Finanzplatz Serbien AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

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1 Finanzplatz Serbien AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

2 Länderprofil Serbien Stand: März 2015 Finanzplatz Serbien Währung: Serbischer Dinar (RSD) Bruttoinlandsprodukt und Budget f 2016f Reales BIP, in % p.a. 2,6-1,8 0,0 2,5 Nominelles BIP, in Mrd. EUR 34,3 33,2 33,7 35,6 BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR Industrieproduktion, in % p.a. 5,5-6,5 1,5 3,5 Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -5,5-6,6-6,0-4,8 Inflation und Beschäftigung Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 22,1 22,0 23,0 22,0 Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 7,8 2,9 2,0 4,0 Handels und Leistungsbilanz Güterexporte, in Mrd. EUR 14,0 14,4 15,0 16,3 Güterimporte, in Mrd. EUR 17,8 18,0 18,6 19,7 Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -2,1-2,0-2,0-2,0 Leistungsbilanz, in % des BIP -6,1-6,0-5,9-5,6 Auslandsverschuldung, in % des BIP 75,3 78,3 78,3 75,6 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Gesellschaftsrecht Steuern, Abgaben und Recht Schiedsgericht für Streitfälle Förderungen Risikoabsicherung und Finanzierungen Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen banka a.d Raiffeisen banka a.d Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen banka a.d. und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Wechselkurs und Zinsen Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 85,2 88, Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) m Geldmarktsatz BELIBOR (Durchschnitt) 8,88 10,40 8,00 7,60 Länderrating S&P BB- Moody s B1 Fitch B+ Wichtiger Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit Serbien zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Quelle: Raiffeisen Bank International AG WKO: Länderreport Serbien der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag Wien Redaktionsschluss: Mai

3 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Langsame Konjunkturerholung, Reformen des Staatssektors Die Ratsversammlung der EU sprach sich 2010 einstimmig für die Unterstützung aus, Serbien als Mitglied der Europäischen Kommission in Betracht zu ziehen. Schließlich wurde Serbien 2012 der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt und Anfang 2014 haben die EU-Beitrittsverhandlungen begonnen. Privatisierung sowie durch das Angebot von Staatsbetrieben zum Verkauf ihren Reformwillen zum Teil bestätigt hat, bestehen Zweifel über die Reformwilligkeit, zumal das Kabinett zu befürchten scheint, weiterreichende Ausgabenkürzungen könnten die ohnedies schwache ökonomische Stimmung weiter dämpfen. Ein attraktives Anreizprogramm für Investitionen wird Kapitalzuflüsse fördern, doch trotz solcher Hartwährungszuflüsse wird sich die EUR/RSD-Abschwächung im Laufe des Jahres 2015 wegen der schwächelnden Wirtschaft und des fehlenden Risikoappetits bezüglich lokaler Schulden fortsetzen. Bei anhaltender EUR/RSD-Schwächung rechnen wir ab Mitte bzw. Ende 2015 mit einer Leitzinsanhebung und 2011 ist die serbische Wirtschaft mit 1,0 % bzw. 1,6 % p.a. nur leicht gewachsen und 2012 musste Serbien noch einmal eine Schrumpfung des BIP hinnehmen. Erst 2013 hat sich das Wachstum auf 2,5 % erholt, jedoch erwarten wir für 2014 auf Grund der schweren Überschwemmungen und dem damit einhergehenden Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten eine Kontraktion des Bruttoinlandsprodukts von 2 % in diesem Jahr und eine Stagnation im Jahr Der Abwärtsdruck kommt vom schwachen Kreditangebot wegen zahlreicher Kreditausfälle, der geringen Nachfrage im Einzelhandel und von Seiten der öffentlichen Hand in Verbindung mit den anspruchsvollen Reformen und den hohen geopolitischen Risiken. Erst 2016 dürfte sich die Wirtschaft wieder erholt haben und eine positive Wachstumsrate von 2,5 % p.a. aufweisen. Die wichtigsten Beiträge zur Bruttowertschöpfung kommen aus den Bereichen Verkehr, Energieversorgung verarbeitendes Gewerbe und Finanzdienstleistungen. Ende 2014 einigten sich Serbien und der IWF zwar über eine 36-monatige vorsorgliche Bereitschaftskreditvergabe, jedoch wurde die Unterzeichnung des Abkommens auf das erste Quartal 2015 verschoben. Die IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung ist auf den Wiederaufbau der großen Staatsunternehmen fokussiert, namentlich der Elektrizitäts-, Gas-, Eisenbahn- und Straßenunternehmen, die am schwersten das Budget belasten. Im Jahr 2015 könnte es zur Schließung von Staatsunternehmen kommen (von insgesamt 502, die sich im Privatisierungsprozess befinden), für den Rest sollen strategische Partner gefunden und/oder ein lokales professionelles Management rekrutiert werden. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die weitere Verschlechterung der fiskalischen Kennzahlen einzudämmen, wobei erst ab 2016 eine Besserung in Sicht ist, da der Restrukturierungs-/Privatisierungsprozess aus dem Budget finanziell unterstützt wird. Außerdem gibt es einige staatliche Banken, die aufgrund des hohen Anteils fauler Kredite eine Re-Kapitalisierung benötigen. Der Risikoappetit auf lokale Schulden wird vom Tempo der Reformen und ersten sichtbaren Ergebnissen im Budget abhängen. Der Markt war anfangs hocherfreut über den klaren Sieg der Serbischen Fortschrittspartei bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 16. März 2014, als die SNS die absolute Mehrheit in der Serbischen Nationalversammlung gewann, hat sich diese doch klar zur Reformpolitik bekannt. Der Optimismus der Investoren ist nach dem Rücktritt des Finanzministers, der für eingreifende Kürzungen der Gehälter im öffentlichen Dienst und der Pensionen eingetreten war, wieder abgeklungen. Obwohl das Kabinett durch Annahme der Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Pensionsversicherung, zum Insolvenzrecht und zur 4 5

4 2. Gesellschaftsrecht Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Die Registrierungskosten (nicht die gesamten Gründungskosten) belaufen sich auf RSD. Wesentliche Neuerungen betreffend die GmbH. Es besteht die Wahl zwischen einem monistischen und einem dualistischen System der Verwaltung/ Leitung, wobei im ersten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung und einer oder mehrere Geschäftsführer sind, während im zweiten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und einer oder mehrere Geschäftsführer sind. Aktiengesellschaft (a.d.) Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird. Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des Stammkapitals wurde auf RSD erhöht. Kommanditgesellschaft (k.d.) Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt (der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Registrierungsgebühren (nicht die Gesamtkosten für die Gründung) für eine KG liegen bei RSD. Partnerschaftsgesellschaft (o.d.) Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart wurde. Die Registrierung (nicht die gesamten Gründungskosten) kostet RSD. Repräsentanz Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bank-, Finanz- oder Versicherungswesen nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen, können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet. Mehrere Zweigstellen können gegründet werden. Zweigniederlassung ( ogranak ) Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 36/11) ist auch weiterhin die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen ogranak ) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen. Firmenbuch Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister Agencija za privredne registre (APR), wurde das Firmengründungsverfahren, welches elektronisch abgewickelt werden kann, deutlich beschleunigt und die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind öffentlich einsehbar ( Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar. 6 7

5 3. Steuern, Abgaben und Recht Investitionen und Joint Ventures Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen. Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit denen ein Geschäftsinteresse in Serbien verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß dem laufendem Marktwert gewährt werden. Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen Serbien und einem anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen Österreich und Serbien gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten zuständig. Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in Serbien erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer Aktiengesellschaft zu wählen. An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern. Unternehmensbesteuerung Serbien hat mit 15 % eine der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas. Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in Serbien aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen, Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen oder Mieteinnahmen erwirtschaftet, wird eine Steuer von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) etwas anderes vorsieht (siehe unten). Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage miteinbezogen. Steuerpflichtige, welche mehr als RSD (ca. 9 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmens-gewinnsteuer für zehn Jahre, proportional zu deren Einlage, befreit. Umsatzsteuer/UID-Nummer Die Mehrwertsteuer wurde in Serbien am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden, neben Importen, Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik Serbien. Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt. Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt in Serbien 20% und der ermäßigte Sondersatz 10%. Dieser wird auf Grundnahrungsmittel, Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Lehrbücher, kommunale Dienstleistungen, u. ä. erhoben. Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Die MwSt.-Erklärung kann nur elektronisch mittels eines qualifizierten elektronischen Zertifikats (QEZ) bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/Rechnungslegung. Ab einem Umsatz von RSD /ca. EUR besteht die Plicht im MwSt.- System angemeldet zu sein. Für Unternehmen, die sich in serbischen Freihandelszonen niederlassen, besteht die Möglichkeit einer (zumindest vorübergehenden) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Import von Waren, und unter Umständen einer vollständigen Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für Exporte. 8 9

6 Für ausländische Unternehmer gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind. Ein ausländischer Unternehmer kann sich nicht direkt zur Mehrwertsteuer registrieren lassen. Die Registrierung kann nur indirekt über eine Zweigniederlassung erfolgen. Es gilt die Reverse Charge Regel, die die Mehrwertsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger überwälzt. Wesentlich ist. dass die Leistung dokumentiert ist, um bei einer Betriebsprüfung keinen Anlass zu geben, den Vorsteuerabzug zu versagen Reverse Charge System In Serbien besteht das Reverse-Charge-System, bzw. der Übergang der Steuerschuld auf den inländischen Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen in Serbien ausführt. Auch ausländische Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, dies jedoch nur unter eingeschränkten Voraussetzungen. Aus umsatzsteuerlichen Überlegungen ist zu empfehlen, Aktivitäten in Serbien möglichst über eine Tochtergesellschaft durchzuführen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu vermeiden. Diesbezüglich möchten wir auf 3a des österreichischen UStG verweisen. Doppelbesteuerungsabkommen Seit dem ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien in Kraft. Es findet auf Personen Anwendung, die in Österreich und/oder in Serbien ansässig sind. Bei natürlichen Personen wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz abgestellt und bei juristischen Personen kommt es darauf an, in welchem Staat sich die Geschäftsleitung befindet. Unter das Abkommen fallen Steuern aus Vermögen und Einkommen. Dies sind vor allem Einkommens-, Körperschafts- und die Grundsteuer. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es zwei Methoden: einerseits die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt und andererseits die Anrechnungsmethode. Zu beachten ist, dass im vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Befreiungsmethode und Serbien die Anrechnungsmethode anwendet. Nähere Informationen über das Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier bzw. erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Belgrad. Vorsteuererstattung/Rechnungslegung Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch von der eigenen Steuerzahlast abgezogen werden (Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug kann auch für importierte Güter geltend gemacht werden, sofern die Importpapiere in der Abzugsperiode vollständig vorliegen. Die Vorsteuer kann auch in späteren Perioden geltend gemacht werden, wobei das Kalenderjahr nicht maßgeblich ist. Es gibt kein System der Jahresmehrwertbesteuerung. Die Steuererklärung kann innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Mal für die gleiche Steuerperiode/den gleichen Berichtszeitraum geändert werden. Die Beantragung der Rückerstattung von Vorsteuern auf dem monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuerformular löst in der Regel eine Vorsteuerprüfung aus. Schon die Beantragung der Rückerstattung kann ein Finanzstrafverfahren auslösen, sofern ein Betrag von über RSD Vorsteuer rechtswidrig beantragt wird. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen (Exportunternehmen 15 Tage) nach der Beantragung. In den steuerstarken Regionen wie Belgrad, ist die Rückerstattung regulär, aber in den schwächeren Gemeinden kann es zu Verzögerungen kommen. Die Rechnungslegung basiert auf den International Accounting Standards mit gewissen Modifikationen. Es ist auch möglich ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu führen dieses kann jedoch mit Zustimmung der Steuerbehörde erfolgen. Die Abgabefristen sind kürzer als in Österreich. Für den unternehmensrechtlichen Abschluss gilt der letzte Tag im Februar sowie für den steuerrechtlichen Abschluss der 30. Juni als Abgabetag. Aus dem unternehmensrechtlichen Abschluss wird mittels steuerlicher Mehr-Weniger Rechnung der steuerliche Abschluss ermittelt. 41 Des Weiteren sind beim unternehmensrechtlichen sowie beim steuerlichen Jahresabschluss Größenklassen, die sich aus der Höhe der Bilanzsummer, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer ergeben, zu beachten. Es wird zwischen Micro,- kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften unterschieden. Der Prüfungspflicht unterliegen jedoch nur große Gesellschaften, börsennotierte Unternehmen und Unternehmen welche mehr als Euro 4,4 Mio. Jahresumsatz aufweisen. Einkommensteuer Die Steuersätze für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit betragen momentan 10 %. Im Jahre 2005 wurde auch die Einkommenssteuer auf Urheber- und ähnliche Rechte sowie gewerbliche Schutzrechte reformiert

7 4. Schiedsgericht für Streitfälle Folgende Einkommen sind von der Steuer befreit: Einkommen bis RSD Abfindungszahlungen beim Renteneintritt, bis zu den gesetzlich geregelten Maximalbeträgen Abfindungszahlungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses wegen mangelnder Eignung des Arbeitnehmers einmalige Entschädigungen, die diejenige Person erhält, die wegen mangelnden Bedarfs (Arbeitskräfteüberschuss) im Restrukturierungsverfahren und bei der Vorbereitung der Privatisierung des Unternehmens aus dem Arbeitsverhältnis scheidet. Serbien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar): Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt... (einer oder drei); es ist...materielles Recht anzuwenden die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist... Detaillierte Auskünfte: Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich Dr. Manfred Heider, Tel.: , Fax: , Internet: wko.at/arbitration Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten

8 5. Förderungen Daraus ergeben sich folgende Varianten: Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Auch in anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte: ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T , F , E icc@wko.at, W EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik Ausgangssituation/ Status Quo Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt: Schaffung neuer Arbeitsplätze Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum festgelegt ( ). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget ihv. EUR 351,8 Mrd. also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben. Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte ( Priority Axis ) festgelegt, für die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung. Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen) zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können, werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von Calls (Auschreibungen) vergeben. Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes. Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen? Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, ) in der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die engere Auswahl für Förderzusagen. 15

9 2 Wo > 2 3 Wo > 6 8 Wo > 45 Tage > 45 Tage ( )( )( ) ( )( )( )( )( ) Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition > 30 Tage > 30 Tage > 6 Mo > Weitere Informationen Ansprechpartner Raiffeisen Netzwerkbank: International Desk Problem + Analyse 1. Projektbeschreibung Klärung rechtl. Details+ Unterlagen Ausarbeitung Detailantrag + alle Beilagen Einreichen Antrag Deadline! Formale Prüfung Prüfung Inhalt + Evaluierung Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo Förder-Vertrag 1. Rate Zahlung Zwischenbericht + Zwi. Abrechnung Arbeitsplatzschaffung SIEPA Serbia Investment & Export Promotion Agency Telefon: +381 / 11 / Fax: +381 / 11 / office@siepa.gov.rs Internet: Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert. Nationale Förderungen Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder die Region sehr wichtig. Ministry of Finance and Economy Telefon: Fax: informacije@mfp.gov.rs Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist. Folgende Investitionsanreize sind möglich: Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Beteiligungen Begünstigter Grundstückserwerb Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden. Achtung! Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche Verpflichtung) gestellt werden. Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell verfolgt werden. So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten

10 7. Risikoabsicherung und Finanzierungen Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws, Förderstelle des Bundes) Rechtliche Rahmenbedingungen: Mit erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens der aws angeboten werden. Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem. Garantiegesetz Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten zu finden: - Garantien für Kreditfinanzierungen - Garantie für Mezzaninfinanzierungen - Garantien für Internationalisierungsprojekte Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument aws Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen geregelt. Inland Ausland BANK Abbildung 1: Projektgarantie Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max Beschäftigte) mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen. Garantien für nationale Investitionen: Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens. Garantien für internationale Investitionen: Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen, Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien. Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie. Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen. Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des Projektvolumens) mit max. EUR 7,5 Mio. Das ratingabhängige Garantieentgelt beträgt mind. 0,75 % p.a. der garantierten, aushaftenden Beteiligungsmittel. Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab. Konditionen der aws Garantie: Garantien National: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für die ersten EUR 2,5 Mio. Bearbeitungsentgelt: 0,3 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für den EUR 2,5 Mio. übersteigenden Betrag Garantieentgelt: ratingabhängig, mind. 0,6% Garantien International: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage Garantieentgelt der internationalen Projektgarantie: ratingabhängig, beihilfenfrei, mind. 0,75% Garantieentgelt der internationalen Finanzierungsgarantie: ratingabhängig, für mittelständische Unternehmen, mind. 0,6% 18 19

11 OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe) bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab. Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund Investitionsgeschäfte. Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichssind. Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice ( oder bei der Hausbank. Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten. Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG einer Garantie der aws oder einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist. OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde. Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden. ERP - Finanzierungsprogramm Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher Produkte sowie Handelsunternehmen. Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten: ERP - Kleinkredit ERP - Technologieprogramm ERP - KMU Programm ERP - Regionalprogramm ERP - Tourismusprogramm ERP - Verkehrsprogramm ERP - Forstwirtschaftprogramm ERP - Landwirtschaftsprogramm Konditionen von ERP-Krediten Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 7,5 Mio. Laufzeit: 6 Jahre Ausnützungszeit: 0,5 Jahre tilgungsfreie Zeit: 2 3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix Tilgungszeit: 3 4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix - Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume angeboten, d.h: - Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms - Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen Haftung Treuhandgeld Österreichisches Unternehmen ERP-Kredit BANK Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit Haftungskreditvertrag 20 21

12 7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen banka a.d. Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen, bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes. ERP Kredite für Großunternehmen: Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regional-programm sowie das ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können inbesondere Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen: Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen: Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller) Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR ,- innerhalb der letzten 3 Jahre) sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren) Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte Projekte zur Prototypenerstellung Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen: Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen Bauinvestitionen Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten, Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen 7.1. Cash Management-Produkte Kontoführung Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage Deviseninländer Devisenausländer Guthabenverzinsung Überziehungslinien 3 Cash Management lokale Produkte und Dienstleistungen Zahlungen/Eingänge Inlandszahlungen LW Inlandszahlungen FW* Auslandszahlungen LW Auslandszahlungen FW Einzüge LW (nur zwischen Konten bei der RBSM) Scheckinkasso Travellerschecks Barzahlungen/Behebungen, Anzahlungen LW Barzahlungen/Behebungen, Anzahlungen FW* An- und Verkauf von Valuten Kreditkarten Debitkarten Electronic Banking Internet Banking Raiffeisen OnLine E-Banking Lösung Halcom CMI@web SWIFT MT 940 (für Devisen In- und Ausländer) Swift MT101 (nur Erhalt) Liquiditätsmanagement * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen LCY Cash Pooling Zero Balancing (innerhalb einer juristischen Person in der Form eines summarischen Kontoausgleiches, vom Subkonto zum Hauptkonto) Cash Management Konzern-Produkte und Dienstleistungen International Account Reporting Cash Mangement International CMI@Web International Disbursement Service* Cross-border Margin Pooling Intra Group Payments (IGP) Central Conversion Solution SWIFT for Corporates (SCORE) * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen 22 23

13 7.2. Rechtliche und devisenrechtliche Bestimmungen Kontoführung Inländische juristische Personen dürfen sowohl Konten in Fremdwährungen als auch in lokaler Währung unterhalten. Inländische juristische Personen dürfen keine Konten im Ausland führen (außer mit Erlaubnis der NBS). Sowohl Dinar- als auch Fremdwährungskonten können von Devisenausländern bei Kommerzbanken gehalten werden. Girokonten in FW können von jeder juristischen Person oder jedem Unternehmer eröffnet werden. Inlandszahlungen Der Inlandszahlungsverkehr wird seit durch Kommerzbanken abgewickelt. In LW ohne Einschränkungen In FW nur für Verkauf und Leasing von Wohnhäusern, Betriebsgrundstücken und anderen Grundstücken; Geschäftsreisen; Rückzahlung der FW-Kredite im Land; Prämieninkasso und Transaktionen von Versicherungen; Kauf und Verkauf von Wertpapieren in FW; Zahlungen in Garantiefonds der Mitglieder der Wertpapiersammelbank; Lagerstelle und Clearingstelle; für Verkauf von Konsignationsware; Zahlungen für Flugtickets; Losungsabfuhr für Services, die von der NB bestätigt werden; Zahlungen für Versicherungspolizzen; Eingangs- und Ausgangszahlungen in den und aus dem Kosovo. Auslandszahlungen In LW sind erlaubt, der Begünstigte muss aber ein LORO Konto in RSD haben. In FW ohne Einschränkungen mit Vorlage der Zahlungsbelege bei Deviseninländern, grundsätzlich ohne Einschränkungen ohne Vorlage der Zahlungsbelege bei Devisenausländern (allerdings müssen Devisenausländer mittels Beleg nachweisen, dass Zölle und Steuern beglichen sind). Barzahlungen/Behebungen In FW Barbehebungen in FW sind für Geschäftsreisen nur bis zu EUR ,00 pro Person erlaubt. Es gibt keine Einschränkungen mit Firmenkreditkarte. Ausnahmen bestehen für ausländische Botschaften und diplomatische Missionen, bei denen Bar-Transaktionen ohne Einschränkungen erlaubt sind. Barzahlungen in FW sind auch für Einzahlungen aus dem Kosovo erlaubt Clearing-Mechanismus Abwicklung Beschreibung Art Zahlungseingänge in FW aus dem Kosovo müssen an die NBS (National Bank of Serbia) verkauft werden. Der Gegenwert in Dinar wird am Konto gutgeschrieben. Der Inlandszahlungsverkehr wurde mit von der staatlichen Institution ZOP an die Banken übertragen. Der Zahlungsverkehr für juristische Personen, natürliche Personen, Unternehmen und Devisenausländer wird nur mehr von den Kommerzbanken abgewickelt. Alle Transaktionen werden von der Serbischen Nationalbank kontrolliert. Es gibt zwei Arten für die Abwicklung von Dinarzahlungsaufträgen: 1) Bankinterne Zahlungen bei denen Auftraggeber und Begünstigter die Konten bei der selben Bank führen. 2) Zwischenbankzahlungen bei denen Auftraggeber und Begünstigter die Konten bei unterschiedlichen Banken führen. a) Giro Clearing (Nettoabwicklung) für Dinar-Zahlungsaufträge bis zu RSD Die Abwicklung findet drei mal täglich statt. b) RTGS (Echt-Zeit, Bruttoabwicklung) für Dinar-Zahlungsaufträge über RSD Diese Zahlungsaufträge werden sofort abgewickelt. Die Provision für diese Transaktionen ist jedoch höher. Durch das neue Clearingsystem für Inlandszahlungen werden Transaktionen entsprechend internationalen Standards abgewickelt. Netto Giro Clearing: Nettoabwicklung RTGS: Bruttoinlandsabwicklung In LW Bei Barbehebungen über RSD ,00 sind die Unternehmen verpflichtet, Originalunterlagen, die den Zahlungsgrund bestätigen (Rechnung, Vertrag), einzureichen. Die Banken sind verpflichtet, diese zu überprüfen. Barbehebungen bzw. Bareinlagen unter RSD ,00 sind ohne Einschränkungen möglich. Valutierung Abwicklungsvorgang Alle Inlandszahlungen werden sofort (D+0) ausgeführt und sind unwiderruflich. Für Auslandszahlungen gilt D+2, für IGP D+1 Giro Clearing: 10.30, 12.30, MEZ RTGS: MEZ Clearing-Mitgliedschaft der Bank Verpflichtend für alle Banken in Serbien

14 8. Raiffeisen banka a.d. 9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen banka a.d. und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Bilanzsumme in Mio. EUR Geschäftsstellen 85 Mitarbeiter Die Raiffeisen Banka war 2001 die erste Bank, die mit 100 % Auslandskapital in Serbien gegründet wurde. Als Universalbank bietet die Raiffeisen Banka allen Kundensegmenten, darunter vor allem Groß- und Privatkunden sowie KMU die komplette Palette an Bankprodukten und Dienstleistungen an. In den 13 Jahren ihres Bestehens ist die Raiffeisen Banka zu einer der führenden und besten Banken des Landes geworden. Seit Beginn ihrer Tätigkeit ist die Bank aufgrund der professionellen Mitarbeiter und kontinuierlichen Produktinnovationen die treibende Kraft für das Wachstum des Bankensektors in Serbien. Ende 2013 hatte die Raiffeisen Banka ca Kunden. Die Kundenkredite beliefen sich Ende 2013 auf 1,1 Milliarden, das Funding kam hauptsächlich aus den Kundeneinlagen in Höhe von nahezu 1,1 Milliarden. Die Bank arbeitet eng mit ihren Tochterunternehmen Raiffeisen Leasing, Raiffeisen Future Voluntary Pension Fund und Raiffeisen Invest Fund Management Company zusammen. Die beiden Finanzmagazine The Banker und Global Finance wählten die Raiffeisen Banka 2013 zur Best Bank in Serbia bzw. zur Bank of the Year. Aktionärsstruktur: Raiffeisen Bank International AG 100 % Raiffeisen banka a.d. Bulevar Zorana Djindjica 64a, Novi Beograd Tel.: +381 / 11 / Fax: +381 / 11 / Ihr Spezialist in der Raiffeisen banka a.d. Sofija Davidovic Tel: +381 / 11 / sofija.davidovic@raiffeisebank.rs Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft Raiffeisen Bank International AG Herwig Haidn herwig.haidn@rbinternational.com Tel. +43 / 1 / Raiffeisen Bank International AG Rudolf Lercher rudolf.lercher@rbinternational.com Tel. +43 / 1 / Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Marika Miklis marika.miklis@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Florian Hehenfelder florian.hehenfelder@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Franz Rogi franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 / Günther Geieregger guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 /

15 Notizen Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Franz Rogi Tel.: +43 / 316 / Günther Geieregger guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 / Raiffeisenlandesbank Kärnten Michael Stegmüller michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 / Herbert Schöffmann herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 / Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Helmut Zeindlinger zeindlinger@rlbooe.at Tel.: +43 / 732 / Artem Snegirev snegirev@rlbooe.at Tel.: +43 / 732 / Raiffeisenverband Salzburg Friedrich Buchmüller friedrich.buchmueller@rvs.at Tel.: +43 / 662 / Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Andrea Zankl andrea.zankl@rlb-tirol.at Tel.: +43 / 512 / Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Alexandra Welte alexandra.welte@raiba.at Tel.: +43 / 5574 / Raiffeisenlandesbank Burgenland Wilhelm Schedl wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at Tel.: +43 / 2682 /

16 Notizen Notizen 30 31

17 Überreicht durch:

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