Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer

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1 Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV)

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3 LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen: 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 220 Geschäftsstellen: 30 Flächeneigentum/-besitz: ha Jahreshaushalt: Euro 10 Mio. Ehrenamtler : h jährlich Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

4 LBV Partner im Natur- und Artenschutz Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

5 LBV Weg im Naturschutz konstruktiv, pragmatisch, fachlich fundiert, ideologiefrei Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

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8 Beispielhaft ist die Zusammenarbeit von Rohstoffgewinnungsunternehmen und Naturschutzvertretern bei der Renaturierung von Rohstoffgewinnungsstellen. Best-practice -Beispiele sind ein Kiesleitfaden in Schwaben oder das sogenannten Frankenbündnis zwischen dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und fränkischen Rohstofffirmen.

9 Mais

10 Rapsöl Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

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12 Teichelberg, Lk Tirschenreuth (Foto: S. Peuser)

13 Teichelberg, Lk Tirschenreuth (Foto: S. Peuser)

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15 Teichelberg, LK Tirschenreuth Naturschutzgebiet (seit 1996 auf 114,8 ha). Europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Große Teile Naturwaldreservat. Keine Zerstörung des Teichelbergs durch Basaltabbau!

16 Rohbodenbewohner Wechselkröte (Foto: C. Köbele)

17 Wildfluss - Obere Isar (Foto: M. Schödl, LBV)

18 Wildfluss - Rißbach (Foto: M. Schödl, LBV)

19 Wildfluss - Ammer (Foto: M. Schödl, LBV)

20 Wildfluss - Ammer (Foto. M. Schödl, LBV)

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24 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

25 Bundesnaturschutzgesetz 44 (1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

26 Kreuzkröte

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29 Wechselkröten-Gewässer

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33 Projektziele Kooperationsprojekte von Rohstoffindustrie und Naturschutz zur Entwicklung der Naturpotenziale von Rohstoffgewinnungsgebieten von der Vorplanung bis zur Renaturierung. Etablierung und Umsetzung eines Programms zur Sicherung von Arten und Lebensraumtypen, die auf Pionierlebensräume angewiesen sind und deshalb regelmäßig in Rohstoffgewinnungsstellen vorkommen.

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35 Was soll der Vertrag leisten? Regelung von Fragen des öffentlichen Rechts (insb. Artenschutz nach 44 ff. BNatSchG). Sicherung temporärer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z. B. Tümpel bzw. benachbarte Stein- und Erdhaufen). Umsetzung von CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures, Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) bei unvermeidbarer Zerstörung solcher Habitate mit naturschutzfachlicher Begleitung. Rechtzeitige Umsetzung vorgezogener CEF-Maßnahmen. Regelung von Ausnahmegenehmigungen. Dokumentation/Bericht gegenüber Naturschutzbehörden.

36 Aktionen im Projekt Steuerung Erstanlage/Pflege/Management von Laichgewässern und Landhabitate. Monitoring/Dokumentation relevanter Amphibienarten. Einbezug der LBV-Kreisgruppenaktivitäten. Öffentlichkeitsarbeit auf lokaler/regionaler/bayerischer Ebene. Zertifizierung von Partnerbetrieben (nach festgelegten Kriterien).

37 Gestaltungsmaßnahmen die Abflachung von Ufern, die Anlage bzw. Vernetzung von Laichgewässern, die Optimierung der Wasserversorgung, die Erhaltung bzw. Einbringung von Kleinstrukturen wie Totholz, Wurzelstöcken, Baumschnitt, großen Steinen und Ziegeln, Sand- und Geröllhaufen, die Abgrenzung von Biotopbereichen als Schutz vor unbeabsichtigten Eingriffen, die vorsorgliche Entfernung von Biotopstrukturen im Bereich der aktiven Abgrabung parallel zur Gestaltung von solchen Strukturen an beruhigten Stellen, die Lenkung von potenziellen Störungen.

38 Wechselkröte

39 Kuckuck (Foto: R. Rößner)

40 Große Hufeisennase in Hohenburg, Lk AS (Foto: R. Leitl)

41 Junge Hufeisennasen (Foto: R. Leitl)

42 Wiesenweihe

43 Weißstorch (Foto: H. Werth)

44 Luchs (Foto: H. Werth)

45 Foto: Andreas Giessler

46 Uhu (Foto: Z. Tunka)

47 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. Bienenfresser (Foto: Z. Tunka)

48 Bienenfresserkolonie Landesbund für Vogelschutz in (Foto: Bayern e.v. P. Altrichter)

49 Uferschwalbe (Foto: M. Bosch) Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

50 Uferschwalbenkolonie (Foto: A. Hartl) Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v.

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52 Herzlichen Dank! A. Hartl Dr. Norbert Schäffer, LBV,

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