Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis

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1 Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis Vortrag im Rahmen der Infoveranstaltung des Imbuto ev Fronhausen Flüchtlinge in Fronhausen Was habe ich damit zu tun? Marlies Knoops Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Oberhessen

2 Inhalt 1. Asylgesuch in Deutschland 2. Ankunft in Hessen 3. Leben mit einer Aufenthaltsgestattung 4. Entscheidung des Asylantrags 5. Flüchtlinge begleiten

3 1 Asylgesuch in Deutschland asylos [griech.] : Zufluchtsstätte heute: rechtl. Status kaum legale Einreisemöglichkeiten (z.b. Visum) Asylantrag/Antrag auf internationalen Schutz kann nur persönlich im Inland gestellt werden Zuständigkeit: Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

4 2 Ankunft in Hessen Verteilung in die Bundesländer Königsteiner Schlüssel Entsprechend der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl EASY-Verteilung z.b. nur NRW und HE für Eritrea zuständig Kapazitäten

5 2 Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel Berechnung entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl Hessen 2015: 7,3% Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; 2015

6 2 Ankunft in Hessen In der Erstaufnahmeeinrichtung Hessische Erstaufnahmeeinrichtung: HEAE Gießen EAE + Außenstelle BAMF Aufenthalt bis zu 3 Monaten Unterbringung, med. Versorgung, Verpflegung Formelle Asylantragstellung Erkennungsdienstliche Behandlung Zuständigkeitsprüfung nach Dublin III VO Ausstellung der Aufenthaltsgestattung mündliche Anhörung

7 Quelle: Regierungspräsidium Gießen,

8 2 Ankunft in Hessen In der Erstaufnahmeeinrichtung Hessische Erstaufnahmeeinrichtung: HEAE Gießen EAE + Außenstelle BAMF Aufenthalt bis zu 3 Monaten Unterbringung, med. Versorgung, Verpflegung Formelle Asylantragstellung Erkennungsdienstliche Behandlung Zuständigkeitsprüfung nach Dublin III VO Ausstellung der Aufenthaltsgestattung mündliche Anhörung

9 2 Ankunft in Hessen Dublin III-Verordnung (anwendbar ab ) regelt die Zuständigkeit des europäischen Landes für die Bearbeitung des Asylantrages, der im Dublin- Gebiet (EU + Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) gestellt wurde Fingerabdrücke in europaweiter Datenbank EURODAC ggf. Rücküberstellung in entsprechendes EU-Land

10 2 Ankunft in Hessen In der Erstaufnahmeeinrichtung Hessische Erstaufnahmeeinrichtung: HEAE Gießen EAE + Außenstelle BAMF Aufenthalt bis zu 3 Monaten Unterbringung, med. Versorgung, Verpflegung Formelle Asylantragstellung Erkennungsdienstliche Behandlung Zuständigkeitsprüfung nach Dublin III VO Ausstellung der Aufenthaltsgestattung mündliche Anhörung

11 3 Leben mit einer Aufenthaltsgestattung Wohnen: Residenzpflicht; i.d.r. zunächst in sog. Gemeinschaftsunterkünften; Privatwohnung möglich Sprachförderung: keine gesetzliche Grundlage; Integrationskurs erst bei Flüchtlingsstatus Arbeit: derzeit noch nach 9, künftig nach 3 Monaten erlaubt, allerdings Vorrangprüfung

12 3 Leben mit einer Aufenthaltsgestattung Schule: Schulpflicht; Kindergarten- und Schulbesuch wird schnellstmöglich organisiert Studium: rein rechtlich nicht ausgeschlossen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), etwa: Gesundheitsversorgung: Krankenschein läuft über Sozialamt; Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände

13 4 Entscheidung des Asylantrags Positive Entscheidung des Asylantrags Unterschiedliche Schutzstatus: 1) Anerkennung als Asylberechtigte*r nach 16a GG 2) Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft nach 60.1 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach 25.1 oder 25.2 AufenthG für drei Jahre; wenn kein Widerrufsverfahren: Niederlassungserlaubnis; Flüchtlingspass; Familiennachzug; unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

14 4 Entscheidung des Asylantrags Positive Entscheidung des Asylantrags Unterschiedliche Schutzstatus: 3) Subsidiärer Schutz: Abschiebeverbot nach 60.2,3,5 od. 7 (Satz 1 od 2) AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach 25.2 Alternative 2 oder 25.3 AufenthG; Familiennachzug nur bei vollständiger Sicherung des LU möglich, Wohnsitzauflage bei Bezug öffentlicher Leistungen, NE nach 7 Jahren

15 4 Entscheidung des Asylantrags Negative Entscheidung des Asylantrags Ablehnung des Asylantrags => Duldung nach 60a AufenthG = Aussetzung der Abschiebung, KEIN rechtlicher Status! Überstellung nach Dublin III VO Möglichkeiten bei Ablehnungsbescheid mit Beratungsstelle abklären!

16 5 Flüchtlinge begleiten Flüchtlingsberatung DWO Einzelberatung in aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen Einleitung und Vermittlung von Hilfen Unterstützung bei behördlichem Kontakt Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Zukunftsperspektiven konfessionsunabhängige Beratung Beratung und Unterstützung regionaler Arbeitskreise und Projektgruppen

17 5 Flüchtlinge begleiten bestehende Angebote in und um Marburg (Auswahl) Asylbegleitung Mittelhessen e.v. NoBorder Marburg BLEIB in Hessen Praxis GmbH Ev. Arbeitskreis Flucht vitos-klinik MR-GI Medinetz Marburg Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Kirchhain Amnesty International Arbeitskreis Asyl Tandem-Projekt IB

18 5 Flüchtlinge begleiten Wie kann ich mich einbringen? Die Ankommenden willkommen heißen Fragen, was gebraucht/gewünscht wird: Wohnraum schaffen Begegnungscafés Deutschunterricht Begleitung zu Behörden

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Marlies Knoops Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Oberhessen Haspelstraße 5, Marburg Tel: Internet:

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