Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
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- Ferdinand Gerber
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1 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/ Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien 5 Prinzipien des Rechtsstaats 6 Grundrechte 3. Teil: Verwaltungsrecht 7 Verwaltung und Verwaltungsrecht 8 Rechtsbindung der Verwaltung 9 Das Verwaltungshandeln Gliederung 10 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung 11 Gerichtlicher Rechtsschutz 144
2 Begriff der Grundrechte Von der Verfassung garantierte, gerichtlich durchsetzbare subjektive Rechte, welche den Einzelnen berechtigen und den Staat verpflichten Menschenrechte Bürgerrechte Grundrechte 145
3 Historische Entwicklung Menschenrechte in der Philosophie (Sophisten, Stoa) Magna Charta Libertatum Habeas- Corpus-Akte Bill of Rights Virginia Bill of Rights Déclaration des droits de l'homme et du citoyen Antike Erste süddeutsche Verfassungen Frankfurter Reichsverfassung Weimarer Reichsverfassung Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1818/
4 Standort der Grundrechte im GG Kapitel I. Die Grundrechte (Art GG) Grundrechtsgleiche Rechte (Art. 93 I Nr. 4a GG: Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103, 104 GG) Art. 1 III GG 147
5 System der Grundrechte Bundesgrundrechte Landesgrundrechte Art. 142 GG: in Übereinstimmung 148
6 System der Grundrechte Menschenwürde Freiheitsrechte - Allgemeines Freiheitsrecht (Art. 2 I GG) - Spezielle Freiheitsrechte Prozessuale Grundrechte - prozessuales Hauptgrundrecht (Art. 19 IV 1 GG) - Justizgrundrechte Gleichheitsrechte - Allgemeines Gleichheitsrecht (Art. 3 I GG) - Spezielle Freiheitsrechte 149
7 Dimensionen der Grundrechte Die subjektivrechtliche Dimension Die objektivrechtliche Dimension Abwehrrechte Leistungsrechte Staatliche Schutzpflichten Mittelbare Drittwirkung Gleichbehandlungs-/ Teilhaberechte Institutionelle Garantien 150
8 Abwehrrechte Leistungsrechte Teilhaberechte Universität 151
9 Schutzpflichten des Staates Institutionelle Garantien Mittelbare Drittwirkung GG 152
10 Grundrechtsträger Natürliche Personen Juristische Personen Deutsche (i.s.v. Art. 116 I GG) Alle GR Ausländer nur Menschenrechte Besonderheit: Unionsbürger! (vgl. Art. 12 EGV) des Privatrechts nur inländische wenn dem Wesen nach auf sie anwendbar (Art. 19 III GG) Besonderheit: Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat (vgl. Art. 12 EGV) des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht (Konfusionsargument) Ausnahmen: 153
11 Grundrechtsträger Deutschengrundrechte (Bürgerrechte) Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) Vereinigungsfreiheit Freizügigkeit Berufsfreiheit (Art. 9 GG) (Art. 11 GG) (Art. 12 GG) Staatsbürgerliche Rechte (Art. 33 GG) Wahlrecht (Art. 38 I, II GG) Staatsangehörigkeit (Art. 16 GG) 154
12 Grundrechtsadressat (Grundrechtsverpflichteter) Art. 1 III GG Gesetzgebung Vollziehende Gewalt auch: Jur. Personen des öffent. Rechts! Rechtsprechung 155
13 Grundrechtsadressaten Problem: Muss der Staat die Grundrechte auch beachten, wenn er privatrechtlich handelt? (Fiskalgeltung der Grundrechte?) Verwaltungsprivatrecht Erwerbswirtschaftliches Handeln strittig! fiskalische Hilfsgeschäfte strittig! 156
14 Problem: Sind Private im Umgang miteinander an die Grundrechte gebunden? (Drittwirkung der Grundrechte) a) unmittelbare Drittwirkung: Grundsätzlich Nein! Ausnahmen: Koalitionsfreiheit (Art. 9 III 2 GG) Widerstandsrecht (Art. 20 IV GG) Übernahme eines Abgeordnetenamtes (Art. 38 I 1 i.v.m. Art. 48 II GG) b) mittelbare Drittwirkung: Ausstrahlungswirkung der Grundrechte 157
15 Fall: Der S-Verlag forderte Zeitungshändler auf, keine Druckerzeugnisse des V-Verlags zu vertreiben. Andernfalls werde er sie nicht mehr beliefern. Denn der V-Verlag gab Fernsehzeitungen mit dem Programm der DDR heraus. Der S-Verlag sieht darin eine Verbreitung der SED-Propaganda, der er entgegenwirken möchte. Kann der V-Verlag vom S-Verlag Unterlassung des Boykottaufrufs und Schadenersatz für entstandene Umsatzeinbußen verlangen? BVerfGE 25, Blinkfuer 158
16 Notwendigkeit verfassungsrechtlicher Rechtfertigung für Grundrechtseingriffe Struktur der Grundrechtsprüfung 1. Schutzbereich 2. Eingriff 3. Rechtfertigung Schranken Schranken-Schranken 159
17 Schutzbereich sachlich Frage nach dem geschützen Lebensbereich (Tatbestand) - Verhaltensweise personell Frage nach dem Grundrechtsträger JedermannsGR Deutschen-GR? Juristische Personen 160
18 Eingriff klassische GR-Eingriffe faktische/mittelbare GR-Eingriffe - zielgerichtet (final) - unmittelbare Wirkung nicht finale und/oder nicht unmittelbare Wirkung z.b. Gebote, Verbote Keine Eingriffe: z.b. Staatliche Warnungen, Beschädigung Belästigungen, Bagatellen, Ausgestaltungen, Konkretisierungen, Regelungen 161
19 Rechtfertigung Vorliegen einer Grundrechtsschranke Formelle Rechtmäßigkeit des Eingriffs kein Verstoß gegen Schranken-Schranken - geschriebene - Einfache GV - Qualifizierte GV - verfassungsimmanente Zuständigkeit Verfahren besondere Eingriffsvoraussetzungen Übermaßverbot Zitiergebot Einzelfallverbot Wesensgehaltsgarantie Bestimmtheitsgebot i.v.m. Wesentlichkeitsgrundsatz Beachtung sonstigen Verfassungsrechts 162
20 - Was unterscheidet Grundrechte von anderen Rechten? - Was wird durch Grundrechte geschützt? - Darf der Staat in Grundrechte eingreifen? Darf er sie verletzen? - Wie kann sich jemand gegen einen Eingriff in seine Grundrechte wehren? - Wer kann sich auf Grundrechte berufen? - Sind Privatpersonen verpflichtet, die Grundrechte anderer zu beachten? 163
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