INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung. FAQ: Magisterprüfung und Prüfungsanmeldung

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1 INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Magisterprüfung und Prüfungsanmeldung Stand April 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater

2 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Die Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach Zuständigkeit der Prüfungsämter Für die Anmeldung zur Magisterprüfung und die Ausstellung der Urkunde ist stets das Prüfungsamt des ersten Hauptfaches zuständig. Für Studierende, die Politische Wissenschaft als erstes Hauptfach studieren, ist dies das Prüfungsamt des Instituts für Politische Wissenschaft (Tobias Ostheim, Bergheimer Str. 58, Raum ). Für alle Studierenden, die ein anderes Fach als erstes Hauptfach haben, wird die Anmeldung zur Magisterprüfung im ersten Studienfach geregelt. Falls Sie ein Fach der Philosophischen oder der Neuphilologischen Fakultät als erstes Hauptfach studieren, ist daher das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA) zuständig; auch für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2010 angemeldet haben, bleibt das GPA zuständig. Rechtlich verbindlich sind alleine die Prüfungsordnungen. Formal zuständig bei allen das Fach Politische Wissenschaft betreffenden Entscheidungen zur Magisterprüfungsordnung ist der Magisterprüfungsausschuss des Faches Politische Wissenschaft. Bei fachlichen Fragen und in Zweifelsfällen legt das Prüfungsamt die Anträge dem Prüfungsausschuss vor. Umfang und Zeitpunkt der Magisterprüfung Im Magisterstudiengang ist laut Prüfungsordnung die Magisterprüfung nach dem achten Fachsemester vorgesehen. Es ist jedoch ohne Weiteres möglich, die Prüfung in einem höheren Fachsemester zu absolvieren. Die Magisterprüfung besteht im Fach Politische Wissenschaft im ersten Hauptfach aus der Magisterarbeit und einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung, im zweiten Hauptfach aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung und im Nebenfach nur aus einer mündlichen Prüfung. Für die Magisterarbeit und die Prüfungen (aller Fächer) ist jeweils ein halbes Jahr vorgesehen. Mit dem Abschluss des ersten Prüfungsteils entweder durch die Abgabe der Magisterarbeit oder nach der letzten Prüfung beginnt unmittelbar der zweite Prüfungsabschnitt von wiederum sechs Monaten. Die Magisterarbeit kann entweder die erste oder die letzte Prüfungsleistung sein. Themen Im ersten Hauptfach sind folgende vier Teilbereiche abzudecken: 1. Politische Theorie und Politische Philosophie/Ideengeschichte 2. Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland 3. Analyse und Vergleich Politischer Systeme 4. Internationale Beziehungen und Außenpolitik

3 FAQ: Magisterprüfung und Prüfungsanmeldung Dabei ist je ein Teilbereich mit der Magisterarbeit und der Klausur abzudecken. Die übrigen zwei Teilbereiche werden in der mündlichen Prüfung abgedeckt. Im zweiten Hauptfach sind insgesamt drei der angegebenen vier Bereiche abzudecken (ein Teilbereich in der schriftlichen und zwei Teilbereiche in der mündlichen Prüfung). Im Nebenfach sind diejenigen Teilbereiche Gegenstand der mündlichen Prüfung, die nicht Gegenstand der Zwischenprüfung waren. Eine Ausnahme hiervon gilt für Diplomstudierende der Geographie und unter bestimmten Umständen für Studierende, die die Zwischenprüfung nicht in Heidelberg absolviert haben. Die Prüfungsthemen werden durch den Prüfer in Rücksprache mit den Prüflingen näher spezifiziert. Dabei wird bei den meisten Prüfern für die mündliche Prüfung je Teilgebiet ein Thema vereinbart. Für die schriftliche Prüfung wird ebenfalls ein konkretes Thema festgelegt. Studierende des 1. Hauptfachs, die die Magisterarbeit im Fach Politische Wissenschaft schreiben, haben für das Magisterarbeitsthema ein Vorschlagsrecht. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie das Thema der Arbeit mit Ihrem Betreuer vereinbaren. Bevor Sie die Themenabgrenzung mit Ihrem Betreuer besprechen, sollten Sie sich daher Gedanken gemacht haben und möglichst in der Lage sein, nicht nur ein Thema, sondern eine grobe Fragestellung vorzuschlagen. Reihenfolge der Prüfungen Die Reihenfolge der schriftlichen und mündlichen Prüfungen kann im Rahmen der vom Institut für Politische Wissenschaft angebotenen Termine für die schriftliche Klausur und der vom Prüfer vorgeschlagenen Termine für die mündliche Prüfung variiert werden. Die Termine der Klausuren werden vom für Sie zuständigen Prüfungsamt bekanntgegeben. Die Termine im Fach Politische Wissenschaft werden per Aushang bekanntgegeben. Mit der Anmeldung zur Magisterprüfung haben Sie festzulegen, ob die Magisterarbeit erste oder letzte Prüfungsleistung ist. Wenn die Magisterarbeit als erste Prüfungsleistung gewählt wurde, muss das Thema der Magisterarbeit bei der Anmeldung vorliegen, andernfalls, kann es gegen Ende des Abschnitts der schriftlichen und mündlichen Prüfungen nachgereicht werden.

4 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Prüfungsanmeldung für Studierende mit 1. HF Politische Wissenschaft Ort und Zeitpunkt der Anmeldung Das Prüfungsamt des IPW finden Sie im Campus Bergheim bei der Studienberatung für den Magisterstudiengang (Tobias Ostheim, Raum ). Die Anmeldung zur Prüfung findet vom 1. bis zum 15. Februar und vom 1. bis zum 15. Juli statt. Alle notwendigen Unterschriften können und sollten Sie bereits vor diesem Zeitraum besorgen. Die Prüfungsanmeldung Die eigentliche Anmeldung besteht aus dem Anmeldeformular, einer Reihe fachspezifischer Unterlagen sowie einigen Formularen für abzugebende Erklärungen. Vor der Anmeldung zur Prüfung und Magisterarbeit müssen Sie folgende Unterschriften einholen: 1. Die Bestätigung aller Fächer, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind ( Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums ) 2. Die Unterschrift der Prüfer, mit der die Bereitschaft erklärt wird, den Kandidaten/ die Kandidatin zu prüfen. Falls im jeweiligen Fach zwei Prüfer die Prüfung abnehmen, benötigen Sie zwei Unterschriften. 3. Unterschrift des Betreuers der Arbeit (Betreuungszusage und Festlegung des Themas der Magisterarbeit) Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums Für die Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums im Fach Politische Wissenschaft (zu jeder Zeit des Semesters während der Öffnungszeiten des Prüfungsamts oder der Fachstudienberatung erhältlich) müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: den beidseitig ausgefüllten gelben Anmeldebogen die Zwischenprüfung (Zwischenprüfungszeugnis im Original) die benoteten Oberseminarscheine (drei im Haupt-, zwei im Nebenfach; aus mindestens 2 unterschiedlichen Fachbereichen) die Semesterwochenstunden (32/18 SWS; über eine Liste der besuchten Veranstaltungen auf der Rückseite des Anmeldungsbogens) im Hauptfach: Nachweis des während des Hauptstudiums zu absolvierenden sechswöchigen Vollzeitpraktikums (Praktikumsbestätigung; eine gesonderte Anerkennung des Pflichtpraktikums ist nicht notwendig) bei Zwischenprüfungen in Politischer Wissenschaft aus anderen Universitäten: Nachweis der Sprachkenntnisse

5 FAQ: Magisterprüfung und Prüfungsanmeldung Nachreichen von Studienleistungen: Ein Nachreichen von Oberseminarscheinen oder von Praktikumsbescheinigungen ist bis zum 31. März bzw. dem 31. August möglich. Bedenken Sie bitte, dass bei einer Überschreitung der Frist die Anmeldung ungültig ist und Sie ein Semester verlieren. Sie sollten ausstehende Hausarbeiten möglichst bald nach der Anmeldung abgeben, da die Hausarbeiten noch korrigiert werden müssen. Wenn Sie Scheine anderer Fächer nachreichen, kann am IPW nicht immer nachvollzogen werden, ob es sich um den noch ausstehenden Schein handelt. Dazu sollten Sie sich eine Kopie der Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums machen und auf dieser Kopie vom Zuständigen des Faches bestätigen lassen, dass der darauf vermerkte Schein erbracht wurde. Anmeldung zu den Teilprüfungen Vor den einzelnen Prüfungen müssen Sie sich rechtzeitig für die Prüfungen anmelden. Für die Klausuren im Fach Politische Wissenschaft müssen Sie sich spätestens vier Wochen vor Beginn der Prüfung am Prüfungsamt des IPW anmelden; bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Prüfer ein Thema vereinbart haben! Der Prüfer meldet die Themen an das Prüfungsamt. Die Termine der mündlichen Prüfung im Fach Politische Wissenschaft müssen Sie mit Ihrem Prüfer vereinbaren. Prüfungsanmeldung für Studierende mit 2. HF oder NF Politische Wissenschaft Ort und Zeitpunkt der Anmeldung Das für Sie zuständige GPA finden Sie in Bergheim, Voßstraße 2, Gebäude 4370, 2. OG (Öffnungszeiten des Sekretariats in der Regel täglich von Uhr). Die Anmeldung zur Prüfung findet für die meisten Studierenden (nicht für Studierende mit 1. Hauptfach der ehemaligen Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaft) vom 1. bis zum 15. Februar und vom 1. bis zum 15. Juli statt. Über das genaue Vorgehen informiert Sie ein Merkblatt des GPA, das Sie dort zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung erhalten. Wenn Ihr (erstes) Hauptfach nicht zum Gemeinsamen Prüfungsamt gehört bzw. ein eigenes Prüfungsamt hat, gelten andere Anmeldeverfahren, Termine und Fristen, die dann für alle Studienfächer maßgeblich sind. Bedenken Sie bei Ihrer Planung der Anmeldung, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie die nötigen Unterschriften beisammen haben!

6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Das Vorgehen bei der Anmeldung Die Anmeldung beim GPA besteht zum einen aus einem allgemeinen Teil. In diesem Teil geben Sie etwa an, ob Sie erst die Magisterarbeit schreiben oder erst die mündlichen und schriftlichen Prüfungen ablegen wollen. Zum anderen müssen Sie eine Reihe fachspezifischer Formulare ausfüllen und unterschreiben lassen. Am Institut für Politische Wissenschaft müssen Sie vor der Anmeldung zur Prüfung bzw. vor der Anmeldung der Magisterarbeit folgende Unterschriften einholen: 4. Die Bestätigung des Fachstudienberaters, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. 5. Unterschrift des Prüfers/der Prüferin, mit der dessen/deren Bereitschaft erklärt wird, den Kandidaten/die Kandidatin zu prüfen. 6. Für die Anmeldung der Magisterarbeit (1. Hauptfach): Unterschrift des Betreuers der Arbeit, dass die Betreuung der Magisterarbeit übernommen wird. Damit wird gleichzeitig das Thema der Magisterarbeit festgelegt. Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums Für die Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums im Fach Politische Wissenschaft (zu jeder Zeit des Semesters während der Öffnungszeiten des Prüfungsamt oder der Fachstudienberatung erhältlich) müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: den beidseitig ausgefüllten gelben Anmeldebogen (im Schrank vor der Tür zur Studienberatung) die Zwischenprüfung (Zwischenprüfungszeugnis im Original) die benoteten Oberseminarscheine (drei im Haupt-, zwei im Nebenfach; aus mindestens 2 unterschiedlichen Fachbereichen) die Semesterwochenstunden (32/18 SWS; über eine Liste der besuchten Veranstaltungen auf der Rückseite des Anmeldungsbogens) im Hauptfach: Nachweis des während des Hauptstudiums zu absolvierenden sechswöchigen Vollzeitpraktikums (Praktikumsbestätigung; Eine gesonderte Anerkennung des Pflichtpraktikums ist nicht notwendig) bei Zwischenprüfungen in Politischer Wissenschaft aus anderen Universitäten: Nachweis der Sprachkenntnisse Nachreichen von Studienleistungen: Ein Nachreichen von Oberseminarscheinen oder von Praktikumsbescheinigungen ist beim GPA bis zum 31. März bzw. dem 31. August möglich. Bei anderen Prüfungsämtern (erstes Hauptfach außerhalb des GPA, etwa Soziologie oder Ethnologie) ist ein solches Nachreichen im Allgemeinen nicht möglich!

7 FAQ: Magisterprüfung und Prüfungsanmeldung Weitere Informationen Sollten Sie Fragen zur Bestätigung des ordnungsgemäßen Studiums haben, finden Sie im FAQ zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen, dem Praktikums-FAQ und dem Studienplan weitere Informationen. Die Termine der Klausuren im Fach Politische Wissenschaft und aktuelle Informationen werden im Informationskasten neben Raum ausgehängt. Wenn das GPA für Sie zuständig ist, finden Sie zahlreiche Informationen zur Reihenfolge der Prüfungsleistungen, Fristen usw. auf dem Merkblatt des GPA; die Termine finden Sie beim GPA und auf dessen Homepage. Studienplan für das Fach Politische Wissenschaft: Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamts:

8 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft

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