Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.

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1 Ernst-Leitz-Straße 30, Wetzlar Bei Rückfragen Tel. Nr Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. MieterIn: AnsprechpartnerIn: Anschrift: Einsatzort/Art der Veranstaltung: Der Mieterin / Dem Mieter wird der Anhänger mit Hüpfburg mit dem amtlichen Kennzeichen LDK- XS-414 gemäß den Vermietungsbedingungen und der Benutzungsordnung am..überlassen. Ort der Übergabe: Malteser Wetzlar, Christian-Krempe-Strasse Die Übergaben bitte mit Beate Herbert Tel abklären. Die Miete in Höhe von.euro ist im Voraus an den Stadtjugendring e.v. zu überweisen. (Bankverbindung: Stadtjugendring Wetzlar e. V. bei der Sparkasse Wetzlar, Kto , BLZ ("Kennwort: Hüpfburg" Ausleihdatum und Name des Mieters) Die Vermietungsbedingungen mit der Benutzungsordnung, die Betriebshinweise des Herstellers (auf die ausdrücklich hingewiesen wird) sowie die Inventarliste sind beigefügt. Die vor bezeichneten Unterlagen sind Bestandteil des Mietvertrages. Schöffengrund (Ort) (Datum) gez. Beate Herbert Stadtjugendring Wetzlar e.v. (MieterIn) (Unterschrift / Stempel) Vertrag unterschrieben zurück an: Beate Herbert, Nordstraße 43, Schöffengrund Bankverbindung: Stadtjugendring Wetzlar e.v. Sparkasse Wetzlar Kto.-Nr BLZ

2 Hüpfburg (Hüpfburg + Kfz-Anhänger, Typ:, zul. Gesamtgewicht 750 kg,, Fahrzeugbrief-Nr.XLJGT , amtl. Kennzeichen: LDK XS ) Vermietungsbedingungen und Benutzungsordnung 1 Berechtigte Nutzer Die "Hüpfburg mit Anhänger" kann - über den Stadtjugendring Wetzlar e. V. - von I. Mitgliedern im Stadtjugendring Wetzlar e. V., Turn- und Sportvereinen, Kindergärten, Schulen, Jugendverbänden und -organisationen, karikative Organisationen II: Gewerbetreibende oder Privatpersonen (die ihren Sitz in Wetzlar haben) III: Ausnahmeregelungen nach Absprache gemietet werden. (1) Die Miete beträgt für die berechtigte Nutzung 2 Miete - Gemäß 1 Ziffer I: 80,- Euro - Gemäß 1 Ziffer II: 150,- Euro - Gemäß 1 Ziffer III: Regelung nach Absprache (2) Die Miete ist im Voraus, bis spätestes eine Woche vor Übergabe der Hüpfburg, auf das o.a. Konto zu entrichten. Bei kurzfristigen Ausleihen erfolgt eine spätere Rechnungsstellung. (3) Soweit die Nichtabholung vom Nutzer zu vertreten ist, erfolgt keine Erstattung des Rechnungbetrages, insofern zählt auch die Nichtnutzung wegen schlechtem Wetter zum Verantwortungsbereich des Nutzers. Dies ist vom Nutzer zu vertreten. 3 Reservierungen (1) Belegungswünsche werden vom Stadtjugendring bei rechtzeitiger Voranmeldung koordiniert. (2) Die Reservierung der "Hüpfburg" erfolgt nach Eingang einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung. (3) Die Mieterin / Der Mieter erhält die Vermietungsbedingungen mit der Benutzungsordnung, die Betriebshinweise des Herstellers (auf die ausdrücklich hingewiesen wird) sowie die Inventarliste nach Eingang der Bestellung zugeschickt bzw. ausgehändigt. (4) Der Mietvertrag muss spätestens eine Woche vor der Übergabe der Hüpfburg unterschrieben beim Stadtjugendring e.v. vorliegen. 4 Übernahme durch MieterIn (1) Unbeachtet der Verantwortung des Stadtjugendringes e.v. gemäß 7 Absatz 1 ist die Mieterin / der Mieter verpflichtet die Hüpfburg bei der Übergabe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. (2) Die Bestückung ist auf Vollständigkeit zu prüfen. (3) Die vereinbarten Termine sind unbedingt einzuhalten. 5 Transport (1) Für die Abholung und Rückgabe des "Hüpfburg - Anhängers" ist ausschließlich die Mieterin / der Mieter verantwortlich. (2) Die Mieterin / Der Mieter hat für den An- und Abtransport des "Hüpfburg - Anhängers" mit einem geeigneten Zugfahrzeug zu sorgen.

3 6 Gebrauch der Mietsache (1) Die Mieterin / Der Mieter verpflichtet sich, die "Hüpfburg" samt Bestückung pfleglich zu behandeln (2) Die Mieterin / Der Mieter darf von der "Hüpfburg" keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. (3) Die Mieterin / Der Mieter ist ohne schriftliche Zustimmung des Stadtjugendringes nicht berechtigt, die "Hüpfburg mit Anhänger" oder einzelne Gegenstände hieraus, Dritten zum Gebrauch zu überlassen. (4) Die ausgehändigten Benutzerhinweise des Herstellers zu der Hüpfburg sind zu beachten und sind Bestandteil des Vertrages. 7 Verantwortlichkeit und Haftung (1) Für die Verkehrssicherheit des "Anhängers mit Hüpfburg", bei Übergabe an die Mieterin / den Mieter ist der Stadtjugendring e.v. verantwortlich. (2) Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme des "Anhängers mit Hüpfburg" bis zur Rückgabe, auf die Mieterin / den Mieter über. (3) Die Mieterin / Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Hüpfburg zu keiner Zeit ohne geeignetes Aufsichtspersonal betrieben wird. (4) Die Mieterin / Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der "Hüpfburg mit Anhänger" und seines Inventars ergeben. Der Mieterin / Dem Mieter ist daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. (5) Die Mieterin / Der Mieter stellt den Stadtjugendring e.v. " von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt. 8 Rückgabe (1) Die "Hüpfburg mit Anhänger" ist in ordnungsgemäßem und insbesondere sauberem Zustand zurückzugeben. Die Hüpfburg darf nicht feucht oder nass eingeräumt werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Stadtjugendring unverzüglich anzuzeigen. (2) Die vereinbarten Rückgabetermine sind unbedingt einzuhalten. (3) Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden oder Verlust stellt der Stadtjugendring e.v. der Mieterin / dem Mieter in Rechnung. 9 Ausnahmeregelungen (1) Der Stadtjugendring e.v. tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch die Vormieterin / den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet. (2) Die Wirksamkeit der vorliegenden Vermietungsbedingungen und Benutzungsordnung wird von einer eventuellen Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt. Gez. Vorstand des Stadtjugendringes Wetzlar e. V.

4 Hüpfburganhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. Verleih: Inventarliste (Stand 2012) 1 Anhänger 1 Hüpfburg 1 Gebläse 1 Plane 1 Metallkiste ( Änderungen vorbehalten )

5 Übergabe-Protokoll Die Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. wurde am Datum/Uhrzeit in Ort von/vom MieterIn : an MieterIn : übergeben. Die Übergabe fand zur vereinbarten Zeit statt. Der Bestand der Hüpfburg und des Anhängers waren vollständig. Die Hüpfburg war ordnungsgemäß eingeräumt und in einem sauberen Zustand. Folgende Geräte fehlten oder waren beschädigt: Bemerkungen: Unterschrift MieterIn Unterschrift MieterIn

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