Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
|
|
- Irmgard Beck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Andrea Debus/Hans-Peter Schmieszek Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Abkehr von der umgekehrten Maßgeblichkeit - Auswirkungen für die Praxis Kompaktwissen für Berater
2 DATEV eg, Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist die Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Redaktion und Herstellung: DATEV eg Printed in Germany Angaben ohne Gewähr Stand: April 2009 DATEV-Artikelnummer:
3 Editorial Das BilMoG sieht Änderungen im Bilanzrecht und im Recht der Abschlussprüfung vor. Zudem wurden die Abschlussprüferrichtlinie und die Abänderungsrichtlinie umgesetzt. Die Modernisierung des Bilanzrechts dient dem Ziel, den bilanzierungspflichtigen Unternehmern eine im Verhältnis zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) gleichwertige, aber auch einfachere Alternative zu bieten. Bewährtes ist allerdings geblieben: der handelsrechtliche Jahresabschluss als Grundlage der Gewinnausschüttung, die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung, die Eckpfeiler der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Neu ist (u.a.) die stärkere Gewichtung der Informationspflichten und die Aufgabe des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz. Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt. Nürnberg, im April 2009 Die Redaktion 1
4 Der Inhalt im Überblick 1. Allgemeines Übersicht Ziele der Neuregelung Aussagekräftiger Jahresabschluss Anhebung des Informationsniveaus Steuerneutralität Deregulierung Richtlinienumsetzung Reaktion auf die Finanzkrise Die wesentlichen Grundsätze der Modernisierung des Bilanzrechts Anwendungsregelungen Die Neuregelungen im Einzelnen Deregulierung Buchführungs- und Bilanzierungspflicht ( 241a HGB - neu) Schwellenwerte zur Umschreibung der Größenklassen ( 267 HGB) Quantitative Kriterien hinsichtlich der größenmäßigen Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ( 293 HGB) Wegfall des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit ( 247 Abs. 3, 254, 273, 279 Abs. 2, 3
5 280 Abs. 1, 281, 285 Satz 1 Nr. 5 HGB aufgehoben; 5 Abs. 1 EStG neu gefasst) Änderungen im HGB Änderungen im Einkommensteuerrecht Modernisierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss Ansatzvorschriften ( HGB) Bewertungsvorschriften ( a HGB) Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften Modernisierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts; Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss ( 290 Abs. 1 und 2 HGB neu gefasst Abs. 5 neu) EU/EWR-Konzernabschlüsse: Aufhebung von 291 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 HGB a.f Drittstaaten-Konzernabschlüsse: Eintragung des Abschlussprüfers bei der Wirtschaftsprüferkammer ( 292 Abs. 2 HGB ergänzt) Grundsatz der Stetigkeit ( 297 Abs. 3 Satz 2 geändert) Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode ( 301 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB neu gefasst) Maßgebender Zeitpunkt des Wertansatzes bei der Kapitalkonsolidierung ( 301 Abs. 2 HGB neu gefasst) Ausweis des nach der Kapitalkonsolidierung verbleibenden Unterschiedsbetrags in der Bilanz ( 301 Abs. 3 HGB geändert ) Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung ( 302 HGB aufgehoben) Latente Steuern ( 306 HGB neu gefasst) Umrechnung von Abschlüssen, die auf ausländische Währung lauten ( 308a HGB neu) 51 4
6 Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung ( 309 Abs. 1 HGB neu gefasst) Kapitalkonsolidierung assoziierter Unternehmen ( 312 Abs. 1 HGB neu gefasst) Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie Umsetzung der Abänderungsrichtlinie Sonstiges Sicherstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Bilanzierung ( 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB) Zuständigkeit für Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Ordnungsgeldentscheidungen des Bundesamts für Justiz ( 335 Abs. 5 HGB geändert, 335 Abs. 5a neu) 63 5
7 1 Allgemeines 1.1 Übersicht Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat am zugestimmt. Das Gesetz besteht aus drei Teilen: g Modernisierung des Bilanzrechts, g Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (Abschlussprüferrichtlinie), ABl. Nr. L 157, 87), g Umsetzung der Abänderungsrichtlinie (Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG (Abänderungsrichtlinie), Abl. Nr. L 224, 1). Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Zum zeitlichen Anwendungsbereich íkapitel 1.4. Für Unternehmer und Berater steht die Modernisierung des Bilanzrechts im Mittelpunkt des Interesses. Insgesamt gesehen entspricht das verabschiedete Gesetz weitgehend der Konzeption des Regierungsentwurfs. Die von dem federführenden Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen, die der Bundestag aufgegriffen hat, betreffen im Wesentlichen den Übergang von einer ur- 7
8 1. Allgemeines Aufhebung der Wahlrechte bei als Aufwand berücksichtigten Zöllen und Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer, Aufhebung des Wahlrechts, Abschreibungen wegen künftiger Wertschwankungen vornehmen zu können, Aufhebung des Wahlrechts, Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorzunehmen, Beschränkung des Wahlrechts bei nur vorübergehender Wertminderung, Aufhebung der Bilanzierungshilfe für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen, Wegfall des Wahlrechts bei nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen, g Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten, die von Kreditinstituten zu Handelszwecken erworben worden sind. g Bewertung von Rückstellungen für künftige Verpflichtungen zum Erfüllungsbetrag, also unter Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. g Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss. g Das bisherige Aktivierungsverbot ist teilweise aufgehoben und durch ein Ansatz-Wahlrecht ersetzt worden. Bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Know-how können aktiviert werden. 1.4 Anwendungsregelungen Grundsatz: Ansatz-, Bewertungs- und Konsolidierungsvorschriften des HGB a.f. gelten letztmalig für vor dem beginnende Geschäftsjahre (Art. 66 Abs. 5 EGHBG). Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, gilt neues Recht (Art. 66 Abs. 3 EGHBG). Hierzu 11
9 2. Die Neuregelungen im Einzelnen Zeitlicher Anwendungsbereich: Die geänderte Vorschrift ist erstmals auf Jahresabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 1 EGHGB) Quantitative Kriterien hinsichtlich der größenmäßigen Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ( 293 HGB) Kriterien für die Höchstwerte angehoben Bisher: 293 HGB sieht vor, dass ein Mutterunternehmen von der Verpflichtung befreit ist, einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn bestimmte größenmäßige Kriterien nicht überschritten werden. Neben der Zahl der Arbeitnehmer stellt die Vorschrift auf Bilanzsummen und Umsatzerlöse ab. Alternativ werden zwei Zeitpunkte angeboten. Zukünftig: Die Werte sind um 20 % angehoben worden. Dabei sind die nach EU-Recht möglichen Erleichterungen in größtmöglichem Umfang weitergegeben worden. Die bisherigen und neuen Werte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Abschlussstichtag des Altes Recht Neues Recht Jahresabschlusses und vorhergehender Abschlussstichtag: Bilanzsumme bis Euro Euro Umsatzerlöse bis Euro Euro Abschlussstichtag eines Altes Recht Neues Recht aufzustellenden Konzernabschlusses und vorhergehender Abschlussstichtag Bilanzsumme bis Euro Euro Umsatzerlöse bis Euro Euro 15
10 2. Die Neuregelungen im Einzelnen Grundsätzliches Wertaufholungsgebot: Ein niedrigerer Wertansatz darf grundsätzlich nicht beibehalten werden (sog. Wertaufholungsgebot; 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Ausnahme: Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten, 253 Abs. 5 Satz 2 HGB. Folgeänderung: Aufhebung von 279 Abs. 1 Satz 2 und 280 Abs. 1 HGB. Zeitlicher Anwendungsbereich: Die Neuregelung ist verpflichtend erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB) Bildung von Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehenen Transaktionen und Finanzinstrumenten oder Warentermingeschäften zur Absicherung von Risiken ( 254 HGB neu gefasst) Grundsatz der Einzelbewertung eingeschränkt Bisher: Nach 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Bildung von Bewertungseinheiten entspricht aber der Praxis (Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung). Zukünftig: Der (völlig) neu gefasste 254 HGB stellt gesetzlich klar, dass Bewertungseinheiten gebildet werden können (Wahlrecht). Die Vorschrift erlaubt, Bewertungseinheiten zwischen Vermögensgegenständen, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehenen Transaktionen zur Absicherung von Zins-, Währungsund Ausfallrisiken oder gleichartiger Risiken mit Finanzinstrumenten zu bilden, soweit sich gegenläufige Effekte ausgleichen (Wahlrecht). Ergänzend wird auch die Bildung von Bewertungseinheiten bei der Absicherung durch Warentermingeschäfte ermöglicht, die begrifflich nicht 32
11 3 Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie Im Folgenden sind tabellarisch die umgesetzten Regelungen der Abschlussprüferrichtlinie zusammengestellt: Gegenstand Abschlussprüferrichtlinie Netzwerk Art. 22 Abs. 2 i. V. m. Art. 2 Nr. 7 Verantwortlicher Prüfungspartner Dokumentation der Unabhängigkeit durch den Abschlussprüfer Information des neuen Anschlussprüfers durch den bisherigen Abschlussprüfer Art. 42 Abs. 2 i. V. m. Art. 2 Nr. 16 Nationales Recht Zeitlicher Geltungsbereich 319b HGB Die Vorschrift ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB Die Vorschrift ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Art. 22 Abs. 3 51b Abs. 4 WPO Die Vorschrift ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft getreten (Art. 15 BilMoG). Art. 23 Abs Abs. 4 HGB Die Vorschrift ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). 54
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG Dipl.-Finanzwirt Hans-Peter Zbanyszek, StB Dipl.-Finanzwirt Lukas Hendricks, MBA (International Taxation) Aktuelle Auflage: Stand Mai 2009 Alle Rechte vorbehalten,
MehrRückstellungen und Rücklagen von A bis Z
Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen
MehrSommersemester Kapitel III: Internationalisierung des Handelsbilanzrechts? Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Rechnungslegung ngsleg ng der Unternehmung ng Sommersemester 2009 Kapitel III: Internationalisierung des Handelsbilanzrechts? Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz g (BilMoG) Dr. Jörg-Markus Hitz Professur
MehrDas BilMoG zwischen Entrümpelung und Neugestaltung
Das BilMoG zwischen Entrümpelung und Neugestaltung Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser Ludwig-Maximilians-Universität München Hohenheim - 25. Juni 2008 Literatur 1. Zielsetzungen 2. Jahresabschluß a.
Mehr1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:
MehrWas ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71
Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens
MehrDr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner, KPMG AG, Berlin
Aktuelle Fragen zur Umsetzung der HGB- Modernisierung durch das BilMoG Antrittsvorlesung anlässlich der Verleihung des Titels Honorarprofessor für Wirtschaftsprüfung Dr. Winfried Melcher Wirtschaftsprüfer
MehrReform des Bilanzrechts (HGB/BilMoG) (1)
Reform des Bilanzrechts (HGB/BilMoG) (1) Rechtsgrundlage: Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102 Motive der Reform (BT-Drs. 16/12407)* Deregulierung (Kostensenkung)
MehrBILANZEN I. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007.
BILANZEN I Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007. I II Grundlagen des Jahresabschlusses 1 Die Einordnung des handelsrechtlichen
MehrGrundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS
Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen 6., komplett überarbeitete Auflage von StB Dr. Rainer Buchholz Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen
MehrAllgemeine Ansatzregeln:
Allgemeine Ansatzregeln: In der Bilanz sind gemäß 242 Abs. 1 HGB Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns gegenüberzustellen. Der Inhalt einer Bilanz wird in 247 Abs. 1 HGB näher konkretisiert.
MehrFricke Wagner Notar. Mandanteninformationen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Inhalt
Rechtsanwälte Steuerberater Fricke Wagner Notar Mandanteninformationen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit 1 Aktivierung des entgeltlich erworbenen Geschäfts-
MehrJahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrLatente Steuern im Einzelabschluss
Wolfgang Eggert Latente Steuern im Einzelabschluss Ausführliche Darstellung der Grundlagen Neue Sachverhalte auf Grund des BilMoG Die Bilanzpostenmethode zur Ermittlung der Gewinnunterschiede Kompaktwissen
MehrBeilage Neue Regelungen für die Handelsbilanz Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Beilage Neue Regelungen für die Handelsbilanz Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum Mandanten-Rundschreiben 4/2009 1. Überblick und Handlungsbedarf 2. Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
Mehrnachfolgend möchten wir Sie mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen der vergangenen Monate vertraut machen.
E r i c h M e r k l e r Steuerberater Erich Merkler Steuerberater Freiherr-vom-Stein-Str. 13 56566 Neuwied-Engers Telefon 02622 / 88 47 49 0 Telefax 02622 / 88 47 49 9 E-Mail emerkler@kanzlei-merkler.de
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrLINworks GmbH J A H R E S A B S C H L U S S Jahresabschluss 2013 LINworks GmbH
LINworks GmbH J A H R E S A B S C H L U S S 2013 Jahresabschluss 2013 LINworks GmbH ALLGEMEINE ANGABEN Allgemeine Angaben A Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrGesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG) A. Problem und Ziel Die Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage.
MehrXVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil
XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil 103 XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil Bilanzposition ß) Sonderposten mit Rücklagenanteil Aus dem Verkauf eines Grundstücks in 2008 resultiert noch eine Rücklage
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt
MehrDer Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken
Advisory Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken Dr. Markus Kreher Medientage München 30. Oktober 2008 1 Agenda Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum BilMoG
MehrBeck'scher Bilanz-Kommentar
Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerrecht, 238 bis 339 HGB von Axel Berger, Dr. Helmut Ellrott, Prof. Dr. Gerhart Förschle, Dr. Burkhard Hense, Dr. Wolfgang Dieter Budde, Dr. Hermann Clemm,
MehrHAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR
HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR 3. Auflage ' ' herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haüfe-Lexware GnibH & Co. KG Inhaltsverzeichnis INHALT Geleitwort : 5 Vorwort.. '.
MehrBilanztraining. nach dem neuen Bilanzrichtlinien-Gesetz
Bilanztraining nach dem neuen Bilanzrichtlinien-Gesetz Ein Trainings-Handbuch zur Rechnungslegung auf der Grundlage des Bilanzrichtlinien-Gesetzes und des Bilanzsteuerrechts. Von Dr. Harald Schmidt 3.,
MehrBilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:
Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen
Mehr1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung
1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung 1.1 Bilanzierungs- und Buchführungspflicht Buchführung und Bilanzierung sind nicht notwendigerweise eine Einheit. Es muss unterschieden werden zwischen der
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrClere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016
Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6
MehrBestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder
2 INHALTSÜBERSICHT 1. Rechnungslegung der GmbH & Co. KG nach Handelsrecht... 7 1.1 Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften... 7 1.1.1 Grundsatzregelung... 7 1.1.2 Betroffene
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Bilanzrecht. Kommentar zu den 238 bis 342a HGB
Gelbe Erläuterungsbücher Bilanzrecht Kommentar zu den 238 bis 342a HGB von Prof. Dr. Harald Wiedmann, Dr. Anne Schurbohm-Ebneth, Elisabeth Andriowsky, Dr. Michael Gärtner, Dr. Robert Gutsche, Christoph
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Übersicht Derzeitige Rechtslage zum Bilanzrecht Inkrafttreten und Zielsetzung der Reform Handlungsbedarf für Banken Beratungsleistungen der SKS Unternehmensberatung Ihre
Mehr"Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG zur umfangreichsten Reform des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1988"
"Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG zur umfangreichsten Reform des deutschen Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1988" Dr. Alexander Büchel Technical Director, DRSC e.v. - 1 - Situation
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Literatur 1. Zielsetzungen 2. Jahresabschluß a. Befreiung b. GoB c. Ansatz d. Bewertung e. Ausweis 3. Konzernabschluß
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil II: Umlaufvermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 253 (3) HGB für 6 (1) Nr. 2 EStG für Handelsbilanz
Mehr246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind.
Verbindlichkeiten: 246 Abs. 1 Satz 1 HGB legt fest, daß in der Bilanz sämtliche Schulden - also auch Verbindlichkeiten - zu erfassen sind. keine Legaldefinition für Verbindlichkeiten GoB: Passivierungsgrundsatz
MehrHerbert Brunner. nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG. Kompaktwissen für Berater. GmbH-Jahresabschluss 2009
Herbert Brunner GmbH-Jahresabschluss 2009 nach Handels- und Steuerrecht unter Einbeziehung der Auswirkungen des BilMoG Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht,
MehrDaimler AG 4T /04/2013
Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk
MehrKaimer Europa GmbH. Essen. Bilanz zum 30. Juni 2013
Kaimer Europa GmbH Essen Bilanz zum 30. Juni 2013 A K T I V A P A S S I V A 30.06.2013 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL Finanzanlagen I. Gezeichnetes
MehrTeil I: Jahresabschlussrecht
Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012
03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrAbweichungen zwischen Handelsbilanz und. Ende der Einheitsbilanz?
AK Steuern Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Steuern Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Ende der Einheitsbilanz? Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrBeck'scher Bilanz-Kommentar
Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von DR. HELMUT ELLROTT Wirtschaftsprüfer in München DR. BERND GROTTEL in München
MehrInhaltsverzeichnis Der Einstieg in die Jahresabschlussarbeiten Die Vorbereitung des Jahresabschlusses 29 Der Jahresabschluss die Basics
1 Der Einstieg in die Jahresabschlussarbeiten 9 1.1 Der Zusammenhang zwischen Buchführung und Jahresabschluss 9 1.2 Woraus besteht die Summen- und Saldenliste? 11 1.3 Trainingsparcours zur Lektion 1 28
Mehrecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)
ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige
MehrMit dem am 8. November 2007 vorgelegten Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. (BilMoG-E) steht die größte Bilanzrechtsreform
Bilanzierung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Ein Überblick über wesentliche Änderungen durch den Mit dem am 8. November 2007 vorgelegten Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ()
MehrAusgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft
Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft 2 Gliederung Grundlagen des BilMoG Wichtige Änderungen im Überblick Änderungsvorschläge der Versicherungswirtschaft
MehrÄnderungen der Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. (BilMoG)
Änderungen der Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Eine Übersicht von Dipl.-Ök. Elke-H. Schmidt M. A. Am 25. Mai 2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
MehrInhaltsverzeichnis. A. Grundlagen 17. B. Bilanz und Anhang 41
Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Nützliche Internet-Links 14 Leserhinweise 15 A. Grundlagen 17 1. Rechtliche
MehrCCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin)
CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember 2013 30. April 2013
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und seine Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und seine Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Einzelabschluss Prof. Dr. Anette Renz BERUFSAKADEMIE VILLINGEN-SCHWENNINGEN University of Cooperative Education
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung
MehrA N H A N G. zum. 31. Dezember informica real invest AG Kirchgasse 1a Reichenberg
Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 166 A N H A N G zum 31. Dezember 2009 informica real invest AG Kirchgasse 1a 97234 Reichenberg Anhang zum 31. Dezember 2009 Blatt 167 I N H A L T S V E R Z E I C H N
MehrBuchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008
Studiendirektor, Dipl.-Hdl. Manfred Bornhofen WP, StB, CPA, Dipl.-Kfm. Martin C. Bornhofen Mitarbeiter: StD, Fw. r Dipl.-Hdl. Lothar Meyer Buchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008 Abschlüsse nach Handels-
MehrÜbersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS. Bilanzierung und Bewertung
Dr. Harald Wedell Akad. Direktor an der Universität Göttingen Professor der Pfeiffer University, Charlotte / USA Übersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS Bilanzierung und Bewertung Das "Rechnungswesen"
MehrHerausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung
20110181-0 Erste Erfahrungen mit der neuen Rechnungslegung und Bilanzierung Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung durch BilMoG Teil I von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen Das
MehrInhaltsübersicht 1 Einleitung A. Zielsetzung und -gruppe B. Begriffliche Abgrenzungen C. Anforderungen der Rechnungslegung
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einleitung 17 A. Zielsetzung und -gruppe 17 B. Begriffliche Abgrenzungen 18 C. Anforderungen der Rechnungslegung 19 D. Aufbau des Praxisleitfadens
MehrBilanzrecht. Vorlesung für Master-Studierende WS 15/16 Univ.-Prof. Dr. iur. Claus Luttermann
Bilanzrecht Vorlesung für Master-Studierende WS 15/16 Univ.-Prof. Dr. iur. Claus Luttermann Bilanzrecht: A. Einführung Großfeld/Luttermann, Bilanzrecht, Rn. 1-6 Gliederung A. Einführung B. Grundlagen I.
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG und die wesentlichen Auswirkungen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG und die wesentlichen Auswirkungen Stand: 10. September 2008 Tax 1 Zielsetzung des BilMoG Umfassendste Modernisierung des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
MehrJAHRESABSCHLUSS zur Offenlegung. zum. 31. Dezember Aifotec AG. Holzmarkt Jena
Finanzamt: Jena St.-Nr: 162/100/10002 JAHRESABSCHLUSS zur Offenlegung zum 31. Dezember 2015 Aifotec AG Holzmarkt 5 07743 Jena TREUKONTAX Steuerberatungsgesellschaft mbh Niederlassung Meiningen Simone Bauer
MehrIV. Vollständigkeitsgebot 139
IV. Vollständigkeitsgebot 139 Nutzung der Räume wird nämlich durch das Mietverhältnis ermöglicht. Die Aufwendungen erfolgen aber nicht für ein vom Eigentümer erworbenes Recht oder einen von ihm erworbenen
MehrNachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :
Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4100-1 Handelsgesetzbuch (HGB) 5. Aktualisierung 2015 (26. November 2015) Das Handelsgesetzbuch wurde durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Mehrhttps://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=5e782...
Kontakt Übersicht Fragen & Antworten Newsletter Mobil Publikations-Plattform Bundesanzeiger (0)»Startseite»Suchergebnis»Veröffentlichung Suchen Hier können Sie kostenlos und ohne Registrierung nach allen
MehrKaimer Europa GmbH. Essen. Bilanz zum 30. Juni 2015
Kaimer Europa GmbH Essen Bilanz zum 30. Juni 2015 A K T I V A P A S S I V A 30.06.2015 31.12.2014 30.06.2015 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL Finanzanlagen I. Gezeichnetes
MehrAuswirkung des BilMoG auf den handelsrechtlichen Konzernabschluss
Auswirkung des BilMoG auf den handelsrechtlichen Konzernabschluss Dipl.-BW StB/WP Karl Spies Änderungen Im Konzernabschluss Überblick Konsolidierungsmaßnahmen Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung
MehrHalbjahresabschluss der Kaimer Europa GmbH (Garantin) zum 30. Juni 2016
Halbjahresabschluss der Kaimer Europa GmbH (Garantin) zum 30. Juni 2016 Kaimer Europa GmbH Essen Bilanz zum 30. Juni 2016 A K T I V A P A S S I V A Anm. 30.06.2016 31.12.2015 Anm. 30.06.2016 31.12.2015
MehrLatente Steuern bei Kapital- und Personengesellschaften sowie in Organschaftsfällen September 2015. Jörg Hammen, WP/StB/CPA (US), Hanroth
Latente Steuern bei Kapital- und Personengesellschaften sowie in Organschaftsfällen September 2015 Jörg Hammen, WP/StB/CPA (US), Hanroth Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Konzeptionelle Grundlagen...
MehrAuswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den Jahresabschluss. Limburg, 18. Juni 2009. Prof. Dr.
Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf den Jahresabschluss Limburg, 18. Juni 2009 Prof. Dr. Andreas Birk 1 Ziele und Notwendigkeit der Reform des Bilanzrechts 1. Erleichterungen
MehrDie Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen
Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen Benedikt Hörtenhuber Erich Schaffer Institute for Austrian and International Tax Law www.wu.ac.at/taxlaw 1 Agenda I. Bestandsaufnahme Maßgeblichkeit
Mehrser Rechtslage åndert sich nichts; die Bezeichnung in der Bilanz ist allerdings pråzisiert worden ( 266 HGB).
273 Sonderposten mit RÅcklageanteil ser Rechtslage åndert sich nichts; die Bezeichnung in der Bilanz ist allerdings pråzisiert worden ( 266 HGB). 273 Sonderposten mit RÅcklageanteil 1 Der Sonderposten
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Mehr(verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom Februar 1991 als Richtlinie AP2/R9 (nunmehr IWP/RL 1), redaktionell überarbeitet im Juli 2010*)
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ( 201 Abs 2 Z 1 UGB) und zur Berichterstattung bei der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
MehrDie Richtlinie 2013/34/EU ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4050 18. Wahlperiode 20.02.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Mehr(2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
238. Buchführungspflicht. (1) 1Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich
MehrHandelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897
3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrMaster - Prüfung. Klausur zur Vorlesung und Übung Konzernrechnungslegung nach HGB o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol.
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Konzernrechnungslegung nach HGB 21.02.2012 o. Univ.-Prof.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) Drittes Buch. Handelsbücher
Vorwort zur fünften Auflage Vorwort zur ersten Auflage Autorenverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Grundlagen der Bilanzierung Vor Kapitel 1: Aktuelle Informationen Kapitel 1: Entwicklung
MehrÜberblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt
MehrSechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bundesrat Drucksache 533/14 05.11.14 Verordnung der Bundesregierung AS - G - In Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit der Einführung der qualifizierten
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10067. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10067 16. Wahlperiode 30. 07. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
MehrKleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG):
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG): Zusammenfassung Überblick Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz
MehrSolar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezem ber 2011
Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezem ber 2011 AKTIVA PASSIVA 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrHier beginnt Alternative D
- 8 - Hier beginnt Aufgabe D 1: Aufgabe D 1 12 Kreuzen Sie an, ob die Aussage richtig (r) oder falsch (f) ist. Für jedes richtige Kreuz erhalten Sie einen Punkt, für jedes falsche Kreuz wird Ihnen ein
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrAnsatzverbot gem. 246 HGB, da kein Vermögensgegenstand
Synopse zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG Diese Synopse gibt einen tabellarischen Überblick über die Änderungen bei Ansatz, Ausweis und Bewertung der verschiedenen
MehrBachelorarbeit. Latente Steuern nach dem BilMoG. Das neue HGB im Vergleich zum HGB a.f. und den IFRS. Jens Michael Neumann
Bachelorarbeit Jens Michael Neumann Latente Steuern nach dem BilMoG Das neue HGB im Vergleich zum HGB a.f. und den IFRS Bachelor + Master Publishing Jens Michael Neumann Latente Steuern nach dem BilMoG
MehrGliederung. Bilanzsteuerrecht. Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung
Gliederung Bilanzsteuerrecht Antje Faaß Vorbereitungskurs Steuerberater Gliederung 1 Handelsbilanz 0. Einleitung 1. Bilanzvorschriften 2. Handelsbilanz vs. Steuerbilanz 3. Grundbegriffe in der Bilanz 4.
MehrMandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters. Elterngeld. Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs. In enger Zusammenarbeit mit
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Elterngeld Voraussetzungen und Höhe Ihres Anspruchs In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Elterngeld Inhalt 1. Einführung... 1 2. Wer
Mehr3., vollständig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage
www.nwb.de Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH Inhalte, Kommentierung, Gestaltung und Offenlegung Ausführliche Erläuterungen» Zahlreiche Formulierungs- und Gestaltungsbeispiele aus der Praxis Checklisten
MehrDer Komponentenansatz Ersatz für die Aufwandsrückstellung? Einleitung
Der Komponentenansatz Ersatz für die Aufwandsrückstellung? Einleitung Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 1 haben in größerem Umfang internationale Rechnungslegungsprinzipien in das deutsche
MehrMartin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft
Aufgabe 15: Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten Die Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten wird im 250 HGB geregelt Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Auszahlung jetzt Aufwand später Es erfolgt
MehrMERKBLATT Datum: 01. April 2016
MERKBLATT Datum: 01. April 2016 Thema: Aufstellungsfrist für den Jahres- und Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis Innerhalb welcher Frist ist der Jahresabschluss aufzustellen?*... 1 A. Einzelabschluss...
MehrÄnderung des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Das neue Bilanzrecht Änderung des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Marked-Up-Fassung - Inhalt: Seite Artikel 1: Änderung des HGB 3-70 Artikel 2: Änderung
Mehr