Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19

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3 Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Vorsorgevollmacht 3 Hinweise zur Vorsorgevollmacht 3 Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9 2 Betreuungsverfügung 15 Hinweise zur Betreuungsverfügung 15 Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19 3 Patientenverfügung 23 Rechtliche Hinweise zur Patientenverfügung 23 Medizinische Hinweise zur Patientenverfügung 28 Patientenverfügung (Muster/Textbausteine) 29 4 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 37 Hinweise zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 37 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (Muster/Textbausteine) 39 5 Organspende 41 Hinweise zur Organspende 41 Organspendeverfügung (Muster/Textbausteine) 43 6 Bankvollmachten/Postvollmacht 45 Hinweise zu Bankvollmachten 45 Hinweise zur Postvollmacht 45 Postvollmacht (Muster/Textbausteine) 47

4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Buch sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen. Rechtsstand: Februar 2017 WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA-Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Hinweise Vorsorgevollmacht 1 Hinweise zur Vorsorgevollmacht Wirkung der Vorsorgevollmacht Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht, die den Charakter einer Generalvollmacht hat. Ebenso wie eine Generalvollmacht sollte auch die Vorsorgevollmacht sofort wirksam erteilt werden, auch wenn sie nur vorsorglich für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit bei Krankheit oder Invalidität erteilt wurde. Um die unverzügliche Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten nicht unnötig zu behindern, ist es unerlässlich, dass das Wirksamwerden der Vollmacht nicht unter eine Bedingung gestellt wird, die im Einzelfall schwer nachweisbar ist, z. B. Handlungsunfähigkeit, Entscheidungsunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit. Die Vollmacht sollte im Außenverhältnis, das heißt Dritten gegenüber, möglichst eher knapp und einfach gehalten sein (zu Einschränkungen siehe aber S. 4). Im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer sollte das rechtliche Dürfen im Verhältnis zum vielfach uneingeschränkten rechtlichen Können im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags gesondert geregelt werden. Der Rechtsverkehr und damit das Handeln des Bevollmächtigten wird erschwert, wenn der Vertragspartner jeweils prüfen muss, ob der Bevollmächtigte im Innenverhältnis zum Vollmachtgeber berechtigt ist, die Vertretungshandlung auszuüben. Sie berechtigt den Bevollmächtigten zu sämtlichen Handlungen, die in der Vorsorgevollmacht festgelegt wurden und die sonst durch den Vollmachtgeber vorgenommen würden. Kurz: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man grundsätzlich eine andere Person, im Fall einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen, das heißt: Er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Gegenstand der Vorsorgevollmacht Gegenstand der Vorsorgevollmacht können insbesondere sein: Auswahl des Bevollmächtigten Erteilung von Untervollmacht Vermögensverwaltung Gesundheitsangelegenheiten Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim) sonstige für den Vollmachtgeber wichtige, zu regelnde persönliche Angelegenheiten Vorrangigkeit der Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht kann weit über die Absicherung der Patientenautonomie hinausgehen und auch andere Lebensbereiche erfassen; sie ist vorrangig gegenüber der staatlichen Bestellung eines Betreuers. 3

6 Vorsorgevollmacht Hinweise Empfehlung: Wer verhindern möchte, dass im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit gerichtlich ein Betreuer bestellt wird, und wer eine geeignete, vertrauenswürdige Person benennen kann, die eine solche Stellung einnehmen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht erteilen. Kontrollbetreuung Ist eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt worden, darf das Gericht keinen Betreuer bestellen. Ausnahme: Der Bevollmächtigte ist selbst nicht in der Lage, von seiner Vollmacht Gebrauch zu machen, oder er ist dazu ungeeignet oder missbraucht seine Vollmacht. Für diesen Fall kann das Gericht eine Kontrollbetreuung oder gar eine Betreuung einrichten, die unter anderem den Widerruf der Vorsorgevollmacht vorsieht. Für den Fall, dass das Gericht die Vorsorgevollmacht nicht für ausreichend erachtet und für bestimmte Aufgaben einen Betreuer bestellen will, ist es vorteilhaft, in der Vorsorgevollmacht für diesen Fall eine Person zu nennen, die diese Betreuung dann übernehmen soll. Damit wird eine Betreuungsverfügung in die Vorsorgevollmacht integriert. Möglich ist, eine oder mehrere Personen insgesamt zu bevollmächtigen oder die Befugnisse auf verschiedene Personen aufzuteilen. Ersatzbevollmächtigter/Untervollmacht Bei der Bevollmächtigung ist eventuell die Bestimmung eines Ersatzbevollmächtigten oder die Möglichkeit, Untervollmacht erteilen zu können, mit zu berücksichtigen. Dies ist wichtig für den Fall, dass der Bevollmächtigte verhindert ist. Da mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht erhebliche wirtschaftliche, aber auch rechtliche Risiken verbunden sind, empfiehlt es sich, bei der Erstellung der Vollmacht fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuholen. Einschränkungen der Vollmacht Bedenken Sie stets, dass eine Vollmacht auch erhebliches Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraussetzt. Mit einer weit gefassten Vollmacht kann der Bevollmächtigte nach Außen sehr weitgehend handeln, auch zu Ihrem Nachteil. Ein Bevollmächtigter kann ggf. sehr tiefgreifend in Ihre persönlichen Rechte eingreifen (z. B. Aufenthaltsbestimmung, Post- und Telekommunikation, Gesundheitssorge u. a.). Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Einschränkung, die nur beispielhaft aufgeführt werden können, lassen Sie sich ggf. durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt und/oder Notare beraten. Möglich ist es beispielsweise, für bestimmte Rechtsgeschäfte die schriftliche Zustimmung eines weiteren (Kontroll-)Bevollmächtigten vorzusehen, einige Beispiele sind aufgeführt. Auch können natürlich bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen und Regelungsbereiche gänzlich dem Bevollmächtigten untersagt werden bzw. seine Vollmacht insoweit beschränkt werden. Wirtschaftlich besonders problematisch sind Schenkungen und In-Sich-Geschäfte. Hier sollten Sie sehr vorsichtig sein und im Zweifel diese nicht bzw. bei Geschenken nur im Rahmen der Möglichkeiten eines Betreuers (Gelegenheits- und Anstandsschenkungen) vorsehen. Je weiter die Vollmacht reichen soll, desto eher sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. 4

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