Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?
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- Sylvia Boer
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1 Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013
2 Analyse der Ausgangssituation Welche Bestrebungen gibt es im Betrieb bereits, an die man andocken könnte? - Nachhaltigkeitsdebatte: z.b. Corporate Social Responsibility (CSR)? - ISO-Zertifizierung (z.b , 14040, 14044) besteht oder angestrebt? - Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) besteht oder angestrebt? - Betriebliches Vorschlagswesen vereinbart? - Werden Schulungen und wenn ja welche angeboten? - Grob: Welche Kosten werden für Ressourcen, welche für Personal ausgegeben? 2
3 Informationsrechte, Arbeitsweise finden - allgemeinen Unterrichtungsanspruch ( 80 Abs. 2 BetrVG) - Sachverstand aus der Belegschaft: sachkundige Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu Hilfe nehmen ( 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) - Externe Sachverständige: nach Vereinbarung mit dem AG ( 80 Abs. 3 BetrVG) - Umweltausschuss bilden ab 101 Beschäftigten ( 28 BetrVG) und ihm bestimmte Aufgaben, ggf. auch zur selbständigen Erledigung übertragen - Umweltarbeitsgruppen bilden ( 28a BetrVG): ab 101 Beschäftigten nach Vereinbarung mit dem AG 4
4 Mit dem Wirtschaftsausschuss muss der Unternehmer wirtschaftliche Angelegenheiten und Auswirkung auf Personalplanung beraten! z.b. - das Produktions- und Investitionsprogramm ( 106 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG) - die Fabrikations- und Arbeitsmethoden ( 106 Abs. 3 Nr. 5) - den betrieblichen Umweltschutz ( 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG) 5
5 Allgemeine Ansatzpunkte: Betrieblicher Umweltschutz Betrieblicher Umweltschutz (Aufgabe des Betriebsrats): - BR setzt sich dafür ein, dass die Vorschriften über den betrieblichen Umweltschutz gefördert ( 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG) werden und durchgeführt werden ( 89 Abs. 1 BetrVG) - BR muss bei Fragen vom AG hinzugezogen werden ( 89 Abs. 2 BetrVG) -Was ist betrieblicher Umweltschutz?. alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen ( 89 Abs. 3 BetrVG). 6
6 Personelle Angelegenheiten - Planung von Räumen, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, der Arbeitsplätze ( 90 BetrVG): Auswirkungen auf Beschäftigte, Anforderungen? Beratungs- und Vorschlagsrecht nutzen z.b. technische Anlage wählen, die weniger Abfall/Verschnitt produziert - Personalplanung ( 92 BetrVG): Zur Einführung und Durchführung Vorschlagsrecht nutzen: z.b. Vorschläge zu Personalbedarf/Personalentwicklung machen - Beschäftigungssicherung ( 92a BetrVG): Vorschlagsrecht z.b. bzgl. Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe, Produktions- und Investitionsprogramm und Qualifizierung im Rahmen der Möglichkeiten nutzen; Begründungspflicht des AG, ggf. Schriftlich; Arbeitsagentur hinzuziehen? 7
7 Berufsbildung: BetrVG - Förderungspflicht; AG muss (auf Verlangen) Berufsbildungsbedarf ermitteln; Beratungspflicht und Vorschlagsrecht ( 96 BetrVG) - Beratungspflicht des AG ( 97 BetrVG): - Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen - Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen - Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen - Tätigkeitsänderung und Kenntnisse und Fähigkeiten reichen nicht aus: Initiativrecht; bei Planung / Durchführung erzwingbare Mitbestimmung ( 97 Abs. 2 BetrVG)! - Durchführung betrieblicher Berufsbildung: erzwingbare Mitbestimmung ( 98 BetrVG) - Referenten: Widerspruchs- bzw. Abberufungsrecht (Eignung) - Teilnehmer: Vorschlagsrecht (ggf. Einigungsstelle) 8
8 Zwingende Mitbestimmung für das Thema nutzen, Ansatzpunkte finden - Wenn noch kein Interesse an Ressourceneffizienz = betriebliches Vorschlagswesen als Vehikel ( 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG); auch kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) genannt - Einführung oder Anwendung technischer Einrichtungen: z.b. SAP Environmental Compliance (=Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften), SAP Environment, Health and Safety (=Umwelt, Gesundheit, Sicherheit) ( 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) - Möglichkeit der Verbindung mit Anlagen- und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz ( 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) 9
9 Regelung: Betriebliches Vorschlagswesen - Geltungsbereich: räumlich, personell - Definition eines Vorschlags - Ressourceneffizienz als eines von mehreren Themen präsentieren: mit Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Qualifizierung, Reduzierung des Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigung - Verfahren festlegen: Einreichen, Bearbeiten, Begutachtung, Bewertung - Zuständigkeiten regeln: Verbindlichkeit herstellen, Kontakte vorsehen - Aufbewahrung, Zugriffsberechtigung, Vertraulichkeit - Kriterien zur Bewertung und Prämierung aufstellen 10
10 Regelung: Betriebliches Vorschlagswesen - Ziele vereinbaren: z.b. Ideen aus allen Bereichen müssen gleichmäßig umgesetzt werden müssen - Bewältigung von Konflikten, Schlichtung regeln - Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Inhalt, Coach, Teilnehmer, Dauer) - Festlegung der ggf. jährlichen Werksziele formulieren: eine Idee je nach Beschäftigtenzahl im Jahr umsetzen - Alle Ergänzungen der bestehenden Regelungen mitbestimmungspflichtig - Möglich auch Einbettung in Corporate Social Responsibility 11
11 Andere mögliche Vereinbarungen - Im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung 88 BetrVG - Festlegung von Arbeitsgruppen ( 28a BetrVG): Zusammensetzung, Gruppenstärke, Unterstützung, Ausstattung - Erweiterung der Mitbestimmungsrechte - Einhaltung von Vorschriften zu Umweltschutz, Nachhaltigkeit in Unternehmensrichtlinien / Ethikkodex einfordern ( Compliance )
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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