Neubau Kindertagesstätte Keltenweg, Weststadt Baden-Baden
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- Caroline Michel
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1 Nicht offener Planungswettbewerb Neubau Kindertagesstätte Keltenweg, Weststadt Baden-Baden Die Bewerbung ist zu richten an: Anna Blaschke, Florian Heim Architekten-Arge Klüpfelstraße Stuttgart Bewerbungsfrist: am um 17 Uhr (Posteingang) Aufgabenbeschreibung Teil A Allgemeine Verfahrensbedingungen Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden- Württemberg beratend mitgewirkt. 1.0 Anlass und Zweck des Wettbewerbs Anlass ist der Neubau der Kindertagesstätte Keltenweg mit 5 Gruppen in Baden-Baden. 2.0 Auftraggeber Auslober des Wettbewerbs ist: Stadt Baden-Baden vertr. durch Erster Bürgermeister Alexander Uhlig Marktplatz Baden-Baden Projektleitung: GSE - Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbh Roland Graf Pariser Ring Baden-Baden Der Wettbewerb wird betreut von: Anna Blaschke, Florian Heim Architekten ARGE Klüpfelstraße 6, Stuttgart T F E ab@heim-blaschke.de
2 3.0 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf für den Neubau der Kindertagesstätte Keltenweg mit 5 Gruppen. Zudem soll auf dem Grundstück eine Teilfläche für eine mögliche spätere Erweiterung der Einrichtung ausgewiesen werden. 4.0 Wettbewerbsart, Verfahrensform Der Wettbewerb wird als nicht offener Planungswettbewerb für ca.18 Teilnehmer ausgelobt, 6 Teilnehmer werden vom Auslober gesetzt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, dies gilt auch für sämtliche Bewerbungsunterlagen und Nachweise der Berufsqualifikation. Das Verfahren ist anonym. 5.0 Wettbewerbsteilnehmer Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen sich mit nicht mehr als einem Entwurf an der Auslobung beteiligen. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss für sich teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW 4 (2) beschriebenen. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern aus einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. 5.1 Auswahl der Teilnehmer Zur Überprüfung der Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wurde das Auswahlverfahren dokumentiert. Berufsanfänger werden angemessen beteiligt. Als Berufsanfänger gelten Personen, deren Hochschulabschluss nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt Stichtag: Tag der Bekanntmachung
3 Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, wurden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 5.2 Zulassung Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien Ausschlusskriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerberklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungskriterien (d.h. formaler Ausschluss bei Nichterfüllung) Fristgerechte Bewerbung Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z.b. durch Kopie der Eintragungsurkunde) Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten Formblatt Bewerbererklärung wird als pdf-datei zur Verfügung gestellt Bewerber qualifizierten sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl. 5.3 Auswahl Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Wettbewerbsbetreuer überprüfen anhand der Projektblätter den Nachweis über die Eignung und Kompetenz der Bewerber ohne qualitative Bewertung. Bewerber, die einen der drei möglichen Nachweise erbringen können, sind als Teilnehmer des Wettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 18 Bewerber, entscheidet das Los. Die Losziehung finder unter Aufsicht des Fachgebiets Recht der Stadt Baden-Baden statt. Auswahlkriterien WICHTIG: für alle drei möglichen Nachweise gilt der Stichtag (beim Wettbewerbserfolg gilt dieser Stichtag für die Preisgerichtssitzung, bei den realisierten Projekten für die Fertigstellung, nicht für die Verleihung der Auszeichnung). Projekte, die vor diesem Stichtag fertig gestellt wurden können nicht gewertet werden. - Nachweis A: über den Erfolg (Preis oder Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb (z.b. durch eine Wettbewerbe aktuell -Dokumentation, nicht akzeptiert wird ein Erfolg in VOF-Verfahren oder Mehrfachbeauftragungen. Darstellung auf maximal 1 DIN- A4 Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (=Name des Bewerbers, Art des Erfolgs, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen). Wichtig ist der nachvollziehbare Nachweis. ODER - Nachweis B: über ein realisiertes Projekt eines Neubaus im Bereich Kindergarten- oder Schulbau. Darstellung auf maximal 1 DIN-A4 Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (=Name des Bewerbers) Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen HOAI (mindestens wesentliche Teile von 5 zusammenhängenden Leistungsphasen), Zeichnungen, Abbildungen des fertig gestellten Projekts, Erläuterungen. 3
4 Bei Berufsanfängern gelten hier auch Projekte, die projektleitend durch den Bewerber als Angestellter in einem anderen Büro bearbeitet wurden. Hierfür bedarf es der Bestätigung durch den Büroinhaber. ODER - Nachweis C: über ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt. Als Auszeichnung gelten beispielhaftes Bauen (AKBW) und Hugo-Häring-Preis (BDA Ba-Wü) oder vergleichbare Auszeichnungen von Architektenkammern oder des BDAs anderer Bundesländer. Darstellung auf maximal 1 DIN-A4 Seite mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (=Name des Bewerbers), Jahr, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. 5.4 vorab ausgewählte Teilnehmer Die folgenden 6 Teilnehmer hat der Auslober nach denselben Kriterien vorab ausgewählt: - D` Inka Scheible Hoffmann Architekten BDA, Fellbach - khp-architekten, Baden-Baden - Klinkott Architekten, Karlsruhe - Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg - Kruse Architekten, Baden-Baden - Wurz + Partner, Architekten und Ingenieure, Baden-Baden 6.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört (Namen nach alphabetischer Reihenfolge). Fachpreisrichter: - Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt BDA, Stuttgart - Prof. Henning Baurmann, Freier Architekt, Karlsruhe - Mieke De Jonge, Freie Architektin BDA, Heidelberg - Prof. Hans Klumpp, Freier Architekt, Stuttgart - Wolfgang Riehle, Freier Architekt und Stadtplaner BDA, Reutlingen Stellvertretender Fachpreisrichter: - Prof. Hilde Barz-Malfatti, Uni Weimar - Christopher Höfler, Freier Architekt, Freiburg Sachpreisrichter: - Klaus Blödt-Werner, Stadtrat - Ursula Opitz, Stadtrat - Werner Schmoll, Stadtrat - Erster Bürgermeister Alexander Uhlig Stellvertretende Sachpreisrichter: - Heinz Gehri, Stadtrat - Prof. Dr. med. Heinrich Liesen, Stadtrat Sachverständige Berater: - Kurt Armbruster, Leiter FG Stadtplanung - Markus Brunsing, Leiter FG Park und Garten - Iska Dürr, Leiterin FB Bildung und Soziales - Roland Graf, GSE - Björn Käckell, stellv. Leiter FG Gebäudemanagement - Astrid Mehrfeld, Leiterin FG Bauordnung - Steffen Miller, Leiter FG Kindertagesbetreuung u. Jugendförderung 4
5 - Gudrun Pinhal, stellv. Leiterin FG Stadtplanung - Alexander Wieland, Geschäftsführer GSE Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige, Berater, Vorprüfer zu benennen. 7.0 Termine Bewerbungsfrist , 17 Uhr (Posteingang) Unterlagen und Form siehe Punkt 5. Auslosung Versand der Unterlagen Besichtigung per Das Grundstück ist jederzeit frei einsehbar, deshalb wird kein Besichtigungstermin angesetzt. Rückfragen Einlieferungs- Termin Pläne Einlieferungs- Termin Modell , spätestens 16 Uhr , spätestens 16 Uhr Preisgerichtssitzung voraussichtlich Prämierung Der Auslober stellt eine Preissumme von (incl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis von HOAI ermittelt. Es werden folgende Preise ausgelobt: 1. Preis Preis Preis Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in diesen Summen enthalten. 9.0 Weitere Bearbeitung und Nutzung Der Auslober wird soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger unter den in den RPW 8 (2) genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen HOAI mindestens LPh. 1-5 übertragen. Eine stufenweise Beauftragung ist möglich. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 9.1 Verpflichtung der Teilnehmer Die Teilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch den Auftraggeber, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. 9.2 Nutzung Die Nutzung der Arbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch die RPW 8 (3) geregelt. 5
6 10.0 Abschluss des Wettbewerbs 10.1 Ergebnis Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich im Rahmen eines Protokolls mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt Ausstellung Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Der Ort und die Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben Eigentum Die Unterlagen der Preisträger werden Eigentum des Auslobers. Teil B Beschreibung der Entwurfssaufgabe Da ein anhaltender Nachfrageüberhang bei den Kinderbetreuungsplätzen im Stadtkreis Baden-Baden existiert hat der Gemeinderat beschlossen in der Weststadt eine Kindertagesstätte mit 5 Gruppen zu errichten, da in diesem Stadtteil die Nachfrage besonders hoch ist. Die Einrichtung wird auf einem städtischen Grundstück entwickelt und von der Stadt betrieben werden. Die geplante Kindertagesstätte Keltenweg in der Weststadt von Baden-Baden besteht aus insgesamt fünf Gruppen, davon sind drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren (Krippengruppen, U3-Bereich) und zwei Gruppen für Kinder über drei Jahren (Ü3-Bereich). In den Krippengruppen werden jeweils 10 Kinder und in den Ü3-Gruppen jeweils 20 Kinder betreut. Alle Gruppen werden i.d.r. von zwei Erziehern beaufsichtigt. 1.0 Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Flurstück 7833 mit einer Fläche von qm. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Baden-Baden. 6
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