Jan Busche. Das We-bewerbsverbot des Handelsvertreters - Inhalt, Grenzen, Rechtsfolgen

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1 Jan Busche Das Webewerbsverbot des Handelsvertreters Inhalt, Grenzen, Rechtsfolgen

2 Wettbewerbsverbot _ Allgemeine Grundsätze (1) Konkurrenz belebt das Geschäft Konkurrenz belebt das Geschäft 2

3 Wettbewerbsverbot _ Rechtstatsachen (1) Wettbewerbsklausel ein Beispiel Der Vermögensberater ist verp"ichtet, die Interessen der Gesellschaft zu wahren, wie es ihm durch 86 Abs. 1 HGB aufgegeben ist. Er hat ferner jede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen oder die Vermittlung von Vermögensanlagen, die nicht zur Produktpalette der Gesellschaft gehören, ebenso zu unterlassen wie das Abwerben von Vermögensberatern oder anderen Mitarbeitern oder Kunden der Gesellschaft oder dies alles auch nur zu versuchen. BGH, Beschl. v VII ZB 45/12, ZVertriebsR 2013, 318 = NJWRR 2013,

4 Wettbewerbsverbot _ Rechtstatsachen (2) Merkmale des Handelsvertreterverhältnisses unvollkommen integriertes Vertriebssystem Handelsvertreter ist als Vertriebsmittler unternehmerisch tätig Ein und Mehr#rmenvertretung Es erscheint (...) beinahe ho$nungslos, einen einheitlichen rechtlichen Typus des Agenten zu erfassen oder einen festen wirtschaftlichen Kern desselben herauszuschälen. Dergleichen logische De#nitionsversuche versagen an der Fülle dieser Erscheinungen und ihrer Buntheit. Behm, Der Handelsagent, 4. Au!. 1913, S. 1 f. (Hervorh. im Original) 4

5 Wettbewerbsverbot _ Allgemeine Grundsätze (1) Interessenwahrungsp"icht ( 86 Abs Hs. HGB) _ Grundlagen 5 Hauptp"icht zur Absatzmittlung ( 84 Abs. 1 S. 1 / 86 Abs. 1 Hs. 1 HGB) Interessenwahrung als Nebenp"icht gleichwohl: prägendes Element (Art. 5 RL 86/653/EG / 86 Abs. 4 HGB) (BGHZ 97, 317, 326 = NJW 1986, 2954 EHPartnerVertrag: zwingend ).

6 Wettbewerbsverbot _ Allgemeine Grundsätze (2) Interessenwahrungsp"icht ( 86 Abs Hs. HGB) _ Inhalt (1) Grundsatz: Der Handelsvertreter muss alles tun, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist, und alles unterlassen, was dessen Interessen widerspricht. 6

7 Wettbewerbsverbot _ Allgemeine Grundsätze (3) Interessenwahrungsp"icht ( 86 Abs Hs. HGB) Inhalt (2) Denkschrift zu dem Entwurf eines Handelsgesetzbuches von 1896, S. 69: Aus der P"icht des Agenten, das Interesse des Geschäftsherrn zu wahren, ergibt sich von selbst, daß er diesem nicht durch anderweitige Geschäfte, die er in demselben Handelszweige macht oder vermittelt, eine unmittelbare schädigende Konkurrenz bereiten darf. (Hervorhebung i. Original) 7

8 Wettbewerbsverbot _ Allgemeine Grundsätze (4) Interessenwahrungsp"icht ( 86 Abs Hs. HGB) Inhalt (3) Bedeutung für Konkurrenztätigkeit Konkurrenz als Synonym für Interessenbeeinträchtigung Fallgruppenbildung 8

9 Das Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters Wettbewerbsverbot _ Fallgruppen (1) F1 F2 F3 F1 F2 F3 Angebotsidentität Angebotsüberschneidung (BGH ZVertriebsR 2013, 318: Vermittlung von Finanzdienstleistungen) Angebotsergänzung (BGH NJWRR 2001, 677: Vermittlung von Finanzdienstleistungen / steuerrechtliche Beratung; BGH NJW 1987, 57: Versicherungsvermittlung / Motorradwinterlager) 9

10 Wettbewerbsverbot _ Überblick (1) Entstehung kraft Gesetzes aus Interessenwahrungsp"icht (BGHZ 112, 218, 221 Pauschalreisenvermittlung; BGH ZVertriebsR 2013, 318, 320) aber: aus Interessenwahrungsp"icht folgt nicht notwendig ein absolutes Wettbewerbsverbot (1) BGHZ 97, 317, 326 = NJW 1986, 2954 EHPartnerVertrag: (...) für den Handelsvertretervertrag typisch, aber nicht wesensbestimmend. 10

11 Wettbewerbsverbot _ Überblick (2) Entstehung 11 (2) BGHZ 112, 218, 221 = NJW 1991, 491 PauschalreisenVermittlung: Der Handelsvertreter ist gemäß 86 Abs. 1 HGB verp"ichtet, alles zu unterlassen, was eine Schädigung der Interessen seines Geschäftsherrn herbeizuführen geeignet wäre. Daraus folgt die Verp"ichtung des Handelsvertreters, sich desjenigen Wettbewerbs zu enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigen (...). Diese Interessenwahrnehmungsp"icht des Handelsvertreters führt aber nicht zu einem umfassenden Wettbewerbsverbot schlechthin (...) im Übrigen: die Interessenwahrungsp"icht ist zwar prägend für das HV Verhältnis, sie kann jedoch von den Parteien modi#ziert werden (BGH GRUR 1968, 654, 657)

12 Wettbewerbsverbot _ Überblick (3) Voraussetzungen Wettbewerbsbeziehung 12 sachlich ( Substituierbarkeit aus Sicht der Marktgegenseite) räumlich ( Absatzgebiet des Unternehmers) BGH MDR 1977, 289, 290 Vertriebsnetz zeitlich Beeinträchtigung der Interessen des Unternehmers Möglichkeit tatsächlicher Schädigung Störung des Vertrauensverhältnisses (BGH GRUR 1968, 654, 656: Als entscheidend wird weniger die Möglichkeit einer tatsächlichen Schädigung als vielmehr die Störung des Vertrauensverhältnisses (...) angesehen. )

13 These Das Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters Wettbewerbsverbot _ Umfang (1) Das Wettbewerbsverbot beruht nicht auf einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Unternehmer und Handelsvertreter. Es besteht unabhängig davon. Maßgebend ist die nicht nur entfernte, sondern greifbare Möglichkeit einer tatsächlichen Schädigung des Unternehmers 13

14 Wettbewerbsverbot _ Umfang (2) Kriterien vertragliche Ausgestaltung des HVVertrages ergänzend / ersatzweise: Besonderheiten (Erwartungshaltung) des Marktes Gesichtspunkte, die gegen Schädigung sprechen: repräsentative Produktauswahl (Sortimentsfunktion) besondere Sachkunde des Handelsvertreters (Beratungsfunktion) Sicherung ausreichenden Verdienstes (Versorgungsfunktion) 14

15 Wettbewerbsverbot _ Fallgruppen (2) Fallgruppe 1: Angebotsidentität idr Wettbewerbsverbot Fallgruppe 2: Angebotsüberschneidung Wettbewerbsverbot bei Kernsortiment, zw. bei Randsortiment Fallgruppe 3: Angebotsergänzung kein Wettbewerbsverbot 15

16 Wettbewerbsverbot _ Rechtsfolgen (1) Vertretung eines Konkurrenzunternehmens in aller Regel schwerer Verstoß gegen Interessenwahrungsp"icht (BGH NJW 1999, 946, 947; NJW 1984, 2101, 2102) insoweit ist Di$erenzierung nach Fallgruppen geboten Unterlassungsanspruch aus Vertrag aus 3, 4 Nr. 10 UWG (zw.) 16

17 Wettbewerbsverbot _ Rechtsfolgen (2) Vertretung eines Konkurrenzunternehmens ao Kündigung ( 89 a Abs. 1 S. 1 HGB) idr mehrmaliger (andauernder) Verstoß erforderlich (BGH NJWRR 2003, 981, 982) erstmalige Aufnahme von Konkurrenztätigkeit reicht per se nicht (BGH NJWRR 2001, 677, 679), jedenfalls nicht bei F2 Schadensersatz ( 89a Abs. 2 HGB) Entgangener Gewinn (BGH NJW 1996, 2097, 2098) 17

18 Wettbewerbsverbot _ Rechtsfolgen (3) Vertretung eines Konkurrenzunternehmens Auskunft über Drittgeschäfte ( 242 BGB) (BGH NJW 1996, 2097, 2098) Umfang: Namen / Anschrift von Kunden? (als Grundlage für Schadensschätzung nach 287 ZPO) Gläubiger: Veri#kationsinteresse / Beweisinteresse Schuldner: Geheimhaltungsinteresse (ggf. 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) / Drittinteressen des Konkurrenzunternehmens und seiner Kunden (BGH NJW 2014, 381 Rn. 19 $.) Verlust des Ausgleichsanspruchs ( 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB) 18

19 Wettbewerbsverbot _ Rechtsfolgen (4) Vertretung eines Konkurrenzunternehmens Korrektiv: nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Unternehmers ( 242 BGB) BGH NJW 1984, 2101, 2102: zw., wenn (rechtlich und räumlich ausgegliederte) Konkurrenzvertretung in anderen Fällen geduldet wird BGH GRUR 1968, 654, 657: Drittempfehlungen/ verschiedene Käuferkreise (Tankstelle und Werkstattbetrieb) BGH NJWRR 2003, 981, 982: fehlende Lieferfähigkeit des Unternehmers (anders wohl BGH NJW 1987, 57: Weitergabe von Versicherungsanträgen an Konkurrenzunternehmen nach Ablehnung durch Unternehmer) 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! HeinrichHeineUniversität Düsseldorf Juristische Fakultät Universitätsstraße 1 Geb Düsseldorf Tel / Fax jan.busche@hhu.de 20

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