Soziale Sicherung. Position des Familienbundes der Katholiken zur sozialen Sicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Soziale Sicherung. Position des Familienbundes der Katholiken zur sozialen Sicherung"

Transkript

1 Soziale Sicherung Position des Familienbundes der Katholiken zur sozialen Sicherung

2 Inhalt Vorwort agenda Familie für ein familienfreundliches Land... Seite 02 Gesetzliche Rentenversicherung für eine familiengerechte und solidarische Alterssicherung... Seite 05 Gesetzliche Krankenversicherung für eine familiengerechte und solidarische Krankenversicherung... Seite 13 Gesetzliche Pflegeversicherung für eine familiengerechte und solidarische Pflegeversicherung... Seite 21 Der Adressen der Diözesan- und Landesverbände Informationen zum Verband... Seite 28 1

3 VORWORT VORWORT agenda Familie für ein familienfreundliches Land Zeit für eine neue Familienpolitik Zeit für eine agenda Familie. Es ist höchste Zeit, die Familien in den Mittelpunkt der politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit zu stellen. Denn von einer Politik, bei der Eltern und Kinder an erster Stelle stehen, hängt die Zukunft unseres Landes ab. Der setzt sich für eine Familienpolitik ein, die als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts der Politik ihren festen Platz hat. Wir setzen die Familie ganz oben auf die Tagesordnung mit der agenda Familie. Die agenda Familie ist ein familienpolitisches Gesamtkonzept, mit dem wir ein Ziel verfolgen: ein familienfreundliches Land. Wir wenden uns damit an Eltern und andere Verantwortliche aus Politik, Gesellschaft und Kirche und alle, die sich für eine lebenswerte Zukunft für Familien einsetzen. Eine entscheidende Rolle für die Lebenslage von Familien spielen die Bedingungen, die Eltern und Kinder in den Systemen der sozialen Sicherung vorfinden. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den wichtigsten Trägern der sozialen Absicherung und sind damit auch Garant des Wohlstands in unserem Land. Doch die gesamte Konstruktion des Sozialstaates mit seinen Eckpfeilern soziale Sicherheit, sozialer Ausgleich und soziale Teilhabe steckt voll von familienfeindlichen Konstruktionsfehlern. In der Renten- und Pflegeversicherung werden die Lasten des Generationenvertrages bei den Eltern privatisiert und der Nutzen wird vergesellschaftet. Damit werden Kinderlose privilegiert und diejenigen bestraft, die den Generationenvertrag erfüllen. Familienförderung muss hier nicht nur durch die Anerkennung von Erziehungsleistungen zum Tragen kommen, vielmehr brauchen Eltern vor allem in Zeiten der Erziehung eine finanzielle Entlastung. Familien leisten mit der Erziehung der Kinder zu gesundheitsbewußtem Verhalten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung und verdienen eine entsprechende Anerkennung. Der stellt Ihnen in diesem Heft die Vorschläge für eine familiengerechte Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor. Wir wollen, dass Familien nicht länger die vergessenen Leistungsträger bleiben. Denn ohne Familien haben unsere Sozialversicherungen keine Zukunft. Ohne Familien ist kein Staat zu machen. Elisabeth Bußmann Präsidentin des Familienbundes der Katholiken 2 3

4 Gesetzliche Rentenversicherung für eine familiengerechte und solidarische Alterssicherung Der Beitrag, den Familien für die sozialen Sicherungssysteme leisten, wird nirgendwo so deutlich wie in der umlagefinanzierten Rentenversicherung: Jede Rentnergeneration ist unmittelbar auf eine nachwachsende Generation angewiesen, die ihre Renten erwirtschaftet. Kinder sind damit von elementarer Bedeutung für die Zukunft der Rentenversicherung, ihre Eltern unersetzbare Leistungsträger. In der bestehenden Rentenversicherung jedoch wird der generative Beitrag, den Eltern mit der Erziehung der Kinder leisten, nicht ausreichend anerkannt. Im Gegenteil: Das System bestraft gerade diejenigen mit den niedrigsten Rentenzahlungen, die für die Erziehung der Beitragszahler von Morgen auf eigene Erwerbsarbeit verzichten und obendrein den finanziellen Aufwand für ihre Kinder zu schultern haben. Dadurch privatisiert die Versichertengemeinschaft die finanziellen Lasten für Kinder in der Gegenwart und sozialisiert ihren Nutzen in der Zukunft. Da in der Politik parteiübergreifend bislang keine wesentlichen Anstrengungen erkennbar sind, um diesen Missstand zu beseitigen, hat der Familienbund gemeinsam mit anderen katholischen Verbänden ein Modell für ein familiengerechtes System der Alterssicherung entwickelt. Ziel dieses Vorschlages ist die Anerkennung des generativen Beitrages der Eltern durch eine Reduzierung der Beiträge und eine Erhöhung der Rentenzahlungen. Unser Modell basiert auf dem heutigen System der Gesetzlichen Rentenversicherung, das sich zwar in seinen Grundzügen bewährt hat, aufgrund der abnehmenden Geburtenrate, 4 5

5 GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG der Alterung unserer Gesellschaft und der Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt jetzt allerdings grundlegend reformbedürftig ist. Unsere Leitlinien: Eltern müssen in der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Absicherung erhalten, welche sowohl ihrem finanziellen als auch ihrem generativen Beitrag entspricht. Dies gilt vor allem für Eltern, die für die Erziehung ihrer Kinder ganz oder teilweise auf eigene Erwerbsarbeit verzichten. Die Kindererziehung muss bereits bei der Bemessung der Beiträge berücksichtigt werden, denn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern wird durch den Aufwand für Kinder nachhaltig eingeschränkt. Die Altersarmut muss nachhaltig verhindert werden. Die Finanzierung des Rentensystems muss zukunftsfähig und gerecht gestaltet werden durch: eine Entlastung der Arbeitskosten und Einbeziehung aller positiven Einkünfte, den Ausbau der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Alterssicherung, die Stärkung der Solidarität. Wir schlagen ein Drei-Stufen-Modell vor, welches in seiner ersten Stufe aus einer solidarischen Pflichtversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner (einer Sockelrente) und in der zweiten Stufe aus der Arbeitnehmerpflichtversicherung besteht, die im Grunde der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Die Eigenverantwortung wird in der dritten Stufe besonders betont, die einen Ausbau der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge vorsieht. 1. Stufe: In der solidarischen Pflichtversicherung sind alle Personen in der Bundesrepublik Deutschland anspruchsberechtigt, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jeder unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige (d.h. neben Arbeitnehmern u.a. auch Selbständige, Beamte, Politiker) in der Bundesrepublik erwirbt vom Beginn des 16. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres einen jährlichen Anspruch auf die Sockelrente von 2 %, so dass nach 50 Jahren der volle Anspruch (100 %) aufgebaut ist. Sie erhalten dann bei 100 % Anspruch eine Sockelrente von monatlich 410. Dieser Betrag ist angelehnt an die am Existenzminimum orientierten Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt und ergänzende Leistungen (ohne Wohnkosten) nach dem Sozialgesetzbuch XII. Er ist regelmäßig anzupassen. Entscheidend für den Aufbau des Anspruchs ist die Einkommensteuerpflicht und nicht die tatsächliche Entrichtung einer Einkommensteuer. Die Finanzierung der Sockelrente erfolgt durch Beiträge auf die Summe der positiven Einkünfte aller Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Politiker usw.) unter Abzug des Existenzminimums. Entsprechend dem Verhältnis der Stufe 1 (Sockelrente) und Stufe 2 (Arbeitnehmerpflichtversicherung) fließen 40 % des Bundeszuschusses in die Stufe 1. Der Beitragssatz beträgt ca. 5,5 % aus allen positiven Einkünften, maximal bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Berechnungsgrundla- Sockelrente 6 7

6 GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG Hinzu kommt der verbliebene Anteil des Bundeszuschusses (60 %). Beitragszeiten sind analog zur heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung: Zeiten der Erwerbstätigkeit, Zeiten der Erziehung und Betreuung von Kindern, Zeiten der häuslichen Pflege von Angehörigen, Ersatz- und Anrechnungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung bzw. Erwerbs- Arbeitnehmerpflichtversicherung ge für die Summe der positiven Einkünfte sind die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG 2 Abs. 1, z.b. Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit, einschließlich der Einkünfte der Beamten, Pensionen und Renten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung). Verlustabzüge sind nur innerhalb der jeweiligen Einkommensart möglich und nicht übertragbar auf andere Einkommensarten. Um die Erziehungsleistung der Eltern im Beitragsbereich angemessen zu berücksichtigen, werden den Eltern Kinderfreibeträge in Höhe des steuerlichen Existenzminimums angerechnet. Damit würde dem Urteil des BVerfG vom 3. April 2001 («Pflegeversicherungsurteil») entsprochen. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich voll abzugsfähig. 2. Stufe: Für die Arbeitnehmerpflichtversicherung werden die wesentlichen Elemente der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten. Sie wird ergänzt durch zusätzliche Beitragszeiten aus Erziehungsleistung und ein besonders zugunsten von Ehefrauen wirksames Ehegatten- Rentensplitting. Anspruchsberechtigt sind damit grundsätzlich alle Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen und Beiträge bezahlt haben oder für die ersatzweise Beiträge bezahlt wurden. Die Finanzierung erfolgt wie bisher über Beiträge. Sie betragen ca. 11,5 % vom Bruttolohn und werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze wie bisher hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbezahlt. unfähigkeit sowie die Regelung der Hinterbliebenenversorgung bleiben bis zum Renteneintrittsalter erhalten. Zur weiteren Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen wird ein generelles Ehegatten-Rentensplitting eingeführt. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich voll abzugsfähig. Den Eltern sind für jedes Kind pro Paar 6 Erziehungsjahre rentensteigernd gutzuschreiben. Durch die Anhebung der Anrechnungszeiten für Kindererziehung von drei auf sechs Jahre wird bewirkt, dass der bisherige Zahlbetrag für jedes Kind ausgebaut wird. Auch hier muss die Beitragsgestaltung den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. April 2001 entsprechen. Ein kindbezogener Ausgleich ist dem entsprechend zu berücksichtigen. Bezüglich der Anspruchshöhe müssen die Leistungen aus der ersten und zweiten Stufe zusammen betrachtet werden. Beide Stufen zusammen ergeben nach 35 Versicherungsjahren mit durchschnittlichem Verdienst mit 65 Jahren eine Nettorente von 950. Dies entspricht etwa der heutigen Nettodurchschnittsrente. 3. Stufe: Durch die Einführung der 1. Stufe (Sockelrente) werden die Arbeitgeber um ca. 4 Prozentpunkte gegenüber dem derzeitigen Beitragssatz entlastet. Für sie entsteht dadurch neben der Senkung der Lohnnebenkosten Spielraum für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge durch Betriebsrenten, durch Vereinbarungen der Tarifpartner und durch betriebliche Gruppenversicherungsverträge. Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen auf neue Arbeitgeber übertragbar sein. Rentenzahlungen aus Ansprüchen der betrieblichen Altersvorsorge müssen Vorrang haben vor einmaligen Kapitalausschüttungen. Bestehende staatliche Begünstigungen müssen je nach Betriebliche und private Vorsorge 8 9

7 GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG der gewählten Art der Vorsorge weiterhin gewährt bzw. ausgebaut werden, z.b. vermögenswirksame Leistungen, prämienbegünstigtes Sparen, Wohnungsbauförderung. Beiträge für private Vorsorge müssen als Sonderausgaben steuerlich voll abzugsfähig sein. Da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Aufwand für die Kinder nachhaltig eingeschränkt ist, müssen aus Steuermitteln direkte Zuschüsse für die private Altersvorsorge der Eltern gezahlt werden, die sich an der Kinderzahl orientieren. Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer können staatliche Zuschüsse auch mit Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge kombiniert werden. Unsere Forderungen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist entsprechend dem Modell für ein familiengerechtes und solidarisches System der Altersicherung der katholischen Verbände zu reformieren. Der konstitutive Beitrag der Familien für die Rentenversicherung muss sowohl auf der Beitrags- als auch auf der Leistungsseite stärker berücksichtigt werden. Deshalb sind die Anrechnungszeiten der Kindererziehung (analog für Pflegezeiten) je Kind deutlich anzuheben und die Rentenbeiträge von Eltern durch den Abzug von Kinderfreibeträgen in Höhe des steuerlichen Existenzminimums zu mindern. Altersarmut muss durch die Einführung einer bedarfsdeckenden Sockelrente vermindert werden. Die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer für ihre Alterssicherung ist zu stärken. Dafür müssen sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge ausgebaut werden und die Beitragszahlungen steuerlich voll absetzbar sein. Gleichzeitig ist die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge insbesondere für Eltern auszubauen

8 Gesetzliche Krankenversicherung für eine familiengerechte und solidarische Krankenversicherung Familien sind für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der Krankenversicherung unersetzbare Leistungsträger; denn nur die Eltern sichern durch die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder das «Nachwachsen» potenzieller Beitragszahler. Außerdem leisten Eltern mit einer gesundheitsbewussten und gesundheitsfördernden Erziehung einen weiteren Beitrag für ein nachhaltiges und finanzierbares System der Krankenversicherung. Die Kindererziehung ist daher auch für die Krankenversicherung von konstitutiver Bedeutung. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und die Erosion der Beitragsseite durch anhaltend hohe Arbeitslosigkeit haben in den vergangenen Jahren zu einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen und einer Finanzkrise der Krankenkassen geführt. Über die Notwendigkeit grundlegender Reformen besteht heute allgemeiner Konsens. Bei allen Überlegungen muss die Gesetzliche Krankenversicherung in ihrem Kern als Solidargemeinschaft bestehen bleiben, die einen gerechten Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen, Jungen und Alten, Männern und Frauen, Beziehern hoher und niedriger Einkommen, Alleinstehenden und Familien garantiert. Überlegungen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sich zumeist ausschließlich auf Fragen der Finanzierung. Aus Sicht des Familienbundes darf das System der Finanzierung des Gesundheitswesens indessen nur ein Mittel zum Zweck der Sicherung einer solidarischen, im Zugang chancengleichen und qualitativ hoch stehenden Versorgung der Versicherten sein. Im Mittelpunkt aller Reform

9 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG überlegungen muss immer das Wohl der Versicherten und Patienten stehen. Dies ist die Aufgabe der Versicherung und entspricht den berechtigten Erwartungen der Versicherten an «ihre» Versicherung. Unsere Leitlinien: Die Gesetzliche Krankenversicherung muss es allen Versicherten ermöglichen, sich gegen das Lebensrisiko Krankheit umfassend und nachhaltig zu schützen, d.h. es muss auch zukünftig der Grundsatz gelten, dass medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Versicherten unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erbracht werden. Bei der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss Gerechtigkeit auch zwischen den Generationen gewährleistet sein. Insbesondere der generative Beitrag von Familien ist angemessen zu berücksichtigen. Ein am Lebensrecht und an der Würde des menschlichen Lebens orientiertes System muss den Schutz des Lebens von Anfang an und bis zu seinem Ende garantieren. Selbstbestimmung, Selbsthilfe, Eigenverantwortung und Nachfragemacht der Versicherten sind im System der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Die Familienmitversicherung ist die wesentliche Familienkomponente in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gewährleistet eine angemessene Berücksichtigung des generativen Beitrags der Familien. Zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist diese fortlaufend auf neue Versicherte angewiesen. Außerdem leisten die Eltern mit einer gesundheitsbewussten und gesundheitsfördernden Erziehung einen weiteren Beitrag für ein nachhaltiges und finanzierbares Gesundheitssystem. Die Nachhaltigkeit schließt auch die Beiträge der Rentner mit ein. Diese allein reichen nicht aus, die Kosten ihrer Krankenversicherung zu decken. Rund 30 % aller Beiträge werden heute schon für die Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner benötigt; mit steigender Tendenz. Dieser Transfer zwischen den Generationen lässt sich nur dann aufrechterhalten, wenn die jetzt heranwachsenden Kinder künftig diese Aufgabe übernehmen. Deswegen muss für Kinder und Jugendliche die beitragsfreie Mitversicherung weiterhin bis zum Ende der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung gelten, sofern für sie keine eigene gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht. Eine generelle Altersgrenze von 18 Jahren für das Ausscheiden aus der Mitversicherung ist abzulehnen. Bisher müssen die Eltern auch Krankenversicherungsbeiträge von den Teilen ihres Einkommens entrichten, die sie für den Mindestunterhalt ihrer Kinder (Existenzminimum) benötigen. Diese Teile ihres Einkommens können die Eltern nicht für sich selbst verwenden. Im Einkommensteuerrecht bleibt das Kinderexistenzminimum daher steuerfrei. Entsprechende Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 03. April 2001 auch für diejenigen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung eingefordert, die eine Umverteilung zwischen den Generationen bewirken. Dazu gehören Pflege-, Renten- und Krankenversicherung. Familienmitversicherung erhalten Steuerfreibeträge anerkennen 14 15

10 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG Keine Zuzahlung für Kinder Vorsorge für Schwangerschaft und Mutterschaft sind Versicherungsleistungen Leistungsbereiche erhalten Zuzahlung zu medizinischen Leistungen belasten Familien stärker als Menschen ohne Kinder, da das Familieneinkommen für Eltern und Kinder ausreichen muss. Deswegen gibt es bereits jetzt eine relative Ungleichbehandlung zwischen Eltern und kinderlos Versicherten. Zuzahlungen für Kinder würden das Ungleichgewicht noch verstärken. Aus diesem Grund sind auch weiterhin Zuzahlungen für Kinder abzulehnen. Leistungen zur Vorsorge und Versorgung von Schwangeren sowie zur Begleitung der Mutterschaft sind ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und keine versicherungsfremden Leistungen. Sie sind deshalb im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Auch die Vorbereitung auf die Elternschaft in Kursen (Gesundheitserziehung u.a.) von Familienbildungsstätten oder anderer Träger ist von den Krankenkassen anzuerkennen und finanziell zu unterstützen. Die Müttergenesung ist ebenfalls als eine spezifische Leistung des Gesundheitswesens anzuerkennen. Prägend für die Gesetzliche Krankenversicherung ist die Gewährung von Sachleistungen nach dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit. Bedarfsgerechtigkeit heißt, dass in der gleichen Lebenslage die gleiche Versorgung für alle sichergestellt wird. Eine Ausgliederung von Leistungsbereichen verbietet sich. Dies führt unweigerlich zu einer Entsolidarisierung der Versicherten und trägt die Gefahr in sich, dass sozial Schwache nicht in gleichem Maße von den Leistungen des Gesundheitssystems profitieren. Zur Finanzierung ist an den einkommensbezogenen Beiträgen festzuhalten. Sie bilden die individuelle ökonomische Leistungsfähigkeit des Einzelnen ab und entsprechen dem Grundsatz der solidarischen Finanzierung. Die paritätische Finanzierung des Beitrags auf den Lohnanteil des Einkommens ist ein Gebot der Solidarität. Es ist in der Verantwortung der Arbeitgeber für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit begründet. Durch ein «Einfrieren» oder die Auszahlung des bisherigen Arbeitgeberanteiles an die Arbeitnehmer würden künftige Finanzierungslasten der Gesundheitsversorgung und weitere Ausgabensteigerungen auf die Versicherten verlagert. Zudem entfiele der arbeitgeberseitige Druck auf die Politik für stabile Beiträge zu sorgen. Die Einkommen aus Erwerbsarbeit machen einen immer geringeren Anteil an den verfügbaren Haushaltseinkommen aus. Sie sind bisher aber die einzige Grundlage für die Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wegen dieser Regelung bleiben derzeit rund 40 % der Einkünfte beitragsfrei. Dies widerspricht nicht nur dem Solidarprinzip, sondern verstößt auch gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. Deshalb spricht sich der Familienbund dafür aus, dass auf alle positiven Einkünfte Beiträge erhoben werden, und zwar in Höhe des vollen Beitragssatzes. Bei der Einbeziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen sind sozialverträgliche Freibeträge (Sparerfreibetrag) einzuführen. Ebenso sind staatlich geförderte Anlagen zur Altersvorsorge freizustellen. Für die Beamtenversorgung und das System der Beihilfegewährung ist für die über die Versorgungsbezüge hinausgehenden positiven Einkünfte der Beamten eine entsprechende Regelung im Beamtenrecht zu treffen. Paritätische, einkommensabhängige Beiträge Berücksichtigung aller positiven Einkünfte 16 17

11 GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG Anhebung der Versicherungspflicht- und der Beitragsbemessungsgrenze Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze werden weitere Versicherte in die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung einbezogen, was zu mehr Beitragszahlungen und damit zur Entlastung der bisherigen Versicherten führt. Werden Beiträge auch auf Zinsen, Mieten etc. erhoben, muss notwendigerweise auch die Beitragbemessungsgrenze modifiziert werden. Ansonsten wäre das Ergebnis verteilungspolitisch problematisch, weil lediglich die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen zusätzliche Beiträge zahlen müssten. In der Höhe sind die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Unsere Forderungen: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern muss beibehalten werden. Um die Erziehungsleistungen der Eltern im Beitragsbereich angemessen zu berücksichtigen, sind den Eltern Kinderfreibeträge in Höhe des steuerlichen Existenzminimums anzurechnen. Für die Behandlung und Versorgung von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, und für sonstige Familienhilfen (z.b. Haushaltshilfen nach 38 SGB V) dürfen keinerlei Zuzahlungen verlangt werden. Leistungen zur Vorsorge und Versorgung von Schwangeren sowie zur Begleitung der Mutterschaft sind ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und keine versicherungsfremden Leistungen. Sie sind deshalb im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Die Vorbereitung auf die Elternschaft in Kursen (Gesundheitserziehung, u.a.) von Familienbildungsstätten oder anderen Trägern ist von den Krankenkassen anzuerkennen und finanziell zu unterstützen. Die Müttergenesung ist als eine spezifische Leistung des Gesundheitswesens anzuerkennen. Entsprechende Kuren für Mütter und Kinder sind von den Krankenkassen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ( 24, 41 SGB V) zu bewilligen. Eine weitere Ausgliederung von Leistungsbereichen oder eine Auftrennung des GKV-Leistungskatalogs in Grund- und Wahlleistungen ist abzulehnen. An der solidarischen, durch einkommensabhängige Beiträge getragenen und im Grundsatz paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung ist festzuhalten. Unter Berücksichtigung der veränderten Einnahmesituation sind zur Gewährleistung einer gerechten Finanzierung des Gesundheitswesens nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern alle positiven Einkünfte ( 2 EStG) zur Beitragsbemessung heranzuziehen

12 Gesetzliche Pflegeversicherung für eine familiengerechte und solidarische Pflegeversicherung Bei der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ging die damalige Bundesregierung davon aus, dass Pflegebedürftige in erster Linie in ihrer Familie versorgt werden. Und in der Tat werden heute rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Familienangehörige sind damit elementare Leistungsträger des Systems. Doch immer weniger Menschen sind in der Lage, die Pflege naher Angehöriger im eigenen Haushalt zu leisten. Damit ist eine Politik der Stärkung der Familie auch die richtige Politik zur Stärkung der Pflegeversicherung. Auch für diese Sozialversicherung gilt, dass die Erziehung von Kindern als künftigen Beitragszahlern und auch Pflegepersonen für den Bestand des Systems unerlässlich ist. Damit ist die Pflegeversicherung in zweifacher Hinsicht aufgefordert, diesen Beitrag von Familien adäquat zu berücksichtigen. Unsere Leitlinien: Die Gesetzliche Pflegeversicherung muss es allen Versicherten ermöglichen, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Bei der Finanzierung der Gesetzlichen Pflegeversicherung muss Gerechtigkeit auch zwischen den Generationen gewährleistet sein. Insbesondere der generative Beitrag der Familien ist angemessen zu berücksichtigen. Pflegenden Angehörigen muss es ermöglicht werden, ihre zu pflegenden Personen selbst zu pflegen und dafür 20 21

13 PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEVERSICHERUNG ggf. auch (vorübergehend) ihren Beruf aufzugeben bzw. in Teilzeitpflege mit Hilfe von Unterstützungssystemen die häusliche Pflege bewältigen zu können. Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung der Versicherten in der Gesetzlichen Pflegeversicherung sind zu stärken. Seit Enführung der Pflegeversicherung sind die Leistungssätze unverändert geblieben. Die Kosten der Pflege sind jedoch gestiegen. Nur durch eine Angleichung der Leistungsbeträge an die tatsächlichen Kosten kann ein Absenken des Leistungsniveaus und damit der Qualität der Pflege verhindert werden. Die Leistungen sind zukünftig jährlich an die Kostensteigerung anzupassen. Dynamisierung der Leistungsbeträge Ambulant vor stationär Ein am Lebensrecht und an der Würde des menschlichen Lebens orientiertes System muss den Schutz des Lebens, die Pflege im Alter und ein würdevolles Sterben garantieren. Die meisten pflegebedürftigen Menschen wollen in ihrer Familie und in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, wünschen sie professionelle Hilfe außerhalb ihres Zuhauses. Daher muss es zur Pflege bereiten Angehörigen finanziell ermöglicht werden, die Pflege selbst zu leisten und dafür auch ihren Beruf aufzugeben bzw. in Teilzeitpflege mit Hilfe von Unterstützungssystemen (Tagespflege, Kurzzeitpflege) die häusliche Pflege bewältigen zu können. Hierzu sind die Leistungssätze für die ambulante Pflege anzuheben, da mit dieser eine deutliche Aufwertung der häuslichen Pflege verbunden wäre. Von einer gleichzeitigen Absenkung der Leistungssätze im stationären Bereich ist abzusehen, da dies unweigerlich noch mehr pflegebedürftige Heimbewohner in die Sozialhilfeabhängigkeit führen würde. Insgesamt bedarf es einer Stärkung des gesetzlich festgeschriebenen Grundsatzes «ambulant vor stationär», zu der zudem eine bessere finanzielle Ausstattung der Tagesund Kurzzeitpflege. Lokale und regionale Unterstützungssysteme, wie altengerechtes Wohnen (auch Alten-Wohngemeinschaften) und Nachbarschaftshilfe, tragen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Alter bei. Um den Pflegenden die häusliche Pflege zu erleichtern, sind wohnortnahe ambulante Hilfestellungen zu organisieren und zu vernetzen. Hierzu gehören die Qualifizierung der Pflegenden, Gesprächskreise für pflegende Angehörige, die Einrichtung von Beratungs- und Betreuungsstellen, das verbesserte Angebot (stationärer oder häuslicher) Kurzzeit-, Urlaubs-, und Wochenendpflege sowie die Ausbildung von (Halb-) Tagespflegepersonen für Pflegebedürftige. Immer mehr Menschen leiden an Demenz oder anderen Erkrankungen, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf erfordern. Die derzeitige gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit und das Verfahren der Leistungszuordnung berücksichtigen dies nicht ausreichend. Eine wirkliche Verbesserung der Situation von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erfordert eine Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Bei der individuellen Erfassung der Pflegebedürftigkeit müssen auch die menschlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen nach psycho-sozialer Betreuung, Begleitung, Anleitung und Kommunikation berücksichtigt werden. Stärkung der häuslichen Pflege durch ambulante Netzwerke Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz und erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf 22 23

14 PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEVERSICHERUNG Erprobung einer Pflegezeit Prävention und Rehabilitation vor Pflege Ein Drittel der Personen, die derzeit ihre Angehörigen zu Hause pflegen, haben hierfür zuvor ihre Erwerbstätigkeit komplett aufgegeben, ein weiteres Drittel hat sie eingeschränkt. Wenn es nicht gelingt die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege zu verbessern, werden sich angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt zukünftig immer weniger Menschen für die Pflege ihrer Angehörigen entscheiden (können). Die Einführung einer Pflegezeitregelung analog zur Elternzeit also ein Anspruch auf Unterbrechung der Erwerbstätigkeit mit dem Recht, anschließend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können verspricht daher eine beträchtliche Erleichterung für die familiäre Pflege. Das Mit- und Nebeneinander von Pflege und Beruf sollte dabei als zeitlich und rechtlich flexible Pflegezeitregelung für Erwerbstätige ausgestaltet werden. Um die Folgen besser abschätzen bzw. unerwünschte Nebenwirkungen ausschließen zu können, sollte die Pflegezeit zunächst in verschiedenen Regionen mit unterschiedlicher Infrastruktur als Pilotprojekt erprobt werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit der gleichzeitigen Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit geschaffen bzw. verbessert werden, z.b. durch den Ausbau stationärer oder häuslicher Kurzzeit-, Urlaubs-, Wochenendpflege. Der Erhalt der Selbstständigkeit alter und kranker Menschen ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Prävention kann dabei einen entscheidenden Beitrag leisten Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, etwa durch präventive Hausbesuche. So können Schwierigkeiten frühzeitig erfasst und Hilfestellungen erfolgen, die die Bewältigung eines selbstständigen Alltags trotz körperlicher Einschränkungen ermöglichen. Verstärkt anzubieten sind in diesem Zusammenhang Konzepte der aktivierenden Pflege. Konkret gilt es im Bereich der geriatrischen Rehabilitation die Potenziale Pflegebedürftiger durch medizinische und aktivierende Maßnahmen auszuschöpfen. So könnte beispielsweise durch die flächendeckende Einführung von Programmen zur Früherkennung von Demenzerkrankungen die Erkrankung in ihrem Ablauf und ihren Folgen gemildert werden. Ehrenamtliches Engagement und soziale Netzwerke tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen länger im eigenen Zuhause bleiben können. Ehrenamtliche Kräfte übernehmen hier oftmals wichtige Aufgaben in der Betreuung und tragen durch Dienste in den Einrichtungen der Altenhilfe zu einer besseren Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen am Leben in der Gemeinschaft bei. Zur Förderung der ehrenamtlichen Betreuung von Pflegebedürftigen ist die Einführung von Bonusprogrammen zu prüfen. Wenn jemand zur Pflege älterer Menschen bereit ist, könnten ihm dafür beispielsweise geringere Beiträge zur Pflegeversicherung zugestanden werden. Die Finanzierung ist entsprechend unseren Vorschlägen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu organisieren. Unsere Forderungen: Der konstitutive Beitrag der Familien für die Pflegeversicherung ist auf der Beitragsseite stärker zu berücksichtigen. Entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Beiträge der Kindererziehenden gestaffelt nach der Anzahl der Kinder deutlich abzusenken. Zur Stärkung der häuslichen Pflege müssen die Leistungssätze für die ambulante Pflege sowie für die Tages- und Kurzzeitpflege angehoben und eine bessere Stärkung der häuslichen Pflege durch die Förderung des Ehrenamts 24 25

15 PFLEGEVERSICHERUNG Vernetzung von ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sichergestellt werden. Die seit Einführung der Pflegeversicherung unverändert gebliebenen Pflegesätze sind an die tatsächlichen Kosten anzupassen und zukünftig entsprechend der jährlichen Kostensteigerung zu dynamisieren. Zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Demenz) ist der gesetzliche Begriff der Pflegebedürftigkeit um die Bedarfe an psycho-sozialer Betreuung, Begleitung, Anleitung und Kommunikation zu erweitern. Zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist die Einführung einer Pflegezeitregelung (analog zur Elternzeit) zu erproben. Um die gleichzeitige Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen, müssen die Rahmenbedingungen hierfür verbessert werden, z.b. durch das verstärkte Angebot von stationärer oder häuslicher Kurzzeit-, Urlaubs-, und Wochenendpflege. Zur Förderung der ehrenamtlichen Betreuung von Pflegebedürftigen ist die Einführung von Bonusprogrammen zu prüfen. Um die Selbstständigkeit alter oder kranker Menschen zu erhalten, sind in der medizinischen und pflegerischen Versorgung verstärkt präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind verstärkt Konzepte der aktivierenden Pflege umzusetzen

16 DER FAMILIENBUND DER KATHOLIKEN ADRESSEN Diözesanverbände des Familienbundes der Katholiken Landesverbände des Familienbundes der Katholiken Aachen Tempelhofer Str Aachen Tel.: 0241 / familienbund.aachen@t-online.de Erfurt Herrmannsplatz Erfurt Tel.: 0361 / fdk@familienbund-erfurt.de Augsburg Kappelberg Augsburg Tel.: 0821 / familienbund@bistum-augsburg.de Essen Familienbund der Katholiken im Bistum Essen Hasenstr Oberhausen Tel.: 0208 / Bamberg Jakobsplatz Bamberg Tel.: 0951 / familienbund.bamberg@t-online.de Freiburg Familienbund in der Erzdiözese Freiburg Okenstr Freiburg Tel.: 0761 / / -204 familienbund@ seelsorgeamt-freiburg.de Berlin Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin Reinhardtstr Berlin Tel.: 030 / berlin-brandenburg@familienbund.org Magdeburg Familienbund im Bistum Magdeburg u. im Land Sachsen-Anhalt e. V. Breiter Weg Magdeburg Tel.: 0391 / familie@bistum-magdeburg.de Nordrhein-Westfalen Tempelhofer Str Aachen Tel.: 0241 / familienbund.nrw@t-online.de Thüringen Herrmannsplatz Erfurt Tel.: 0361 / familienbundthueringen@t-online.de Sachsen-Anhalt Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen e.v. Breiter Weg Magdeburg Tel.: 0391 / familie@bistum-magdeburg.de Hessen c/o Gudrun André Rudolf-Berta-Str Bad Soden-Salmünster Tel.: / Eichstätt Luitpoldstr Eichstätt Tel.: / familie@bistum-eichstaett.de Görlitz Katholischer Familienbund im Bistum Görlitz Mühlweg Görlitz Tel.: / kath.familienbund-sachsen@t-online.de Hildesheim Domhof Hildesheim Tel.: / familienbund@bistum-hildesheim.de München und Freising Rochusstr München Tel.: 089 / BHuber@ordinariat-muenchen.de Köln Lindenstr Köln Tel.: 0221 / familienbund.koeln@t-online.de Münster Breul Münster Tel.: 0251 / familienbund@muenster.de Limburg im Bistum Limburg Roßmarkt Limburg Tel.: / s.poertner@bistumlimburg.de Osnabrück Kath. Landvolkhochschule Oesede Gartbrink Osnabrück Tel.: / Fulda Neuenberger Str Fulda Tel.: 0661 / / -113 familienbund-fulda@bonifatiushaus.de Niedersachsen Kolpingstr Vechta Tel.: / agierse@bmo-vechta.de Saarland c/o Gisela Rink, MdL Saarbrückner Str Völklingen Tel: / gisela.rink@web.de Rheinland-Pfalz Saarstr Mainz Tel: / Berlin-Brandenburg Landesverband Berlin-Brandenburg e.v. Reinhardtstr Berlin Tel.: 030 / berlin-brandenburg@familienbund.org Paderborn Am Stadelhof Paderborn Tel.: / info@familienbund-pb.de Mainz Bischofsplatz Mainz Tel.: / familienseelsorge@bistum-mainz.de Passau Domplatz 6 a Passau Tel.: 0851 / christian.domes@bistum-passau.de Regensburg Obermünsterplatz Regensburg Tel.: 0941 / familienbund@bistum-regensburg.de Würzburg Kürschnerhof Würzburg Tel.: 0931 / fdk@bistum-wuerzburg.de Rottenburg-Stuttgart Familienbund der Katholiken Jahnstr Stuttgart Tel.: 0711 / familienbund@blh.drs.de Speyer Webergasse Speyer Tel.: / familienbund@bistum-speyer.de Trier Familienbund im Bistum Trier Hinter dem Dom Trier Tel.: 0651 / ulrich.wierz@bgv-trier.de Bayern Rochusstr München Tel.: 089 / info@familienbund-bayern.de Sachsen Katholischer Familienbund Sachsen Mühlweg Görlitz Tel.: / Baden-Württemberg Familienbund in der Erzdiözese Freiburg Okenstr Freiburg Tel.: 0761 / / -204 familienbund-bawue@ seelsorgeamt-freiburg.de Bremen Domhof Hildesheim Tel.: / familienbund@bistum-hildesheim.de Informationen über den Verband: Der ist der mitgliederstärkste Familienverband in Deutschland. Uns gehören 25 Diözesan-, 12 Landes- sowie 15 Mitgliedsverbände an. Der wurde 1953 gegründet als Interessengemeinschaft zur Vertretung und Koordinierung familienbezogener Anliegen in Kirche, Staat und Gesellschaft. Dahinter stand und steht auch heute noch die Überzeugung, dass Familien aktiv Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen müssen, um ihnen die nötige ideelle und materielle Beachtung zu sichern. Seit fünf Jahrzehnten setzen wir uns für Familienfreundlichkeit und Familiengerechtigkeit und für die zentrale Bedeutung von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft ein. Bundesverband Reinhardtstraße Berlin Telefon: 030 / Mail: info@familienbund.org Internet: 28

17 Soziale Sicherung weitere Broschüren der agenda Familie: agenda Familie Familienverträglichkeit FamilienLeben Steuern und Transfers Erziehung, Bildung und Betreuung Weitere Informationen unter: gefördert vom Bundesministerium für mit freundlicher Unterstützung Impressum: Herausgegeben vom Bundesverband Reinhardtstr Berlin Tel.: 030/ Mail: Internet: Berlin 2006

für ein familiengerechtes und solidarisches System der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland

für ein familiengerechtes und solidarisches System der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland für ein familiengerechtes und solidarisches System der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland Impressum Herausgeber: Familienbund der Katholiken Bundesverband Neue Kantstr. 2 14057 Berlin Telefon:

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Ziele des Rentenmodells: Stärkung des umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

DIE SOZIALVERSICHERUNG

DIE SOZIALVERSICHERUNG EINLEITUNG So können Sie sicher starten DIE SOZIALVERSICHERUNG BBK VBU-Schulung zum Thema Sozialversicherung EINLEITUNG Jetzt einsteigen und los! Ein neuer Lebensabschnitt hat für Sie begonnen: die berufliche

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Solidarisch und gerecht

Solidarisch und gerecht Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Birgit Zenker; KAB Deutschlands www.buendnis-sockelrente.de Ziele des Rentenmodells: die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Neue Wege für eine gute Pflege?

Neue Wege für eine gute Pflege? Angelika Graf, MdB angelika.graf@bundestag.de www.grafspd.de Berlin, 25. September 2012 Neue Wege für eine gute Pflege? Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Inhalt Seite Vorwort 4 Die drei Stufen des Rentenmodells 6 Stufe 1: Sockelrente 7 Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung 8 Stufe 3:

Mehr

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU

Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung. Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Veränderungen in der Kranken- und Rentenversicherung Dr. Felix Welti Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der CAU Krankenversicherung: Leistungen - Keine verschreibungsfreien Medikamente

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher!

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher! Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente. Für 2,60 Euro mehr im Monat: Stabile Beiträge sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.net Fürs Alter vorsorgen: Ja, aber gemeinsam.

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. FÜR TARIFE

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Wahlprüfsteine ES IST AN DER ZEIT FAMILIEN HABEN DIE WAHL

Wahlprüfsteine ES IST AN DER ZEIT FAMILIEN HABEN DIE WAHL Wahlprüfsteine des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen Anhalt, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Diözesanverband Magdeburg und der Katholischen Frauengemeinschaft Diözesanverband

Mehr

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H

I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H I N S T I T U T F Ü R D E M O S K O P I E A L L E N S B A C H Erwartungen der Bevölkerung an die Familienpolitik Die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört unverändert zu den familienpolitischen

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Ihr ambulantes Pflege- und Beratungszentrum. Wohlfühlen zuhause mit uns

Ihr ambulantes Pflege- und Beratungszentrum. Wohlfühlen zuhause mit uns Ihr ambulantes Pflege- und Beratungszentrum Wohlfühlen zuhause mit uns Für Sie da, für Ihre Familie, für Ihre Lebenslage Ihr ambulantes Beratungs- und Pflegezentrum: Gemeinsam finden wir die richtige Lösung

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1 Pflegebe- dürftige Beschäftigte/ Ehrenamt Pflege Wertschätzung Finanzierung 1 Ausgangspunkt 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung - waren 80 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Frau sein in jedem Alter

Frau sein in jedem Alter Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) 1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände 2 Inhalt Seite Vorwort 4 Die drei Stufen des Rentenmodells 6 Stufe 1: Sockelrente 7 Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung 8 Stufe

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien

Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien Dr. Prof. Max Dr. Mustermann Thorsten Kingreen Referat Lehrstuhl Kommunikation für Öffentliches & Marketing Recht, Sozialrecht und Verwaltung Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien Vortrag

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Neu: Leistung für erforderliche vollstationäre Pflege Leistung bei Demenz Keine Wartezeiten Die vier häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der

Mehr

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente SIGNAL IDUNA Global Garant Invest Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente Leichter vorsorgen mit SIGGI SIGGI steht für SIGNAL IDUNA Global Garant Invest eine innovative fonds - gebundene Rentenversicherung,

Mehr

4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik. 4.3 Soziale Sicherung. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. WiMa und andere (AVWL I) WS 2007/08

4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik. 4.3 Soziale Sicherung. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. WiMa und andere (AVWL I) WS 2007/08 4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik 4.3 Soziale Sicherung 1 Grundprinzipien der Daseinsvorsorge: Individualprinzip: eigenverantwortliche Vorsorge Notfälle durch Ersparnisbildung oder Abschluss von Versicherungen

Mehr