung. Die HINTE GmbH gibt Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages zwischen Ihnen und der HINTE GmbH erforderlich ist. Ihre Adresse, Ihre -Adresse und die Betriebsangaben werden genutzt, um Sie über folgende Veranstaltungen der HINTE GmbH postalisch oder per zu informieren. Sie sind jederzeit berechtigt, der werblichen Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. 25 Verjährungsfrist Alle vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüche des Ausstellers gegenüber der Messe-/Ausstellungsleitung verjähren binnen 2 Wochen. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Veranstaltungsende folgenden Werktag. 26 Änderungen Von den Allgemeinen und Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 27 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Ist der Aussteller Kaufmann, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, so weit nicht in den Besonderen Teilnamebedinungen etwas anderes festgelegt ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Aussteller im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 28 Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Besonderen Teilnahmebedingungen und des gesamten Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende als vereinbart. Die HINTE GmbH behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Abwicklung und Sicherheit betreffen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. 09/2014 (4) Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt, Notausgänge weder durch Ausstellungsstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden. 4

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