Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen!

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1 Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen! ADVANCE CARE PLANNING Primarius Univ.-Doz. Dr. Günther Weber Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin

2 Sterbefälle in Österreich 2012 Gesamt Krankenhaus Zu Hause Heimen 4310

3 Seniorenpflege in Deutschland (1089 Bewohner) 11% Patientenverfügung 1,4% Vertreterverfügung 52% kein Rückschluss auf Einwilligungfähigkeit und Freiwilligkeit 3% ärztliche Beratung dokumentiert 23 Verfügungen Reanimation ausgeschlossen, bei 14 Bewohnern keine Pflegeabsprache Zu definierten Behandlungsfragen keine eindeutigen Aussagen und bei akuter Nichteinwilligungsfähigkeit meist keine Aussage

4 Bedeutung der Vorausplanung Über 80% der Menschen sterben an einer chronischen Erkrankung oder einem zuvor diagnostizierten Problem Die meisten Menschen sterben in medizinischer Versorgung, dies erfordert oft Entscheidungen über einen Therapieverzicht Bis zu 70% dieser Patienten können nicht mehr selbst über die Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden Stellvertreter kennen Wünsche der Patienten häufig nicht, da nicht über Fragen der Behandlung am Lebensende gesprochen wurde Im Zweifelsfall werden lebensverlängernde Maßnahmen fortgesetzt (Fremdbestimmung) Vorausplanung = Schlüssel für eine selbstbestimmte Gestaltung der letzten Lebensphase Verzicht auf Patientenverfügung ist keine Lösung! Advance Care Planning Gesundheitliche Vorausplanung

5 Beweggründe Vorausverfügung ANGST ANGST ANGST

6 Was ist advanced care planning? Fortlaufender Prozess Patienten, Familien, Ärzte, Betreuer Ziele, Werte, Glaubensansichten Vorausverfügung Semistrukturiertes Gespräch Wahrheitsgetreue Aufklärung Wünsche, Behandlungen, Lebensqualität Therapiezieländerung Vorsorgebevollmächtigter, Vertretungsbefugniss Vorteile

7 Zusammenfassung internationaler Erfahrungen Advance Care Planning effektive Berücksichtigung der Selbstbestimmung am Lebensende signifikante Verbesserung der Versorgung von Patienten und Angehörigen in der letzten Lebensphase

8 Warum soll ich einen machen? Machbarkeitsglaube Ärzte müssen Entscheidungen treffen Familienangehörige müssen diese akzeptieren

9 Allgemeine Fragen zu? Wer kann ein verfassen? Wem soll ich davon erzählen? Wen soll ich als Vorsorgebevollmächtigten auswählen? Was ist der Unterschied zwischen und AD (Advanced direktive)

10 Fünf grundlegende Gedanken und Wünsche Wer für mich medizinische Entscheidungen treffen soll, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Welchen medizinischen Behandlungen ich zustimme und welche ich ablehne. Wie und wo ich in meiner letzten Lebensphase betreut werden möchte. Wie mein Umfeld mit mir umgehen sollte. Was ich meinen Lieben mitteilen möchte.

11 Patientenverfügung auf dem Prüfstand Schöffner et al 2012 Ärztliche Beratungsseminare zu PV Befragung vor und nach Seminaren 25% hatten schon PV: fast 100% äußerten danach die Absicht zur Korrektur ihrer PV <10% der Bürger mit PV waren ärztlich beraten worden Beratung zur PV-Erstellung unzureichend!

12 Patientenverfügung Vorausverfügung Es muss auf die Grenzen der Behandlung differenziert eingegangen werden. Vor Abfassung ärztlichen Rat einholen Irrglaube automatische Stellvertretung durch Ehepartner Vorsorgevollmacht Medizinisch qualifizierte und kompetente Beratung Der Verfügende muss verstehen, was er verfügt

13 Rolle des Arztes Vorausverfügung ZUHÖREN ZUHÖREN ZUHÖREN

14 Vorsorgevollmacht Vorausverfügung Bestimmung eines Stellvertreters in Gesundheitsfragen Vorrang vor einer Sachwalterbestellung Umfang bestimmt der Vollmachtgeber Mehrere Personen bestimmbar Vorsorgebevollmächtigte sollen den Willen des Vollmachtgebers durchsetzen.(das Wort des Vorsorgebevollmächtigten=Wort des Patienten) Schwerwiegende Behandlung: Errichtung durch RA Ausschluss: der Bevollmächtigte ist in Abhängigkeit oder enger Beziehung zu dem Krankenhaus, Heim oder sonstiger Gesundheitseinrichtung in der der Vollmachtgeber betreut wird.

15 Vertretungsbefugnis Vorausverfügung Vertretungsbefugter ist für das Wohl und den Willen der vertretenen Person verantwortlich. Entscheidungen können in nicht schwerwiegenden Fällen ohne nachhaltige Folgen getroffen werden. Es besteht eine Registrierungspflicht im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Ausschluss: der Bevollmächtigte ist in Abhängigkeit oder enger Beziehung zu dem Krankenhaus, Heim oder sonstiger Gesundheitseinrichtung in der der Vollmachtgeber betreut wird.

16 Sachwalter Vorausverfügung Bei besachwalteten Personen muss vor Entscheidungen überprüft werden, ob eine einsichts oder urteilsfähigkeit gegeben ist. Sachwalterbestellung ist der letzte Ausweg Ausschluss: der Bevollmächtigte ist in Abhängigkeit oder enger Beziehung zu dem Krankenhaus, Heim oder sonstiger Gesundheitseinrichtung in der der Vollmachtgeber betreut wird.

17 Vorausplanung mit Stellvertreter Zunächst (noch) häufige Situation Patient ist nicht mehr urteilsfähig (z.b. Demenz) Es liegt keine Patientenverfügung vor Beizeiten begleiten: Vorausplanung mit Stellvertreter (Bevollmächtigter, Betreuer) Basis für die Planung: Frühere mündliche Äußerungen Mutmaßlicher Wille: Wie würde der Patient sich in der vorliegenden Situation entscheiden? Wohlergehen des Patienten Schriftliche Festlegung: Vertreterverfügung (VV) Planung für den Notfall

18 Zusammenfassung Gesetzliche verankerte PV allein sichert nicht Selbstbestimmung am Lebensende Effektive Vorausplanung ist alternativlos & möglich: System der Gesundheitlichen Vorausplanung (advance care planning) Elemente 1. Aufsuchendes Gesprächsangebot 2. Qualifizierte Unterstützung (Begleitung) 3. Professionelle Dokumentation 4. Archivierung, Zugriff und Transfer 5. Aktualisierung, Konkretisierung im Verlauf 6. Beachtung & Befolgung durch Dritte 7. Kontinuierliche Qualitätssicherung Beitrag zu einer patientenorientierten Medizin Sign. Verbesserung der Versorgung/Betreuung am Lebensende

19

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