Erläuterung zum Zulassungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen

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1 Seite 1 von 5 Zulassung als Fachbetrieb Erläuterung zum Zulassungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen Stand Übersicht 1. Allgemeines zur Antragsstellung und Zulassung 2. Zulassungsvoraussetzungen 2.1 Kategorie 1: Arbeiten auf den Grundstücken Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen (ohne Anschlusskanal) 2.2 Kategorie 2: Arbeiten auf den Grundstücken und im öffentlichen Bereich Arbeiten an Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen 2.3 Kategorie 3: Optische Inspektion, Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung 2.4 Kategorie 4: Grabenlose Sanierung Grabenlose Sanierung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen

2 Seite 2 von 5 1. Allgemeines zur Antragstellung und Zulassung Gemäß der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel dürfen an Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kassel nur vom Eigenbetrieb zugelassene Fachbetriebe arbeiten. Die Zulassung kann für folgende Kategorien beantragt werden: Arbeiten auf den Grundstücken, Arbeiten auf den Grundstücken und im öffentlichen Bereich, Optische Inspektion, Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung sowie Grabenlose Sanierung. Für die Aufnahme der Bewerbung zum zugelassenen Fachbetrieb ist die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antrages erforderlich. Zusätzlich sind gesonderte Bescheinigungen und Nachweise einzureichen, die in den jeweiligen Kategorien angegeben sind. Alle Bewerber, die die erforderlichen Qualifikationen für die Kategorien 1 bis 4 vorweisen können, erhalten nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen eine vorläufige Zulassung und werden aufgefordert, an einer Schulung von teilzunehmen. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Qualitätsprüfung, bei der der Ablauf und das Arbeitsergebnis einer Baustelle vor Ort durch beurteilt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung und der positiven Beurteilung der Qualitätsprüfung erfolgt die endgültige Zulassung in der beantragten Kategorie durch. Die Zulassung erfolgt widerruflich und wird auf drei Jahre befristet. Für die Verlängerung um weitere drei Jahre ist die erneute Teilnahme an einer Schulung von erforderlich. Zeitgleich sind die aktualisierte Zulassungsunterlagen und -nachweise zu übergeben. Eine Verlängerung wird abgelehnt, sofern die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf der Zulassung kann ausgesprochen werden, sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder Verstöße gegen die Abwassersatzung der Stadt Kassel oder die Nichteinhaltung der Regelwerke festgestellt werden. Bei Widerruf der Zulassung auf Grund von Verstößen kann ein erneuter Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten gestellt werden. Das Zulassungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei. Für die Schulungen kann ein Kostendeckungsbeitrag anfallen. Für Subunternehmer gelten die gleichen Anforderungen wie für den Hauptunternehmer.

3 Seite 3 von 5 2. Zulassungsvoraussetzungen 2.1 Kategorie 1: Arbeiten auf den Grundstücken Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen (ohne Anschlusskanal) Zugelassen in dieser Kategorie werden in der Regel nur Firmen des Hoch- und Tiefbaugewerbes (WZ - Code 41.2 und 42.2). Es wird erwartet, dass sich unter den Verantwortlichen mindestes ein Ingenieur, Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Polier des Mauerwerks- und Betonbaues oder des Tief- und Straßenbaus befindet. Weiterhin muss die auf der Baustelle verantwortliche Person eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei der Verlegung von Abwasserleitungen nachweisen können. Die Zulassungsvoraussetzungen gelten als erbracht, wenn: 961 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen AK3, AK2, oder AK1 der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist bzw. 968 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen K-GE1 oder K-GE2. der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung ist. Alternativ sind folgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis der Eintragung in die Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer, Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise des zum Einsatz kommenden technischen Personals, eine Liste der vorhandenen Vorschriften und Regelwerke, die dem Unternehmer für die Durchführung der fachgerecht auszuführenden Leistung zur Verfügung stehende Ausrüstung wie: - erforderliche Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln und der Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, - Betriebshof und Büro mit dem erforderlichen Personal, - Baugeräte für Bodenaushub sowie Verbaumaterial gemäß DIN 4124, - Verdichtungsgeräte entsprechend DWA-A 139,

4 Seite 4 von 5 - Hebezeuge und Einbaugeräte, - Nivellierinstrumente und Lasergeräte für die Lageprüfung der Rohrleitung, - Bearbeitungsgeräte für Rohre und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Hersteller, - Prüfgeräte für Nachweise nach DIN EN 1610 und DWA-A Kategorie 2: Arbeiten auf den Grundstücken und im öffentlichen Bereich Arbeiten an Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen Zugelassen in dieser Kategorie werden in der Regel nur Firmen des Tiefbaugewerbes (WZ-Code 42.2). Es wird erwartet, dass sich unter den Verantwortlichen mindestes ein Ingenieur, Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Polier des Tief- und Straßenbaus befindet. Weiterhin muss die auf der Baustelle verantwortliche Person eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Abwasserleitungsbau nachweisen können. 961 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen AK3, AK2, oder AK1 der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist. oder: Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen aus Kategorie 1 einschließlich nachfolgenden Anforderungen bzgl. der zur Verfügung stehenden Ausrüstung: - Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsleitung, - Aufbruchgeräte und Fugenschneider für Straßenaufbruch. 2.3 Kategorie 3: Optische Inspektion, Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung das Unternehmen die Anforderungen der Gütesiegelkriterien des Verbandes der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütesiegel RR, KR oder TV ist, 961 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen I, R oder D der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist oder 968 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen G, I-GE, R- GE oder D-GE der Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung ist.

5 Seite 5 von 5 Ist der Betrieb nicht im Besitz eines Gütesiegels oder RAL-Gütezeichens, so kann der Nachweis auch im Rahmen eines Fremdüberwachungsvertrags erbracht werden. Die Fremdüberwachung darf nur durch eine von anerkannte Überwachungsstelle (Ing. Büro, VDRK, Güteschutz Kanalbau, Güteschutz Grundstücksentwässerung usw.) durchgeführt werden. Der Fremdüberwachungsumfang ist an die inhaltlichen Kriterien des Gütesiegels oder des Gütezeichens anzupassen. Im Fremdüberwachungsvertrag sind die Überwachungsinhalte und der Überwachungszeitraum zu beschreiben. Der Fremdüberwachungsvertrag ist bei vorzulegen. Der Vertrag ist Vorraussetzung für die Zulassung. 2.4 Kategorie 4: Grabenlose Sanierung Grabenlose Sanierung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen 961 in ihrer gültigen Fassung erfüllt und im Besitz des Gütezeichen S der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist oder eine vergleichbare Fremdüberwachung abschließt, die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung einer Amtlichen Materialprüfanstalt für das einzubauende System sowie das technische Handbuch für das einzubauende System vorlegt. Kassel, den gezeichnet Jürgen Freymuth (Betriebsleiter )

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