Satzung der Fachhochschule St. Pölten. Geschäftsführung Kollegium

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1 Satzung der Fachhochschule St. Pölten Geschäftsführung Kollegium Personal und Recht Stand: 02. März 2017

2 Inhalt Präambel Organisation Erhalter Gesellschafter Geschäftsführung Einrichtung von Organisationseinheiten Kollegium Studiengangsleitungen Personal Führungsleitbild Code of Conduct Laufbahnmodelle und Betriebsvereinbarungen Studienrecht Akademischer Kalender Aufnahme von Studierenden; Beendigung des Studiums Prüfungsordnung Studienbeitrag und Lehrgangsbeitrag Nostrifizierung und berufliche Anerkennung Forschung Gleichstellung von Männern und Frauen; Frauenförderung Sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens... 8 Anhänge... 8 Seite 2 von 8

3 Präambel Gemäß 10 Abs. 3 Z 10 Fachhochschul-Studiengesetz BGBl. Nr. 340/1993 (FHStG) in der geltenden Fassung erlässt das Kollegium der Fachhochschule St. Pölten (FHSTP) im Einvernehmen mit dem Erhalter folgende Satzung: 1 Organisation 1.1 Erhalter Erhalter (Rechtsträger) der Fachhochschule ist die Fachhochschule St. Pölten GmbH. Sie übt ihre Tätigkeit gemeinnützig im Sinne der 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) aus. Organe der Fachhochschule St. Pölten GmbH sind die Generalversammlung (Gesellschafter/innen) und die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen Gesellschafter Die Landeshauptstadt St. Pölten, vertreten durch den/die Bürgermeister/in, ist Alleingesellschafterin der Fachhochschule St. Pölten GmbH: Bürgermeister Mag. Matthias Stadler Geschäftsführung Die Fachhochschule St. Pölten GmbH wird nach außen durch die Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n Geschäftsführer/in gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten: Geschäftsführer Dipl.-Ing. Gernot Kohl, MSc Geschäftsführerin Dr. Maria Gabriela Ondrejkovics Fernandes Prokurist FH-Prof. Dipl.-Ing. Hannes Raffaseder Seite 3 von 8

4 Einrichtung von Organisationseinheiten Der Erhalter kann Organisationseinheiten (Departments, Forschungsinstitute, Serviceeinrichtungen oder andere Organisationseinheiten) einrichten. Die Organisationsstruktur und die Aufgaben der einzelnen Organisationseinheiten sind in geeigneter Form (Organisationsplan, Organigramm, Statuten, etc.) darzustellen. Anhang_Statuten der FH St. Pölten 1.2 Kollegium Dem Kollegium, dessen Leitung und deren Stellvertretung obliegen die in 10 FHStG festgehaltenen Aufgaben. Im Einvernehmen mit dem Erhalter erlässt das Kollegium eine Geschäftsordnung, in welcher insbesondere die Wahl seiner Mitglieder, die Einberufung von Sitzungen, Beschlusserfordernisse und Einrichtung von Arbeitsausschüssen zu regeln sind. Anhang_Geschäftsordnung des Kollegiums 1.3 Studiengangsleitungen Den Studiengangsleitungen obliegen gemäß 10 Abs. 5 FHStG folgende Aufgaben: die Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von Prüferinnen und Prüfern, Festsetzung von Prüfungsterminen; die Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall; die Aberkennung von Prüfungen; die Entscheidungen in studienrechtlichen Angelegenheiten gemäß 11 bis 21 FHStG; die Entscheidungen gemäß 4 Abs. 4, 5 Z 3, Abs. 6 und 7 FHStG. Gegen Entscheidungen der Studiengangsleitungen haben Studierende sowie Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber die Möglichkeit einer Beschwerde an das Kollegium. 1.4 Personal Zum Personal der Fachhochschule gehören das haupt- und nebenberufliche Lehr- und Forschungspersonal ( 7 FHStG) sowie das allgemeine Personal. Seite 4 von 8

5 Führungsleitbild Das Führungsleitbild ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur und dient der MitarbeiterInnenorientierung und -bindung, indem das idealtypische Verhalten einer Führungskraft beschrieben wird. Es bildet möglichst konkret und handlungsorientiert die Erwartungen des Unternehmens (Unternehmensleitbild orientiert) an das Verhalten jeder Führungskraft ab. Damit soll es allen MitarbeiterInnen Orientierung darüber geben, was sie von ihren Vorgesetzten erwarten können. Auch gibt das Leitbild Rückschlüsse darüber, was Vorgesetzte von den MitarbeiterInnen erwarten Code of Conduct Ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) bildet den Rahmen für verantwortungsvolle Entscheidungen von Angehörigen der FHSTP, d.h. MitarbeiterInnen und Studierenden. Er gilt für Beziehungen und das Verhalten von allen Angehörigen der FHSTP untereinander, aber auch für die vielfältigen Beziehungen der FHSTP bzw. deren Angehöriger zu externen PartnerInnen sowie der Öffentlichkeit Laufbahnmodelle und Betriebsvereinbarungen Als zentrale Instrumente der Personalentwicklung dienen Laufbahnmodelle für das Lehr- und Forschungspersonal sowie das allgemeine Personal. Die FHSTP hat an Betriebsvereinbarungen eine Dienstordnung, eine Betriebsvereinbarung zu Internet und Mail sowie zur zentralen Spamfilterung. 2 Studienrecht 2.1 Akademischer Kalender Beginn Wintersemester Ende Wintersemester Beginn Sommersemester Ende Sommersemester Beginn und Ende Lehrbetrieb jeden Jahres jeden Jahres jeden Jahres jeden Jahres Je nach Studiengang unterschiedlich Seite 5 von 8

6 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Semesterferien, Osterferien, Sommerferien (konkrete Daten werden zu Beginn des Lehrbetriebes bekanntgegeben) Nationalfeiertag (26.10.) Allerheiligen/Allerseelen ( ) Maria Empfängnis (8.12.) Staatsfeiertag (1.5.) Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam (konkrete Daten werden zu Beginn des Lehrbetriebes bekanntgegeben) 2.2 Aufnahme von Studierenden; Beendigung des Studiums Das Rechtsverhältnis zwischen der Fachhochschule St. Pölten GmbH und den Studierenden ist privatrechtlicher Natur. Die beiderseitigen Recht und Pflichten sind in einem Ausbildungsvertrag zu regeln, welcher insbesondere folgende Inhalte umfasst: Vertragsgegenstand, Dauer Studienbeitrag Rechte und Pflichten des Erhalters sowie des/der Studierenden Beendigung des Studiums Geistiges Eigentum Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens gemäß 11 FHStG sowie die Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen ( 4 FHStG) werden in einer Aufnahmeordnung geregelt. 2.3 Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung enthält, basierend auf den Vorgaben des FHStG, verbindliche Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb, welche für alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden gelten. Anhang_Prüfungsordnung 2.4 Studienbeitrag und Lehrgangsbeitrag Der Erhalter ist berechtigt, von ordentlichen Studierenden gemäß 2 Abs. 2 FHStG einen Studienbeitrag einzuheben. Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben Seite 6 von 8

7 außerordentliche Studierende gemäß 9 Abs. 4 FHStG einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Näheres hat der Erhalter in einer entsprechenden Richtlinie zu regeln. 2.5 Nostrifizierung und berufliche Anerkennung Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Fachhochschul-Studiums durch das Kollegium (vgl. 6 Abs. 6 FHStG). Von der Nostrifizierung ist die EWR-Anerkennung zu unterscheiden. Das Kollegium kann Näheres in einer entsprechenden Richtlinie regeln. 3 Forschung Der Erhalter hat gemäß 10 Abs. 7 FHStG dafür zu sorgen, dass das Lehr- und Forschungspersonal an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten teilnimmt. In Form des Commitments für ForscherInnen bekennt sich die FHSTP, angelehnt an die European Charter for Researchers in der jeweils gültigen Fassung, zu internationalen Forschungsbedingungen sowie zu einem Verhaltenskodex (für die FHSTP als Arbeitgeberin und für ForscherInnen), die jeweils am europäischen Standard orientiert sind. 4 Gleichstellung von Männern und Frauen; Frauenförderung Das Kollegium legt im Einvernehmen mit dem Erhalter Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Frauenförderung fest. Anhang_Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern; Frauenförderung Anhang_Leitfaden geschlechtssensible Sprache Seite 7 von 8

8 5 Sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens Der Erhalter und das Kollegium legen im Einvernehmen Richtlinien für die sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens fest: Anhang_Richtlinie für die Verwendung der Bezeichnung FH-Professor/in Anhang_Richtlinie für die Verwendung der Bezeichnung FH-Honorarprofessor/in Anhänge Anhang_Statuten der FH St. Pölten Anhang_Geschäftsordnung des Kollegiums Anhang_Prüfungsordnung Anhang_Maßnahmen zur Gleichstellung; Frauenförderung Anhang_Leitfaden geschlechtssensible Sprache Anhang_Richtlinie für die Verwendung der Bezeichnung FH-Professor/in Anhang_Richtlinie für die Verwendung der Bezeichnung FH-Honorarprofessor/in Seite 8 von 8

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