Gefährdungshaftung. Schadensminderungsobliegenheit. Vorteilsausgleich. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Schadenersatzrecht. 5. Einheit.
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- Anna Michel
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1 Gefährdungshaftung Vergleich: Größe der Gefährdung 7 EKHG 11 PHG Sorglosigkeit des Geschädigten 1 Schadensminderungsobliegenheit ergibt sich aus 1304 Obliegenheit des Geschädigten, Schadenseintritt oder Schadensvergrößerung entgegenzuwirken zb Löschung eines Brandes, ärztliche Behandlung nach Verletzung, Abschluss eines günstigen Deckungsgeschäftes Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit strittig Teilung des (vergrößerten) Schadens Rsp: Geschädigter muss vergrößerten Schaden tragen 2 Vorteilsausgleich Schädigendes Ereignis bringt Geschädigtem gleichzeitig auch Vorteile 3 1
2 Beispiele Gebäude unter Denkmalschutz wird durch Brandstiftung zerstört. Denkmalschutz wird aufgehoben, sodass Grundstück mehr wert ist A verletzt ein Kind. Das Kind bekommt deswegen vom Großvater zum Trost ein Geschenk. A verletzt B. B erhält die Heilungskosten vom Sozialversicherungsträger ersetzt. Sollen Vorteile des schädigenden Ereignisses bei der Höhe des Schadenersatzanspruchs berücksichtigt werden? 4 Volle Genugtuung grobes Verschulden subjektive Schadensberechnung Differenzmethode Berücksichtigung ergibt sich automatisch 5 Ersatz des positiven Schadens leichte Fahrlässigkeit objektive Schadensberechnung gemeiner Wert des verletzten Guts keine Berücksichtigung eines Vorteils 6 2
3 Erstaunliches Ergebnis nur bei grobem Verschulden wird Schadenersatz um Vorteile gemindert Schädigung unter grobem Verschulden wäre für Schädiger vorteilhafter aber Geschädigter kann auch bei grobem Verschulden Schaden objektiv berechnen 7 Verhinderter Vorteilsausgleich Vorteilsanrechung entlastet Schädiger oftmals sachlich nicht gerechtfertigt manche Vorteile werden nicht angerechnet zb Gefälligkeitsgeschenke Dritter haben nicht Zweck, Schädiger zu entlasten keine allgemeine Formel 8 Legalzession Verhinderung des Vorteilsausgleichs dh Forderung des Geschädigten gegen Schädiger entsteht in vollem Umfang 332 ASVG: Verletzung einer sozialversicherten Person Forderung des Verletzten gegen Schädiger geht auf SozVers über, soweit diese Leistungen erbringen muss bereits im Schädigungszeitpunkt 9 3
4 Legalzession II 67 VersVG: Schaden wird von Versicherung getragen Forderung des Geschädigten geht auf Versicherung über erst im Zeitpunkt der Leistung der Versicherung 10 EntgeltfortzahlungsG 10 Unterhaltspflicht und Lohnfortzahlung sofern nicht sondergesetzliche Legalzession Zwei Möglichkeiten: Heranziehung des 1358 Wer eine fremde Schuld bezahlt, für die er haftet, tritt in die Rechte des Gläubigers. Geschädigter zediert Forderung gegen Schädiger an Unterhaltspflichtigen bzw Dienstgeber 11 Drittschadensproblem Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka 12 4
5 Vorbemerkung idr stehen Schadenersatzansprüche nur unmittelbar Geschädigtem zu zb Verletzung absolut geschützter Rechte, vertraglicher Pflichten aber nicht mittelbar Geschädigtem Vermögensnachteil ohne Verletzung absolut geschützter Rechte oder vertraglicher Pflichten Beispiel aus K/W II 332 A zerstört Sache des B, die B bereits an C verkauft, aber noch nicht übereignet hat. C ist im Annahmeverzug und trägt deswegen Preisgefahr C muss Kaufpreis an B zahlen, erhält aber keine Gegenleistung. Wer hat Schadenersatzanspruch gegenüber A? B ist in absolut geschütztem Recht verletzt, erhält aber Kaufpreis von C C ist nicht in absolut geschütztem Recht verletzt, muss aber Kaufpreis leisten Beispiel aus K/W II 332 B kauft als indirekter Stellvertreter des C eine Maschine von A. A erfüllt seine Leistungspflicht nicht, so dass C einen Schaden erleidet. Wer hat Schadenersatzanspruch gegenüber A? B ist in vertraglichen Rechten verletzt, hat aber keinen Schaden C hat Schaden, aber keine vertraglichen Rechte A gegenüber 15 5
6 Schadensüberwälzung Unmittelbar Angegriffener hat keinen Schaden Schaden wurde nämlich auf Dritten überwälzt gesetzliche oder vertragliche Regelung Dritter hat Schaden Schadensüberwälzung betrifft nur Verhältnis zwischen Vertragsparteien keine Ausuferung Schädiger soll daraus keinen Vorteil ziehen Dritter hat Schadenersatzanspruch gegenüber Schädiger 16 Überblick: Fälle der Schadensüberwälzung Übergang der Preisgefahr mittelbare Stellvertretung vertragliche Schadenstragungsregelung Lohnfortzahlung und Unterhaltspflicht 17 Alternative Kausalität 18 6
7 Beispiel Treibjagd Treiber wird von einem Schuss getroffen Zwei Jäger schossen auf Hasen in der Nähe Nicht feststellbar, welcher Jäger getroffen hat 19 Problemstellung Einer von mehreren potenziellen Tätern hat Schaden verursacht Nicht feststellbar, welcher es war 20 Ergebnis Beweisproblem soll nicht zu Lasten des Geschädigten gehen 1302 analog Solidarhaftung der potenziellen Schädiger Voraussetzungen: rechtswidrig (konkret gefährlich) schuldhaft 21 7
8 Regress Ein potenzieller Schädiger begleicht Schaden Rückgriff den übrigen gegenüber izw nach Köpfen 22 Alternative Kausalität mit dem Zufall 23 Beispiel Patient nimmt bestimmtes Medikament Patient bekommt zb Krebserkrankung Nicht feststellbar, ob Patient Krebserkrankung aufgrund Einnahme dieses Medikaments bekommen hat Potenzielle Schadensauslöser Medikament oder Zufall 24 8
9 Problemstellung Potenzieller Täter oder Zufall hat Schaden verursacht Kausalität nicht feststellbar 25 Ergebnis strittig Teile der Lehre 1302 analog Täter haftet für einen Teil des Schadens, welcher der Wahrscheinlichkeit seiner Verursachung entspricht Bedeutet: die Hälfte oder nichts Gegner Bei ungeklärter Kausalität könnte stets Zufall kausal gewesen sein Verstoß gegen Verursachungsprinzip ( 1294) 26 9
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