Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis

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1 KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T , F , info.wbz@vd.zg.ch Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis August 2010

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausbildung Fachleute Finanz- und Rechnungswesen Fachliche Anforderungen Persönliche Anforderungen Vorbereitung auf den Lehrgang Ausbildungsziel Zulassungsbedingungen Ausbildung Stoffplan Fächerübersicht für den 5-semestrigen Lehrgang Berufsprüfung Träger Organisation und Durchführung Prüfungsfächer Beurteilung und Notengebung Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises Organisation Lehrgangsbeginn Dauer Unterrichtszeiten/Absenzen Promotionsprüfungen Kosten Semestergeld Interne Probeprüfung Prüfungsgebühr Lehrmittel Abmeldung und Kündigung Reglement/Wegleitung Zulassung Vorkurs Finanzielles Rechnungswesen / Eintrittstest Auskunft, Anmeldung und Lehrgangsdurchführung...9 2

3 1. Ausbildung Fachleute Finanz- und Rechnungswesen In Unternehmungen, aber auch in der modernen Verwaltung wird heute Kostenbewusstsein erwartet. Dies verlangt, dass Fachleute verfügbar sind, die diesem hohen Anspruch auf Grund ihrer Ziel gerichteten Ausbildung im Finanz- und Rechnungswesen gerecht werden. Wer die Kosten im Griff hat, kann aus finanzwirtschaftlicher Sicht ein Unternehmen führen. 1.1 Fachliche Anforderungen Von Fachleuten im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis wird erwartet, dass sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die in der Praxis von fachkundigen und selbstständigen Spezialisten des Rechnungswesens verlangt werden. Titelinhaber haben den Beweis erbracht, dass sie komplexe Buchhaltungen selbst führen und auswerten können und über ein gewisses Mass an Berufspraxis verfügen. 1.2 Persönliche Anforderungen Neben der fachspezifischen Ausbildung sollten Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen über Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, Ausdauer, grosse Beweglichkeit im Erfassen von Zahlen, Organisationsstärke und eine ausgeprägte Zahlenorientierung verfügen. 1.3 Vorbereitung auf den Lehrgang Um dem Stoff folgen zu können, werden im Fach Finanzielles Rechnungswesen gute Vorkenntnisse vorausgesetzt. Massstab ist das Niveau der Kaufmännischen Lehrabschlussprüfung. Das KBZ bietet im Frühling und im Spätsommer einen Refresher-Kurs 'Rechnungswesen BMS' an (FRW 10 und FRW 11). Wir empfehlen diesen Kurs all jenen, die sich vor Lehrgangsstart nochmals mit den Grundlagen der Finanzbuchhaltung auseinandersetzen möchten und im Fähigkeitszeugnis nicht mindestens die Note 4,5 vorweisen. In der ersten Unterrichtslektion wird ein Test (Finanzbuchhaltung KV-Abschluss-Niveau) durchgeführt. Mit Lernenden, welche eine tiefere Note als 4,0 erreichen, findet ein persönliches Gespräch mit der Lehrgangsleitung statt, um Massnahmen zur Niveauverbesserung zu besprechen. 2. Ausbildungsziel Die eidgenössische Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen bietet qualifizierten Mitarbeitenden die Möglichkeit, fundierte Kenntnisse im Rechnungswesen in Praxis und Theorie auszuweisen. Nach der Genehmigung durch das BBT (Bundesamt für Bildung und Technologie), sind erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Prüfung berechtigt, den geschützten Titel Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis zu tragen. Die Titelinhaber haben den Beweis erbracht, dass sie neben der Praxiserfahrung über die grundsätzlichen, theoretischen Kenntnisse in Rechnungswesen, Steuern, Löhne und Sozialversicherungen und Recht verfügen. 3

4 3. Zulassungsbedingungen Das Erfüllen der Zulassungsbedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der eidgenössischen Berufsprüfung. Personen, bei denen dies nicht der Fall ist, können den Lehrgang nur nach Rücksprache mit der Schulleitung bzw. Lehrgangsleitung besuchen. Das Prüfungsreglement regelt die Prüfungszulassung wie folgt: Zur Prüfung wird zugelassen a) wer über einen der nachstehenden Ausweise verfügt: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Berufes oder einer vom BBT anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis; Sachbearbeiter/in Rechnungswesen mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer; Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung; Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer Fachhochschule b) eine Fachpraxis von 3 Jahren nachweist Als Fachpraxis im Sinne der Prüfungsordnung gilt eine Tätigkeit als Fachperson in einem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern. Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns. c) keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der den Zweck der Prüfung widerspricht Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr. Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT. Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Wir empfehlen dringend, in Zweifelsfällen die Zulassung zur Berufsprüfung vor Beginn des Lehrgangs schriftlich abzuklären. Auskünfte erteilt das Prüfungssekretariat Verein für höhere Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling Hans-Huber-Strasse 4 Postfach Zürich Tel / Fax rechnungswesen_controlling@kvschweiz.ch / 4. Ausbildung Der Lehrgang beginnt bei genügender Teilnehmerzahl jedes Jahr nach den Herbstferien (5 Semester) und, wer bereits über den Abschluss als Sachbearbeiter/in Rechnungswesen verfügt, im Frühling (4 Semester). Der Unterricht findet in geschlossenen Klassen an einem Abend und am Samstagvormittag je Woche statt. Wir erwarten von den Teilnehmenden regelmässigen Unterrichtsbesuch, aktive Mitarbeit und die Bereitschaft, die für das Selbststudium und das Lösen der Hausaufgaben notwendige Zeit aufzubringen. Der Stoff wird durch Praktiker aus den entsprechenden Fachgebieten vermittelt. Nach Erarbeiten der Grundlagen werden Prüfungsaufgaben in Gruppen und in Einzelarbeit gelöst, korrigiert und besprochen. 4

5 5. Stoffplan Fächerübersicht für den 5-semestrigen Lehrgang Fachgebiet 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. Total Rechnungswesen - Finanzbuchhaltung Kostenrechnung Planungsrechnung Investitionsrechnung Konzernrechnung Organisation des Rechnungswesens - Grafische Darstellungen Steuern - Mehrwertsteuer Steuern allgemein Löhne und Sozialversicherungen Recht Fallstudie Total In den Semestern 1 4 findet Stoffvermittlung, im 5. Semester die Repetition statt. 6. Berufsprüfung 6.1 Träger Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Verein für höhere Prüfungen in Rechnungswesen und Controlling bestehend aus folgenden Mitgliedern: Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz) Schweizerischer Verband der dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber/innen des eidgenössischen Fachausweises in -Finanz- und Rechnungswesen (veb.ch) Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig. 6.2 Organisation und Durchführung Die Berufsprüfung wird vom obigen Träger durchgeführt und findet jährlich jeweils im Frühjahr statt. 6.3 Prüfungsfächer Prüfungsteil Art Dauer Gewicht I Rechnungswesen schriftlich 7 Stunden. 4 II Steuern schriftlich 3 Stunden 2 III Löhne und Sozialversicherungen schriftlich 1 Stunde 1 IV Recht schriftlich 1 Stunde 1 V Fallstudie schriftlich 2 Stunden 2 Total schriftlich 14 Stunden 5

6 6.4 Beurteilung und Notengebung Allgemeines Die Beurteilung der Prüfung resp. der einzelnen Prüfungsteile erfolgt mit Notenwerten. Es gelten die Bestimmungen nach Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 der Prüfungsordnung Beurteilung Positionsnoten werden mit ganzen und halben Noten nach Ziff 6.3 bewertet. Die Note eines Prüfungsteils ist das Mittel aller Positionsnoten. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Führt der Bewertungsmodus ohne Position direkt zur Note eines Prüfungsteils, so wird diese nach Ziff 6.3 erteilt. Die Gesamtnote ist das gewichtige Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Notenwerte Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. 6.5 Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und zur Erteilung des Fachausweises Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat: a) sich nicht rechtzeitig abmeldet; b) ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt; c) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt; d) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss. Die Prüfungskommission entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. 7. Organisation 7.1 Lehrgangsbeginn Der Lehrgang beginnt jeweils im Frühling (April/Mai) und nach den Herbstferien (Oktober). 7.2 Dauer Der Lehrgang dauert vier oder fünf Semester (600 bzw. 750 Lektionen à 45 Minuten). 7.3 Unterrichtszeiten/Absenzen Wir bieten folgendes Ausbildungsmodell an: Wochentag, Abend, Uhr Samstag Vormittag, Uhr Der regelmässige Besuch des Unterrichts ist Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung. Absenzen sind dem Schulsekretariat zu melden. Bei unentschuldigten Absenzen, die 20% oder mehr der üblichen Lektionenzahl erreichen, behält sich die Schulleitung vor, Teilnehmende nicht ins nächste Semester zuzulassen oder diese vom Unterricht auszuschliessen. Ebenso können disziplinarische Gründe zum Lehrgangsausschluss führen. 6

7 7.4 Promotionsprüfungen Diese finden KBZ-intern statt. Die obligatorischen Prüfungshalbtage sind auf Ende des 1., 2., 3. und 4. Semesters geplant. Geprüft werden die bis zum Prüfungszeitpunkt behandelten Themen. Je Fach ergibt sich eine auf eine Dezimalstelle gerundete Note. Aus diesen Fachnoten wird die Promotionsprüfungsnote errechnet, welche auf eine halbe Note gerundet wird. Die Ergebnisse werden in Form eines Notenattestes spätestens vier Wochen nach der Promotionsprüfung abgegeben. Eine Aufnahme neuer Kursteilnehmenden in laufende Lehrgänge erfolgt grundsätzlich über das Bestehen der vor dem jeweiligen Semester stattfindenden Promotionsprüfung. Definitiv ins nächste Semester aufgenommen wird, wer im Gesamtdurchschnitt mindestens die Note 4,0 höchstens zwei Fachnoten unter 4,0 keine Fachnote unter 3,0 erreicht das Absenzentotal nicht 20% der Unterrichtslektionen übersteigt 2. Provisorium: Wer obige Bedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch ins nächste Semester aufgenommen. Wer diese Bedingungen in einem nachfolgenden Semester ein zweites Mal nicht erfüllt, wird nicht in das nächste Semester aufgenommen. Diese Kandidatin oder dieser Kandidat hat die Möglichkeit, das Semester zu repetieren. 3. Empfehlung für die eidgenössische Prüfung: Aufgrund der Ergebnisse der Promotionsprüfung des 4. Semesters werden folgende Empfehlungen für die eidgenössische Prüfung erteilt. A = gute Prüfungsaussichten B = mit entsprechendem Einsatz Aussicht auf Erfolg C = keine Erfolgsaussichten = keine Aufnahme ins Repetitionssemester (5. Semester) 4. Absenz am Prüfungstag: In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit/Unfall) kann eine verpasste Prüfung nachgeholt werden. Dafür wird eine Abmeldung vor dem Prüfungstermin und ein entsprechender Nachweis (Arztzeugnis) vorausgesetzt. Durch Nachprüfungen entstehende Zusatzkosten werden den betreffenden Prüfungskandidaten belastet. 5. Hilfsmittel an Prüfungen: Die Richtlinien werden frühzeitig vor der jeweiligen Prüfung bekannt gegeben. Grundsätzlich gelten die Regeln der eidgenössischen Prüfung ( 6. Repetentinnen und Repetenten: Die Zulassung in laufende Lehrgänge ist grundsätzlich nur mit bestandener Promotionsprüfung möglich, welche, wie oben beschrieben, jeweils vor den einzelnen Semestern durchgeführt werden. 7. Prüfungen während den Semestern: Je Fach und Semester wird mindestens eine Prüfung durchgeführt und benotet. Diese dienen der Lernfortschrittskontrolle und ermöglichen den Lernenden die Überprüfung des Ausbildungsstandes und den Dozierenden die Feststellung des Unterrichtserfolges. Es werden keine Zeugnisse erstellt. 8. Interne Probeprüfung zur Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung: Im Laufe des 5. Semesters findet über die schriftlichen Fächer der eidgenössischen Berufsprüfung eine zweitägige Probeprüfung statt, über deren Resultat die Lernenden ein schulinternes Zeugnis erhalten. Diese Prüfung ist fakultativ; die Kosten je Kandidat betragen ca. Fr und sind nicht im Semestergeld enthalten. Lernende, die diese Probeprüfung bestehen, jedoch nicht die eidgenössische Prüfung, sind berechtigt, ein weiteres Semester (im Normalfall das 5. Semester) am KBZ kostenlos zu wiederholen. 7

8 8. Kosten 8.1 Semestergeld Die Höhe des Semestergeldes entnehmen Sie bitte den Anmeldeinformationen. Die Studiengebühr wird am Anfang jedes Semesters in Rechnung gestellt. 8.2 Interne Probeprüfung Gegen Ende des Abschlusssemesters finden ganztägige Probeprüfungen statt, über deren Resultat Sie ein schulinternes Zeugnis erhalten. Diese Prüfung ist fakultativ - die Kosten je teilnehmende Person betragen ca. Fr und sind nicht im Semestergeld enthalten. 8.3 Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr wird vom Träger der Prüfung erhoben und beträgt ca. Fr Es besteht keine Verpflichtung, an der Berufsprüfung teilzunehmen. 8.4 Lehrmittel Die Kosten für Lehrmittel betragen je Semester durchschnittlich etwa Fr Diese sind im Kursgeld nicht inbegriffen. 9. Abmeldung und Kündigung Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages (siehe Anmeldeformular). 10. Reglement/Wegleitung Aktuelle Informationen wie Wegleitung, Prüfungsreglement sowie Hinweise zu den nächsten Prüfungen können Sie an folgender Stelle abrufen: Das Prüfungsreglement, die Wegleitung und das schulinterne Promotionsreglement werden am Informationsabend oder am ersten Unterrichtstag abgegeben. 11. Zulassung Zum Lehrgang werden vorrangig jene Personen zugelassen, welche die Bedingungen für eine Prüfungszulassung erfüllen. Interessenten, bei denen dies nicht der Falls ist, können den Lehrgang nur nach Rücksprache mit der Schulleitung besuchen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, die Zulassung zur Berufsprüfung vor Lehrgangsbeginn schriftlich abzuklären. Auskünfte erteilt das Sekretariat des Schweiz. Kaufmännischen Verbandes SKV, Hans Huber-Strasse 4, Postfach 687, 8027 Zürich, Tel Vorkurs Finanzielles Rechnungswesen / Eintrittstest Um dem Stoff folgen zu können, werden im Fach Finanzielles Rechnungswesen gute Vorkenntnisse vorausgesetzt. Massstab ist das Niveau der Kaufmännischen Lehrabschlussprüfung. Wir führen bei genügender Beteiligung vor Beginn des Lehrgangs einen speziellen Vorkurs für dieses Fach durch. Wenn Lücken im Stoff bestehen, wird dringend empfohlen, diese durch Selbststudium oder Besuch des Vorbereitungskurses vor Beginn des Lehrgangs zu schliessen. Auskünfte erteilt das Sekretariat Weiterbildung des Kaufmännischen Bildungszentrums Zug. Darüber hinaus findet am ersten Lehrgangsabend im Bereich Finanzbuchhaltung ein Eintrittstest statt, um rechtzeitig mögliche Schwächen in diesem Bereich zu erkennen. Bei Bedarf wird der Besuch eines begleitenden Rechnungswesen-Refreshers empfohlen. 8

9 13. Auskunft, Anmeldung und Lehrgangsdurchführung Für die Beantwortung weiterer Fragen zur Ausbildung empfehlen wir, an unseren regelmässig stattfindenden Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Ferner stehen Ihnen das Sekretariat und der Lehrgangsleiter gerne zur Verfügung. Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit dem beigelegten Anmeldeformular an die unten stehende Adresse. Wir weisen darauf hin, dass eine Durchführung des Lehrgangs nur dann möglich ist, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Kaufmännisches Bildungszentrum Zug Frau Doris Zingg Aabachstr Zug Tel Fax info.wbz@vd.zg.ch Internet 9

Treuhänder/in mit eidgenössischem Fachausweis

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