Hongkong erweitert seinen Informationsaustausch

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1 Hongkong erweitert seinen Informationsaustausch Contact Claus Schuermann Partner Michael Lorenz Partner WTS Hong Kong Unit 1004, 10/F, Kinwick Centre, 32 Hollywood Road, Central, Hong Kong Highlights» Am 12. April 2013 wurde ein neues Gesetz veröffentlich, welches es Hongkong ermöglicht Abkommen zum Austausch von Steuerdaten ( Tax Information Exchange Agreements TIEA) einzugehen. Zur selben Zeit wurde ebenfalls der Umfang der auszutauschenden Informationen erweitert.» Der Einfluss des OECD - Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ist auch in Hongkong erkennbar.» Neben den OECD Standard Doppelbesteuerungsabkommen, könnte Hongkong zukünftig TIEAs eingehen.» Unterdessen veröffentlichte Deutschland am 17. April 2013 einen neuen Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppel- bzw. Nicht-Besteuerung

2 1 Hintergrund der aktuellen Entwicklungen Ein Bericht des OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ( Das Global Forum ) 1 in 2009 führte beinahe dazu, dass Hongkong aufgrund seiner lediglich vereinzelt abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ( DBA ) als Grau gelistet eingestuft wurde. Seit diesem Ereignis bemüht sich Hongkong fieberhaft DBAs mit anderen Länder abzuschließen. Aktuell sind 28 DBAs unterzeichnet. 2 Das Global Forum startete eine Überprüfung seiner Mitglieder in 2011, wozu auch Hongkong zählt. Das Ergebnis der 1. Phase dieses sog. Peer Review war, dass Hongkong in Bezug auf den Austausch von Informationen die notwendigen lokalen Regulierungen zwar umgesetzt hat, jedoch Verbesserungen notwendig sind. Ebenfalls bemerkt wurde dass, um Phase 2 zu passieren, Hongkong seine Gesetzgebung so anpassen müsste, dass Abkommen zum Austausch von Steuerdaten ( Tax Information Exchange Agreements - TIEA) abgeschlossen werden dürfen. Dies ist nach dem aktuellen Gesetzesstand nicht möglich. Hongkong unterliegt derzeit dem Peer Review Phase 2. 2 Die Änderungen im Detail Der Informationsaustausch ( Exchange of Information - EoI) in Hongkong ist seit geraumer Zeit Gegenstand von Diskussionen. Begonnen hat dies als 1998/99 die Regierung ankündigte vermehrt DBAs eingehen zu wollen. Basierend auf der alten Gesetzgebung war der EoI nur begrenzt möglich: nur Informationen zu Steuern, welche vom jeweiligen DBA umfasst wurden, dürfen ausgetauscht werden, Anfragen dürfen sich nur auf Zeiträume ab in Kraft treten des DBAs beziehen Der Austausch erfolgt nur durch Personen, die im Besitz der angefragten Informationen sind. Die neuen Regulierungen heben diese Beschränkungen auf, so dass: Informationen nun auch im Zusammenhang mit anderen Steuerarten ausgetauscht werden dürfen Zeiträume vor in Krafttreten des DBA sowie eines TIEA abgefragt werden können Personen welche die Kontrolle über die angefragten Informationen haben, weiterleiten dürfen. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist erwartungsgemäß noch innerhalb dieses Jahres - wird es Hongkong möglich sein TIEA abzuschließen. 3 DBA vs. TIEA Auch wenn es Hongkong nun möglich ist reine TIEA einzugehen, kann davon ausgegangen werden, dass auch weiterhin der Abschluss umfassender DBAs das Ziel der Finanzbehörden ist. Grund dafür ist der Schutz von Investitionen in das Ausland aber auch nach Hongkong. Das Hauptinteresse liegt hier sicherlich 1 Das Global Forum wird von der OECD organisiert, aber hat auch Mitglieder welche keine OECD Mitgliedstaaten sind. Hongkong ist Mitglied des Weltforums. 2 Siehe unser DBA Taxletter mit den aktuellsten Entwicklungen und einen Überblick der abgeschlossenen DBAs Hongkongs. WTS Hong Kong 2

3 vor allem bei Hongkonger und chinesischen Investoren, welche aus oder durch Hongkong insbesondere in Länder wie Deutschland investieren. Hongkong spielt aufgrund seiner besseren Infrastruktur eine entscheidende Rolle im China Outbound Investment. Hongkong muss jedoch sein DBA Netzwerk weiterhin ausbauen um das Outbound Investment nicht nur für die Geschäfte in Hongkong sondern auch für die chinesischen Investoren international zu stärken. 4 Aus deutscher Sicht Es gab bereits Gespräch zwischen den deutschen und Hongkonger Behörden bezüglich eines TIEA und einem vollwertigen DBA. Bis jetzt haben die Gespräche jedoch noch zu keiner Entscheidung geführt, ob konkrete Verhandlungen aufgenommen werden sollten. Die Hongkonger Seite betont seit längerem ihr großes Interesse an einem vollwertigen DBA mit Deutschland als einem seiner größten Handelspartner weltweit und größtem Handelspartner Europas. Betrachtet man die steuerlichen Auswirkungen von Investitionen aus Hongkong nach Deutschland, so entfällt aktuell auf ausgeschüttete Dividenden eine Quellensteuer in Deutschland von 26,375% an. Diese Steuer kann in Hongkong nicht angerechnet werden und führt daher zu einem erheblichen Nachteil für eine Investition nach Deutschland. Die Auswirkungen eines DBAs werden am folgenden Beispiel ersichtlich: Kein DBA Mit DBA Gewinn vor Steuern /. KStG/GewSt (30%) - 30 (30%) - 30 = Gewinn nach Steuern /. Quellensteuer Dividende (26.4%) (10%) - 7 = Ausschüttung Differenz: 11.5 Heutzutage ist es schwer genug für Unternehmen eine ausreichende Marge zu erzielen um eine Steuerlast von 50% zu begleichen. Als Konsequenz wird entweder von einer Investition in Hochsteuerländer abgesehen oder der Versuch unternommen von steuerlich effizienteren Strukturen z.b. durch das Zwischenschalten von Holdinggesellschaften, zu profitieren. Aufgrund der Auswirkungen auf ihre Geschäfte mit China haben viele Länder Europas bereits ein DBA mit Hongkong abgeschlossen. Daher gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten Geschäfte steuereffizient zu strukturieren. Diese erfordern jedoch gute Steuerplanung. Betrachtet man jedoch die aktuellen Entwicklungen über internationale Steuerplanung, so ist die Umsetzung einer nachhaltigen und steuereffizienten Struktur zunehmend nur für multinationale Großkonzerne finanziell rentabel. WTS Hong Kong 3

4 Für deutsche Investoren in Hongkong fehlen Vorteile eines DBAs mit Hongkong aufgrund: Eines Mangels an Sicherheit in Bezug auf die steuerliche Position unzureichender Schutz bei Betriebstättenrisiken Einkommensteuerrechtliche Thematiken bei Geschäftsreisen nach Deutschland Fehlender Umgang der Behörden miteinander bei internationalen Sachverhalten Der Besteuerung von Lizenzverträgen Ebenfalls im April hat nun das deutsche Finanzministerium einen Entwurf zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und doppelten Nichtbesteuerung veröffentlicht. 3 In diesem Entwurf, insbesondere im Artikel 22 welcher die Methoden der Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhaltet, wurden einige Voraussetzungen hinzugefügt. Nur wenn diese erfüllt sind, kann eine Befreiung der Einkünfte in Deutschland erfolgen. Ansonsten kommt die sog. switch over Klausel zur Anwendung, d.h. die Steuerbefreiung wird in Deutschland versagt und es wird lediglich eine Steueranrechnung gewährt. Basierend auf dem Entwurf, würden dann bestimmte bisher in Deutschland steuerfreie Dividenden in Deutschland besteuert, wenn das zugrundeliegende Einkommen aus einem anderen Land (z.b. Hongkong) stammt und dort effektiv nicht besteuert wird. 4 Der EoI Artikel 5 ist insofern umfassender als der OECD Entwurf in 2010, als die ausgetauschten Informationen auch für andere Zwecke genutzt werden können, insoweit sich die Gesetzgebung der beiden Länder die Nutzung erlaubt und die übermittelnde Behörde dem zustimmt. Die Nutzung der Daten für andere Zwecke kann auch ohne Genehmigung der übermittelnden Behörden erfolgen, wenn das Leben einer Person in Gefahr ist oder bedeutende Vermögenswerte geschützt werden müssen. 5 Unsere Meinung Hongkong folgt dem globalen Trend (und dem OECD Druck) von steigender Transparenz. Allerdings hat sich Hongkong bereits in der Vergangenheit als kooperativ hinsichtlich Informationsaustausch gezeigt. Es wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn es zwischen den Handelspartnern Hongkong und Deutschland zu einem Doppelbesteuerungsabkommen käme. Ob der neue Abkommensentwurf die vielfältige Grundlage bietet mag bezweifelt werden. Ein vollwertiges DBA würde Investoren aus Hongkong Zugang zu günstigeren Quellensteuersätzen gewähren und Sicherheit bei Verrechnungspreisthematiken zwischen Hongkong und Deutschland schaffen. Ebenfalls zu Gute käme es wohl auch dem deutschen Fiskus, da ein Informationsaustausch zustande käme und eine Nichtbesteuerung von Einkünften möglicherweise durch eine der switch over Klauseln vermieden werden könnte. Betrachtet man jedoch die bisher abgeschlossenen Hongkonger DBAs, so scheint die (sehr weite) EoI Regelung des deutschen Entwurfes nicht unbedingt im Einklang mit der Politik Hongkongs zu sein. Auch für deutsche Investoren wäre die Anwendung einer weiten Switch Over Klausel - welche statt einer Freistellung in Deutschland lediglich die Anrechnung der Hongkonger Steuern zur Folge hätte nachteilig. Während multinationale Großkonzerne weiterhin in der Lage sein werden in komplexe und teure steuerlich effiziente 3 Deutsches Finanzministerium 17. April Art. 22(e)(bb) Entwurf 5 Art. 25 Entwurf DBA WTS Hong Kong 4

5 Strukturierungen zu investieren, würden der Mittelstand und Familienunternehmen wahrscheinlich bei ihren Investitionen in Asien unverhältnismäßig benachteiligt werden. Die Anwendung des neuen DBA-Muster wäre ein Paradigmenwechsel in der deutschen Steuerpolitik: bisher werden Entwicklungsländer steuerlich begünstig, in dem die fiktive Steueranrechnung gewährt wurde d.h. es wurden ausländische Steuern angerechnet, die nie gezahlt worden waren. Und nun soll deutsche Steuer gezahlt werden, obwohl grundsätzlich in Deutschland Steuerfreiheit gewährleistet war, nur weil im Ausland z.b. aufgrund von Incentives keine Steuer gezahlt wurde. Berücksichtigt man, dass im DBA zwischen Deutschland und Singapur noch fiktive Steueranrechnung enthalten ist, so ist schwer vorstellbar, dass z.b. Hongkong das neue DBA-Muster akzeptieren würde. Verfasser: WTS Hong Kong Unit 1004, 10/F, Kinwick Centre, 32 Hollywood Road, Central Hong Kong S.A.R. Tel Fax Haftungsausschluss Die Beiträge sind ausschließlich als Hinweis bestimmt. WTS Hong Kong Limited ist stets bemüht, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass dieser Tax Letter keine individuelle Beratung ersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen so zutreffend sind, wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Eine Haftung für den Inhalt kann daher trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Sachverhalte kontaktieren Sie bitte unsere für Sie tätigen Ansprechpartner. WTS Hong Kong 5

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