Allianz KörperSchutzPolice. Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.
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- Brigitte Färber
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1 Allianz KörperSchutzPolice Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.
2 Agenda Das neue Einkommensvorsorgekonzept von Allianz Leben Allianz KörperSchutzPolice: von Kopf bis Fuß bestens abgesichert Allianz KörperSchutzPolice: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale Weitere Besonderheiten der KörperSchutzPolice 2
3 1 Das neue Einkommensvorsorgekonzept von Allianz Leben 3
4 Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht 1 Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten. - Vor allem in den Berufsgruppen C + D ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering. - Mehr als die Hälfte der ca. 27 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland sind bei der BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D zuzuordnen (ca.15 Mio.). 2 Zudem können viele Menschen mit Vorerkrankungen keine BU-Vorsorge mehr abschließen. Ca. 27 Mio. Beschäftigte insgesamt 15,0 Mio. in Risiko-Berufsgruppen C+D Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkung von körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung. 1 Marktforschung 2010 Allianz Lebensversicherungs-AG und Allianz Deutschland AG 2 Quelle: Statistik Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit,
5 Wer keine BU-Versicherung abschließen konnte oder wollte, hatte bislang kaum Alternativen Berufsunfähigkeitsversicherung Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei gesundheitlich bedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt. Gesucht wird ein innovatives Produkt zur Einkommensabsicherung mit günstigem Preis und guter Leistung! Unfallversicherung Absicherung der einmaligen und dauerhaft erhöhten Kosten nach einem Unfall. Ziel der Einkommensabsicherung steht hier nicht im Vordergrund. 5
6 Wer keine BU-Versicherung abschließen konnte oder wollte, hatte bislang kaum Alternativen Berufsunfähigkeitsversicherung Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei gesundheitlich bedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt. KörperSchutzPolice Langfristige Absicherung der finanziellen Folgen bei Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten sowie bei schweren Krankheiten. Unfallversicherung Absicherung der einmaligen und dauerhaft erhöhten Kosten nach einem Unfall. Ziel der Einkommensabsicherung steht hier nicht im Vordergrund. 6
7 2 Allianz KörperSchutzPolice: von Kopf bis Fuß bestens abgesichert 7
8 Vorsorge, die genau im Trend liegt Das Branchenbarometer AssCompact Trends 1/ bestätigt: Berufsunfähigkeit, Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung sind 2011 absolute Trend-Themen bei Vermittlern! 82,9 % der befragten Versicherungsvermittler erwarten 2011 insgesamt viel bessere oder leicht bessere Geschäfte (spartenübergreifend). 89,6 % der Befragten halten die Absicherung persönlicher Risiken für sehr wichtig oder wichtig weiterhin wichtigstes Kundenthema. Bei der Risikovorsorge wird insbesondere bei BU, Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherung ein hohes Geschäftspotenzial gesehen. Die BU bleibt auch 2011 das wichtigste Risikoprodukt. Besonders stark im Kommen sehen die Befragten für 2011 die Themen Dread Disease (Rang 2) und Grundfähigkeit (Rang 4 der als besonders dynamisch eingeschätzten Produktgattungen). 1 Online-Umfrage im Jan./Feb unter Lesern der Fachzeitschrift AssCompact, angeschriebene Leser, antwortende Teilnehmer. 8
9 Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit Gesucht wird ein Produkt, das speziell zugeschnitten ist auf körperlich bzw. körperlich hart arbeitende Menschen in handwerklichen Berufe sowie auf Menschen, die eine BU-Absicherung nicht abschließen wollen oder können. ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet. für das Arbeitsleben die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und die am häufigsten vorkommenden einschneidenden Erkrankungen versichert. je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert. die neue Kompaktklasse bei der Absicherung gegen den Verlust des Einkommens darstellt! 9
10 Bahn frei für die Allianz KörperSchutzPolice Die neue Allianz KörperSchutzPolice ist die einzigartige, leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus: einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet. 1 2 einer Versicherung, die bei schweren Krankheiten (Dread Disease), die eine einmalige Kapitalleistung zahlt. Mit diesem aus dem Wettbewerbsumfeld herausragenden Leistungsbild erschließen Sie jetzt bisher ungenutzte Kundenpotenziale! 10
11 3 Allianz KörperSchutzPolice: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale. 11
12 Allianz KörperSchutzPolice Die KörperSchutzPolice positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette. Im neuen Vorsorgefeld Einkommensvorsorge komplettiert die KörperSchutzPolice das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann. Einkommensvorsorge 1 Berufsunfähigkeitsvorsorge 2 KörperSchutzPolice NEU 12
13 Leistungsdefinitionen Was ist wo versichert? Einkommensvorsorge 1 Berufsunfähigkeitsvorsorge 2 Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, erbringen wir die vereinbarten Versicherungsleistungen (Beitragsbefreiung und BU-Rente). Die Versicherungsleistungen erbringen wir, solange die versicherte Person lebt, längstens jedoch bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Wir erbringen keine Versicherungsleistung, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt. Merkmale Beruf und sozialer Status ist abgesichert! keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen KörperSchutzPolice Wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer die Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten eintritt, erbringen wir eine Rente (+Beitragsbefreiung) Wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine schwere Krankheit eintritt, zahlen wir das vereinbarte Kapital. Die versicherte Person muss nach Eintritt des Versicherungsfall noch 28 Tagen überleben. Beide Leistungen erfolgen jeweils bis zum Ende der vertraglichen vereinbarten Leistungsdauer. Merkmale Beruf und sozialer Status nicht abgesichert körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe BG C und D Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen NEU 13
14 Weil mit steifem Arm jedes Handwerk schwerfällt Zum Verdienst des Lebensunterhaltes sind insbesondere die Berufsgruppen C+D auf einen vollständig gesunden Körper und intakte Sinne angewiesen. Fällt nur eine einzige der Grundfähigkeiten aus, ist eine Fortführung des Berufes oft nicht mehr möglich. Für einen Maler kann das bereits das Führen einer Farbrolle sein, z.b. wenn er nach einem Schlaganfall seinen rechten Arm nicht mehr bewegen kann. Darüber hinaus sind die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden schweren Erkrankungen wie z. B. Krebs für rund 80 Prozent der Fälle von zeitweiligem oder dauerhaftem Einkommensverlust verantwortlich. Damit auch in diesen Fällen das Einkommen gesichert ist, wurde die KörperSchutzPolice entwickelt! 14
15 Gut zu merken: die vier K s als Leistungsauslöser Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt: Körperliche oder geistige Fähigkeiten Schwere Krankheiten (Dread Disease) Körper Kopf Kümmern Krankheiten Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Gesetzliche Betreuung Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung Beispiel: Bandscheibenvorfall mit dauerhaften schweren motorischen Ausfällen Beispiel: Erblindung Beispiel: Alzheimer Beispiel: Brustkrebs Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit (die FOLGE ist versichert) Eintritt einer dieser Erkrankungen (die URSACHE ist versichert) Monatliche Rente mit Beitragsbefreiung Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente 15
16 Leistung, auf die man sich verlassen kann Entscheidend für die Rentenleistung aus der KörperSchutzPolice ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall. Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht. Ebenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt. Entscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten. 16
17 Rente und Einmalleistung ein starkes Duo Bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit... erfolgt eine monatliche Rentenzahlung (inklusive Beitragsbefreiung), die laufende Kosten des täglichen Lebens wie z. B. Miete, Nahrung oder Kleidung finanziert. Bei Eintritt einer schweren Erkrankung... erfolgt die Zahlung einer Einmalleistung, die z. B. eine berufliche Auszeit zur besseren Genesung oder eine optimale Behandlung mit teuren Medikamenten oder alternativen Heilmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, ermöglicht. Ob zeitweiliger oder dauerhafter Einkommensausfall: In jedem Fall ist die Zukunft gesichert! Liegen eine schwere Krankheit und die Beeinträchtigung einer Fähigkeit vor, zahlt die Körper-SchutzPolice eine Rente und die Einmalleistung! 17
18 Komponente monatliche Rentenzahlung Die monatliche Rente wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. wenn mindestens sechs Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Körper Kopf Autofahren Gleichgewichtssinn Armgebrauch Intellekt/Gedächtnis Händegebrauch Sehen Knien/Bücken Hören Gehen Pflegebedürftigkeit Kümmern Sprechen 18
19 Komponente Einmalleistung Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die KörperSchutzPolice für schnelle Hilfe: Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt. Krankheiten Krebs Multiple Sklerose (MS) Herzinfarkt Hier klicken Koma Schlaganfall Hier klicken Querschnittslähmung 19
20 Leistungsbeispiel 1 Köchin, 29 Jahre Ereignis Erkrankt an Multipler Sklerose Starke Muskelschmerzen Kraftlosigkeit Folge Sie kann aufgrund der Betroffenheit des Muskel- und Nervenapparates an den Gliedmaßen u. a. keine Schraubverschlüsse mehr öffnen. Beitragsbefreiung und Rente Ja, weil die Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit vorliegt (Gebrauch beider Hände). Einmalzahlung Ja, wegen schwerer Krankheit (MS). 20
21 Leistungsbeispiel 2 Anlagenmechaniker, 45 Jahre Ereignis Quetschung beider Hände durch eine Stahlpresse Folge Autofahren mit den geschädigten Händen ist unmöglich geworden, er muss seinen Führerschein zurückgeben Er muss seinen Beruf aufgeben und arbeitet stattdessen im elterlichen Betrieb in der Auftragsplanung Beitragsbefreiung und Rente Ja, wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren). Einmalzahlung ß Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. 21
22 Wenn das Schicksal mehrfach zuschlägt mehrfache Einmalleistung mit der KörperSchutzPolice Treten bei der versicherten Person nacheinander mehrere versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten. 1 Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten: Zwischen dem Eintritt der verschiedenen versicherten schweren Krankheiten muss eine Zeit von 3 Monaten liegen. Erkrankt die versicherte Person erneut an derselben schweren Krankheit, wird für diese Krankheit keine weitere Einmalleistung erbracht. Details zu den Einschränkungen liefern die ABV 2 1 Sog. Multi-Event-Schutz 2 Koronarerkrankungen (Herzinfarkt und Schlaganfall) schließen sich auch gegenseitig aus. Ebenso sind Krankheiten infolge bereits anerkannter Krankheiten (z. B. Querschnittslähmung als Folge von Tumoren) ausgeschlossen. 22
23 Leistungsbeispiel 1 (mehrfache Einmalleistung) Bäcker, 41 Jahre, vereinbarte Monatsrente Erstes Ereignis Erleidet einen Herzinfarkt Zweites Ereignis Ein Jahr später Erkrankung an Leukämie Leistung der KörperSchutzPolice Einmalleistung in Höhe von Die Versicherung ist nicht beitragsfrei. Erneut eine Einmalleistung in Höhe von Die Versicherung ist nicht beitragsfrei. 23
24 Tarifierung: so einfach und so leistungsstark wie möglich 1 2 Nur zwei Tarifgruppierungen Risikogruppe A (keine/leichte körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU Risikogruppe B (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D bei BU Einfache Annahmepolitik Vereinfachte Risikoprüfung: bekannte und bewährte Gesundheitsfragen analog der BU-Vorsorge, reduziert zur zielgruppengerechten Vermittlung. Eigene, spezifische Annahmegrundsätze zur KörperSchutzPolice 3 Flexible Anpassungsoptionen Anlass(un)abhängige Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung Bei Arbeitslosigkeit oder während einer Elternzeit kann die KörperSchutzPolice befristet beitragsfrei gestellt werden 24
25 Kompakte Leistung, schlanker Preis: Beiträge der KörperSchutzPolice im Vergleich zur Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Beitragsbeispiel: Euro Monatsrente, Euro Kapitalleistung, Endalter 65, monatlicher Zahlbeitrag Köchin Eintrittsalter Beitrag KörperSchutzPolice Risikogruppe A Beitrag SBV/Allianz Berufsgruppe C Dachdecker Eintrittsalter Beitrag KörperSchutzPolice Risikogruppe B Beitrag SBV/Allianz Berufsgruppe D
26 3 Das Produkt Mindest-/Höchstalter für die Gesamtversicherung Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Höchstendalter Höchstendalter für den Beitragszuwachs Mindestbetrag Höchstbetrag 15 Jahre 54 Jahre 67 Jahre 55 Jahre 600 jährliche Rente jährliche Rente KörperSchutzPolice, weitere Punkte zu den Rahmenbedingungen Beitragszahlungsweise jährlich, ½-jährlich, ¼-jährlich und monatlich Allgemein gilt Die gesamten für die versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten und KörperSchutzPolicen-Renten dürfen 80 % des jährlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Jahre nicht übersteigen. Zuwachs Überschussverwendung Tarifbereiche Es kann Beitragszuwachs vereinbart werden (3 %) Verrechnung 1 analog BU 1 Standard; Originalbonus wählbar. 26
27 4 Weitere Besonderheiten der KörperSchutzPolice 27
28 Die KörperSchutzPolice bietet mehr Leistung fürs Geld als Produkte anderer Anbieter Abgrenzungskriterien Anzahl d. Leistungsauslöser bezüglich motorischer Fähigkeiten (Gehen, Arm- /Händegebrauch, Knien/Bücken, Autofahren) für eine mtl. Rentenzahlung Anzahl d. Leistungsauslöser bezüglich sensorischer Fähigkeiten (Sehen, Sprechen, Gedächtnis/Sich-Orientieren) für eine mtl. Rentenzahlung Leistung einer mtl. Rente nach Unfall (Unfallrente, Invaliditätsgrad > 50 %, 4 % aller Invaliditätsgrade > 50 %) Zusätzliche Leistung bei schwerer Krankheit Garantierte Beitragsstabilität (Bruttobeitrag = Maximalbeitrag) Allianz KörperSchutz Police 1 (inkl. Hören, Gleichgewicht) Canada Life Grundfähigkeit (Bsp.) 3 Janitos Multirisk Punktekatalog (i. d. R. mind. 3!) ß ß 1 ß ß 3 ß (Sehen, Sprechen, Hören, Orientierung) Generali EU (Bsp.) ß ß ß außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h AXA Multirisk 1 Punktekatalog (i. d. R. mind. 3!) ß (inkl. Hören, Gleichgewicht) WWK EU (Bsp.) ß ß ß ß außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h außer bei tägl. Erwerbsfähigkeit < 3h Besonderheiten Leistungshürden bei einzelnen Fähigkeiten höher als bei KörperSchutzPolice 5-jährige Wartezeit keine Leistung bei arbeitsmarktbedingter voller EMR Zahlbeitrag für mtl. Rente, Maurer, Mann, 25 Jahre, EA: 65 Jahre Nicht per Grunddefinition, entscheidend ist das Ergebnis, nicht die Ursache. So wird eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall i. d. R. immer zu einer Leistung führen 2 Ca. 25 Prozent des Beitrages entfallen auf die zusätzliche Kapitalleistung bei schwerer Krankheit 3 Durch Invaliditätsgrad >50 Prozent: Leistung, wenn durch die Invalidität Grundfähigkeiten verloren gegangen sind 28
29 Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5) Beruf Profisportler Sporttrainer ohne Sportlehrerdiplom BU (EU) H H KörperSchutz- Police B A auch Kunden, die bisher nur gegen Erwerbsunfähigkeit (EU) versichert werden konnten, können die KörperSchutzPolice abschließen. 29
30 Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5) Leistungsbeispiel Profisportler: Marco L (33), Profihandballer, prallt auf dem Spielfeld mit einem Gegenspieler zusammen. Die Folge: Er erleidet eine komplizierte Schulterverletzung. Auch nach OP und langwieriger Reha kann er 12 Monate später noch nicht auf Schulterund Brusthöhe werfen. Die KörperSchutzPolice zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit). Da keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, erhält er aber keine staatliche EU-Rente. 30
31 Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5) Beruf Künstler BU (EU) H KörperSchutz- Police A Musiker H A Schauspieler H A auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die KörperSchutzPolice eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar. 31
32 Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5) Leistungsbeispiel Künstler (Schauspieler) Der Schauspieler und Synchronsprecher Günter W. erleidet einen Schlaganfall. Sein Sprachzentrum ist gestört, er wird von seiner Umwelt nicht mehr richtig verstanden. Die KörperSchutzPolice leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs). Ob er eine staatliche EU-Leistung erhält, ist hingegen fraglich. Leistungsbeispiel Künstler (Bildhauerin) Die Bildhauerin Oksana J. kann nach wegen schwerer Arthrose in der Schulter ihren rechten Arm nicht mehr über Brusthöhe bewegen. Die KörperSchutzPolice zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose). Von der staatlichen EU-Rente erhält sie keine Leistungen, da sie nicht erwerbsunfähig ist. 32
33 Mit der KörperSchutzPolice rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5) Beruf BU KSP Hausfrau/-mann C A Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern. 33
34 Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei KörperSchutzPolice und BU (1/2) Bäckerin Eintrittsalter: 30 Endalter: Euro mtl. Rente Die Allianz KörperSchutzPolice legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum vielfach besonders positiv für den Antragsteller aus. Erkrankung Gastritis KörperSchutzPolice Risikogruppe A Beitrag/Votum SBV/Allianz Berufsgruppe D Beitrag/Votum 5 Mal in 5 Jahren; keine weiteren Beschwerden, Beschwerden immer kürzer als 4 Wochen 40 (ohne Zuschlag) 234 (50 % Zuschlag) Saisonaler Heuschnupfen Mit Hyposensibilisierung; keine weiteren Beschwerden, Medikation: Nasenspray Votum Ohne Klausel Votum Klausel für allergische Atemwegserkrankungen 34
35 Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei KörperSchutzPolice und BU (2/2) Fliesenleger Eintrittsalter: 30 Endalter: Euro mtl. Rente Erkrankung Hexenschuss 2 Mal in 3 Jahren; keine weiteren Beschwerden KörperSchutzPolice Risikogruppe B Beitrag/Votum Ohne Klausel SBV/Allianz Berufsgruppe D Beitrag/Votum Klausel Wirbelsäule Bandscheibenvorfall Beschwerden noch vorhanden; keine weiteren Krankheitserscheinungen Votum Klausel Wirbelsäule Votum Klausel Wirbelsäule 35
36 Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (1/3) Fallbeispiel: Max Muster, geb Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma 1. Votum für die Berufsunfähigkeitsvorsorge In der Regel wird beim Beratungsgespräch zunächst eine BU geprüft. Ist die Annahme zur BU verwehrt oder erschwert (z. B. Zuschlag) 2. Tarifwechsel kann durch einen einfachen Wechsel der Tarifabfrage geprüft werden 36
37 Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (2/3) Fallbeispiel: Max Muster, geb Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma 3. Eingabe von Rente und Endalter Rente und Endalter nochmals eingeben. Gesundheitsangaben werden übernommen. Einfach erneut aufrufen und speichern. 37
38 Einbindung der KörperSchutzPolice in die Allianz Beratungs- und Verkaufssoftware Leben (3/3) Fallbeispiel: Max Muster, geb Beruf: Bankkaufmann. Persönliche Daten: Größe 180 cm, Gewicht 80 kg. Erkrankung: allergisches Asthma 4. Votum für die KörperSchutzPolice ob und zu welchen Bedingungen der Kunde eine KörperSchutzPolice abschließen kann. Das Votum für die KörperSchutzPolice ist direkt in der elektronischen Risikoprüfung abrufbar. 38
39 Wenn BU keine Option ist: KörperSchutzPolice als beste aller Alternativen Ziel: Einkommen absichern Ziel: Einkommen absichern KörperSchutzPolice Beratungsgespräch BU Fehlende finanzielle Mittel Keine Akzeptanz des BU-Preises Vorerkrankungen KörperSchutzPolice Ergebnis: KörperSchutzPolice 39
40 Allianz KörperSchutzPolice Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommensabsicherung.
41 Backup 41
42 Mehr als die Hälfte der Beschäftigten würde bei der BU der Berufsgruppe C+D zugeordnet Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland, 2007 Beschäftigte insgesamt: 26,9 Mio. 4,8 Mio. Die Beschäftigten untergliedern sich in folgende Berufsgruppen: B 11 Mio. A 0,9 Mio. Teilzeit Vollzeit 22,1 Mio. D 3,8 Mio. C 11,2 Mio. Von 26,9 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland sind insgesamt 2,25 Mio. BU-versichert. Die Berufsgruppen C und D umfassen mit 15 Mio. Beschäftigten mehr als die Hälfte der Gesamtbeschäftigten in Deutschland. Quelle: Statistik Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit,
43 Hohe Erkrankungsrisiken hoher Absicherungsbedarf (1/2) Krebs 1 Jährlich in Deutschland ca Neuerkrankungen. Zahl wird durch steigende Lebenserwartung bis 2050 um 30 Prozent steigen. Mehr als jeder zweite Krebs wird geheilt, auch die Überlebensraten und -dauern steigen. Herzinfarkt 2 Rund Todesfälle 2003 in Deutschland durch akuten Herzinfarkt. Aufgrund der alternden Bevölkerung werden die Erkrankungszahlen weiter steigen. Dank verbesserter medizinischer Versorgung sinkt Sterblichkeitsrate seit Jahren Schlaganfall 3 Ca Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter an. Ein Jahr nach dem Schlaganfall bleiben rund 64 Prozent der überlebenden Patienten pflegebedürftig. Schlaganfall ist damit der häufigste Grund für erworbene Behinderungen im Erwachsenenalter. 1 Deutsche Krebshilfe e. V., Stand 03/ Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 33, Stand 08/ Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Stand 10/
44 Hohe Erkrankungsrisiken hoher Absicherungsbedarf (2/2) Multiple Sklerose (MS) 1 Jährlich in Deutschland etwa neue Fälle. Nach Epilepsie ist MS die zweithäufigste neurologische Erkrankung. Die ersten Symptome treten oft zwischen 20 und 40 Jahren auf. Koma 2 Keine Krankheit im eigentlichen Sinn, aber mit etwa Neufällen pro Jahr ein bedeutendes Risiko. Überschneidungen mit den Diagnosen Herzinfarkt und Schlaganfall. Querschnittslähmung 3 Jährlich rund 10 Fälle pro 1 Mio. Einwohner in Deutschland. Von den Neufällen sind etwa zwei Drittel unfallbedingt, etwa ein Drittel die Folge von Erkrankungen. 1 Das Internet-Portal der luxemburgischen MS-Liga, MSWEB.LU 2 NewslineWestdeutsche Zeitung, Stand 03/ Uni Düsseldorf, Stand 09/2009 Zurück 44
45 Lediglich 3 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle ausgelöst Ursachen der Berufsunfähigkeit (in %) 3 % 11 % 15 % Unfall Herz Krebs Skelett Sonstiges Psyche 31 % 21 % 19 % Quelle: map-report Nr
46 Leistungsbeispiel 3 Lackierer, 25 Jahre Ereignis Asthma infolge von Lösungsmittelallergie Folge Kann nicht mehr als Lackierer arbeiten Beitragsbefreiung und Rente ß Einmalzahlung ß Nein, weil keine Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit auftritt. Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. 46
47 Leistungsbeispiel 4 Dachdecker, 55 Jahre Ereignis Epilepsie, dadurch ruhende Fahrerlaubnis Folge Kein Arbeiten mit Absturzgefahr, kein Führen eines Kfz Kann nicht mehr als Dachdecker arbeiten Beitragsbefreiung und Rente Ja, aufgrund der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Autofahren). Einmalzahlung ß Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. 47
48 Leistungsbeispiel 5 Zimmermann, 34 Jahre Ereignis Bandscheibenvorfall mit OP Chronische Schmerzen Folge Keine Überkopfarbeiten, kein schweres Heben, kein Arbeiten bei wechselnder Witterung Beitragsbefreiung und Rente Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms). Einmalzahlung ß Nein, weil keine schwere Krankheit vorliegt. 48
49 Leistungsbeispiel 6 Selbständige Friseurmeisterin mit 10 Angestellten, 48 Jahre Ereignis Schlaganfall, bleibende Lähmung in der linken Körperhälfte Grobmotorik eines Arms gestört Folge Nach Umorganisation des Betriebes kümmert sie sich um die kaufmännischen Aufgaben des Betriebs ohne Einkommenseinbußen. Beitragsbefreiung und Rente Ja, wegen Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit (Gebrauch eines Arms). Einmalzahlung Ja, weil eine schwere Krankheit (Schlaganfall) vorliegt. 49
50 Leistungsbeispiel 2 (mehrfache Einmalleistung) Krankenschwester, 38 Jahre, vereinbarte Monatsrente Euro Erstes Ereignis Brustkrebs wird diagnostiziert. Der Primärtumor hat eine Größe von 3 cm (T2). Zweites Ereignis 10 Jahre später wird Lungenkrebs festgestellt. Leistung der KörperSchutzPolice Einmalleistung in Höhe von Die Versicherung ist nicht beitragsfrei. Keine weitere Einmalleistung (Erkrankung an derselben Krankheit Krebs). Die Versicherung ist nicht beitragsfrei. 50
51 Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (1/5) Im Vergleich mit den hier abgebildeten Risikofragen einer BU-Versicherung sind bei der KörperSchutzPolice deutlich weniger Fragen zu Risikofaktoren zu beantworten. Gesamtansicht Risikofragen (Detailansicht s. Folgeseiten) Fragen, die bei der Körper- SchutzPolice nicht gestellt werden 51
52 Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (2/5) Detailansicht Risikofragen 1 Fragen, die bei der Körper- SchutzPolice nicht gestellt werden 52
53 Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (3/5) Detailansicht Risikofragen 2 Fragen, die bei der Körper- SchutzPolice nicht gestellt werden 53
54 Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (4/5) Detailansicht Risikofragen 3 Fragen, die bei der Körper- SchutzPolice nicht gestellt werden 54
55 Vereinfachte Risikoprüfung gegenüber der BU (5/5) Detailansicht Risikofragen 4 Fragen, die bei der Körper- SchutzPolice nicht gestellt werden 55
56 Steuerliche Behandlung Kapitalzahlungen aus der Komponente schwere Krankheiten (Dread Disease) sind steuerfrei. Rentenzahlungen aus der Komponente körperliche und geistige Fähigkeiten werden mit dem Ertragsanteil besteuert (vgl. BU). Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. 56
57 Bearbeitungsprozess im Schadenfall Schadenmeldung des Kunden (Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Dread Disease). Telefonische Kontaktaufnahme durch Innendienst: Prüfungsablauf und Fragen zum Eigenbericht klären. Eigenbericht an Kunde senden. Rücksendung des ausgefüllten Eigenberichts durch den Kunden. Sachbearbeiter fordert Unterlagen zum Nachweis der Leistungsvoraussetzungen an (Arztbericht, Gutachten, Pflegebescheid, Betreuungsurkunde etc.). Nachweise liegen vollständig vor. Entscheidung und Mitteilung an Kunde, ob Leistungen wegen der Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten oder / und Dread Disease anerkannt werden. Sachbearbeiter legt bei Anerkennung fest, wann Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen erfolgt, und vermerkt Termin im System. Zum fälligen Nachprüfungstermin wird Nachprüfungsverfahren gestartet (Vergleichsbetrachtung). 57
58 Attraktive Verdienstchancen mitnehmen Beispielvertrag KörperSchutzPolice Jahresbeitrag: Versicherungs-/Beitragszahlungsdauer: Beitragssumme: Jahre Courtagenberechnung: 1 Formel: Produktfaktor 1,2; angenommener Courtagesatz: 40 ; Gewichtungsfaktor 1 Beispielberechnung: x Produktfaktor 1,2 x Gewichtungsfaktor 1,0 x Courtagesatz 40 Courtage: 691,20 1 Formel Courtageberechnung: Provisionsbasissumme (PBS) = Beitragssumme x Produktfaktor x Gewichtungsfaktor x Courtagesatz 58
59 Gut zu merken: die vier K s als Leistungsauslöser (Übersicht) Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt: Körperliche oder geistige Fähigkeiten Schwere Krankheiten (Dread Disease) Körper Kopf Kümmern Krankheiten Leistungsauslöser: Gehen Armgebrauch Händegebrauch Knien/Bücken Autofahren Leistungsauslöser: Sehen Sprechen Hören Gleichgewicht Intellekt/Gedächtnis Leistungsauslöser: Pflegebedürftigkeit Gesetzliche Betreuung Leistungsauslöser: Krebs Herzinfarkt Schlaganfall MS Koma Querschnittslähmung Katalog 1 Katalog 2 Katalog 3 Katalog 4 Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben 59
60 Leistungsbeschreibung Katalog 1 und 2 (Allgemeines) Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts 1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten 2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung 3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Monatsrente bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt und es besteht Beitragsbefreiung. 60
61 Körperliche Aktivitäten Katalog 1 Gebrauch der Beine Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinaufund hinabzusteigen. Gebrauch eines Armes Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Bandscheibenvorfall mit schweren motorischen Ausfällen Gelenkschäden nach komplizierten Frakturen mit erheblichen Funktionseinschränkungen Lähmung/Verlust eines Beines fortgeschrittenen Lungenerkrankungen (z. B. schweres Asthma) fortgeschrittener Arthrose eines großen Gelenks Kreuzbandriss oder sonstigen isolierten Bänderrissen Meniskusriss Gelenkbrüchen mit nur geringen Funktionseinschränkungen mittelschweren Arthrosen einzelner Gelenke fortgeschrittenen Schultergelenksarthrosen ausgeprägten Sehnenerkrankungen und -rissen Querschnittslähmung Verlust eines Armes Nervenverletzungen durch Unfälle oder Tumore Schleimbeutelentzündung Tennisarm Schulterarmsyndrom Messbarkeitskriterien Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 61
62 Körperliche Aktivitäten Katalog 1 Gebrauch beider Hände Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. Knien oder Bücken Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 fortgeschrittener Handgelenksarthrose schweren Verbrennungen an beiden Händen schweren Erfrierungen an beiden Händen Rheuma mit Gelenkzerstörungen Amputation beider Hände schwerem M. Parkinson Sehnenscheidenentzündung Karpaltunnelsyndrom Verlust eines Langfingers fortgeschrittenen Arthrosen schweren Gelenkverletzungen im Beckenbereich Wirbelsäulenfrakturen mit erheblichen Folgen M. Bechterew Querschnittslähmung Bandscheibenvorfällen mit bedeutenden neurologischen Ausfällen schwerem Rheuma Bandscheibenvorfall ohne motorischen Ausfall Rückenschmerzen aufgrund degenerativer Veränderungen M. Scheuermann Messbarkeitskriterien Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende Krankheitsbefunde erklärbar sein. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 62
63 Körperliche Aktivitäten Katalog 1 Autofahren Die versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit F" nach ICD-10) zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 schwerer Epilepsie Schizophrenie Schädelhirntumore Schädelhirnverletzungen schwerem M. Parkinson Demenz Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs Entzug der Fahrerlaubnis wegen zu vieler Punkte in Flensburg Messbarkeitskriterien Ein verkehrsmedizinisches Gutachten muss die Fahruntüchtigkeit bestätigen. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 63
64 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts Katalog 2 Sehen Die Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht. Sprechen Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis. Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Sehverlust durch Diabetes Makuladegeneration Netzhautablösung Netzhauttumor hochgradigem Verlust des Sehvermögens durch Schlaganfall schweren Verletzungen der Augen Grauem Star -> kann durch eine einfache OP behoben werden kann starker Kurz- oder Weitsichtigkeit Grünem Star Schlaganfall Kehlkopfkrebs (hier auch bei nicht-metastasierendem) Tumoren im Mund- und Rachenraum schweren Verletzungen des Sprechapparates psychogenem Sprachverlust verwaschener Sprache Messbarkeitskriterien Messbarkeitskriterien Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen Augenarzt. Die Schädigung muss mittels Aachener-Aphasie-Test bestätigt sein Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 64
65 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts Katalog 2 Hören Bei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 khz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 db nachweist. Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Gleichgewicht Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist. Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit F" nach ICD-10, wie z.b. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Typischerweise Leistung bei 1 Typischerweise keine Leistung bei 2 Knalltrauma mit entsprechendem Verlust der Hörfähigkeit Trommelfellriss Tumoren der Hörnerven Innen- und Mittelohrerkrankungen Tinnitus Hörsturz akuten Mittelohrentzündung Hochtonschwerhörigkeit Innenohrerkrankungen Menière-Schwindel Schädelbasisbruch Nervenerkrankungen (Polyneuropathien) schwerem Schädelhirntrauma psychogenem Schwindel Höhenangst Messbarkeitskriterien Messbarkeitskriterien Feststellung der Erkrankung mit o. a. Leistungskriterien durch einen HNO-Arzt. Die Schädigung muss durch eine neurologische Untersuchung bestätigt werden. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 65
66 Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts Katalog 2 Intellekt Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Typischerweise Leistung bei 1 Schizophrenie organisch bedingten Psychosen Alzheimer Schlaganfall, Hirnblutung schwerem Schädelhirntrauma schweren Verläufen von Hirn-/ Hirnhautentzündung schwerer Depression Typischerweise keine Leistung bei 2 Burn-out Depression angeborener Minderbegabung Messbarkeitskriterien Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 % der Bevölkerung gehört. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung. Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. 66
67 Leistungsbeschreibung Katalog 3 Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: Die versicherte Person benötigt Hilfe beim Fortbewegen im Zimmer - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. Aufstehen und Zubettgehen - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann. An- und Auskleiden - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann. Waschen, Kämmen oder Rasieren - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. Verrichten der Notdurft - Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. - Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. 67
68 Leistungsbeschreibung Katalog 3 Beeinträchtigung mit gesetzlicher Betreuung Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn ein Gericht anhand eines psychiatrischen Gutachtens entschieden hat, dass die versicherte Person mindestens 12 Monate lang ununterbrochen gesetzlich betreut werden musste oder voraussichtlich betreut werden muss. 68
69 Leistungsbeschreibung Katalog 4 Schwere Krankheiten Die folgenden Krankheiten sind eine schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie die im Einzelnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Eintritt einer der versicherten schweren Krankheiten ist durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischem Wissensstand üblichen Befunderhebungen nachzuweisen. Krebs Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung gelegen haben. Zudem muss - ein solider Tumor ab einer Tumorgröße T2 oder - ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder - ein Gehirntumor ab WHO II oder - Leukämie, Lymphomen in allen Stadien nachgewiesen werden. 69
70 Krankheiten Katalog 4 Herzinfarkt Es liegt ein während der Versicherungsdauer akut aufgetretener Infarkt vor, der mit den im Zeitpunkt des Auftretens geltenden kardiologischen Nachweisverfahren eindeutig belegt worden ist. Schlaganfall Es liegt ein Schlaganfall mit einem der folgenden Symptome vor, das über mindestens 3 aufeinander folgende Monate vorgelegen haben muss oder voraussichtlich 3 Monate lang vorliegen wird: - Halbseitige Lähmungen (Hemiplegie/Hemiparese), Sprachstörungen (Aphasie), Sehstörungen, Schluckstörungen, Epilepsie oder Einschränkung der alltäglichen Fähigkeiten auf unter 60 Punkte nach dem Barthel-Index (Index zur Bewertung von alltäglichen Fähigkeiten). - Kurz andauernde Schlaganfälle, die folgenlos ausheilen (TIA = transitorische ischämische Attacken), gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. 70
71 Krankheiten Katalog 4 Multiple Sklerose Es liegt eine Multiple Sklerose in folgender Form vor: Wenn die Erkrankung schubförmig verläuft, müssen mindestens zwei definierte Schübe und mindestens eine objektivierbare klinische Läsion (Zerstörung des Nervengewebes) und ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund (Funktionsbefund der Rückenmarkflüssigkeit) vorliegen. Wenn die Erkrankung chronisch fortschreitend verläuft, müssen die Symptome mit bleibenden funktionellen Einschränkungen über mindestens 6 Monate kontinuierlich zunehmen und es müssen mindestens eine objektivierbare klinische Läsion und ein typischer Kernspinbefund oder positiver Liquorbefund und ein Kernspinbefund über die Vergrößerung der Zerstörungsherde vorliegen. Die funktionellen Einschränkungen müssen gemäß der Extended Disability Status Scale festgestellt worden sein. Für einen Versicherungsfall müssen sie mindestens der EDSS Stufe 4,5 entsprechen. Unklare Verdachtsfälle, wie z.b. klinisch isoliertes Syndrom oder mögliche Multiple Sklerose gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. 71
72 Krankheiten Katalog 4 Koma Es liegt eine schwere Funktionsstörung des Gehirns mit einem Schweregrad von höchstens 8 Punkten nach dem Glasgow-Coma-Scale für die Dauer von mindestens 4 Tagen vor. Ein künstliches Koma (Langzeitnarkose), das einen zu therapeutischen Zwecken medikamentös herbeigeführten Zustand darstellt, gilt nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Querschnittslähmung Es liegt eine Querschnittslähmung vor, bei der die Lähmung bzw. der Verlust der Gebrauchsfähigkeit beider Beine über mindestens 3 Monate vorgelegen hat und nach aktuellem medizinischem Wissensstand voraussichtlich auf Dauer fortbesteht. 72
73 Übersicht der Materialien zur Kundenansprache Verkaufschart Verkaufshelfer MML-7000Z0 MML-7001Z0 MAKS-0229Z0 MAKS-0234Z0 73
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