5c Die Mängelrüge. Kann sich das einkaufende Unternehmen von der Wareneingangskontrolle freizeichnen?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "5c Die Mängelrüge. Kann sich das einkaufende Unternehmen von der Wareneingangskontrolle freizeichnen?"

Transkript

1 5c Die Mängelrüge Worum geht es? Nach dem 377 im Handelsgesetzbuch ist bei jedem Handelgeschäft die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Erfolgt keine unmittelbare Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Kann sich das einkaufende Unternehmen von der Wareneingangskontrolle freizeichnen? Diese unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht ist bei z.b. schutzverpackten Teilen, oder bei just-in-time Lieferungen für den Kunden sehr lästig. Viele Kunden verwenden deshalb Qualitätssicherheitsvereinbarungen um sich von dieser Pflicht freizuzeichnen. Was dabei zu beachten ist wird in diesem Kapitel erläutert. Fazit? Fazit: Der Warenempfänger kann sich zwar von der handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflicht ( 377, 378, 381Abs. 2 HGB) im Einzelvertrag, nicht jedoch in AGB freizeichnen. Wegen der Produkthaftung bleiben Restpflichten, die er erfüllen muss. Handelsgesetzbuch (HGB) Vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 219) (BGBl. III 41001) Viertes Buch. Handelsgeschäfte Zweiter Abschnitt. Handelskauf 377. [Mängelrüge des Käufers] (1) Ist der Kauf für beide Teile eine Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. (3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. (4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. (5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen. Rüge.dtp.dtp Seite 5c - 1

2 Die unverzügliche Mängelrüge nach 377 HGB Welchen Zweck hat die Mängelrüge? Die im Handelsgesetzbuch für alle Handelsgeschäfte geltende unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht soll der Sicherheit und Schnelligkeit des Warenverkehrs dienen. Der Verkäufer soll schon kurz nach der Ablieferung der Ware wissen, ob die Lieferung beanstandet wird oder nicht. Der 377 HGB dient somit überwiegend dem Schutz des Lieferanten. Er soll aufgrund der unverzüglichen Mängelrüge in der Lage sein sofort Maßnahmen zu treffen und vor allem weiteren Schaden abzuwenden. 377 gilt für alle Kaufverträge Keine Gewährleistung bei unterlassener Mängelrüge Verdeckter Mangel Nach dem Text (Seite 1) findet der 377 HGB auf sämtliche Kaufverträge zwischen Gewerbetreibenden bzw. Kaufleuten Anwendung. Die Ware ist also unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer/Auftraggeber die Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Dies bedeutet, dass der Käufer so gestellt ist, als wenn er einwandfreie Ware bekommen hätte. Er kann also keine Gewährleistungsrechte aus diesem Sachmangel ableiten und deshalb z.b. weder Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) noch Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen, wie das sonst nach 437 der Fall wäre. (siehe auch neue Bestimmungen zum 437). Diese strenge Konsequenz aus der unterlassenen Mängelrüge gilt nur dann nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Wareneingangskontrolle mit den branchenüblichen Untersuchungsmethoden nicht erkennbar war, wenn es sich also um einen verdeckten Mangel handelte. Verdeckte Mängel müsse jedoch unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Im Gesetzestext heißt es hierzu "Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglichnach der Entdeckung gemacht werden, andererseits gilt die ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die spätere Rüge des verdeckten Mangels muss allerdings noch innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiefrist liegen.nach 438 BGB sind dies 2 Jahre nach Ablieferung. Rüge.dtp.dtp Seite 5c - 2

3 Kann sich der Kunde durch Freizeichnungsklauseln von der Eingangskontrolle freizeichnen und den Lieferanten zu einer Ausgangskontrolle verpflichten? Für das einkaufende Unternehmen sind diese Untersuchungen zur Entdeckung von offenen Mängeln außerordentlich lästig. Dies gilt besonders bei just-in-time Verträgen. Viele Unternehmen versuchen sich deshalb durch eine Freizeichnungsklausel von dieser Verpflichtung freizumachen. Solche Freizeichnungsklauseln lauten z.b. wie folgt: Freizeichnungsklauseln "Sie haben auch ohne rechtzeitige Mängelrüge Gewähr nach den gesetztlichen Bestimmungen zu leisten" "Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Mängelrügen sind nicht an Fristen gebunden" "Der Besteller wird die Lieferung nach ihrem Eingang untersuchen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsverkehr und nach Art und Zweck üblich ist. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. Freizeichnung gilt nur im Einzelvertrag Wenn diese Freizeichnungsklausel einzeln vereinbart werden, sind sie also in einem Einzelvertrag vorhanden, so bestehen gegen ihre rechtliche Zulässigkeit keine Bedenken.(Karl Heinz Schmidt: Was ist bei Qualitätssicherheitsvereinbarungen zu beachten? in "Der QM-Berater" TÜV). Sie verstoßen weder gegen ein gesetzliches Verbot ( 134 BGB), oder gegen Treu und Glauben ( 134 BGB) und sind auch nicht sittenwidrig ( 138 BGB). In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Freizeichnungen unwirksam. Freizeichnungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dagegen nach allgemeiner Ansicht unzulässig. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ( ) wird mit einer solchen Freizeichnungsklausel der Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, so dass die Klausel wegen Verstoß gegen 307 BGB unwirksam ist. Rüge.dtp.dtp Seite 5c - 3

4 Ist die WE-Prüfung noch sinnvoll, wenn der Lieferant ein QM-System (ISO9000) hat? Die branchenüblichen Wareneingangskontrollen sind, da es nur um so genannte offene Mängel geht, im Regelfall Stichprobenprüfungen, die nur ein ungefähres Urteil über den Zustand der gelieferten Ware erlauben. QM-Systeme können mehr leisten Demgegenüber kann der Lieferant durch umfassende Qualitätssichernde Maßnahmen, insbesondere durch produktionsbegleitende Eingangs- Zwischen- und Endkontrollen, zu einer geringen Fehlerquote, nicht selten sogar zu einer Fehlerquote annähernd Null Prozent kommen. Die wenigen, noch verbleibenden Fehler könnten bei der Wareneingangsstichprobe auch nicht erkannt werden. Das QM-System muss aber tatsächlich praktiziert werden. Transportschäden, Stückzahl, Papiere müssen immer beim Kunden geprüft werden. Wird also beim Lieferanten, ev. durch die üblichen Qualitätssicherungsvereinbarungen erzwungen, ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet und vorschriftsmäßig verfahren, dann erbringt eine zusätzliche konventionelle Wareneingangskontrolle des Kunden nach 377 HGB im Regelfall keinerlei zusätzlichen Gewinn. In diesem Fall kann man ohne Verlust auf die Wareneingangskontrolle verzichten. Dies natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das QM-System auch richtig, im Sinne eines Total-Quality-System (TQM) praktiziert wird. Ausnahmen sind Schäden, die auf dem Transport entstehen. Sie können nur vom Empfänger festgestellt werden. Es bleibt daher für den Kunden die Verpflichtung, eine an den möglichen Transportschäden ausgerichtete, mehr oder weniger intensive Prüfung der ankommenden Waren auf solche Schäden durchzuführen. Das gleiche gilt für die Ident- und Stückzahlprüfung, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung des Materials mit den Warenbegleitpapieren und den Bestellanforderungen festzustellen. Rüge.dtp.dtp Seite 5c - 4

5 Welche Änderung hat die Schuldrechtsreform ab gebracht. Die wesentlichen Änderungen im BGB ab , soweit sie Bezug auf Verträge zwischen Geschäftspartnern haben. Der Sachmangel Der Begriff Sachmangel wurde neu definiert. Ein Sachmangel liegt nunmehr vor, wenn die gelieferte Sache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Daraus ergeben sich folgende Fälle: 1. Der Verkäufer beschreibt die Eigenschaften des Liefergegenstandes. Entspricht die gelieferte Sache nicht der Beschaffenheitsbeschreibung, dann ist der "Sachmangel"-Tatbestand erfüllt. 2. Je alltäglicher ein Gegenstand ist, desto häufiger fehlt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache im Einzelnen. Dann richtet sich die Entscheidung nach dem Verwendungszweck. Die Sache ist dann mangelhaft, wenn sie sich nicht für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck eignet. 3. Wenn weder die Beschaffenheit vereibart ist, noch eine bestimmte Verwendung vorausgesetzt wurde, dann kommt es darauf an, ob sich die Sache für die "gewöhnliche Verwendung" eignet, und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist. Zu der üblichen Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Verkäufer öffentlich äußert, oder in der Werbung und sonstigen Kennzeichnungen abgibt. Nacherfüllung Wird eine fehlerhafte Sache geliefert, so steht dem Käufer ein Recht auf Nacherfüllung zu. Dabei hat er das Recht sich zwischen Nachbesserung oder Neulieferung zu entscheiden. Erst nach erfolglosem Ablauf der gewählten Nacherfüllung (und Ablauf eine angemessenen Pflicht) steht dem Käufer das Recht auf zum Rücktritt, zur Minderung, oder Schadenersatz zu. Rüge.dtp.dtp Seite 5c - 5

6 5c Rügepflicht Der Kunde führt die Der Kunde führt keine Eingangskontrolle durch Eingangskontrolle selbst durch. Der Lieferant ist nicht zertifiziert Die Ware wird vom zertifizierten Lieferant bezogen (ISO 9001) Die Eingangskontrolle muss den Anforderungen entsprechen, die sich aus der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach 377 HGB ergibt. Drei Möglichkeiten der unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach 377 HGB Der Kunde zeichnet sich in einer Qualitätssicherungsvereinbarung mit dem Lieferanten von der Untersuchung gemäß 377 HGB frei und verpflichtet den Lieferanten zu qualitätssichernden Maßnahmen, insbesondere Ausgangskontrollen. Dies darf nur in einer Einz Grundsätzlich entbindet die Zertifizierung des Lieferanten den Kunden nicht von den Vorschriften des 377 HGB. Um die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht zu vermeiden, ist, genauso wie beim nicht-zertifizierten Lieferanten eine entsprechende Qual Er muß darüberhinaus alle erforderlichen qualitätssichernden Maßnahmen treffen um der Produkthaftung (ProdHaftG) zu entsprechen und er muss alle qualitätssichernden Maßnahmen ergreifen, um der Verpflichtung aus der Produzentenhaftung nach 823 BGB nachzu Verpflichtungen des Kunden durch die Produzenten- und Produkthaftung Er muss den Lieferanten zu einer effektiven Warenausgangskontrolle und einer angemessenen Dokumentration hierüber verpflichten. Er muss den Lieferanten laufend überwachen, ob er die in der Qualitätssicherungsvereinbarung festgelegten Kontrollen in der vereinbarten Form durchführt (Kundenaudits) Der Kunde hat auch zu prüfen, ob alle anderen in der QS- Vereinbarung festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden. Treten weiterhin fehlerhafte Lieferungen auf, oder handelt es sich um Teile die Personenschäden oder schwere Sachschäden herv Der Kunde prüft ob die Zertifizierung aktualisiert wird, d.h. ob Überwachungsaudits (jährlich) und Rezertifizierungsaudits (3-jährlich) durchgeführt werden. Bei Teilen mit hohem Schadenspotential ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, produktorientierte Qualitätsprüfungen beim Lieferanten durchzuführen. Prüfaufzeichnungen (Prüfzeugnisse) müssen dann mit den Lieferungen übersandt werden. Der Kunde muss die ankommende Ware auf Transportschäden prüfen. Er muss Überprüfen, ob die Warenlieferung mit der Bestellung und den Begleitpapieren übereinstimmt. Der Kunde hat die ankommende Ware auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen. Hierzu reichen Stichproben aus, deren Häufigkeit sich nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens richtet. Er muss überprüfen, ob die ankommende Lieferung mit der Bestellung und den Warenbegleitpapieren übereinstimmt. rüquer.dtp Seite 5c - 6

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen

Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja

Mehr

Mängelansprüche nach VOB und BGB

Mängelansprüche nach VOB und BGB Thomas Ax Daniel Heiduk Mängelansprüche nach VOB und BGB # Erkennen und erfolgreich durchsetzen vieweg VII Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung und Rechtsgrundlagen 1 1 Die Schuldrechtsreform 2002 1 2

Mehr

Prüf- und Hinweispflichten

Prüf- und Hinweispflichten Prüf- und Hinweispflichten Bauvertrag - Werkvertrag - Werklieferungsvertrag Bearbeitet von Dr. Peter Hammacher 1. Auflage 2013. Buch. 308 S. Kartoniert ISBN 978 3 00 043101 2 Recht > Zivilrecht > Privates

Mehr

Kapitel 3 Beschaffung

Kapitel 3 Beschaffung Kapitel 3 Beschaffung Anfragen dienen der Einholung von Angeboten ob Lieferung möglich zu welchem Preis zu welchen Bedingungen sind unverbindlich keine rechtliche Verpflichtung Inhalt Allgemein: richtet

Mehr

Die Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht Die Handlungsvollmacht 54 HGB (1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Einführung in die Thematik Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer

Mehr

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich

Mehr

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht 2016 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 2. Auflage 2016. Buch. V, 83 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 436 0 Format (B

Mehr

CORAK ENGINEERING ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN. Baumängel / Bauschäden

CORAK ENGINEERING ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN. Baumängel / Bauschäden ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN Baumängel / Bauschäden Leistungen/ Grundlagen Expertisen Untersuchen von Bauschäden (Wasser- und Feuchteschäden) Feststellen

Mehr

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht

Mehr

Markt- und Kundenbeziehungen

Markt- und Kundenbeziehungen Angebotserstellung Angebotserstellung Möglichkeiten der Finanzierung Kauf-, Service-, und Leasingverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Angebotserstellung 2 Angebot 3 Freizeichnungsklauseln Freizeichnungsklausel

Mehr

Professionelles Projektmanagement in der Praxis

Professionelles Projektmanagement in der Praxis Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme DÜSSELDORF I DRESDEN I WARSCHAU

Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme DÜSSELDORF I DRESDEN I WARSCHAU Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme Gliederung: 1. Vertragliche Einordnung 2. Rechte und Pflichten der Parteien 3. Haftung 4. Umgang mit Mischformen 5. Ausblick

Mehr

N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell Allianz Global Corporate & Specialty AG Fachforum 2013 Liability 09.09.2013 München 10.09.2013 Köln 11.09.2013 Hamburg 12.09.2013 Stuttgart 13.09.2013 Frankfurt N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop 1 GELTUNG/VERTRAGSABSCHLUSS Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den STILL Hubwagen-Online-Shop.

Mehr

Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren. Was wird bei der Warenannahme geprüft?

Lernfeld 1: Güter annehmen und kontrollieren. Was wird bei der Warenannahme geprüft? Frage: Was wird bei der Warenannahme geprüft? C. Schlütermann, 2010 Nr. 1 Antwort: Bei der Warenannahme wird geprüft auf: Identität Quantität Qualität Beschaffenheit der Lieferung. C. Schlütermann, 2010

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop (B2C) Fa. KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Im Folgenden kurz KLEEN-TEX genannt Münchnerstraße 21, 6330 Kufstein Tel. 05372 / 61380, Fax 05372 / 61380-49

Mehr

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Weiter sehen Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Rechtsanwalt Thorsten Straßheim Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und

Mehr

Weinhaus Sauer GbR Hauptstraße 44 76833 Böchingen

Weinhaus Sauer GbR Hauptstraße 44 76833 Böchingen 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB 1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Weinhaus Sauer GbR, vertreten durch Heiner Sauer und Monika Sauer, Hauptstrasse 44, 76833 Böchingen, erfolgen ausschließlich

Mehr

355 I 1: Kontokorrent ist

355 I 1: Kontokorrent ist Teil 1, Abschnitt Handelsgeschäfte, 343 ff HGB Unterabschnitt 2: Besondere Regelungen 355 I 1: Kontokorrent ist (auch konkludente) Abrede, nach der die aus einer Geschäftsbeziehung entspringenden Ansprüche

Mehr

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Besonderer Teil Fall 2: Auslaufmodell K erwirbt bei Händler V eine Waschmaschine

Mehr

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht

Fall Selbstvornahme im Kaufrecht Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Inhalt. Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB

Inhalt. Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB Standardfälle Inhalt Fall 1: Von wegen schöner Schein 7 Scheinkaufmann Handelskauf Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB Fall 2: Raus oder nicht raus? 14 Handelsregister, 15 I HGB Negative Publizität

Mehr

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware

Mehr

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 28.05.2008 Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mehr als nur das Kleingeruckte Dr. Oliver Kirchwehm 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B- Geschäft Einbeziehung Gestaltungsgrenzen Typische Fallstricke Veranstaltung

Mehr

1) Ein Schadenersatzanspruch des K gegen F könnte sich aus 437 Nr. 3 BGB i. V. m. 280 Abs. 1, 3, 283 BGB ergeben.

1) Ein Schadenersatzanspruch des K gegen F könnte sich aus 437 Nr. 3 BGB i. V. m. 280 Abs. 1, 3, 283 BGB ergeben. Lösung Fall 4: Geplatzter Ferrari-Traum Ansprüche des K gegen F 1) Ein Schadenersatzanspruch des K gegen F könnte sich aus 437 Nr. 3 BGB i. V. m. 280 Abs. 1, 3, 283 BGB ergeben. Zwischen F und K ist ein

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht. Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7

Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht. Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7 WM Cord Würmann WS 200/03 Klausurenkurs Handels- u. Wirtschaftsrecht sowie Gesellschafts- u. Konzernrecht Handelsrecht Lösungsskizze zu Fall 7 A. Anspruch A gegen K auf Lieferung von 2 Flaschen Wein aus

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER

KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER MERKBLATT Recht und Steuern KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE PRAXISTIPPS FÜR DEN GEBRAUCHTWAGENHÄNDLER Einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Verkäufers beim Gebrauchtwagenhandel gibt das

Mehr

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6837

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6837 Robin von Eltz (Autor) Prüf- und Hinweispflichten des Baustoffhändlers gegenüber dem Werkunternehmer Eine Untersuchung zur Frage, ob den Baustoffhändler Prüf- und Hinweispflichten treffen, die denjenigen

Mehr

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge)

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) Dienstleistungsverträge (Werkvertrag; Auftrag;

Mehr

BGB 307, 309 Nr. 8, 637 Ausschluss des Rechts des Erwerbers auf Selbstvornahme im Bauträgervertrag

BGB 307, 309 Nr. 8, 637 Ausschluss des Rechts des Erwerbers auf Selbstvornahme im Bauträgervertrag DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 142610 letzte Aktualisierung: 8. Juli 2015 BGB 307, 309 Nr. 8, 637 Ausschluss des Rechts des Erwerbers

Mehr

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB

Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB I. Entstehung des Anspruchs auf Nacherfüllung 2. Vorliegen eines Sachmangels ( 434 BGB) bzw. eines Rechtsmangels

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 05/2005

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 05/2005 Rundschreiben / Ausgabe 05/2005 Thema: Verjährung rund um die Immobilie/Immobilienrecht 1. Einleitung Jeder der mit Immobilien zu tun hat, sollte Kenntnis über die Verjährungsvorschriften haben. Die Darstellung

Mehr

Schuldübernahme 414 418 BGB 1

Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Abschnitt 6. Schuldübernahme 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer. Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden,

Mehr

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? Test Werkvertrag [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag I. Einleitung 1. Abgrenzung zum Dienstvertrag:

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Fristen in den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel

Fristen in den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel 1 Übersicht über die Fristen in den Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel 2 Vorwort Käufer und Verkäufer eines Getreidekontrakts, der auf die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel verweist,

Mehr

Vertragsbedingungen für die Erstellung von Software der Symonics GmbH

Vertragsbedingungen für die Erstellung von Software der Symonics GmbH Vertragsbedingungen für die Erstellung von Software der Symonics GmbH Version 2.0, Stand: 11.08.2016, Symonics GmbH/Bitkom 1. Vertragsgegenstand 1.1 Der Anbieter erstellt gemäß der dem Vertragsabschluss

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD)

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD) LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD) ALLGEMEIN Erstzertifizierung Überwachungsaudit Überwachungsaudit... Jahr x Jahr x + tbd Jahr x + tbd BRC fasst die Anforderungen an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Christian-Walter-Internet-Shops (im folgenden CW-IS genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Christian-Walter-Internet-Shops (im folgenden CW-IS genannt) Allgemeine Geschäftsbedingungen Christian-Walter-Internet-Shops (im folgenden CW-IS genannt) Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware für Ihre eigene gewerbliche

Mehr

8 Widerrufsbelehrung. - Widerrufsrecht

8 Widerrufsbelehrung. - Widerrufsrecht 8 Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 19,00% Gesetzliche Mehrwertsteuer

Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechtsstand: 2011 / 2012 19,00% Gesetzliche Mehrwertsteuer Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Zustandekommen von Kaufverträge Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8 Lösung Fall 8 I. Anspruch M gegen D 1 auf Abnahme und Bezahlung der 3.600 Rollen Toilettenpapier aus 433 Abs. 2 BGB Voraussetzung für die Entstehung dieses Anspruchs: entsprechender wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Einkaufsbedingungen I. Maßgebende Bedingungen, Bestellungen, Angebot 1. Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Lieferbedingungen haben keine Rechtswirksamkeit,

Mehr

Test und Abnahme bei IT-Projekten

Test und Abnahme bei IT-Projekten Test und Abnahme bei IT-Projekten JURISTISCHES IT -PROJEKTMANAGEMANT WS 2015/2016 MAT THIAS HÖSCHEL DOZENT: DR. FRANK SARRE LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN Gliederung 1. Motivation 2. Einordnung

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter  Rechtsgeschäfte. Verfügungsgeschäfte Rechtsgeschäfte Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäfte Sonstige Rechtsgeschäfte = Rechtsgeschäfte, durch die eine Person gegenüber einer anderen eine Leistungspflicht übernimmt - Kaufvertrag 433 Abs.

Mehr

Referent: Dr. Stefan K. Reiß

Referent: Dr. Stefan K. Reiß Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses Kündigung ggf. Schriftform Aufhebungsvertrag ordentliche außerordentlich durch Handelsvertreter oder

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wo smarte Büchermacher Bücher machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen FRIEDRICH VERLAGSMEDIEN - Felix S. Friedrich - Assenheimer Str. 30 D-60489 Frankfurt am Main - nachfolgend Anbieter - für das Online-Portal

Mehr

Information für die Betriebsräte

Information für die Betriebsräte 1. Was ist ein Werkvertrag? Das klassische Bild eines Werkvertrags i.s.d. 631 ff. BGB ist ein Vertrag zwischen einem Werkunternehmer (Auftragnehmer) und einem Werkbesteller (Auftraggeber). Der Werkunternehmer

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

Kostenfalle bei Gewährleistungsmängeln. Aktuelles Urteil: Ausgangssituation

Kostenfalle bei Gewährleistungsmängeln. Aktuelles Urteil: Ausgangssituation Kostenfalle bei Gewährleistungsmängeln SWM 27.04.2009 Aktuelles Urteil: Im Falle der Lieferung mangelhafter Sachen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten der Mangelsache zu tragen,

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B

Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B Fachtag Baurecht der Handwerkskammer Dresden im Rahmen der Messe HAUS 2012 01. März 2012 Besonderheiten des Bauvertragsrecht nach Rechtsanwalt Dr. Rico Kauerhof D.E.A. (Paris 1 - Sorbonne) Fachanwalt für

Mehr

Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil

Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil Kenn- Nr.: Prüfung: Privatrecht Lehrgang: B I Schriftlicher Teil Bei der Bearbeitung dieser Prüfungsarbeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Prüfungstag: Prüfungsarbeit Nr.:/ Stoffgebiet Bearbeitungszeit:

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

KAUFVERTRAG HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE

KAUFVERTRAG HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE MERKBLATT Recht und Steuern KAUFVERTRAG HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Ware gegen Geld ausgetauscht wird. Der Verkäufer hat vertraglich die Pflicht,

Mehr

Vertragstypen im Überblick

Vertragstypen im Überblick Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting 1 Allgemeines Der Auftraggeber im Nachfolgenden AG genannt hat die AGBG s gelesen und zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Mehr

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008

Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Unverbindliches Muster für Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer Stand: Oktober 2008 Hinweise: Die nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Übersetzer sind ein unverbindliches Muster.

Mehr

Seminar Kaufrecht. - Gewährleistung und Garantie + Workshop. Welche Rechte habe ich als Käufer beim Einkauf von Materialien für den Bau?

Seminar Kaufrecht. - Gewährleistung und Garantie + Workshop. Welche Rechte habe ich als Käufer beim Einkauf von Materialien für den Bau? Seminar Kaufrecht - Gewährleistung und Garantie + Workshop Welche Rechte habe ich als Käufer beim Einkauf von Materialien für den Bau? Dr. Andreas Stangl 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Kaufvertragsrecht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schwarzer GmbH, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Stand: September 2006 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung vom 1.September 2013 1. GELTUNGSBEREICH... 2 2. VERTRAGSABSCHLUSS... 2 3. LEISTUNG, PREISE, ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG... 2 4. ERHÖHTE UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN / BESCHÄDIGUNGEN...

Mehr

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag

Gewährleistung, Umtausch und Garantie beim Kaufvertrag Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Der Wunsch des Käufers zur Rückgabe von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob und inwiefern der Verkäufer verpflichtet ist, die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 39 - Verbraucherverträge, elektronischer Geschäftsverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University

Mehr

M e r k b l a t t. Umtausch, Gewährleistung und Garantie

M e r k b l a t t. Umtausch, Gewährleistung und Garantie Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Umtausch, Gewährleistung und Garantie Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren

Mehr

Bewertungskriterien Bemerkungen Punkte

Bewertungskriterien Bemerkungen Punkte 1 - Güter entladen, annehmen, kontrollieren Praktische Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst Vorname/Name des Prüflings: GÜTER ENTLADEN, ANNEHMEN UND KONTROLLIEREN Auswahl der Entlademittel Überprüfen der Funktionsfähigkeit

Mehr

9. GEWÄHRLEISTU GE. A Vorbereitung auf den Text. B. Texte. 1. Wörter und Redewendungen:

9. GEWÄHRLEISTU GE. A Vorbereitung auf den Text. B. Texte. 1. Wörter und Redewendungen: 9. GEWÄHRLEISTU GE A Vorbereitung auf den Text 1. Wörter und Redewendungen: Garantiedauer гарантiйний термiн Garantiegültigkeit чиннiсть гарантiї eine Garantie гарантiя für etw. leisten надавати für etw.

Mehr

Einkaufsbedingungen der Emuco, Ernst Müller & Co.OHG

Einkaufsbedingungen der Emuco, Ernst Müller & Co.OHG Einkaufsbedingungen der Emuco, Ernst Müller & Co.OHG 1. Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Verbraucherinformationen) 1. Geltungsbereich und Kundenkreis 1.1 Unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer

Mehr