UMGEBUNGSLÄRM STUFE 2 Erläuterungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Das europäische Planungsinstrument zur Lärmminderung

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1 UMGEBUNGSLÄRM STUFE 2 Das europäische Planungsinstrument zur Lärmminderung Stand

2 INHALT Anlass Umgebungslärm, Stufe 1 Pulheim Umgebungslärm, Stufe 2 Pulheim Ballungsräume und Hauptlärmquellen Die Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim Schiene Fördermöglichkeiten Seite 3 Seite 3 Seite 3 Seite 3 Seite 4 Seite 6 Seite 12 Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 12

3 Anlass Ein Ziel der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau, zu dem auch der Lärmschutz gehört. Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Ziel ist, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch koordinierte Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren. Die rechtlichen Grundlagen für eine Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht erfolgt 2006 im geänderten Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der 34. neu erlassenen Verordnung zum BImSchG über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt unter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm. Umgebungslärm, Stufe 1 Pulheim In der ersten Stufe (bis 18. Juli 2008) wurde außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als Einwohnern alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr berücksichtigt. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als Flugbewegungen/Jahr. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der ersten Stufe zeigten, dass für Pulheim keine Pflicht zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes bestand. Umgebungslärm, Stufe 2 Pulheim In einer zweiten Stufe muss die Lärmkartierung, nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, bis 30. Juni 2012 und die Lärmaktionsplanung bis 18. Juli 2013, auf Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, erweitert werden. Dies gilt auch für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Bewegungen pro Jahr. Ballungsräume und Hauptlärmquellen Die Übersicht der Karte vom LANUV zeigt, dass Pulheim außerhalb der Ballungsräume liegt, es aber durchaus Straßenbereiche mit einem > 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr Verkehrsaufkommen gibt. Übersicht Ballungsräume Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 12

4 Für die Hauptlärmquellen der Stufe 2, in Pulheim wurden erneut landesweit vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim erarbeitet und im Internet unter der Adresse: veröffentlicht. Lärmkarten wurden erstellt, um die Lärmbelastung zu erfassen und darzustellen. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten im Stadtgebiet Pulheim Übersicht Stadtgebiet Pulheim Übersicht Stadtgebiet Pulheim Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 12

5 Die Lärmkarten zeigen in verschiedenfarbig dargestellten Pegelklassen den erheblichen Umgebungslärm mit Pegeln über 55 db(a) Lden und über 50 db(a) Lnight in einer repräsentativen Immissionshöhe von 4 m an. Der Lärmindex Lden ist ein über 24 Stunden ("day, evening, night") gemittelter Pegel mit Höhergewichtung von Abend und Nacht und der Lärmindex Lnight ein über 8 Stunden, zwischen 22 und 6 Uhr, gemittelter Pegel. Flächen mit einer Lärmbelastung über 70 db(a) Lden oder 60 db(a) Lnight sind Belastungsschwerpunkte, für die Lärmschutzmaßnahmen zu planen sind. Bei Überschreitung der Werte 60 db(a) für den Lärm Nacht (Lnight) und 70 db(a) für den Lärm Tag (Lden) sind Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen oder in Erwägung zu ziehen. Nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gilt: Der Tag entspricht einem Zeitraum von 12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von 4 Stunden und die Nacht einem Zeitraum von 8 Stunden; die Mitgliedstaaten können den Abend um eine oder zwei Stunden kürzen und den Tag und/oder den Nachtzeitraum entsprechend verlängern, sofern dies für sämtliche Lärmquellen einheitlich geregelt ist und sie der Kommission Informationen über jede systematische Abweichung von der Standardoption übermitteln; der Tagesanfang (und damit der Anfang des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat festzulegen (dies ist für sämtliche Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die Standardzeiten Uhr, Uhr und Uhr Ortszeit; ein Jahr ist das für die Lärmemission ausschlaggebende und ein hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittliches Jahr. Zu erkennen sind bereits in der Übersicht für den Ortsteil Sinnersdorf der belastete Bereich im Ortszentrum Kölner Str./ Pulheimer Str. (L183), für den Ortsteil Pulheim der Bereich Steinstr./ Venloer Str./ Bonnstr. (L183), für den Ortsteil Geyen die Bonnstr. (L183), für den Ortsteil Brauweiler die Bonnstr. (L183), Brauweilerstr./ Ehrenfriedstr. und Mathildenstr. (L213). Für den Ortsteil Stommeln ist die Wohnbebauung an der L 93, durch den im Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln festgesetzten Lärmschutzwall, geschützt. Durch die neue Trasse der B 59 ist keine Wohnbebauung betroffen. Zusätzlich wurde durch das Gutachterbüro Grasy+Zanolli (Lärmgutachter) eine Plausibilitätsprüfung der Lärmkartierung unterzogen. Hierfür wurde das gesamte Gemeindegebiet in der Schallausbreitungsberechnungssoftware Soundplan mit den relevanten Parametern abgebildet. Die Ergebnisse liegen als Rasterlärmkarten, Gebäudelärmkarten sowie Hotspotkarten vor. Rasterlärmkarten zeigen die Schallausbreitung als Übersicht, die Gebäudelärmkarten zeigen die berechneten Pegel an den einzelnen Immissionsorten an den Gebäuden und die Hotspotkarten zeigen die Bereiche, in denen Betroffene über einem definierten Schwellenwert liegen. Im Ortsteil Sinnersdorf der Bereich vom Ortszentrum Richtung Stommeln, die Stommelner Str., in Pulheim die Venloer Str. Richtung Stommeln und in Stommeln die Venloer Str. von der Umgehungsstraße L93 bis zur Ortsmitte. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 12

6 Schiene Bei Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen des Bundes ist gemäß 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes - das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt - seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA hat in diesem Zuge die Haupteisenbahnstrecken (ein Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr) des Bundes kartiert. Hierzu erhielt die Stadt Pulheim am per Mail die Information vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW), dass das EBA eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer onlinebasierten Befragung, in zwei Phasen, durchführen wird. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am und dauert (verlängert) bis zum In dieser Zeit können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran soll die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung folgen, über die das EBA, zu gegebener Zeit mit gesondertem Schreiben, informieren wird. Auf dem oben angegebenen Link wurde mit Datum vom unter der Rubrik Aktuelles vom Eisenbahn- Bundesamt die Information zur Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum mitgeteilt. Auf der Internetseite der Deutschen Bahn, die nachfolgend in Auszügen aufgeführt ist, sind Aussagen zu möglichen Maßnahmen an der Strecke und an Gebäuden aufgezeigt. Diese Informationen sind unter folgendem Link erhältlich. Auszug aus der Internetseite der Deutschen Bahn Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien. An der Strecke kommt am häufigsten die hochabsorbierende Schallschutzwand zum Einsatz. Aktiver Schallschutz Die Deutsche Bahn verfügt über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien an der Infrastruktur. Dieser Lärmschutz an der Strecke, auch ortsfester Lärmschutz genannt, ist meist eine Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen. Aktiv nennt man jene, die direkt dort wirken, wo der Lärm entsteht, sowie auf dem Ausbreitungsweg des Schalls. Am häufigsten werden dabei Schallschutzwände eingesetzt. Diese bestehen meist aus Aluminium, es werden aber auch Wände aus Beton, Glas, Holz oder einer Kombination der genannten Materialien errichtet. Für Aluminium sprechen die leichte Handhabbarkeit und die gute Rückführung in den Wertstoffkreislauf. Die Schallschutzwände sind zur Gleisseite hin hoch absorbierend gestaltet, um Schallreflexionen fast vollständig zu vermeiden. Da die Wände die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können, beispielsweise, weil sie Schatten auf Grundstücke werfen, muss jeweils ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn- Bundesamt durchgeführt werden. Aus ökologischer Sicht sind auch Schallschutzwälle eine gute Alternative zu Wänden, denn sie verursachen kaum Folgekosten für Instandsetzung und Unterhalt. Wegen des hohen Flächenverbrauchs sind diese insbesondere in dicht bebauten Gebieten jedoch oft nicht realisierbar. Weitere aktive Maßnahmen sind beispielsweise das Entdröhnen von Brückenbauwerken durch den Einbau von Absorberplatten, das regelmäßige Schienenschleifen für die Erhaltung einer guten Gleisqualität sowie der Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen, die das Quietschen in engen Gleisbögen reduzieren. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 6 von 12

7 Besonders überwachtes Gleis Eine glatte Oberfläche der Schiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Lärmvermeidung an der Quelle. Aus diesem Grund werden die Schallschutzmaßnahmen in bestimmten Streckenabschnitten durch das besonders überwachte Gleis (BüG) ergänzt: Ein Schallmesszug überprüft regelmäßig den Zustand der Schienenoberflächen auf ihren akustisch relevanten Zustand. Wenn die gemessenen Werte die Vorgaben überschreiten, wird die Oberfläche der Schienenköpfe geschliffen. Dadurch wird eine dauerhafte Lärmreduktion von 3 db (A) erzielt. Passiver Schallschutz Manchmal lassen städtebauliche oder topographische Situationen den Bau von Schallschutzwänden nicht zu oder sie können nicht in der für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Höhe realisiert werden. Sollen Schallschutzwände im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms gefördert werden, müssen sie ein definiertes Verhältnis zwischen Effekt und Kosten erzielen. In diesen Fällen, wo aktiver Schallschutz nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden kann, werden ergänzend oder ausschließlich passive Schutzmaßnahmen angewendet. Hierbei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, die eine Einhaltung der deutlich niedrigeren Grenzwerte im Inneren von Schlaf- und Wohnräumen gewährleisten. Für den Schutz der Innenräume ist neben dem Einbau von Schallschutzfenstern in Einzelfällen auch eine Dämmung von Außenwänden und Dächern erforderlich. Zusätzlich können in Schlafräumen schallgedämmte Lüfter für eine ausreichende Belüftung installiert werden. Die Planer entwickeln auf der Basis der vorgegebenen Richtlinien ein jeweils passendes Konzept und stimmen dies mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Anwohnern ab. Bei einer Kostenbeteiligung durch die Kommunen oder die betroffenen Anwohner können im Einzelfall darüber hinausgehende Schallschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Die Stadt Pulheim hat im Rahmen dieser Beteiligung folgende Anregung abgegeben: Auf der Internetseite der Deutschen Bahn, unter dem Link sind Aussagen zu möglichen Maßnahmen an der Strecke und an Gebäuden aufgezeigt mit dem Hinweis, dass die Deutsche Bahn über ein vielfältiges Portfolio lärmmindernder Technologien hinsichtlich aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen verfügt. Zum Schutz der Pulheimer Bevölkerung wird seitens der Stadt angeregt, die an der Strecke machbaren Maßnahmen durchzuführen. Welche zu ergreifen sind, ist aus Ihrer fachlichen Sicht in Erwägung zu ziehen und mit der Stadt Pulheim abzustimmen. Die Bahn hat das Schreiben mit nachfolgender Mitteilung bestätigt: Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 7 von 12

8 Schienenlärm Pulheim Nacht Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 8 von 12

9 Schienenlärm Pulheim Tag Schienenlärm Stommeln Nacht Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 9 von 12

10 Schienenlärm Stommeln Nacht Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 10 von 12

11 Schienenlärm Stommeln Tag Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 11 von 12

12 Fördermöglichkeiten Das Förderportal Lärmschutz des Umweltministeriums NRW informiert - unabhängig von der Bundeslandzugehörigkeit - über Förderprogramme und förderfähige Maßnahmen. Ein besonderer Hinweis gilt der Kombination von Lärmschutz und Wärmedämmung. Der im Rahmen der Energieeinsparverordnung mit den entsprechenden Förderprogrammen der KfW geförderte Einbau von Wärmeschutzfenstern kann mit einem geringen finanziellen Mehraufwand auch zum Lärmschutz genutzt werden. Ausführliche Informationen können unter: (Förderportal Lärmschutz) bzw. (LANUV-Info 18 über Fensterdämmung) abgerufen werden. Pulheim, Mai 2016 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie

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