Agrarökologie und Soziale Ökologie
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- Karola Schubert
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1 Universität für Bodenkultur en University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Agrarökologie und Soziale Ökologie
2 Inhalt 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen (max. 10 ECTS) Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung...7 2
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Agrarökologie und Soziale Ökologie ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. Das Studium Agrarökologie und Soziale Ökologie ermöglicht ein vertiefendes Verständnis ökologischer, agrarischer und gesellschaftlicher Wechselbeziehungen im Gesellschafts- und Agrarsystem. Durch die interdisziplinäre und interuniversitäre Zusammensetzung des Studienplans wird ein holistischer Blick auf gegenwärtige Probleme und Fragestellungen möglich, um zu ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Lösungen beizutragen. Die multiple oder Vielfach-Krise unserer Zeit (Ernährungs- bzw. Hungerkrise, Klimakrise, Energiekrise - Peak Oil, Ressourcenkrise, rtschafts- und Finanzkrise, ) und der oftmals nicht nachhaltige Umgang mit unseren Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, genetische Ressourcen) erfordern u.a. neue und alternative Denkansätze und Perspektiven um die Herausforderungen, denen sich die Menschheit gegenübersieht, zu bewältigen. Einen solchen Ansatz bieten die Konzepte der Agrarökologie und der Sozialen Ökologie. Die Agrarökologie befasst sich mit den ökologischen Zuständen und Prozessen der Agrarökosysteme und dem Ökosystemkomplex Agrarlandschaft als Ganzes. Dadurch können ökosystemare Aspekte sowohl der ökologischen wie auch der konventionellen Landwirtschaft besser verstanden werden. Die Stärke der Agrarökologie liegt in der Verbindung von Ökologie, Biologie, Agrarwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften. Lokales und traditionelles ssen wird eingebunden und mit Erkenntnissen und Methoden moderner ssenschaft verknüpft. Agrarökologie bezieht das ssen aller Beteiligten mit ein um einen Beitrag zur Lösung komplexer Probleme mit den vor Ort verfügbaren Ressourcen (Sonne, Wasser, Boden, Menschen - ihr ssen und ihre Erfahrung, Arten- und Sortenvielfalt) zu ermöglichen. Die Soziale Ökologie vernetzt verschiedene Disziplinen aus Natur-, Geistes und Sozialwissenschaften um sich auf Gesellschafts-Natur-Interaktionen sowie den gesellschaftlichen Stoffwechsel (Material-, Stoff- und Energieflüsse) zu fokussieren. Die beiden Studienschwerpunkte ermöglichen eine ganzheitliche Betrachtung sozial- und agrarökologischer Problemfelder und Fragestellungen. Dadurch erwerben die Studierenden Fähigkeiten um ein zukunftsfähiges Gesellschafts- und Agrarsystem gestalten zu können. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Durch das Studium der Agrarökologie und Sozialen Ökologie lernen die Studierenden vernetzt und Disziplinen-übergreifend zu denken. Es integriert soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Die Studierenden können diesen ganzheitlichen Ansatz bei verschiedenen Projekten, wissenschaftlichen Arbeiten, in behördlichen oder in anderen Bereichen einsetzen. 3
4 Die Absolvent*innen sind in der Lage: agrar-ökologische Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zu verstehen, zu analysieren und erfassen zu können, sowie diese zu bewerten und lenken zu können. in natur- sowie sozialwissenschaftlichen Kontexten Fragenstellungen aus den Bereichen Landwirtschaft und Gesellschaft-Natur-Interaktion selbstständig zu bearbeiten. Agrarökosysteme und den Einfluss der Gesellschaft und Bewirtschaftung auf diese zu erkennen, um damit verbundene Landnutzungsänderungen zu verstehen. Die in diesem wissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich nutzbar zu machen. Herausforderungen der Landwirtschaft, aus verschiedenen Perspektiven und interdisziplinär zu betrachten, um zu ganzheitlichen Lösungen beizutragen. Nach Abschluss dieses Masterstudiums verfügen Absolvent*innen über ein breit angelegtes ssen im Bereich Landwirtschaft und Umwelt, welches ihnen die wissenschaftliche und praktische Bearbeitung von Fragestellungen aus den Bereichen der Agrarökologie sowie der Sozialen Ökologie ermöglicht. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Absolvent*innen können, gemäß ihrer Qualifikation, in folgenden Berufsfeldern tätig werden: Regionalplanung und Regionalmanagement Umweltverbände Forschung Beratung landwirtschaftliche Produktion bzw. Leitung ökologischer Praxisbetriebe (Bauer/Bäuerin) NGO s und andere Organisationen im Umwelt- und Agrarbereich, Administrieren der Landwirtschaft (z.b. Bioorganisationen, Landwirtschaftskammern, AMA, Kontroll- und Zertifizierungsstellen, Ämter, EU, internationale Organisationen), Projektmanagement im Bereich Regionalentwicklung und nachhaltige Landnutzung ssensaufbereitung und Vermittlung: Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung Umwelt- und Naturschutzabteilungen 4
5 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt ca Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: 88,5 ECTS-Punkte davon Freie Wahllehrveranstaltungen: max. 4 ECTS englischsprachige LVA 1 : 28 ECTS Pflichtpraxis/Pflichtpraxisseminar: Masterseminar: Masterarbeit: 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 2 ECTS 30 ECTS-Punkte Modulare Zusammensetzung des Studiums: - Agrarökologie 48,5 ECTS - Soziale Ökologie 34,5 ECTS - Naturwissenschaftliche Fächer 5,5 ECTS 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur en. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% rtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: 1 Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 5
6 Modul: Agrarökologie Uni LVA Nr. LVA Titel LVA- Typ BOKU Importance and Governance of Plant Genetic Resources (in Eng.) BOKU Ecology and Population Biology of Plants in Agro-ecosystems (in Eng.) EC TS Tech n. Säule Na So Studium (dem die LVA zugeordnet ist) VS 2 x Keine Zuordnung/FWL VX 5 x AgrEco-Organic BOKU Unkrautbiologie VO 3 x Nutz.pfl.wiss./ AgrEco-Organic (455 / ) BOKU Kleingarten und Extensivobstbau VS 3 x ÖLW / Nutz.pfl.wiss. (455/458) BOKU Plant and Environment (in Eng.) VO 3 x AgrEco-Organic BOKU Die Bodenstruktur: Entstehung, Funktion und Veränderungen durch landwirtschaftliche Nutzung BOKU Interdisciplinary Excursion on Organic Agriculture (in Eng.) BOKU Organic farming and regional development (in Eng.) VX 4,5 x AgrEco-Organic EX 2 x AgrEco-Organic PJ 6 x AgrEco-Organic BOKU Soil Ecology (in Eng.) VO 3 x AgrEco-Organic BOKU Crop Production Systems in Organic Agriculture (in Eng.) VU 3 x AgrEco-Organic / ENSAT BOKU Ökosystemdynamik II VS 6 x AgrEco-Organic BOKU Bienenkunde VX 3 x NUWI (456) BOKU Humus VO 2 x Keine Zuordnung/ BOKU Biologisch dynamischer Landbau VS 1 x Keine Zuordnung/ Uni- en GVO die ökologische Perspektive VO 2 x FWL FWL Biologie Modul: Soziale Ökologie Uni LVA Nr. LVA Titel LVA Typ EC TS Tech n. Säule Na So Studium (dem die LVA zugeordnet ist) IFF Humanökologie und Soziale Ökologie VO 3 x Sozial- und IFF Nachhaltige Ressourcennutzung: Biomasse und das Ernährungssystem Humanökologie SE 4 x Sozial- und Humanökologie IFF Ecological Anthropology SE 4 x Sozial- und 6
7 Humanökologie IFF Landnutzung und Landwirtschaft SX 3 x Sozial- und Humanökologie BOKU Subsistenz als Grundlage der SE 4,5 x Freiraumraumplanung LAP (419) BOKU Bäuerliche Ökonomie als nachhaltiges rtschaften VO 2 X LAP / ÖLW (419/458) BOKU Bäuerliche Ökonomie als nachhaltiges SE 3 x rtschaften LAP (419) BOKU Regionales rtschaften und Subsistenzkultur PJ 3 x LAP (419) BOKU Regionales rtschaften und Subsistenzkultur VO 2 x LAP (419) BOKU ssenschaftlicher Dialog mit Kindern in Theorie und Praxis (Texte für Kinder gestalten) PJ 4 x Keine Zuordnung/FWL BOKU Einführung in die Tiefenökologie VS 2 x keine Zuordnung/FWL Modul: Naturwissenschaftliche Fächer Uni LVA Nr. LVA Titel LVA- Typ EC TS Tech n. Säule Na So Studium (dem die LVA zugeordnet ist) BOKU Bioklimatologie VU 3 x LAP(419)/ AgrEco- Organic BOKU Bionik technische Lösungen aus der Natur VO 1 x x NAWARO (471) BOKU Einführung in die Aquakultur VO 1,5 x ldtierökologie (423) Master- und Praxisseminar Uni LVA Nr. LVA Titel LVA- Typ EC TS Tech n. Säule Na So Studium (dem die LVA zugeordnet ist) BOKU Masterseminar SE 2 x ÖLW (458) BOKU Pflichtpraxisseminar Agrarbiologie SE 3 x AW (255) Legende: Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; Na = Naturwissenschaften; SoRe = rtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften IFF = Institut für Forschung und Fortbildung Alpia Adria Universität Klagenfurt/en 7
8 ENSAT = Auslandsemester an der ENSAT (Ecole Nationale Supérieure Agronomique de Toulouse),, angerechnet für BOKU-LVA s BOKU = Universität für Bodenkultur Uni-en Studienrichtungen/Zuordnung zu Studien: FWL Freie Wahllehrveranstaltung NUWI = Nutztierwissenschaften LAP = Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (Masterstudium) NAWARO = Stoffliche und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe ldtierökologie = ldtierökologie und ldtiermanagement Nutz.pfl.wiss. = Nutzpflanzenwissenschaften ENSAT = École National Supérieure Agronomique de Toulouse ERASMUS-Aufenthalt, LVA in Französisch 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind max. 4-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS Die Durchführung einer Pflichtpraxis im Rahmen eines individuellen Masterstudiums ist verpflichtend vorzusehen. Vor allem sollte die Möglichkeit dieses im Ausland durchzuführen forciert und die Studierenden angehalten werden, diese Chance auch zu nutzen. Ist die Durchführung bzw. die Absolvierung einer Pflichtpraxis im Rahmen eines individuellen Masterstudiums nicht möglich, so ist im jeweiligen Curriculum eine entsprechende Äquivalenzleistung festzulegen Für die Pflichtpraxis sind unabhängig der tatsächlichen Dauer an Arbeitswochen drei ECTS-Punkte zu vergeben. Die Vergabe der ECTS-Punkte erfolgt für die Absolvierung des Pflichtpraxisseminars und nicht für die eigentliche Praxis. Die Teilnahme am Pflichtpraxisseminar setzt die bereits erfolgte Absolvierung der Pflichtpraxis voraus. Als Nachweis ist eine Pflichtpraxisbestätigung zu erbringen. Zu beachten ist, dass sich durch die Vergabe von ECTS-Punkten für die Pflichtpraxis das Ausmaß der Lehrveranstaltungen der verbleibenden Pflichtlehrveranstaltungen um drei ECTS-Punkte verringert. (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen ssenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. 8
9 (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur en oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur en, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Agrarökologie und soziale Ökologie gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD 9
10 Entsprechend der Zuordnung zu ingenieurwissenschaftlichen Studien wird den Absolventinnen bzw. den Absolventen des Individuellen Masterstudiums der akademische Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, abgekürzt jeweils Dipl.Ing. oder DI verliehen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10
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