Anforderungen an Biosaatgut heute und morgen

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1 Anforderungen an Biosaatgut heute und morgen Manfred Weinhappel Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen Saatgutgipfel 2016, Wien, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Inhaltsübersicht 1. Entwicklung der Biosaatgutproduktion in Österreich 2. Biosaatgut Kriterien hinsichtlich Saatgutqualität Anforderungen aus den EU-Vermarktungsrichtlinien zu Saatgut Umsetzungen im österreichischen Saatgutrecht 3. Biosaatgut Kriterien aus den EU-Bio-Verordnungen Generelle Anforderungen Ausnahmegenehmigungsregime und Biosaatgutdatenbank 4. Zukünftige Entwicklungen und Handlungsbedarf 5. Zusammenfassung

3 Kurzer Rückblick über die Biosaatgutproduktion in Österreich erste offizielle Saatgutvermehrungen in den frühen 1990igern o niedrige Anerkennungsraten o nicht passende Anerkennungskritierien o geringe Anpassung der internationalen Saatgutqualitätskritrien an die Bedürfnisse des Biolandbaus Umsetzung von Forschungsprojekten zu Saatgut und Sorten für die biologische Landwirtschaft 1998: Adaptierung der österreichischen Saatgutanerkennungskritierien o Einbeziehung wichtiger saatgutrelevanter Krankheitserreger o Anpassungen im Zertifizierungssystem unter voller Übereinstimmung zum EU-Saatgutrecht o Eliminierung wenig relevanter nationaler Kritierien Einführung von Z2-Saatgutstandards

4 Entwicklung der Bio-Saatgutvermehrungsfläche in Österreich Hektar Getreide Mais Großsamige Leguminosen Öl- und Faserpflanzen Kartoffel Gräser und Kleearten Sonstige

5 Sortenwertprüfung biologischer Landbau Genetische Komponente (= Sortenwert, Sortenqualität) Die Sortenwertprüfung wird seit jeher in Österreich ohne Fungizide durchgeführt und beschreibt daher bereits in höherem Maße Sorteneigenschaften Sorten, die daher eine ausgeprägte Toleranz oder Resistenz gegenüber Schaderreger haben, können gezielter ausgewiesen werden Für ausgewählte Arten ist die Sortenwertprüfung unter Biobedingungen möglich (aktuell Wintweizen) Bei weiteren Kulturarten können im Rahmen der Sortenwertpfrüfung Teile der Feldversuche unter Biobedingungen stattfinden

6 Saatgut für den biologischen Landbau Kriterien hinsichtlich Saatgutqualität EU Vermarktungsrichtlinien zu Saatgut: 66/401/EEC - Futterpflanzen 66/402/EEC - Getreide 2002/53/EC Sortenkatalog 2002/54/EC - Rüben 2002/55/EC Gemüse 2002/56/EC - Kartoffel 2002/57/EC Öl- und Faserpflanzen Die Grenzwerte zu den Qualitätskriterien sind als Minimumstandards festgelegt In den Vermarktungsrichtlinien ist die Möglichkeit zur Einbeziehung spezieller Kritierien für Biosaatgut oder behandeltes Saatgut eingeräumt bis dato nicht umgesetzt

7 Saatgut für den biologischen Landbau Kriterien hinsichtlich Saatgutqualität Qualitätskriterien gem. EU-Vermarktungsrichtlinien Sortenreinheit Technische Reinheit Besatz mit Samen anderer Arten Keimfähigkeit Wassergehalt (genaue Festlegung delegiert an die MS) Saatgutgesundheit: in den meisten Fällen nur allgemein geregelt: Schaderreger, die den Saatgutwert beeinträchtigen sind auf ein Mindestmaß reduziert. Gerade diese sind jedoch für Biosaatgut oder generell für unbehandeltes Saatgut hoch relevant

8 Saatgut für den biologischen Landbau Kriterien hinsichtlich Saatgutqualität Österreichisches Saatgutrecht Das österreichische Saatgutrecht implementiert die EU- Vermarktungsrichtlinien zur Gänze In für sensiblen Qualitätsbereichen wurden zusätzliche Kritieren etabliert Insbesondere im Bereich der saatgutrelevanten Krankheitserreger wurden zusätzliche Standards etabliert Diese Gesundheitsstandard sind daher eingeführt: für die wichtigsten und wirtschaftlich relevaten Schaderreger bei den in Österreich hauptsächlich produzierten Kulturarten die Standards wurden nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten festgelegt auf Basis wissenschaftlicher Ergebnisse, langjährigen Erfahrungen und vergleichbaren Standards in anderen MS

9 Bio-Saatgut im Rahmen der Saatgutzertifizierung Application for Seed Certification (example cereals) Application for field inspection conventionell organic Field inspection Seed Sampling Application for seed testing planned: chem. treated Planned: untreated untreated organic Seed tests required by EU (P,CwoS, Ge) Seed tests required by EU (P, CwoS, GE) Germination 10 C (unsp. Seed Health Test) Specific Seed Health Tests (e.g. Tilletia) Issuing of the Certificate Treatment Ja Treatment required Bagging

10 Saatgut für den Biolandbau Kriterien gem. EU-Bio-Verordnungen Council Regulation (EC) 834/2007 Ziel und Anwendungsbereicht Art. 1 2.: Diese Verordnung gilt für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, : (d) vegetatives Vermehrungssaatgut und Saatgut für den Anbau Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung Art (i): Für die Erzeugung anderer Erzeugnisse als Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial darf nur ökologisch/biologisch erzeugtes Saatgut und Vermehrungsmaterial verwendet werden. Ausnahmen von den Produktionsvorschriften Art : Ausnahmen.sind auf ein Mindestmaß zu beschränken (b) wenn sie zur Versorgung mit Saatgut erforderlich sind.

11 Saatgut für den Biolandbau Kriterien gem. EU-Bio-Verordnungen Verordnung EG 889/ Artikel 45 Verwendung von Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial, die nicht nach der biologischen Produktionsmethode erzeugt wurden Die Verwendung von nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugtem Saatgut oder nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugten Pflanzkartoffeln darf nur genehmigt werden, a) wenn keine Sorte der Art, die der Verwender anbauen will, in der Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen ist; b) wenn kein Anbieter. in der Lage ist, das Saatgut oder die Pflanzkartoffeln vor der Aussaat bzw. vor dem Anpflanzen anzuliefern, obwohl der Verwender das Saatgut oder die Pflanzkartoffeln rechtzeitig bestellt hat; c) wenn die Sorte, die der Verwender anbauen will, nicht in der Datenbank gemäß Artikel 48 eingetragen ist und der Verwender nachweisen kann, dass keine der eingetragenen alternativen Sorten derselben Art geeignet ist; d). für Zwecke der Forschung, der Untersuchung im Rahmen klein angelegter Feldversuche oder der Sortenerhaltung gerechtfertigt ist.

12 Saatgut für den Biolandbau Kriterien gem. EU-Bio-Verordnungen Verordnung EG 889/ Artikel 48 Saatgutdatenbank 1. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass zur Erfassung der Sorten, für die in ihrem Hoheitsgebiet Saatgut oder Pflanzkartoffeln aus ökologischer/biologischer Produktion zur Verfügung stehen, eine elektronische Datenbank angelegt wird. 2. Diese Datenbank wird von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats oder von einer vom Mitgliedstaat zu diesem Zwecke bestimmten Behörde oder Stelle, verwaltet. Die Mitgliedstaaten können auch eine Behörde oder eine private Einrichtung in einem anderen Land bestimmen. 3. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die mit der Verwaltung der Datenbank beauftragte Behörde oder private Einrichtung mit.

13 Saatgut für den Biolandbau Kriterien gem. EU-Bio-Verordnungen Verordnung EG 889/ Artikel 50 Eintragungsbedingungen 1. Für die Eintragung muss der Anbieter nachweisen: a) dass er oder der letzte Bearbeiter.. sich dem Kontrollsystem gem. Art. 27 der Verordnung 834/2007 unterzogen haben b) dass das Saatgut/veg. Vermehrungsmaterial welchen in Verkehr gebracht werden soll den allgemeinen Anforderungen an Saatgut entspricht. c) alle Informationen zugänglich machen, die für die Eintragung gem. Art. 51 dieser Verordnung notwendig sind und diese aktuell halten 2. Der Datenbankverwalter kann den Eintragungsantrag eines Anbieters im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ablehnen oder eine zuvor akzeptierte Eintragung löschen, wenn der Anbieter die Anforderungen gemäß Absatz 1 nicht erfüllt

14 Saatgut für den biologischen Landbau Biosaatgutdatenbank

15 Charakteristika der österreichischen Biosaatgutdatenbank Erste Version ging 2003 online noch bevor ein rechtliches Regelwerk dazu bestand die österreichische Biosaatgutdatenbank ist mit der Saatgutzertifizierung verknüpft Erleichterung für die Anbieter es muß lediglich Datum Ausverkauft gemeldet werden Vollständige Übernahme des Biosaatgutes aus österreichischer Zertifizierung Zusätzliche Informationen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus können zur Verfügung gestellt werden aktuell sind ca. 400 Sorten bei rund 90 Kulturarten gelistet

16 Ausnahmegenehmigungen top ten Arten Kartoffel 554 Mais 438 Hafer 483 Hafer 610 Gerste 353 Kartoffel 373 Kartoffel 477 Mais 606 Erbsen 289 Hafer 329 Mais 423 Kartoffel 510 Raps* 273 Weizen 268 Ölkürbis 289 Ölkürbis 354 Mais 196 Ölkürbis 257 Triticale 226 Erbsen 233 Hafer 195 Weissklee 255 Gerste 221 Gerste 201 Gerste 187 Triticale 166 Erbse 137 Soja 128 Weizen 190 Weissklee 155 Ackerbohne 129 Roggen 127 Erbse 208 Weissklee 204 Weizen 164 Soja 124 Triticale 166 Weissklee 155 Soja 135 Weizen

17 Arbeitsgruppe Biosaatgut NEU: gem. EU-Qua-DG Fachausschuß für Pflanzenvermehrungsmaterial Arbeitsgruppe wurde ursprunglich 2011 etabliert mit Inkraftreten des EU-Qua-DG in Fachausschuß übergegangen fixe Zusammensetzung mit Vertretern relevanter Organisationen Zuziehung von Fachexperten zu konkreten Fragestellungen Aufgaben sind unter anderem: Beratungen zum Ausnahmegenehmigungsregime Entscheidungsvorbereitung für den Fachbeirat biologische Landwirtschaft Behandlung saatgut-/pflanzgutrelevanter Fragestellungen nach Beauftragung durch Fachbeirat biologische Landwirtschaft

18 Bio-Saatgut in anderen EU-MS durchaus beträchtliches Gefälle in der Intensität und Professionalität im System Biosaatgut zwischen den EU-MS in einigen MS sind Artenlisten definiert, bei denen generell keine Genehmigungen möglich sind (zb NL, DE, FR,) Österreich ist einer der wenigen/der einzige MS, bei dem eine Verlinkung zwischen Saatgutzertifizierung und Bio-Saatgutdatenbank erfolgt es gibt immer wieder Engagements von MS oder Interessensgruppen, das Biosaatgut-Regime zu verschärfen und dadurch die Anzahl an Ausnahmegenehmigungen zu reduzieren

19 Spannungsfelder - zukünftige Entwicklungen fehlende Durchsetzung zur Umsetzung von bereits lange gültiger Regelungen seitens EU-KOM neue EU-Bioverordnung könnten auch Änderungen im System Biosaatgut mit sich bringen div. Entwürfe lassen eher Verschärfungen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen erkennen Gefahr der Einschränkung einsetzbarer Sorten im Biolandbau regionale Verfügbarkeit von Saatgut und Sorten Saatgutmischungen sind aktuell hochgradig uneinheitlich geregelt und bedürfen zukünftig einheitlicher Regelungen Vereinheitlichung von Biosaatgutdatenbanken auf EU-Ebene wird angestrebt Biokennzeichnung von Saatgut ist verbesserungswürdig

20 Spannungsfelder - zukünftige Entwicklungen Pflanzenvermehrungsmaterial ist im momentanen Datenbanksysem auf EU-Ebene nicht zwingend erfasst Pflanzenvermehrungsmaterial ist aktuell unklar geregelt und erfordert höheren Harmonisierungsgrad zwischen den MS

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