Pensionsrückstellungen sind Blei in den HGB-Bilanzen

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1 Zeit zu Handeln. Pensionsrückstellungen sind Blei in den HGB-Bilanzen Auch mit dem neuen Rechnungszins werden die in der Handelsbilanz sukzessiv ansteigen und können das Eigenkapital belasten. Was ist zu tun? Dr. Florian A. Ueltzhöfer Aktuar DAV 1 Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für 1. Aktuelle Situation Am 26. Februar 2016 hat das Gesetz zur Änderung des HGB-Rechnungszinses den Deutschen Bundesrat durchlaufen. Der Rechnungszins zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen berechnet sich seitdem als durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen Jahren. Im Vergleich zum bisherigen siebenjährigen Durchschnittszins verlangsamt sich dadurch zwar der Rückgang des HGB- Rechnungszinses, aber auch im neuen Szenario wird er unter der Annahme eines auch in den nächsten Monaten und Jahren näherungsweise konstant niedrigen Marktzinsniveaus von aktuell circa 4,0 % bis Ende 2021 auf unter 2,5 % absinken 1 (siehe auch Der neue Rechnungszins für und seine Auswirkungen ). Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für die Prognose der? Bedingt durch die Umstellung auf den neuen (höheren) Rechnungszins kann in 2016 zunächst eine einmalige Entlastung im Sinne reduzierter eintreten. Infolge des Zinsrückgangs können die dann aber bis zum Jahresende 2021 um bis zu 50 % ansteigen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sich ceteris paribus (c. p.), d. h. unter Beibehaltung aller sonstigen Annahmen, auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. Handelsbilanz ergeben. Abbildung 1: Betriebswirtschaftliche Auswirkungen fallender HGB-Rechnungszinsen Quelle: eigene Darstellung, eigene Berechnungen, Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für Stand: 31. Dezember 2015 Prognose für den HGB-Rechnungszins Prognose für die Höhe der 2 4,5% 160% 150% 4,0% 140% 3,5% 130% 3,0% 120% 1% 2,5% 0% 2 Personenmusterbestand bestehend aus 80 % Anwärtern und 20 % Rentnern 2,0% Bilanz Eigenkapital 90% Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn bzw. Verlust Vermögen Fremdkapital Aufwendungen Erträge Pensionsrückstellungen Verstehen. Handeln.

2 3 IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Stand:. Juni Entwicklung der Die jährliche Entwicklung der lässt sich vereinfacht ausgedrückt in die folgenden betriebswirtschaftlichen Komponenten zerlegen: Die zum Jahresbeginn reduzieren sich um die geleisteten Rentenzahlungen und erhöhen sich um den Dienstzeitaufwand, den Zinsaufwand und die sogenannten Bewertungsänderungen der Abrechnungsperiode (siehe Abbildung 2). In den Bewertungsänderungen sind u. a. diejenigen Erfolgswirkungen enthalten, die sich aufgrund einer Änderung des Rechnungszinses ergeben. 2a. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Der in der GuV ergebniswirksam zu erfassende setzt sich vereinfacht gesprochen aus dem Dienstzeitaufwand, dem Zinsaufwand und den Bewertungsänderungen zusammen. Der Dienstzeitaufwand ist im operativen Ergebnis auszuweisen, der Zinsaufwand ist Bestandteil des Finanzergebnisses. Für die Bewertungsänderungen im Sinne von Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Rechnungszinses besteht ein Ausweiswahlrecht zwischen operativem Ergebnis und Finanzergebnis (vgl. IDW RS HFA 30 Tz ). Abbildung 2: Exemplarische Entwicklung der Quelle: eigene Darstellung am Jahresanfang minus Rentenzahlungen Dienstzeitaufwand (Service Cost) 15 Zinsaufwand (Interest Cost) Bewertungsänderungen 15 am Jahresende 300 ergebnisneutral ergebniswirksam = Auflösung der Pensionsrückstellungen Ausweis im operativen Ergebnis Ausweis im Finanzergebnis Ausweiswahlrecht Bewertungsänderungen können den bzw. das Unternehmensergebnis belasten. Während die Bewertungsänderungen gemäß der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) ergebnisneutral, d. h. an der GuV vorbei direkt ins Eigenkapital gebucht werden, sind sie gemäß HGB voll ergebniswirksam. Aufgrund des Zinsrückgangs können die Bewertungsänderungen mitunter sogar höher ausfallen als der ursprüngliche Zinsaufwand und damit den bzw. das Unternehmensergebnis belasten. 2

3 2b. Auswirkungen auf das Eigenkapital in der Handelsbilanz Das in der GuV ermittelte Unternehmensergebnis, d. h. der Gewinn oder Verlust des Unternehmens, schlägt sich in der Bilanz als Eigenkapitalzuwachs oder -minderung nieder. Infolge der in 2016 redu- zierten wird sich die zunächst erhöhen. Danach mindern dann aber vereinfacht gesprochen die sukzessiv ansteigenden in gleicher Höhe das Eigenkapital und führen c. p. zu einem Rückgang der. Abbildung 3: Case Study Entwicklung der Quelle: eigene Darstellung, eigene Berechnungen, Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für 35,0% 32,5% Veränderung der im Zeitverlauf 29,8% 0,2 Prozentpunkte 27,5% 25,0% Mit dem Anstieg der kann c. p. die zurückgehen. Die Case Study in Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der für ein Musterunternehmen. Mit dem Anstieg der in den nächsten Jahren kann ein Rückgang der um insgesamt 0,2 Prozentpunkte einhergehen. 3

4 Abbildung 4: Exemplarische Entwicklung des Pensionsvermögens im Rahmen einer Treuhandlösung Quelle: eigene Darstellung Pensionsvermögen am Jahresanfang minus Rentenzahlungen Dotierung (z.b. in Höhe des Dienstzeitaufwands) 15 (optional) (optional) Erträge Pensionsvermögen am Jahresende 300 ergebnisneutral ergebniswirksam 305 Ausweiswahlrecht 3. Was ist zu tun? Bei einer Ausfinanzierung von, z. B. im Rahmen einer Treuhandlösung, wird in der Handelsbilanz seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) das Pensionsvermögen mit den saldiert. Die betriebswirtschaftliche Fortschreibung des Pensionsvermögens gestaltet sich dann wie folgt: Das Pensionsvermögen zum Jahresbeginn reduziert sich um die entnommenen Rentenzahlungen und erhöht sich um die Dotierung und erwirtschafteten Erträge der Abrechnungsperiode. Die Höhe der Entnahme der Rentenzahlungen sowie der Dotierung sind optionale Bestandteile. Die Rentenzahlungen könnten alternativ auch durch das laufende Geschäft finanziert werden. In der Praxis ist eine jährliche Dotierung in Höhe des Dienstzeitaufwands nicht unüblich (vgl. Abbildung 4). 3a. Wirkungen einer Ausfinanzierung auf die Gewinn- und Verlustrechnung Falls Pensionsvermögen im Rahmen einer Treuhandlösung gehalten wird, besteht in der Gewinnund Verlustrechnung ein Ausweiswahlrecht zwischen operativem Ergebnis und Finanzergebnis für Zeitwertänderungen und laufende Erträge des Pensionsvermögens analog zu den Bewertungsänderungen aus einer Änderung des Rechnungszinses. Alle Ausweiswahlrechte sind einheitlich auszuüben (vgl. IDW RS HFA 30 Tz. 87). Im Ergebnis kann mit einer Treuhandlösung bzw. durch die Erträge des Pensionsvermögens der entlastet (vgl. Abbildung 5) und c. p. das Unternehmensergebnis verbessert werden. Abbildung 5: ohne vs. mit Treuhandlösung Quelle: eigene Darstellung Aufwand Ertrag ohne Treuhandlösung Gesamt = 35 mit Treuhandlösung Gesamt = 25 Erträge aus Pensionsvermögen Dienstzeitaufwand Zinsaufwand Bewertungsänderungen 4

5 3b. Wirkungen einer Ausfinanzierung auf das Eigenkapital in der Handelsbilanz Bei einer Treuhandlösung wird in der Handelsbilanz das Pensionsvermögen mit den saldiert. Im Zuge der Saldierung reduzieren sich nicht nur die Pensionsrückstellungen, sondern c. p. auch die Bilanzsumme, d. h., die verbessert sich. Nicht zuletzt durch die den entlastenden Erträge des Pensionsvermögens (vgl. Abschnitt 3a) kann sich die nicht nur anfänglich, sondern auch im Zeitverlauf verbessern. Abbildung 6: Case Study Entwicklung der ohne vs. mit Treuhandlösung Quelle: eigene Darstellung, eigene Berechnungen, Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für Prämissen: Die Dotierung der Treuhandlösung erfolgt ohne Aufnahme von zusätzlichem Fremd- oder Eigenkapital, keine Berücksichtigung von Steuern Anfängliche Verbesserung der + 7,5 Prozentpunkte + 3,3 Prozentpunkte 42,5% 40,0% 37,5% 35,0% 32,5% 27,5% 37,5% 33,3% 40,1% 34,3% 29,8% Veränderung der im Zeitverlauf + 2,6 Prozentpunkte + 1,0 Prozentpunkte - 0,2 Prozentpunkte 25,0% Jahr mit Treuhandlösung, anfängliche Ausfinanzierung 0 % mit Treuhandlösung, anfängliche Ausfinanzierung 50 % ohne Treuhandlösung Eine Treuhandlösung kann c. p. die verbessern sowohl anfänglich als auch im Zeitverlauf. Die Fortsetzung der Case Study zeigt in Abbildung 6, dass sich bei einer anfänglichen Ausfinanzierung in Höhe von 0 % die um 7,5 Prozentpunkte verbessern kann. Bei einer Ausfinanzierung in Höhe von 50 % erhöht sich die zu Beginn um 3,3 Prozentpunkte. In den folgenden Jahren verbessert sich die noch einmal um 2,6 Prozentpunkte (bei 0%iger Ausfinanzierung) bzw. 1,0 Prozentpunkte (bei 50%iger Ausfinanzierung) ganz im Gegensatz zum Szenario ohne Treuhandlösung, bei dem sich die im Zeitverlauf um 0,2 Prozentpunkte verschlechtert.

6 4. Fazit Aufgrund des sinkenden Rechnungszinses werden die in den nächsten Jahren sukzessiv ansteigen und in der Handelsbilanz wie Blei wirken. Insbesondere die sogenannten Bewertungsänderungen können den bzw. das Unternehmensergebnis erheblich belasten. In der Bilanz kann es in der Folge zu einem Rückgang des Eigenkapitals bzw. der kommen. Abhilfe lässt sich mit einer Treuhandlösung schaffen: Die Erträge des Pensionsvermögens entlasten nicht nur den, sondern können c. p. auch das Unternehmensergebnis verbessern. In der Handelsbilanz reduzieren sich durch die Saldierung von Pensionsvermögen und die Pensionsrückstellungen bzw. verbessert sich die. Und es gilt: Je höher der Grad der Ausfinanzierung, d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu, desto größer die Entlastungen bzw. Verbesserungen. Fragen zum Artikel? Kontaktieren Sie: Dr. Florian A. Ueltzhöfer Tel.: Investieren birgt Risiken. Der Wert einer Anlage und Erträge daraus können sinken oder steigen. Investoren erhalten den investierten Betrag gegebenenfalls nicht in voller Höhe zurück. Die Volatilität der Preise für Fondsanteilwerte kann erhöht oder sogar stark erhöht sein. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für. Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Wenn die Währung, in der die frühere Wertentwicklung dargestellt wird, von der Heimatwährung des Anlegers abweicht, sollte der Anleger beachten, dass die dargestellte Wertentwicklung aufgrund von Wechselkursschwankungen höher oder niedriger sein kann, wenn sie in die lokale Währung des Anlegers umgerechnet wird. Im Gegensatz zu einer wirklichen Wertentwicklung beruhen Simulationen nicht auf tatsächlichen Transaktionen; es kommt Ihnen somit nur eine begrenzte Aussagekraft zu. Da Geschäfte nicht wirklich abgeschlossen werden, kann es zu einer nur unzureichenden Berücksichtigung des Einflusses bestimmter Marktfaktoren, wie etwa fehlender Liquidität, kommen. Sofern beim Erwerb der Fondsanteile ein Ausgabeaufschlag anfällt, kann dieser bis zu 0 % vom Vertriebspartner verein nahmt werden; die genaue Höhe des Betrags wird durch den Vertriebspartner im Rahmen der Anlageberatung auf Rückfrage mitgeteilt. Dies gilt auch für die eventuelle Zahlung einer laufenden Vertriebsprovision aus der Verwaltungsvergütung von der Verwaltungsgesellschaft an den Vertriebspartner. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und berücksichtigen daher nicht die rechtliche und / oder steuerliche Situation von einzelnen Personen oder Rechtsträgern. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Es besteht keine Gewähr dafür, dass eine jederzeitige Aktualisierung der Informationen vorgenommen werden kann oder dass aufgrund der hierin vorhandenen Informationen von einem aktuellen oder zukünftigen Sachverhalt auf die rechtlichen und steuerlichen Folgen geschlossen werden kann. Die aufgeführten Informationen sollen und können eine eingehende Abklärung und eine professionelle Beratung durch den persönlichen Rechts- und / oder Steuerberater als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage nicht ersetzen. Dies ist nur zur Information bestimmt und daher nicht als Angebot oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, zum Abschluss eines Vertrags oder zum Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren zu verstehen. Die hierin beschriebenen Produkte oder Wertpapiere sind möglicherweise nicht in allen Ländern oder nur bestimmten Anlegerkategorien zum Erwerb verfügbar. Diese Information darf nur im Rahmen des anwendbaren Rechts und insbesondere nicht an Staatsangehörige der USA oder dort wohnhafte Personen verteilt werden. Die darin beschriebenen Anlagemöglichkeiten berücksichtigen nicht die Anlageziele, finanzielle Situation, Kenntnisse, Erfahrung oder besondere Bedürfnisse einer einzelnen Person und sind nicht garantiert. Die dargestellten Einschätzungen und Meinungen sind die des Herausgebers und/oder verbundener Unternehmen zum Veröffentlichungszeitpunkt und können sich ohne Mitteilung darüber ändern. Die verwendeten Daten stammen aus verschiedenen Quellen und wurden als korrekt und verlässlich bewertet, jedoch nicht unabhängig überprüft; ihre Vollständigkeit und Richtigkeit sind nicht garantiert. Es wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus deren Verwendung übernommen, soweit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Bestehende oder zukünftige Angebots- oder Vertragsbedingungen genießen Vorrang. Tagesaktuelle Fondspreise, Verkaufsprospekte, Gründungsunterlagen, aktuelle Halbjahres- und Jahresberichte und wesentliche Anlegerinformationen in deutscher Sprache sind kostenlos beim Herausgeber postalisch oder als Download unter der Adresse erhältlich. Bitte lesen Sie diese alleinverbindlichen Unterlagen sorgfältig vor einer Anlageentscheidung. Dies ist eine Marketingmitteilung herausgegeben von Allianz Global Investors GmbH, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet in Deutschland; Sitz: Bockenheimer Landstr , Frankfurt/M., Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/M., HRB 9340; zugelassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Die Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie die Weitergabe des Inhalts in jedweder Form ist nicht gestattet. Juni 2016

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