Herbstantrag 2014 inkl. Maßnahmenantrag für ÖPUL Gemeindeinformationsveranstaltung BBK Gänserndorf

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1 Herbstantrag 2014 inkl. Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015 Gemeindeinformationsveranstaltung BBK Gänserndorf

2 Inhalt der Informationsveranstaltung Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2020 Überblick Direktzahlungen (EBP) Ländliche Entwicklung (ÖPUL, AZ) Einheitliche Betriebsprämie Planung für 2015 Überblick ( Auf-/Abschmelzung ) Zahlungsansprüche Vorabübertragung Greening ÖPUL 2015 Allgemeiner Teil Maßnahmen

3 Inhalt der Informationsveranstaltung Flächenreferenzsystem Umstellung auf Block Herbstantrag 2014 Maßnahmenneubeantragung Begrünungsseite für Zwischenfruchtbegrüner Abwicklung Herbstantrag 2014 Änderungsdigitalisierung Antragsentgegennahme

4 Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ Investitionsförderung Erstniederlassung Cross Compliance (CC) EU + Mitgliedsstaat

5 Neue Flächenprämie Aufbau Junglandwirte-Regelung Top-up für max. 40 ha ca. 71 /ha Flächenprämie (ca. 284 ) GREENING-Prämie Greening Auflagen zu jedem ZA + BASISPRÄMIE = Zahlungsanspruch (ZA) unterliegt Cross Compliance

6 Grundsätze der neuen Periode Ende der aktuellen Zahlungsansprüche mit Zuteilung neuer ZA mit 2015 gem. beihilfefähige Fläche MFA 2015 (Prinzip: Anzahl ha = Zahl der ZA) Berechnung Ausgangswert der neuen ZA (für Übergangsregelung) Grundlage = Auszahlung Direktzahlungen 2014 (EBP) Wer bekommt ZA? Bewirtschafter der Flächen 2015 mind. 1,5 ha beihilfefähige Flächen im MFA 2015 (=Betriebsmindestgröße)

7 Neues Flächenmodell ab 2015 Differenzierung bei ZA-Zuteilung Acker, Grünland, Wein, Obst 1 ha = 1 ZA einheitliche Flächenprämie ab 2019 ca. 284 /ha Übergangsregelung Anpassung der Ausgangswerte an einheitliche Flächenprämie 2019 Auf-/Abschmelzung in 5 Schritten à 20 %

8 Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel) Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr ha Fläche 18 ZA alt à ZA alt Gültigkeitsende ha Fläche 20 ZA neu à neuer Ausgangswert (inkl. Greening)

9 Was ist bei Flächenänderungen nach MFA 2014? Grundprinzip Umstellung auf Flächenmodell mit Übergangsregelung errechneter Ausgangswert = Auszahlung 2014 Fläche (=ZA) 2015 Flächenzugänge bzw. abgänge verändern Ausgangswert Auszahlung 2014 ist fixiert, Veränderung durch mehr/weniger Fläche 2015 daher Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen Vorabübertragung von ZA bis spätestens

10 Übergangsregelung Schema (Modellbeispiel Abschmelzung ) 1. ZA-Zuteilung 2015: 20 neue ZA 2. Errechnung Ausgangswert: /20 ZA = Anpassung der Differenz auf 2019: 5 x 20 % EBP alt 20 ha mit 18 ZA à 400 (7.200 ) Flächenprämie neu (inkl. Greening) 20 ha = 20 ZA à 345 ( ) = 76 x 20 % = 15 (pro Jahr) Flächenprämie (inkl. Greening) 20 ZA à 299 Flächenprämie (inkl. Greening) 20 ZA à 284 historisches Modell Ende ZA mit Flächenmodell 2019

11 Übergangsregelung Schema Modellbeispiel Erhöhung Übergang ist betriebsindividuell Anteil alt EBP alt Flächenprämie neu (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) 20 ZA à ZA à ZA à ZA à 284 historisches Modell Ende mit Flächenmodell 2019

12 Greening Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (Fruchtfolge) auf Acker ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der Greeningauflagen (siehe Handout)

13 Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Obst-, Weinbaubetriebe Betriebe mit weniger als 10 ha Acker Grünlandbetriebe mit überwiegendem GL-Anteil an der landw. Nutzfläche (mehr als 75 % GL) Betriebe mit hohem Ackerfeldfutteranteil (mehr als 75 % Feldfutter auf Ackerflächen)

14 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe ab 15 ha Acker) Was soll gelten (Maßnahmenkatalog): Brachen (wie bisher GLÖZ) Anrechnung 1:1 (Ausnahme GL-Werdung) definierte LSE (GLÖZ + CC) Kurzumtrieb ohne Düngung und Pflanzenschutz Anrechnung 1:0,3 stickstoffbindende Pflanzen Anrechnung 1:0,7 Zwischenfrüchte/Begrünungen Anrechnung 1:0,3 jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich

15 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse - Beispiele Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (Anforderungen wie bei GLÖZ A) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen!

16 Vergleich UBB Greening (einfaches Vergleichsbeispiel) Betrieb 100 ha Acker mit UBB-Teilnahme ohne UBB mind. 5 % Biodiversitätsflächen 5 ha Blühflächen max. 75 % Getreide + Mais max. 66 % einer Kultur 50 ha Weizen, 20 ha Körnermais, 10 ha Soja, 15 ha ZR mind. 5 % ÖVF 10 ha Soja (mind. 7,15 ha) mind. 3 Kulturen (max. 75 % HK, max. 95 % aus 2 Kulturen) 50 ha Weizen, 25 ha Körnermais, 15 ha ZR + Soja UBB-Prämie Greening erfüllt

17 ÖPUL 2015 ÖPUL 2015 Allgemeiner Teil Maßnahmen

18 Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ Investitionsförderung Erstniederlassung Cross Compliance (CC) EU + Mitgliedsstaat

19 ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 1 Ö: Österreichisches P: Programm U: umweltgerechte, extensive, natürlichen Lebensraum schützende L: Landwirtschaft ÖPUL = Programm mit freiwilliger Teilnahme für 5 oder 6 Jahre Ziele: Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt) Schutz von Oberflächen- und Grundwasser Schutz des Bodens Luftreinhaltung und Klimaschutz Tierschutz Prämien/Leistungsabgeltungen für Mehraufwand (z.b. Anlage von Begrünungen) Ertragsentgang (z.b. durch Verzicht auf Pflanzenschutz) keine Anreizkomponente, keine Abgeltung ökologischen Wertes

20 ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 2 ÖPUL-Leistungen abgeltbar, wenn: Strenger als Gesetze Strenger als Cross-Compliance-Vorschriften Strenger als Greening (1. Säule) Strenger als Mindeststandard bei Düngung und Pflanzenschutz Strenger als Grundanforderungen ÖPUL-Maßnahmen: Notwendigkeit und Wirkung wissenschaftlich beweisbar Wirkung messbar Auflagen kontrollierbar

21 ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 3 ÖPUL-Inhalte gelten VORBEHALTLICH DER GENEHMIGUNG: Programm im April an die EU-Kommission geschickt Genehmigung frühestens Ende 2014 Auflagen, Prämien, Maßnahmen können sich noch ändern Leistungen (z.b. Begrünungen) auf eigenes Risiko Teilnahme ist Chance auf Abgeltung Keine Teilnahme = kein Risiko = keine Abgeltung

22 ÖPUL 2015 Mindeststandard Düngung (Phosphor) = Beschränkung der Phosphatdüngung einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme) P-Düngung (im 5-jährigen Betriebsdurchschnitt) nicht über Empfehlung Sachgerechten Düngung, 6. Auflage (SGD6) Betriebe mit P-Mineraldüngereinsatz P-Düngung Düngeempfehlung nach SGD6 (Saldo null oder negativ) (P-Saldierung muss nicht vorliegen, wird bei VOK durchgeführt) Dringende Empfehlung: P-Saldierung vor P-Mineraldüngereinkauf durchführen (zb LK-Düngerrechner)

23 ÖPUL 2015 Umsetzung P-Mindeststandard (2) 100 kg/ha P 2 O 5 -Obergrenze Dokumentationspflicht Düngergaben über 100 kg P 2 O 5 /ha LN (Summe Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) sind betriebsbezogen zu dokumentieren und zu begründen; ausgenommen nur Betriebe, die ausschließlich Wirtschaftsdünger (inkl. Sekundärrohstoffe) einsetzen Mögliche Begründungen: Schaukeldüngung Niedriger Bodenvorrat Entsprechend hoher P-Bedarf

24 ÖPUL 2015 Mindeststandard Pflanzenschutz Verbot Herbizide zur Abreife/Erntevorbereitung (Sikkation) bei Getreide und Raps einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme)

25 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (1) Betriebsmindestgröße im ersten Teilnahmejahr: 2 ha LN oder 1 ha Obst/Wein/Hopfen oder 0,5 ha geschützter Anbau (Glashäuser, Folientunnel) nur im Falle des Nützlingseinsatzes im Rahmen UBB oder Bio Nicht LN im ÖPUL: Hausgärten, Flächen in Flughäfen, dauerhafte Sport-/Freizeitflächen, Teiche (ausgenommen Option Teiche in UBB/Bio) LN im ÖPUL aber ohne Prämie: Energieholz (Acker bzw. Grünland), Baumschulflächen, Christbäume

26 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (2) Verpflichtungsdauer: 6 Jahre bei Einstieg mit Herbstantrag (HA) Keine Möglichkeit nach 5 Jahren (Ende 2019) vorzeitig auszusteigen 5 Jahre bei Einstieg mit HA

27 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (3) Verpflichtungsbeginn bzw. ende: 1.1. (erstes Teilnahmejahr) Ausnahmen: Zwischenfruchtanbau (Begrünung von Ackerflächen) Sommer/Herbst 2014 (oder 2015) Sommer/Herbst 2020 Erosionsschutz Wein, Variante A (oder 2015)

28 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (4) Verpflichtungsgrundsatz: Alle Flächen des ersten Teilnahmejahres und in den Folgejahren hinzukommende müssen bis Ende der Verpflichtung gemäß den Förderungsvoraussetzungen bewirtschaftet werden. ansonsten ist Prämie für abgehende Fläche zurückzuzahlen Ausnahmen: neuer Bewirtschafter hat gleiche oder strengere Maßnahme Flächenverlust im öffentlichen Interesse (enteignungsfähig) Umwandlung in Grünland Geringfügiger Flächenverlust (5 %) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug Pachtflächenverluste unter bestimmten Bedingungen

29 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (5) Geringfügiger Flächenverlust: Jährlich maximal 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres Jedenfalls 0,5 ha Maximal 5 ha Beispiele: Maßnahme Maßnahmenfläche 2015 Bio 110 ha LN (5%=5,5ha) 5 ha System Immergrün 40 ha Acker (5%=2ha) 2 ha WF Naturschutz 3 ha WF (5%=0,15ha) 0,5 ha Geringfügiger Verlust 2016

30 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (6) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug: Begrünung - Zwischenfruchtanbau Mulch-/Direktsaat Verzicht Fungizide und Wachstumsregulatoren auf Getreide SLK Anbau seltener landwirtschaftl. Kulturpfl. Bodennahe Gülleausbringung Keine Rückforderung bei Teilflächenverlust solange Fläche verbleibt + Auflagen eingehalten werden

31 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (9) Maßnahmen mit Grundstücksbezug Bio UBB Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (nicht Ackerfutter) Begrünung System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Auswaschungsgefährdete Ackerflächen Oberflächengewässerschutz Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen Verzicht Pflanzenschutzmittel Wein/Hopfen Naturschutz (WF)

32 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (7) Vor Einstieg wichtige Überlegungen: Pachtflächen bis Ende 2020 sichern schriftlich Pachtende: (NICHT HERBST)! Pensionierung, Aufgabe der Bewirtschaftung vor 2020? Wer wird Flächen danach bewirtschaften? Welche Maßnahmen hat dieser? einfache Maßnahmen sicherheitshalber wählen!!

33 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (8) Flächenzugang = Ausweitung der Maßnahmenfläche, neue Fläche bisher NICHT in gleicher Maßnahme Prämie für neue Fläche?: 2016 zur Gänze im Ausmaß von 50 % (Basis = 2016) 2020 nicht mehr prämienfähig Betrifft Maßnahmen mit Grundstücksbezug (Bio, UBB, Immergrün, ) Beispiel: Maßnahme Fläche prämienfähiger Zugang 2020 prämienfähiger Zugang UBB 40 ha 20 ha von Nicht-UBB 0 ha von Nicht-UBB => Hinzunahme von UBB-Flächen = prämienfähig = kein Zugang

34 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (10) Prämienfähige Flächen - Grundsätzliches Ordnungsgemäß: Anbau/Auspflanzen, Pflege (Fläche, Aufwuchs) Ernte und Verbringen notwendig Häckseln/Mahd ohne Abtransport reicht nicht Ausnahme Maßnahme schreibt dies vor (Biodiversität, WF, ) Ausnahme von Ernteverpflichtung: außergewöhnliche Umwelteinflüsse Hagel, Hochwasser Trockenheit,! NEU! ZA für ÖPUL-Stilllegungen - ohne Kürzung ÖPUL-Prämie (bisher 300 ) (= WF, Biodiversitätsflächen, Gewässerschutzstilllegungen, Bodengesundung Acker)

35 ÖPUL Maßnahmen im Programm LE Art. 28 Agrarumwelt Artikel 29: Bio Allgemein Acker Dauerkulturen Umweltgerechte und biodiversitäts-fördernde Bewirtschaftung (UBB) Begrünung/ Zwischenfrucht Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen Ökologischer / biologischer Landbau Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Begrünung/ System Immergrün Vorbeugender Grundwasser-schutz Acker (regional) Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen Naturschutz Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (regional) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wi-Dünger und Biogasgülle Anbau seltener lw. Kulturpflanzen Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Acker (regional) Gewässerschutzstilllegungen Teilnahme an UBB verpflichtend Teilnahme an UBB oder Bio verpflichtend Maßnahmen OHNE Grundstücksbezug

36 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (1) Ziel/Allgemeines: Erhöhung pflanzliche und tierische Artenvielfalt Nachfolger für UBAG Mögliche Äquivalenzmaßnahme für Greening Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Punktförmige LSE: Bäume und Büsche mit mind. 2 Meter Kronendurchmesser Einzelbäume, Streuobstwiesen, Baumreihen Entfernung und Ersatzpflanzung möglich (Beratung BBK) Flächige LSE: Feldgehölz, Baum-/Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain, Böschung, Trockensteinmauer, Gräben/Uferrandstreifen,Steinriegel/Steinhage, Tümpel Sind NICHT Teil der LN (Referenz) Verbot der Entfernung, Veränderung, Zerstörung, Verlegung Ausnahme: Naturschutzabteilung genehmigt - VORHER

37 LSE Layer im GIS Erhebung Verfügungsgewalt Ersterhebung der LSE im GIS durch AMA durchgeführt anhand Luftbilder Ergebnis-Mitteilung an Landwirte ab Mitte Nov Liste der erhobenen LSE Anzeige der LSE im GIS (eama) Aufgabe Landwirt: Zuteilung Verfügungsgewalt (ja/nein) im eama ab Nov für UBB- und Bio-Teilnehmer bis für alle anderen gesonderte Informationen folgen!

38 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (4) Erhaltung Grünlandflächenausmaß des Referenzjahres Referenzjahr = erstes Teilnahmejahr Wenn ein Umbruch vorgesehen ist vor HA-2014 durchführen! Digitalisierungspflicht: G zu A! Toleranzgrenzen beachten!! Umbruch = G zu A oder Dauerkultur

39 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (5) Fruchtfolgeauflagen, Mindestens 3 Kulturen, wenn Fruchtfolgeverpflichtung aus Greening besteht = ab 10 ha Acker und maximal 75 % Ackerfutter Biodiversitätsfläche zählt nicht als Kultur bei über 5 ha Acker: Maximal 75 % Getreide und Mais Maximal 66 % einer Kultur Ackerfutter ist nicht betroffen Kultur = botanische Art Weichweizen, Roggen, Hartweizen, Mais, Kartoffel, Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen.

40 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (6) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen ab 2 ha Acker + gemähter G-Fläche 5 % von der Summe aus Acker + gemähten Grünlandfläche Gemähtes G: einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide (2- oder mehrnutzig) ohne Naturschutzflächen (WF, K20) und Gewässerschutzstilllegungen (GWSS) 30 ha Acker davon 0,70 ha K20 0,50 ha GWSS 20 ha gemähtes G davon 1 ha WF Berechnung - Beispiel 28,80 ha A 19,00 ha G 5 % von 47,80 ha = 2,39 ha Greening ÖVF: 5 % vom Acker (30 ha) = 1,5 ha mind.1,5 ha am Acker Rest am A bzw. G

41 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (7) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Grundsätzlich auf Acker und/oder Grünland erfüllbar Ausnahme 5 % ÖVF (Greening) jedenfalls am Acker Bsp: 5 % UBB = 2 ha, 5 % ÖVF = 1,5 ha: 1,5 ha jedenfalls am Acker 0,5 ha am Acker und/oder G Biodiversitätsflächen auf Acker, 3 Typen: Neue Dauerbrachen Bienenweiden über 5 % hinausgehende (max. 10 %) Biodiversitätsflächen am Acker werden mit 450 /ha belohnt!

42 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (8) Auflagen Ansaat von Ansaat bis max. anrechenbar Umbruch Verbote Biodiversitätsflächen auf Acker Neue Dauerbrache Bienenweide Mind. 3 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens Besteht seit mind. MFA 2009 Mind. 5 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens ha pro Feldstück Ganzes FS Frühestens ab des 2. Jahres im 4. Jahr verpflichtende Neuanlage bzw. Nachsaat Düngung und Pflanzenschutz vom 1.1. bis Umbruch bzw. Umbenennung Pflege/Nutzung Max. 2 x/jahr Mahd oder Häckseln, 50 % ohne zeitliche Einschränkung, 50 % frühestens am 1.8., Nutzung (Abtransport) erlaubt frühestens am 1.8. Mahd, Häckseln oder Beweidung

43 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (9) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf gemähtem Grünland: Bis 2020 am gleichen Standort Einmähdige Wiese oder Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen: 1. Nutzung frühestens mit 2. Nutzung vergleichbar genutzter Schläge Nutzung = Mahd oder Beweidung Nutzung frühestens am 1.6. Jedenfalls ab 1.7. Verzicht flächigen Pflanzenschutz Düngung nur mit Festmist oder Kompost

44 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (10) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf Grünland: Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen - Nutzungstermine zweite Nutzung Vergleichsfläche früheste Nutzung der Biodiversitätsfläche ab 30. Mai (= frühest möglicher Termin) 15. Juni 15. Juni 6. Juli 1.7. (= jedenfalls erlaubt)

45 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (12) Weiterbildungsverpflichtung: 5 Stunden bis spätestens Fachspezifische Kurse (Biodiversität, Pflanzenbau, Düngung, ) Unabhängig von Vorbildung für Bewirtschafter oder maßgeblich am Betrieb tätigen, eingebundenen Person Kursbesuchsbestätigung am Betrieb aufzubewahren bei Aufforderung an AMA zu übermitteln

46 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (13) Frei wählbare Zusatzpakete: Blühkulturen und Heil-/Gewürzpflanzen: 42 verschiedene gelistet: z.b. Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein, Johanniskraut, Schnittlauch, Ringelblume, Zitronenmelisse, Anbau bis spätestens Zuschlag: 55 /ha Umbruch nach der Ernte frühestens 1.7. Keine Ernte wegen Hagel, Überschwemmung, möglich Umbruch/Pflegemahd/Häckseln frühestens 1.8. Einsatz von Nützlingen im Folientunnel/Glashaus: Jährlich als Ersatz eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes Schlagbezogene Aufzeichnungen /ha rein national finanziert Teiche: Mind. 1 ha Wasserfläche inklusive Verlandungszone Lange Liste an Auflagen (ähnlich WF-Teiche) 250 /ha rein national finanziert

47 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (14) Prämien: Prämienelement Details Euro/ha Grundprämie (für A + G) zusätzliche Biodiversitäsflächen Zuschläge G + Ackerfutter: unter 0,5 RGVE/ha ab 0,5 unter 1,2 RGVE/ha ab 1,2 RGVE/ha Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 über 5 % am Acker bis max. 10 % 450 Blühkulturen, Heil-/Gewürzpfl. (max. 20 % der Ackerfläche) je % LSE-Fläche an LN (max. 150 /ha = 25 % LSE an LN) Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel Teiche

48 UBB : UBAG Nicht mehr vorgesehene Auflagen: Max. 2 GVE/ha LN Reduzierte N-Düngung Schlagbezogene Aufzeichnungen

49 Biologische Wirtschaftsweise (1) Kontrollvertrag mit spätestens 1.1. des 1. Verpflichtungsjahres Einhaltung der EU-Bio-Verordnung Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln Tierhaltung (Stall, Auslauf, Weide) Tierarzneimittel Einhaltung ergänzender nationaler Vorschriften Österr. Lebensmittelbuch Codexkapitel A8

50 Biologische Wirtschaftsweise (2) Landschaftselemente Erhaltung und naturverträglicher Umgang Erhaltung Grünlandflächenausmaß Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Regelungen völlig ident zu UBB

51 Biologische Wirtschaftsweise (3) 5 Stunden Weiterbildung bis spätestens Ende 2018 Unabhängig von Vorbildung fachspezifische Kurse Bioumstellungskurse Seminare zu Biofachthemen (Fruchtfolge, Bodenfruchtbarkeit, Grünlandwirtschaft, ) Seminare zur Biodiversität für Bewirtschafter oder maßgeblich am Betrieb tätigen, eingebundenen Person Kursbesuchsbestätigungen aufbewahren!!

52 Biologische Wirtschaftsweise (4) Bodengesundungsflächen - Acker N-bindende Pflanzen Anlage bis spätestens , Umbruch frühestens des zweiten Jahres Aufwuchs verbleibt auf der Fläche, Samennutzung erlaubt Mind. 1x jährlich häckseln/mähen Keine Düngung, kein Pflanzenschutz Keine Befristung der Dauer!!

53 Biologische Wirtschaftsweise (5) Grundsätzlich Vorgaben auf der gesamte landwirtschaftlichen Nutzfläche und in der Tierhaltung einzuhalten Ausnahme Teilbetrieb Bio: getrennte Kulturbereiche: Acker- und Grünland / Obst- und Hopfenbau / Weinbau Eigenständige Betriebsanlagen für den jeweiligen Bereich Getrennte Lagerung von Betriebsmitteln Ausnahmen Tierhaltung: Eigenbedarfstiere (Schweine, Legehühner) Streichelzootiere (Schafe, Ziegen, Kleintiere) Konventionelle Pferdehaltung

54 Biologische Wirtschaftsweise (6) Haltung von Eigenbedarfstieren Zulässig: Schweine, Legehühner Max. 2 Mastschweine Max. 0,04 GVE Legehennen (= 10 Hennen) Haltung: mind. 21 TGI-Punkte Haltung von Streichelzootieren Keine Biohaltung erforderlich Schafe & Ziegen: max. 2 Stück Kleintiere (Kaninchen, ): max. 5 Stück Achtung auf Betriebsmitteleinsatz (Fütterung, )

55 Biologische Wirtschaftsweise (7) Konventionelle Pferdehaltung Gleichzeitige Haltung von Bio-Equiden und konventionellen Equiden am gleichen Betrieb ist nicht zulässig! Pferde sind für den Düngeranfall am Betrieb zu berücksichtigen Pferde sind für die Prämiendifferenzierung am Grünland/Feldfutter (RGVE/ha) nicht zu berücksichtigen

56 Biologische Wirtschaftsweise (8) Prämien Teil 1 Kultur Details /ha Grünland und Ackerfutter > 25 % < 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter Ackerland zusätzliche Biodiversitätsflächen auf Acker Ackerland inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis max. 25% an Acker 230 Feldgemüse und Erdbeeren 450 Bodengesundungsflächen > 25% Acker 0 Zuschlag Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen für max. 20% der Ackerfläche über 5% der Ackerfläche, bis max. 10%

57 Biologische Wirtschaftsweise (9) Prämien Teil 1 Prämien für Ackerfutter und Bodengesundung Beispiel: 80 ha Acker, davon 10 ha Bodengesundung und 12 ha Ackerfutter 25 % vom Acker = 20 ha (230 /ha) Summe aus Bodengesundung und Ackerfutter = 22 ha Bodengesundung bei Auszahlung bevorzugt 20 ha Grünland und 70 RGVE Summe Grünland und Ackerfutter = 32 ha Über 0,5 RGVE/ha (225 /ha) 10 ha Bodengesundung + 10 ha Ackerfutter x 230 /ha 2 ha Ackerfutter x 225 /ha

58 Biologische Wirtschaftsweise (10) Prämien Teil 2 Dauerkulturen Kultur Details /ha Zuschlag Landschaftselemente Wein, Obst, Hopfen 700 Bodengesundungsflächen Dauerkulturen 0 Je % LSE-Fläche an LN, max. 150 /ha 6 Bienenstock Für max Stöcke pro Betrieb, je Stock 25 Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel, Auflagen wie in UBB Teiche Auflagen wie in UBB 250

59 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (1) mind. 3 ha Acker im 1. Jahr (Stichtag ) Jährlich mindestens 10 % der Ackerfläche flächendeckend begrünen Stichtag (2014, ) Acker ohne K20, WF und Gewässerschutzstilllegungen Beispiel: 60 ha Acker am ha WF, 2 ha K20, 0,5 ha Gewässerschutzstilllegung lt. MFA ,5 = 54,5 ha 54,5 ha x 10 % = 5,45 ha auf mindestens 5,45 ha mit Variante 3, 4, 5 oder 6 begrünen Sicherheitspolster anlegen => z.b. 6 ha begrünen

60 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (2) Begrünungsvarianten (aktiv angelegte Zwischenfrüchte/Untersaaten): Variante Anlage bis Frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Prämie /ha Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner), Befahrungsverbot bis 30.9., anschließend 200 verpflichtend Wi-Getreide Mind. 3 Mischungspartner, danach verpflichtend Wi-Getreide Mind. 3 Mischungspartner Mind. 3 Mischungspartner Mind. 2 Mischungspartner Winterharte Begrünung: Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Wi-Erbse oder Winterrübsen 120 Variante 1 und 2 heuer noch nicht, erst ab MFA 2015 Variante 4 und 5 = MZ-tauglich

61 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (3) Zwischenfrüchte (ZWF): aktiv anzulegen kein Ausfall Untersaaten sind zulässig, gelten nach Ernte der Hauptkultur als ZWF Mischungen vorgeschrieben: Variante 1 5 Abfrostend oder winterhart Begrünungsmischungen mit Kosten: Feldbauratgeber Getreide/Mais unter 50 % im Bestand - zu jedem Zeitpunkt (RISIKO) Variante 6 Nur aufgelistete Kulturen verwendbar (taxative Liste) Nutzung von ZWF zulässig Flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben Nachfolgend Hauptkultur anzubauen ZWF darf im MFA nicht zur Hauptkultur werden (z.b. Grünschnittroggen, Winterwicke, )

62 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (4) Verbote im Begrünungszeitraum Pflanzenschutz mineralische N-Düngung Bodenbearbeitung Begrünungszeitraum = Anbau bis Tag der frühesten Bodenbearbeitung Prämie: Pro ha aktiv angelegter Zwischenfrucht: Keine Begrenzung der prämienfähigen Fläche: 15 % begrünt => 15 % erhalten Prämie 35 % begrünt => 35 % erhalten Prämie 60 % begrünt => 60 % erhalten Prämie

63 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (1) Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Teilnahmejahr (15.5.) Mind. 85 % der Ackerfläche im Kalenderjahr ganzjährig, flächendeckend begrünen mit Haupt- oder Zwischenfrüchten Ackerfläche: Stichtag 15.5., ohne WF und K20 Bsp: 100 ha Acker, davon 3 ha WF und 2 ha K = 95 ha 95 ha x 85 % = 80,75 ha auf mindestens 80,75 ha ist vom 1.1. bis mit Haupt- und Zwischenfrüchten zu begrünen Maximaler Zeitraum zwischen den Kulturen: Hauptfrucht (Ernte) Zwischenfrucht (Anbau): Zwischenfrucht (Umbruch) Hauptfrucht (Anbau): Hauptfrucht (Ernte) Hauptfrucht (Anbau): Tag der Ernte/des Umbruchs zählt zu 30/50 Tagen; Anbau nicht 30 Tage 30 Tage 50 Tage

64 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (2) Beispiel 1 : 100 ha Acker (70 ha Winterungen: 50 ha Wi-Getreide, 20 ha Wi-Raps, 25 ha So- Getreide, 5 ha Brache) => 85 % = 85 ha Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 5 ha Brache 5 ha Wintergetreide 20 ha Wintergetreide 50 d 50 d Wi-Getreide Wi-Raps 20 ha Wi-Raps 50 d Wi-Getreide 25 ha Wintergetreide 30 d Zwischenfrucht 10 ha Zwischenfrucht 30 d Sommergetreide 50 d Wi-Getreide 15 ha Zwischenfrucht 30 d Sommergetreide Wi-Getreide 100 ha 100 ha 85 ha => Immergrün (85 %) erfüllt an jedem Tag des Jahres

65 Begrünung von Ackerflächen System Immergrün (3) Umstieg in Zwischenfruchtanbau ohne Rückforderung nicht möglich System Immergrün gilt als höherwertig Wechsel mit Rückforderung nur im HA2015 möglich HA2015 = letzte Möglichkeit für Einstieg in Zwischenfruchtbegrünung Rückforderungsrisiko bei Flächenverlusten: weil Verpflichtung liegt am Grundstück

66 Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till)! Teilnahme an Begrünung-Zwischenfruchtanbau Jährlich nach Variante 4 oder 5 Mulch-/Direktsaat oder Strip Till zum Anbau von: Getreide, Ackerbohne, Mais, Kartoffeln, Kürbis, Soja, Sonnenblumen und Zuckerrüben Max. 4 Wochen zwischen 1. Bodenbearbeitung und Anbau Wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung unzulässig MZ-Prämie /ha Getreide 30 Andere zulässige Kulturen 60 Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen.

67 Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Teilnahme an UBB Mindestens 3 ha Ackerfläche im 1. Jahr Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren Ausnahmen: lt. EU-Bio-VO zulässige, Beizung Saatgut Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Prämie: Kultur Details Euro/ha Getreide Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 40

68 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK) Teilnahme an UBB oder Bio Sortenreiner Anbau gemäß Sortenliste Mindestens 0,10 ha jährlich Sortennachweis: Rechnungen, Saatgutetiketten, Aufzeichnungen über Nachbau, am Betrieb aufbewahren Veränderungen in Sortenliste: Bei Gemüse nur mehr Zwiebel und Schalotten Bei Mohn keine Blaumohnsorten Bei Wintergetreide, Mais, Kartoffeln, Prämie: max. 10 ha/sorte, max. 20 % der Ackerfläche, bei mehrjährigen nur 1 x Stufe Details Euro/ha A Getreide, Emmer, Einkorn, Hirse, Buchweizen, Klee, Lein, Mohn, Dinkel 120 B Mais, Kartoffeln, Gemüse 200

69 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Mindestens 50 % der am Betrieb ausgebrachten Menge bodennah auf Acker oder Grünland ausbringen: Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler, Gülleinjektor Einsatz betriebsfremder Geräte mittels Rechnungen oder Gleichwertigem Aufzeichnungen führen Anfallende Art und Menge, Ausbringungsmengen, -flächen, -zeitpunkt, sonstige Verwendung (z.b. Abgabe an Dritte) Für Biogasgülle Nachweise der Ausgangsprodukte Prämie Menge Begrenzung Euro/m³ Im MFA bekannt zu geben Maximal 30 m³/ha düngungswürdige Fläche 1,-

70 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Zucht und Haltung gefährdeter und hochgefährdeter Nutztierrassen vom Mitgliedschaft beim Zuchtverband erforderlich mindestens 1 förderbares Tier/Jahr Beantragung der Tiere: Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine: MFA, Tierliste, Stichtag 1.4 Rinder: Rinderdatenbank Stichtag 1.4. Zuchtorganisation bestätigt jährlich bis spätestens des Folgejahres: Eintragung ins Herdebuch, Einhaltung Generhaltungsprogramm,

71 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (1) Mindestens 2 ha Acker im 1. Teilnahmejahr im Gebiet KG-weise Abgrenzung, betroffene BBK: Amstetten, Bruck, Gänserndorf Korneuburg, Krems, Melk Mistelbach, St. Pölten Tullnerfeld, Waidhofen/Ybbs Wr. Neustadt Teilnahme an Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau oder System Immergrün

72 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (2) Bodenproben auf Ackerflächen im Gebiet Feststellung des N-Gehalts Analyse mit N min, EUF oder Bebrütungsmethode je angefangene 5 ha Acker eine Probe bis spätestens Ergebnisse der Beratungsstelle und BMLFUW zur Verfügung zu stellen und am Betrieb aufzubewahren Stickstoff-Düngeobergrenzen auf Ackerflächen im Gebiet: Ertragslage mittel: Tullnerfeld, Marchfeld, Prellenkirchner Flur Ertragslage hoch: Mostviertel

73 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (3) Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung auf allen Ackerflächen im Gebiet N-Düngung Planung bis aufgrund der Ertragserwartung Aufzeichnungen aktuell zu führen Bilanzierung bis mit tatsächlichen Erträgen

74 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (4) Verzicht Ausbringung N-haltiger Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen im Gebiet: 20.9 bis 15.2: 30.9 bis 15.2: 20.9 bis 31.3: 20.9 bis 1.3: vor Sommer-, Durumweizen, Sommergerste und Feldgemüse unter Flies oder Folie Wintergerste, Kümmel, Raps, Feldfutter und Wechselwiesen vor Mais alle anderen Ackerflächen Ausgenommen sind Mist und Kompost hier gelten gesetzliche Verbotszeiträume

75 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (5) Weiterbildungsverpflichtung: eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person Mind. 12 h mind. 4 h zum Thema Ergebnis der Bodenproben mind. 6 h in den ersten drei Teilnahmejahren restliche Stunden bis

76 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (6) Prämie Euro/ha Ackerfläche im Gebiet 100 Bildung und Beratung (für die ersten 10 ha) 10

77 Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen Lage der Ackerfläche in Grundwasserschutzkulisse Durchschnittliche Ackerzahl maximal 40 Ackerzahl = je Grundstück Ertragsmesszahl : Fläche in Ar Winterharte Begrünungsmischung ohne Leguminosen Neu angelegt bis oder bestehend Verzicht Düngung und Pflanzenschutz bis Ende 2020 Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x Umbruch im gesamten Verpflichtungszeitraum ist gestattet, wenn unmittelbar darauffolgend Getreide angebaut wird. Nach der Ernte des Getreides ist wieder eine Begrünungsmischung anzulegen. Wird NICHT Grünland!! Jährliche Pflege keine Terminvorgaben: Prämie Begrenzung Euro/ha Mahd und Abtransport oder Häckseln Maximal 20 % der Ackerfläche 450 Schotter, sandige Böden

78 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (1) Vorbehaltlich Genehmigung Ziel: Verringerung Nährstoffeintrag (v.a. Phosphor) in Oberflächengewässer durch Gewässerschutzstreifen Gefährdete Oberflächengewässer Kulisse NÖ, betroffene BBK: Amstetten, Gänserndorf Hollabrunn, Horn Korneuburg, Krems Melk, Mistelbach Scheibbs, St.Pölten Tullnerfeld Waidhofen/Ybbs Kulisse umfasst ganze KG

79 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (2) Ackerfläche in maximal 50 Meter Entfernung zu ständig wasserführendem Gewässer in Gebietskulisse Gewässerschutzstreifen Mindestens 12 Meter breit (max. prämienfähige Schlaggröße: 0,5 ha) auf zum Gewässer nächstgelegenen Feldstücksseite Winterharte Begrünung bis Ende 2020 (keinen reinen Leguminosen) bestehend oder Anlage bis Verzicht Düngung und Pflanzenschutz Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x Umbruch im gesamten Verpflichtungszeitraum ist gestattet, wenn unmittelbar darauffolgend Getreide angebaut wird. Nutzung Aufwuchs und Befahren sind zulässig Wird NICHT Grünland!! Jährliche Pflege (Häckseln oder Mahd) ohne Terminvorgaben

80 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (3) Gewässerschutzstreifen: Zusätzlicher Schutzstreifen zu gleichen Bedingungen förderbar Acker mit maximal 50 Meter Abstand zum Gewässer an nächster Stelle zum Gewässer dauerhafte, winterharte Begrünung durchschnittlich mind. 12 Meter breit Prämienfähig max. 0,50 ha pro Schlag Prämie Begrenzung Euro/ha Maximal 0,50 ha/schlag Maximal 20 % der Ackerfläche Ständig wasserführendes Gewässer in Gebietskulisse 550

81 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (1) Mindestteilnahmefläche 0,5 ha im 1. Jahr flächendeckende Begrünung in jeder Fahrgasse auf allen Obst-, Wein- und Hopfenflächen oder Terrassenbewirtschaftung Keine Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum (Ausnahme Tiefenlockerung) Keine Nutzung des Begrünungsaufwuchses (Ausnahme Beweidung) Offenhaltung des Bodens zulässig: Wein: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 80 cm Obst, Einzelreihen: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 100 cm Obst, andere Pflanzsysteme: mind. 60 % Gesamtfläche zu begrünen Hopfen: unmittelbar um Hopfenpflanzen, mind. 60 % Gesamtfläche zu begrünen

82 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (2) Begrünungszeiträume: Wein, kleiner 25 % Hangneigung: Variante A: bis Erneuerung der Begrünung nicht zulässig Variante B: ganzjährig (1.1. bis ) Wein ab 25 % Hangneigung: Variante B: ganzjährig (1.1. bis ) Teilflächen mit > 25% ausnahmslos ganzjährig zu begrünen Obst: Ganzjährig (1.1. bis ) Hopfen: 15. Oktober bis 15. April Erneuerung Begrünung nicht zulässig Erneuerung Begrünung zulässig

83 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (3) als Begrünungskulturen gelten: Obst und Wein: aktiv angelegte Kulturen: zumindest eine winterharte Art Belassen bestehender Kulturen Hopfen: Grünschnittroggen, pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse, Winterrübsen nicht als Begrünung gelten organische Bodenbedeckungen (Stroh, Gras-, Rindenmulch) reine Selbstbegrünung Getreide oder Mais mehr als 50 % ausgenommen Grünschnittroggen; Hafer und Sommergerste als Deckfrucht bei Anlage Dauerbegrünung

84 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (4) Begrünungsform Winterbegrünung = Wein Variante A, Hopfen Ganzjährige Begrünung - Obst - Wein, Variante B Erneuerungen der Begrünung im Begrünungszeitraum nicht zulässig; Rodung nach => bis offener Boden erlaubt zulässig, zwecks - Bestandesverbesserung - Rodung zur Bodengesundung - Rodung und Neuauspflanzung Neuanlage innerhalb 8 Wochen spätestens Rodung nach => bis offener Boden erlaubt

85 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (5) Bodengesundungen (= mehrjährig stillgelegte, gerodete Fläche): aktiv angelegte winterharte, ganzjährige, flächendeckende Begrünung mind. 1 x Häckseln pro Jahr Nutzung nicht zulässig (auch nicht Beweidung) Verbot N-Düngung und Pflanzenschutz Umbruch zur nachfolgenden Neuauspflanzung zulässig: Neuanlage Begrünung innerhalb 8 Wochen spätestens Umbruch nach => bis offener Boden erlaubt KEINE Befristung der Anlagedauer!! betriebliche Aufzeichnungen: => KEINE gesonderte betriebliche Daten, Feldstücksdaten, Meldungen an AMA Datum: Rodung, Neuauspflanzung, Anlage/Umbruch der Begrünung/Bodengesundung

86 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (6) Höhe der Förderung Euro/ha Obst Wein (Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten) 200 Zuschlag bei Hangneigung ab 25 % 140 bei Hangneigung des Schlages < 25% Variante A: Variante B: Hangneigung des Schlages ab 25% bis <40% 300 Hangneigung des Schlages ab 40% bis <50% 500 Hangneigung des Schlages ab 50% 800 Hopfen 200 Bodengesundung, sonstige Spezialkulturfläche 0

87 Pflanzenschutzmittel Verzicht Wein, Hopfen Teilnahme an Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Verzicht Insektizide (ausgenommen lt. Bio-EU-VO zulässige) auf gesamter Wein- und Hopfenfläche und/oder Verzicht Herbizide auf gesamter Wein- und Hopfenfläche Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Höhe der Förderung Euro/ha Insektizidverzicht Wein (Jung-, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten), 250 Herbizidverzicht Hopfen 250 Bodengesundungsflächen sind nicht prämienfähig

88 Naturschutz - WF (1) Ziel: Schutz und Verbesserung Lebensräume gefährdeter Tier-/Pflanzenarten Teilnahme an UBB oder Bio (nur LSE-Zuschlag auf WF gewährt) Projektbestätigung für ökologisch wertvolle Acker- oder Grünlandflächen Enthält flächenspezifische Auflagen und daraus resultierende Prämie generelle Auflagen auf WF-Flächen, unabhängig von PjB-Auflagen: keine: Neuentwässerung, maschinelle Entsteinung, Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen, Lagerung von Siloballen keine zusätzliche Düngung auf Dauerweiden, Hutweiden Verbot Ausbringung Klärschlamm und kompost auf Grünland keine Ein- oder Nachsaaten (ausgenommen Wildschäden, Engerlinge, höhere Gewalt nach Genehmigung) Aufzeichnungspflicht bei verpflichtender Beweidung

89 Naturschutz - WF (2) Welche Flächen können ab 2015 teilnehmen?: Bestehende WF-Flächen aus ÖPUL 2007 ausgenommen artenarme Ackerbrachen und Intensivwiesen K20-Flächen wenn Naturschutzabteilung Umwandlung in WF genehmigt neue WF-Flächen im Natura 2000-Gebiet und in Artenschutzkulisse sofern Finanzmittel ausreichen Beantragung Projektbestätigung: Anmeldeformular wird von Naturschutzabteilung bisherigen Teilnehmern zugesandt.

90 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (13) Prämienobergrenzen Fläche Euro/ha Acker 600,- Acker mit Naturschutz 700,- Grünland 600,- Grünland mit Steilflächenmahd ab 50 % 800,- Grünland mit Naturschutz 900,- Dauerkulturen 1.400,- Anhebung, um besonders wertvolle Fläche mit aufwändigen Auflagen erhalten zu können

91 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (14) Modulation (Kürzung aller ÖPUL-Prämien ab bestimmter Betriebsgröße): Fläche Berechnung Beispiele: Prämie Bis 100 ha 100 % Über 100 ha 300 ha 90 % Über 300 ha 1000 ha 85 % Über 1000 ha 75 % Größe Berechnung 190 ha (100ha + 90ha x 0,9) : 190 0, ha 100ha + 200ha x 0, ha x 0,85 450ha Kürzungsfaktor aller ÖPUL-Maßnahmen 0,9056

92 Ausfüllhinweise Herbstantrag 2014 Maßnahmenneubeantragung Begrünungsseite für Zwischenfruchtbegrüner

93 Stammdaten Mantelseite 1: Aufbau wie in Vorjahren x MUSTERBBK MUSTER KLEE PAUL HERBSTSTRASSE , MUSTERORT HERBSTSTRASSE , MUSTERORT Bankverbindung RLNWATWWZWE A T Abgabetermine Beilagen ankreuzen

94 x x x Abgabe Flächenbogen bei: Flächenzugänge (Pachtung, Kauf, Nutzung, ) Flächenabgänge (Verpachtung, Verkauf, ) Herausnahme aus landwirtschaftlicher Nutzung (Aufforstung, Straßen-/Wegebau, Gebäude, Windräder, ) neue Feldstücksbildungen (z.b. Teil vom Acker wird Weingarten) Nur auf ACKER-Feldstücken!

95 Beispiel 1: UBB, Acker x x x Gebietskulisse nur Salzburg Gebietskulisse Gebietskulisse x 2015 in NÖ nicht angeboten Immergrün und Mulch/Direktsaat nicht kombinierbar!

96 HA 2014 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Feldstücksnummer Feldstücksname Begrünte Fläche Begrünungs-Varianten MZ ankreuzen Jährlich mind. 10% d. Ackerfläche begrünen (Stichtag 1. Okt.) keine Prämien-Obergrenze begrünte Flächen ausbezahlt

97 Blocksystem, Änderungsdigitalisierung Flächenreferenzsystem Umstellung auf Block

98 Physical Block = neue Referenzfläche ab HA2014 Physical Block = eindeutig abgrenzbare, in Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen Abgrenzung durch feste Grenzen (Wald, Straßen, Gewässer, Bahnlinien, ) beinhaltend alle landwirtschaftlichen Nutzungsarten (Ackerland, Grünland, Weingärten, ) Bewirtschaftung durch einen oder mehrere Landwirte Referenzbehörde = AMA

99 BEISPIEL 1 Ausgangssituation MFA2014: 4 Feldstücke von 4 verschiedenen Bewirtschaftern

100 BEISPIEL 1 Blockbildung durch AMA: Die 4 Feldstücke werden zu einem Block zusammengefasst

101 Digitalisierung zum HA 2014 Fst-Änderungsdigitalisierung ausschließlich im Wege BBK auch für Online-Antragsteller aktuelle Fst-Grenze außerhalb Block-Referenzgrenzen Plausifehler gegebenenfalls Referenzflächenänderungsantrag an AMA erforderlich Entfall der GIS-Dokumentation Zwischenfruchtbegrüner: Acker-Fst-Änderungsdigitalisierung bis

102 BEISPIEL 2 Ausgangssituation MFA2014: nicht beantragtes Grundstück!

103 BEISPIEL 2 Blockbildung durch AMA: Die zusammen hängenden Feldstücke werden jeweils zu einem Block zusammengefasst

104 BEISPIEL 2 Im Herbstantrag werden nicht im BLOCK enthaltene LN-Flächen beantragt! Notwendigkeiten: Formular Referenzflächenänderung, Hofkarte beilegen Bildung eines einheitlichen Blocks durch AMA

105 Organisatorisches Abwicklung Herbstantrag 2014 Änderungsdigitalisierung Antragsentgegennahme

106 Organisatorisches Änderungsdigitalisierung Für Zwischenfruchtbegrüner Bedarf: Flächenzugänge, Flächenabgänge, neue Hofkarte Ausschließlich im Wege der BBK Terminvereinbarung ab 3 Feldstücken notwendig

107 Organisatorisches 2 Antragsentgegennahme Terminzuteilung durch BBK Für alle Betriebe mit Ackerflächen Antragstellung für Begrüner bis Alle anderen ÖPUL Maßnahmen bis z.b. Weinbaubetriebe, Nichtbegrüner Leerformulare, Merkblatt zum HA unter bzw. Homepage der BBK

108 Online-Antrag eine Serviceleistung die es zu nutzen gilt Was bringt s für den Landwirt? Antrag kann selbstständig gestellt werden (über Internet) zeitunabhängig von Öffnungszeiten der BBKn, Wegersparnis, einfacher Aufbau und Nutzung der Anwendung Einstieg über BNr + PIN-Code neue Entwicklung nutzen zukünftig der neue Weg der Antragstellung Online selbstständig bzw. mit Hilfestellung Dritter

109 Online-Antragstellung zu beachten Feldstücksänderungsdigitalisierung ausschließlich über BBK zb Ver-/Zupachungen, Kauf/Verkauf, Flächentäusche, HLN, rechtzeitig VOR Online-Antrag Schlagdigitalisierung (Begrünungsschläge) selbständig machbar Empfehlung: möglichst ganze Feldstücke begrünen Feldstück = Schlag (keine Schlagdigitalisierung notwendig) bei Unsicherheit Schulungsangebot LK LFI nutzen Maßnahmenneubeantragungen ÖPUL Aufbau wie Papierantrag

110 Online-Antrag Zeitraum seit 18. August bis 15. Oktober für Zwischenfrucht-Begrüner bzw. 15. Dezember (Maßnahmenbeantragung) aber: zusätzliche Maßnahmenbeantragung nach Abschluss Online- Antrag (zb Begrünung) nur mehr über Korrektur HA (auf Papier!) Schulungsangebot Termine siehe BBK Homepage Anmeldungen möglich

111 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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