Das EU-Saatgutrecht: Bewährtes System, oder obsoletes Relikt?

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1 Das EU-Saatgutrecht: Bewährtes System, oder obsoletes Relikt? Zugang zu Saatgut: Wer profitiert vom EU- Saatgutverkehrsrecht? Ein Fallbeispiel. Universität für Bodenkultur, RV zu Ernährungssouveränität 4. Juni 2013, Mag. Iga Niznik, ARCHE NOAH

2 Über ARCHE NOAH Gemeinnütziger Verein Seit 1990 Sitz in Schiltern(NÖ) Aktuell rund Mitglieder Mission:Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung

3 Über ARCHE NOAH Sortenarchiv & Vermehrungsgarten ErhalterInnen-Netzwerk ProduzentInnen-Netzwerk Bildungsarbeit Schaugarten Politische Arbeit: Interessensvertretung/ Advocacy

4 Aktuell: EU-Saatgutverordnung

5 Was steckt dahinter? Das EU-Saatgutverkehrsrecht * Gegenstand:Das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial(= Saatgut, Knollen, Edelreiser, Setzgut) * Inverkehrbringen= definiert die Form der Weitergabe, z.b. verkaufen, tauschen, etc. * Heute: 12 EU-Richtlinien, in Ö national umgesetzt: Saatgutgesetz (1997) und Saatgutverordnung (2006) * Aktuell: Vereinheitlichung zu 1 EU-Verordnung

6 EU-Saatgutverkehrsrecht imhistorischenkontext

7 Europa: Ausgangssituation 20. Jhdt Kriege Hungersnöte Produktionsdefizite Viele kleine Saatgut-Produzenten Bauern: Schlechte Bildung Begrenzte Kommunikationsmöglichkeiten

8 Rechtlicher Kontext: Öffentliches Recht: Saatgutverkehrsrecht Idee= Behörden sichern verbesserte Produktivität, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten Für die Industrie= Mittel, um Wettbewerb zu reduzieren => Prinzip: Behördliche Sortenliste, Registrierung und Zertifizierung

9 Rechtlicher Kontext: parallel dazu => Privatrechtlicher Schutz Idee= den Züchter schützen Für die Industrie= Mittel, um Pflanzen zu monopolisieren => Prinzip: Privat durchsetzbare Sortenschutzrechte (CPVO/ UPOV) und Patenrechte

10 Kontext: Geschichte in USA vs. EU Zwei Systeme haben sich im XIX und XX Jahrhundert entwickelt. Ihr Ziel war es, die Transparenzauf dem Saatgutmarkt zu erhöhen. Später, vor allem durch die Kriege ausgelöst, wurde Produktivität zum primiären Ziel. USA Die Qualität des Saatguts soll durch den Markt selbst reguliert werden Im Prinzip freiwillige Sortenregistrierung, Wertprüfung und Saatgut-Zertifizierung Saatgut-Anbieter verantwortlich für die Qualität des Guts, das sie bereitstellen (oft: Durchführung freiwilliger Tests) Europäische Länder und EU Regierungen sollendurch Kontrollen sicherstellen, welches Saatgut in welcher Qualität auf dem Markt verfügbar ist Verpflichtende Sortenzulassung ( DUS - Kriterien), Prüfung des landeskulturellen Wertes und Zertifizierung Sortenkatalog, Tests werden durch staatliche Behörden durchgeführt

11 HistorischerKontext: EU Das aktuelle EU-Saatgutrecht besteht aus 15 EU-Richtlinien: 92/33 vegetables other than seeds 92/34 fruit 98/56 ornamental 99/105 forest 2008/72 vegetable other than seeds 2008/90 fruits first EU law reviews Directives 66/401 fodder plants 66/402 cereals 66/400 beet 66/403 potatoes 66/404 forest 68/193 vine 69/208 oil&fibre plants 70/458 vegetable seeds 70/457 common catalogue 71/161 quality standards for forest 91/682 ornamental Directives: 2002/53 common catalogue 2002/54 beet 2002/55 vegetable seeds 2002/56 potatoes 2002/57 oil & fibre plants Directives on conservation varieties: 2008/62 agricultural 2009/145 vegetables 2010/60 mixtures

12 EU-Saatgutverkehrsrecht heute: Überarbeitung

13 Kontext: Veränderte Ausgangslage 20. Jahrhundert Kriege Hungersnöte Produktionsdefizite Unübersichtlichkeit: Viele kleine Saatgut-Produzenten Bauern: Schlechte Bildung Kommunikation sehr eingeschränkt Heute Frieden Fettleibigkeit Überschussproduktion Konzentration: 10 Konzerne dominieren 73% des Saatgutmarktes Bauern: oft universitäre Bildung Telefon, Internet

14 Erwartungen an den Saatgutmarkt: Landwirte Verfügbarkeit von Sorten Qualität Ziele: Ertrag, Bio- Landwirtschaft, Gesundheit Transparenz Leistbare Preise Züchter/ Industrie Den Bauern zum Konsumenten erziehen Kontrolle des Marktes Geistige Eigentumsrechte (Sortenschutz, Patente) Konsumenten Preisgünstiger Konsum Ethischer Konsum (z.b. Umweltaspekte) Wahlfreiheit: Vielfalt sichern

15 Überarbeitung des EU- Saatgutverkehrsrechts: Gretchenfrage: Ist das Prinzip der behördlichen Registrierung von Sorten + Zertifizierung von Vermehrungsmaterial noch zeitgemäß? EU-Kommission zieht im Option andanalysis Paper 2011 Liberalisierung in Erwägung.

16 Überarbeitung des EU- Saatgutverkehrsrechts (I): Vorschlag der EU-Kommission am : EU hält am Prinzip der behördlichen Registrierung + Zertifizierung fest. => Nachfrage am Markt spielt keine Rolle Registrierung orientiert sich an Hochzuchtsorten. => Nicht-industrielle Sorten in der Nische; müssen die Ausnahme bleiben

17 Überarbeitung des EU- Saatgutverkehrsrechts (II): Vorschlag der EU-Kommission am : Anwendungsbereich nicht mehr auf die kommerzielle Nutzung beschränkt. => Auch Private von den Regelungen betroffen Anwendungsbereich auf alle Arten ausgeweitet. => Konventionelle Industrialisierung weiter vorangetrieben

18 Beispiel: Landwirte Landwirte:Dürfen Saatgut/Pflanzgut nur noch unter Auflagenweitergeben! Neu: Auch Saatguttauschund das Schenkenvon Vermehrungsgut fallen darunter. Behördliche Registrierung als Unternehmer Behördliche Zulassung der Sorte (außer bei Kleinstbetreibern) Zertifizierung (außer bei Kleinstbetrieben) Etikettierungsvorschriften Sonst: Verwaltungsstrafe

19 Themenverfehlung? Brauchen wir tatsächlich eine restriktive und bürokratische Gesetzgebung, um den Zugang zu qualitativ hochwertigem Saatgut zu sichern? Ist Saatgut wirklich so gefährlich, dass es von einer Behörde vorab genehmigt werden muss wie ein Medikament? Wem nutzen diese Vorschriften?

20 Folgen Bäuerliche Sorten von legaler Weitergabe weitgehend ausgeschlossen Rückgang der Verfügbarkeit von nichtindustriellem, nicht durch geistige Eigentumsrechte geschütztes Saatgut Landwirt als Konsument => Abhängigkeiten ausgebaut Abnahme der Biodiversitätbei Kultupflanzen, genetische Erosion

21 Folgen Konzentrationauf dem Saatgutmarkt wird weiter steigen Die 10 größten Saatgutunternehmen beherrschten 2009 rund 73%des globalen Saatgutmarktes. Nur 3 Firmen kontrollieren 53% Es gibt für Industrie noch viel zu holen! Aus: Who Will Control the Green Economy?, ETC Group, 2011

22 Konzentration am Saatgut-Markt

23 Folgen Export von Gesetzen (z.b. in Handelsabkommen) Beispiel Indien: etwa 85% der Fläche wird mit Saatgut aus eigenem Nachbau bewirtschaftet & Landwirte dürfen Saatgut in Umlauf bringen riesen Potenzial für Saatgut-Industrie! Was würde die EU-Saatgutverordnung für Indien bedeuten? Quelle: Länderbericht Indien, Mai 2013, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

24 EU-Saatgutverkehrsrecht: Lobbying

25 Zeitrahmen 6. Mai 2013: EU-Kommission hat Verordnungs-Entwurf vorgelegt Jetzt: EU-Parlamenternennt Berichterstatter ; Arbeit in Ausschüssen. Rat: Ratsarbeitsgruppen & Verhandlungen Frühling 2014 oder später: Abstimmung 3 Jahre nach Annahme in Parlament und Rat: Geltendes EU-Recht

26 Alternativen Prinzipielle Frage: Ist die VO zeitgemäß? Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut Der Austauschvon Saat-und Pflanzgut muss legal bleiben. Die Verordnung muss sich auf den Handel mit Saatund Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzungund oberhalb bestimmter Mengen beschränken.

27 Lobbying in Brüssel ESA European Seed Association

28 Lobbying in Brüssel Alternative AkteurInnen:

29 Lobbying in Österreich Unterschriften

30 DANKE für die Aufmerksamkeit!

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