Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen. Wohnraumvermittlung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1
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- Leander Krämer
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1 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Wohnraumvermittlung Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1
2 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Plädoyer für die Vermittlung in Wohnraum Eigener Wohnraum Fördert die Integration (Nachbarschaft, Sprache, Regeln) Vermindert Konflikte im Zusammenleben mit anderen auf engem Raum Vermeidet die hohen Kosten für Gemeinschaftsunterkünfte Gibt Raum für Privatleben Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 2
3 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Grenzen beim Bezug eigenen Wohnraums Wohnungsanmietung aufgrund der Zuweisung nach Düsseldorf oder entsprechender Wohnsitzauflage in der Regel nur in Düsseldorf möglich In der Regel abhängig von Transferleistungen, daher kommt nur preiswerter (aber knapper ) Wohnraum in Frage Vielfach nur befristetes Aufenthaltsrecht erschwert die Wohnungssuche Erfolgreiche Wohnungssuche bedarf daher einer gezielten Unterstützung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 3
4 Flüchtlinge im Asylverfahren (Grundleistungen nach 3 AsylblG) Kommunale Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird im Regelfall durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften erfüllt. Flüchtlinge, die aufgrund besonderer Bedarfe auf abgeschlossenen Wohnraum angewiesen sind (in der Regel Krankheit), erhalten eine Zustimmung, sich selbst Wohnraum anzumieten. Aktuell: Solange nicht allen Flüchtlingen ein Platz in einer dem Düsseldorfer Standard entsprechenden Gemeinschaftsunterkunft angeboten werden kann, erhalten alle Flüchtlinge auf Wunsch die Zustimmung, sich selbst Wohnraum anzumieten. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 4
5 Wohnraumversorgung geflüchteter Menschen Eine weitere Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auch nach Abschluss des Asylverfahrens ist vielfach aber weiterhin erforderlich, da geeigneter Wohnraum zunächst nicht zur Verfügung steht. Die weitere Unterbringung erfolgt im Rahmen der Vermeidung von Obdachlosigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz und ist gebührenpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt setzt die aktive Unterstützung der Kommune und Dritter bei der Wohnungssuche ein. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 5
6 Unterstützende Maßnahmen des Amtes für soziale Sicherung und Integration Bei Statusänderung werden die Bewohnerinnen und Bewohner schriftlich über die Möglichkeit einer Wohnungsanmietung informiert und aufgefordert, sich um eigenen Wohnraum zu bemühen. Beratende Unterstützung leisten hier die mit der Betreuung und Beratung der Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften vor Ort betrauten Wohlfahrtsverbände. Zusätzlich unterstützt das Amt durch das Projekt integratives Wohnen für Geflüchtete bei der Akquise von Wohnraum. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 6
7 Integratives Wohnen für Geflüchtete Ziel ist, Vermietern die Möglichkeit zu bieten, sich bei Vergabe der Wohnung an Geflüchtete zunächst von der Mietfähigkeit zu überzeugen, bevor ein Mietvertrag mit den Geflüchteten abgeschlossen wird. Hierzu mietet die Verwaltung die Wohnung zunächst für 6 Monate (Regelfall) an und weist Geflüchtete in die Wohnung ein. Ziel ist, den Mietvertrag nach Ablauf der Frist auf den Geflüchteten zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, den Bewohner ab Einzug bei den notwendigen Integrationsschritten aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 7
8 Beratungsleistung des Büros der Flüchtlingsbeauftragten Das Büro der Flüchtlingsbeauftragten fördert den Einsatz von Wohnraumpaten in den in den Stadtteilen etablierten Welcomepoints. Ehrenamtliche, im Stadtteil vernetzte Wohnraumpaten können den Zugang zu Wohnraum im Quartier durch eigene Kontakte und Überzeugungsarbeit für die Geflüchteten erleichtern und diese bei den notwendigen Schritten bei der Anmietung und beim Bezug von Wohnraum aktiv unterstützen. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 8
9 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Wohnungsakquise Als Voraussetzung darf die Miete die Mietobergrenze im Sinne des SGB II und XII nicht überschreiten. Erstbesichtigung des angebotenen Wohnraums mit sofortiger Einschätzung, ob eine Vermittlung möglich ist. Zweitbesichtigung mit den potenziellen Mietern durch die Diakonie Düsseldorf (je nach Sprachkenntnissen der Mieter erfolgt eine Begleitung durch einen Sprach- und Kulturmittler der Diakonie). Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 9
10 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Wohnungsakquise Bewilligungsprozess mit dem Leistungsträger (Jobcenter, Grundsicherung, Sozialamt, Landschaftsverband etc.) wird durch das Wohnungsamt zeitnah geregelt. Mietvertragsunterzeichnungen werden durch das Wohnungsamt begleitet. Wohnberechtigungsschein-Verfahren wird durch das Wohnungsamt erledigt. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 10
11 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Wohnungsakquise Die Diakonie begleitet den Übergangsprozess aus den Unterkünften in die Wohnungen (Erstausstattung Möbel, Erläuterung der Hausordnung, Hilfestellung bei Kita/Schulsuche) Sprach- und Kulturmittler sind fester Bestandteil der Vermittlung Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 11
12 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Wohnungsakquise Das Wohnungsamt und die Diakonie Düsseldorf sind auch nach Beginn des Mietverhältnisses Ansprechpartner für Geflüchtete Florian Tiegelkamp-Büngers/Sabine Hollands Brinckmannstraße 5/Platz der Diakonie 2a Tel.: /Tel.: Fax.: /Fax.: Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 12
13 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen Zwischen den Wohnungseigentümern und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, der insbesondere folgende Festlegungen enthält: Belegungsbindung wahlweise für mindestens 5 und höchstens 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Wohnung nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 13
14 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen Mietpreisbindung wahlweise für mindestens 5 und längstens 15 Jahre: Während dieses Zeitraumes darf die Miete die angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne der Dienstanweisung für das Jobcenter und das Amt für soziale Sicherung und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht überschreiten. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 14
15 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen Der Zuschuss für Wohnungseigentümer beträgt 3,00 Euro je qm Wohnfläche monatlich und kann für die Dauer der vereinbarten Belegungs- und Mietpreisbindungen kapitalisiert werden. Beispiel: Für eine 50 qm große Wohnung beträgt der Zuschuss bei einer Laufzeit von 15 Jahren Euro. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 15
16 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen Den Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer in Anspruch nehmen, deren Wohnung in Düsseldorf liegt, zur Anmietung frei steht oder kurzfristig frei wird, keinen anderweitigen Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegt, zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet ist, Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 16
17 Unterstützende Maßnahmen des Wohnungsamtes Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen Die Wohnung muss vom Amt für Wohnungswesen als geeignet anerkannt werden. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 17
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