Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Teilnahmebedingungen

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1 Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: V1.2 Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2014 Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Teilnahmebedingungen Betreiber und Herausgeber von Saviva Bonus ist die Saviva AG, Althardstrasse 195, 8105 Regensdorf (Saviva). Sämtliche Rechte im Zusammenhang mit dem Saviva Bonus Programm gelten ausschliesslich gegenüber Saviva. Das Saviva Bonus Programm belohnt die Kundentreue. Über Saviva Bonus haben Sie die Möglichkeit, bei verschiedenen Geschäftsbereichen (Scana, CCA Angehrn) und Allianzmitgliedern (z.b. Mérat & Cie. AG) Punkte zu sammeln. Das Verzeichnis aller Partner, bei denen Punkte gesammelt und Punkte eingelöst werden können, finden Sie immer aktuell unter Alle Angebote und Vorteile sind für Teilnehmende an keinerlei Verpflichtungen gebunden. Für Saviva Bonus, insbesondere für das Einlösen von Punkten, gelten einige Bedingungen, die wir hier für Sie zusammengefasst haben. Mit Ihrer Anmeldung bei Saviva Bonus erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden: 1. Teilnahme 1.1 Teilnahmeberechtigte Folgende Kriterien sind Voraussetzungen für die Teilnahme bei Saviva Bonus: Der Anmelder ist ein Gastronomiebetrieb, z.b. Restaurant, Hotel, Personalrestaurant-Betreiber, Caterer, Freizeit-/Verkehrsgastronomie usw. Der Anmelder ist entweder Kunde bei Saviva (Geschäftsbereich Scana und/oder CCA Angehrn) und/oder bei Mérat & Cie. AG oder allenfalls bei weiteren Saviva Partnern (eine Liste solcher Partner ist jeweils unter abrufbar). Der Anmelder ist nicht Mitglied in einer Einkaufsgruppe (z.b. GastroAlpin, Horego usw.). Der Antrag wird von einer für den angemeldeten Gastronomiebetrieb zeichnungsberechtigten Person gestellt. In der Anmeldung wird zudem eine für Saviva zuständige Person definiert (nachfolgend Saviva Bonus Verantwortlicher genannt). Die Eröffnung und Annahme als Teilnehmer erfolgt vorbehältlich Bonitätsprüfung. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Saviva kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 1/8

2 1.2 Teilnahmebeginn Die Teilnahme beginnt, sobald Saviva den Antrag auf Aktivierung eines persönlichen Saviva Bonus Kontos akzeptiert. Pro Teilnehmer darf nur ein Saviva Bonus Konto eröffnet werden. Zum Nachweis der Kontoeröffnung erhält der Teilnehmer eine Saviva Bonus Nummer, die ihn zum Punktesammeln berechtigt. Der Antrag auf Eröffnung des Saviva Bonus Kontos muss durch den Teilnehmer vollständig ausgefüllt sein Persönliche Saviva Bonus Nummer Der vom Teilnehmer bestimmte Saviva Bonus Verantwortliche erhält ein Login mit seiner Saviva Bonus Nummer und Passwort-Eingabe zur persönlichen Identifikation bei Account-Aktivitäten, z.b. zur Anforderung von Prämien und zur Abfrage des Saviva Bonus Kontostandes. Er hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort erhält, und muss ein sicheres Passwort auswählen. Für Missbrauchsfälle übernimmt Saviva keine Haftung. Bei Verdacht auf Missbrauch des Passworts, Verlust von Karten usw. ist Saviva unverzüglich über die Gratis-Infoline zu benachrichtigen. 2. Konto 2.1 Kontostand Den aktuellen Punktestand des Saviva Bonus Kontos kann der Teilnehmer jederzeit online in seinem persönlichen Login-Bereich (durch Eingabe der Saviva Bonus Nummer und des individuellen Passworts) abfragen. Beanstandungen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Faktura bzw. Aushändigung des Kassa-Bons im Store, geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert. 2.2 Neues Passwort Ein neues Passwort kann jederzeit durch den Teilnehmer bzw. den Saviva Bonus Verantwortlichen angefordert werden. 2.3 Konto-Änderungen Änderungen jeglicher Art, z.b. Inhaberwechsel, Adressänderungen usw., haben durch den Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Die Verantwortung liegt beim Teilnehmer, auf welchen das Saviva Bonus Konto ausgestellt ist. Bei einem Ausscheiden des Saviva Bonus Verantwortlichen aus dem Gastronomiebetrieb ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, Saviva einen neuen unterschriftsberechtigten Mitarbeiter als Saviva Bonus Verantwortlichen zu melden. Saviva erstellt ein neues Passwort für das bestehende Konto. 2.4 Änderungen im Betrieb Das Saviva Bonus Konto ist auf den in der Anmeldung angegebenen Gastronomiebetrieb ausgestellt. Im Falle eines Inhaberwechsels oder einer Vermögensübertragung/Fusion verbleiben das Saviva Bonus Konto und die damit verknüpften Punkte grundsätzlich beim bisherigen Gastronomiebetrieb. Im Falle des Erlöschens der Teilnahmeberechtigung (z.b. Beitritt Einkaufsgruppe) oder einer ersatzlosen Auflösung des Gastronomiebetriebs verfällt das Saviva Bonus Konto mit allen Punkten, wenn diese nicht innerhalb von 24 Monaten eingelöst werden (vgl. dazu Ziff ). Erfüllen allfällige neue Inhaber des Gastronomiebetriebs die Teilnahmevoraussetzungen gemäss Ziff. 1 nicht oder erfüllen bisherige Inhaber des Gastronomiebetriebs die Teilnahmevoraussetzungen gemäss Ziff. 1 nicht mehr, ist Saviva zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziff. 6 berechtigt. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Saviva möglich. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 2/8

3 3. Punkte sammeln 3.1 Allgemein Saviva Bonus Punkte können für Einkäufe bei den Geschäftsbereichen (Scana und CCA Angehrn) sowie Allianzmitgliedern (z.b. Mérat & Cie. AG) von Saviva gesammelt und im Saviva Bonus Prämienshop geltend gemacht werden. Eine aktuelle Liste aller Unternehmen, bei denen Einkäufe Punkte für das Saviva Bonus Konto generieren, ist aufgeschaltet unter Die Punkte werden gemäss nachfolgender Ziff. 3.2 berechnet und auf dem Saviva Bonus Konto des Teilnehmers verbucht. Die Punkte können ausschliesslich zu den Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen oder sonstigen Kundeninformationen ausdrücklich aufgeführt sind. Die Punkte und das Saviva Bonus Konto sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld ausbezahlt werden. 3.2 Sammeln Das Sammeln von Punkten ist ab Aktivierung des Saviva Bonus Kontos möglich. Ist der Teilnehmer Kunde von verschiedenen eigenen Geschäftsbereichen oder Allianzmitgliedern, ist es denkbar, dass die Aktivierung des Saviva Bonus Kontos nicht für alle Bereiche zeitgleich erfolgt. Die Anzahl der gutgeschriebenen Punkte richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung geltenden Programmbedingungen Punkte Nach erfolgreicher Aktivierung des Saviva Bonus Kontos werden Saviva Bonus Punkte auf 1% des jeweiligen Faktura-Netto-Umsatzes berechnet, d.h. für einen Netto-Umsatz (d.h. den effektiv zu bezahlenden Faktura- Betrag) von CHF 100. wird ein Saviva Bonus Punkt im Wert von einem Schweizer Franken dem Saviva Bonus Konto gutgeschrieben. Saviva Bonus Punkte werden kaufmännisch gerundet. Einzig der effektiv zu bezahlende Faktura-Betrag oder der auf dem Kassa-Bon ausgewiesene Betrag sind punkterelevant. Retouren, Rechnungsstornos führen soweit der Betrag bereits gutgeschrieben war zu Punkteabzug. Periodische Rückvergütungen an den Teilnehmer werden nicht auf dem Punktestand berücksichtigt Ausschluss der Punktegutschrift Auf Tabakwaren und Leih- und Leergebinde werden keine Punkte gewährt. Sollte bei anderen Produkten eine Punktegutschrift nicht möglich sein, wird das durch die Saviva Bonus Kommunikationsmedien (insbesondere auf vorgängig kommuniziert Punkteverfall Werden Punkte nicht innerhalb von 24 Monaten nach der jeweiligen Gutschrift auf dem Saviva Bonus Konto im Sinne von Ziff. 4 nachfolgend eingelöst, verfallen sie, sofern nicht in den Saviva Bonus Kommunikationsmedien etwas Abweichendes bekannt gegeben worden ist. Auf das Datum und den Umfang eines Punkteverfalls wird in der Saviva Bonus Kontoinformation bzw. im persönlichen Saviva Bonus Konto vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 3/8

4 3.3 Punkteanzeige Verbindlich ist grundsätzlich der jeweilige Stand im Saviva Bonus Konto unter Die Punkte werden ab dem Faktura-Datum bzw. dem Zeitpunkt der Aushändigung des Kassa-Bons gut geschrieben. Das Update erfolgt täglich über Nacht. In Einzelfällen (grosse Datenmengen, Wartungsfenster usw.) kann es zu Verzögerungen bei der Punktegutschrift kommen. 4. Punkte einlösen 4.1 Allgemein Saviva Bonus Punkte können erstmals eingelöst werden, wenn der Mindest-Netto-Umsatz (vgl. Definition in Ziff ) CHF bzw. ein Punktestand von 300 Punkten erreicht ist. Danach können die Punkte gegen die in Ziff. 4.2 erwähnten Prämien eingetauscht werden. 4.2 Prämieneinlösung Die aktuell zur Verfügung stehenden Prämien sind unter im Login-Bereich zu finden. Die gesammelten Punkte können ausschliesslich für die dort kommunizierten Prämien verwendet werden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Prämie erfolgt in Absprache mit dem und zu den Konditionen des Saviva Bonus Prämienpartners. Allfällige zusätzliche Einlösemöglichkeiten für Saviva Bonus Punkte werden in den Saviva Bonus Kommunikationsmedien gesondert bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesammelten Punkte Bestandteil des Geschäftsvermögens des Teilnehmers sind. Die Verantwortung für den korrekten buchhalterischen und steuerrechtlichen Umgang mit den gesammelten Punkten (z.b. bei einer Verwendung der Punkte für private Zwecke oder einer Verwendung für Incentives an Mitarbeiter) liegt vollumfänglich beim Teilnehmer. Bei einer Stornierung einer Prämienbuchung gelten die Konditionen des jeweiligen Prämienpartners. Die Stornierung hat über die Gratis-Infoline oder per an zu erfolgen. Mit der Teilnahme an Saviva Bonus erklären sich die Teilnehmer bereit, Informationen für Angebote und Leistungen von Dritten mit Bezug zum Saviva Bonus Programm zu erhalten. Mehr zum Datenschutz unter Ziff. 5. Die Punkte gelten als eingelöst, sobald der Teilnehmer von Saviva eine Bestellungsbestätigung erhält. Die Bestätigung erfolgt per Prämienbedingungen Anzahl und Verfügbarkeit der Prämien können je nach Datum, Saison und Zielort (z.b. bei Kursen) variieren. Alle Prämien verstehen sich solange Vorrat. Falls Prämien zum Zeitpunkt der Bestellung nicht mehr verfügbar sind, werden die Punkte wieder gutgeschrieben. Jeglicher Anspruch auf Beanspruchung einer bestimmten Prämie, Rückgabe oder Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nähere Informationen zu der Verfügbarkeit von Prämien sowie eventuell anwendbaren Sonderbedingungen sind auf ersichtlich. Bei Angeboten von Saviva Bonus Prämienpartnern finden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung. Bei Prämien in Form von Gutscheinen ist der Verfalltag zu beachten. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 4/8

5 4.4 Prämienleistungen von Saviva Bonus Prämienpartnern Sofern die Saviva Bonus Prämie von einem Saviva Bonus Prämienpartner erbracht wird, leitet Saviva nach Erhalt der Bestellungsbestätigung die für das Einlösen der Prämie erforderlichen Daten des Teilnehmers bzw. Prämienbeziehers an den Saviva Bonus Prämienpartner zur Ausführung weiter. Der Saviva Bonus Prämienpartner nimmt dann Kontakt mit dem Teilnehmer auf. Der Teilnehmer hat die Vollständigkeit der Sendung sowie die Übereinstimmung mit dem Antrag umgehend zu prüfen. Stellt der Saviva Bonus Prämienpartner erst nach der Buchungsbestätigung fest, dass die Prämienleistung nicht erfüllt werden kann (z.b. da einzelne Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr erhältlich sind), informiert er Saviva und den Kunden umgehend telefonisch und per . In diesem Fall werden die Saviva Bonus Punkte dem Teilnehmer wieder gutgeschrieben. Jeglicher Anspruch des Saviva Bonus Teilnehmers auf Beanspruchung einer bestimmten Prämie, Rückgabe oder Barauszahlung ist ausgeschlossen. Saviva haftet nicht für durch Saviva Bonus Prämienpartner erbrachte Dienstleistungen und offerierte Produkte. 4.5 Missbrauch Anspruch auf die Prämien haben der Teilnehmer und seine Mitarbeiter. Grundsätzlich können Prämien nur an Mitarbeiter des gleichen Gastronomiebetriebs weitergegeben werden und sind nicht ausserhalb des Gastronomiebetriebs übertragbar. Der Verkauf, der Tausch und jegliche andere Form der Veräusserung von Prämienleistungen (z.b. Versteigerung) sind untersagt. Ebenso untersagt sind jegliche Art von Erwerb von Saviva Bonus Punkten anderer Teilnehmer sowie damit zusammenhängende Handlungen (z.b. Vermittlung des An- oder Verkaufs von Punkten). Im Fall eines vom Teilnehmer zu vertretenden Missbrauchs behält sich Saviva vor, das Saviva Bonus Konto zu sperren oder die Ausstellung einer Prämienleistung bzw. die Einlösung zu verweigern. Für den Fall, dass unter Einsatz missbräuchlich erworbener Punkte Prämien abgerufen werden, behält sich Saviva vor, den Geldwert solcher unrechtmässig erworbener Prämien geltend zu machen. Saviva ist insbesondere auch berechtigt, allfällige noch auf dem Teilnehmerkonto vorhandene Saviva Bonus Punkte bei einer solchen Rückforderung in Anrechnung zu nehmen. 5. Datensammlung, -nutzung und Datenschutz 5.1 Allgemein Als Teilnehmer von Saviva Bonus erlauben Sie Saviva, Informationen über Ihre Einkäufe zu sammeln und für Marketingzwecke auszuwerten. Gestützt auf Ihre Einkaufsdaten bei den bei Saviva angeschlossenen Geschäftsbereichen und Allianzmitgliedern können Warenkorbanalysen durchgeführt werden, die das Konsumverhalten sowie persönliche Personenprofile widerspiegeln können. Dabei kann auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen. Es wird vertraglich sichergestellt, dass dabei keine über den konkreten Kundenauftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch die bearbeitende Partnerfirma stattfindet und diese die Daten weder für sich verwendet noch einem Dritten weitergibt. Personendaten werden streng vertraulich behandelt und (ausser soweit zur Einlösung von Saviva Bonus Punkten erforderlich) nicht ausserhalb der Saviva Allianz-Gruppe oder Migros- Gemeinschaft weitergegeben oder anderen Dritten zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies vom geltenden Recht und namentlich von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde gefordert wird oder zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen von Saviva notwendig ist. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 5/8

6 5.2 Grundsätze Der Datenschutz ist für Saviva zentral. Saviva verpflichtet sich daher insbesondere zu folgenden Grundätzen: Unsere Kunden und Kundinnen sollen sich darauf verlassen können, dass wir mit ihren Daten sorgfältig umgehen und den Datenschutz in jeder Beziehung respektieren. Wir betrachten den Datenschutz bei Saviva als eine zentrale Führungsaufgabe. Unsere eigenen, aber auch die Mitarbeitenden unserer Partner sind für den Datenschutz sensibilisiert. Die Datenqualität bei Saviva hat höchsten Ansprüchen zu genügen. Eine Überprüfung auf Aktualität und Richtigkeit der Daten erfolgt regelmässig. Gegenüber unseren Kunden und Kundinnen sorgen wir für Transparenz insbesondere bezüglich der Nutzung der Daten. 5.3 Aufbewahrungszeiten Ihrer Daten Die detaillierten Einkaufsdaten der Saviva Bonus Teilnehmer werden 24 Monate aufbewahrt. Kassa-Bons-Totale und Einkaufsprofile werden maximal 3 Jahre aufbewahrt. Einkaufsdaten von Produkten mit einem Gesamtproduktpreis ab CHF 250. aus dem Non-Food-Sortiment werden 10 Jahre lang aufbewahrt. Ihre detaillierten Einkaufs- und Personendaten können auf dem persönlichen Saviva Bonus Konto jederzeit abgerufen werden. 5.4 Auskunft über Daten Das Datenschutzgesetz bestimmt in Artikel 8, dass jede Person von Inhabern einer Datensammlung Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten und bearbeiteten Daten verlangen kann. Diese Auskunftsbegehren müssen schriftlich eingereicht werden. Auskünfte können nur an den Teilnehmer bzw. den Saviva Bonus Verantwortlichen erteilt werden. 6. Verstoss gegen Teilnahmebedingungen, Vertrags-beendigung, Änderungen des Programms 6.1 Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme Der Teilnehmer kann die Teilnahme an Saviva Bonus jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Saviva ist berechtigt, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoss des Teilnehmers gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei einem Verstoss gegen sonstige in den Saviva Bonus Kommunikationsmedien erwähnte Saviva Bonus Regeln. Als wichtiger Grund gelten insbesondere auch falsche Angaben zur Person, Nichterfüllen der Teilnahmevoraussetzungen gemäss Ziff. 1.1, Widerspruch gegen Anpassungen der Teilnahmebedingungen usw. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 6/8

7 Neben der Kündigung hat Saviva das Recht, bei wichtigen Gründen jederzeit das Saviva Bonus Konto zu sperren. Für die Sperrung genügt ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines wichtiger Grunds, und die Sperrung ist so lange zulässig, wie es zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers aufgrund einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen. 6.2 Punktegültigkeit bei Kündigung Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer oder Saviva behalten die Saviva Bonus Punkte ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäss Ziffer eintritt. Bei einer fristlosen Kündigung durch Saviva ist Saviva berechtigt, die im Kündigungszeitpunkt noch vorhandenen Saviva Bonus Punkte vollständig und ersatzlos verfallen zu lassen. 6.3 Ausschluss und Konto-Löschungen Saviva ist berechtigt, Teilnehmer, die während einer ununterbrochenen Zeitperiode von zwei Jahren keine Saviva Bonus Punkte gesammelt haben, auszuschliessen. Bei einem Ausschluss infolge zweijähriger Nichtaktivität werden nicht eingelöste Punkte unwiderruflich gelöscht. Saviva ist weiter berechtigt, das Saviva Bonus Konto zu löschen: im Falle eines rechtskräftig eröffneten Konkurses bzw. anderer Form der Zahlungsunfähigkeit, im Todesfall des Teilnehmers, bei Einstellung der Geschäftsaktivitäten, Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Saviva, deren Geschäftsbereichen und/oder Allianzpartnern und bei Missbrauch oder Verstoss gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen. 6.4 Beendigung Saviva Bonus Saviva behält sich das Recht vor, Saviva Bonus jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall ist Saviva frei, ob sie den Punktesaldo in eine Gutschrift oder in einen Wertgutschein für künftige Warenbezüge umwandeln oder die Saviva Bonus Punkte in ein neues Programm übernehmen will. 7. Sonstiges 7.1 Haftung Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch Saviva, einem Partner- oder Dienstleistungsunternehmen oder den jeweiligen Saviva Bonus Prämienpartnern entstehen, ist die Haftung von Saviva soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere in folgenden Fällen (nicht abschliessende Aufzählung): i) Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit und Zufall, ii) Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie z.b. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn usw. sowie iii) Haftung für Hilfspersonen. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 7/8

8 7.2 Änderung des Saviva Bonus Programms oder der Teilnahmebedingungen Saviva behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Saviva Bonus vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform (z.b. oder Schreiben) bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nach Bekanntgabe der neuen Teilnahmebedingungen nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in Bekanntgaben jeweils besonders hingewiesen. Widerspricht ein Saviva Bonus Teilnehmer der Änderung, so kann seine Teilnahme gemäss Ziffer 6.1 der Teilnahmebedingungen beendet werden. Die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter abrufbar. Saviva ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Saviva Bonus Programm vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten/Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe das Saviva Bonus Programm, die Gutschrift von Saviva Bonus Punkten usw. vorübergehend auszusetzen. 7.3 Recht, Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Regensdorf. 7.4 Salvatorische Klausel Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Regensdorf, 1. Mai 2014 Herausgeber: Saviva AG Althardstrasse 195 CH-8105 Regensdorf Gratis-Infoline (Montag bis Freitag, 7.30 bis Uhr und bis Uhr) Saviva AG - Alle Rechte vorbehalten. Saviva Bonus Allgemeine Geschäftsbedingungen V1.2 8/8

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