Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung tritt mit Ablauf des außer Kraft.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung tritt mit Ablauf des 31.12.2013 außer Kraft."

Transkript

1 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 5. Finanzplanung Zuschüsse: VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Wenn Sie Räumlichkeiten für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anmieten oder gemeinsam mit Ihrem Tageselternverein und einem Kooperationspartner ein Projekt realisieren, benötigen Sie Möbel für eine kindgerechte Ausstattung. Auch Umbau- und Renovierungsmaßnahmen können notwendig sein, um den Sicherheits- und Qualitätsstandards zu genügen. Zur Finanzierung dieser Ausstattungs- und Umbaumaßnahmen gibt es Fördermittel und Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen verwendet werden; die Höchstsumme beträgt je Projekt. Die VwV Investitionen Kleinkindbetreuung tritt mit Ablauf des außer Kraft. Zuschüsse an Träger/ Tageselternvereine a) Zuschüsse für Kindertagespflege an Träger bzw. Tageselternvereine können bewilligt werden, wenn: die Investitionsmaßnahme zur Deckung des gemeindlichen oder gemeindeübergreifenden Bedarfs notwendig ist und die zuwendungsfähigen Ausgaben des im Antrag dargestellten Investitionsvorhabens insgesamt mindestens Euro betragen (Bagatellbetrag) bei Baumaßnahmen die baurechtlichen Vorgaben erfüllt sind die Kindertagespflegepersonen qualifiziert sind und eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII vorweisen können die Gesamtfinanzierung gesichert ist eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet ist und 1

2 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen die Finanzierung des laufenden Betriebs der Kindertagespflege gesichert ist Zuschüsse an Tagespflegepersonen b) Zuschüsse an Tagespflegepersonen können bewilligt werden, wenn: sie zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bereit stellen sie eine Qualifizierung nachweisen können und eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII haben der gemeindliche und gemeindeübergreifende Bedarf für die Schaffung der zusätzlichen Plätze in der Kindertagespflege nachgewiesen wird und eine zweckentsprechende Verwendung der Investitionen nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides gewährleistet ist die Zweckbindung der Ausstattungspauschale beträgt 5 Jahre Höhe der Zuschüsse Wird der Bagatellbetrag von Investitionskosten überschritten, dann beträgt der Festbetrag je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz für Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 2.000,-- Euro, höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen verwendet werden. Die Antragshöchstsumme beträgt Der Zuschuss kann sowohl für Ausstattung als auch für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Fördersumme setzt sich wie folgt zusammen: x 9 Plätze = zzgl. 30% Eigenanteil = Die Zuschüsse werden erst nach vollständiger Abwicklung der Maßnahme 2

3 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ausbezahlt (Vorlage des Verwendungsnachweises, Abrechnung). Das heißt, die Mittel müssen von Ihnen für einen längeren Zeitraum vorgestreckt werden. Sofern Ihr Tageselternverein gemeinsam mit einem Kooperationspartner ein TigeR -Projekt plant, kann bzw. sollte er die Antragstellung und Abwicklung dieser Projektmittel übernehmen bzw. den Kooperationspartner diese Aufgabe übernehmen lassen. Ausstattungspauschale: 500 pro neugeschaffenem Platz für Kinder unter drei Jahren Kommt eine Förderung für die Schaffung zusätzlicher Plätze in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen auf Grund des Nichterreichens des Mindestbetrags von Euro nicht in Betracht, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Zuwendung entsprechend der Förderhöhe von Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege im eigenen Haushalt leisten, gewährt werden. Die Förderung beträgt dann je Tagespflegeperson 500 Euro je geschaffenem Betreuungsplatz, höchstens jedoch Euro für nachgewiesene Ausstattungsinvestitionen (ausgehend von maximal drei betreuten Kindern unter drei Jahren). Die Förderung eines zusätzlichen Platzes für ein Kind unter 3 Jahren setzt unter anderem eine wöchentliche Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden und das Vorliegen einer Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII voraus. Das Antragsformular für den oben genannten Zuschuss finden Sie im Downloadbereich unter Weitere Formulare finden Sie auch auf der Website des Regierungspräsidiums im Bereich Formulare : /index.html 3

4 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Finanzen und Versicherungen Ein wichtiger Schritt zu Ihrer Gründung einer Kindertagespflege - ob in Ihrer Wohnung oder mit einer anderen Tagespflegeperson zusammen in anderen geeigneten Räumen - ist die Erstellung eines Finanzierungsplans. Mit seiner Hilfe verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Einnahmen und Ausgaben Sie haben werden und wieviel Sie verdienen können. Sie erhalten zudem einen Überblick über die von Ihnen zu zahlenden Steuern - bei Selbständigen werden zu jedem Quartal Einkommensteuervorauszahlungen erhoben - und Versicherungen und können entsprechende Rücklagen bilden. Individuelle Finanzierungsplanung In einer Großtagespflegestelle ist jede Tagespflegeperson selbständig tätig. Daher ist es sinnvoll, dass jede Tagespflegeperson für sich individuell einen Finanzierungsplan mit den Einnahmen und Ausgaben erstellt, die sie haben wird. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung brauchen Sie nicht nur für Ihre eigene Planung, sondern auch für das Finanzamt, dem Sie Ihre selbständige Tätigkeit melden müssen. Auf Grund Ihrer Gewinnkalkulation werden durch das Finanzamt die Vorauszahlungen für die Steuer berechnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im Abschnitt "Steuern". Wir haben für Sie eine Mustervorlage für einen Finanzierungsplan zum Probe-Rechnen erstellt (s. Anlage). 4

5 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben Unterschieden wird im Finanzplan zwischen einmaligen Kosten, die im Zuge der Gründung anfallen - zum Beispiel für Ausstattung und Renovierung - und den laufenden Betriebskosten, also den regelmäßig anfallenden Kosten. Hierzu gehören Aufwendungen wie Miete und Nebenkosten, Lebensmittel und Verbrauchsmaterial. Wie so ein Finanzierungsplan aussehen kann, können Sie der Mustervorlage bei den Anlagen entnehmen. Bitte passen Sie diesen Musterplan Ihren jeweiligen Verhältnissen an. Je nach dem, wie viele Kinder Sie betreuen, welche wiederkehrenden Ausgaben Sie haben oder wie Sie versteuert werden, können die Finanzierungspläne ganz unterschiedlich ausfallen. In Ihrem Finanzierungsplan sollten Sie zunächst die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die Sie als Tagespflegeperson haben werden, berücksichtigen. Einnahmen aus der Tagespflegetätigkeit Hier tragen Sie alle Einnahmen ein, die mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Listen Sie hierzu alle von Ihnen betreuten Kinder mit den jeweiligen Stunden zu dem entsprechenden Stundensatz auf. Vermerken Sie dazu gleich in der Spalte Betriebskostenpauschale, ob das Kind von Ihnen in Vollzeit oder anteilig betreut wird. Gehen Sie bei der Erstellung Ihrer Kalkulation nicht davon aus, dass Sie ganzjährig eine 100%-ige Auslastung haben werden. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung Eingewöhnungszeiten und Urlaubszeiten/ Schließzeiten. Vor allem zu Beginn Ihres Projektes werden Sie nicht von Anfang an alle Plätze voll belegen können, sondern sukzessive neue Kinder aufnehmen. Einigen Sie sich zuvor mit Ihrer ProjektpartnerIn über die Aufteilung der (ungeraden) Anzahl von Plätzen und halten Sie das in Ihrem GbR-Vertrag fest. Nach dieser Aufteilung werden die anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten etc. zugeteilt. 5

6 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Besondere Rahmenbedingungen in TigeR-Projekten Viele Tageselternvereine haben über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus weitere Fördermöglichkeiten in Kooperation mit den Landkreisen, Kommunen oder Kooperationspartnern entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projekte in anderen geeigneten Räumen zu gewährleisten. Auch diese Einnahmen müssen Sie in Ihren Finanzierungsplan aufnehmen. Laufende Geldleistung Höhere Geldleistung im Landkreis Aufstockung der laufenden Geldleistung durch die Kommune Gewährung von Überbrückungszeiten Gewährung von Ausfallzeiten Bezahlung der Eingewöhnungszeit Urlaubsregelung Extra-Zuschuss für Altersvorsorge Raumkosten und Ausstattung Übernahme der Mietkosten Übernahme der Nebenkosten Übernahme (auch Abwicklung) der Investitionen, Sanierung Bezuschussung/Übernahme der Ausstattung Übernahme von Raumpflege/Gartenpflege Pauschalen, unabhängig von der Belegung Platzpauschale bis zu 9 Plätze Sachkostenpauschale bis zu 9 Plätze 6

7 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Betriebsausgaben und Betriebsausgabenpauschale Von Ihren Einnahmen werden jetzt die Betriebsausgaben abgezogen. Die regelmäßigen Betriebsausgaben setzen sich zusammen aus Kosten für Lebensmittel den anteiligen Miet- und Nebenkosten Honorar für die Vertretungskraft Kosten für Reinigung Ausgaben für Spielmaterialien, Bastelmaterial Hygieneartikel Renovierung und Ersatz (im Sinne von Instandhaltung) Büromaterial und Telefon Fahrtkosten Weiterbildung Mitgliedsbeiträge und sonstiges Diese anfallenden Kosten sollten Sie für sich möglichst genau kalkulieren, um damit zu einer realistischen Gewinnberechnung zu kommen. Anstelle einer Einzelabrechnung können Sie auch pauschal pro Vollzeitplatz 300 als Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Betragen die tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten weniger als 40 Stunden pro Woche, werden die jeweiligen Betriebsausgabenpauschalen pro Kind angepasst. Sollten Ihnen die Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, ist die Betriebskostenpauschale nicht anwendbar. Dann empfiehlt sich die Abrechnung nach Beleg. Maßgebliche Größe für die Anrechnung der Betriebsausgabenpauschale ist die in der Pflegeerlaubnis bzw. im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit. 7

8 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Berechnung der anteiligen Betriebskostenpauschale 300 X vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit (in Stunden) 40 h Ausgaben für Sozialversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Für die Berechnung der Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie - falls Sie nicht familien- oder privat versichert sind - den ermäßigten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige von 14,9 Prozent zu Grunde legen (Stand 2012). Die Beitragsberechnung bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen, also die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Bei öffentlich geförderten Tagespflegeverhältnissen wird die Hälfte der Beiträge für eine angemessene Krankenund Pflegeversicherung vom zuständigen Jugendamt erstattet. Gleiches gilt für die Rentenversicherung: Die hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung werden Ihnen vom Jugendamt erstattet, wenn sie nachgewiesen werden. Sie sind als Tagespflegeperson rentenversicherungspflichtig, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen mehr als 400 monatlich beträgt. Für die Berechnung der Ausgaben sollten Sie in diesem Fall mindestens von dem Mindestbeitragssatz zur gesetzlichen Alterssicherung von 79,60 (Stand 2011) ausgehen. Sollten Ihre Ausgaben für eine angemessene Altersvorsorge höher sein, können auch diese auf Nachweis zur Hälfte erstattet werden. Weitere Infos zur Kranken- und Rentenversicherung finden Sie im Handbuch Kindertagespflege unter 8

9 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Unfall- und Haftpflichtversicherung Als selbständige Tagespflegeperson sind Sie verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden und dort eine Unfallversicherung abzuschließen. Der Jahresbeitrag beträgt ca. 87,-- Euro (Stand: 2010). Die Kosten für die Unfallversicherung werden Ihnen vom Jugendamt erstattet. Auch selbständig tätige Tagespflegepersonen im Haushalt der Personensorgeberechtigten sind in diese Versicherungspflicht mit eingeschlossen ( 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW. Bitte beachten Sie: Selbständig tätige Tagespflegepersonen müssen auch rückwirkend Beiträge an die BGW bezahlen, wenn sie bereits in der Vergangenheit tätig geworden sind. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt bei allen Versicherten mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die BGW ist als Sozialversicherungsträger verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften ( 25 SGB IV) Beiträge auch für die Vergangenheit anzufordern. Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Die BGW benötigt Ihren Namen, Anschrift, Art und Gegenstand des Betriebes sowie das Beginndatum. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie in den Anlagen zu diesem Kapitel. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Anmeldeformular online auszufüllen und auszudrucken: Der Versicherungsschutz für selbständig tätige Tagespflegepersonen erstreckt sich auf Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die eine selbstständig tätige Tagespflegeperson im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Kinderbetreuungstätigkeit ausübt. Wird eine selbstständige Tagespflegeperson bei ihrer Tätigkeit durch einen Unfall verletzt, erhält sie Entschädigungsleistungen von der BGW. Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen Heilbehandlung (zum Beispiel Kosten für ärztliche Behandlung, Physiotherapie), Teilhabeleistungen (zum Beispiel Berufshilfe, soziale 9

10 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Rehabilitation) und Geldleistungen (zum Beispiel Verletztengeld, Rente). Berechnungsgrundlage für die Geldleistungen im Versicherungsfall und für die Beiträge ist die Versicherungssumme. Diese ist einkommensunabhängig und beträgt bei der BGW zurzeit für pflichtversicherte selbstständig Tätige bundesweit ,00 Euro. Eine Höherversicherung ist möglich. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden jährlich im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Für das Jahr 2011 erhebt die BGW die Beiträge erst Ende April Die Beiträge für 2011 stehen zurzeit noch nicht fest. Als Anhaltspunkt kann der Jahresbeitrag von 2010 dienen. Im Jahr 2010 war bei einer Versicherungssumme von Euro ein Beitrag in Höhe von 86,58 Euro zu zahlen. Quelle: Versicherungsschutz für Kinder in Tagespflege Die Tageskinder sind durch die Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Jugendamt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt. Diese Anerkennung ist auch Grundlage für die Vermittlung von Kindern und die Bezahlung der Tagespflegepersonen durch das Jugendamt. Zuständig ist die Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW Haftpflichtversicherung - Betriebshaftpflicht - Inventarversicherung Als Tagespflegeperson sollten Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, bei der Ihre Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater komplett abgesichert ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht dazu nicht aus, da sie nicht die berufliche Tätigkeit der Kinderbetreuung umfasst. Eine Ergänzung ist also erforderlich. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen (Berufs)-Haftpflichtversicherungen einzuholen. Für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, da die Versicherungen zumeist von der Betreuung in einem Haushalt ausgehen. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten ergänzend (als Pendant zur Hausratversicherung in der eigenen Wohnung) eine Inventarversicherung für die gemieteten Geschäftsräume mit an, die gegen Raub, Feuer und Leitungswasserschäden versichert sowie Aufräum- und 10

11 Kurs III 2: Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Instandsetzungskosten übernimmt. Manche Tageselternvereine und Versicherungsträger bieten hier Sammelversicherungen an. Auch die Eltern sollten eine private Familienhaftpflichtversicherung abschließen (falls nicht schon vorhanden), in welcher auch deliktsunfähige Kinder (0-7 Jahre) mit eingeschlossen sind. Schäden am Gebäude Schäden am Gebäude sind über die Gebäudebrandversicherung des Hauseigentümers pflichtversichert. 11

Sehr Damen und Herren,

Sehr Damen und Herren, Sehr Damen und Herren, mit der Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum 01.01.2005 sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 sind vermehrt

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege S t a d t M e c k e n h e i m D e r B ü r g e r m e i s t e r Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Fördervoraussetzungen

Mehr

Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege

Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege Berlin, im Juli 2008 Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege 1. Warum wurde die Kindertagespflege neu geregelt? Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013

Mehr

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen. Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Betreuung von Tagespflegekindern

Betreuung von Tagespflegekindern Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach 11.03.2010 G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen

der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen Ohne Moos nichts los?! Fachvortrag zu den Auswirkungen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Ausbauziele bei der Tagespflege und Besteuerung der Geldleistungen

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Betreuungsvertrag Kindertagespflege

Betreuungsvertrag Kindertagespflege Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Die Empfehlungen (DV 20/14) wurden nach

Mehr

zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.

zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d. 1 Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.höhe Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Besteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege. Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Besteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege. Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege Stand: Juli 2009 Carsten Noll/Irina Lempp Folie 1 Folie 2 Besteuerung der Tagespflege bis zum 31.12.2008 Kurzüberblick Kindertagespflege

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über

Mehr

Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.05.2013

Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.05.2013 Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.05.2013 1. Geltungsbereich Die Richtlinien gelten für die Förderung in Kindertagespflege nach 23 SGB VIII. Im Mittelpunkt

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

CheckPoint Berufseinstieg

CheckPoint Berufseinstieg CheckPoint Berufseinstieg Wir wünschen Ihrer Karriere das Beste. Sparkassen-Finanzgruppe Alles im Blick, alles im Griff Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Job! Das erste richtige Gehalt auf dem Konto

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege 1 Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 die Satzung über

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land

Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land [Änderungen in Fettschrift und kursiv] Der Landkreis Berchtesgadener

Mehr

bis zu 3 Plätzen 4 5 Plätze 6 8 Plätze Sachkostenpauschale 332,00 408,00 419,00 196,00 369,00 453,00 465,00 196,00 406,00 498,00 512,00 245,00

bis zu 3 Plätzen 4 5 Plätze 6 8 Plätze Sachkostenpauschale 332,00 408,00 419,00 196,00 369,00 453,00 465,00 196,00 406,00 498,00 512,00 245,00 Info 9 Finanzielles Wenn Sie Tagespflegebetreuung über die Steglitzer Tagespflegebörse anbieten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten: Öffentlich oder privat finanziert Sie bieten Plätze an, die öffentlich

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Haushaltshilfen in Privathaushalten. Gesetzlich unfallversichert

Haushaltshilfen in Privathaushalten. Gesetzlich unfallversichert Haushaltshilfen in Privathaushalten Gesetzlich unfallversichert Wo die Haushaltshilfe anzumelden ist Wer versichert ist Beschäftigte, die in Privathaushalten arbeiten, sind ebenso wie andere Arbeitnehmer

Mehr

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege

Mehr

Richtlinien des Kreises Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien des Kreises Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege Kreisjugendamt Düren - 51 - Richtlinien des Kreises Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege Gesetzliche Grundlagen und Auftrag für die Kindertagespflege Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Mehr

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege

Mehr

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum

Mehr

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)

Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen

Mehr

Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege zusammengestellt von den Tagespflegebörsen Hamburg

Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege zusammengestellt von den Tagespflegebörsen Hamburg Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege zusammengestellt von den Tagespflegebörsen Hamburg Steuer und Versicherungen in der Kindertagespflege Angestellte oder selbständige Tätigkeit? Welche

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

I. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich.

I. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich. Richtlinien der Stadt Lippstadt über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz i. V. mit 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) I. Definition

Mehr

Sicherheit für gute Taten

Sicherheit für gute Taten Sicherheit für gute Taten Versicherungsschutz im Ehrenamt Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer. Sie leisten einen

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis

Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Westerwaldkreis Der Kreistag des Westerwaldkreises hat in seiner Sitzung am 10.07.2015 aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO)

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Alzey-Worms über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege gem. 23 und 24 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Betreuungsvertrag. zwischen Eltern und Babysitter/in

Betreuungsvertrag. zwischen Eltern und Babysitter/in Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Babysitter/in Betreuungsvertrag zwischen Herrn/ Frau: (Eltern/ Sorgeberechtigte/r) Anschrift: Telefon/ Fax und Herrn/ Frau (Babysitter/in) Anschrift: Telefon/ Fax

Mehr

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf

Mehr

Betreuungsvertrag für Tagespflegepersonen und Kindeseltern Name des Tageskindes mit Geburtsdatum

Betreuungsvertrag für Tagespflegepersonen und Kindeseltern Name des Tageskindes mit Geburtsdatum Betreuungsvertrag für Tagespflegepersonen und Kindeseltern Name des Tageskindes mit Geburtsdatum Hrsg.: MAGISTRAT DER STADT WETZLAR Jugendamt/Hr.Ackermann, 06441/ 99 5145 Wetzlar, im September 2006 Liebe

Mehr

Kindheit, Jugend und Familie

Kindheit, Jugend und Familie Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2016 Die Empfehlungen (DV 19/15) wurden nach

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1 Rechtliche Grundlagen (1) Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört nach 2 Abs. 2 Ziff. 3 i.v.m. 22 bis 25 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Ganzheitliche Beratung. Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten.

Ganzheitliche Beratung. Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten. Ganzheitliche Beratung Mit einem kritischen Blick aufs große Ganze sind Sie immer gut beraten. Fair und aus einer Hand mit dem richtigen Partner. Mit der SIGNAL IDUNA haben Sie einen Partner an Ihrer Seite,

Mehr

Leitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Leitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Leitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Anspruchsvoraussetzungen Gültig ab 01.01.2016 Auf Antrag und frühestens

Mehr

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009

Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Private Unfallversicherungen bei Selbstständigen - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - November 2009 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Besitzquoten bei privaten Unfallversicherungen

Mehr

Nachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gem. 22,23,24 SGB VIII i.v.m. 43 SGB VIII

Nachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gem. 22,23,24 SGB VIII i.v.m. 43 SGB VIII Nachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gem. 22,23,24 SGB VIII i.v.m. 43 SGB VIII Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. 22-24 SGB VIII i.v.m. 43 SGB VIII

Mehr

Tagesmütter- Börse. Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege. Informationen für Tagespflegepersonen

Tagesmütter- Börse. Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege. Informationen für Tagespflegepersonen Jugend- und Familienhilfe Tagesmütter- Börse Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege Informationen für Tagespflegepersonen Kontakt Caritasverband für Stuttgart e.v. Bereich Jugend- und Familienhilfe

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Vom 6. Mai 2015 - Az.: 31-6930.160/211. 1 Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung"

Vom 6. Mai 2015 - Az.: 31-6930.160/211. 1 Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung der Investitionsprogramme des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung" (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) Vom 6. Mai 2015

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

Wir freuen uns übrigens über Anregungen, Rückmeldungen und Kritik zu diesem Newsletter!!!

Wir freuen uns übrigens über Anregungen, Rückmeldungen und Kritik zu diesem Newsletter!!! Newsletter 1/2011 Editorial Liebe Tagesmütter, liebe Tagesväter, Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein gesundes und gutes Jahr 2011. Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. Hier kommt der erste

Mehr

Steuern in Österreich:

Steuern in Österreich: Steuern in Österreich: Es gibt steuerrechtlich 2 Varianten für den Betrieb von behördlich bewilligten Bordellen. 1) UNSELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen: diese werden von der

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr