Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen)

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1 6.1 (1) Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) Außertarifliche Zulagen Freiwillige Zulagen Zulagen aufgrund von Betriebsvereinbarungen Fahrgeldzuschuss, betriebliche Zulagen, nach TV zulässig Weitere Zulagen aufgrund von TV, z. B. Nacht- und Schichtzulage Überstundenzuschläge Vorarbeiterzulage 13. Monatsgehalt Leistungszulagen und -anteile für Zeitlöhner Gehaltsempfänger Prämienlöhner Standardlöhner Akkordlöhner Grundentgelt-Differenzierung summarisch Lohngruppen Gehaltsgruppen analytisch Analytische Arbeitsbewertung Quelle: Lang/Meine/Ohl 1997, S. 156 Folie Lohn- u. Entgelts38.SS2001.doc

2 6.1 (2) Zielaspekte betrieblicher Entgeltpolitik external relations internal structure external equity internal equity employee equity position equity personenbezogene equity Grundentgelte Leistungsentgelte Folie Lohn- u. Entgelts39.SS2001.doc

3 6.1.1 (1) Historisches Schema der Entgelt-Differenzierung Ungelernte Angelernte Gelernte Spezielle Berufsqualifikationen LKEM: 2LG 2LG 4LG

4 6.1.1 (2a) Lohngruppen gewerbl. Arbeiter nach Rahmen TV (Metallverarbeitende Industrie) Lohngruppen I - VI tätigkeitsspezifische Unterweisung/ Einarbeitung, Betriebserfahrung Ecklohngruppe Fachkönnen durch entsprechende FA-Ausbildung (Spezialkönnen durch betriebl. Ausbildung) Fachkönnen und langjährige Betriebserfahrungen VIII - X weitere Anforderungsmerkmale: selbständiges Arbeiten, Disposititonsvermögen Verantwortung Folie Lohn- u. Entgelts40.SS2001.doc

5 Beschreibung der Lohngruppen am Beispiel des Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrags für die niedersächsische Metallindustrie (2b) Lohngruppe I Arbeiten, die nach kurzfristiger Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden. Lohngruppe II Arbeiten, die nach nicht nur kurzfristiger Einarbeitungszeit und eingehender Unterweisung ausgeführt werden und über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen. Lohngruppe III Arbeiten, die Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit einer gewissen Erfahrung voraussetzen und eine Anlernung erfordern. Lohngruppe IV Arbeiten, die Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen, die über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen. Lohngruppe V Arbeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende Erfahrung erreicht werden. Lohngruppe VI Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird. Folie Lohn- u. Entgelts47.SS2001.doc

6 6.1.2 (1) Verfahrenslogik der aab GL i = Grundlohn/-entgelt einer Tätigkeit/eines Arbeitsplatzes i GL i = GL i (AW i ) AW = Arbeitswertsumme AW i = j Af i, j G i, j Af i,j = Anforderungsarten G i,j = Gewichtungsfaktoren Auswahl der Anforderungsarten Gewichtung der Anforderungsarten Umsetzung der Arbeitswertsummen der Tätigkeiten i in Entgeltgruppen Folie Lohn- u. Entgelts41.SS2001.doc

7 6.1.2 (2) Genfer Schema REFA geistige Anforderungen - Können - Kenntnisse - Belastungen - geistige Belastung körperliche Anforderungen - Können - Geschicklichkeit - Belastungen - musk. Belastung Verantwortung Verantwortung für - eigene Person - andere Personen - Arbeitsablauf Arbeitsbedingungen Umgebungseinflüsse Folie Lohn- u. Entgelts45.SS2001.doc

8 6.1.2 (3) Bewertungsmerkmale, analytische Arbeitsbewertung, Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag Nordwürttemberg/Nordbaden Kenntnisse 1,0 2 - Geschicklichkeit 0,8 3 - Zusätzlicher Denkprozess 0,8 4 - Verantwortung für die eigene Arbeit 0,8 5 - Verantwortung für die Arbeit anderer 0,6 6 - Verantwortung für die Sicherheit anderer 0,9 7 - Belastung der Sinne und Nerven 0,9 8 - Belastung der Muskeln 0,8 9 - Schmutz 0, Staub 0, Öl/Fett 0, Temperatur 0, Nässe, Säure, Lauge 0, Gase, Dämpfe 0, Lärm (siehe Lärmtabelle Anlage 3) 16 - Erschütterung 0, Blendung und Lichtmangel 0, Erkältungsgefahr 0, Unfallgefahr 0, Hinderliche Schutzkleidung 0,1 Quelle: Lang, K./Meine, H./Ohl, K. 1997, S. 178 Folie Lohn u. Entgelts46.SS2001.doc

9 6.1.3 neue Produktionskonzepte Technologieintensität EDV-gestützte Produktionssysteme Arbeitsintensität nervlich-psych. Belastungen Produktqualität Produktdifferenzierung Kundenorientierung Wandel der Arbeitsanforderungen Vermeidung von Stillstandszeiten, von Fehlern größere Aufgabenbereiche Einsatzflexibilität Vorsorge um Produktqualität Gruppenarbeit und Mitverantwortung Veränderungsdruck der herkömmlichen AB-Systeme Folie Lohn- u. Entgelts.42.SS2001.doc

10 6.1.1 (2b) Lohngruppe VII Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind. Lohngruppe VIII Schwierige Facharbeiten, die besondere Fertigkeiten und langjährige Erfahrungen voraussetzen. Lohngruppe IX Besonders schwierige oder hochwertige Facharbeiten, die an das fachliche Können und Wissen hohe Anforderungen stellen und große Selbständigkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. Lohngruppe X Hochwertigste Facharbeiten, die überragendes Können, völlige Selbständigkeit, Dispositionsvermögen, umfassendes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende theoretische Kenntnisse voraussetzen. Folie Lohn- u. Entgelts47.SS2001.doc

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