Erste Staatsprüfung für Lehrämter
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- Werner Schmid
- vor 6 Jahren
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1 Erste Staatsprüfung für Lehrämter
2 Inhalte 1. Termine 2. Online-Anmeldeverfahren 3. Zulassungsvoraussetzungen 4. Prüfungsbestandteile a) Wissenschaftliche Arbeit b) Schriftliche Prüfung c) Mündliche Prüfungen 5. Anfragen
3 Einreichen eines Antrags auf Anerkennung einer Dissertation, Diplomarbeit o.ä. als wissenschaftliche Arbeit Online - Anmeldung incl. der Angabe zu den gewählten Schwerpunkten bis bis Anmelden des Themas der wissenschaftlichen Arbeit (online) bis Einreichen der Originalunterlagen für die Zulassung zur Prüfung einschließlich des Formblattes wissenschaftliche Arbeit per Post (ggf. persönlich) bis Nachreichen der Transkripte Hinweis: Die Übergabe der Transkripte erfolgt direkt durch die Universität an die SBAL spätestens bis Zulassung zur Prüfung Klausur Bildungswissenschaftlicher Bereich bis Mündliche Prüfungen Dezember 2017 bis März 2018 Zeugnisdatum
4 Online-Anmeldeverfahren Anmeldung ab bis
5
6 Aktenzeichen, wichtig für gesamtes Prüfungsverfahren
7 Fächer (und ggf. Schwerpunkte) bitte in alphabetischer Reihenfolge Bitte Reihenfolge beachten: Deu, Ma, WF
8
9 Zulassungsvoraussetzungen Einzureichende Unterlagen (bis ): Antrag auf Zulassung Studienverlaufsbescheinigung Nachweisheft (Schulpraktische Studien, 40 Unterrichtsstunden) Auslandsaufenthalt Nachweis Sprachkenntnisse Formblatt wissenschaftliche Arbeit Nachweis von Modulnoten (Transkripte direkt von UL an SBA) Zulassungsentscheid online
10 Prüfungsbestandteile: Wissenschaftliche Arbeit Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfungen Bewertung von Prüfungsleistungen Notenskala 1,0 bis 6,0 (Zwischennoten in Form von halben Noten möglich) Nichtbestehen bei Bewertung einer Prüfung mit schlechter als ausreichend (4,0) (Beachten Regelung bei mündlichen Prüfungen in Teilprüfungen!) Nichtantritt im Krankheitsfall rechtzeitige Information der SBA erforderlich Schreiben mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
11 Prüfungsbestandteil Wissenschaftliche Arbeit - Thema online einreichen vom bis Formblatt mit Unterschrift beider Prüfer sowie des Bewerbers in SBA einreichen (per Post, spätestens bis ) - Thema gilt als genehmigt, wenn sich SBA nicht innerhalb von 2 Wochen äußert ( ) - 4 Monate Bearbeitungszeit ab Erhalt des Themas (Abgabe ) (Antrag auf Verlängerung bei Krankheit) - 6 Wochen Zeit für Beurteilung und Bewertung durch Prüfer ( )
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13 Prüfungsbestandteil Schriftliche Prüfung Bildungswissenschaftlicher Bereich Für alle LÄ gilt: Bearbeitungszeit 3 Stunden Bestandteile Grundschule: Erziehungswissenschaft, Grundschulpädagogik, Pädagogische Psychologie Mittelschule/ Gymnasium: Erziehungswissenschaft, Pädagogische Psychologie Sonderpädagogik: Erziehungswissenschaft, Allgemeine Sonderpädagogik, Pädagogische Psychologie
14 Prüfungsbestandteil Mündliche Prüfungen Gegenstand sind die gemäß LAPO I zu wählenden Bereiche bzw. Schwerpunkte sowie darüber hinaus auch weitere der jeweiligen Prüfungsinhalte Prüfungskommissionen ( 4 LAPO I): - bestehen aus einem Vertreter der Lehrer an öffentlichen Schulen oder der Schulaufsichtsbehörden als Vorsitzendem und nach fachlichen Erfordernissen, aus mindestens einem, höchstens 4 weiteren Prüfern - Mitglieder der Kommission sind gleichberechtigt Notenbekanntgabe erfolgt nach Beratung der Prüfungskommission
15 Schulform Anzahl der Prüfungen pro Student Prüfungsteile und -zeiten Bemerkung Höheres Lehramt an Gymnasien 4 Fachwissenschaft Fach 1-45 min Fachdidaktik Fach 1-30 min Fachwissenschaft Fach 2-45 min Fachdidaktik Fach 2-30 min Die mündliche Prüfung wird i.d.r. in Form von Teilprüfungen abgenommen (Vereinbarung UL mit SBA Leipzig). Im Falle einer Komplexprüfung werden Fachdidaktik und Fachwissenschaft zusammen geprüft. Die Prüfungszeit beträgt dann insges. 60 Minuten. Mittelschule 4 wie Gymnasium siehe Bemerkung Gymnasium Abkürzungen FD...Fachdidaktik; FW...Fachwissenschaft; FSWP...Förderschwerpunkt; GSD...Grundschuldidaktik; KF...Kernfach
16 Schulform Anzahl der Prüfungen pro Student Prüfungsteile und -zeiten Bemerkung Sonderpädagogik (Kernfach der Mittelschule) 4 FSP 1-30 min FSP 2-30 min Fach-Fachwissenschaft - 45 min Fach-Fachdidaktik - 30 min Die mündliche Prüfung im Kernfach der Mittelschule wird i.d.r. als Teilprüfungen abgenommen (siehe auch Bemerkung Gymnasium). Sonderpädagogik (Kernfach Grundschuldidaktik) 5 FSP 1-30 min FSP 2-30 min GSD 1, 2 und 3 - je 20 min Mündliche Prüfung in den Grundschuldidaktiken: 1. GSD Deutsch 2. GSD Mathematik 3. GSD Sachunterricht oder GSD Wahlfach Abkürzungen FD...Fachdidaktik; FW...Fachwissenschaft; FSWP...Förderschwerpunkt; GSD...Grundschuldidaktik; KF...Kernfach
17 Schulform Anzahl der Prüfungen pro Student Prüfungsteile und -zeiten Bemerkung Grundschule 4 1. Prüfung im Kernfach a) Kernfächer Deutsch, Sorbisch oder Mathematik: Fachwissenschaft 30 min oder b) Übrige Kernfächer: Komplexprüfung FW + FD: 45 min 2. Prüfung in der Grundschuldidaktik GSD 1, 2 und 3 - je 20 min In der Grundschule wird im Gegensatz zu den anderen Schulformen die mündliche Prüfung im Kernfach als Komplexprüfung abgenommen. Ausnahme: Kernfächer Deutsch, Sorbisch, Mathematik dort wird die Didaktik als Grundschuldidaktik geprüft. Mündliche Prüfung in den Grundschuldidaktiken - Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sorbisch: 1. GSD Deutsch (bzw. Sorbisch) 2. GSD Mathematik 3. GSD Sachunterricht oder GSD Wahlfach Mündliche Prüfung in den GSD - Übrige Kernfächer 1. GSD Deutsch (bzw. Sorbisch) 2. GSD Mathematik 3. GSD Sachunterricht Abkürzungen FD...Fachdidaktik; FW...Fachwissenschaft; FSWP...Förderschwerpunkt; GSD...Grundschuldidaktik; KF...Kernfach
18 Zeugnisdatum Vorabzeugnis kann zu gegebener Zeit selbst ausgedruckt werden Bei Anfragen: Besucheradresse: Nonnenstraße 17 A, Leipzig Tel.: 0341/ Postanschrift: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig Referat 42 Postfach Leipzig
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