Hochschulforum NRW 2013 Förderung und Finanzierung von Projekten der Hochschulen
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- Timo Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Hochschulforum NRW 2013 Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden Ralph Ishorst, Kundenbetreuer Öffentliche Kunden
2 Gliederung NRW.BANK im Überblick Finanzierung von Hochschulen Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 2
3 Die NRW.BANK im Überblick: Zahlen & Fakten Eigentümer der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen Die NRW.BANK ist mit einer Bilanzsumme von 149 Mrd die größte Landesförderbank Deutschlands Sie refinanziert sich auf den internationalen Kapitalmärkten mit einem jährlichen Emissionsvolumen von knapp 20 Mrd Infolge der gesetzlich normierten Haftung sind sämtliche von der NRW.BANK begebenen Emissionen mit einer Solvabilitätsgewichtung von Null ausgestattet Geschäft der NRW.BANK erfolgt wettbewerbsneutral über Banken und Sparkassen oder direkt mit der öffentlichen Hand Erträge der NRW.BANK kommen dem Fördergeschäft zugute Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Die NRW.BANK beschäftigt rund Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf und Münster 3
4 NRW.BANK Kerngeschäftsfelder Privater Sektor Öffentlicher Sektor Housing and Urban Wohnraumförderung Development Individualförderung Mittelstandsbank Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen Central Zentraler service Dienstleister provider for für the das state Land NRW Long Langfristig term-oriented angelegtes Low-risk Geschäftsmodell Risikoarmes Kreditportfolio Low-risk Wohnungsbaudarlehen Modernisierungsprogramme Absenkung des Energieverbrauchs Zusammenarbeit mit der KfW etabliert Wirtschaftsförderung Wachstumsfinanzierung Technologie und Umweltschutz Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen Fondsprodukte Ansprechpartner der öffentlichen Hand Projektfinanzierungen Infrastrukturprojekte Finanzmanagement Projektmanagement Innovative Kapitalmarktprodukte 4
5 Was bietet die NRW.BANK für Öffentliche Kunden Förderung Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme Eigene Förderprogramme Finanzierung Staats- und Kommunalfinanzierung (Liquiditätsüberbrückungskredite und Kommunaldarlehen) Infrastrukturfinanzierung, Konsortialfinanzierung PPP-Finanzierungen (Forfaitierungen und Projektfinanzierungen) Beratung Finanz- und Zinsmanagement Beratung PPP Ideenwettbewerb für innovative Kommunen Begleitung interkommunaler Projekte Aufgreifen aktueller Themen 5
6 Gliederung NRW.BANK im Überblick Finanzierung von Hochschulen Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 6
7 Aktueller Status Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW Die Hochschulen sind vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. ( 2 Abs. 1) Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an ihren Aufgaben, den vereinbarten Zielen und den erbrachten Leistungen. ( 5 Abs. 1) Die Mittel werden in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme von Krediten zur Deckung der Ausgaben ist nur dann zulässig, wenn die Hochschule in Wirtschaftsführung und Rechnungswesen kaufmännischen Grundsätzen folgt und ein testierter Jahresabschluss vorliegt. Die Kredite dürfen insgesamt den vom Ministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium festgelegten Kreditrahmen nicht überschreiten. Aus Kreditgeschäften der Hochschule kann das Land nicht verpflichtet werden. ( 5 Abs. 5) 7
8 Aktueller Status Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW Das Ministerium bestellt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium im Falle der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit der Hochschule eine staatliche Beauftragte oder einen staatlichen Beauftragten oder mehrere staatliche Beauftragte, die die Befugnisse der Gremien, einzelner Mitglieder von Gremien oder von Funktionsträgerinnen oder Funktionsträgern der Hochschule an deren Stelle ausüben; das Gleiche gilt im Falle der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag eines Gläubigers. Der Hochschule steht hinsichtlich der Bestellung ein Anhörungsrecht zu. Das Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Hochschule im Falle ihrer drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit als verbindlichen Rahmen für ihre Wirtschaftsführung auch ein Haushaltssicherungskonzept vorgeben, welches dem Ziel dient, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauerhafte Leistungsfähigkeit der Hochschule zu erreichen; Wird die Hochschule zahlungsunfähig, haftet das Land für die Forderungen der Beamtinnen und Beamten aus Besoldung, Versorgung und sonstigen Leistungen, die die Hochschule ihren Beamtinnen und Beamten zu erbringen hat. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Lohn-, Gehalts- oder Vergütungsforderungen der Personen, die am 1. Januar 2007 an der Hochschule beschäftigt sind oder ausgebildet werden. Soweit das Land Forderungen im Sinne der Sätze 4 und 5 befriedigt, gehen sie auf das Land über. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 3 werden durch die Haftung nach den Sätzen 4 und 5 nicht ausgeschlossen. Wird die Hochschule zahlungsunfähig, stellt das Land zudem sicher, dass ihre Studierenden ihr Studium beenden können. 8
9 Finanzierungsmodelle für Infrastrukturprojekte Möglichkeiten, das Kreditrisiko eines Projekts zu minimieren Abstellen des Risikos auf werthaltige, marktgängige Sicherheiten z.b. Grundschulden Besicherter Unternehmenskredit Abstellen des Risikos auf Projekt-Cash Flow Abtretung der Ansprüche auf Projekterlöse Projektfinanzierung Abstellen des Risikos auf Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Sicherheiten außerhalb des Projekts Bonitätskredit Beispiel: Finanzierung von marktgängigen Immobilien Beispiel: Autobahnfinanzierung Beispiel: Staats- und Kommunalfinanzierung, einredefreie Forfaitierung 9
10 Der klassische Unternehmenskredit Beim klassischen Unternehmenskredit entsteht ein bilaterales, unmittelbares Darlehensverhältnis zwischen dem Unternehmen und einem Kreditinstitut mit dem entsprechendem Ausweis einer Verbindlichkeit auf der Passivseite des Kreditnehmers. Er kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe als wirtschaftliche Einheit in der Lage ist, die Belastungen der Finanzierung zu tragen. 10
11 Der klassische Unternehmenskredit Ein Rating ist die Einschätzung der Bonität eines Schuldners durch ein standardisiertes Verfahren mit dem Ziel, die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Engagements zu ermitteln. Die Kreditentscheidung stützt sich im Wesentlichen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und basiert auf einem internen Rating-Prozess des jeweiligen Kreditinstitutes. Alternativ zur Ermittlung bzw. Anwendung eines bankeigenen Ratings kann auch die Anwendung eines sog. externen Ratings erfolgen (Fitch, Moody`s, Standard & Poors u.a.) 11
12 Der klassische Unternehmenskredit Der Rating-Prozess erfolgt häufig vierstufig: 1. Quantitative Faktoren Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Jahresabschlüssen bzw. aller verfügbaren Unterlagen zu Finanzstruktur, Ertragslage, Liquidität usw. 2. Qualitative Faktoren Merkmale wie Unternehmensstrategie, Managementqualität, Prozessorganisation usw. 3. Externe Faktoren und Warnsignale Historie der Geschäftsbeziehung, Branchensituation, Kundenbeziehungen, Standort 4. Haftungsverbünde Besondere Bedeutung im Bereich der Infrastrukturfinanzierung durch in der Regel öffentlichen Gesellschafterhintergrund 12
13 Der klassische Unternehmenskredit Mindestanforderungen an Unterlagen für die Kreditprüfung: WP-Berichte (drei Jahre), unterjährige Zahlen, mittelfristige Umsatz- und Ertragsplanung mit Planbilanz Gesellschaftsverträge, Organigramm, HR-Auszüge, Satzungen usw. wesentliche Verträge mit Dritten, z.b. Konzessionsverträge, Abnahme- und Lieferverträge, Beteiligungen, Partnerschaften und Kooperationen Investitionsplanung und strategische Ausrichtung, zukünftiges Geschäftsmodell 13
14 Der klassische Unternehmenskredit Bei Infrastrukturfinanzierungen gebräuchliche Covenants: Ownership Clause/Change of Control: Beibehaltung der (mehrheitlich) öffentlichen Gesellschafterstruktur Pari Passu/Negativrevers: Gleichbehandlung aller Gläubiger, nicht nur für zukünftige Kreditvereinbarungen Cross-Default: Verletzung wesentlicher Vertragsbeziehungen mit Dritten Einhaltung von Finanzkennzahlen: z.b. Eigenkapital, Verschuldungsgrad, Schuldendienstfähigkeit 14
15 Gliederung NRW.BANK im Überblick Finanzierung von Hochschulen Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 15
16 NRW.BANK.Infrastruktur Zielgruppe in- und ausländische gewerbliche Unternehmen private Investoren, freiberuflich Tätige kommunale Unternehmen Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP) Hausbankverfahren Was wird gefördert Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche oder gemeinnützige Träger) Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Wie wird gefördert Zinsgünstiges Raten und Annuitätendarlehen (Zinsen und Tilgung ¼ jährlich); risikogerechtes Zinssystem Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 30 Jahren; Zinsbindung bis zu 20 Jahren; Tilgungsfreijahre von 0 10 Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 16
17 NRW.BANK.Infrastruktur: Einsatzbeispiele Umweltschutzinfrastruktur Städtebaumaßnahmen Soziale Infrastruktur Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung usw.) (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen) (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser) (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen) (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.) Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude usw.) 17
18 NRW/EU.KWK-Investitionskredit Zielgruppe Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform und Gesellschafterhintergrund, die die zu fördernde KWK-Anlage selbst betreiben. Was wird gefördert Neubau von KWK-Anlagen inklusive Wärmespeicher mit einer Leistung von mehr als 50 KW el Umrüstung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Nutzung für KWK, mit einer Leistung von mehr als 50 KW el Wie wird gefördert Zinssubventioniertes Ratendarlehen (¼-jährliche Zins- und Tilgungsleistungen) 3 bis 8 Jahre Laufzeit mit einem Tilgungsfreijahr) 100 % Auszahlung; apl. Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Finanzierungsvolumen bis zu 100 %; Mindestkredit , maximal 2,5 Mio. pro Vorhaben Hausbankverfahren 18
19 Hausbankenverfahren Antrag Antragsteller Antragstellung vor Vorhabensbeginn! Hausbank ggf. Stellungnahme Kammer Fachverbände NRW.BANK Businessplan Finanzierungsberatung Sicherheitenprüfung Entscheidung über Förderantrag Zusage Auszahlung 19
20 Wohnheime für Studierende Wohnraumförderung Zielgruppe Alle Investoren die gemäß den Studentenwohnheimbestimmungen (SWB) Wohnheimplätze für Studierende errichten. Fördergegenstand Zweck der Förderung ist es, an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für die dort Studierenden Wohnheimplätze zu schaffen. Gefördert werden Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze neu geschaffen werden a) in neuen selbständigen Gebäuden (Neubau), b) durch Erweiterung (Anbau, Aufstockung) von Gebäuden oder c) durch Änderung (Umbau mit wesentlichem Bauaufwand) von bestehenden Studentenwohnheimen oder von Gebäuden, die bisher nicht Wohnzwecken dienen oder dienten. Es werden entweder Individualwohnheimplätze oder Wohnheimplätze für 2 Personen gefördert. 20
21 Wohnheime für Studierende Wie wird gefördert Gewährt wird gestaffelt nach dem Mietniveau der Gemeinde, in der das Studentenwohnheim steht eine Förderpauschale in Höhe von pro Individualwohnheimplatz: in Gemeinden mit Mietniveau Neubau Neuschaffung im Bestand M Euro Euro M Euro Euro M Euro Euro M Euro Euro 21
22 Wohnheime für Studierende pro Wohnheimplatz für zwei Personen: in Gemeinden mit Mietniveau Neubau Neuschaffung im Bestand M Euro Euro M Euro Euro M Euro Euro M Euro Euro 22
23 Wohnheime für Studierende Höchstzulässige Miete pro Wohnheimplatz Pro Wohnheimplatz darf für den Zeitraum der Belegungsbindung höchstens eine monatliche Nettokaltmiete (Bewilligungsmiete) festgelegt werden, die nachfolgende Beträge nicht überschreitet: Für Objekte in Gemeinden mit Mietniveau M 1: 100 Euro M 2: 110 Euro M 3: 130 Euro M 4: 145 Euro. In den Städten Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster beträgt die Nettokaltmiete höchstens 160 Euro pro Wohnheimplatz. 23
24 Hochschulen und Förderung durch die KfW Grundsätzlich lehnt die KfW die Förderung von Hochschulen in den Bundesländern ab. Um trotzdem in den Genuss der entsprechenden Infrastrukturprogramme der KfW zu kommen, bedarf es der Konstruktion einer Gesellschaftsform mit einer Kommune, bei der die Kommune Mehrheitsgesellschafter ist. 24
25 Förderzielsetzung Förderansatz Zinsoptimierung Reduzierung Finanzierungskosten Risikoteilung bei nicht ausreichenden Sicherheiten Erhöhung Finanzierungsbereitschaft Förderinstrumente zinsgünstige Darlehen Darlehen mit Haftungsfreistellung Bürgschaften Bürgschaftsbank NRW Land NRW Eigenkapitalstärkung Erweiterung Finanzierungsspielraum Mezzaninekapital/Nachrangdarlehen Zuschüsse 25
26 Gliederung NRW.BANK im Überblick Finanzierung von Hochschulen Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 26
27 Persönliche Ansprechpartner Vorstellung Ihrer Kundenbetreuer/Innen Öffentliche Kunden im Bereich Unternehmensstrategie/Öffentliche Infrastrukturfinanzierung der NRW.BANK: Dr. Jörg Hopfe (Leiter) Tel. 0251/ Ralph Ishorst Tel. 0251/ Lukas Michels Tel. 0211/ Heike Nentwig Tel. 0251/ Nicola Trendelkamp Tel. 0251/ Miriam Schulze Tel. 0211/
28 Kontakt NRW.BANK Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Bereich Unternehmensstrategie/ Öffentliche Infrastrukturfinanzierung 0211 bzw / Friedrichstraße Münster Fax: 0251/ Kavalleriestraße Düsseldorf Fax: 0211/ NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Vertreten durch den Vorstand Dietmar P. Binkowska Klaus Neuhaus Handelsregister: HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sitz Düsseldorf Sitz Münster Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße Düsseldorf Münster Michael Stölting Dietrich Suhlrie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE
29 Disclaimer Diese Präsentation zeigt zum Stichtag bestehende Fördermöglichkeiten überblicksartig auf. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der dargestellten Programme nur auszugsweise dar. Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter 29
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