Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

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1 Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

2 Lüftungsanlagen Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen Leitungsanlagenrichtlinie LüAR Rheinland-Pfalz - Fassung Oktober 2005 MBl. Nr. 14 vom S. 209 Lister der Technischen Baubestimmungen Nr. 3.5 Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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4 Lüftungsanlagen Geltungsbereich Lüftungsanlagen nach 40 LBauO; Nicht für mit Luft arbeitenden Transportanlagen (Späneabsaugung, Rohrpost etc.); Verwendbarkeitsnachweise i.s. 18 ff. LBauO und BRL; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Prof. Dr. Dirk Lorenz

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6 Lüftungsanlagen Anforderungen Verwendung brennbarer Baustoff; Feuerwiderstand von Leitungen und Absperrvorrichtungen; Installation von Lüftungsleitungen; Luftaufbereitung und Lüftungszentralen; Besondere Anlagen nach DIN 18017; Gewerbliche Küchen und kombinierte Abluft- / Abgasanlagen; Lüftungsanlagen in Sonderbauten; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

7 Lüftungsanlagen Begriffe Klimaanlagen, Warmluftanlagen und raumlufttechnische Anlagen; Bestandteile: Lüftungsleitungen und Bauteile und Einrichtungen: Rohren, Formstücke, Schächte und Kanälen, Schalldämpfern, Ventilatoren, Luftaufbereitungseinrichtungen, Absperrvorrichtungen (Brandschutzklappen und Rauchschutzklappen) sowie aus ihren Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampfsperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Prof. Dr. Dirk Lorenz

8 Lüftungsanlagen Verwendung brennbarer Baustoffe Schwer entflammbare Baustoffe können zugelassen werden Durchdringung von Bauteile ohne Feuerwiderstandsanforderung; Durchdringung separierender Bauteile mit Brandschutzklappen; Feuerhemmende Lüftungsleitungen oder Leitungen in Schächten; In Rettungswegen brennbare Leitungen min. feuerhemmend (Bauteile); Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

9 Lüftungsanlagen Verwendung brennbarer Baustoffe ist unzulässig Lüftungsanlagen nach 40 LBauO; Rettungswegen; Unterdecken die tragende Bauteile schützen; Brennbare Leitungen sind unzulässig Erhöhte Lufttemperatur > 85 C Ablagerung brennbarer Stoffe möglich (fetthaltige Luft etc.) Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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11 Lüftungsanlagen Verwendung brennbarer Baustoffe Konstruktionsanforderungen Dämmstoff, Bekleidungen, Beschichtungen etc. schwer entflammbar; Normal entflammbar, wenn d 0,5 mm; D 0,5 mm durch separierende Bauteile führen zulässig; Lokal begrenzte Bauteile oder Bedienelemente dürfen brennbar sein; Ein- und Auslässe von Lüftungsleitungen dürfen brennbar sein; Leitungen (Kabel etc.) außerhalb des Lüftungsquerschnitts dürfen brennbar sein; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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13 Siehe auch Kap. 6.2 Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

14 Lüftungsanlagen Feuerwiderstand von Leitungen und Absperrvorrichtungen Feuerwiderstand der Brandschutzklappen = Feuerwiderstand der durchdrungenen Bauteile; Lüftungsleitungen anstelle Brandschutzklappen möglich, wenn sie den Feuerwiderstand der Bauteile leisten; Notwendige Flure Leitungen ohne Feuerwiderstand zulässig: Stahlblechleitungen Abhänger aus Stahl Keine Lüftungsöffnungen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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29 Lüftungsanlagen Installation von Lüftungsleitungen (LüL) Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr; Mündungen ins Freie, Zuluftanlagen, Umluftanlagen; Kombination mit anderen Installationen; Verlegung Allgemeine Anforderungen; Leitungsabschnitte mit Feuerwiderstandsfähigkeit; Leitungen im Freien; Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken und im Dachraum; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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31 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr Keine Verbindung untereinander oder mit anderen LüL Ausnahme: Anordnung von Brandschutzklappen (BSK) Abluftleitungen von Dunstabzugshauben in Wohnküchen dürfen in einem gemeinsamen Schacht geführt werden, wenn sie aus Stahlblech bestehen und keine anderen Leitungen in diesem Schacht verlaufen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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37 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen Anordnung und Ausbildung derart, dass kein Brandüberschlag in andere Geschosse, Brandabschnitte, NE, notwendige TR und Flure, Schleusen stattfinden kann Maßnahmen: Abstand zu Öffnungen, Außenwänden mit brennbaren Baustoffen bzw. Verkleidungen (b 2,50 m), Mündungen über Dach: - Abstand von brennbaren Bauteilen: b 1,50 m, h 1,00 m - Schutz der brennbaren Bauteile mit c 1,50 m mittels - Bekiesung (d 5 cm) oder Betonplatten (d 3 cm) Anordnung von BSK Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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41 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile Zuluftanlagen, Umluftanlagen Anordnung und Ausbildung derart, dass (Wieder-)Eintritt von Rauch in das Gebäude verhindert wird Maßnahmen: BSK mit Rauchauslöseeinrichtungen oder zusätzliche Rauchschutzklappen; Ausnahme: Lage der Öffnungen derart, das Ansaugen von Rauch ausgeschlossen; Zus. Forderungen bei Umluftanlagen: Anordnung der Rauchauslöseeinrichtung darf nicht durch Verdünnungseffekte beeinträchtigt werden; Autom. Abschalten der Ventilatoren, außer der Weiterbetrieb wirkt der Rauchausbreitung entgegen; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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43 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile Zuluftanlagen, Umluftanlagen Anordnung und Ausbildung derart, dass (Wieder-)Eintritt von Rauch in das Gebäude verhindert wird Maßnahmen: BSK mit Rauchauslöseeinrichtungen oder zusätzliche Rauchschutzklappen; Ausnahme: Lage der Öffnungen derart, das Ansaugen von Rauch ausgeschlossen; Zus. Forderungen bei Umluftanlagen: Anordnung der Rauchauslöseeinrichtung darf nicht durch Verdünnungseffekte beeinträchtigt werden; Autom. Abschalten der Ventilatoren, außer der Weiterbetrieb wirkt der Rauchausbreitung entgegen; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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45 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL und andere Installationen Luftführender Querschnitt darf nur Einrichtungen der LüL und zugehörige Leitungen enthalten Keine brennbaren oder toxischen Stoffe Keine Stoffe mit T > 110 C (Ausnahme: Leitungen zur Lufterhitzung) Ausnahmen: Kanäle/Schächte mit L/F30/60/90 Wasser, Abwasser, Wasserdampf mit T 110 C, wenn Leitungen und Dämmschichten aus nicht brennbaren Stoffen (A) Dann keine brandschutztechnische Abtrennung zw. Schacht und LüZ Andere brennbare Installationen, wenn alle ein- und ausführenden LüL an Durchtrittsstellen mit BSK mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit versehen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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47 Lüftungsanlagen Auswahl und Anordnung der Bauteile LüL und andere Installationen Luftführender Querschnitt darf nur Einrichtungen der LüL und zugehörige Leitungen enthalten Keine brennbaren oder toxischen Stoffe Keine Stoffe mit T > 110 C (Ausnahme: Leitungen zur Lufterhitzung) Ausnahmen: Kanäle/Schächte mit L/F30/60/90 Wasser, Abwasser, Wasserdampf mit T 110 C, wenn Leitungen und Dämmschichten aus nicht brennbaren Stoffen (A) Dann keine brandschutztechnische Abtrennung zw. Schacht und LüZ Andere brennbare Installationen, wenn alle ein- und ausführenden LüL an Durchtrittsstellen mit BSK mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit versehen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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51 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Allgemeine Anforderungen Begrenzung von Kräften infolge Erwärmung durch Brandeinwirkung auf tragende oder feuerwiderstandsfähige Wände/Stützen Längenausdehnungskoeffizienten des Baustoffes beachten Abstand zwischen Einspannstellen begrenzen: l 5 m Längssteifigkeit begrenzen (z.b. Spiralfalzrohre, Flexrohre) Kompensation von l durch Winkel, Verziehungen, Segeltuchstutzen u.a. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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54 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Allgemeine Anforderungen Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile LüL mit gleicher Feuerwiderstandsfähigkeit wie durchdrungenes Bauteil Absperrvorrichtungen in den Bauteilen Verbleibende Öffnungsquerschnitte mit nicht brennbaren mineralischen Baustoffen dicht und in Dicke des Bauteiles verschließen Abstände zu brennbaren Baustoffen Wenn T Oberfläche > 85 C, dann muss der Abstand zu ungeschützten Bauteilen aus brennbaren Baustoffen b 40 cm betragen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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58 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Allgemeine Anforderungen Durchführung durch feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile LüL mit gleicher Feuerwiderstandsfähigkeit wie durchdrungenes Bauteil Absperrvorrichtungen in den Bauteilen Verbleibende Öffnungsquerschnitte mit nicht brennbaren mineralischen Baustoffen dicht und in Dicke des Bauteiles verschließen Abstände zu brennbaren Baustoffen Wenn T Oberfläche > 85 C, dann muss der Abstand zu ungeschützten Bauteilen aus brennbaren Baustoffen b 40 cm betragen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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60 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen Befestigung nur an Bauteilen mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Befestigung derart, dass Herabfallen im Brandfall ausgeschlossen Brandschutz im Dachraum Absperrvorrichtungen in feuerwiderstandsfähiger Decke zwischen oberstem Geschoss und Dachraum oder Feuerwiderstandsfähige Umkleidung der LüL im Dachraum bis über die Dachhaut oder LüL feuerwiderstandsfähig ausbilden Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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62 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen Befestigung nur an Bauteilen mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Befestigung derart, dass Herabfallen im Brandfall ausgeschlossen Brandschutz im Dachraum Absperrvorrichtungen in feuerwiderstandsfähiger Decke zwischen oberstem Geschoss und Dachraum oder Feuerwiderstandsfähige Umkleidung der LüL im Dachraum bis über die Dachhaut oder LüL feuerwiderstandsfähig ausbilden Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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64 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Leitungsabschnitte, die feuerwiderstandsfähig sein müssen Befestigung nur an Bauteilen mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit Lüftungsleitungen oberhalb von Unterdecken Befestigung derart, dass Herabfallen im Brandfall ausgeschlossen Brandschutz im Dachraum Absperrvorrichtungen in feuerwiderstandsfähiger Decke zwischen oberstem Geschoss und Dachraum oder Feuerwiderstandsfähige Umkleidung der LüL im Dachraum bis über die Dachhaut oder LüL feuerwiderstandsfähig ausbilden Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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67 Lüftungsanlagen Verlegung von Lüftungsleitungen (LüL) Leitungen im Freien Leitungsbauteile aus Stahlblech: Abstände zu brennbaren Baustoffen b 40 cm oder b 20 cm, wenn Schutz gg. Entflammen durch mineralische, nichtbrennbare Schicht mit d 2 cm Leitungsabschnitte aus schwer entflammbaren Baustoffen auf Flachdächern Sicherung gegen Herabfallen, auch im Brandfall und Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen mit b 1,50 m, sofern nicht gegen Entflammen geschützt oder Schutz der Dachhaut gegen Entflammen in der Breite b 1,50 m (Bekiesung d 5 cm oder Betonplatten d 5 cm) Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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70 Lüftungsanlagen Luftaufbereitung Lufterhitzer Temperaturmessung und regelung, mit Temperaturbegrenzung; Konditionierung Filter, Befeuchter und Tropfenabscheider aus brennbaren Baustoffen, sichern; Brennbare Teile im Luftstrom ausschließen; Wärmerückgewinnung Brandübertragung durch geeignete Maßnahmen ausschließen; BSK mit Rauchauslöseeinrichtungen in Zuluftleitung; Getrennte Wärmetauscher für Zu- und Abluftleitungen; Rauchschutzklappen zur Vermeidung einer Rauchausbreitung; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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73 Lüftungsanlagen Zentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitung Besondere Räume (Lüftungszentralen), wenn mehrere Geschosse oder Brandabschnitte versorgt werden; Lüftungszentralen ohne andere Nutzungen; Bauteile im Feuerwiderstand des Tragwerks; Abschlüsse feuerhemmend oder feuerhemmend und rauchdicht; Rettungsweglänge 35 m (notwendiger Flur oder Treppenraum); Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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78 Lüftungsanlagen Leitungen in Zentralen für Ventilatoren und Luftaufbereitung Aus Stahlblech (brennbare Dämmung unzulässig) oder; Feuerwiderstand der Bauteile der Lüftungszentrale oder; BSK an Durchführungen mir Rauchauslöseelement; Leitungen aus schwerentflammbaren Baustoffen Lüftungszentrale im obersten Geschoss und Rauchabzugseinrichtung (2,5-fache der größten Abluftleitung und Leitungen durch das Dach direkt in das Freie und Schutz anderer Lüftungsleitungen gegen Entflammen (Abstand > 40cm, 2 cm dicker Strahlungsschutz oder andere gut schützende Bauteile) Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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82 Lüftungsanlagen Besondere Anlagen nach DIN Lüftungsgesamtsystem nach Norm; Ventilatoren, Leitungen und Absperrvorrichtungen nach DIN ; Nach Norm für Toiletten und Bäder in Wohnungen; Nach LüAR auch für Nichtwohngebäude und Wohnungsküchen; Verwendbarkeitsnachweis für Absperrvorrichtungen gelten: Schächte und vertikale Hauptleitungen mit Feuerwiderstand der Bauteile; Anschlussleitungen l 6m und Stahlblech; Anschlussquerschnitt 350 cm² (Ø 10 cm) Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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93 Lüftungsanlagen Besondere Anlagen nach DIN Luftführende Hauptleitungen max. Querschnitt cm²; Schacht oder Leitung selbstständig müssen feuerwiderstandsfähig sein; Leitung innerhalb eines feuerwiderstandsfähigen Schachts; Ausnahme > cm ²: 1. feuerwiderstandsfähiger Schacht 2. Restquerschnitt mit 10 cm dickem Mörtel vergossen Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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95 Lüftungsanlagen Gewerbliche Küchen und kombinierte Abluft- / Abgasanlagen Leitungen ab der Küche in L 90; Alternativ Absperrvorrichtung mit Zulassung; Ventilatoren nicht im Luftstrom und gut zu reinigen; Lüftungsleitungen müssen dicht sein (Fett und Kondensat); Innerhalb der Ansaugstellen Filter erforderlich; Leiter Reinigen muss möglich sein; Reinigungsöffnungen an jeder Richtungsänderung; Reinigungsöffnung > cm² (0,6m x 0,6m); Küchen-Gasgeräte kombiniert mit Abluft DVGW Arb. G 634 Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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98 Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen in Sonderbauten Versammlungsstätten, Krankenhäuser u.ä., Räume / Gebäude erhöhte Brand- und Explosionsgefahr Im Sinne von 50 LBauO ggf. besondere Anforderungen Verhinderung einer Kaltrauchübertragung; Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

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