Ziel 3 Lichte Waldbiotope auf Sonderstandorten erhalten
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- Walther Althaus
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1 Ziel 3 Lichte Waldbiotope auf Sonderstandorten erhalten
2 Ziel 3 Lichte, seltene, naturnahe Waldgesellschaften ( lichte Waldbiotope ) auf schwachwüchsigen (sauer, trocken, flachgründig) Sonderstandorten sind erhalten. Warum ist das Ziel 3 wichtig? Als natürliche lichte Wälder werden solche Waldtypen bezeichnet, deren Kronenschluss aufgrund extremer Standortbedingungen schütter ist und der Waldboden dadurch ein höheres Maß an Besonnung erfährt als im dichten Wald. Den lückigeren Bestand können saure, trockene oder flachgründige Sonderstandorte bedingen, wie etwa in Trockenwäldern, Blockund Schluchtwäldern sowie in Wäldern versauerter Standorte. Trockenwald. Zur Erhaltung solcher lichten Waldbiotope sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um zu verhindern, dass sich ihre Biotopqualität verschlechtert. Foto: FVA Natürliche lichte Wälder sind von hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz. Die Lebensgemeinschaften sind durch speziell angepasste Arten geprägt. Zudem sind viele der auf dauerhaft lichten, offenen Wald angewiesenen Arten gefährdet. In den letzten Jahrzehnten gingen die Flächenanteile natürlicher lichter Wälder deutlich zurück. Auslöser sind Meliorationen und waldbauliche Eingriffe, Eutrophierung durch Stickstoffeinträge aus der Luft Biotopzerschneidungen, Einführen von Gastbaumarten und z. T. invasive Neophyten, die Reinbestände ausbilden können. Der Regeneration und dem Artenaustausch erschwerend stehen die oft kleinflächige Ausdehnung und inselhafte Lage der Lichtwaldbiotope entgegen. Das Ziel 3 trägt dazu bei, sowohl die Verpflichtungen aufgrund der FFH- Richtlinie zu erfüllen als auch darüber hinaus den Anteil naturnah ausgeprägter, naturschutzfachlich wertvoller, natürlicherweise lichter Wälder mit den besonderen Artengemeinschaften im Land zu erhöhen.
3 Wie soll das Ziel umgesetzt werden? Das Ziel 3 ist erreicht, wenn : lichte Waldbiotope mit Vorkommen gefährdeter/ besonders oder streng geschützter Arten bekannt und gepflegt sind lichte Waldbiotope, die durch Sukzession gefährdet sind, bekannt und gepflegt sind Die Umsetzungsschritte werden wie folgt realisiert: Umsetzung durch die FVA 1. Definition der Zielobjekte: Was ist ein lichter Wald und in welcher Ausprägung und mit welchem Artvorkommen wird er als natürlich und bearbeitungswürdig eingestuft 2. Identifizierung von Potenzialflächen für eine Biotop-Neuanlage anhand (Seit Ende 2014, Prozess läuft): der Auswertung der Forstlichen Standortskartierung zusammen mit den Daten der Forsteinrichtung Geländerecherchen Befragungen regionalkundiger Forst- und Naturschutzmitarbeiterinnen und - mitarbeiter 3. Erarbeitung einer Flächenbilanz der vorhandenen, den einzelnen Kategorien von lichten naturnahen Waldgesellschaften zugeordneten Biotope bzw. FFH- Lebensraumtypen im Staatswald (WALDBIOTOPKARTIERUNG; Kerner & Geisel, 2013). Ergebnisse werden nach den entsprechenden Biotoptypen ausgewertet. Gleichzeitige Identifizierung der akut gefährdeten bzw. pflegebedürftigen Biotopflächen und FFH- Lebensraumtypen mit ungünstigem Erhaltungszustand (Fokus Gefährdung durch unerwünschte Sukzession) 4. Erstellung einer Prioritätenliste der konkret zu bearbeitenden Flächen (Beginn: Mitte 2015) 5. Erfassung der Ist-Zustände der zu bearbeiteten Flächen vor Maßnahmenbeginn 6. Monitoring der bearbeiteten Flächen nach Maßnahmenumsetzung (voraussichtlich ab 2016) 7. Erstellen von Praxishilfen Umsetzung durch die UFBn und UNBn mit Unterstützung der FVA Die natürlich lichten Wälder werden als gesetzlich geschützte Waldbiotope nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) und dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz erfasst (BNatSchG, LNatSchG). Im Staatswald in Baden-Württemberg erfolgt diese Erfassung durch die WALDBIOTOPKARTIERUNG (Kerner & Geisel, 2013). Waldpflege wird im Staatswald so gestaltet, dass der Erhalt der Biotope gesichert ist bzw. ihre Entwicklung gefördert wird. Im Rahmen des AKTIONSPLANS AUERHUHN (Suchant & Braunisch, 2008) werden beispielsweise Pflegemaßnahmen in natürlich lichten Grindenwäldern des Nordschwarzwaldes durchgeführt. Zahlreiche geschützte Waldbiotope werden zusätzlich als Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen (FFH-LRTs) klassifiziert und europarechtlich nach der FFH-Richtlinie geschützt.
4 1. Pflegemaßnahmen: die Beseitigung bzw. das Zurückdrängen nicht zur typischen Vegetation des Standorts gehörender Baumarten (z. B. der Douglasie in Waldbiotopen trockenwarmer Standorte) Beseitigung von invasiven Neophyten die Förderung der typischen Baumarten der Sonderstandorte im Rahmen periodisch stärkerer Eingriffe in den Übergangsbereichen zu wüchsigeren Standorten Bodenbearbeitungen wenn nötig, z. B. bei starker Eutrophierung Re-Etablierung von Störungsdynamik 2. Die Unteren Forst- und Naturschutzbehörden werden im Team zukünftig mitarbeiten, bei: der Flächenidentifikation der Erarbeitung der Biotoptradition dem Aufbau des Flächenmanagement-Konzepts der Flächenbearbeitung: Sägen, Abräumen, Neophytenbekämpfung, Bodenbearbeitung der Öffentlichkeitsarbeit dem Aufbau und an Teilen der Durchführung des Monitorings 3. Dadurch ergeben sich folgende Auswirkungen: Reaktivierung seltener, schützenswerter, dynamischer Biotope; dadurch: o Landschaftsästhetischer Zugewinn o Steigende Biodiversität o Evtl. Etablierung seltener Spezies o Touristisch interessante Gebiete durch die Kombination ansprechender Landschaften und dem Einsatz alter Nutztierrassen und/oder alter Waldgewerbe Welche Unterstützung/Hilfe gibt es? Bei Fragen zur Umsetzung steht Ihnen die Abteilung Waldnaturschutz der FVA zur Verfügung (siehe Kontakt). Weiterführende Literatur/ Websites ForstBW-Praxishilfe EMPFEHLUNGEN FÜR FORSTLICHE BEWIRTSCHAFTUNGS-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN IN GESCHÜTZTEN BIOTOPEN UND FFH-LEBENSRAUMTYPEN (Arbeitstitel) Kanton Zürich, B., Amt für Landwirtschaft und Natur (2006). Zürcher Wald. V. Z. Forstpersonal. Winterthur. 05. Kerner, A. & Geisel, M. (2013): WALDBIOTOPKARTIERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG - KARTIERHANDBUCH. Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), Freiburg, 295 S. Michiels, H.-G. (2015). "Lichte Wälder - warum sie uns wichtig sind." AFZ - DerWald(6):
5 Kontakt: Strukturen und Konzepte Faunistische Fragen Floristische Fragen Dr. Mattias Rupp +49 (0) (0) Nora Magg +49 (0) Maria-Barbara Winter +49 (0) Maria-Barbara. Arbeitsbereichsleitung Waldschutzgebiete Dr. Veronika Braunisch +49 (0) Arbeitsbereichsleitung Waldpflanzenökologie Dr. Hans-Gerhard Michiels +49 (0)
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