Dezentrale Energieversorgung in Malaysia

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1 Dezentrale Energieversorgung in Malaysia Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Aktiengesellschaft und PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. München, den

2 Agenda 1 Exportkreditgarantien im Überblick 2 3 Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen Absicherungsmöglichkeiten bei mittelund langfristigen Zahlungsbedingungen 4 Obliegenheiten/Exporteur Seite 2

3 Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure unterstützt Die Bundesregierung hat die Abwicklung dieses Instrumentariums an ein Mandatarkonsortium übergeben als Federführer Exportkreditgarantien des Bundes im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland Ermächtigungs- Rahmen im Haushaltsgesetz 160 Mrd. EUR Seite 3

4 Interministerieller Ausschuss - IMA BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend) Mandatare Euler Hermes Aktiengesellschaft PricewaterhouseCoopers BMF Bundesministerium der Finanzen IMA AA Auswärtiges Amt Sachverständige - KfW IPEX-Bank - AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft - Vertreter der Exportwirtschaft und Banken BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Seite 4

5 Die Exportkreditgarantien des Bundes Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die Bundesrepublik Deutschland Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure Seite 5

6 An die Übernahme von Exportkreditgarantien sind Voraussetzungen geknüpft Üblichkeit der Vertragsbedingungen Förderungswürdigkeit (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die 75 % der Anträge stellen) Risikomäßige Vertretbarkeit Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben Seite 6

7 Exportgeschäfte sind mit vielfältigen Risiken verbunden Weisung/ Weisung zum Abbruch Krieg, Aufruhr, Revolution Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen Mindererlös aus politischen Gründen Konvertierungsund Transferrisiken Fabrikationsbeginn/ Einkauf Lieferung Bezahlung Lossagung vom Vertrag Ungünstige Umstände Embargo Insolvenz des Schuldners Nichtzahl ungsfall Vergleich Seite 7

8 Was wird gedeckt für welche Länder? Wirtschaftliche und politische Risiken Insolvenz und Nichtzahlungsfall Krieg, Aufruhr, Unruhe, Revolution, Konvertierungs- Transferfall, Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, Verlust der Ware infolge politischer Umstände Nicht OECD-Länder Alle Länder weltweit Mexiko, Türkei, Süd- Korea, Chile, Israel Risikolaufzeit Bis 2 Jahre Ab 2 Jahre Risikolaufzeit Seite 8

9 Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Weltkarte Marktfähige Risiken Nicht Marktfähige Risiken Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten Seite 9

10 Malaysia DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Sicherheiten Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis. Länderkategorie 2 Seite 10 Seite 10

11 Malaysia Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens 2010 Juni 2016 Aufteilung der Einzeldeckungen nach Sektoren für das 1. Halbjahr 2016 Eine Aufteilung nach Sektoren kann für das 1. Halbjahr 2016 nicht erfolgen, da in diesem Zeitraum keine neuen Einzeldeckungen dokumentiert wurden. Seite 11 Seite 11

12 Agenda 1 Exportkreditgarantien im Überblick 2 3 Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen Absicherungsmöglichkeiten bei mittelund langfristigen Zahlungsbedingungen 4 Obliegenheiten/Exporteur Seite 12

13 Deckungsformen Sammeldeckungen Absicherung von mehreren Exportgeschäften Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG / APG-light) Revolvierende Lieferantenkreditdeckungen Einzeldeckungen Absicherung von Einzelgeschäften Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Vertragsgarantiedeckung Avalgarantie als Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung Darüber hinaus noch Sonder- und Spezialdeckungen Seite 13

14 Einzeldeckungen kurzfristig/revolvierend Einzeldeckung oder revolvierende Einzeldeckung Absicherung von Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung mit einem ausländischen Besteller (Lieferantenkreditdeckung) Absicherung von Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit einem ausländischen Besteller (revolvierende Lieferantenkreditdeckung bei kurzfristigen ZB) Kreditziele bis zu 12 Monate (im Ausnahmefall bis 24 Monate), abhängig von Warenart, Zielland und Auftragshöhe Exporteur Besteller Seite 14

15 Praxisbeispiel: Kurzfristiger Lieferantenkredit Lieferung von Umwelttechnik aus Deutschland nach Malaysia. Einzeldeckung statt Pauschaldeckung, da selektive Risikosicherung. Auftragswert Forderungsbetrag Länderkategorie 2 Malaysia Käuferkategorie 3 Mittlere Bonität des ausländ. Kunden Risikolaufzeit 6 Monate Absicherungskosten Davon: Antragsgebühr Ausfertigungsgebühr 250 Entgelt (0,84 % vom Forderungsbetrag) Seite 15

16 Agenda 1 Exportkreditgarantien im Überblick 2 3 Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen Absicherungsmöglichkeiten bei mittelund langfristigen Zahlungsbedingungen 4 Obliegenheiten/Exporteur Seite 16

17 Internationale Rahmenbedingungen OECD Konsensus Anwendung bei staatlich geförderten Exportkrediten mit einer Kreditlaufzeit von mindestens 2 Jahren An-und Zwischenzahlungen wenigstens 15% des Auftragswerts vor Starting Point Maximal halbjährliche Tilgungen in gleicher Höhe Degressive Zinsberechnung Fälligkeit der ersten Rate nicht später als 6 Monate nach Starting Point des Kredits Seite 17

18 Kreditlaufzeit in Jahren Maximal zulässige Kreditlaufzeiten ,5 0, über 15 Auftragswert in Mio. Euro Seite 18

19 Risikoabsicherung vor und nach Lieferung Abschluss Liefervertrag/ Kreditvertrag Lieferbeginn Zahlungseingang/ Eingang letzte Tilgungsrate Produktionszeitraum Zahlungsziel / Kreditlaufzeit Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung Seite 19

20 Möglichkeiten der Absicherung bei mittelund langfristigen Zahlungsbedingungen Beispiel: Export einer Maschine Anzahlung Fabrikationszeit Nach Auslieferung Verschiedene Zeitpunkte Vertragsgarantiedeckung Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Avalgarantie Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Garantie durch den Käufer. Ware wird nicht mehr fertig gestellt wegen Insolvenz des Bestellers, Lossagung vom Vertrag oder politische Gründe machen die Auslieferung unmöglich. Schutz vor Forderungsverlusten Nichtzahlung wg. wirtschaftlicher oder politischer Gründe. Erweiterung des Avalspielraums. Seite 20

21 Praxisbeispiel: Lieferung einer Abwasseranlage nach Malaysia Auftragswert ca. 1 Mio. Fabrikationsdauer 6 Monate (teilw. Vorfinanzierung notwendig) Zahlungsbedingungen 15 % Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen Anzahlungsgarantie 85 % nach Versand in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen (3 Jahre Kreditlaufzeit) Absicherung über eine Hermesdeckung Refinanzierung über einen hermesgedeckten Forderungsankauf durch die Hausbank Seite 21

22 Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung (z.b. 3 Jahre Kredit) ausländ. Besteller Kreditrückzahlung (Tilgung in 6 Halbjahresraten zzgl. degressiver Zinsen) Exporteur Refinanzierung Kreditinstitut Hermesdeckung Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Seite 22

23 Praxisbeispiel: Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung einer Abwasseranlage nach Malaysia. Kunde wünscht Finanzierung aus Deutschland ohne Einbeziehung seiner Hausbank (deutsches Zinsniveau). Auftragswert Länderkategorie 2 Malaysia Käuferkategorie 3 Mittlere Bonität des ausländ. Kunden Risikolaufzeit 3 Jahre Zahlungsbedingungen Forderungsbetrag Entgelt Antragsgebühr Ausfertigungsgebühr 250 Absicherungskosten % Anzahlung vor Versand 85% halbjährliche Tilgungsraten (1,90 % der gedeckten Forderung) Seite 23

24 Investitionsabsicherung des Bundes Absicherung politischer Risiken bei Auslandsinvestitionen Absicherungsfähige Investitionen Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe Krieg Bruch von staatlichen Zusagen Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Aktiver Geleitschutz des Bundes Operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderungswürdigkeit (u.a. Auswirkungen in Deutschland/Gastland) Rechtsschutz (insb.: bilateraler Investitionsschutzvertrag) Entschädigung Schadensvermeidung durch effektives Krisenmanagement Diplomatische Interventionen zur Rettung der Projekte Projektgerechte und praxisnahe Absicherung / Gewährung von politischem Flankenschutz Seite 24 Verlustausgleich durch angemessene Entschädigung Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.

25 Agenda 1 Exportkreditgarantien im Überblick 2 3 Absicherungsmöglichkeiten bei kurzfristigen Zahlungsbedingungen Absicherungsmöglichkeiten bei mittelund langfristigen Zahlungsbedingungen 4 Obliegenheiten/Exporteur Seite 25

26 Zeitlicher Ablauf der Schadenbearbeitung mit Regress Fälligkeit Regress Schadenfall/ Antrag auf Entschädigung Auszahlung max. 1 Monat ab Bekanntgabe der Schadenanerkennung Schadenpüfung Entschädigungszahlung Bearbeitungsfrist max. 2 Monate nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen Entscheidung Seite 26

27 VORSCHADEN Maßnahmen zur Schadenminderung Information und Unterstützung des Exporteurs wegen zu ergreifender Maßnahmen Mahnungen an den Auslandskunden Prolongationen / Zahlungspläne (mit Zustimmung des Bundes) Besuche beim ausländischen Kunden Einschaltung Inkassobüro, Anwalt oder deutsch-ausländischer Handelskammer vor Ort, ggf. Einbeziehung der Botschaft anderweitige Verwertung /Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt, Wechsel, Avale) Vergleich (gerichtlich, außergerichtlich und bilateral), bei bilateralen Vergleichen ist die vorherige Zustimmung des Bundes einzuholen, da sonst der Entschädigungsanspruch für den aufgegebenen Forderungsteil mangels Rechtsbeständigkeit abgelehnt werden kann Seite 27

28 Pflichten des Deckungsnehmers 15 AB (B), (G), (FKB), (FKG), (P), (PL) Nr. 1 Wahrheitspflicht im Antragsverfahren Nr. 2 Verbot des Abweichens vom dokumentierten Sachverhalt Nr. 3 Beachtung staatlicher Vorschriften Nr. 4 Meldepflicht bei Gefahrerhöhung Nr. 5 Zustimmungserfordernis bei Gefahrerhöhung Nr. 6 Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflichten Nr. 7 Auskunftspflicht Nr. 8 Prüfungsrechte des Bundes Seite 28

29 Haftungsbefreiung bei Obliegenheitsverletzungen ( 16 AB) Eine Haftungsbefreiung des Bundes tritt ein bei unwahren Angaben im Antragsverfahren, es sei denn, der Bund hätte die Deckung auch bei voller Sachverhaltskenntnis übernommen bei fehlerhaften Sicherheiten, es sei denn, der Bund hätte die Deckung auch ohne die Sicherheiten übernommen bei Meldepflichtverstößen oder fehlerhaften Schadensmanagement, es sei denn, aus den Pflichtverletzungen ist kein Schaden entstanden bzw. ist keine Risikoerhöhung bewirkt worden (Paralleldeckungen!) Seite 29

30 Vorteile bei der Inanspruchnahme von Hermesdeckungen Finanzielle Freiräume zusätzliche Liquidität durch Entlastung der Aval-/Kreditlinie Flexible Gestaltungsmöglichkeiten die verschiedenen Deckungsformen können je nach Bedarf kombiniert werden Wettbewerbsvorteil Vorteile für den Exporteur Sicherheit Finanzierungsmöglichkeit für den ausländischen Kunden als Vertriebsargument Absicherung des gesamtes Geschäftes vom Fabrikationsbeginn bis zum Zahlungseingang möglich Seite 30

31 Warum Exportkreditgarantien Welche entscheidenden Gründe sprechen für eine Nutzung der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland? Absicherung gegen Risiken Verlässlichkeit des Deckungsschutzes Voraussetzung für ein Finanzierungsangebot Entlastung der eigenen Kreditlinie Fundierte Beratung Wettbewerbsvorteil Quelle: Kundenbefragung 2012 Angaben in Prozent, Mehrfachantworten möglich Seite 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Matthias Klaholt Firmenberater Tel.: 0151 / matthias.klaholt@eulerhermes.com Kontakt über: Daniela Lindner Customer Support Tel.: 040 / daniela.lindner@eulerhermes.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / info@exportkreditgarantien.de Seite 32

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