Gemeinde Lupfig. Betriebsreglement

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1 Gemeinde Lupfig Betriebsreglement

2 1. Einleitung/Leitidee Die Tagesstrukturen Lupfig sind eine Ergänzung zur Familie und unterstehen der Trägerschaft der Einwohnergemeinde Lupfig. Sie bieten eine professionelle Kinderbetreuung an. Die ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindergarten- und Schulkindern offen die wohnhaft in den REGOS Gemeinden sind. Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung, welche der Gemeinderat der Gemeinde Lupfig ausgestellt hat. 2. Sinn und Zweck Die Kinder erhalten die Möglichkeit, in einer sozial- und altersgemischten Gruppe einen Teil ihres Kinderalltags zu erleben und voneinander zu lernen. Dies soll in einer familiären Atmosphäre stattfinden. Die Kinder werden zu einer sinnvollen Beschäftigung angeregt, ihre Kreativität und Eigenaktivität wird gefördert. Die Gruppe dient als Lernfeld, in welcher sie Toleranz und Rücksicht üben, aber auch Freundschaften pflegen. Die Tagesstrukturen haben zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. 3. Örtlichkeiten Die Tagesstrukturen Lupfig werden an der Breitenstrasse 21 (Haus Felicia) angeboten. Für alle Kinder, ist der Weg von der Betreuungseinrichtung zum Kindergarten oder zur Schule und umgekehrt, wie der übliche Schulweg, selbständig zu bestreiten. Mit Absprache der Tagesstrukturleitung können Kindergartenkinder abgeholt und wieder in den Kindergarten begleitet werden. 4. Öffnungszeiten Das Angebot der Betreuung soll wie folgt stufenweise ausgebaut werden: Phase I auf neues Schuljahr 2014/15 Montag/Dienstag und Donnerstag/Freitag Mittagsbetreuung Uhr Nachmittagsbetreuung Uhr bzw Uhr Betreuung an schulfreien Tagen und bei Ausfall von Lehrpersonen (nach Absprache mit der Tagesstrukturleitung) Phase II - ab Schuljahr 2015/16 Montag Freitag Frühbetreuung Uhr Mittagsbetreuung Uhr Nachmittagsbetreuung Uhr bzw Uhr Betreuung an schulfreien Tagen und bei Ausfall von Lehrpersonen (nach Absprache mit der Tagesstrukturleitung) Phase III - ab Schuljahr 2016/17 Zusätzlich nach Bedarf Ferienbetreuung während max. 8 Wochen/Jahr Montag Freitag Uhr Betreuung an schulfreien Tagen und bei Ausfall von Lehrpersonen (nach Absprache mit der Tagesstrukturleitung)

3 Eine Randstundenbetreuung von Uhr und von Uhr zur Ergänzung der Blockzeiten wird ebenfalls je nach Bedarf angeboten. An allen eidgenössischen, kantonalen und regionalen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Diese Tage können nicht kompensiert werden. Vor Feiertagen erfolgt die Betreuung bis Uhr. In den Schulferien wird eine Betreuung angeboten, sofern ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist; Betriebsferien sind die Weihnachtsferien, sowie die mittleren drei Wochen in den Sommerferien ab Phase III. 5. Hausaufgaben Die Kinder erhalten Hausaufgabenbegleitung und Unterstützung, sofern die personellen Ressourcen vorhanden sind. Die Verantwortung für die Kontrolle der Hausaufgabenerledigung tragen jedoch nach wie vor die Eltern. 6. Pädagogische Haltung Die Tagesstrukturen Lupfig versteht sich als Angebot zur familienergänzenden Betreuung. Die Kinder werden vor allem im sozialen und familiären Bereich durch Alltagserfahrungen gefördert. Sie lernen Wertschätzung, Rücksichtnahme, Ehrlichkeit und Toleranz gegenüber ihren Mitmenschen sowie die Selbstkompetenz (z.b. Lernen sich in der Gruppe zu behaupten, Mitdenken, Mitentscheiden, Lernen sich für eigene Wünsche stark zu machen). Offenheit und Ehrlichkeit in der Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrer/innen und Behörden sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Die Eltern akzeptieren die pädagogische Ausrichtung der Betreuungseinrichtung und Anordnungen der Leiterinnen, die den Gruppenbetrieb betreffen. 7. Aufnahme Mit den Eltern werden Betreuungsverträge abgeschlossen. Falls die Anmeldungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt, gilt folgende Aufnahmereihenfolge: 1. belegte Tage sind auch im folgenden Schuljahr garantiert 2. Geschwister 3. nach Eingang der Anmeldung Kurzfristige Anmeldungen Nach Absprache mit der Leitung besteht die Möglichkeit, Kinder an zusätzlichen Tagen/Modulen anzumelden. Diese zusätzlichen Betreuungseinheiten werden gemäss Tarifreglement abgerechnet und am Monatsende zusammen mit der nächsten Monatspauschale in Rechnung gestellt. 8. Ausfall von Lehrpersonen und schulfreie Tage Fällt eine Lehrperson aus und die Betreuung ist nicht gewährleistet, so können die Tagesstrukturen Betreuung zu den gleichen Konditionen wie für das Ferienmodul anbieten. Anmeldungen am Vortag bis Uhr erforderlich (ab Phase I, nach Absprache mit Tagesstrukturleitung). Stundenplanänderungen, wie z.b. Projektwoche können die Tagesstrukturen Betreuung zu den Ferienmodul-Konditionen anbieten. Die Anmeldung muss mindestens 1 Woche im Voraus erfolgen (ab Phase I, nach Absprache mit der Tagesstrukturleitung)

4 9. Betreuungstage/Krankheiten Die gewählten Module werden vertraglich festgehalten. Daraus wird eine Monatspauschale errechnet. Dieser Betrag ist verbindlich, auch wenn das Kind aus diversen Gründen für einzelne Tage abgemeldet wird. Kinder, die wegen Krankheit, Urlaub etc. die Betreuung nicht besuchen, sind am Vorabend bei der Tagesstrukturleitung oder bis spätestens um Uhr morgens telefonisch abzumelden. Absenzen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Krankheit Kinder mit ansteckenden Krankheiten können für die Dauer der Krankheit nicht betreut werden. In leichteren Fällen sowie abklingenden Stadien kann mit der Leitung Rücksprache genommen und abgeklärt werden, ob eine Betreuung des Kindes möglich ist. Beim Eintritt sind Informationen über Allergien, Diäten, benötigte Medikamente, Krankheiten etc. der Leitung mitzuteilen. Die Leitung ist über alle Krankheiten des Kindes rechtzeitig zu informieren. Betreuungsunterbruch: Bei längeren Betreuungsunterbrüchen muss entweder gekündigt oder während dieser Zeit die volle Monatspauschale bezahlt werden, damit der Betreuungsplatz garantiert wird. 10. Zusammenarbeit mit den Eltern Wichtige Beobachtungen über das Wohlbefinden und das Verhalten der Kinder während des Aufenthaltes werden die Eltern informiert. Ebenso ist es wichtig, dass die Leitung von den Eltern über aktuelle ihr Kind betreffende Vorkommnisse auf dem Laufenden gehalten wird. Die Eltern können jederzeit mit der Leiterin ein Elterngespräch vereinbaren. Wünsche und Beanstandungen sind mit der Leiterin oder der verantwortlichen Person zu besprechen. Das Personal ist an die Schweigepflicht gebunden. 11. Eigene Spielsachen, Esswaren Spielsachen Für Spielsachen und Gegenstände, die mitgebracht werden, kann keine Verantwortung/Garantie übernommen werden. Znüni Das Znüni für den Kindergarten- oder Schulbesuch ist von zu Hause mitzubringen. 12. Versicherung Die Eltern benötigen für ihre Kinder eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die Tagesstruktur übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Materialien

5 13. Zahlungskonditionen und Tarife Es gelten die Betreuungstarife der Tagesstruktur Lupfig. Tarife Tarifbasis Steuerbares Einkommen +10% Vermögen Tarif- Stufe Frühbetreuung mit Morgenessen Ab Schuljahr 2015/ Uhr Mittagessen und Betreuung Uhr Mittagstisch und halber Nachmittag Betreuung Uhr oder Uhr und Uhr Mittagstisch und ganzer Nachmittag Betreuung und Zvieri Uhr Halber Nachmittag ohne Mittagstisch inkl. Zvieri Uhr Randstunden- Betreuung Uhr und Uhr bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * bis Fr Fr Fr Fr Fr Fr * ab Fr Fr Fr Fr Fr Fr * * durch die Gemeinde finanziert Ferienmodule ab Schuljahr 2016/17 Tarifbasis Steuerbares Einkommen + 10% Vermögen Tarifstufe Halber Tag oder Ganzer Tag bis Fr Fr Fr bis Fr Fr Fr ab Fr Fr Fr

6 Grundlage Als Grundlage für die Tarifberechnung gilt das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens beider Eltern. Bei unverheirateten Eltern im gleichen Haushalt oder Konkubinatspaaren, bilden Einkommen und Vermögen beider Partner/innen die Berechnungsgrundlage. Massgebende Steuerveranlagung Es wird auf die neueste definitive Steuerveranlagung der Gemeinde- und Kantonssteuern festgelegt. Tariffestlegung und Rechnungsstellung Die Tariffestlegung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung Lupfig. Umtriebsgebühr Wenn die Erziehungsberechtigten die Kinder mehrmals zu spät abholen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei erneutem nicht einhalten folgt die Erhebung einer Umtriebsgebühr. Zahlungsfrist Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Zahlungsverzug Bei nicht einhalten der Zahlungsfrist erfolgt die Mahnung. Sollte der Zahlung erneut nicht nachgekommen werden, erfolgt eine letzte Mahnung mit dem Verweis auf Ausschluss des zu betreuenden Kindes nach 30 Tagen. 14. Besonderheiten/Ausnahmen/Spezielles Allgemein Ein Elternteil muss jederzeit erreichbar sein. Sollte dies nicht zutreffen, ist unbedingt eine Notfalladresse anzugeben. Änderungen von Wohnadresse, Arbeitsplatz und gegebenenfalls Notfalladresse sowie der Telefonnummern sind in jedem Fall unverzüglich der Leitung zu melden. 15. Kündigung Die Anmeldung erfolgt für ein Semester. Sie wird ohne Abmeldung bis Ende Schuljahr verlängert. Eine Abmeldung muss bis Ende Dezember den Tagesstrukturen Lupfig schriftlich mitgeteilt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungsfrist Der Tagesstrukturplatz kann von beiden Vertragsparteien, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat, auf das Ende des nächstfolgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Moduländerung Moduländerungen können ausnahmsweise und nach Rücksprache mit der Tagesstrukturleitung während des Schuljahres vorgenommen werden. Es gilt jedoch die Einhaltung derselben Frist wie bei der Kündigung. Vorzeitiger Austritt ohne Kündigung / Ausschluss Wird ein Tagesstrukturplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, oder ein Kind ausgeschlossen, müssen die Kosten gemäss Tarif durch die Erziehungsberechtigten dennoch bis zum Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist bezahlt werden

7 16. Vertragsbedingungen Mit der schriftlichen Anmeldung und Ihrer Unterschrift anerkennen die Eltern das vorliegende Reglement. 17. Kompetenzdelegation Der Gemeinderat ist berechtigt, a) die vorstehenden Tarife jährlich bei Bedarf anzupassen; b) Anpassungen der Betreuungszeiten und Ferienregelungen vorzunehmen, sofern diese betrieblich sinnvoll und/oder notwendig sind. 18. Kontaktadresse Tagesstruktur Lupfig Breitenstrasse Lupfig Mail: Tel: Tagesstrukturenleitung: Edith Meier Homepage:

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