Krebsregister auf dem Weg zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungsund registergesetzes (KFRG)

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1 Krebsregister auf dem Weg zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungsund registergesetzes (KFRG) ABRECHNUNG MIT DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN D i p l. - I n g. B i r g i t S c h u b o t z, T u m o r z e n t r u m C h e m n i t z, K l i n i s c h e s K r e b s r e g i s t e r

2 Visitenkarte Dipl.-Ing. Birgit Schubotz Leiterin Klinisches Krebsregister Tumorzentrum Chemnitz an der Klinikum Chemnitz ggmbh Bürgerstraße Chemnitz Kontakt: B.Schubotz@skc.de München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 2

3 Abrechnung KFRG Situation in Sachsen Technische Anlage und Protokollnotizen Erfahrungen Herausforderungen Verbesserungspotential München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 3

4 KFRG München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 4

5 KFRG, 65c, Absatz (4) - Ernennung als KFRG-Register (Fördervoraussetzungen ) - Fallpauschale für Register: 2014: 119 Euro, 2015: 122 Euro, 2016: 125 Euro - bösartige Neubildungen, einschließlich gutartige Tumoren ZNS - Ausnahmen: nichtmelanotischer Hautkrebs und Kinderkrebsfälle Förderkriterium 7.01: Elektronisches Abrechnungsverfahren (bundesweit einheitliches elektronisches Datenaustauschverfahren) München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 5

6 Situation in Sachsen München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 6

7 Situation in Sachsen - Umstieg von festem Budget zu Fallpauschale notwendig - d. h. Zentrenfinanzierung lief verbindlich aus und musste auf Registerpauschale umgestellt werden - Notwendigkeit einer Übergangsfinanzierung durch Krankenkassen verneint - Ernennung zum KFRG-Register durch Bescheid des SMS zum im Eilverfahren - DTA-Verfahren trat zum in Kraft und zum steht ein EDVbasiertes Verfahren zur Abrechnung der Registerpauschale seitens der Krankenkassen bereit (lt. Protokoll Finanzierungsverhandlungen) - um einer Zurückhaltung von Meldungen vorzubeugen werden nur Krebsneuerkrankungsfälle ab (frühestes Datum der Erstdiagnostik) berücksichtigt (lt. Protokoll Finanzierungsverhandlungen) München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 7

8 Technische Anlage und Protokollnotizen München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 8

9 Technische Anlage und Protokollnotizen Informationen unter: /klinische_krebsregister/klinische_krebsregister.jsp - IK-Nummer beantragen (sofern nicht vorhanden) - Kommunikation einrichten - neues Abrechnungsprogramm (zzgl. Vorprüfung im Krebsregister; IK-Nr., BSNR und LANR der Melder) - seit März 2016 auch Befüllungshinweise zum Auftragssatz und zum Header (insbesondere bei einer Abrechnungsstelle für mehrere Register) München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 9

10 Erfahrungen München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 10

11 Erfahrungen KKR Chemnitz (auch als abrechende Stelle für KKR Zwickau) als Pilotanwender Erste Kontakte mit AOK Sachsen im Dezember 2015 Aufnahme in Liste der Datenannahmestellen zum erste Produktivabrechnung am München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 11

12 Herausforderungen München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 12

13 Herausforderungen Versichertendaten erhalten Definition des Leistungsdatums Befüllung des Headers im Auftragsdatensatz IK-Nummer des Leistungserbringers Ausschluss von einzelnen (meldepflichtigen) ICD10 verursachen unnötige Stornierungen Ausschluss von Mehrfachtumoren fehlende Kontaktdaten fehlende oder falsche Fehlermeldungen verzögerte Fristen für Stornierung und Bezahlung nicht immer aussagefähige Buchungstexte immer noch keine automatisches Verfahren bei einigen Kassen Störungen bei Kassenwechsel oder Versicherungsverlust München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 13

14 Verbesserungspotential München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 14

15 Verbesserungspotential zeitnahe Klärung der unnötigerweise ausgeschlossenen ICD10, der Definition des Leistungserbringers und Leistungsdatums bei Fallpauschale und der Abrechnung der Doppelkarzinome zusätzlich zur Liste der Datenannahmestellen der Krankenkassen auch eine zentrale Datei für Kassendaten (IK-Nummern, Adressen, Ansprechpartner) Einhaltung der Protokollnotiz der Technischen Kommission klinische Krebsregister bzgl. Fristen für Rückmeldungen und Zahlungszielen. bezüglich Buchungstext: Im Falle einer Sammelüberweisung ist die Forderungsnummer anzugeben, nicht mehrere Forderungen in einer Überweisung elektronische Rückmeldung auch bei Fehlerfreiheit realistische Fristen für Programmierung und Umsetzung setzen exakte Durchführungsbestimmungen für Melderpauschale formulieren Evaluierung des gesamten Verfahrens München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 15

16 Fazit München, den Birgit Schubotz: Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen Aufwand und Erfahrungen 16

17 Abrechnung darf nicht die Hauptaufgabe der Register werden. München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 17

18 Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann. (Weissagung der Cree Indianer) München, den BIRGIT SCHUBOTZ: ABRECHNUNG MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN AUFWAND UND ERFAHRUNGEN 18

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