Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

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1 Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag Wesentliche Ergebnisse Empfehlungen... 4 Anlage Abkürzungsverzeichnis Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu prüfen. Geprüft werden sollte, ob der gesetzliche Auftrag entsprechend 18e SGB II und dem Fachkonzept Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in gemeinsamen Einrichtungen erfüllt wird und ob durch die Tätigkeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Integrationsprozesse unterstützt werden. 2. Wesentliche Ergebnisse 1 Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den ge nehmen die in 18e SGB II sowie die im relevanten Fachkonzept genannten Aufgaben weitgehend wahr. Alle befragten Teamleitungen und Integrationsfachkräfte fühlten sich von den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt hinsichtlich der Integrationsprozesse in den Arbeitsmarkt unterstützt. Durch initiative Informationsveranstaltungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen ließe sich der Kundennutzen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt noch erhöhen. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt waren an der Erstellung der örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme beteiligt und hatten ihre Vorschläge eingebracht. Sie hatten deren Umsetzung unterjährig beobachtet und Umsetzungsdefiziten entgegengewirkt. Beteiligung an Arbeitsmarkt-/ Integrationsprogrammen Alle BCA waren an der Erstellung der örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme beteiligt. Ihre Vorschläge brachten 4 der 5 geprüften BCA in den entsprechenden jährlichen Klausurtagungen bzw. Workshops ein. 3 BCA hatten einen eigenen schriftlichen Beitrag für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm erstellt. Die Beiträge der BCA beinhalteten insbesondere die Einrichtung spezieller Maßnahmen (z. B. für Alleinerziehende), eine Steigerung der Frauenförderquote bei den Maßnahmeeintritten sowie die Etablierung eines Netzwerkes. Die aufgezeigten Handlungsbedarfe wurden nach Angaben aller befragten BCA im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der sonstigen Rahmenbedingungen aufgegriffen und umgesetzt. Nach Aussagen der BCA und der Geschäftsführungen wurden die Geschäftsführungen bei Bedarf über festgestellte Umsetzungsdefizite unterrichtet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Alle befragten Teamleitungen und Integrationsfachkräfte fühlten sich durch die vielfältigen Aktivitäten der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt hinsichtlich der Integrationsprozesse in den Arbeitsmarkt unterstützt. Mit dem Verzicht auf initiative Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen vergeben die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt eine Chance, den Kundennutzen ihrer Tätigkeit noch zu erhöhen. Aktivitäten zur Unterstützung der Integrationsprozesse 1 = hohes Risiko; = mittleres Risiko; = niedriges Risiko Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

4 Die Integrationsfachkräfte (IFK) wurden von allen befragten BCA über Projekte, Initiativen, Angebote, Sonderprogramme, den Intranet-Auftritt der BCA und ähnliches in Besprechungen, per oder durch die Weitergabe von Broschüren und Flyern informiert. Die 25 befragten IFK und Teamleitungen kannten die/den BCA der jeweiligen ge ausnahmslos persönlich und fühlten sich, von einer Ausnahme abgesehen, auch umfassend über den Aufgabenbereich informiert. Von 25 befragten Teamleitungen und IFK hatten sich 18 mit konkreten Fragen, wie z. B. Kinderbetreuungs- und Umschulungsmöglichkeiten oder Teilzeitberufsausbildungen, an die/den BCA gewandt. Schulungen und Informationsveranstaltungen für IFK wurden von einer/einem BCA initiiert und organisiert. Beratung und Information intern Insgesamt fühlten sich alle 25 befragten Teamleitungen und IFK durch die vielfältigen Aktivitäten der BCA hinsichtlich der Integrationsprozesse in den Arbeitsmarkt unterstützt. Diese Auffassung wurde von den befragten Geschäftsführungen geteilt. Informationsveranstaltungen für Gruppen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden von 3 der 5 befragten BCA durchgeführt. Beratungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in nennenswertem Umfang (mindestens 3 Gespräche monatlich) wurden von 3 der 5 befragten BCA durchgeführt. Die Beratung erfolgte in aller Regel auf Initiative der IFK und wurde mit diesen zusammen oder auch ausschließlich durch die BCA vorgenommen. Bei den anderen beiden ge gab es für den Personenkreis der Alleinerziehenden spezielle IFK, so dass die Durchführung von Kundengesprächen bzw. Informationsveranstaltungen für Gruppen in der Regel nicht zum Aufgabenbereich der/des BCA gehörten. Beratung und Information extern Informationsveranstaltungen oder Beratungsgespräche mit einzelnen Arbeitgebern bzw. mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auf Initiative der BCA fanden bisher bei keiner der geprüften ge statt. Dies wurde mit dem Fehlen konkreter Anlässe und dem Beratungsauftrag des Arbeitgeber-Services begründet. Auf Wunsch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führten 2 BCA nach eigener Angabe bis zu 5 Beratungsgespräche monatlich. Das Themenspektrum umfasste dabei insbesondere die Themenbereiche Kinderbetreuung und Teilzeitberufsausbildung. Alle befragten BCA nahmen an den regelmäßig stattfindenden Führungskräftebesprechungen ihrer ge teil. An Teambesprechungen des Bereiches Markt und Integration nahmen 4 der 5 befragten BCA regelmäßig teil. Alle befragten BCA waren nach eigenen Angaben an Messen, Informationsbörsen oder vergleichbaren Veranstaltungen mit für ihren Aufgabenbereich relevanten Themenstellungen beteiligt. Kommunikation/ Zusammenarbeit Den Aufgabenschwerpunkt aller befragten BCA bildete nach deren Angabe die Mitarbeit in verschiedenen Netzwerken. Abhängig von der Größe der ge und der Einwohnerzahl der Kommunen waren die BCA an einer Vielzahl von Initiativen, Arbeitskreisen, Aktionsbündnissen, Beiräten und ähnlichen Einrichtungen beteiligt. Mit den BCA der örtlichen AA bestand bei allen befragten BCA eine enge Zusammenarbeit, z. B. bei der Planung von Aktionen und regelmäßigen Erfahrungsaustauschen. Mit den jeweiligen kommunalen Gleichstellungs- Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

5 beauftragten arbeiteten 4 BCA nach eigenen Angaben in unterschiedlicher Intensität zusammen. Die Vertretung in kommunalen Gremien, wie z. B. Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen, erfolgte in allen in die Prüfung einbezogenen ge ausschließlich durch die Geschäftsführung. Die BCA hatten dabei für ihr Aufgabengebiet Zuarbeiten geleistet. Das vom Gesetzgeber in 18e Abs. 5 SGB II verankerte Recht der BCA zum unmittelbaren Vortrag ihrer Anliegen in kommunalen Gremien wurde damit nicht genutzt. Die Personalausstattung sowie die organisatorische Einbindung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in die ge entsprach weitgehend dem Fachkonzept Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in ge. Die Umsetzung des Fachkonzeptes hinsichtlich der Vertretungsregelung in Tätigkeitsebene III führt in kleinen ge zu Problemen. Personalausstattung In allen ge lag ein Beschluss der Trägerversammlung zur Bestellung der BCA vor. Die BCA waren der jeweiligen Geschäftsführung unmittelbar zugeordnet. Bei 3 ge war für den Dienstposten der/des BCA 0,5 Vollzeitäquivalente und bei 2 ge 1,0 Vollzeitäquivalente vorgesehen. Die Dienstposten waren alle der Tätigkeitsebene III zugeordnet. Bei 4 der 5 ge bestanden Vertretungsregelungen für die/den BCA. Die beauftragten Vertretungen waren in ihrer Hauptfunktion ebenfalls der Tätigkeitsebene III zugeordnet und nicht gleichzeitig Gleichstellungsbeauftragte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. 3 Geschäftsführungen führten an, dass die Sicherstellung einer Vertretungsregelung in Tätigkeitsebene III aufgrund der Aufbauorganisation bei kleinen ge schwer umzusetzen sei. In 4 der ge hatten die BCA zusätzliche Aufgaben. Dabei waren 2 BCA mit der Funktion der/des Beauftragten für den Haushalt bzw. der/des Teamleiterin/Teamleiters für übergreifende Aufgaben betraut, die sich inhaltlich nicht an der originären Aufgabenstellung der/des BCA ausrichtete. Die Aufgabenwahrnehmung der BCA steht nach Angabe der Geschäftsführungen in deren Fokus. Eine systematische und detaillierte Jahresarbeitsplanung könnte die Grundlage für eine konkrete Bewertung der Aufgabenwahrnehmung sowie für die Nachhaltung der darin festgelegten Aufgaben und Schwerpunkte bilden. Für die Aufgabenwahrnehmung der BCA gab es in 3 der 5 geprüften ge interne Weisungen. Diese beinhalteten u. a. genau definierte Aufgaben und Zuständigkeiten der BCA. Eine Jahresarbeitsplanung hatten 2 BCA erstellt. Daneben bestanden in den ge verschiedene weitere organisatorische Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bestellung der BCA durch die Trägerversammlung, Vertretungsregelungen). Die Tätigkeit der/des BCA wurde in keiner der geprüften ge vom Fachaufsichtskonzept erfasst. Gleichwohl stand die Aufgabenwahrnehmung der/des BCA im Fokus der Geschäftsführungen. So erfolgten nach Angabe der Geschäftsführungen regelmäßige Gespräche, eine ständige Unterrich- Interne Kontrollsysteme Organisatorische Sicherungsmaßnahmen Fachaufsicht Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

6 tung der Geschäftsführung und die Einsichtnahme in Protokolle aus dem Bereich BCA. 3. Empfehlungen Der Zentrale wird empfohlen, das Fachkonzept Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in ge hinsichtlich der Vertretungsregelung in Tätigkeitsebene III anzupassen, um die Umsetzung in kleinen ge zu erleichtern. Die ge sollten auf eine initiative Durchführung von Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen durch die BCA hinwirken. Empfehlung an die Zentrale Empfehlungen an die ge Die BCA sollten das unmittelbare Vortragsrecht ihrer Anliegen durch die Vertretung der ge in kommunalen Gremien gemäß 18e Abs. 5 SGB II nutzen. Die ge sollten für die Aufgabenerledigung der BCA eine systematische und detaillierte Jahresarbeitsplanung erstellen und die darin festgelegten Aufgaben und Schwerpunkte nachhalten. Als Hilfestellung hierfür können die Vorgaben aus dem Fachkonzept Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB III der Bundesagentur für Arbeit und aus dem Rahmenkonzept Umsetzung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB III dienen. Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

7 Anlage Abkürzungsverzeichnis AA Agentur/Agenturen für Arbeit BA BCA Bundesagentur für Arbeit Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ge gemeinsame Einrichtung(en) HEGA Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung IFK IKS Integrationsfachkräfte/n Internes Kontrollsystem SGB II SGB III Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt September

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