VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript
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- Bertold Lenz
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1 42. Weiterbildungsseminar VOB 2012 Unvollständige Leistungsverzeichnisse Skript
2 Inhalt des Seminars: 1. Einführung: Allgemeine Hinweise 2. Vergaberechtliche Aspekte 3. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis und Baunachträge 4. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis und Planerhaftung
3 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Vertragsaufbau/Rangordnung der Vertragsbestandteile 1.2 Auslegungsgrundsätze 1.3 Struktur der Leistungsbeschreibung
4 1.1 Vertragsaufbau/Rangordnung der Vertragsbestandteile Auftrag Angebot/ Nebenangebot Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen (VOB/B, VOL/B) Bürgerliches Gesetzbuch BGB
5 1.2 Auslegungsgrundsätze Leistungsbeschreibung: Vorrang vor Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen Text geht Plan vor (in der Regel) Das Speziellere geht dem Allgemeinen vor
6 1.3 Struktur der Leistungsbeschreibung Baubeschreibung Leistungsverzeichnis Vorbemerkung Positionen Pläne Gutachten, statische Berechnungen, Proben etc.
7 2. Vergaberechtliche Aspekte ( 7 Abs. 1 VOB/A) 2.1 Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung 2.2 Ermöglichung einer zutreffenden Preisermittlung 2.3 Kein ungewöhnliches Wagnis 2.4 Grundsatz: Keine Bedarfspositionen 2.5 Für Leistungsausführung wesentliche Baustellenverhältnisse 2.6 Nebenleistungen / Besondere Leistungen 2.7 Exkurs: Aufklärungsgespräche
8 2.1 Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Aus Sicht des fachkundigen Bieters Vollständigkeit bezogen auf: Art und Umfang der Leistung (z. B. Qualität, Erschwernisse) Art und Zweck des Bauwerks (meist in der Baubeschreibung) Art und Umfang der erforderlichen Teilleistungen Spezifische Bedingungen (z. B. Bauen im Betrieb, verkehrsregelnde Maßnahmen, Altlasten) Beachtung standardisierter Leistungsbeschreibungen (z. B.: StlB-Bau, StlK)
9 2.2 Ermöglichung einer zutreffenden Preisermittlung Bezogen auf Lohn, Material, Kosten der Baustelle, AGK Beispiele: Vorhandensein von Medien, Versorgungsleitungen, Lagermöglichkeiten, Baugrund, An- und Abtransportmöglichkeiten
10 2.3 Keine ungewöhnlichen Wagnisse Beispiele: Verpflichtung zur Verwendung nicht erprobter Baustoffe Überlange Verjährungsfristen (Ausnahme: üblich ) Übernahme nicht voraussetzbarer Risiken (Kontamination etc.) Anders: Allgemeine Baurisiken Beispiel: Gerüst ist für Folgearbeiten bereit zu halten (entgeltlich)
11 2.4 Bedarfspositionen Bedarfs-/Eventualposition: Es erfolgt bereits ein Angebot der Leistung. Auftrag aber nur, wenn später die Notwendigkeit entsteht ( bei Bedarf ) Diese sind grundsätzlich unzulässig.
12 2.5 Wesentliche Baustellenverhältnisse Beispiele: Baugrund, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, kontaminierte Bereiche
13 2.6 Nebenleistungen/Besondere Leistungen Nebenleistungen im Sinne von Ziff. 4.1 aller ATV gehören zum geschuldeten Leistungsumfang. Besondere Leistungen im Sinne von Ziff. 4.2 aller ATV müssen in der Leistungsbeschreibung angegeben werden.
14 2.7 Exkurs: Aufklärungsgespräche 15 VOB/A: Aufklärung über den Inhalt des Angebots
15 3. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis und Baunachträge 3.1 Nachtragskategorien 3.2 Zusätzliche Leistungen, 1 Abs. 4, 2 Abs. 6 VOB/B 3.3 Abgrenzung: Zusätzliche Leistungen - Zusatzauftrag 3.4 Bausollbestimmung 3.5 Leistungsverweigerungsrecht des AN? 3.6 Ankündigungserfordernis
16 3.1 Nachtragskategorien Mengenänderungen, 2 Abs. 3, Abs. 7 VOB/B Geänderte Leistungen, 2 Abs. 5 VOB/B Zusätzliche Leistungen*, 2 Abs. 6 VOB/B Geänderte/zusätzliche Leistungen ohne Anordnung des AG, 2 Abs. 8 VOB/B *Folge eines lückenhaften Leistungsverzeichnisses
17 3.2 Zusätzliche Leistungen, 2 Abs. 6 VOB/B Zusätzliche Leistung Anordnung des Auftraggebers Folge: Vergütungsanspruch Ankündigung des Vergütungsanspruchs? Vergütungsvereinbarung möglichst vor Ausführungsbeginn
18 3.3 Zusätzliche Leistung - Zusatzauftrag Beachte: Stets abzugrenzen Vergaberechtliche Folgen beim Zusatzauftrag Vertragsrechtliche Folgen beim Zusatzauftrag
19 3.4 Bausollbestimmung Leistungsbeschreibung Evtl. Nebenleistung, Ziff. 4.1 ATV Ausnahmsweise: Vertragsergänzende Auslegung
20 3.5 Leistungsverweigerungsrecht des AN? Fall: Bauunternehmer legt Nachtrag wegen Zusätzlicher Leistungen vor. Auftraggeber ist der EP zu hoch, beauftragt aber dem Grunde nach. 1 Abs. 4 VOB/B: Vorleistungspflicht des AN auch bei Zusätzlichen Leistungen. D. h. kein Leistungsverweigerungsrecht Ausnahme gemäß 242 BGB: Auftraggeber verweigert von vornherein jede Bezahlung der Zusätzlichen Leistung
21 3.6 Ankündigungserfordernis Nach Text des 2 Abs. 6 VOB/B: Ja Rechtsprechung: Grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahme: Der Bauherr ist schutzwürdig (Bsp.: Privater Bauherr beauftragt geringfügige Zusätzliche Leistungen. Bauübernehmer muss auf Honoraranspruch hinweisen) Merke: Wer zusätzliche Leistungen anordnet, muss auch wissen, dass diese Kosten verursachen.
22 4. Lückenhaftes Leistungsverzeichnis und Planerhaftung 4.1 Übersicht 4.2 Vermögensschaden des AG?
23 4.1 Planerhaftung wegen Lücken im Leistungsverzeichnis Mangel/Pflichtverletzung Verschulden Schaden
24 4.2 Vermögensschaden des AG? Sowieso-Kosten Hypothetischer Schaden (keine Wettbewerbssituation) Echter Schaden (Bsp.: Rückbau) Finanzierungskosten Sonderfall: Planerhaftung bei GU-Beauftragung (OLG Dresden vom U 1030/11 )
25 Dr. Rolf Theißen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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