Finanzielle Unterstützung für (Allein-)Erziehende in der Region Hannover. Informationen in Leichter Sprache

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1 Finanzielle Unterstützung für (Allein-)Erziehende in der Region Hannover Informationen in Leichter Sprache

2 Vorwort Wenn Mütter und Väter wenig Geld haben, ist es manchmal schwer für sie, ihre Kinder gut zu versorgen. Besonders wenn sie allein-erziehend sind. Die Koordinierungs-Stelle Allein-Erziehende der Region Hannover hat deshalb diese Broschüre gemacht. In dieser Broschüre erfahren Sie, welche finanziellen Hilfen es für Mütter, Väter und ihre Kinder gibt. Sie erfahren auch, wo Sie finanzielle Hilfen bekommen und wie Sie finanzielle Hilfen beantragen können. In dieser Broschüre gibt es eine Liste mit Adressen von Ämtern, bei denen Sie finanzielle Hilfen beantragen können. Diese Liste finden Sie im mittleren Teil der Broschüre. Der Adress-Teil ist nicht in Leichter Sprache. Suchen Sie am oberen Rand nach der finanziellen Hilfe. Dann suchen Sie am linken Rand nach dem Namen Ihrer Stadt. So finden Sie die Kontakt-Daten von der Stelle, bei der Sie die finanzielle Hilfe beantragen können.

3 Inhalt Arbeitslosen-Geld I 4 Arbeitslosen-Geld II und Sozial-Geld 5 Berufs-Ausbildungs-Beihilfe 7 Befreiung von der Rundfunk-Gebühr 8 Beistandschaft 9 Bildungs- und Teilhabe-Paket 10 Eltern-Geld 12 Eltern-GeldPlus 14 Hannover AktivPass 15 Kinder-Geld 16 Kinder-Zuschlag 17 Kosten-Übernahme des Eltern-Beitrags 18 Schüler-BAföG in der Region Hannover 19 Unterhalts-Vorschuss 21 Wohn-Geld 23 Stiftungen 24

4 Arbeitslosen-Geld I Das Arbeitslosen-Geld I ist eine Leistung der Arbeitslosen-Versicherung. Es ist geregelt im 3. Sozial-Gesetz-Buch. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosen-Geld I, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind Arbeitnehmer ohne Beschäftigung oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche. Sie waren in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate angestellt und haben Beiträge an die Arbeitslosen-Versicherung gezahlt. Sie haben das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosen-Geld I haben, können Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dort bekommen Sie auch den schriftlichen Antrag. Sie können das Arbeitslosen-Geld I online beantragen. Aber der Antrag ist erst dann abgeschlossen, wenn Sie sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden. Wichtige Informationen rund um den Antrag finden Sie auf der Internet-Seite 4

5 Arbeitslosen-Geld II und Sozial-Geld Zu Arbeitslosen-Geld II sagt man auch Hartz IV. Arbeitslosen-Geld II können Sie bekommen, wenn Sie zwischen 15 und 67 Jahre alt sind und keine Arbeit haben. Aber Sie sind erwerbsfähig. Das bedeutet: Sie können arbeiten gehen. Denn Sie sind zum Beispiel nicht dauerhaft krank oder in Rente. Für Ihr Kind oder Ihre Kinder können Sie Sozial-Geld beantragen. In der Regel können Kinder Sozial-Geld bekommen, bis sie 15 Jahre alt sind. Arbeitslosen-Geld II und Sozial-Geld bekommen Sie, damit Sie Ihren Lebens-Unterhalt bezahlen können. Zum Beispiel Ihr Essen und Ihre Wohnung. Der Geld-Betrag besteht aus zwei Teilen: ein fester Geld-Betrag, der für alle Empfänger gleich hoch ist ein Geld-Betrag für die Wohnung, abhängig von der Höhe Ihrer Miete 5

6 Manche Menschen bekommen zusätzlich Geld, zum Beispiel Schwangere oder Allein-Erziehende. Nur wenn Sie einen Antrag stellen, können Sie Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Geld bekommen. Gehen Sie dazu in ein Job-Center in Ihrem Wohn-Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen. Die Formulare für den Antrag können Sie herunterladen von der Internet-Seite Dort klicken Sie auf den Bereich Arbeitslos und Arbeit finden. Dann finden Sie etwas weiter unten auf der Seite die Merkblätter und Formulare sowie eine Verlinkung zu weiteren Downloads. 6

7 Berufs-Ausbildungs-Beihilfe Die Abkürzung für Berufs-Ausbildungs-Beihilfe ist BAB. BAB bekommen Auszubildende, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen. Eine Ausbildung kann eine Berufs-Ausbildung sein oder eine berufs-vorbereitende Maßnahme. Damit wird man zum Beispiel darauf vorbereitet, nachträglich einen Hauptschul-Abschluss zu machen. BAB müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag können Sie nicht aus dem Internet herunterladen. Sie bekommen die Berufs-Ausbildungs-Beihilfe ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Das brauchen Sie für den Antrag auf Berufs-Ausbildungs-Beihilfe: Ihren Personal-Ausweis Ihren Ausbildungs-Vertrag Ihren Miet-Vertrag einen Nachweis über Geschwister, zum Beispiel die Geburts-Urkunde einen Nachweis über das Einkommen der Eltern 7

8 Befreiung von der Rundfunk-Gebühr Die Rundfunk-Gebühr muss man zahlen für bestimmte Fernseh- und Radio-Sender sowie für deren Angebote im Internet. Das gilt zum Beispiel für die Sender ARD und ZDF. Für jede Wohnung muss man die Rundfunk-Gebühr bezahlen. Sie können sich von der Rundfunk-Gebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung bekommen. Dazu brauchen Sie einen aktuellen Bescheid, dass Sie eine Sozial-Leistung bekommen. Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld II oder Grund-Sicherung. Dann können Sie einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie online ausfüllen und herunterladen von der Internet-Seite Dort steht auch, welche Unterlagen Sie noch für Ihren Antrag brauchen und wo Sie den Antrag hinschicken müssen. 8

9 Beistandschaft Beistandschaft bedeutet: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugend-Amts ist der gesetzliche Vertreter für Ihr Kind. Dabei sind zwei Aufgaben wichtig: Das Jugend-Amt stellt die Vaterschaft Ihres Kindes fest. Das bedeutet: Das Jugend-Amt fragt den Vater des Kindes, ob er die Vaterschaft anerkennt. Dann hat der Vater auch Pflichten gegenüber seinem Kind. Zum Beispiel muss er Unterhalt bezahlen. Das Jugend-Amt fordert den Unterhalt für Ihr Kind ein. Manchmal kommt es bei diesen Aufgaben zu einem Gerichts-Verfahren. Zum Beispiel weil der Vater sagt: Ich zahle keinen Unterhalt. Dann vertritt das Jugend-Amt das Kind im Gerichts-Verfahren. Sie können Beistandschaft beantragen, wenn Ihr Kind bei Ihnen im Haushalt lebt. Machen Sie dafür einen Termin bei Ihrem Jugend-Amt. Die Beistandschaft ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden, wann die Beistandschaft wieder endet. 9

10 Bildungs- und Teilhabe-Paket Alle Kinder und Jugendlichen sollen Angebote in Kita, Schule und Freizeit nutzen können. Deshalb werden Familien mit geringem Einkommen unterstützt mit Geld-Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Mit diesen Geld-Leistungen werden Kosten übernommen für: Ausflüge und Fahrten mit der Schule, Kita oder Kinder-Tagespflege, das Mittag-Essen in Schule, Kita oder Kinder-Tagespflege, den Schul-Bedarf Ihrer Kinder, den Schul-Weg, Lern-Förderung, zum Beispiel Nachhilfe, die Teilnahme an Kursen, Vereinen und Freizeiten. Das Bildungs- und Teilhabe-Paket gilt für junge Erwachsene und Familien, die eine der folgenden Sozial-Leistungen beziehen: Arbeitslosen-Geld II (SGB II) Sozial-Hilfe (SGB XII) Wohn-Geld und Kinder-Zuschlag ( 6b BKGG) Asylbewerber-Leistungen ( 2 oder 3 AsylbLG) 10

11 Sie beziehen keine dieser Sozial-Leistungen und haben wenig Geld? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Bildungs- und Teilhabe-Leistungen prüfen zu lassen. Mehr Informationen bekommen Sie hier: Region Hannover Fachbereich Soziales Team Bildungs- und Teilhabeleistungen Hildesheimer Straße Hannover Telefon: Internet: 11

12 Eltern-Geld Das Eltern-Geld ersetzt einen großen Teil von Ihrem Einkommen, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten oder wenn Sie weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Eltern-Geld ersetzt zum Beispiel Ihr Gehalt oder Ihr Arbeitslosen-Geld. Eltern-Geld können Sie bekommen, bis Ihr Kind höchstens 14 Monate alt ist. Das Eltern-Geld bezahlt der Staat. Sie können Eltern-Geld bekommen, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Dabei können aber auch andere Personen und Einrichtungen helfen, wenn Sie weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten, wenn Sie mit Ihrem Kind zusammen leben, wenn Sie Ihren Wohn-Sitz in Deutschland haben oder wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 12

13 Die Formulare und Informationen zum Antrag können Sie herunterladen von der Internet-Seite Dort klicken Sie auf den Bereich Themen. Dann öffnet sich eine Menü-Leiste. Dort klicken Sie auf Familien, Kinder und Jugendliche, dann auf Familien und dann auf Elterngeld / Elterngeld Plus. Die Formulare und Informationen zum Antrag bekommen Sie auch in der Eltern-Geld-Stelle in Ihrem Wohn-Ort. 13

14 Eltern-GeldPlus Der Staat möchte mit dem Eltern-GeldPlus dabei helfen, dass Eltern genug Zeit für ihren Beruf und ihre Familie haben. Eltern-GeldPlus können Sie bekommen, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit arbeiten gehen. Das kann schon wenige Wochen nach der Geburt sein oder erst ein paar Monate nach der Geburt. Das Eltern-GeldPlus bekommen Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das bedeutet: Wenn Sie gerade arbeitslos sind, dann können Sie kein Eltern-GeldPlus bekommen. Eltern-GeldPlus können Sie auch noch bekommen, wenn Ihr Kind älter als 14 Monate ist. Das hängt davon ab, wann Sie nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten gehen. Lassen Sie sich dazu in der Eltern-Geld-Stelle in Ihrem Wohn-Ort beraten. Dort können Sie auch den Antrag für Eltern-GeldPlus stellen. Das Eltern-GeldPlus können Sie für Ihr Kind beantragen, wenn es nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. 14

15 Hannover AktivPass Seit 2009 gibt es den Hannover AktivPass für Menschen mit geringem Einkommen. Damit bekommen Sie in vielen Einrichtungen Ermäßigungen, zum Beispiel für Bildungs-, Sport- und Kultur-Angebote. Sie haben Anspruch auf den Hannover AktivPass, wenn Sie in der Stadt Hannover wohnen und dort gemeldet sind. Außerdem müssen Sie eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Geld (als Angehörige) Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder Grund-Sicherung Wohn-Geld sonstige laufende Sozial-Hilfe, zum Beispiel Eingliederungs-Hilfe oder Hilfe zur Pflege Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz ergänzende Hilfe zum Lebens-Unterhalt von der Kriegsopfer-Fürsorge von der Region Hannover Auf der Internet-Seite finden Sie Informationen zum Hannover AktivPass. 15

16 Kinder-Geld Kinder-Geld bekommen Sie für jedes Ihrer Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebens-Jahr. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kinder-Geld bis zum 25. Lebens-Jahr. Zum Beispiel wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder wenn Ihr Kind eine anerkannte Behinderung hat. Die Formulare und Informationen zum Antrag können Sie herunterladen von der Internet-Seite Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder. Dann klicken Sie auf Kindergeld beantragen. Welche Unterlagen Sie noch für Ihren Antrag brauchen, erfahren Sie auch in der Kinder-Geld-Stelle in Ihrem Wohn-Ort. 16

17 Kinder-Zuschlag Mit dem Kinder- Zuschlag möchte der Staat Familien unterstützen, die wenig Geld haben. Den Kinder- Zuschlag gibt es zusätzlich zum Kinder-Geld. Wie hoch der Kinder- Zuschlag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosen-Geld II oder Sozial-Geld haben, bekommen Sie keinen Kinder- Zuschlag. Die Formulare und Informationen zum Antrag können Sie herunterladen von der Internet-Seite Dort klicken Sie auf den Bereich Familie und Kinder. Dann klicken Sie auf Kinderzuschlag beantragen. Welche Unterlagen Sie noch für Ihren Antrag brauchen, erfahren Sie in der Familien-Kasse in Ihrem Wohn-Ort. Die Familien-Kasse ist meistens in der Agentur für Arbeit. 17

18 Kosten-Übernahme des Eltern-Beitrags Können Sie die Beiträge für die Kinder-Tages-Stätte oder für die Tages-Pflege Ihres Kindes nicht bezahlen? Dann übernehmen die Jugend-Hilfe-Träger die Kosten für die Beiträge. Diese Beiträge nennt man auch Eltern-Beitrag. Die Anträge für die Übernahme des Eltern-Beitrags bekommen Sie in der Kinder-Tages-Stätte. Den ausgefüllten Antrag geben Sie dann beim Jugend-Amt ab. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie noch für Ihren Antrag brauchen. 18

19 Schüler-BAföG in der Region Hannover BAföG ist die Abkürzung für Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz. Das BAföG ist eine staatliche Unterstützung für die Ausbildung von jungen Menschen in Deutschland. Schülerinnen und Schüler können BAföG bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind je nach Schul-Art unterschiedlich. Beispiel: Sie besuchen eine weiterführende allgemein-bildende Schule, also eine Haupt-Schule, eine Real-Schule, ein Gymnasium oder eine integrierte Gesamt-Schule. Dann haben Sie ab Klasse 10 Anspruch auf Schüler-BAföG. Außerdem müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie führen einen eigenen Haushalt und Sie sind oder waren verheiratet. Sie führen einen eigenen Haushalt und Sie leben mit mindestens einem eigenen Kind zusammen. Sie wohnen nicht mehr bei Ihren Eltern und eine vergleichbare Schule ist weiter als 2 Stunden von der Eltern-Wohnung entfernt. 19

20 Die Region Hannover ist für Ihren BAföG-Antrag zuständig, wenn mindestens ein Eltern-Teil von Ihnen in der Region Hannover wohnt und dort seinen Haupt-Wohnsitz hat oder wenn Sie ein Kolleg, eine Berufs-Oberschule oder ein Abend-Gymnasium in der Region Hannover besuchen. Das BAföG-Amt in Ihrem Wohn-Ort ist für Ihren BAföG-Antrag zuständig, wenn Ihre Eltern außerhalb der Region Hannover wohnen, wenn Sie bereits verheiratet sind oder waren, wenn Ihre Eltern verstorben sind oder wenn das Sorge-Recht bis zur Volljährigkeit nicht bei Ihren Eltern lag. Informationen zum Thema Schüler-BAföG in der Region Hannover finden Sie auf der Internet-Seite Dort geben Sie oben rechts das Such-Wort Schüler-BAföG ein. Wichtige Hinweise und alle Form-Blätter für Ihren BAföG-Antrag finden Sie auch auf der Internet-Seite 20

21 Unterhalts-Vorschuss Sie sind allein-erziehend und der andere Eltern-Teil zahlt keinen Unterhalt? Dann können Sie einen Unterhalts-Vorschuss bekommen. Für Kinder bis 5 Jahre bekommen Sie 150 Euro im Monat. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahre bekommen Sie 201 Euro im Monat. Sie können bis zu 6 Jahre lang einen Unterhalts-Vorschuss beziehen. Damit Sie einen Unterhalts-Vorschuss für Ihr Kind bekommen, müssen Sie bei Ihrem Jugend-Amt einen Antrag stellen. Die folgenden Unterlagen brauchen Sie für den Antrag: Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass Ihre Melde-Bestätigung oder Melde-Bescheinigung einen Nachweis über Ihre Lohn-Steuer-Klasse Ihre Aufenthalts-Erlaubnis, falls vorhanden Ihren Bescheid über Waisen-Rente, falls vorhanden die Geburts-Urkunde des Kindes eine schriftliche Anerkennung der Vaterschaft den Unterhalts-Titel für Ihr Kind, also die Bestätigung des Gerichts über die Unterhalts-Pflicht, Ihr Scheidungs-Urteil, falls vorhanden Ihren Bewilligungs-Bescheid vom Job-Center, falls vorhanden 21

22 Mehr Informationen bekommen Sie hier: Region Hannover Fachbereich Jugend Team Unterhalt Hildesheimer Straße Hannover Telefon: Internet: Region-Hannover/FB-Jugend/Team-Unterhaltsvorschuss 22

23 Wohn-Geld Wenn Sie mit Ihrer Arbeit nur wenig Geld verdienen, können Sie Wohn-Geld beantragen. Mit dem Wohn-Geld können Sie Kosten für Ihre Wohnung bezahlen. Zum Beispiel einen Teil Ihrer Miete oder die Heiz-Kosten und den Strom. Ob Sie Wohn-Geld bekommen und wie hoch das Wohn-Geld ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Den Antrag für Wohn-Geld bekommen Sie bei der Wohn-Geld-Stelle in Ihrem Wohn-Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie noch für den Antrag brauchen. 23

24 Stiftungen Stiftung Familie in Not Die Stiftung Familie in Not unterstützt in Niedersachsen: Familien mit mindestens 3 Kindern, Allein-Erziehende und schwangere Frauen. Möchten Sie finanzielle Unterstützung beantragen, weil Sie in einer Not-Situation sind? Zum Beispiel weil Sie Schulden haben, weil Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind oder weil Sie seit längerer Zeit arbeitslos sind? Dann wenden Sie sich bitte zuerst: an eine Beratungs-Stelle der Freien Wohlfahrts-Pflege, an das Jugend-Amt, an das Gesundheits-Amt oder an das Sozial-Amt. Diese Stellen beraten Sie und helfen Ihnen bei Ihrem Antrag. Und sie leiten Ihren Antrag an die Stiftung Familie in Not weiter. 24

25 Sie können die Stiftung Familie in Not unter dieser Nummer anrufen: Oder Sie schreiben eine an diese Adresse: 25

26 Stiftungs-Büro Mutter und Kind Sie sind schwanger und brauchen finanzielle Hilfe? Dann wenden Sie sich rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschafts-Beratungs-Stelle. Dort können Sie finanzielle Hilfe beantragen. ber nur solange Sie schwanger sind. Die finanzielle Hilfe ist zum Beispiel für: Umstands-Kleidung, die Baby-Ausstattung, die Einrichtung des Kinder-Zimmers, den Umzug in eine andere Wohnung. 26

27 Stiftungen von Städten und Gemeinden Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben eigene Stiftungen. Oft können Sie dort finanzielle Unterstützung beantragen. Aber Sie können nur bei den Stiftungen Unterstützung beantragen, die in Ihrem Wohn-Ort vorhanden sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, welche Stiftungen es in Ihren Wohn-Ort gibt und wie Sie Unterstützung beantragen können. Fragen Sie zum Beispiel im Bürger-Amt nach. 27

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