ADSp 2017 Haftung und Versicherung. Stand
|
|
- Alwin Meinhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ADSp 2017 Haftung und Versicherung Stand
2 Warum ADSp 2017? VBGL ADSp 2003 ADSp 2016 ADSp 2017 Die Koexistenz verschiedener Bedingungswerken erwies sich in der Praxis als äußerst unvorteilhaft. Einigkeit bestand, dass nur ein einheitliches Regelwerk dem praktischen Regelungsbedarf im speditionellen Massen- und Alltagsgeschäft gerecht wird. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) Handelsverband Deutschland (HDE) Die beteiligten Verbände haben sich daher auf ein neues gemeinsames Bedingungswerk geeinigt, nämlich auf die ADSp 2017, die sie zur Verwendung empfehlen. Diese wurden auf die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen im Speditions-, Logistik und Frachtführergewerbe angepasst
3 ADSp 2017 Drei große Themenkomplexe der Änderungen Haftung AGB-rechtliche Gestaltungsspielräume werden zugunsten beider Vertragsparteien genutzt Auftraggeberhaftung Haftung für Güterschäden Schäden, der nicht durch Verlust oder Beschädigung verursacht wurden Haftung bei verfügter Lagerung Haftung bei anderen Schäden (kein Güterschaden) Kommunikation Erhöhte Anforderungen an Auftraggeber / Spediteure u.a. Überprüfung von Auftragsdaten Unterrichtungspflicht Zollabwicklung Kostenkalkulation Gegenseitige Informationspflichten Sicherung von Schadenersatzansprüchen Auftragsabwicklung Wettbewerbsintensive Themen ( Brennpunkt Rampe ) u.a. Kontrollpflichten Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten Einhaltung von Be- und Entladezeiten Zollabwicklung Zulässigkeit elektronisch oder digital erstellter Quittungen Palettentausch
4 ADSp 2017 Auswirkung auf die Haftung Die Änderungen kurz zusammengefasst Haftungsklauseln orientieren sich an dem gesetzlichen Leitbild des 431 HGB (HGB-Frachtrecht) - Wertersatzprinzip Deutliche Anhebung der in den ADSp verankerten Grundhaftung Möglichkeit der Wertdeklaration im Lagerbereich, d.h. Erhöhung des Haftungsbetrages Erhöhung der schadenfallbezogenen Haftungssummen
5 Haftungshöchstsummen nach Ziffern 23 und 24 ADSp 2017 Erneut wurden die Höchsthaftungssummen erhöht. Da die gewichtsbezogenen Haftungsbegrenzungen aus den ADSp 2016 übernommen wurde, fiel die Erhöhung insgesamt moderat aus. Fracht- und Speditionsverträge (Ausnahme: reine Seebeförderung) Ziffer 23 ADSp ,33 SZR/kg für Güterschäden bei Obhut, Sammelladung, Fixkosten, Selbsteintritt, keine Differenzierung zwischen Transport und Umschlag 2 SZR/kg Multimodal mit Seebeförderung Max. 1,25 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je Schadenfall Max. 2,5 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je Ereignis Vermögensschäden max EUR je Schadenfall Lagerverträge (verfügte Lagerung) Ziffer 24 ADSp ,33 SZR/kg, max EUR je Schadenfall für Güterschäden EUR p.a. für Inventurdifferenzen eines Auftraggebers Max. 2,5 Mio. EUR je Ereignis Wertdeklaration möglich: Höherer Haftungswert kann vor Einlagerung, in Textform, gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart werden
6 Entwicklung der Haftung des Spediteurs in den ADSp - Kurzübersicht ADSp 2003 ADSp 2016 ADSp 2017 Güterschäden (begrenzt auf den Wertverlust, keine Haftung für den Güterfolgeschaden) 5 EUR/kg, max EUR je Schadenfall 8,33 SZR/kg, max EUR je Schadenfall 8,33 SZR/kg, max EUR je Schadenfall Inventurdifferenzen EUR je Inventur EUR p.a EUR p.a. Sonstige Schäden (mit Ausnahme von Personen- und Drittschäden) Maximale Haftung EUR je Schadenfall EUR je Schadenfall EUR je Schadenfall 1,0 Mio. EUR je Schadenfall, 2,0 Mio. EUR je Schadenereignis 1,0 Mio. EUR je Schadenfall, 2,0 Mio. EUR je Schadenereignis (gilt nicht für Wertdeklaration nach Ziffer 24.2) 1,25 Mio. EUR je Schadenfall, 2,5 Mio. EUR je Schadenereignis Möglichkeit der Wertdeklaration im Bereich verfügter Lagerung Nein, keine Möglichkeit Ja, neu geschaffen in Ziffer 24.2 ADSp 2016 Ja, Ziffer 24.2 ADSp 2017 Verpflichtung zur Eindeckung einer Transportversicherung berechtigt, aber nicht verpflichtet, wenn im Interesse des Auftraggebers berechtigt, aber nicht verpflichtet, wenn im Interesse des Auftraggebers hat die Versicherung zu besorgen, wenn im Interesse des Auftraggebers
7 Versicherungspflicht nach Ziffer 21 ADSp 2017 Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.b. Transportoder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn damit vor Übergabe des Gutes beauftragt Bisher: Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen.! Der Spediteur war berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen. Folge: Der Spediteur muss seine Kunden beraten, insbesondere bei der Einlagerung der Ware Der Spediteur muss mit seinen Kunden kommuniziere und auch mit seinem Makler bzw. Versicherer. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Police vorzuhalten. Wichtig: Die Versicherungspflicht gilt in Zukunft auch für Frachtführer, die nicht in einer Auftragskette eingebettet sind, sondern direkt mit dem Verlader einen Frachtvertrag unter Einbeziehung der ADSp 2017 schließen
8 Handlungsempfehlungen aus Ziffer 21 ADSp 2017 Generelle Dokumentationspflicht, ob Versicherung zu besorgen ist Bei Neukunden: Automatische Nachfrage mit schriftlicher Dokumentation Erfassen in der EDV Angabe des Wertes der Güter im EDV-Feld Bei Rahmenverträge Wiederholungskunden Automatischer EDV-Hinweis, ob Versicherung zu besorgen ist Angabe des Wertes der Güter im EDV-Feld Jährliche Nachfrage bei Kunden, die auf Besorgung der Versicherung verzichten Wenn Wertangabe durch Auftraggeber erfolgt ist: Automatische Hinterlegung mit Prüfungsvermerk für Kunden Betreuer des Spediteurs EDV-Übertragung aller Güterversicherung an Versicherer Mitteilungsverpflichtung des Spediteurs bei Unmöglichkeit der Versicherung gegenüber Auftraggeber
9 Die Wertdeklaration nach Ziffer 24.2 ADSp 2017 Nach Ziffer 24.2 kann mit dem Spediteur bzw. Lagerhalter eine höhere Haftung vereinbart werden. Damit entfallen seine Haftungsbegrenzungen im Lagerbereich. Bei einem ersatzpflichtigen Schaden muss er den vereinbarten Wertersatz leisten. ADSp-Lager-Plus Die ADSp-Lager-Plus als Zusatzdeckung bietet unserem Spediteur die Möglichkeit, aufgrund der Wertdeklaration des Auftraggebers die Haftung für Güterschäden (Verluste und Beschädigungen) so zu versichern, dass auch im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens der deklarierte Wert ersetzt wird. Die in den ADSp 2017 vorgesehenen Begrenzungen der Ersatzleistung im Lagerbereich fallen weg. Die Absicherungsmöglichkeit gilt nur für disponierte Lagerungen innerhalb Deutschlands. Möglichkeiten: Versicherung auf erstes Risiko in Höhe von EUR Anhebung der Begrenzung auf eine gewünschte Summe bis EUR je Schadenfall Für Inventurdifferenzen kann die Haftungssumme auf EUR pro Jahr aufgestockt werden Haftung für andere als Güterschäden (nämlich Güterfolge und Vermögensschäden) auf bis zu EUR
10 Auftraggeberhaftung nach Ziffer 29 ADSp 2017 In Ziffer 29 ADSp 2017 ist neu die beschränkte Auftraggeberhaftung verankert, die nicht über Verkehrshaftung versichert ist. Viele Unternehmen, auch Spediteure, sind von der neuen SOLAS - Richtlinie (International Convention for the Safety of Life at Sea) der International Maritime Organisation (IMO) betroffen, die am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Im Zuge der damit einhergehenden, generellen Verschärfung der Absenderpflichten sind z.b. für Hafenbetreiber und Container-Reedereien verifizierte Gewichtsangaben Pflicht. Bei Fehler treffen sie als Auftraggeber die vertragliche ( ADSp 2017 ) oder gesetzliche Haftung ( HGB ); sie müssen den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Ziffer 29 ADSp 2017 sowie 414, 455, 468, 488 HGB regeln die Haftung des Auftraggebers. Auftraggeber ist immer derjenige, der einen Transport- oder Speditionsauftrag erteilt. Das ist in erster Linie der Absender oder auch der Empfänger einer Sendung, aber auch ein Spediteur oder Frachtführer, der einen Auftrag an einen weiteren Spediteur oder Frachtführer weitergibt. Dabei hat er viele Pflichten zu beachten. Das beginnt bei sachgemäßer Verpackung und Kennzeichnung der zu versendenden Güter und geht über die richtige und vollständige Angaben in den Begleitdokumenten hin bis zur Mitteilung über die Gefährlichkeit eines Gutes. Über BHV in der KLP und im Gegensatz zum Markt besteht grundsätzlich Deckungsschutz mit einer Versicherungssumme von maximal 3 Mio. EUR für Frachtführer und maximal 5 Mio. EUR für Spediteure bzw. Lagerhalter!
11 Auftraggeberhaftung nach Ziffer 29 ADSp 2017 Beispiel 1 Beispiel 2 Spediteur hat den Auftrag Güter zu verpacken und zu transportieren. Er verpackt nicht sachgerecht, das Gut läuft auf dem LKW des Subunternehmers des von ihm beauftragten Frachtführers aus und entzündet sich. Es entstehen ein Totalschaden LKW und Güter von EUR und weitere Kosten in Höhe von EUR Es waren die ADSp 2017 sowohl zwischen Absender und Spediteur, als auch zwischen Spediteur und (Haupt- )Frachtführer sowie zwischen Haupt- und Unterfrachtführer vereinbart. Ein klassischer Sofa-Spediteur (keine Fixkostenspedition) beauftragt einen Frachtführer mit einem grenzüberschreitenden Straßentransport von Handelsmöbeln. Die Begleitpapiere und Zolldokumente weisen auch Handelsmöbel aus. Der Frachtführer beauftragt einen Subunternehmer und übergibt den verschlossenen Trailer, den er vom Absender übernommen hat. An der Grenze wird bei der Zollkontrolle festgestellt, dass die Ladung aus HighTec-Artikeln besteht und zudem noch Rauschgift und Bargeld beigemischt wurden. Die Ladung und der LKW werden beschlagnahmt und nicht mehr frei gegeben; der Fahrer muss 4 Wochen in Haft. Schaden (LKW-Verlust) und Kosten (Anwälte, Gehalt des Fahrers, Entschädigung für Haftzeit etc.) insgesamt EUR. Wer haftet für den Schaden / in welcher Höhe? Der Hauptfrachtführer hat den Verpackungsmangel weder verursacht, noch hat er ihn zu vertreten, da es sich beim Spediteur um keinen seiner Erfüllungsgehilfen handelt. Der Unterfrachtführer kann den Hauptfrachtführer zwar nach 414 HGB in Anspruch nehmen, der Anspruch ist nach Ziffer 29 ADSp 2017 jedoch auf TEUR 200 begrenzt. Der Spediteur hat zwar ebenfalls die ADSp 2017 vereinbart, hat die mangelhafte Verpackung jedoch verschuldet. Er kann daher vom Unterfrachtführer aus Delikt in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Wer haftet für den Schaden / in welcher Höhe? Der Spediteur haftet gegenüber dem Hauptfrachtführer verschuldensunabhängig nach 455 HGB. Aufgrund der vereinbarten ADSp 2017 ist diese Haftung auf TEUR 200 begrenzt. Der Frachtführer haftet gegenüber dem Unterfrachtführer in voller Höhe gemäß Art. 7 und 6 CMR. Die CMR findet zwingend Anwendung und kann nicht abbedungen werden. Zwischen Absender und Spediteur sind zwar ebenfalls die ADSp 2017 vereinbart, allerdings trifft den Absender ein Verschulden. Er kann vom Unterfrachtführer unbegrenzt aus Delikt in Anspruch genommen werden
12 Warum sollten die ADSp 2017 vereinbart werden? Interessensausgleich Als gemeinschaftliches Empfehlungswerk sorgen die ADSp 2017 für eine Interessensausgleich zwischen den Vertragsbeteiligten Spielregeln für Auftragserteilung und -abwicklung Standgeldklausel Spediteurhaftung Markttransparenz Branchen-AGB: Keine konkurrierende Verbands-AGB Fertig bereitliegende Rechtsordnung Vereinfachtes Vertragsmanagement Vereinfachte Schadenbearbeitung Solvenzsicherung Ausgewogenes Haftungssystem Durchgängiges Wertersatzprinzip Begrenzung Kumul- und Großschadenrisiko
13 Versicherungsschutz Versicherung der Haftung nach den ADSp 2017? Versicherungsschutz KRAVAG-Logistic-Police (KLP) Kein Handlungsbedarf für Bestandskunden Für die sog. Absenderhaftung besteht über die BHV in der KLP und im Gegensatz zum Markt grundsätzlich Deckungsschutz Besorgung der Versicherung nach Ziffer 21 ADSp 2017 über die Speditions-Güterversicherung (optional) Höherwertdeklaration für Einlagerung mit Zusatzdeckung ADSp-Lager-Plus und einer Vermögensschadenabdeckung Die KRAVAG-Logistic-Police bietet einen umfassenden, spartenübergreifenden Betriebsschutz für das Straßenverkehrsgewerbe, für Speditionen und Logistik-Dienstleister sowie für reine Fuhrbetriebe, Frachtführer oder Lagerhalter bietet. Sie enthält den dafür notwendigen Spartenmix aus Verkehrshaftungsversicherung, Betriebshaftpflicht und Sachversicherung. Quelle: DVZ Nr Januar Jahrgang
Was macht ein Spediteur?
SPEDITIONSRECHT 453 ff. HGB Was macht ein Spediteur? 453 HGB Speditionsvertrag (1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteurverpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. (2) Der Versender wird
MehrDie neuen Bedingungswerke aus der Sicht der Versicherer. Thomas Rosowski
Die neuen Bedingungswerke aus der Sicht der Versicherer Thomas Rosowski 2 Allgemeine Versicherungsbedingungen DTV-VHV für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter 2003/2011*
MehrMut?»Kleine und große Dinge im Leben zu bewegen.«
Mut?»Kleine und große Dinge im Leben zu bewegen.«helvetia Transportversicherungen Haftung im Güterverkehr. Ihre Schweizer Versicherung. Helvetia Transport versicherungen Übersicht der wichtigsten Haftungsbestimmungen
MehrDie ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,
ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,
MehrINTERMODALE BEFÖRDERUNGEN
INTERMODALE BEFÖRDERUNGEN - MULTIMODALER TRANSPORT 452 452 D HGB - HUCKEPACKVERKEHR ART. 2 CMR, AGB KOMBIVERKEHR Technischer Unterschied: Multimodaler Transport und Huckepacktransport? Es geht um internationale
MehrLAGERRECHT. HGB und ADSp 2016. Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden. Lagervertrag
LAGERRECHT HGB und ADSp 2016 Thonfeld TransSecure - Dienstleister im Problembereich Transportschaden Lagervertrag 467 HGB Lagervertrag 1. Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut
MehrRISIKEN bei der Gestaltung von Logistikverträgen
RISIKEN bei der Gestaltung von Logistikverträgen 17. März 2011 Brauhaus Schacht 4/8, Duisburg Frank Braun Aktiv Assekuranz Makler GmbH Inhaltsübersicht 1. Die 3-Ebenen-Theorie und die rechtlichen Auswirkungen
MehrHaftungsgrundlagen im Gütertransport
Haftungsgrundlagen im Gütertransport Tätigkeit Bisher Zukünftig Innerstaatliche Güterbeförderung Spedition KVO, AGNB, HGB, EVO, LVG, BiSchG, ADSp und andere AGB ADSp, CMR, WA, FBL ( multimodale Frachtdokumente)
MehrDer Fachanwalt rät 101 Fragen und Antworten zum Transportrecht von Frank Geissler ISBN 978-3-86480-017-7 www.geebooks-e-books.de
Der Fachanwalt rät 101 Fragen und Antworten zum Transportrecht von Frank Geissler ISBN 978-3-86480-017-7 www.geebooks-e-books.de Buch Für alle Unternehmer oder Privatpersonen, die in der Transportbranche
MehrEin Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Auf sicherem Kurs mit passgenauem Schutz KRAVAG-Logistic-Police
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Auf sicherem Kurs mit passgenauem Schutz KRAVAG-Logistic-Police 02 03 Die Risikoanalyse Nichts dem Zufall überlassen: Risiken kalkulierbar machen Qualität, Zuverlässigkeit
MehrMerkblatt zu den ADSp 2003
Deutscher Industrie- und Handelskammertag Bundesverband der Deutschen Industrie Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Bundesverband Spedition und Logistik
MehrLernfeld 9: Güter versenden Teil II
Frage: Erläutern Sie kurz die rechtlichen Grundlagen des Versands! C. Schlütermann, 2010 Nr. 1 Antwort: Wesentliche Rechtsgrundlage des Versands ist das Handelsgesetzbuch: Das HGB behandelt separat: Frachtrecht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Maisel Transport & Logistik GmbH, Ottmannsreuth 22, Creußen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maisel Transport & Logistik GmbH, Ottmannsreuth 22, 95473 Creußen Die folgenden AGB gelten ausschließlich. Die ausnahmsweise Geltung entgegenstehender oder von unseren
MehrAbkürzungsverzeichnis...XII Literatur- und Quellenverzeichnis... XVI Stichwortverzeichnis... 211
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XII Literatur- und Quellenverzeichnis... XVI Stichwortverzeichnis... 211 1. Transportschäden... 1 1.1 Typische Sachverhalte, fast alltägliche Schadenereignisse...
MehrDie ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,
ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,
MehrTransportversicherung
business division online service group Full service for the transport world on the Internet Informationsdokumentation Transportversicherung Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Berufszugangsvoraussetzungen
MehrDie wichtigsten Gesetze und Geschäftsbedingungen im Straßentransport sind in der Reihenfolge Ihrer Bedeutung:
Stand: 01.01.2010 Seite 1 von 5 Transportrecht, Haftung und Versicherung im Straßentransport Das Transportrecht ist leider keine ganz einfache Materie, füllt jede Menge Bände Spezialliteratur und beschäftigt
MehrHerrn Andrea Marongiu Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle Stuttgart Eduard-Pfeiffer-Straße 11 70192 Stuttgart
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. Weberstraße 77 53113 Bonn Herrn Andrea Marongiu Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle Stuttgart Eduard-Pfeiffer-Straße
MehrDas neue deutsche Transportrecht
Das neue deutsche Transportrecht 1. Anlaß der Reform Am 1. Juli 1998 ist das Gesetz zur Änderung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG) vom 25. Juni 1998 in Kraft
MehrSo vereinbaren Sie wirksam die ADSp 2016
So vereinbaren Sie wirksam die ADSp 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Wie werden die ADSp 2016 wirksam in den Vertrag einbezogen? 1.1. Wirksamer Hinweis 1.1.1. Besonderheiten im Frachtrecht und Speditionsrecht
MehrAxel Salzmann Hubert Valder. Haftung und Versicherung. Schadenbearbeitung im Transportgewerbe
Axel Salzmann Hubert Valder Haftung und Versicherung Schadenbearbeitung im Transportgewerbe Vorwort Vorwort Mit Hilfe des vorliegenden Praxishandbuchs Haftung und Versicherung verschaffen Sie sich einen
MehrVertragsgestaltung in der Logistik Problemfelder, Risiken, Lösungsansätze
Vertragsgestaltung in der Logistik Problemfelder, Risiken, Lösungsansätze Hubert Valder Rechtsanwalt Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. (DSLV) logregio Logistikforum 2012 am 29. August 2012
Mehr1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1 Guidelines BERLINER FAHRRADSCHAU 2016 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Als offizieller Messelogistiker der BERLINER FAHRRADSCHAU 2016 ist DHL Trade Fairs & Events GmbH verantwortlich für Standanlieferungen
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Oldtimertransport Transportrecht - Oldtimer Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. VORBEMERKUNG 3 2. ALLGEMEINES: FRACHT ODER SPEDITION? 3 3. BEGLEITPAPIERE:
MehrHandbuch des Transportrechts
REVISION, 16.04.2015 Handbuch des Transportrechts Herausgegeben von Jürgen Knorre Rechtsanwalt in Köln Klaus Demuth Rechtsanwalt in München Dr. Reinhard Th. Schmid Rechtsanwalt in Stuttgart Bearbeitet
MehrVertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) - in der Fassung vom 17. März 2015
Fassung vom 17.03.2015 VBGL Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) - in der Fassung vom 17. März 2015 Präambel Der Bundesverband Güterkraftverkehr
MehrMaklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A. Innerdeutsche Transporte und Spedition. 1. Abschnitt. Handelsgesetzbuch (HGB) Vorbemerkung... 23
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis........................ XXV Einleitung.............................................. 1 Teil A. Innerdeutsche Transporte und Spedition 1. Abschnitt. Handelsgesetzbuch
MehrÄnderungen der ADSp zum 01.01.2003 und deren Auswirkungen auf das Speditionsrecht
Änderungen der ADSp zum 01.01.2003 und deren Auswirkungen auf das Speditionsrecht Vereinbarung der ADSp und der Haftungshöchstbeträge In Ergänzung zu den Ausführungen auf Seite 128 (Wieske, Transportrecht
MehrTrends in Logistik-Verträgen
Trends in Logistik-Verträgen RA Dr. Ulrich Gabriel, Partner bei Gabriel Rechtsanwälte, Kiel Lehrbeauftragter Europ. Wirtschaftsrecht, Hochschule Wismar für den Logistik-Kongress, 14.11.2009, Neumünster
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zu unseren AGB's möchten wir anmerken, dass wir einen fairen Service bieten und dieselbe Fairness von unseren Kunden bzw. Auftraggebern erwarten. 1. Gegenstand unserer Geschäftsbedingungen
MehrRisikoerfassungsbogen für Verkehrsunternehmen (Betriebsbeschreibung)
Risikoerfassungsbogen für Verkehrsunternehmen (Betriebsbeschreibung) nfrachtführer Speditionsunternehmen Lagerhalter Gemischtbetrieb(e) Anmerkung: Gemischtbetrieb liegt vor, wenn mindestens. zwei Kriterien
MehrTransportversicherung
Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe
MehrPVK Teil 2 14.01.2010. ADSp 2003 und Versicherung. 1 Rechtscharakter / Wirksamwerden der ADSp. 2 Aufbau der ADSp
1 Rechtscharakter / Wirksamwerden der ADSp PVK Teil 2 ADSp 2003 und Versicherung Horst-Dietrich THONFELD, Frankfurt Stand: Januar 2009 Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen - kein staatliches Recht.
MehrPreise für Logistikdienstleistungen auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress GmbH
Preise für Logistikdienstleistungen auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress GmbH Offizieller Logistikpartner der Hamburg Messe und Congress GmbH: Kühne + Nagel (AG & Co.) KG KN Expo Service Messeplatz
MehrVersicherungs - Maklervertrag
Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend
MehrVertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer - (VBGL) -
Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer - (VBGL) - Präambel Der Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) e.v. empfiehlt den seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossenen
MehrHaftung und Versicherung Schadenbearbeitung im Transportgewerbe
Haftung und Versicherung Schadenbearbeitung im Transportgewerbe Hubert Valder Axel Salzmann Haftung und Versicherung Schadenbearbeitung im Transportgewerbe 3. Auflage 2002 Verlag Heinrich Vogel, München
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrPreise für Logistikdienstleistungen auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress GmbH
Preise für Logistikdienstleistungen auf dem Gelände der Hamburg Messe und Congress GmbH Offizieller Logistikpartner der Hamburg Messe und Congress GmbH: Kühne + Nagel (AG & Co.) KG KN Expo Service Messeplatz
MehrAbwicklung von Transportschäden
Abwicklung von Transportschäden (Bei Nichtbeachtung kann die Leistungspflicht des Versicherers entfallen) 1) Güter sofort auf Schäden untersuchen Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter
MehrPOLZUG Intermodal Service-Tarif
POLZUG Intermodal Service-Tarif gültig vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 LEISTUNGEN IN POLEN Die folgenden Raten gelten für Leistungen, die an den Polzug Intermodal Terminals in Pruszkow, Wroclaw, Slawkow
MehrDie Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen und die Speditionsversicherung
MERKBLATT Standortpolitik Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen und die Speditionsversicherung ADSp 2003 Nicht zuletzt wegen einer anhaltend negativen Schadensentwicklung und hohen Verlusten in
MehrSpedition und Logistik
2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. RMITTEL Spedition und Logistik Hefti: Verkehrsträgervergleich Güterkraftverkehr
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrMB-Logistik Servicegesellschaft mbh
MB-Logistik -Mausegatt 18-20 - 47228 Duisburg Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer der MB-Logistik 1 Geltungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für die Beauftragung von Auftragnehmern und
MehrLogisticservices Tarif & Bedingungen 2016
Logisticservices Tarif & Bedingungen 2016 Logisticservices Messe Frankfurt Venue GmbH Messe Frankfurt Venue GmbH Logisticservices Cargo Center Messe Frankfurt Ludwig-Erhard-Anlage 1 60327 Frankfurt am
MehrDie Änderung der Haftungsgrundsätze im Fracht-, Speditions- und Lagerrecht durch das Transportrechtsreformgesetz
Heiko Säur Die Änderung der Haftungsgrundsätze im Fracht-, Speditions- und Lagerrecht durch das Transportrechtsreformgesetz LlT 1. Abschnitt: Von der Beauftragung der Sachverständigenkommission bis zur
MehrVERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr. 213 45276 Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, 45276 Essen, vertreten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrAuslandspost schnell und sicher!
Auslandspost schnell und sicher! Die Alternative für Ihre Tagespost in das Ausland. Günstig internationale Briefe versenden Zusammen mit namhaften ausländischen Postgesellschaften bieten wir Ihnen günstige
MehrADSp 2003 - Auswirkungen für die Praxis
ADSp 2003 - Auswirkungen für die Praxis Am 1. Januar 2003 tritt eine Neufassung der ADSp in Kraft. Diese Neufassung trägt insbesondere der Tatsache Rechnung, daß die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrLeistungsübersicht Transportversicherung
Leistungsübersicht Transportversicherung R+V-UnternehmensPolice (Warentransportversicherung und/oder Werkverkehrsversicherung) Warentransportversicherung inklusive Werkverkehrsversicherung 3 Sämtliche
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der BTK GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BTK GmbH Allgemeines: Es wird Deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist D-83022 Rosenheim. Der Auftragnehmer kann sich gegenüber BTK weder auf die ADSp, noch auf
MehrFraumünster Insurance Brokers
Fraumünster Insurance Brokers Berufshaftpflicht-Versicherung für die Mitglieder der Kammer Unabhängiger Bauherrenberater KUB 2 Gegenstand der Berufshaftpflicht- Versicherung Die Berufshaftpflichtversicherung
MehrHaBeMa Futtermittel GmbH & Co KG. Produktions- und Umschlagsgesellschaft. Allgemeine Geschäfts- und Betriebsbedingungen. für den Umschlagsbetrieb
HaBeMa Futtermittel GmbH & Co KG Produktions- und Umschlagsgesellschaft Allgemeine Geschäfts- und Betriebsbedingungen für den Umschlagsbetrieb INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen 2 Seite II.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Box at Work GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Box at Work GmbH 1.Geltungsbereich 1. Für alle Verträge der Box at Work GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gerrit Jan Reinders, Dunckerstraße 5, 10437 Berlin (nachfolgend:
MehrVersicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler
MehrAllgemeine Speditionsbedingungen
Verband für Spedition und Logistik der Tschechischen Republik Allgemeine Speditionsbedingungen Version 2014 Der Verband für Spedition und Logistik der Tschechischen Republik als die fachliche Interessenorganisation
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP
1. Allgemeines ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den ONLINE-SHOP Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop dieser Website durchgeführt werden.
MehrALLGEMEINE POLNISCHE SPEDITIONSBEDINGUNGEN 2010. Definitionen
ALLGEMEINE POLNISCHE SPEDITIONSBEDINGUNGEN 2010 Definitionen 1.1 Die im unteren Text angewandten Bezeichnungen bedeuten: 1.1.1 Spediteur ein Subjekt, das beruflich, gegen Entgelt im eigenen Namen aber
Mehrwww.transportrecht.de
Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) - in der Fassung vom 27. Januar 2003 Hrsg. vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) I. Allgemeiner Teil 1. Allen unseren Kran- und Transportleistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde,
MehrALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN. A D S p
ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN A D S p Präambel Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Thomas Gabrys Transporte (TGT) I.. ALLGEMEINES (1.) Die Firma Thomas Gabrys Transporte (TGT) übernimmt die Beförderung oder Vermittlung eiliger Transporte, die den
MehrDER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.
DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma
MehrDalessi Internationaal Transport B.V. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Akzeptanz / Kreditrahmen : Alle Geschäftspartner werden von einer Ratingagentur auf Ihre Kreditwürdigkeit überprüft. Nach dieser Prüfung legt die Geschäftsführung einen maximalen Kreditrahmen fest,
MehrDas Frachtgeschäft; wichtige Normen
Das Frachtgeschäft Gegenseitiger Vertrag, der den Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern, und den Absender verpflichtet, die vereinbarte
MehrJeder kennt Sie doch der Teufel steckt im Detail: Gefahrübergang bei den Lieferbedingungen ICC INCO TERMS 2010
Jeder kennt Sie doch der Teufel steckt im Detail: Gefahrübergang bei den Lieferbedingungen ICC INCO TERMS 2010 Andreas Graf Nacora Insurance Brokers AG Feldeggstrasse 5 8152 Glattbrugg www.nacora.com Corporate
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrMaklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ...
Maklervertrag zwischen Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und......... - nachstehend Auftraggeber genannt 1. Vertragsgegenstand
MehrTRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN
TRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN Versicherungen, die der Spediteur nach Ziff. 21 ADSp zu besorgen hat Warum beschäftigen wir uns mit Transport- und Lagerversicherungen? Lernziele: Sie sollten einen Kunden
Mehr08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
Mehr1. Rechtsnatur und Anwendung der CMR
1.1. Rechtsnatur der CMR 1.1.1. Die CMR als Einheitsrecht CMR stellt die Abkürzung des französischsprachigen Titels des Übereinkommens Convention Relative au Contrat de Transport International de Marchandises
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrTransportversicherung.
Transportversicherung. Damit Ihre Güter sicher unterwegs sind. NEU: Die Cargo-Police unsere Rundum-Sorglos-Police. Kunden empfehlen die Württembergische Versicherung AG. der fels in der brandung Die Württembergische:
MehrGORG. Mandatsvereinbarung. mit Haftungsbeschränkung
GORG Mandatsvereinbarung mit Haftungsbeschränkung zwischen Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg und - nachfolgend als Mandant' bezeichnet
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde
MehrEine Information der Schweiz. Transportversicherer
Eine Information der Schweiz. Transportversicherer INCOTERMS 2000 INCOTERMS 2000 (International Commercial Terms) Sie wurden von der Internationalen Handelskammer geschaffen und regeln Rechte und Pflichten
MehrTransportbedingungen der H&S Container Line GmbH (HSCL) für den Verkehr mit Containern
Transportbedingungen der H&S Container Line GmbH (HSCL) für den Verkehr mit Containern A Allgemeine Bedingungen 1 Leistungsumfang I. (1) HSCL übernimmt nach Maßgabe dieser Bedingungen die Verpflichtung,
MehrWesen, Gültigkeit und Rechtswirkungen, insbesondere nach der CMR
Wesen, Gültigkeit und Rechtswirkungen, insbesondere nach der CMR Hon.Prof. RA. Mag.Dr. Peter Csoklich Währingerstraße 2-4, 1090 Wien csoklich@dsc.at Tel.: +43 1 3194520 Fax: +43 1 3198322 Transportdokumente
MehrMetropolitan Solutions 2016 Berlin. Transportrichtlinien
Metropolitan Solutions 2016 Transportrichtlinien 31. Mai bis 02. Juni 2016 CityCube Deutschland Alleiniger offizieller Logistikpartner und Zollagent: Hannover Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Seite 3 2
MehrVertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) -
Fassung vom 13.06.2013 VBGL Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer - (VBGL) - in der Fassung vom 13.06 2013 Präambel Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik
MehrAuftragnehmer = AN special Transport AG Auftraggeber = AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftragnehmer = AN special Transport AG Auftraggeber = AG 01 Gegenstand Transporte Gegenstand der Vereinbarung ist die Beförderung von Sendungen für Kunden mittels des Einsatzes
Mehrunternehmensrecht V ::
unternehmensrecht V ::.spezialgeschäfte.kommission.spedition.lagerhalter.frachtführer wolfram proksch (C) 2009 1 :kommissionsgeschäft allgemeines geregelt in 383-405 UGB Kommissionsgeschäft = ein Unternehmer
Mehr- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -
WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender
MehrPraktische Probleme bei Logistikverträgen
Praktische Probleme bei Logistikverträgen Anmerkungen aus der Sicht des Logistikdienstleisters von Prof.Dr.Thomas Wieske Hochschule Bremerhaven Was bedeutet überhaupt Logistik Aufgabe der Logistik ist
MehrDie Probandenversicherung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten 4. Augsburger Forum für f r Medizinprodukterecht 2008 Dr. med. P. W. Gaidzik Fachanwalt für f r Medizinrecht Institut für f r Medizinrecht
MehrWELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA
Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich
MehrWozu Transportrecht? Wozu Transportrecht? Warum brauchen wir Gesetze und Allgemeine Geschäftsbedingungen (wie z.b. die ADSp)?
10.12.2009 IBU/ÜBU Das gesetzliche Transportrecht HORST-DIETRICH THONFELD Haftung und Versicherung beim Gütertransport - was geht mich das an? Es geht alle Mitarbeiter an, die im Logistikgeschäft Entscheidungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der VTB Volumen- & Tautlinertransporte, Lehengraben 24, 95463 Bindlach
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VTB Volumen- & Tautlinertransporte, Lehengraben 24, 95463 Bindlach Die folgenden AGB gelten ausschließlich. Die ausnahmsweise Geltung entgegenstehender oder von unseren
MehrVersicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag zwischen PeSiPa Versicherungs- und Finanzmakler GmbH Rosenkrantzstr. 28-30 95326 Kulmbach (nachstehend Versicherungsmakler genannt) und (nachstehend Auftraggeber genannt) Auftragsgegenstand
MehrDSV Insurance. Global Transport and Logistics
DSV Insurance Global Transport and Logistics DSV Insurance Über unsere eigene Versicherungssparte DSV Insurance bieten wir unseren Kunden eine Transportversicherung zum umfassenden Schutz bei Transportschäden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Horse-Service.Com e.k. für Transporte von Pferden und anderen lebenden Tieren
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horse-Service.Com e.k. für Transporte von Pferden und anderen lebenden Tieren Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für
Mehr