Praxisbezogene Umsetzung der CLP- Verordnung (GHS) bei der RAG
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1 Praxisbezogene Umsetzung der CLP- Verordnung (GHS) bei der RAG Weimar, Andreas Herrmann RAG Deutsche Steinkohle Servicebereich Belegschaft Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz A. d. B. Frank Gast RAG Aktiengesellschaft Zentralbereich Personal- und Führungskräfteentwicklung und Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
2 51% Konzernstruktur Herrmann, Gast 1
3 LANDKREIS STEINFURT Ibbenbüren West WESEL DUISBURG Prosper- Haniel BOTTROP ESSEN Servicebereich Belegschaft Bis RAG Montan Immobilien Auguste Victoria RAG Konzernrevision RECKLINGHAUSEN HERNE DORTMUND Unternehmenssitz RAG Aktiengesellschaft RAG Mining Solutions RAG Ruhranalytik HAGEN Bergwerk SAARLAND Regionalverwaltung Saar SAARLOUIS Saar SAARBRÜCKEN RAG in NRW und im Saarland Kokerei Prosper * Niederlassung Städte *) seit in Besitz von ArcelorMittal Bremen Herrmann, Gast 2
4 Die folgend vorgestellte Praxisbezogene Umsetzung der CLP- Verordnung (GHS) bei der RAG erklärt beispielhaft, wie die RAG neue Regelungen angemessen in die Betriebe bringt Herrmann, Gast 3
5 Kennzeichnung (alt) Kennzeichnung (neu) 2 Signalwörter GEFAHR ACHTUNG Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien Herrmann, Gast 4
6 Man muss selbst handeln und nicht herumjammern. (Leo N. Tolstoi, Tagebücher) Herrmann, Gast 5
7 Fristen Stoffe Einstufung nach bisherigem Recht 1.Dezember Juni 2015 Einstufung nach GHS Kennzeichnung und Verpackung nach bisherigem Recht Kennzeichnung und Verpackung nach GHS Herrmann, Gast 6
8 Fristen Gemische 1.Juni 2015 Einstufung nach bisherigem Recht Einstufung nach GHS Kennzeichnung und Verpackung nach bisherigem Recht Kennzeichnung und Verpackung nach GHS Herrmann, Gast 7
9 Bei der RAG eingesetzte Produkte sind in der Regel Gemische Die Übergangsfrist für Gemische bedeutet: In der Übergangszeit kommen durch Lagerbestände die gleichen Produkte mit neuer und alter Kennzeichnung zum Einsatz. Jederzeit kann ein Produkt mit einer neuen Kennzeichnung angeliefert werden. Vergleichbare Produkte unterschiedlicher Hersteller sind verschieden (neu / alt) gekennzeichnet. Herrmann, Gast 8
10 FAZIT: Die Mitarbeiter sind frühzeitig über die neue Kennzeichnung und die betrieblichen Folgen zu informieren! Herrmann, Gast 9
11 Arbeitsgruppe zur Einführung GHS Mitglieder aus folgenden Bereichen Zentralbereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Kernbereich (Betriebe) Betrieblicher Belegschaftsschutz (FASI) Servicebereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Herrmann, Gast 10
12 Ergebnisse der Arbeitsgruppe: Die Analyse der Sicherheitsdatenblätter erfolgt zentral durch den Servicebereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Die Ergänzung / Änderung der Gefährdungsbeurteilungen und der Betriebsanweisungen erfolgt in Zusammenarbeit von betrieblichem Belegschaftsschutz und Betrieb, ggf. unterstützt durch den Servicebereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Festlegung der Informationsketten zu Behörde, Betrieb und Mitarbeiter Herrmann, Gast 11
13 Informationsebenen Gefahrstoffbeauftragte Direktionen, Behörde Einkauf Mitarbeiter Herrmann, Gast 12
14 Informationsebene I Gefahrstoffbeauftragte der Betriebe Die Gefahrstoffbeauftragten sind Mitarbeiter des betrieblichen Belegschaftsschutzes. Sie beraten den Betrieb in Fragestellungen der Gefahrstoffproblematik. Bei Fragestellungen zu GHS ist der Gefahrstoffbeauftragte der Ansprechpartner für alle Mitarbeiter des Betriebes sowie der Behörde und der Berufsgenossenschaft. Die Gefahrstoffbeauftragten wurden in einer 1 - tägigen Veranstaltung informiert. Herrmann, Gast 13
15 Informationsebene II Mitglieder der Arbeitsgruppe Betriebe Direktion Arbeitnehmervertretung Einkauf Aufsichtsbehörde/ Unfallversicherungsträger Betriebe Sicherheitsfachkraft Herrmann, Gast 14
16 Informationsebenen III (Sonstige Mitarbeiter) Gefahrstoffbeauftragte und Mitglieder der Betrieblicher Belegschaftsschutz Arbeitsgruppe GHS Bereichsleiter Abteilungsleiter Abteilungsleiter Sonstige verantwortliche Personen Sonstige verantwortliche Personen Gewerbliche Mitarbeiter Gewerbliche Mitarbeiter Herrmann, Gast 15
17 Information der Mannschaft im 5 Minuten Gespräch Herrmann, Gast 16
18 5 Minuten Gespräch Das 5 Minuten Gespräch ist ein Standardinformationssystem der RAG. Ein 5 Minuten Arbeitsgespräch ist ein Kurzgespräch (DIALOG) zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter im betrieblichen Alltag. Hier soll das Wissen, das Können, die Erfahrung und die Einschätzung der Mitarbeiter mit einbezogen werden. Herrmann, Gast 17
19 BEISPIEL BW AV Herrmann, Gast 18
20 WICHTIG: Projekt begleitend steht der Arbeitsschutz des Zentral- und des Servicebereichs den Betrieben immer als Ansprechpartner zur Verfügung! Herrmann, Gast 19
21 Sicherheitsdatenblatt WBC 17 (Kaltentfetter) alte Version Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Alkane, C9-12-iso- R-Sätze: 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S-Sätze: 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Herrmann, Gast 20
22 Sicherheitsdatenblatt WBC 17 (Kaltentfetter) neue Version 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrensymbole : Signalwort : Gefahrenhinweise : Sicherheitshinweise Prävention : Gefahr H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische usw. Herrmann, Gast 21
23 Beispiel Etikett Kaltentfetter WBC 17 der Firma Biesterfeld Herrmann, Gast 22
24 Beispiel Gefahrstoff WBC 17 Gefahrenkennzeichnung jetzt Xn ab sofort möglich ab 2015 GHS Kat.3 Kat. 1 Gefahr Herrmann, Gast 23
25 Die Zusammensetzung des Produktes hat sich nicht geändert. Die chemischen und physikalischen Eigenschaften haben sich nicht geändert. Die Gefahr, die vom Produkt für den Anwender ausgeht, hat sich nicht geändert. Neu Einstufung und Kennzeichnung auf Grund der neuen Regelungen. Herrmann, Gast 24
26 Betriebsanweisung währen der Übergangsphase Herrmann, Gast 25
27 Alle Veränderung erzeugt Angst. Und die bekämpft man am besten, indem man das Wissen verbessert. Ihno Schneevoigt Schlema VII in Weimar Man muss selbst handeln und nicht herumjammern. (Leo N. Tolstoi, Tagebücher) Herrmann, Gast 5 9. Februar 2012 Herrmann, Gast 26
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Glückauf Herrmann, Gast 27
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