E-Government-Aktionsplan 2009 Abschlussbericht

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1 Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen E-Government-Aktionsplan 2009 Abschlussbericht Information und Technik Nordrhein-Westfalen

2 2 Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird bei der Umsetzung des Aktionsplans 2009 von Information und Technik Nordrhein-Westfalen und d-nrw unterstützt. Ansprechpartner Ministerialrat Dr. Markus Brakmann Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) Haroldstr Düsseldorf Telefon: Telefax: markus.brakmann@im.nrw.de Leitender Regierungsdirektor Dr. Jan Mütter Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Mauerstr Düsseldorf Telefon: Telefax: jan.muetter@it.nrw.de Markus Both d-nrw Besitz-GmbH & Co. KG (d-nrw) Deggingstr Dortmund Telefon: Telefax: both@d-nrw.de

3 3 Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung Ausgangssituation und Zielsetzung des Aktionsplans Ausgangssituation Zielsetzung Rahmenbedingungen Kommunen und Wirtschaft als besondere Zielgruppen des Aktionsplans Zusammenarbeit mit den Kommunen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Handlungsfelder des Aktionsplans E-Government-Projekte und Fachverfahren des Aktionsplans Ausbau der E-Government-Infrastruktur Interne begleitende Maßnahmen Marketing und Wissensvermittlung Wechselwirkungen mit übergreifenden Entwicklungen im E-Government Projektorganisation des Aktionsplans Fazit und Ausblick...33 ANHANG A1 Kennzahlen zur Kommunikationsinfrastruktur A2 Fachverfahren Alphabetische Kurzdarstellung aller E-Government-Projekte des Aktionsplans Liste der E-Government-Projekte nach Ressorts sortiert...49 Liste der E-Government-Projekte alphabetisch nach Zielgruppen sortiert A3 Veröffentlichungen...55 A4 Links und Referenzen A5 Abkürzungen Hinweis....60

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5 5 Zusammenfassung Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht im E-Government einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung. Sie hat daher am den E-Government-Umsetzungsplan für die Jahre 2006 bis 2009 (Aktionsplan 2009) 1) beschlossen. Das Innenministerium und die anderen Ressorts wurden beauftragt, das Konzept auf der Grundlage der Kabinettvorlage vom und nach Maßgabe des Haushalts umzusetzen. Darüber hinaus wurde das Innenministerium beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, die Umsetzung zu koordinieren. Dem Kabinett wurde im Mai 2008 über den bis dahin erreichten Stand der Umsetzung berichtet. Unter E-Government wird die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten unter Zuhilfenahme von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien verstanden. 2) Moderne E-Government-Dienstleistungen erlauben den Kunden der öffentlichen Verwaltung, Informationen und Dienste jederzeit, schnell und kostengünstig in Anspruch zu nehmen. Zudem können durch den Einsatz der Informationstechnik Verwaltungsprozesse effizienter abgewickelt werden. Mit den im Aktionsplan 2009 beschriebenen Vorhaben ist die E-Government-Entwicklung in Nordrhein- Westfalen konsequent fortgeführt und forciert worden. Dabei wurden mit dem Aktionsplan 2009 drei übergeordnete Ziele verfolgt: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen, weitere Verbesserung der Nutzerorientierung sowie Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerledigung. Die Projekte im Aktionsplan 2009 richteten sich an die Zielgruppen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, Kommunalverwaltungen sowie an die Beschäftigten der. Die Handlungsfelder des Aktionsplans 2009 waren der Ausbau der Informations- und Dienstleistungsangebote (E-Government-Fachverfahren), der Ausbau der E-Government-Infrastruktur als Grundlage der E-Government-Fachverfahren sowie die Intensivierung der Kooperationen insbesondere mit der Wirtschaft und dem Kommunalbereich, aber auch mit der E-Government-Forschung. Neben den über Informationsangeboten stehen mehr als 100 E-Government-Verfahren zur Verfügung. Von den 59 in den Aktionsplan 2009 aufgenommenen Fachverfahren haben 27 den Regelbetrieb aufgenommen, 3 weitere sind in den Pilotbetrieb übergegangen. Beispiele für bereits nutzbare E- Government-Dienste sind das Geobasisdatenportal, das E-Government-Verfahren für die zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 und für die zentralen Abiturprüfungen an den Schulen des Landes, der Online-Wohngeldrechner für Bürgerinnen und Bürger, KiBiz.web zur Mittelzuweisung und zum Berichtswesen beim Kinderbildungsgesetz (KiBiz), der elektronische Rechtsverkehr bei den Registergerichten sowie das E-Government-Angebot für die Abwicklung von Justiz-Auktionen. Etwa Zugriffe täglich beim Online-Wohngeldrechner und ungefähr eine Million Zugriffe pro Monat auf den Vergabemarktplatz zeigen exemplarisch, dass die E-Government-Dienstleistungen der den Bedarf von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Wirtschaft und Verwaltung treffen. Der weitere Ausbau des E-Government ist eine kontinuierliche Aufgabe der. Daher war der Aktionsplan 2009 von vornherein dynamisch angelegt, also offen für weitere Projekte und Verfahren. So konnten während der Laufzeit zehn weitere E-Government-Projekte aufgenommen werden. Der bedarfsgerechte Ausbau der E-Government-Infrastruktur stellte einen Schwerpunkt des Aktionsplans 2009 dar. Ein Beispiel für eine zentrale E-Government-Komponente ist die elektronische Bezahlfunktion, die in verschiedenen Online-Shops bei der Vermarktung von Produkten der oder aber auch beim Gebühreneinzug eingesetzt werden kann. Die Bezahlfunktion wurde im Geobasisdatenportal der Bezirksregierung Köln pilotiert und ist im Rahmen der Einführung der elektronischen Kostenmarke der Justiz sowie des Online-Bestellsystems für Printmedien der Landeszentrale für politische Bildung seit Dezember 2009 produktiv. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellung der Virtuellen Poststelle auf das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Damit soll die sichere elektronische Kommunikation nach festgelegten Standards einheitlich in der gewährleistet werden. Besondere Bedeutung kommt dem EGVP bei der Umsetzung der EG-Dienstleis- 1) 2) Vgl. Speyerer Definition von Electronic Government, Jörn von Lucke, Heinrich Reinermann, Online-Publikation des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, 2000,

6 6 tungsrichtlinie zu. Darüber hinaus wurden schon länger im Einsatz befindliche Komponenten optimiert, um eine noch effizientere Nutzung zu erreichen. Die Einführung von Telefonie über Datennetze (Voice over IP) dient der Verbesserung der Kommunikation sowohl innerhalb der als auch beim Kontakt zum Kundenkreis. Durch den Einsatz werden auch Kostenvorteile gegenüber herkömmlicher Telefonie erwartet. Das snetz wurde entsprechend ausgebaut und ermöglicht den Behörden und Einrichtungen des Landes seit Ende 2007 flächendeckend den Einsatz dieser Technologie. Die Kooperation mit dem Kommunalbereich Nordrhein-Westfalens wird durch den Kooperationsausschuss E-Government auf der Grundlage der zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalens geschlossenen Rahmenempfehlungen forciert. Zur Intensivierung der Kooperation wurde eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt, in denen E-Government-Angebote der präsentiert wurden, die sich speziell an den Kommunalbereich richten. Mithilfe von E-Government soll eine Optimierung der Transaktionen und Prozesse zwischen Wirtschaft und vorangetrieben werden. Dies bedarf einer kontinuierlichen Zusammenarbeit. Im Rahmen des Aktionsplans 2009 wurde ein stetiger Austausch mit Vertretern der Wirtschaft forciert sowie das Zusammenwirken bei Einzelprojekten, wie beispielsweise der Vergabeplattform, unterstützt. Informationen zu den E-Government-Aktivitäten der stehen für die Landesbeschäftigten im Intranet der und für die verschiedenen externen Zielgruppen im Internet zur Verfügung. 3) Durch Pressemitteilungen, Veröffentlichungen in verschiedenen elektronischen und Print-Medien sowie Präsentationen im Rahmen verschiedener Veranstaltungen wie z. B. CeBIT, ÖV- Symposium NRW, Moderner Staat und e-nrw wurde auf die E-Government-Aktivitäten der Nordrhein-Westfalens hingewiesen, Projekte und Lösungen vorgestellt sowie der Dialog mit Partnern und Nutzern gestärkt. 3)

7 7 1 Ausgangssituation und Zielsetzung des Aktionsplans Ausgangssituation Alle in Betracht kommenden Behörden und Einrichtungen der sind vollständig vernetzt. Die Büroarbeitsplätze in der sind mit moderner Informationstechnologie ausgestattet, verfügen über aktuelle Software-Komponenten und haben Zugang zu Intranet und Internet. Der und allen Kommunen des Landes steht ein gesichertes Verwaltungsnetz zur Verfügung, über das die elektronische Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgewickelt werden kann. Die bis zum Jahr 2005 im Rahmen des Masterplans E-Government 4) erzielten Ergebnisse bildeten die Grundlage für die Fortsetzung der E-Government-Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Schwerpunkte des Masterplans lagen auf dem Ausbau der Informationsangebote des Landes und der Bereitstellung wesentlicher E-Government-Dienste im Internet, dem Aufbau einer E-Government-Infrastruktur und der Verbesserung der Kooperation mit Bund, Ländern und Kommunen. Die Landesregierung hatte am das Innenministerium beauftragt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen Ressorts einen E-Government-Umsetzungsplan für die Jahre 2006 bis 2009 (Aktionsplan 2009) aufzustellen und dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Damit sollte die begonnene E-Government-Entwicklung in Nordrhein-Westfalen fortgeführt und forciert werden. Am hat das Kabinett den Aktionsplan 2009 beschlossen. Zur Steuerung und Umsetzung des Aktionsplans 2009 wurde unter Federführung des Innenministeriums und unter Beteiligung der anderen Ressorts eine schlanke und effiziente Projektorganisation aufgebaut. Die Finanzierung der Online-Dienste und sonstigen E-Government-Verfahren erfolgte durch den jeweiligen Aufgabenträger und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zu den zentral finanzierten Maßnahmen gehörten der Ausbau der Infrastruktur, die Beteiligung an gemeinsamen E-Government-Entwicklungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Durchführung von Pilotprojekten. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Umsetzung des Aktionsplans 2009 zusammen und beschreibt den Status der jeweiligen Maßnahmen. 1.2 Zielsetzung Mit den im Aktionsplan 2009 beschriebenen Vorhaben wurde die E-Government-Entwicklung in Nordrhein-Westfalen fortgeführt und forciert. Dabei sind mit dem Aktionsplan 2009 drei übergeordnete Ziele verfolgt worden: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen Die Wirtschaft ist ein bedeutsamer Nutzer der E-Government-Angebote der. Für die Wirtschaft sind geringe Kosten und kurze Durchlaufzeiten bei Verwaltungsprozessen wichtige Standortfaktoren. Durch eine möglichst frühzeitige Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklung von elektronischen Behördendienstleistungen können die Mehrwerte von beiden Seiten ausgeschöpft werden. Weitere Verbesserung der Nutzerorientierung Über E-Government-Angebote kann der Kundenkreis der öffentlichen Verwaltung Informationen und Dienstleistungen schnell und zweckmäßig in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftlichkeit von Verfahren ist unter anderem von der Intensität ihrer Nutzung abhängig. Das Ziel einer intensiven Nutzung kann wiederum nur erreicht werden, wenn sich Angebot und Gestaltung der elektronischen Prozesse am Bedarf orientieren und Vorteile gegenüber den klassischen Zugängen zu Verwaltungsdienstleistungen bieten. Die konsequente Kundenorientierung von E-Government-Angeboten war daher ein zentraler Ansatz des Aktionsplans )

8 8 Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerledigung Die Optimierung der internen Geschäftsabläufe in der hat zusätzlich auch Vorteile für den Kundenkreis der öffentlichen Verwaltung, da sie zu kürzeren Durchlaufzeiten für Verwaltungsprozesse führt. Durch die medienbruchfreie Integration von E-Government-Diensten auch und insbesondere über Verwaltungsgrenzen hinweg lassen sich in vielen Fällen Prozesse schneller und mit weniger Aufwand erledigen. Ziel war es daher, bei der Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Die durch die Vorhaben des Aktionsplans 2009 angesprochenen Zielgruppen waren Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Kommunen und Beschäftigte der. Die Zielgruppen des Aktionsplans 2009 Bürgerinnen und Bürger Wirtschaft E-Government- Angebote Kommunen Abb. 1 Bürgerinnen und Bürger treten überwiegend als Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen in Erscheinung. Es war ein wichtiges Anliegen, den einfachen, schnellen und sicheren Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen für diese Zielgruppe weiter zu optimieren. Die Zielgruppe Wirtschaft ist maßgeblich dadurch gekennzeichnet, dass die Einführung von E-Government-Anwendungen auf Unternehmensseite dann Unterstützung findet, wenn hierdurch Kostenvorteile gegenüber konventionellen Verfahrenswegen entstehen. Der Kommunalbereich ist als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger ein besonders wichtiger Partner der bei der Gestaltung von E-Government-Angeboten. Über eine Intensivierung der Zusammenarbeit wurde im Rahmen der elektronischen Abwicklung von Verfahren zwischen Kommunen und ein effizienter und zeitnaher Datenaustausch realisiert und die Nutzung von Synergieeffekten ermöglicht. Den Beschäftigten der ist im Bereich E-Government eine besondere Bedeutung zugekommen, weil sie E-Government-Anwendungen sowohl nutzen als auch initiieren und gestalten. Ihre Fachkompetenz und ihre umfassenden Kenntnisse über Verwaltungsprozesse bieten die Möglichkeit, weitere Effizienzsteigerungen bei der Aufgabenerledigung durch Nutzung von E-Government zu erreichen. Zur Erreichung dieser zentralen Ziele dienten die Maßnahmen des Aktionsplans 2009, die sich in drei Handlungsfelder strukturieren lassen: E-Government-Fachverfahren Der Aktionsplan 2009 beinhaltete 59 E-Government-Fachverfahren 5). Dabei standen Verfahren im Vordergrund, die dem Kundenkreis (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltungen) Verwaltungsdienstleistungen auf elektronischem Wege über das Internet anbieten, wie z. B. komplexe Förder- und 5) Bei Beschluss des Aktionsplans 2009 am waren es 58 E-Government-Fachverfahren.

9 9 Antragsverfahren (sogenannte transaktionsorientierte Dienstleistungen). Eine Vielzahl von Verfahren richtete sich auch an die Beschäftigten der, für die soweit möglich dieselben Technologien eingesetzt werden, um Synergieeffekte realisieren zu können. E-Government-Infrastruktur Nach Umsetzung des Masterplans E-Government konnte auf einer leistungsfähigen Infrastruktur für E-Government-Dienste aufgebaut werden. Im Rahmen des Aktionsplans 2009 wurden ergänzende zentrale Infrastruktur-Komponenten bereitgestellt, die den Nutzen des E-Government in Nordrhein- Westfalen weiter steigern und bestehende Bedarfe abdecken. Beispielhaft sei hier die einheitliche Lösung einer elektronischen Bezahlfunktion erwähnt. Kooperation mit dem Kommunalbereich und der Wirtschaft Die Kooperation mit dem Kommunalbereich wurde auf der Grundlage der gemeinsamen Rahmenempfehlungen aus den Jahren 2005 und 2008 zur Weiterentwicklung des E-Government weiter ausgebaut. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erfolgte sowohl auf der Ebene von Einzelprojekten (z. B. Vergabeplattform) als auch auf übergreifender Ebene mit den Spitzenverbänden von Industrie, Handel und Handwerk. 2 Rahmenbedingungen Die im Aktionsplan 2009 dargestellten Rahmenbedingungen und Einflussgrößen unterlagen in der Projektlaufzeit einem stetigen Änderungsprozess. So sind beispielsweise bestehende Pläne und Programme der EU und des Bundes weiterentwickelt und konkretisiert worden, neue Schwerpunkte und Aktivitäten sind hinzugekommen. Datenschutz und Datensicherheit Bei der Umsetzung des E-Government kommt der Verwirklichung eines wirkungsvollen und vertrauenswürdigen Datenschutzes große Bedeutung zu. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger sicher sein können, dass die Informationen, die im Zusammenhang mit E-Government-Verfahren abgefragt und gespeichert werden, ausschließlich für den Zweck verwandt werden, zu dem sie bestimmt sind, werden die elektronischen Angebote der Verwaltungen hinreichend Akzeptanz finden. Daher sind Datenschutz und Datensparsamkeit grundlegende Anforderungen bei der Ausgestaltung elektronischer Verfahren. Das Internet als Netz für die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf der einen Seite und der auf der anderen Seite ist unabhängig von seinen vielfältigen Vorteilen mit zahlreichen Risiken behaftet. Immer neue Angriffsversuche und -methoden stellen eine wachsende Bedrohung dar. Von Angeboten der öffentlichen Verwaltung im Rahmen von E- Government erwarten die Nutzer ein besonderes Maß an Schutz und Sicherheit. Nur wenn sie den neuen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation vertrauen können, werden sie die Online-Angebote der Verwaltung auch nutzen. Im Rahmen des Aktionsplans 2009 wurden die bereits bestehenden Möglichkeiten, Daten sicher und geschützt zu verwalten, intensiviert und weiter ausgebaut. Auch bei der Entwicklung der Fachverfahren des Aktionsplans 2009 oder bei der Weiterentwicklung der Infrastrukturkomponenten erfolgte eine Umsetzung von aktuellen Erkenntnissen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Bei neuen technischen Möglichkeiten und Funktionen wurde bereits vor der Einbindung in Verfahren darauf geachtet, dass diese den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz gerecht werden. So wurde beispielsweise die Bezahlfunktion vor ihrer Produktivsetzung einer sicherheitstechnischen Überprüfung durch das Computer Emergency Response Team des Landes Nordrhein-Westfalen (CERT NRW) unterzogen. Die Kommunikation innerhalb der erfolgt über ein geschütztes Netz, an das alle Behörden und Einrichtungen des Landes angebunden sind. Bei der Kommunikation über das Internet wird die Datenintegrität und Vertraulichkeit mithilfe des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) gewahrt.

10 10 Barrierefreiheit Barrierefreie E-Government-Dienstleistungen sind wesentlich für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit ihrer Hilfe können Hürden überwunden werden, die bei klassischen Zugängen zur Verwaltung bestehen. So können bereits heute viele Verfahren elektronisch abgewickelt werden und ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr erforderlich. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz 6) und der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen 7) sind die rechtlichen Grundlagen für ein barrierefreies E-Government geschaffen worden. Die Internetangebote des Landes waren entsprechend barrierefrei umzugestalten. Internetnutzung Die Internetnutzung in Deutschland ist 2009 in allen Altersgruppen weiter angestiegen. 8) In Deutschland sind inzwischen fast 70 % der Bevölkerung online. Bei den unter 50-Jährigen liegt der Anteil der Internetnutzer/-innen inzwischen sogar durchweg über 80 Prozent. Die Generation 70plus wird allerdings nach wie vor nur schwer erreicht. Hier ist nicht einmal jeder Fünfte online bei weiter nur geringem Wachstum. Die Verbesserung der Medienkompetenz aller Bevölkerungsgruppen hat Einfluss auf die Akzeptanz von elektronisch angebotenen Behördendienstleistungen. Auch wenn die Nutzerorientierung der Angebote weiter optimiert wird, sind der Steigerung der Internetnutzung Grenzen gesetzt. E-Government wird auch künftig nicht den einzigen Zugang zur Verwaltung darstellen. In vielen Fällen ist den Bürgerinnen und Bürgern eine Nutzung des Internets nicht möglich oder wird von diesen nicht gewünscht. 9) Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, neben der Entwicklung der elektronischen Angebote auch die bestehenden Zugänge zu den Leistungen der Verwaltung (Bürgerbüros, Telefon, Briefpost etc.) aufrecht zu erhalten und zu optimieren. Kundenorientierung Die E-Government-Verfahren der öffentlichen Verwaltung müssen sich konsequent an den Bedürfnissen der Kunden orientieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung leisten. Dabei sind Dienstleistungsorientierung und die Forderung nach wirtschaftlichem Handeln kein Widerspruch. Projekte und Verfahren, die beiden Ansprüchen genügen, müssen daher vorrangig entwickelt und eingesetzt werden. Grundsätzlich bietet E-Government nämlich ein großes Potenzial zur Steigerung der Effizienz von Verwaltungsverfahren. Insbesondere solche Angebote, die ohne Medienbrüche vollständig elektronisch abgewickelt werden können, sind geeignet, Kosten und Durchlaufzeiten zu reduzieren. Rechtsgrundlagen Eine grundsätzliche Voraussetzung für die elektronische Gestaltung von Verwaltungsverfahren, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist, wurde mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erfüllt. 10) Hiermit wurden die Rechtsgrundlagen für den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur in der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens geschaffen. Die rechtlichen Regelungen zur elektronischen Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren erfolgen durch entsprechende Fachgesetze. Maßnahmen für ein erfolgreiches E-Government Als wichtiges Erfolgskriterium für ein E-Government-Verfahren kann im Allgemeinen dessen intensive Nutzung angesehen werden. Erfolgreiches E-Government beruht dabei auf einigen unabdingbaren Grundlagen, die zu beachten sind. Erst durch die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs an einer E- Government-Lösung sowie der konkreten Benennung der Zielgruppe kann ein E-Government-Verfahren zielgerichtet entwickelt und aufgebaut werden. Sind Bedarf und Zielgruppe definiert, sind die mögli- 6) Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze, 11. Dezember ) Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW, 24. Juni ) Siehe (N)ONLI- NER Atlas ) _PI_NOA2009_BestAger_final.pdf 10) 3a Abs. 2 VwVfG NRW

11 11 chen Zugangskanäle zu prüfen. Je umfassender der Zugang zu einer E-Government-Lösung gewährt werden kann, desto größer wird die Akzeptanz der Lösung. Durch geeignete Maßnahmen wie Kostenreduktion oder einfache Bedienungsführung lässt sich die Akzeptanz bei Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie auch innerhalb der Verwaltung erhöhen. Die Nutzung von E-Government-Verfahren kann unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen weiter verstärkt und durch den Einsatz entsprechender Anreize gesteigert werden. 3 Kommunen und Wirtschaft als besondere Zielgruppen des Aktionsplans 2009 Während Bürgerinnen und Bürger öffentliche Dienstleistungen weit überwiegend auf kommunaler Ebene anfordern und nahezu ausschließlich bei der Endnutzung von Dienstleistungen in Erscheinung treten, kommen den Kommunen und Teilen der Wirtschaft über ihre Rolle als Kunden der öffentlichen Verwaltung hinaus auch Entwicklungsfunktionen im Bereich des E-Government zu. Ein Zusammenwirken von Land, Kommunen und Wirtschaft bei der Weiterentwicklung des E-Government in Nordrhein-Westfalen war daher unabdingbares Element des Aktionsplans Im Rahmen dieser Kooperation konnten Synergieeffekte realisiert werden, die dazu beitragen können, die Prozesskosten zu senken. Zudem wurde der Wissenstransfer zwischen den Beteiligten in Bezug auf E-Government sichergestellt. Diese Kooperationen wurden unter anderem durch gemeinsame Workshops und Gremiensitzungen sowie öffentliche Veranstaltungen gefördert. Dabei haben sich insbesondere projekt- und zielgruppenspezifische Workshops als effektiv für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Beteiligten erwiesen. 3.1 Zusammenarbeit mit den Kommunen Die Zusammenarbeit von Landes- und Kommunalverwaltung ist für die E-Government-Entwicklung in Nordrhein-Westfalen wesentlich, weil die Kommunen in der Regel die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie für kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen sind. Dies gilt auch und insbesondere für die von der EG-Dienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung betroffenen Bereiche, in denen die Behörden der mit den Einheitlichen Ansprechpartnern in den Kommunen zusammenarbeiten. Der Aktionsplan 2009 hatte daher die Zielsetzung, die Kooperation mit den Kommunen auf der Grundlage der gemeinsamen Rahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung des E-Government fortzusetzen und zu intensivieren. Zur Umsetzung dieser Rahmenempfehlungen wurde der Kooperationsausschuss E-Government (KoopA E-Government) eingerichtet, in dem gemeinsame IT-Vorhaben von Land und Kommunen in Nordrhein- Westfalen festgelegt und Erfahrungen aus staatlichen und kommunalen Projekten ausgetauscht werden. Der Kooperationsausschuss hat zur Umsetzung der in der Rahmenempfehlung genannten Maßnahmen im Laufe seiner Tätigkeit Arbeitsgruppen zu den Themen Clearingstelle (Meldewesen), Öffentlichkeitsarbeit, Portale und Zuständigkeitsfinder sowie Netze eingesetzt. So hat beispielsweise die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen, dass Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre Zusammenarbeit weiter intensivieren. Neben der gemeinsamen Durchführung des ÖV-Symposiums NRW 2007 in Oberhausen sowie 2008 und 2009 in Recklinghausen präsentierten sich Land und Kommunen aus Nordrhein-Westfalen im Rahmen der CeBIT 2008 und 2009 auf einem gemeinsamen Messestand. Weitere Beispiele sind die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur zwischen Land und Kommunen in der Arbeitsgruppe Netze oder die Koordinierung der erfolgreichen Umsetzung der elektronischen Rückmeldung im Meldewesen in Nordrhein-Westfalen in der Arbeitsgruppe Clearingstelle des KoopA E-Government. Über die Befassung mit Themen des Aktionsplanes 2009 in den gemeinsamen Gremien hinaus wurde der Austausch mit den Kommunen in einer Reihe von Workshops und Veranstaltungen vertieft. Einige Workshops wurden als Arbeitstreffen für die Beteiligten einzelner Vorhaben des Aktionsplans 2009 mit der jeweils fachspezifischen Zielgruppe ausgestaltet.

12 12 Projekt Anträge Online (MAGS): Im Rahmen dieser Workshopreihe wurden die Optimierungspotenziale bei der anstehenden Überarbeitung des Online-Angebotes im Projekt identifiziert. Die Einbeziehung aller verfahrensbeteiligten Gruppen eröffnet die Möglichkeit einer bedarfsgerechten und nutzerorientierten Weiterentwicklung des Verfahrens. Abb. 2: Startseite des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen: Darüber hinaus wurde in einer weiteren Workshopreihe ein Schwerpunkt im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens gelegt. Zusammen mit bereits vorhandenen kommunalen Lösungen aus diesem Bereich wurden gemeinsame Lösungsansätze erörtert und das Transferpotenzial des Projektes hervorgehoben. Projekte BeihilfeNRWplus und ebeihilfe (FM): Im Rahmen des Projektes BeihilfeNRWplus wurde die elektronische und papierlose Belegbearbeitung weiter optimiert. Daneben ermöglicht das Projekt ebeihilfe eine webbasierte Stellung des Beihilfeantrags. In dieser Workshopreihe wurden kommunale Beihilfestellen über die Rahmenbedingungen einer Nutzung informiert. Abb. 3: Beteiligung-Online (Dieses Verfahrensbeispiel ist abgeschlossen und steht nicht mehr im Internet zur Verfügung.)

13 13 Projekt Beteiligung-Online (MWME): Das Projekt Beteiligung-Online hat die elektronische Unterstützung kommunaler Verwaltungen und Landesbehörden sowie der Bevölkerung bei der Novellierung des Landesentwicklungsprogrammes und -planes zum Ziel. Im Rahmen eines Workshops wurden Optimierungspotenziale des aktuellen Webangebotes identifiziert, um die Nutzungsrate des Services weiter zu steigern. Die erforderlichen Schritte sollen bis zum nächsten Einsatz des Verfahrens umgesetzt werden. Projekt elektronische Melderegisterauskunft für Behörden (): Das Projekt elektronische Melderegisterauskunft für Behörden (emab) ermöglicht eine Beauskunftung aus kommunalen Melderegistern über ein Online-Portal. Um die Anzahl der an den Dienst angeschlossenen Kommunen und damit die Datenbasis zu erhöhen, wurde eine Workshopreihe mit Informationen rund um die elektronische Melderegisterauskunft für Vertreter der Kommunen durchgeführt. (Siehe Abb. 5.) Projekt Webbasierte Unterstützung der Mittelzuweisung sowie des Berichtswesens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) KiBiz.web (MGFFI): Über das webbasierte System KiBiz.web wird die Beantragung, Bewilligung und Endabrechnung von Zuschüssen für Kindertageseinrichtungen abgewickelt. Zur Optimierung der Funktionalitäten und zur Schulung aller Nutzenden wurde eine Workshopreihe mit Vertretern der kommunalen Jugendämter noch vor Inbetriebnahme des Systems durchgeführt. Hierdurch wurde eine reibungslose Umstellung gewährleistet. Im Rahmen einer weiteren Workshopreihe wurden der Endabrechnungsprozess als Teilprozess des Gesamtsystems vorgestellt und die Möglichkeiten des umfangreichen Berichtswesens präsentiert. Projekte im Zusammenhang mit der Oberflächenbeschaffenheit und aus dem Umweltbereich: Im Rahmen einer Veranstaltung für Vertreter aus kommunalen Umweltämtern wurden aktuelle Entwicklungen in mehreren Projekten präsentiert und für eine Nutzung in den Kommunen geworben. Besonders innovative Projekte wurden darüber hinaus auch auf ihr Transferpotenzial in andere Bereiche untersucht. Vorgestellt wurden die Projekte NWSIB-online (MBV), FIS Gefährdungspotenziale im Untergrund (MWME) sowie die Projekte des MUNLV, Kataster der Indirekteinleiter (INKA) und Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Projekt Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS (MBV): In diesem Workshop wurden prozessbeteiligte kommunale Stellen über den aktuellen Stand und die anstehende Einführung des Verfahrensmanagements für Großraum- und Schwertransporte informiert. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit den VEMAGS-Projektleitern auf Bundes- und Landesebene durchgeführt. In einem weiteren Workshop mit den Vertretern der kommunalen Straßenverkehrsämter wurden Neuerungen im System vorgestellt und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch gegeben. Darüber hinaus wurde über vorgesehene Weiterentwicklungen berichtet. Abb. 4: Das Verfahren VEMAGS in Nordrhein-Westfalen:

14 14 Projekt vergabe.nrw (FM): Für dieses Projekt fand der nordrhein-westfälische E-Vergabe-Tag am in Hagen statt. Neben einer umfassenden Vorstellung des Portals zum öffentlichen Auftragswesen vergabe.nrw wurden detailliert die Leistungen des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen und des Vergabemanagement-Systems präsentiert. Schwerpunkt der Veranstaltung waren Berichte aus dem praktischen Umgang mit den Systemen. Projekt Wohngeld-online (MBV): Für das Projekt Wohngeld-online, das den elektronischen Datenaustausch zwischen Land und kommunalen Stellen im Wohngeldverfahren zum Gegenstand hat, wurde ein Workshop mit privatwirtschaftlichen Anbietern von kommunalen Wohngeld-Fachverfahren, Vertretern der kommunalen Wohngeldstellen und des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW; vormals LDS NRW) durchgeführt. Als Ergebnis des Workshops definierten die Teilnehmer einen vereinheitlichten und vereinfachten elektronischen Datenaustausch zwischen IT.NRW und den kommunalen Wohngeldstellen. Projektübergreifende, zielgruppenorientierte Veranstaltungen: Ergänzend wurden Workshopreihen durchgeführt, in denen mehrere Projekte der Zielgruppe Kommunen vorgestellt wurden und ein Austausch zwischen den Verfahrensverantwortlichen und den Vertretern der Kommunen erfolgte. Die Veranstaltungen dieser Reihe fanden an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen statt, um Interessierten durch kurze Anreisewege und eine Terminauswahl die Teilnahme zu erleichtern. Im Rahmen dieser zielgruppenspezifischen Workshops wurden die Projekte Grundbuch Online, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), elektronische Kostenmarke der Justiz, vergabe.nrw, Integriertes DV-System Verbraucherschutz (IDV), Chemikalien Überwachungssystem NRW (ChemSys), elektronische Melderegisterauskunft für Behörden (emab), IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie und Kompetenznetze NRW (KomNet) vorgestellt. Im Anhang findet sich eine Auflistung der E-Government-Projekte des Aktionsplans 2009, die sich an die Zielgruppe Kommunen richten. Gemeinsam mit den Kommunen wurden Kooperationsvorhaben in den Bereichen Vergabe, Meldewesen und Recherche im Internetangebot öffentlicher Verwaltungen realisiert: So hat das Land Nordrhein-Westfalen für die öffentliche Auftragsvergabe ein eigenes Informationsportal 11) vergabe.nrw eingerichtet. Dieses bietet der Wirtschaft, den Kommunen und den Landesbehörden jeweils einen eigenen Bereich mit entsprechend auf den Adressatenkreis zugeschnittenen Informationen. Unter anderem wurde unter vergabe.nrw der elektronische Marktplatz eingerichtet. Hier werden die öffentlichen Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der und darüber hinaus von mehreren Kommunen veröffentlicht. Um den Vergabemarktplatz noch attraktiver zu gestalten und um die Anzahl der Ausschreibungen der Kommunen auf dem Marktplatz weiter zu erhöhen, bietet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit Unterstützung der Wirtschaft den Kommunen unter vergabe.nrw einen Veröffentlichungsclient an. Für Kommunen besteht so die Möglichkeit, Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz kostenlos zu veröffentlichen. Eine Besonderheit des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen ist die Möglichkeit, dezentrale kommunale Vergabemarktplätze so anzubinden, dass dort veröffentlichte Ausschreibungen auch für Nutzer der Landesplattform sichtbar sind. Schon etwa 200 Vergabestellen mit über Nutzern setzen das System ein und haben auf der Vergabeplattform bisher annähernd Projekte eingestellt. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen vergabe.nrw und arbeiten an der Fortentwicklung mit. Mit einem zentralen Meldeauskunftsportal (emab) 12) wurde eine Möglichkeit für hierzu berechtigte Behörden geschaffen, Melderegisterauskünfte im Umfang des 34 MeldeG NRW bei zahlreichen Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf elektronischem Wege einzuholen. Die Melderegisterauskunft ist ein Verwaltungsprozess, der sich aufgrund einer hohen Fallzahl bevorzugt für die elektronische Abwicklung eignet. Die Meldedaten werden von den Kommunen des Landes erfasst und in kommunalen Melderegister-Datenbanken geführt. Mit der elektronischen Behördenauskunft können berechtigte Landesbehörden diese Auskünfte nun wesentlich schneller, effizienter und wirtschaftlicher erhalten. Durch die elektronische Abwicklung profitieren neben den anfragenden Landesbehörden auch die angeschlossenen Kommunen, die für die Datenübermittlungen an Landesbehörden nicht mehr aufwendige, manuelle Verfahren betreiben müssen. Schon jetzt können die Meldedaten von mehr als 9 Millionen Einwohnern Nordrhein-Westfalens abgefragt werden. Basierend auf der gleichen Technologie ist auch 11) 12)

15 15 für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Datenbestand der angeschlossenen Kommunen möglich. Seit dem Start des emab-portals haben sich die Transaktionszahlen des Dienstes regelmäßig vervielfacht. Rund 260 Landesbehörden wurden bereits angeschlossen. Auch die Zahl der Kommunen, die ihre Melderegister anschließen, wächst kontinuierlich. Um den Nutzen des Dienstes noch weiter zu steigern, hat sich das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, das emab-portal zur Nutzung durch kommunale Behörden freizugeben. Mit dieser Freigabe ist die Erwartung verbunden, dass kurz- bis mittelfristig alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Lieferanten und Nutzer an diesem beispielhaften kooperativen E-Government-Service teilnehmen. Abb. 5: Startseite von emab: Derzeit sind bereits mehrere tausend Angebote des Kommunal- und Landesbereichs im Internet vorhanden und es wird zunehmend schwieriger, die gewünschten Informationen zu finden. Das Land und der Kommunalbereich in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam in ihrer E-Government-Kooperation das Konzept einer Verwaltungssuchmaschine (VSM NRW) entwickelt und umgesetzt. Die Verwaltungssuchmaschine wurde am auf der CeBIT 2008 freigeschaltet. Der Vorteil im Vergleich zu anderen Internet-Suchmaschinen liegt darin, dass ausschließlich in Internetangeboten der öffentlichen Verwaltung gesucht wird. Zudem ist das System in der Lage, bei der Eingabe von umgangssprachlichen Bezeichnungen die passenden amtlichen Begriffe vorzuschlagen. Detailliertes Wissen über Zuständigkeiten, Verwaltungsstrukturen und Fachbegriffe ist bei der Suche nicht mehr notwendig. Ein nach Verwaltungsebenen untergliedertes Suchergebnis erleichtert die Orientierung. Bestandteil des Konzeptes ist neben der Bereitstellung eines eigenen Suchportals auch die Integrationsmöglichkeit in bestehende Kommunalportale, da die Bürgerinnen und Bürger meistens die eigene Kommune als ersten Ansprechpartner in Verwaltungsfragen nutzen. Die Verwaltungssuchmaschine findet dabei auch Angebote des Landes und des Bundes. Im Rahmen der IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie wurde die Verwaltungssuchmaschine um einen Zuständigkeitsfinder, der eine feste Zuordnung von Dienstleistung und Behörde erlaubt, erweitert (siehe Abb. 6). Derzeit werden mehr als 65 Verfahren der mit Bund, Ländern und Kommunen über ein den öffentlichen Verwaltungen Deutschlands vorbehaltenes Verbindungsnetz (Deutschland-Online Infrastruktur-Netz DOI-Netz vormals TESTA-Netz) betrieben, die Mehrzahl davon mit den daran angeschlossenen Kommunen des Landes. Im Zuge der Kommunalisierung von Aufgaben der Versorgungsverwaltung und Teilen der Umweltverwaltung erfolgte eine leistungsfähige Aufrüstung des Übergangs vom snetz zum DOI-Netz auf 100 Mbit/s. Der Zugang zu Verfahren, welche das Land für die Kommunalverwaltungen des Landes anbietet, erfolgt weitgehend über das Dienstleistungsportal für Kommunen. Ein entsprechendes Angebot wurde auch für Verfahren aufgebaut, die von anderen Verwaltungen außerhalb Nordrhein-Westfalens genutzt werden.

16 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Wirtschaft und in Nordrhein-Westfalen streben an, das Zusammenwirken beider Seiten auch mithilfe von E-Government stetig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines kontinuierlichen Austausches. Im November 2007 wurden im Rahmen eines Workshops zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgewählte E-Government-Dienste des Aktionsplans 2009 vorgestellt. An dieser Veranstaltung nahmen E-Government-Experten des Landes, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen, des Westdeutschen Handwerkskammertages sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen als wichtige Multiplikatoren für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen teil. Im September und Oktober 2008 fanden zwei weitere Veranstaltungen für Vertreter der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern statt. Inhalt der Veranstaltungen war die Vorstellung von verschiedenen E-Government-Projekten, die sich insbesondere an die Zielgruppe Wirtschaft richten. Im Jahr 2009 konnte die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und dem Land Nordrhein-Westfalen noch weiter intensiviert werden. Ausgesuchte E-Government-Projekte wurden im Rahmen etablierter Wirtschaftsveranstaltungen wie Unternehmerstammtischen und Wirtschaftsfrühstücken vorgestellt. Durch eine intensive Kooperation mit der kommunalen Wirtschaftsförderung konnte eine breitere Streuung der Informationen innerhalb der Zielgruppe Wirtschaft erzielt werden. Darüber hinaus wurden von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen Ansprechpartnerinnen und -partner benannt, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Andere Verbände der Wirtschaft, wie z. B. der Zentralverband des Deutschen Handwerks, wurden durch einzelne Workshops und Berichterstattungen in organisationseigenen Gremien über die Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Aktionsplans 2009 informiert. Das möglichst einfache Auffinden zuständiger Stellen und passender Dienstleistungsangebote der Verwaltung unabhängig von der Verwaltungsebene ist für die Anliegen der Unternehmen besonders vordringlich. Dabei stehen zwei Lösungsansätze im Vordergrund, die sich ergänzen: Der Dienst einer Verwaltungssuchmaschine, der ausschließlich Webangebote der öffentlichen Verwaltung unter Nutzung leistungsfähiger Suchtechnologie auffindbar macht, wurde im Rahmen der CeBIT 2008 freigeschaltet. Ein Zuständigkeitsfinder wurde im Rahmen der EG-Dienstleistungsrichtlinie als Erweiterung der Verwaltungssuchmaschine entwickelt. Eine Verknüpfung dieses Zuständigkeitsfinders mit anderen Zuständigkeitsfindern deutscher Verwaltungen ist grundsätzlich möglich. Abb. 6: Verwaltungssuchmaschine: Ein zweites, für die Wirtschaft besonders nutzbringendes E-Government-Verfahren ist die Realisierung und Nutzung einer einheitlichen, über Verwaltungsgrenzen hinausgehenden Vergabeplattform: Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Nutzung eines derartigen Dienstes ein. Der Vergabemarktplatz Nordrhein- Westfalen ist eine der umsatzstärksten Plattformen im gesamten Bundesgebiet. Vergaben der Behörden und Einrichtungen des Landes werden auf diesem Marktplatz veröffentlicht. In ca. 50 % der Fälle erfolgt auch die Bieterkommunikation elektronisch über das System. Auch die Angebotsabgabe ist

17 17 elektronisch möglich, sodass die Nutzung des Systems sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die rund teilnehmenden Unternehmen effizient ist. Zusammen mit dem unter vergabe.nrw speziell entwickelten Veröffentlichungsclient besteht ein großer virtueller Vergabemarktplatz, der Ausschreibungen von Landesbehörden und zahlreichen kommunalen Behörden in einem Portal bündelt und so die Teilnahme an geeigneten Ausschreibungen gerade für kleine und mittelgroße Betriebe in Nordrhein-Westfalen noch weiter vereinfacht. Mehr als eine Million Zugriffe pro Monat auf die Seiten dieses Internetangebotes belegen die Attraktivität für die Nutzer. Abb. 7: Internetangebot des elektronischen Vergabemarktplatzes: Eine Unterstützung in die Selbstständigkeit bietet das Verfahren STARTERCENTER NRW. Dort erhalten Gründer und Jungunternehmer aus allen Branchen kostenlose Unterstützung aus einer Hand und an einem Ort. STARTERCENTER NRW wird von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und Wirtschaftsförderungen getragen. Durch eine externe Zertifizierung wird gewährleistet, dass Gründerinnen und Gründer ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot erhalten. Die Angebote reichen von der Erstberatung über die Intensivberatung bis hin zur Finanzierungsberatung und Abb. 8: STARTERCENTER NRW:

18 18 der Hilfe bei der schnellen Erledigung aller Gründungsformalitäten. Zurzeit sind 84 STARTERCENTER NRW flächendeckend über das Land verteilt. In den STARTERCENTER NRW sind Formularserver eingerichtet, mit denen online und vor Ort eine Vielzahl von gründungsrelevanten Anmelde- und Meldevorgängen vom Existenzgründer erledigt werden können. Im Anhang findet sich eine Auflistung der E-Government-Projekte des Aktionsplans 2009, die sich an die Zielgruppe Wirtschaft richten. 4 Handlungsfelder des Aktionsplans E-Government-Projekte und Fachverfahren des Aktionsplans 2009 Zentraler Bestandteil des Aktionsplans 2009 waren die 59 Projekte und Fachverfahren der Landesressorts. 13) Sie ergänzen die zuvor schon im Rahmen des Masterplans oder zu einem noch früheren Zeitpunkt bereitgestellten Online-Verfahren oder stellen eine Weiterentwicklung dieser Verfahren dar. Neben Antragstellungen, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren wurden auch Projekte zum Informations- und Wissensmanagement sowie Kommunikationsplattformen durch E-Government-Dienstleistungen realisiert. Verschiedene Verfahren des Aktionsplans 2009 wurden schon in den Produktivbetrieb überführt. Eine Übersicht über die Verteilung der erreichten Projektstände bei den neu zu entwickelnden Verfahren des Aktionsplans 2009 lässt sich dem folgenden Diagramm entnehmen: 30 Neue E-Government-Projekte im Oktober 2006 und Dezember 2009 nach ihrem Status Abb. 9 Evaluation/Idee Vorbereitung Entwicklung Pilotbetrieb Regelbetrieb Grafik: IT.NRW Neben den in der Abbildung dargestellten neu aufgenommenen Verfahren gab es 11 Verfahren des Aktionsplans 2009, die sich bei der Verabschiedung des Aktionsplans 2009 bereits im Regelbetrieb befanden und bei denen eine Weiterentwicklung erfolgen soll. Seit der Verabschiedung des Aktionsplans 2009 durch das Kabinett haben 27 E-Government-Projekte den Regelbetrieb erreicht, haben 3 weitere nach Abschluss der Entwicklungsphase den Pilotbetrieb aufgenommen und wurden 10 Projekte neu in den Aktionsplan aufgenommen. Nicht alle Projekte konnten in der Laufzeit des Aktionsplans auch in den Pilot- oder Regelbetrieb überführt werden. So wird beispielsweise im Rahmen des Projektes EPOS.NRW ein neues Haushalts- und Rechnungswesen auf Basis eines Systems der integrierten Verbundrechnung eingeführt. Aufgrund seiner großen Komplexität in Bezug auf Technik und Organisation war das Vorhaben von vornherein auf einen längeren Zeitraum als die dreijährige Umsetzungsphase des Aktionsplans angelegt. Auch stand die Umsetzung der Vorhaben des Aktionsplans unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushalts- 13) Eine Kurzbeschreibung zu jedem Projekt findet sich im Anhang.

19 19 mitteln. Teilweise waren die Vorhaben des Aktionsplans 2009 abhängig von Änderungen des geltenden Rechts außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher konnte nicht bei allen Verfahren mit der Entwicklung begonnen werden oder diese konnten nicht innerhalb des zunächst avisierten Zeitrahmens in die Pilotierung überführt werden. Einige wurden auch während der Laufzeit des Aktionsplans ganz zurückgezogen. Projekte, die in den Regelbetrieb übergegangen sind Den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie den Verwaltungen wurden bereits vor Verabschiedung des Aktionsplans 2009 mehr als 100 elektronische Behördendienstleistungen der zur Verfügung gestellt. Seit dem Kabinettbeschluss zur Umsetzung des Aktionsplans 2009 am hat sich die Zahl der angebotenen Verfahren weiter erhöht, denn die folgenden neuen E- Government-Projekte wurden in den Regelbetrieb überführt: Beteiligung-Online (MWME) Das Projekt umfasst die elektronische Unterstützung der Beteiligung von Kommunen und Behörden sowie der Bevölkerung bei der Novellierung des Landesentwicklungsprogrammes und -planes. Hier können von den unterschiedlichsten Stellen Einwände gegen oder Stellungnahmen für die Novellierung vorgebracht werden. Bezahlfunktion epaybl (IM) Im Projekt wurde eine epayment-komponente entwickelt, die in sämtliche Landesportale eingebunden werden kann und mit der offene Rechnungen online vom Portalnutzer gezahlt werden können. Chemikalien Überwachungssystem NRW ChemSysNRW (MAGS) Der Dienst ermöglicht auf elektronischem Weg den schnellen und medienbruchfreien Austausch und die Nutzung von Ergebnissen aus der Überprüfung von Produkten nach ChemG, WRMG etc. für kommunale und staatliche Behörden. EG-Dienstleistungsrichtlinie (MWME) Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) dient unter anderem dem Abbau von bürokratischen Hemmnissen bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten. Mit dem Webportal steht Dienstleistern eine Einstiegseite zur Verfügung, die neben allgemeinen Informationen verschiedene Komponenten der IT-Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie bereitstellt. So kann über die interaktive Suchfunktion EA-Finder der zuständige Einheitliche Ansprechpartner (EA) in Nordrhein-Westfalen gefunden werden. Alle erforderlichen Informationen zu relevanten Verfahren sind landeseinheitlich in einer Datenbank hinterlegt, auf die alle Einheitlichen Ansprechpartner zugreifen können, um gegenüber dem Dienstleister auskunftsfähig zu sein. Die Kommunikation der zuständigen Stellen der mit den Dienstleistern und den EAs soll einheitlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen. Elektronischer Rechtsverkehr bei den Registergerichten () Der elektronische Rechtsverkehr mit den Registergerichten ermöglicht den rechtsverbindlichen elektronischen Datenaustausch insbesondere zwischen den Notarinnen/Notaren und den Registergerichten. Dabei erfolgt auf Basis von XJustiz.Register eine Integration in das Fachverfahren. Der Rechtsverkehr zwischen Notarinnen/Notaren und dem Handelsregister ist das erste Justizverfahren in Deutschland, das ausschließlich vollelektronisch geführt wird. Eine Registeranmeldung in Papierform, wie in den meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten heute noch überwiegend üblich, gibt es seit Anfang 2007 nicht mehr. Ein Volumen von bundesweit mehr als Registeranmeldungen jährlich erfolgt rechtsverbindlich ausschließlich in elektronischer Form. Die Eintragung einer Unternehmensgründung oder einer Umstrukturierung dauert nur wenige Tage, vor Jahren lag der bundesweite Durchschnitt bei über sechs Wochen. In Eilfällen kann eine Eintragung sogar innerhalb weniger Stunden erfolgen. ElsterOnline-Portal (FM) Das ElsterOnline-Portal ermöglicht allen Steuerpflichtigen beispielsweise die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung oder die Lohnsteuerbescheinigung online im Internet auszufüllen und abzugeben.

20 20 FIS Gefährdungspotenziale des Untergrundes (MWME) Altbergbaubedingte und andere anthropogen bedingte oder geogene Untergrundverhältnisse können eine Gefährdung der Tagesoberfläche darstellen. Jährlich müssen mehrere Millionen Euro aufgewendet werden, um daraus resultierende Gefahren abzuwehren, die durch eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Gefährdungspotenziale durch Genehmigungsbehörden, Bauherren und mit der Planung der Oberflächennutzung befasste Stellen oftmals hätten vermindert bzw. vermieden werden können. Über das webbasierte Fachinformationssystem (FIS) sollen allen Beteiligten gestuft nach Zugangsberechtigung in konkreter oder generalisierter Darstellung Erstinformationen über diese Gefährdungspotenziale sofort und mit hohem Aktualitätsgrad bereitgestellt und entsprechende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den Gefährdungspotenzialen gegeben werden. Förderprogrammcontrolling (MGFFI) Das Verfahren bietet den Empfängern von Fördermitteln des MGFFI die Möglichkeit, die für das Förderprogrammcontrolling im MGFFI benötigten Daten online zu übermitteln. Ziel ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung des organisatorischen und technischen Verfahrens zum Förderprogrammcontrolling. Geobasisdatenportal geobasis.nrw (IM) Über das Geobasisdatenportal werden Geodaten der bereitgestellt und vertrieben. Ein großer Vorteil besteht in der direkten Bereitstellung von digitalen Daten im Download-Verfahren. Internationale Kontakte der Schulen in Nordrhein-Westfalen ILKA (MSW) Informationen und Auswertungen zu Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Nordrhein-Westfalen und Schulen weltweit, Schülerbetriebspraktika im Ausland sowie zu Schüleraustauschmaßnahmen und Hilfsprojekten der Schulen werden zentral bereitgestellt. Die Schulen können die Daten webbasiert eingeben. Berechtigte im Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Schulaufsicht können nicht öffentliche Daten passwortgeschützt abrufen. Bürgerinnen und Bürger können öffentliche Teildaten auf den Internetseiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung einsehen. Jahresrechnung der Ersatzschulen Jade (MSW) Jade leistet eine medienbruchfreie und automatisierte Unterstützung der Beantragung und Festsetzung der staatlichen Zuschüsse für Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen. Die Schulträger der Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen stellen die Angaben zu Haushaltsplan und Jahresrechnung webbasiert in einer Datenbank bereit. Die Daten werden von den Bezirksregierungen abgerufen und bearbeitet. Hierfür wird jeweils der Formularserver eingesetzt. Ein webbasiertes Auswertungsmodul für die Bezirksregierungen und das MSW wird entwickelt. Justiz-Auktion () Das neu aufgebaute Angebot mit Online-Auktionen der Justiz ermöglicht die Versteigerung von eingezogenen und verfallenen Gegenständen bei den Staatsanwaltschaften und von ausgesonderten Gegenständen der Justizverwaltung. Zum Jahreswechsel 2009/2010 wurde das Angebot dahingehend erweitert, dass auch von Gerichtsvollziehern im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände über diese Plattform versteigert werden. Seit dem beteiligen sich zehn weitere Landesjustizverwaltungen an dem nordrhein-westfälischen Angebot der Justiz-Auktion, das am nach einem umfassenden Relaunch mit einem neuen Webdesign im Internet ( veröffentlicht wird. Kataster der Indirekteinleiter INKA (MUNLV) INKA ist ein Kataster für Indirekteinleiter. Dies sind Betriebe, die zur Einleitung ihrer gewerblichen Abwässer in die kommunalen Kanalisationen eine Genehmigung gemäß 59 Landeswassergesetz (LWG) benötigen. Kommunales Abwasserbeseitigungskonzept ABK (MUNLV) Mit diesem E-Government-Verfahren haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, ihre Daten zu den kommunalen Abwasserbeseitigungskonzepten mit den geplanten Maßnahmen online an einen zentralen Server zu übermitteln. Die Wasserbehörden können sich dann die Daten ihres Zuständigkeitsbereiches anzeigen lassen und diese Daten in die Maßnahmenplanung entsprechend einbinden. Online-Auskunft zur nordrhein-westfälischen Straßeninformationsbank (NWSIB) NWSIB-online (MBV) Mit NWSIB-online wird einem breiten Nutzerkreis die Möglichkeit eröffnet, sowohl auf die aktuellen Daten als auch auf die Funktionen und Auswertungen der nordrhein-westfälischen Straßeninformati-

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