Die neuen Technischen Anschlussbedingungen TAB-BT. Thierry Weyrich Asset Management & Grid Strategy MV/LV Grid Creos Luxembourg S.A.

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1 Die neuen Technischen Anschlussbedingungen TAB-BT Thierry Weyrich Asset Management & Grid Strategy MV/LV Grid Creos Luxembourg S.A.

2 Erneuerung der TAB-BT Bisherige Version besteht seit 2003, wurde aufgrund der Forderung der Notifikation durch das Gesetz vom 1 August 2007 (Organisation du marché de l électricité) zuletzt 2009 leicht modifiziert. Eine Anpassung an neue technische Herausforderungen wie Smart Meter, Smart Grid waren erforderlich um weiter den sicheren und störungsfreien Netzbetrieb zu gewährleisten. Eine einheitliche Fassung für Luxemburg. Arbeitsgruppe besteht aus Mitgliedern sämtlicher Netzbetreiber. Notifikation durch den Regulator (ILR). 2

3 1. Geltungsbereich 1. Die TAB sind anzuwenden für Anlagen, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Änderung einer Kundenanlage (Umbau, usw.). 2. Es besteht seitens der TAB keine Anpassungspflicht für bestehende Teile der Kundenanlage, sofern der sichere und störungsfreie Betrieb der Anlage gewährleistet ist. 3. Die vorliegenden Bestimmungen sind ab dem dritten Tag folgend ihrer Veröffentlichung im öffentlichen Amtsblatt (Memorial) des Großherzogtums Luxemburg anzuwenden. 4. Übergangsfrist 1 Jahr für im Bau befindliche Anlagen 3

4 2. Anmeldung Lageplan, Katasterauszug, Baugenehmigung, und Grundrissplan vom Keller bzw. Erdgeschoss mit Andeutung der Hausanschlusswand bzw. des Hausanschlussraumes sind beizufügen. Zustimmungspflichtig sind zusätzlich: Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Die Ladebetriebsart nach DIN VDE (z.b. 16/32 A; ein- oder dreiphasig; externes Ladegerät o.ä.) ist bei der Anmeldung mit anzugeben. Jeder Stromkreis, der einen Anschlusspunkt einer Ladeinfrastruktur versorgt, muss über eine eigene Schutzeinrichtung und eine eigene Fehlerstromschutzeinrichtung verfügen => siehe DIN VDE

5 3. Inbetriebsetzung Inbetriebsetzungsformular ist rechtzeitig einzureichen, liegt dem Angebot für den Netzanschluss bei. 5. Netzanschluss 5.1 Art der Versorgung (5) Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kva zulässig. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. Gilt auch für Erzeugungsanlagen. 5

6 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Grenzwerte für feuer- und explosionsgefährdete Räume: Temperatur nicht dauernd > 30 C Heizung mit Gesamtwärmeleistung max. 50 kw Heizöltank mit Gesamtvolumen max l Zusatz: feste Brennstoffe, wie Pellets, max. Lagermenge l (ca kg). Hausanschlussraum und Hausanschlusswand nach DIN Mindesthöhe 2 m. Die Hausanschlusswand gilt bis 5 Nutzungseinheiten. Wand oder Raum müssen in Verbindung zu der Außenwand des Gebäudes sein und zur Straßenseite hin liegen. 6

7 5.3 Anschlusseinrichtungen ausserhalb von Gebäuden in Hausanschlusssäulen an Gebäudeaussenwänden in Zähleranschlusssäulen in ortsfesten Schalt- und Steuerschränken. Aufstellung der Schränke vorzugsweise an der Grundstücksgrenze. Poller oder Anfahrschutz bei Schränken in Fahrwegsnähe, wie z.b. bei Ladestationen, können bei Bedarf vom VNB gefordert werden. 7

8 Freier Arbeits- und Bedienbereich vor dem HAK bzw. Schrank: 30 cm 30 cm 1,20 m 8

9 5.6 Anbringen des HAK Änderungen: Höhe Oberkante HAK über Fußboden 1,5 m, in begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem VNB eine Höhe von 1,80 m zulässig. Höhe Unterkante HAK über Fußboden: 0,3 m (3) Bei Isolierwänden sind durch den Anschlussnehmer geeignete bauliche Maßnahmen zur Befestigung des Hausanschlusskastens vorzusehen. Diese Befestigungselemente müssen brandhemmend ausgeführt sein. 9

10 6. Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb (4) Die zulässigen Leitungslängen, Mindestquerschnitte von Hauptleitungen und deren Verlauf durch allgemein leicht zugängliche Räume sind mit dem VNB abzustimmen. (10) Aus EMV-Gründen wird in Neubauten ein TN-S- System empfohlen, teilweise sogar gefordert (bei IT- Anwendungen) => siehe DIN VDE Aufteilung des PEN-Leiters entweder im unteren Anschlussraum der Zählertafel, in Hauptverteilern, usw.. Absprache mit dem VNB erforderlich Dimensionierung der Hauptstromversorgung Der VNB gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor. 10

11 6. Hauptstromversorgung Kurzschlussfestigkeit der Vorautomaten 10 ka bei Absicherung 100 A 18 ka bei Absicherung > 100 A* * Bei Anlagen mit einem Hauptverteiler und einer Absicherung mittels strombegrenzenden Leistungsschaltern mit I N > 100 A kann bedingt durch die Kaskadierung/Koordination der Schutzorgane mit dem(n) übergeordnetem(n) Leistungsschalter(n) die Stoßkurzschlussfestigkeit (Ausschaltvermögen) der Überstromschutzeinrichtung erhöht werden. Der Nachweis (Tabelle/Auslösekennlinien) ist auf Anfrage des VNB durch den Installateur/Hersteller zu belegen.

12 Ausführungsbeispiele von Zählerschränken in Residenzen Absicherung mittels NH-Sicherungen 10 ka 10 ka 100A 100A 10 ka 18 ka 100A 100A 250 A 12

13 Prinzipschaltbild einer Hauptverteilung in Residenzen Absicherung mittels Leistungsschalter 13

14 7. Mess- und Steuereinrichtungen 7.2 Ausführung der Zählerplätze Nur noch 2 Ausführungsvarianten: Klemmstein 63 A und 10 mm 2 Verdrahtung oder Klemmstein 100 A und 25 mm 2 Verdrahtung Die vom VNB vorgegebene Zählerpunktbezeichnung (Empl. appareil) ist sowohl am Vorautomaten, am Zählerplatz sowie in der Verteilung in der Wohnung anzubringen. Reservefelder müssen Schutzklasse II erfüllen, Zählerklemmsteine sind mit einer plombierbaren Abdeckhaube zu versehen. Abdeckstreifen unterer Anschlussraum: => von innen verriegelbar. Schutzart IP 54 bei Feucht- bzw. Nassräumen, sonst IP

15 Ausführungsbeispiele Zählertafeln 15

16 7.3 Anordnung der Zählerschränke Leicht zugängliche Räume HA-Raum, HA-Wand, Nische Anschlussschränke im Freien Verboten sind: Über Treppenstufen, hochwassergefährdete und/oder feuergefährdete Räume (idem. HAK) Dachböden ohne festen Treppenaufgang Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade- Dusch- und Waschräume 16

17 7.6 Kommunikationseinrichtungen Kommunikationsanbindung zu den Zählern anderer Sparten (Gas, Wasser) mittels 2-paarigem Telefonkabel 0,6 oder 0,8 mm vom Zählerfeld durch den unteren Anschlussraum heraus bei Mehrkundenanlagen erfolgt dies vom Allgemeinzähler (Commun). Freie Leitungsanschlusslänge mind. 30 cm zum Anschluss an die Zähler. RJ12-Schnittstelle frei zugänglich am Zähler für Datenübermittelung an den Kunden. 17

18 7.7 Wandlermessungen Kunden mit Betriebsstrom > 100 A => Wandlermessung. Die Messeinrichtung, mit Ausnahme der Zähleinrichtungen und zugehöriger Steuergeräte, ist vom Errichter der Anlage rechtzeitig anzufordern, einzubauen und, falls vom VNB gefordert, gemäß Schaltplan zu verdrahten. Die Prüfung und die Inbetriebnahme erfolgen durch den VNB. Ab drei Wandlermessungen ist ein Reserveabgang 160 A für eine zusätzliche Wandlermessung vorzusehen. Die Bau- und Stromlaufpläne sind bereits vor Ausführung mit dem VNB abzustimmen. 18

19 8. Stromkreisverteiler Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z.b. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird (entspricht den Vorgaben einer DIN ). 19

20 9 Elektrische Verbrauchsgeräte Keine störende Einflüsse auf andere Kundenanlagen. Netzrückwirkungen: Einhaltung der Grenzwerte der DIN EN x und der TAB-BT (Kapitel 9.2). Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. der TAB-BT nicht einhalten: => Einzelzustimmung des VNB notwendig. Wärmepumpen Bei P > 4,6 kva ist Drehstromanschluss erforderlich (gilt auch für Elektrowärmegeräte) Wärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro Stunde begrenzt. einphasig: dreiphasig: bis 18 A Anlaufstrom max. sechsmal/h bis 24 A Anlaufstrom max. dreimal/h bis 30 A Anlaufstrom max. sechsmal/h bis 40 A Anlaufstrom max. dreimal/h 20

21 10 Vorübergehend angeschlossenen Anlagen (1) Der Netzanschluss sowie die Mess- und Steuereinrichtungen. sind in mechanisch standfesten Anschlussschränken. unterzubringen. (3) Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Mess- und Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30 m, sein. Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. 21

22 11 Auswahl von Schutzmaßnahmen (2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN gefordert, welcher von einem Elektroinstallateur ausgeführt und bescheinigt werden muss. (5) Überspannungsschutzeinrichtungen nach DIN EN (VDE ) vom Typ 1 sind im plombierten Teil der Kundenanlage (z.b. unter dem Reserveplatz) zulässig, wissentlich, dass dem Kunden der Zugang zum Überspannungsschutz verwehrt wird. Bei Platzmangel kann die Überspannungsschutzeinrichtung in einem schutzisoliertem und plombierbarem Gehäuse neben der Zählertafel montiert werden. => Technische Richtlinie Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1 herausgegeben vom VDN.

23 12 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb (1) Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichersystemen sind rechtzeitig beim Netzbetreiber anzufragen. (3) Dies gilt auch für Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der öffentlichen Versorgung. Die Vorgaben der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sind einzuhalten. Netzschutzeinrichtungen (ENS ausgeschlossen) von Erzeugeranlagen > 30 kva mit Netzparallelbetrieb, müssen vor der Erstinbetriebsetzung sowie alle 3 Jahre auf die korrekte Funktion geprüft werden. Die periodische Prüfung erfolgt zu Lasten des Kunden entweder durch den VNB oder, falls vom VNB gefordert, durch eine akkreditierte Prüfstelle. Die Erfüllung der technischen Anforderungen ist durch Konformitätsnachweise (Anlagen- Teilanlagen- und Gerätezertifikate, Errichterbescheinigung, Speicherpass, usw.) vom Installateur zu belegen. 23

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