Förderrichtlinien Gültig ab 15. März 2017
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- Katrin Auttenberg
- vor 6 Jahren
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1 Förderrichtlinien Gültig ab 15. März 2017
2 llgemeines Für Investitionen, die den bei den einzelnen Punkten geforderten edingungen entsprechen, werden Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes gewährt. Förderungsansuchen sind ausnahmslos im Dienstwege, über das bschnitts- und ezirks- Feuerwehrkommando, an das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich zu richten. Die ntragsformulare stehen unter zur Verfügung. ntragsteller kann sowohl die Feuerwehr als auch die betreffende Gemeinde sein. Grundlage für die eurteilung von Förderungsansuchen für Feuerwehrfahrzeuge ist die geltende Oö. Feuerwehr-usrüstungs- und Planungsverordnung (Oö. FW-PV) in Verbindung mit einer durchgeführten Gefahren- und Entwicklungsplanung (GEP), in der der usrüstungsbedarf für den Pflichtbereich festgelegt ist. Weitere uskünfte und Informationen zur Förderrichtlinie können unter 0732 / DW 213 eingeholt werden bzw. Fragen zur Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung DW 212, technische Fragen und Fragen zu aurichtlinien von Feuerwehrfahrzeugen unter DW 220. Seite 2
3 I. Einsatzgeräte u. usrüstungsgegenstände Für die Förderung von Einsatzgeräten und usrüstungsgegenständen gelten folgende zwei Möglichkeiten der ntragstellung: ) estellung bzw. nkauf über das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich ) nach nkauf unter Vorlage der Rechnungs- und Zahlungsnachweise Förderungen für Einsatzgeräte und usrüstungsgegenstände sind längstens bis Ende des dem nkauf nachfolgenden Jahres zu beantragen! Förderungsgegenstand 1. LRMIERUNGSGERÄTE: Förderhöhe/ ntragstellung 1.1 larmsirene: Sirene u. Ständerkopf Förderung 400, Stille larmierung: Nur vom Oö. LFV geprüfte und genehmigte Geräte auf der Pagingfrequenz des WS (aktuelle Liste unter abrufbar)! Die jeweils geltenden Richtlinien zum etrieb von Paginganlagen sind genauestens einzuhalten. Erstankauf (nur für Feuerwehren die bisher noch kein Paging betrieben haben!) - mind. 12 Stück POCSG-Pager 60 % d. Kosten, max. 90,-- Förderung je Stück 1.3 Warn- und larmierungssystem Endgerät: nkauf über LFK 2.000,-- 2. EINSTZ- UND DIENSTEKLEIDUNG: 2.1 Dienstbekleidung grün f. Feuerwehrjugendgruppen: nach ÖFV-RL KS-05 bzw. Dienstanweisung für die Feuerwehrjugend mit Gürtel, Mütze und Jugendhelm (Helm ohne Normanforderung, kein Industrieschutzhelm gem. ÖNORM EN 397!) Förderung 50 % d. Kosten Seite 3
4 2.2 Schutzbekleidung: Die Schutzbekleidung muss der Oö. Feuerwehr- Dienstbekleidungsordnung entsprechen, geprüft und vom Oö. LFV genehmigt sein (aktuelle Liste unter abrufbar)! Schutzjacke Förderung je Stück 30,-- Schutzhose 3. TRGKRFTSPRITZEN u. PUMPEN: 3.1 Tragkraftspritze: Förderung je Stück 30,-- Ersatzbeschaffung erst nach frühestens 15 Jahren! Type FOX mit Pumpendruckregler inkl. Kavitationsanzeige u. automat. Drehzahlbegrenzung, sowie Überhitzungsschutz 8.200, Tauchpumpe (Unterwasserpumpe): Leistung von mind. 600 bis max l/min bei 0 bar Die Pumpe muss nach DIN geprüft sein (aktuelle Liste unter abrufbar)! Der etrieb mit einem vorhandenen Stromerzeuger muss möglich sein! Förderung 30 % d. Kosten, max ,-- 4. TEM- UND KÖRPERSCHUTZ: Pressluftatmer Dräger oder uer, mit oder ohne elektronischem Überwachungsgerät, Lungenautomat, Maske mit Kopfspinne, temluftflaschen Stahl 6 L/300 bar oder Composite luliner 6,8 L/300 bar Seite 4
5 4.1 Erstausrüstung: von Einsatzfahrzeugen (gemäß Oö. FW-PV) die lt. aurichtlinien mit drei temschutzgeräten auszurüsten sind: 3 Grundgeräte, 3 Masken und 3 temluftflaschen 6 L ohne elektronisches Überwachungsgerät mit elektronischem Überwachungsgerät , ,-- 3 Grundgeräte, 3 Masken und 3 temluftflaschen 6,8 L ohne elektronisches Überwachungsgerät mit elektronischem Überwachungsgerät , ,-- Voraussetzungen: 1. 3 Mann positiv abgelegter temschutzlehrgang 2. Ein temschutzwart muss in der Feuerwehr namhaft gemacht werden 3. Ein geeignetes Preßluftatmer- und Maskenprüfgerät muss in der Gemeinde vorhanden sein 4.2 Umrüstung: von Einsatzfahrzeugen (gemäß Oö. FW-PV) die lt. aurichtlinien mit drei temschutzgeräten ausgerüstet sind (Förderung jedoch ohne temluftflaschen): 3 Grundgeräte und 3 Masken ohne elektronisches Überwachungsgerät mit elektronischem Überwachungsgerät , ,-- Voraussetzungen: Wie Punkt 4.1. Weiters muss die letzte Subventionierung vor dem 1. Jänner 1996 erfolgt sein. 4.3 Ergänzung: Grundgerät ohne elektronisches Überwachungsgerät 1.300,-- mit elektronischem Überwachungsgerät ,-- Maske mit Kopfspinne ,-- temluftflasche 6 L/300 bar ,-- temluftflasche 6,8 L/300 bar ,-- ewegungslosmelder ,-- Seite 5
6 4.4 Pressluftatmer- und Maskenprüfgerät: Menzl Multitest plus Pult usführung OÖ. od. Dräger Testor. Mit diesem Gerät können die in der edienungsanleitung von Preßluftatmern vorgeschriebenen Überprüfungen nach jedem Einsatz von den Feuerwehren selbständig durchgeführt werden , Schutzanzug der Schutzstufe 2 (nicht gasdicht!): 4.6 temschutzüberwachung Checkbox 5+1, inkl. Tasche und 15 Transponder 100,-- 750, Wärmebildkamera HORNET 320 micro, Modell Oberösterreich, samt Zubehör Erstausrüstung 2.000,00 Ergänzung (ohne Förderung) Preis 3.582,20 5. RETTUNGSGERÄTE 5.1 Hydraulisches Rettungsgerät: Erstausrüstung und Ersatzbeschaffung nur nach der Oö. FW-PV und durchgeführter GEP. Ersatzbeschaffung nach frühestens 15 Jahren! Pumpenaggregat mit E-Motor (zum nschluss von zwei Geräten für wechselweisen etrieb), mit Single-Kupplung, Kettensatz, Reservespitzen, Schere RSU Plus und mit Spreizer SP 53 S 5.2 Rettungszylinder zu Hydr. Rettungsgerät Pkt. 5.1 Type RZT-2 und RZT-3 (Teleskopzylinder) 9.400,-- 30 % d. Kosten, Förderung max. 875,-- Seite 6
7 6. SONSTIGE EINSTZGERÄTE u. USRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE: 6.1 Hochleistungslüfter: mit Verbrennungsmotor (Mindestleistung 4 kw) Förderung 40 % d. Kosten max , Stromerzeuger: Der Stromerzeuger muss der ÖFV-RL ET-01 und den usführungsbestimmungen des Oö. LFV entsprechen und zum Zeitpunkt des nkaufs vom LFK geprüft und genehmigt sein (aktuelle Liste unter abrufbar). ab 8 kv, E-Start Förderung 6.3 Gasspürgerät Dräger X-am 2500 oder MS ltir X4 Nur in Gemeinden, die von Netz Oberösterreich GmbH oder Linz G versorgt werden! Mit Ladetechnik und 4 Sensoren (Ex,O2,CO,H2S) 6.4 Mannschaftszelt für Fw. Jugendgruppe: Größe 5 x 4,74 m, mit verstärktem Gerüst, Sturmabspannung, odendecke und Feuerwehremblem 20 % d. Kosten, max ,-- 300, , Feuerwehrzille: nach ÖFV-RL G-10 (Holz oder lu) 6.6 Leitern: nach ÖNORM F 4047 Steckleiter, 4-teilig, Schiebleiter, 2- od. 3-teilig 6.7 Kriechtunnel für Fw. Jugendgruppe Förderung 600,-- Förderung 30 % d. Kosten Förderung 20 % d. Kosten Förderung 50 % d. Kosten, max. 260,-- Seite 7
8 II. Einsatzfahrzeuge Vorbemerkungen: Grundsätzlich werden nur neue Fahrzeuge gefördert, deren ufbau und usrüstung den jeweils geltenden und von der Landes-Feuerwehrleitung als verbindlich erklärten aurichtlinien des ÖFV und des Oö. LFV, sowie den geltenden usführungsbestimmungen für Oberösterreich, entsprechen. Leasing: Wird ein Fahrzeug geleast, so ist vom Leasingnehmer eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass nach blauf des Leasingvertrages das Fahrzeug angekauft wird. usbildung: Für die ereitstellung, einer für das jeweilige Fahrzeug ausgebildeten Mannschaft (Lehrgänge an der Landes-Feuerwehrschule), hat die Feuerwehr zu sorgen. Zur ntragstellung: Für alle Fahrzeuge (ausgenommen MTF über eschaffungsaktion G, eigener blauf lt. usschreibung) ist vor dem nkauf das Förderungsansuchen, mittels Formblatt F2 ( einzureichen. Dem Förderungsansuchen ist ein uszug des Protokolls des diesbezüglichen Gemeinderatsbeschlusses beizulegen, aus dem der Standort des Fahrzeuges, die Fahrzeugart und das nschaffungsjahr ersichtlich sein muss. Zur uszahlung: Der Förderungswerber hat die erfolgte uslieferung des Fahrzeuges durch die Lieferfirma schriftlich bekannt zu geben und eine Rechnungskopie über die Gesamtkosten vorzulegen Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen führt das Landes-Feuerwehrkommando eine Überprüfung des Fahrzeuges durch (Fahrzeugabnahme). Nach Fahrzeugabnahme wird die Förderung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel zur nweisung gebracht. Seite 8
9 Förderungsgegenstand Förderhöhe asisfahrzeuge: Kleinlöschfahrzeug 4x2 KLF ,00 Kleinlöschfahrzeug 4x4 KLF ,00 Kleinlöschfahrzeug-Logistik 4x2 KLF-L ,00 Kleinlöschfahrzeug-Logistik 4x4 KLF-L ,00 Kleinrüstfahrzeug-Logistik 4x2 KRF-L ,00 Kleinrüstfahrzeug-Logistik 4x4 KRF-L ,00 Kleinlöschfahrzeug-Wasser 4x2 KLF-W ,00 Kleinlöschfahrzeug-Wasser 4x4 KLF-W ,00 Löschfahrzeug 4x4 LF ,00 Tanklöschfahrzeug 2000 Liter 4x4 TLF ,00 Rüstlöschfahrzeug 2000 Liter 4x4 RLF ,00 Sonderfahrzeuge (wie LST, SRF, HRF30, ULF, GTLF, RLF-T, ) werden je nach Erfordernis und Standortfestlegung gesondert geprüft und behandelt. Mannschaftstransportfahrzeug MTF / MTF-: Die nschaffungskosten dürfen max ,00 (ohne NoV) betragen. Das Fahrzeug darf zum Zulassungszeitpunkt max. 1 Jahr alt sein. Förderungsgegenstand Förderhöhe Mannschaftstransportfahrzeug FF mit Jugendgruppe 5.000,00 Mannschaftstransportfahrzeug FF ohne Jugendgruppe 2.500,00 Seite 9
10 Kommandofahrzeug KDOF / KDOF-: Die nschaffungskosten dürfen max ,00 (ohne NoV) betragen. Das Fahrzeug muss gem. FW-PV bzw. GEP im Pflichtbereich vorgesehen sein. Es darf zum Zulassungszeitpunkt max. 1 Jahr alt sein und hat auch die nötigen Mannschaftstransporterfordernisse abzudecken (esatzung 1:8). Förderungsgegenstand Förderhöhe Kommandofahrzeug 6.000,00 III. Sonderbeihilfen In Sonderfällen kann der Landes-Feuerwehrkommandant individuell Förderungen in einer jeweils festzusetzenden Höhe an Feuerwehren oder Gemeinden im Rahmen des Voranschlages gewähren. ei Feuerwehrhausneu- oder umbauten werden lediglich für die feuerwehrtechnische usgestaltung (nkauf der Inneneinrichtung für KDO- und Schulungsraum) Förderungsmittel zuerkannt. Vor aubeginn muss jedoch die estätigung der Planungsstelle des Landes-Feuerwehrkommandos Oberösterreich hinsichtlich der Einhaltung der aurichtlinien vorliegen. eim nsuchen ist die Finanzierung des Objektes darzulegen. IV. Renten und Unterstützungen Gemäß Feuerwehr-Unterstützungsordnung, LGl. Nr. 25/1953. Der Landes-Feuerwehrkommandant: Dr. Wolfgang Kronsteiner Landesbranddirektor Seite 10
11 Seite 11
12 Oö. Landes-Feuerwehrverband Petzoldstraße 43, 4021 Linz T +43 (0) F +43 (0) office@ooelfv.at
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