Übersicht der Sozialversicherungen in der Schweiz

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1 Übersicht der Sozialversicherungen in der Schweiz

2 Versicherungen Leistungen Personenkreis Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistung Vorübergehende Arbeitsunfähigkei Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) In der Schweiz wohnende oder arbeitende Personen. Schweizer Bürger, die im Ausland für die Eidgenossenschaft oder für vom Bundesrat bezeichnete Institutionen tätig sind. Ins Ausland Entsandte für vertraglich be stimmte Zeit. Einzelrente (Vollrente) Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen wird ermittelt aus: Beitragsjahren; aufgewertetem Erwerbseinkommen (Einkommenssplitting während der Ehe); Erziehungs- und Betreuungssgutschriften. Minimalrente Fr /Jahr. Maximalrente Fr /Jahr. Taggeld je nach Einko Kinderzahl verschied während der Wiedere massnahmen (nur IV) Ergänzungsleistungen (EL) Anspruchsberechtigte: In der Schweiz wohnende AHV/IV-Bezüger, Schweizer und Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen, Flüchtlinge und Staatenlose mit 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz. Für EU- und EFTA- Bürger fällt die 10-jährige Karenzfrist weg. Existenzminimum Unterschied zwischen dem anrechenbaren Einkommen und den anerkannten Ausgaben (Unterkunft, Krankenversicherung u. a.). Keine Leistungen. Obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) AHV-pflichtige Arbeitnehmer ab dem nach Vollendung des 17. Altersjahres mit einem AHV- Jahreslohn von mehr als Fr Bezüger von Taggeldern der ALV für die Risiken Tod und Invalidität. Freiwillig versichert: Selbständigerwerbende, Arbeitnehmer, die im Dienst mehrerer Arbeitgeber stehen. Versicherter Lohn AHV-Lohn abzüglich eines Koordinationsabzuges von Fr /Jahr. BVG Eintrittsschwelle: Fr /Jahr. Maximal versicherter BVG-Lohn: Fr / Jahr. Koordinierter Lohn Minimal versicherter BVG-Lohn: Fr /Jahr. Wartefristen: Prämienbefreiung: j Invalidenrente: je na Unfallversicherung (UVG) In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer (mit Ausnahmen). Beschäftigte, die weniger als 8 Std. pro Woche arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Freiwillig versichert: Selbständigerwerbende (Sonderregelung für Familienangehörige in der Landwirtschaft). Lohn bis Maximum Fr /Jahr. 80% des versicherten 3. Tag bis zu Beginn d oder bis zur Wiederer Erwerbsfähigkeit. Krankenversicherung (KVG) Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz für Krankenpflege (Krankheit, Unfall [sofern nicht über UVG], Mutterschaft). Obligatorische Krankenpflegeversicherung mit einheitlichen, für alle Versicherten gleichen Leistungen. Krankenpflegeversic Kann als Einzel- oder Beiträge an Transpor Mutterschaft: Kontrol Krankentaggeldversicherung (KVG-VVG) Freiwillig versichert: Taggeld für in der Schweiz wohnende und/oder erwerbstätige Personen zwischen dem 16. und dem 65. Altersjahr (Krankheit, Unfall [sofern nicht über UVG], Mutterschaft). Maximum gemäss reglementarischer Bestimmungen. Arbeitslosenversicherung (AVIG) Alle obligatorisch AHV-Versicherten bis zum Pensionierungsalter. Ausnahme: Selbständigerwerbende sind nicht versichert. Lohn bis Maximum Fr (gleiche Höchstgrenze wie UVG). Arbeitslosenentschä Die Leistungsdauer is der familiären Situatio Kinder). Die Arbeitslo versicherten Lohns, b haltspflichtige Kinder unter Fr liegt Militärversicherung (MVG) Anspruchsberechtigte: Militär-, Zivil- und Zivilschutzdiensttätige, Ausübende einer ausserdienstlichen militärischen Tätigkeit und Teilnehmer an ausserdienstlichen Schiessübungen. Lohn bis Maximum Fr /Jahr. Taggeld: 80% des versicherten Erwerbsersatz (EOG) für Dienstleistende bei Mutterschaft Anspruchsberechtige: Dienstleistende Personen in der Armee, Zivilschutz, Zivildienst, J+S Leiterkurs, Jungschützenleiterkurs mit Sold. Anspruchsberechtigte für die Mutterschaftsentschädigung (Inkraftsetzung per ): Vor Geburt mind. 9 Monate AHV-versichert und mind. 5 Monate erwerbstätig. Arbeitnehmerinnen gemass ATSG, Selbständigerwerbende und Frauen, die im Betrieb des Ehemanns mitarbeiten und einen Barlohn beziehen. Maximum Fr /Jahr. Rekruten, Nichterwer Nichterwerbstätige Erwerbstätige diens Kinderzulagen: 8% (F Max. Leistung Fr. 196 Betriebszulagen in de Grundentschädigung Mutterschaftsentschä 80% des versicherten Maximale Leistung: F Groupe Mutuel Unternehmen Übersicht der Sozialversicherungen in der Schweiz

3 ende higkeit ch Einkommen und rschieden, jedoch nur Wiedereingliederungs- (nur IV). Heilung, Pflege, Rehabilitation/ Wiedereingliederung Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung (dauernde Hilfe, Pflege, Überwachung) Integritäts entschädigung. Massnahmen der Frühintervention (Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitsvermittlung, Einarbeitungszuschüsse). Wiedereingliederungsmassnahmen (Ausbildung, Umschulung, Beschäftigungsmassnahmen). Dauernde Erwerbsunfähigkeit Leistungen bei Tod vor der Pensionierung Le Rente abhängig vom Invaliditätsgrad: ab 40%: 1 4 Rente; ab 50%: 1 2 Rente; ab 60%: 3 4 Rente; ab 70%: Vollrente. Invalidenrente: 100%. Kinderrente: 40% der entsprechenden Invalidenrente. Witwen-/Witwerrente*, 80%: Witwe, wenn Kinder vorhanden; kinderlose Witwen, wenn sie 45 oder älter sind und mind. 5 Jahre verheiratet waren; Witwer, solange Kinder unter 18 vorhanden. Waisenrente: 40% der Altersrente. Vollwaisenrente: 60% der entsprechenden Altersrente. Pe 2- Ein Eh Ma W Ki gen. Als Nebenleistungen werden bspw. Kosten für Zahnarzt, Pflege und Hilfsmittel sowie Kostenbeteiligungen für die Krankenversicherung vergütet. Die EL zielen auf die Deckung des Existenzminimums ab, das sich aus den anerkannten Ausgaben (Wohnung, kantonal übliche Lebenshaltungskosten usw.) ergibt. Die EL zielen auf die Deckung des Existenzminimums ab. Di reiung: je nach Vertrag; te: je nach Vertrag. Keine Leistungen. Rente abhängig vom Invaliditätsgrad: ab 40%: 1 4 Rente; ab 60%: 3 4 Rente; ab 50%: 1 2 Rente; ab 70%: Vollrente. Invalidenrente: Die Invalidenrente wird unter An wendung des Umwandlungs satzes, der für die BVG-Altersrente vorgesehen ist, auf das projizierte Altersgut haben BVG ohne Zins bestimmt. Invalidenkinderrente: 20% der Rente. Anspruch auf eine Rente haben überlebende Ehegatten mit unterhaltspflichtigen Kindern. Ehegatten ohne unterhaltspflichtige Kinder erhalten nur dann eine Rente, wenn sie 45 oder älter sind und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Witwen-/Witwerrente*: 60%. Waisenrente: 20% der Invalidenrente, auf welche die versicherte Person Anspruch gehabt hätte. Eine erweiterte Deckung ist möglich und gibt Anspruch auf eine uneingeschränkte Ehegattenrente. Pe Pe W W Alt mi De un icherten Lohns ab Beginn der Invalidenrente iedererlangung der eit. Arzt-, Spitalkosten allg. Abteilung, verordnete Kuren, Hilfsmittel, Transport, Rettungs- und Bestattungskosten. Rente entsprechend dem Invaliditätsgrad. Invalidenrente: 80% des versicherten Verdienstes. Zusatzrente Ehefrau: keine. Invalidenkinderrente: keine. Kinderlose Witwen: Rente, sofern 45 oder älter oder zu mind. 2 3 invalid. Andernfalls: Einmalige Witwenabfindung. Kinderlose Witwer: Rente, sofern zu mind. 2 3 invalid. Witwen-/Witwerrente*: 40%. Waisenrente: 15%. Vollwaisenrente: 25%. Insgesamt höchstens: 70% des versicherten Verdienstes. Di eversicherung el- oder Kollektivversicherung abgeschlossen werden. Untersuchungen, Behandlungen, Pflegemassnahmen ambulant, (teil-)stationär sowie im Pflegeheim. Analysen, Arzneimittel, Badekuren ( ansport- und Rettungskosten, Prävention (verschiedene Untersuchungen und Tests). Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, Entbindung und Geburtshilfe, notwendige Stillberatung. Taggeldversicherung Kann als Einzel- oder Kollektivversicherung abgeschlossen werden. Da über die Krankenver sicherung) versichert werden. Gemäss VVG können oder 730 Kalendertage innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen Wochen als Option. Im Rahmen des KVG kann eine umfangreichere De fen, versichert werden. Leistungen entschädigung dauer ist abhängig von der Beitragsdauer und Situation (mit oder ohne unterhaltspflichtige rbeitslosenentschädigung beträgt 70% des ohns, bzw. 80% wenn der Versicherte unter- Kinder hat, eine IV-Rente bezieht oder sein Lohn 7. liegt. Kurzarbeitsentschädigung 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls für max. 12 Monate innerhalb von 2 Jahren. Begründete Anmeldung bei der kantonalen Amtsstelle im Normalfall 10 Tage vor Beginn der Abeitszeitverkürzung. Schlechtwetterentschädigung 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls für max. 6 Monate innerhalb von 2 Jahren. Ins 10 4 M icherten Lohns. Arzt-, Spital- oder Hauspflege, Hilfsmittel (z. B. Prothesen), berufliche Eingliederung, Hilflosenentschädigung, Integritätsentschädigung, Entschädigung für die Verzögerung der Berufsausbildung. Rente entsprechend dem Invaliditätsgrad. Invalidenrente 80% des versicherten Lohns. Die Summe der Leistungen aus AHV/IV und MVG darf nicht 100% des versicherten Lohnes übersteigen. Witwen-/Witwerrente*: 40%. Waisenrente: 15%. Vollwaisenrente: 25%. Max. für alle Hinterbliebenen gemeinsam: 100% des versicherten Lohns. Na he hterwerbstätige: stätige 25% (Fr. 62. /Tag); e dienstleistende Personen im WK 80%, mind. 25% (mind. Fr. 62. /Tag, max. Fr /Tag). : 8% (Fr. 20. /Tag) pro Kind. Für Durchdiener und während speziellen Ausbildungen im Militärdienst gelten besondere Prozentsätze. Fr /Tag. en in der Landwirtschaft: 27% des Höchstbetrags der Gesamtentschädigung (Fr. 67. /Tag). digung und Kinderzulagen: max. Fr /Tag entschädigung: icherten Lohns während maximal 14 Wochen. stung: Fr /Tag. *D

4 Finanzierung istungen nach der Pensionierung Anpassung der Leistungen Beitragssätze Finanzierung nsionierungsalter: Männer 65, Frauen 64 1-bis ähriger Vorbezug der Rente möglich. zelrente: 100%. epaar: 2 Einzelrenten *(plafoniert bei 150% der ximalrente). wen-/witwerrente*: 80%. derrente: 40%. Anpassung der laufenden Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex): alle 2 Jahre; jährlich, sofern der Index mehr als 4% beträgt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen: AHV 8,4%, IV 1,4% Selbständigerwerbende: AHV/IV/EO: 5,223% 9,7% mind. Fr Nichterwerbstätige nach Vermögen und Renten: mind. Fr. 480., max. Fr (Prämienbefreiung wenn der erwerbstätige Ehegatte, der noch keinen Anspruch auf eine Altersrente hat, mindestens den doppelten Mindestbetrag entrichtet hat: Fr ) Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50% der Beiträge, dazu kommen Zuschüsse der öffentlichen Hand. Der beitragspflichtige Lohn ist nicht nach oben begrenzt (kein Lohnmaximum). EL zielen auf die Deckung des Existenzminimums ab. Der Bundesrat kann die Leistungen in angemessener Weise anpassen. Keine Leistungen. Bund, Kantone und Gemeinden. nsionierungsalter: Männer 65, Frauen 64. Vorzeitige nsionierung mit Leistungskürzung möglich. wen-/ Witwerrente*: 60% der Altersrente. isenrente: 20% der Altersrente. ersrente: Angespartes Altersguthaben multipliziert dem geltenden Umwandlungssatz r Umwandlungssatz beträgt 6,80% für Männer Frauen. Anpassung der laufenden Invaliden- und Hinterlassenenrenten an die Teuerung. Risikoprämie, Verwaltungskosten und Teuerung ab Alter 18. Spargutschrift von 7 bis 18% des versicherten Lohns und Sicherheitsfonds ab Alter 25. Die Vorsorgeeinrichtung legt die Höhe der Beiträge so fest, dass der Beitrag des Arbeitgebers mindestens so hoch ist wie die Summe der Beiträge aller Arbeitnehmer. Invalidenrente wird lebenslänglich ausgerichtet. Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung. Die Betriebe sind für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle in Risikoklassen unterteilt. Innerhalb einer Risikoklasse bestehen verschiedene Risikostufen. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen zulasten der Arbeitnehmer, diejenigen für die Berufsunfallversicherung trägt der Arbeitgeber. Der prämienpflichtige Lohn ist auf Fr beschränkt (Lohnmaximum). ehandlungskosten und Beitrag pro Tag), Rehabilitation, Spitalaufenthalt in allg. Abteilung, Taggeld kann nach VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) oder KVG (Bundesgesetz zwei Arten von Versicherungsdeckungen gewählt werden: 730 Tage pro Fall (mit BVG-Koordination), dies für eine oder mehrere Krankheiten, Mutterschaftstaggelder zusätzlich zum EOG während 16 ckung von 730 Kalendertage innerhalb 900 Tagen, Mutterschaftstaggelder von 16 Wochen inbegrif- Obligatorische Krankenpflege: Prämien sind unabhängig von Geschlecht und Eintrittsalter. Tiefere Prämien für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie Jugendliche vom 19. bis 25. Altersjahr. Kantonale und regionale Abstufungen. Die Höhe der Prämien hängt vom Wohnort ab. Einzelversicherung: Die Prämien sind abhängig von Geschlecht und Alter des Versicherten. Kollektivversicherung: Die Prämie wird in % des Lohns festgelegt. Obligatorische Krankenpflege: Prämien der Versicherten. Kostenbeteiligung in Form von Jahresfranchise und Selbstbehalt auf ambulanten und stationären Behandlungen. Beiträge von Bund und Kantonen an die Prämienverbilligung bei Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Einzelversicherung: Die Prämien werden beim Versicherten verlangt. Kollektivversicherung: Die Prämie wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäss vertraglicher Vereinbarung aufgeteilt. olvenzentschädigung % des versicherten Lohnes für die letzten onate des Arbeitsverhältnisses. Obligatorische berufliche Vorsorge Hinterlassenen- und Invalidenleistungen, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von ALV-Taggelderrn erfüllt sind und ein koordinierter Taglohn erzielt wird. Bis Fr : 2,2% des versicherten Lohns. Fur Lohnbestandteile ab Fr wird 1% (Solidaritatsprozent) erhoben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50% der Beiträge. ch der Pensionierung wird die Invalidenrente um 50% abgesetzt und in eine Altersrente umgewandelt. Vor AHV-Rentenalter: Anpassung der Renten an den Nominallohnindex. Ab AHV-Rentenalter: Anpassung an den Landesindex der Konsumentenpreise. Keine Beiträge. Die Ausgaben werden vom Bund finanziert. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen: EO 0,5%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50% der Beiträge. r überlebende eingetragene Partner gemäss PartG ist einem Witwer gleichgestellt

5 AHV/IV-Renten ab 1. Januar 2015 Monatliche Vollrenten Beträge in Franken Skala 44 Bestimmungsgrösse Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Alters- und Invalidenrente Alters- und Invalidenrente für Witwen/ Witwer Hinterlassenenrenten und Leistungen an Angehörige Witwen/Witwer* Zusatzrente Waisen- und Kinderrente Waisenrente 60%** 1/1 1/1 1/1 1/1 Bis und mehr * Der überlebende eingetragene Partner gemäss PartG ist einem Witwer gleichgestellt ** Beträge gelten auch für Vollwaisen- und ganze Doppel-Kinderrenten

6 Groupe Mutuel Der Spezialist für Personenversicherungen Die Groupe Mutuel, Association d assureurs, bietet Ihnen für alle Bereiche der Personenversicherung umfassende Produkte. Als Kunde profitieren Sie dabei vom grossen Know-how eines kompetenten Partners. u Krankentaggeldversicherung u Unfallversicherung (obligatorisch und Zusatzversicherung) u berufliche Vorsorge u Versicherungsprogramm Die Mitgliedsversicherer der Groupe Mutuel sind kompetente Partner und stellen Ihrem Unternehmen ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung. Kundennähe steht bei unserem Kundendienst im Mittelpunkt; es ist uns ein Anliegen, durch eine reiche Auswahl an Dienstleistungen einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen. Dank CorporateCare, unserem leistungsfähigen und umfassenden Absenzenmanagement bei Krankheit und Unfall, können Sie unter anderem Ihre Produktivität steigern. 1,4 Millionen Personen und Unternehmen vertrauen heute den Gesellschaften der Groupe Mutuel und profitieren so von der Zuverlässigkeit und Stabilität eines grossen Unternehmens. Informieren Sie sich über unsere breite Palette an Versicherungsprodukten. Unverbindliche, individuelle Beratung: Mo. Fr Uhr und Uhr Hotline Fax Groupe Mutuel Gesundheit Leben Unternehmen Groupe Mutuel Rue des Cèdres 5 CH-1920 Martigny Folgende Versicherungsunternehmen sind Mitglied der Groupe Mutuel, Association d assureurs: Avenir Krankenversicherung AG EasySana Krankenversicherung AG Mutuel Krankenversicherung AG Philos Krankenversicherung AG CM Ville de Neuchâtel Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG Mutuel Versicherungen AG Groupe Mutuel Leben GMV AG Von der Groupe Mutuel verwaltete Vorsorgestiftungen: Groupe Mutuel Vorsorge GMP Walliser Vorsorge Ausgabe Januar 2015

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