Vollständigkeitserklärung (bei Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen von Kreditinstituten zu verwenden) Firmenstempel des Auftraggebers

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1 1/8 Vollständigkeitserklärung (bei Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen von Kreditinstituten zu verwenden) An Anschrift des Bankprüfers Firmenstempel des Auftraggebers Diese Vollständigkeitserklärung wird in Verbindung mit Ihrer Prüfung des Jahresabschlusses sowie diverser aufsichtsrechtlicher Aspekte der. (Bank) für das am... endende Geschäftsjahr abgegeben. Die Jahresabschlussprüfung hat den Zweck der Abgabe eines Prüfungsurteils darüber, ob der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum... (Abschlussstichtag) sowie der Ertragslage des Unternehmens für das Geschäftsjahr vom... (Datum) bis... (Datum) in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen einschließlich der bankspezifischen Rechnungslegungsvorschriften (in der Folge österreichische Rechnungslegungsgrundsätze genannt) vermittelt. Aufklärungen und Nachweise, die zum richtigen Verständnis des Jahresabschlusses und für die Prüfung nach 63 Abs. 4 BWG erforderlich sind, sowie Aufklärungen und Nachweise, die Sie gemäß 272 UGB / 4 GenRevG / 60ff. BWG verlangt haben, wurden Ihnen vollständig gegeben. Als Auskunftspersonen, die angewiesen wurden, Ihnen alle gewünschten Auskünfte und Nachweise richtig und vollständig zu geben, und für deren Auskünfte wir die Gewähr übernehmen, wurden Ihnen insbesondere benannt: Wir bestätigen nach bestem Wissen und Gewissen, angemessene Erkundigungen durchgeführt zu haben, um in der Lage zu sein, unsere Erklärungen abzugeben, nämlich: A. Jahresabschluss Wir bestätigen, dass wir für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich sind. Weiters bestätigen wir, dass der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde, einschließlich folgender Punkte: 1. Unsere Wahl und Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist angemessen. 2. Alle Pläne und Absichten, die zur Folge haben könnten, dass sich die Buchwerte oder der Ausweis von Vermögensgegenständen oder Schulden im Jahresabschluss wesentlich ändern könnten, wurden in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgewiesen oder dargestellt. 3. Alle Verbindlichkeiten, sowohl gewisse als auch ungewisse, wurden in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen erfasst und gegebenenfalls ausgewiesen.

2 2/8 4. Das Unternehmen ist rechtmäßiger Eigentümer aller im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände oder hat Kontrolle über diese. Gegebenenfalls wurden sämtliche Pfandrechte und dinglichen Belastungen, die auf diesen Vermögensgegenständen ruhen, in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen offengelegt. 5. Wir haben vertragliche Vereinbarungen eingehalten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss haben könnten. Eingetretene Fälle der Nichteinhaltung wurden in Übereinstimmung mit den österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen offengelegt. 6. Alle Geschäftsvorfälle wurden erfasst. Im fremden Namen und für fremde Rechnung gehaltene Vermögensgegenstände und Schulden wurden nicht bilanziert. 7. Wesentliche Annahmen, die wir bei der Vornahme von Schätzungen getroffen haben, einschließlich der Schätzungen von Buchwerten, sind angemessen. 8. Es wurden alle Geschäfte mit und zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen und daraus resultierende Forderungen und Verbindlichkeiten im Rechnungswesen richtig und vollständig erfasst. Diese Geschäfte und die daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften offen zu legen sind, richtig ausgewiesen und angegeben. Durch die Gestaltung dieser Geschäfte wurde der Jahresabschluss nicht in einer Weise beeinflusst, dass er kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. 9. Im Jahresabschluss sind alle erforderlichen Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Geschäften mit und zwischen diesen enthalten. 10. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Unternehmen (nicht Zutreffendes streichen) Produkte auf Wechselkurse oder Zinssätze, Swaps, Optionen, Warentermingeschäfte u.ä. Finanzprodukte oder Derivate eingesetzt. keine der vorgenannten Produkte, in welcher Form auch immer, genutzt. Wir bestätigen, dass das Unternehmen keine nicht in der Buchhaltung erfassten Geschäfte (wie z.b. Optionen, sonstige Finanzderivate, Kompensationsgeschäfte) eingegangen ist bzw. dass diese in einer Beilage zu dieser Erklärung vollständig aufgelistet sind. Alle zum Abschlussstichtag offenen Transaktionen sind in der Aufstellung über die am Abschlussstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte enthalten. 11. Wir haben alle im Folgenden angeführten Sachverhalte und die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen entweder in dem um den Anhang erweiterten Jahresabschluss vollständig berücksichtigt oder soweit sie in den Jahresabschluss nicht aufzunehmen sind in einer Beilage zu dieser Erklärung vermerkt. Fehlen derartige Angaben oder Vermerke, liegen diese Sachverhalte am Abschlussstichtag nicht vor. a) Eventualverpflichtungen aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Garantien und aus sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen; b) Patronatserklärungen; c) gesetzliche und vertragliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten), beispielsweise Pfandrechte, Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalte an bilanzierten Vermögensgegenständen im Hinblick auf das Verhältnis zu Mitarbeitern oder Gesellschaftern; d) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten an Sachen und Rechten für fremde Verbindlichkeiten;

3 3/8 e) derivative und strukturierte Produkte, die Währungs-, Zins-, sonstige Markt- oder Kreditrisiken enthalten (z.b. Swaps wie Zinsswaps, Währungsswaps, Forward Rate Agreements, Futures, Optionen, Zinsbegrenzungsvereinbarungen wie Caps, Floors, Collars, Devisentermingeschäfte, Note Issuance Facilities, Revolving Underwriting Facilities); f) Rückgabe- oder Lieferverpflichtungen für in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände und Rücknahme- oder Lieferverpflichtungen für nicht in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände, insbesondere auch Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften, Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen sowie unwiderrufliche Kreditzusagen; g) Vermögensgegenstände im Sinne von 45 Abs. 1 Z 1 und 2 BWG und / oder Verbindlichkeiten im Sinne von 45 Abs. 1 Z 3 und 4 BWG sowie Rückgriffsforderungen, Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen / gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Vermögensgegenstände nachrangiger Art im Sinne des 45 Abs. 4 BWG zum Abschlussstichtag; h) Rechtsstreitigkeiten und sonstige Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Kreditinstituts von Bedeutung sind; i) bestehende oder erkennbare drohende öffentlich-rechtliche Auflagen, die für die finanzielle Lage und die künftige Ertragslage des Kreditinstituts von Bedeutung sind; j) Verträge oder sonstige rechtliche Sachverhalte, die wegen ihres Gegenstandes, ihrer Dauer oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Kreditinstituts von Bedeutung sind oder werden können, insbesondere - Verträge mit Lieferanten, Abnehmern, Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen, - Dienst-, Werk- und Pensionsverträge (ev. bestehende Rückdeckungsversicherungen sind in Höhe des Rückkaufwertes/Deckungskapitals berücksichtigt), - Leasingverträge und sonstige langfristig unkündbare Bestandsverträge, - Arbeitsgemeinschafts- und Konsortialverträge, - Verpflichtungen aus Dritten eingeräumten unwiderruflichen Angeboten, - Treuhandverträge, - Verträge über Verpflichtungen, die aus dem Gewinn zu erfüllen sind, - Vereinbarungen über Vertragsstrafen, die über das branchenübliche Ausmaß hinaus gehen, - ungewöhnliche Auflösungs- und Kündigungsbeschränkungen in Verträgen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditinstituts führen können; k) Inanspruchnahme der Schutzklausel (Unterlassen von Angaben gemäß 241 UGB); l) der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen und auch nicht gemäß 199 UGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditinstituts von Bedeutung ist; m) Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für die Bewertung am Abschlussstichtag von Bedeutung sind; n) besondere Umstände, die der Fortführung des Unternehmens oder der Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entgegenstehen könnten. 12. Die gewährten Vorschüsse und Kredite und die eingegangenen Haftungsverhältnisse, die unter 239 Abs. 1 Z 2 UGB fallen, die Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen gemäß 239 Abs. 1 Z 3 UGB und die Bezüge gemäß 239 Abs. 1 Z 4 UGB sowie die Pflichtangaben nach 64 BWG sind im Anhang vollständig angegeben. 13. Die Beteiligungen an Unternehmen, mit denen das Kreditinstitut im Geschäftsjahr verbunden war ( 228 Abs. 3 UGB), und Unternehmen, mit denen im Geschäftsjahr ein Beteiligungsverhältnis bestanden hat ( 228 Abs. 1 und 2 UGB), sind in einer Beilage zu dieser Erklärung

4 4/8 angeführt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber solchen Unternehmen bestanden am Abschlussstichtag nicht / nur in dem in den vorgelegten Konten wiedergegebenen Umfang. 14. Die anrechenbaren und die erforderlichen Eigenmittel wurden unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen berechnet. B. Lagebericht 1. Wir sind verantwortlich für das Aufstellen des Lageberichts. 2. Der Lagebericht enthält alle in 243 [bei börsenotierten Unternehmen: sowie in 243a] UGB geforderten Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. 3. Der Geschäftsverlauf und die Lage des Kreditinstituts sind im Lagebericht zutreffend dargestellt. 4. Der Lagebericht geht insbesondere auch soweit beim Kreditinstitut zutreffend ein auf: a) die Risikomanagementziele und -methoden in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten, einschließlich der Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten geplanter Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften angewandt werden, sofern diese Angaben für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind; b) bestehende, für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentliche Preisänderungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Cashflow-Risken für die von dem Kreditinstitut verwendeten Finanzinstrumente; c) den Bereich Forschung und Entwicklung; d) bestehende Zweigniederlassungen; e) die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs und sonstige für die künftige Entwicklung des Kreditinstituts wesentliche Umstände sind im Lagebericht erläutert. C. Internes Kontrollsystem 1. Allgemein Wir sind verantwortlich für die Ausgestaltung (Konzeption, Umsetzung, laufende Anpassung und Weiterentwicklung) und die Wirksamkeit eines angemessenen internen Kontrollsystems (insb. 39 Abs. 2 BWG ivm 82 AktG bzw. 22 GmbHG). Unter dem internen Kontrollsystem verstehen wir den Prozess, durch den die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hiezu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen), die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Einhaltung der für das Kreditinstitut maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert wird, um zu verhindern, dass das Erreichen des Unternehmensziels durch den Eintritt geschäftlicher Risiken beeinträchtigt wird.

5 5/8 2. Verstöße Wir sind verantwortlich für die Verhinderung und Aufdeckung von Verstößen durch Mitarbeiter. Hiezu haben wir organisatorische Maßnahmen, insbesondere ein geeignetes internes Kontrollsystem eingeführt und halten dieses auch aufrecht. 3. Nahestehende Unternehmen und Personen Wir sind verantwortlich für die Einrichtung eines angemessenen Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystems, um sicherzustellen, dass Geschäfte mit und zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen in den Buchführungsunterlagen als solche festgehalten und entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften offengelegt werden. D. Bankaufsichtsrechtliche Unterlagen und Informationen Unter dem internen Kontrollsystem aus Sicht des Aufsichtsrechts verstehen wir die Gesamtheit der Strategien und Verfahren, die uns befähigen, die bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zu steuern, zu überwachen und zu begrenzen, sowie die Summe der kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß 39a BWG. Alle für die Anlage zum Prüfungsbericht gemäß 63 Abs. 5 BWG erforderlichen Angaben und Nachweise sind Ihnen vollständig und richtig zur Verfügung gestellt worden. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben zu Teil III bis VI der Anlage zum Prüfungsbericht sind vollständig und richtig. Der Auflistung wesentlicher bemerkenswerter Kredite zu Teil IV Ziff. 17 liegt eine vollständige Aufstellung aller Kredite an natürliche oder juristische Personen, die eine qualifizierte Beteiligung an dem Kreditinstitut halten, Kredite an Unternehmen, an denen das Kreditinstitut eine qualifizierte Beteiligung hält, und Organkredite zugrunde, die zum Abschlussstichtag die Großveranlagungsgrenze überstiegen. Insbesondere bestätigen wir: 1. Alle aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurden eingehalten. Allfällige Zweifelsfälle im Zusammenhang mit der Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Normen wurden Ihnen zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten oder durch die interne Revision festgestellte Mängel sind behoben und wurden Ihnen zur Kenntnis gebracht. 2. Wesentliche nicht börsenotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z.b. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in offshore-finanzplätzen oder mit solchen abgeschlossene außerbilanzmäßige Geschäfte sind Ihnen vollständig mitgeteilt worden. 3. Unterjährig eingetretene wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, sind Ihnen vollständig mitgeteilt worden. 4. Zum Zwecke der Darstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen abgegebene oder in Anspruch genommene oder sich im Zeitpunkt des Abschlussstichtags im Rechtsbestand befindliche Garantieerklärungen / Patronatserklärungen / Gewährungen von Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen, durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte sind Ihnen vollständig mitgeteilt worden.

6 6/8 5. Während des zu prüfenden Geschäftsjahrs sowie bis zum heutigen Tag haben wir nicht festgestellt, dass die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen des Kreditinstituts gefährdet gewesen wäre oder eine wesentliche Verschärfung der Risikolage eingetreten wäre, auch wenn diese Umstände keinen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss haben. Sofern solche Umstände eingetreten sind, haben wir Sie umfassend informiert. Wir haben Ihnen die bis zum heutigen Tag aktuellen Unterlagen zur Finanz- und Liquiditätsplanung übergeben. 6. Für alle gemäß 21a ff. BWG bewilligungspflichtigen Ansätze, Modelle bzw. Methoden liegen die erforderlichen Bewilligungen vor, wurden alle unwesentlichen Änderungen seit Erteilung der Bewilligung an die Finanzmarktaufsichtsbehörde richtig gemeldet und alle wesentlichen Änderungen von der Finanzmarktaufsichtsbehörde genehmigt. Die erforderlichen Überwachungs-, Kontroll- und Überprüfungsverfahren wurden eingerichtet und durchgeführt. 7. Die Kriterien für die Zuordnung von Positionen in das Handelsbuch sowie etwaige Umbuchungen gemäß den internen Kriterien für deren Einbeziehung in das Handelsbuch haben wir Ihnen mitgeteilt. Darüber hinaus haben wir Ihnen die Dokumentation über die in 63 Abs. 4 Z 6 lit. a bis d BWG angeführten Kriterien, Verfahren und Modelle zur Verfügung gestellt. 8. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel wurden die Bestimmungen des 23 BWG beachtet. Abzugsposten von den Eigenmitteln gemäß 23 Abs. 13 BWG wurden, soweit vorliegend, berücksichtigt. 9. Bei der Ermittlung der konsolidierten Eigenmittel wurden die Bestimmungen des 24 BWG beachtet. Von den Wahlrechten nach 24 Abs. 3 bis 4 BWG wurde wie in der Beilage zu dieser Erklärung dargestellt Gebrauch gemacht. Eine Aufstellung aller Kredit- und Finanzinstitute, Wertpapierfirmen und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Anbietern von Nebendienstleistungen), zu denen wir im Verhältnis eines übergeordneten Kreditinstituts stehen ( 30 BWG ivm 244 Abs. 2 und 4 UGB), sowie aller übergeordneten Finanz-Holdinggesellschaften (inkl. Mutterfinanz-Holdinggesellschaften) ist Ihnen ausgehändigt worden. Alle für die Beurteilung der Einbeziehungspflicht erforderlichen Informationen wurden Ihnen vollständig übermittelt. In die Ermittlung der konsolidierten Eigenmittel sind alle Unternehmen einbezogen, die nach 24 Abs. 1 BWG einbezogen werden müssen. Unternehmen, auf deren Einbeziehung aufgrund der bestehenden Wahlrechte verzichtet wurde, sind in dieser Aufstellung besonders gekennzeichnet. 10. Eine vollständige Übersicht über die qualifizierten Beteiligungen an Unternehmen, die weder Kreditinstitute, Finanzinstitute oder Versicherungsunternehmen sind noch Hilfsgeschäfte für das Kreditinstitut betreiben ( 29 BWG), ist Ihnen ausgehändigt worden. 11. Die für die Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ( 40 und 41 ivm 39 Abs. 2 BWG) erforderlichen Unterlagen und Nachweise wurden Ihnen vorgelegt. 12. Die Bestimmungen des 93 BWG (Einlagensicherung und Anlegerentschädigung) wurden eingehalten. 13. Sämtliche anzeigepflichtigen Tatbestände nach 73 und 10 Abs. 2, 5 und 6 BWG sind Ihnen vollständig und richtig zur Kenntnis gebracht worden. 14. Sämtliche uns zur Verwahrung anvertrauten Wertpapiere sind in der Depotbuchführung, insbesondere in dem im 11 DepotG vorgeschriebenen Verwahrungsbuch erfasst. Auch die

7 7/8 uns zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertrauten Wertpapiere ( 12 DepotG) sind in unseren buchmäßigen Aufzeichnungen erfasst. 15. Die Übersendung der Stückverzeichnisse ist nicht bzw. nur in den in Abschnitt F. oder in einer Beilage zu dieser Erklärung angegebenen Fällen gemäß 14 DepotG ausgesetzt worden. 16. Sämtliche uns anvertrauten Mündelgeldspareinlagen ( 230a ABGB) sind in der Buchführung besonders gekennzeichnet. 17. Die Bestimmungen des 2. und 3. Hauptstücks des WAG 2007 wurden vollumfänglich eingehalten. E. Vollständigkeit der Informationen 1. Es wurden Ihnen alle Aufzeichnungen, Dokumentationen und Informationen über ungewöhnliche Angelegenheiten, von denen das Management Kenntnis hatte, sowie sonstigen prüfungsrelevanten Informationen zur Verfügung gestellt. 2. Wir haben Ihnen alle Protokolle von Gesellschafter- / Hauptversammlungen und Aufsichtsrats- / Beiratssitzungen (sowie Sitzungen des Prüfungsausschusses) zur Verfügung gestellt. 3. Wir haben Ihnen alle Berichte der internen Revision und des Geldwäschereibeauftragten zur Verfügung gestellt. 4. Alle Anzeigen, Anträge, Anfragen u.ä. an die Finanzmarktaufsichtsbehörde sowie an die Oesterreichische Nationalbank sowie alle an uns ergangenen Bescheide, Aufträge, Anfragen, Weisungen, Beanstandungen u.ä. der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank wurden Ihnen vollständig zugänglich gemacht. 5. Wir haben Ihnen die Ergebnisse unserer Beurteilung von Risiken, dass der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben aufgrund von Verstößen enthalten könnte, mitgeteilt. 6. Sofern Daten im Ausland verarbeitet wurden, haben wir sichergestellt, dass sämtliche Bücher, Belege und sonstigen Buchführungsunterlagen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen im Inland bereitgestellt werden.

8 8/8 F. Zusätze, Bemerkungen und Hinweise auf Beilagen Eine Zusammenstellung der unberichtigten Fehler liegt bei. Wir bestätigen die Unwesentlichkeit dieser Fehler bezogen auf den gesamten Jahresabschluss. Weiters ist eine Zusammenstellung der berichtigten Fehler beigeschlossen. 1 G. Entbindung von der Verschwiegenheit Wir erklären uns damit einverstanden, dass Sie über die Ergebnisse Ihrer Prüfung an unsere Muttergesellschaft bzw. an die von dieser beauftragte Prüfungsgesellschaft berichten. H. Unterschriften der gesetzlichen Vertreter mit Angabe des Datums der Unterfertigung 1 falls zutreffend

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